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2014 (bis Kommunalwahl)
Ratssitzung
25.05.14
Sonderbehandlung
für Windkraft-Spekulant?
Wir hatten im Bericht der Bürgermeisterin zur Umsetzung des
Sanierungsplanes an die Bezirksregierung fogenden Hinweis
gefunden: "Zwischenzeitig ist der Windkraftanlagenbetreiber
von
dem städtebaulichen Vertrag zurückgetreten und hat
dargelegt,
die bisher entstandenen Aufwendungen für die Voruntersuchung
nicht
erstatten zu wollen. Diesbezüglich werden kurzfristig
Verhandlungen aufgenommen."
Nach unserem Kenntnisstand, sieht der abgeschlossene Vertrag einen
derartigen Ausstieg des Vertragspartners nicht vor. In der Sitzung am
15.04.14 habe ich deshalb nachgefragt. Herr Dederichs sprach
nun
von einer "unglücklichen Formulierung", gemeint seien nicht
Verhandlungen, sondern Gespräche.
Für die Sitzung am 25.05.14 hatten wir deshalb die Aufnahme
des
Tagesordnungspunktes "Erstattung der Aufwendungen für die
Voruntersuchung" beantragt und wollten den aktuellen Sachstand
erfahren. Nun stellte sich heraus, dass nicht Gespräche
geführt worden waren, sondern die REA GmbH hatte ein Schreiben
erhalten,in dem eine neue Zahlungsfrist gesetzt wurde, Den
Briefwechsel finden Sie hier.
Die Zahlung ist bisher nicht erfolgt. Säumigen
Grundsteuerzahlern
bietet die Stadt üblicherweise weder Verhandlungen noch
Gespräche an. Ich beantragte deshalb:
"Die Verwaltung wird
beauftragt, am
28.05.14 beim Amtsgericht Euskirchen den Erlass eines Mahnbescheides
gegen die REA GmbH zu beantragen, falls die Zahlung am
27.05.14
noch nicht eingegangen ist."
Der Antrag kam bei den "Freunden der Windkraft" nicht gut an:
- Herr Müllejans, SPD, meinte, dass man so nicht mit
Geschäftspartnern umgehen könne. Gerade im Hinblick
auf die
Vermarktung Gut Kirschbaum solle man mögliche Investoren nicht
verprellen. Ich bin an Investoren die Verträge nicht
einhalten,
weniger interessiert.
- Frau Zentis, Grüne, bat Herrn Dederichs mir den
rechtlichen
Unterschied zwischen Gebührenschuldnern und Schuldnern aus
Verträgen mit der Stadt zu erläutern. Er konnte ihr
nicht
helfen und zuckte traurig mit den Schultern. Es gibt keinen Unterschied, der
eine Ungleichbehandlung
rechtfertigt.
Die Ratsmehrheit beschloss der Verwaltung die Entscheidung
über
das weitere Vorgehen zu überlassen. Wir werden diese weitere
Entwicklung verfolgen.
Betriebskosten-Zuschuss
Lehrschwimmbecken Embken
Der Trägerverein war zu Hönscheid-Zeiten
gegründet
worden, um die Stadt finanziell zu entlasten und damit den dauerhaften
Erhalt des Lehrschwimmbeckens - und des Grundschulstandorts Embken - zu
sichern. Dem Trägerverein steht vertraglich ein
jährlicher
Betriebskostenzuschuss zu. Die Höhe des Zuschusses wurde
mangels
Zahlengrundlage im Vertrag zunächst noch nicht festgeschrieben
und
erst 2009 auf 8.500 € festgelegt. Im Ergebnis hat der Verein
viel
geleistet: Alle aus Einnahmen und Zuschuss erwirtschafteten Gewinne
wurden in die Erneuerung von Einzelkomponenten gesteckt und eine
Rücklage gebildet, um auch größere
notwendige
Reparaturen oder Ergänzungen sofort leisten zu
können. Dank
eifrigen Marketings ist das LSB optimal ausgelastet Die
Kosten für die Stadt wurden halbiert.
Seit der Betriebskostenzuschuss als Streichungszeile im Sanierungsplan
steht, müht sich der Vorstand in intensiven
Gesprächen, den
vertraglich festgelegten Zuschuss zu erhalten. Dem Steuerkommissar
hatte er alle Unterlagen und Zahlenübersichten vorgelegt und
erläutert. Der Steuerkommissar hatte Prüfung und
Antwort an
den Verein versprochen, aber dann vergessen. Die Zeile blieb im
Sanierungsplan.
Im Januar hatte der Vorstand die Bürgermeisterin und die
Fraktionsvorsitzenden zu einem denkwürdigen Gespräch
gebeten.
Der Verein legte seine aktuellen Einnahme- und Ausgabe-Zahlen vor
Dann begann ein abartiges Ritual:
- Frau Göckemeyer erklärte, dass die
Nutzung des LSB
durch Nicht-Nideggener, eine Subventionierung Nicht-Nideggener zu
Lasten Nideggener Steuerzahler darstellt.
- Herr Keß, SPD, und Herr Klöcker,
Unabhängige, wiederholten das mit anderen Worten.
- Der Vereinsvorstand entgegnete freundlich, dass er durch
das Angebot an Auswärtige zusätzliche Einnahmen
erzielt.
- Dieser fröhliche Dreiklang wurde gefühlte
121 Mal wiederholt und unverdrossen abgespielt.
Im April legte der Vereinsvorstand nochmals seine inzwischen
vom Steuerberater geprüften Zahlen vor und machte ein
vernünftiges Angebot:
- Reduzierung des jährlichen Zuschusses ab 2014 von
8.500
€ auf 6.000 €. Die Differenz versucht er
durch
Preiserhöhungen auszugleichen.
- Auszahlung der 8.500 € für 2013, da
nachträgliche Preisanpassungen nicht möglich sind.
CDU und MFN hatten die Entscheidung über den Zuschuss in
dieser
Sitzung beantragt. Die Stadtverwaltung schlug eine einmalige Zahlung
von 5.000 € vor und machte einen dazu passenden
Deckungsvorschlag.
CDU, FDP und MFN wollten dem Vereinsvorschlag folgen. Es entstand eine
der typisch Nideggener "Sachdebatten":
- Frau Zentis, Grüne, nannte es "billige Polemik"
als ich sie
mit ihrer Aussage aus der Dezembersitzung konfrontierte ("Dieser Verein
schwimmt im Geld") und forderte, dass der Verein eine Senkung des
Zuschussbedarfs durch Preisanpassung prüft. Also musste ich
nochmals "billig polemisieren" und sie darauf hinweisen, dass
genau diese Vorgehensweise im vorliegenden Angebotsschreiben des
Vereins nachlesbar
ist.
- Ich wies darauf hin, dass wir von einer
Größenordnung
reden, die angesichts der anderen Unsicherheiten und Unklarheiten im
Haushalt und im Sanierungsplan, unerheblich ist. Nicht umsonst hatte
ich die Erläuterung der durch die Stillegung des LSB Schmidt
erzielten Einsparungen in der gleichen Sitzung beantragt. Mit
dem
Ergebniss, dass die Stadt die Betriebskosten für 2014 nicht
nennen, sondern nur abschätzen kann.
- Herr Keß, SPD, meinte mich belehren zu
müssen, dass
das nicht so einfach seit. Er ist nun wirklich der "Haushaltsexperte".
Vom Haushalt kennt er nur 2 Behauptungen: An der Verschuldung Nideggens
ist die langjährige CDU-Mehrheit schuld und außerdem
"frisst
die Kreisumlage" alles auf. Das reicht ihm als Detailkenntnis.
Als es mir allzu langweilig wurde, sprach ich Klartext. Es geht darum,
den Verein aushungern zu lassen, damit er aufgibt. Dann
übernimmt
die Stadt wieder die Bewirtschaftung. Dann werden die Einnahmen sinken
und das Lehrschwimmbecken muss geschlossen werden, Das erleichtert dann
auch die Schließung der Grundschule.
Wie zu erwartet, mussten nun alle das weit von sich weisen, dem Verein
für seine Tätigkeit danken und loben und nach einer
Möglichkeit suchen, den Vereinsvorschlag zu finanzieren. Nur
Herr
Klöcker blieb bei seiner Linie und sprach davon, dass es jetzt
zu
gehe, "wie im türkischen Basar". Diese fremdenfeindliche
Formulierung zu rügen, wäre Aufgabe
der Bürgermeisterin gewesen. Sie traute sich nicht. Also half
ich
ihr und erklärte:
"Die Formulierung 'Wie im
türkischen Basar' ist nicht angebracht.
Der Vergleich mit diesem Rat ist eine Beleidigung ehrbarer
orientalischer Kaufleute! "
Niemand widersprach.
Nachdem ich dazu die Sitzungsunterbrechung beantragt hatte, konnte Herr
Werner, der Vereinsvorsitzende, das Anliegen des Trägervereins
nochmals erläutern. Er tat das sehr nüchtern und
sachlich,
obwohl ihm anzumerken war, wie ätzend er die
Äußerungen
mancher Ratsmitglieder empfunden hatte. Herrn Klöcker,
Unabhängige, hinderte das überhaupt nicht daran,
erneut von
Rücklagen zu schwafeln, die der Verein bildet und für
die
Kredite mit Zinszahlungen zu Lasten der Nideggener Bürger
aufzunehmen sind. Da fand Herr Pörtner, ebenfalls
Unabhängige, die Lösung:
- Die Zeile "Streichung 8.500 €
Betriebskosten-Zuschuss LSB Embken" bleibt im Sanierungsplan
unangetastet.
- Die Stadt investiert in 2014 8.500 € plus 6.000
€ in die Erneuerung des LSB.
- Der Kämmerer erklärte dies für
realisierbar.
So wurde es einstimmig beschlossen. Dass dies unmittelbar vor der
Kommunalwahl stattfand war Zufall, hat aber die Einmütigkeit
nicht erschwert.
Ein
Mensch, der alles beim richtigen Namen nennt, könnte kaum die
Straße entlang gehen, ohne als gemeinsamer Feind
niedergeschlagen
zu werden.
(Marquis of Halifax, 1633 - 1695)
Erwin
Fritsch,
22.05.14

Ratssitzung
15.04.14
Haushalt
2014
Zum 15.04.14 hatte die Bürgermeisterin der Bezirksregierung
einen
Bericht zur Umstzung des Sanierungsplanes vorzulegen. Wir hatten
beantragt, diesen Bericht in der Ratssitzung zu erläutern. Das
tat
der Kämmerer mit reichlich Zahlenmaterial. Wer den Bericht
nicht
kennt, konnte den Eindruck gewinnen: "Der rigide Sparkurs der
Nideggener Verwaltung zeigt erste Erfolge." So der Artikel
des "Hofberichterstatters" in der Zeitung.
Im Bericht findet sich z.B.:
- "Bei der Planung der Versorgungsaufwendungen erfolgte
irrtümlich eine Doppelveranschlagung, so dass das Ergebnis
2012
deutlich unter dem eingeplanten Ansatz bleiben musste (-355
T€)."
- "Der Plan-/Ist-Vergleich für die
Ermächtigungen der
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ergeben einen
Minderaufwand i. H. v. 862 T€. Dies ist im Wesentlichen dem
Umstand geschuldet, dass sich die städtische
Haushaltswirtschaft
im Jahr 2013 überwiegend an den Vorschriften der
Übergangswirtschaft gem. § 82 GO NRW zu orientieren
hatte
und Aufwendungen, die ihrer Art nach disponibel
waren, auf
das zwingend Notwendige begrenzt wurden."
Das heißt im Klartext: Auch in 2013 wurden die Anmeldungen
aus
den einzelnen Sachbereichen ungeprüft in den Haushalt addiert.
Das
hatte schon der Gutachter beanstandet. Die BezReg verhinderte dann
unbegründete Ausgaben.
Zur Tauglichkeit des
Stärkungspaktgesetzes kommt die
Bürgermeisterin jetzt zu völlig neuen Erkenntnissen:
- "Die Stärkungspaktkommunen geraten durch die
überproportional hohen Steuersätze beim
demografischen Wandel
ins Abseits. Sie verlieren für Familien mit Kindern ihre
Attraktivität und können im Standortwettbewerb nicht
mehr
mithalten. Hierdurch wird zusammen mit den hohen Soziallasten und nicht
zu finanzierenden Angeboten zur Prävention (s.
Schulsozialarbeiter) eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt, die
die
Kommunen aus eigener Kraft nicht stoppen können."
- "Dieser Quasi-Automatismus führt bei weiterhin
steigenden
Hebesätzen in den Stärkungspaktkommunen und bei
Nachbarstädten mit attraktiver Infrastruktur und niedrigeren
Hebesätzen in Verbindung mit niedrigeren Gebühren zu
einer
Erosion der Steuerbasis und damit zum Gegenteil dessen, was bewirkt
werden soll."
Das ist für uns nicht wirklich neu. Im Kommentar zur
Ratssitzung am 30.10.12 (Archiv)
können Sie nachlesen:
- Einige der beabsichtigten Maßnahmen sind nie
wieder
rückgängig zu machen. Sie zerstören die
Wohnqualität in den Ortsteilen (z.B. Wohnortnahe Beschulung
und
ehrenamtlicher Einsatz der Vereine) endgültig.
- Der Sanierungsplan insgesamt kann durch den Rat nicht
verantwortet werden. Er ist unzumutbar
- Er löst das Problem der systematischen
Unterfinanzierung der kleinen Flächengemeinden nicht
annähernd.
Auch wenn die Bürgermeisterin sich erst jetzt zu Erkenntnissen
durchringt, die wir vor Jahren schon hatten, sollten Sie sich
ihre
Erleuchtungen nicht entgehen lassen.Sie können sie unten
nachlesen. Wenn Sie diese Aussagen mit unseren damaligen archivierten
Aussagen vergleichen, verstehen Sie, warum wir nicht (wie andere
Fraktionen) kurz vor der Wahl unsere Web-Seite neu aufbauen
müssen.
Wir stehen auch heute zu
unseren damaligen Aussagen.
Kanal-TÜV:
Wahlkrampf, statt Bürgerinteresse
Die Regelungswut
zum Kanal-TÜV ist blanker Unsinn. Das leuchtet jedem ein, der
sich ernsthaft für die
Quellen der Umweltbelastung interessiert: z.B. Nitratbelastung durch
die
Landwirtschaft (20 % Belastung in NRW, am stärksten in
ländlichen Gebieten) und. Monokulturen für
Biogasanlagen (mit Überdüngung und
Pestizidbelastung). Wenn
man die mögliche Umweltbelastung durch defekte
Hausanschlüsse
mit dem vergleicht, was in Wasserschutzgebieten in der Zone III
genehmigungsfähig ist, wird einem klar, dass es hier um
rot-grüne Regelungswut geht (und eine Branche, die sich davon
ernährt). Noch krasser: Es gibt dort auch Bestandschutz
für Altanlagen! Unter
der rot-grünen Regierung hat vieles Bestandschutz –
nur nicht die
Bürger und die Natur!
Als die Änderung des Landeswassergesetzes beschlossen und eine
neue Verordnung zum Kanal-TÜV angekündigt war, konnte
ich
Herrn Fischer, CDU, und Herrn Hensch, FDP, noch zu einem gemeinsamen
Antrag überzeugen. Er hätte eine
bürgefreundliche
Regelung bedeutet, soweit dies unter der geltenden gesetzlichen
Regelung
noch möglich ist. Am 09.04.13 beschlossen CDU, MFN und FDP
(mit
einer Stimme Mehrheit):
"Die Verwaltung wird
beauftragt bei der
Erstellung eines Satzungsentwurfs zur Dichtigkeitsprüfung
folgende
Richtlinie zu beachten:
- Jedem einzelnen Grundstückseigentümer
sind nur die Pflichten aufzuerlegen, die zwingend gesetzlich gefordert
sind.
- "Ungleichbehandlungen" benachbarter Grundstücke,
die z.B.
durch Wasserschutzgebietsgrenzen in Straßenmitte
entstehen,
sind in Kauf zu nehmen. Das muss der Gesetzgeber verantworten.
- Regelungen in Nachbargemeinden sind kein Maßstab
für die Satzung in Nideggen."
Nachdem inzwischen zahlreiche Städte derartige Satzungen
erlassen haben,
schlug ich den Herren Fischer und Hensch wieder einen gemeinsamen
Antrag nach dem Beispiel der Stadt Witten vor. Dort wurde die Satzung
einstimmig beschlossen. Die Antwort jetzt per Mail: "Die FDP Fraktion
wird bis zur Kommunalwahl keine
gemeinsamen Anträge mehr stellen". Die CDU schloss sich an.
Also
legten wir eben einen MFN-Antrag vor. Die Verwaltung sah sich nun
gezwungen einen eigenen Satzungsentwurf vorzulegen. Darin ist die
gesetzlich nicht geforderte Vorlagepflicht der
Prüfbescheinigungen
enthalten.
Die wenig überzeugenden Begründungen:
"Die Verwaltung
beabsichtigt, von
dieser Satzungsermächtigung Gebrauch zu machen. Nur so kann
gewährleistet werden, dass der
Grundstückseigentümer als
Anschlussnehmer im öffentlich-rechtlichen
Benutzungsverhältnis zur Gemeinde seine
Abwasserüberlassungspflicht ordnungsgemäß
erfüllt,
d.h. dass sichergestellt ist, dass das Schmutzwasser von dem privaten
Grundstück in den öffentlichen
Abwasserkanal eingeleitet
wird und nicht etwa im Vorgarten wegen einer defekten
privaten Abwasserleitung versickert. In diesem Zusammenhang
muss sich die Gemeinde auch strafrechtlich absichern."
Das Strafrecht gilt in Witten und Düsseldorf auch. Dort gibt
es keine Vorlagepflicht.
Die CDU-Fraktion wollte dem MFN-Antrag nicht zustimmen, dem
Verwaltungsvorschlag auch nicht. Herr Fischer schlug vor, die alte
Satzung
beizubehalten. Das wurde ihm flugs von der Verwaltung wieder
ausgeredet. Herr Hensch hatte in
seiner Mail noch die Behauptung angefügt: "Wir werden uns die
Satzung genau ansehen und hierüber in der Fraktion nochmals
beraten". Das tat er nicht. Er redete davon, nichts dagegen zu haben,
wenn er einen verstopften Kanalanschluss reparieren lässt und
dann der Stadt die Reparaturrechnung vorlegt. Beim Kanal-TÜV
geht
es nicht um die Reparatur verstopfter Leitungen, sondern um die
aufwändige Untersuchungspflicht für alle Leitungen.
Der Verwaltungsvorschlag wurde angenommen, nur CDU und MFN stimmten
dagegen.
Kanal-TÜV:
Es gibt keine "vorläufigen" Wasserschutzgebiete
In den amtlichen Bekanntmachungen waren die Bürger
über die
Einrichtung eines "vorläufigen Wasserschutzgebietes"
informiert
worden. Bei den betroffenen Bürgern in Rath und Nideggen-Ost
konnte der Eindruck entstehen, den Regelungen im neuen
"vorläufigen WSG" bereits zu
unterliegen. Das ist falsch. Erst wenn, in ca 1-2 Jahren das WSG
festgelegt wird, beginnt bei ihnen die 7-Jahresfrist.
Ich beantragte:
"Die Stadt Nideggen nimmt
in den Amtlichen Bekanntmachungen den Hinweis auf:
Bei dem Vorläufiges Schutzgebiet für die
Wassergewinnungsanlage Am Lohberg der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH
handelt es sich um kein Wasserschutzgebiet im Sinne der
SüwVO
Abw, sondern um eine "Ordnungsbehördliche Verordnung zur
vorläufigen Anordnung von Verboten, Beschränkungen
sowie
Duldungs- und Handlungspflichten für die Gewässer im
Einzugsgebiet". Erst nach der Festlegung als WSG beginnt dort die
7-jährige Prüffrist.
Die Amtliche Bekanntmachung der 34. KW/2013 ist ebenfalls zu
ändern."
In unserem Antrag war das auf Seite
4 so idiotensicher erläutert, dass keiner dagegen
stimmte.
Windkraft
Nideggen: Wer zahlt das Gutachten?
Es gibt einen eindeutigen Vertrag der Stadt mit der REA GmbH. Danach
bezahlt die REA das Gutachten. Eine Verpflichtung der Stadt, neue
Windkraftkonzentrationszonen auszuweisen, steht nicht im Vertrag. Um so
erstaunlicher dazu die Formulierung in dem Bericht an die BezReg:
"Zwischenzeitig ist der
Windkraftanlagenbetreiber von dem städtebaulichen Vertrag
zurückgetreten und hat dargelegt, die bisher entstandenen
Aufwendungen für die Voruntersuchung nicht erstatten zu
wollen.
Diesbezüglich werden kurzfristig Verhandlungen aufgenommen."
Ich fragte nach. Was gibt es da zu verhandeln? Gibt es
mündliche Vertragsergänzungen oder Zusagen? Die
Bürgermeisterin schwieg. Sie ließ den
Kämmerer von einer "unglücklichen Formulierung"
reden. Es
würden nur "Gespräche" geführt. Ich vermute,
dass andere
Schuldner, statt Gesprächsangeboten Mahnbescheide erhalten.
Wir
werden das weiterverfolgen.
Windkraft-Kreuzau:
Stellungnahme zu den Bebauungsplänen
Wir wollten verhindern, dass die Bürgermeisterin
nicht
wieder eine selbstfrauliche Erklärung abgibt und
womöglich
den Begriff "Zustimmung" benutzt, ohne zustimmen zu wollen.
Deshalb lautete unser Antrag:
"Der Rat
beschließt, die von der
Gemeinde Kreuzau mit Schreiben vom 20.03.14 eingeleitete Beteiligung
nach § 4 (1) BauGB zu den Bebauungsplänen G 1 und G 2
wie
folgt zu beantworten:
Die Stadt Nideggen hatte mit Schreiben v. 24.08.12 im Rahmen der
Beteiligung nach § 4 (1) BauGB zur 33. Änderung des
FNP der
Gemeinde Kreuzau noch
- eine interkommunale Zusammenarbeit zur Entwicklung von
Windkraftkonzentrationen beiderseits der gemeinsamen Gemeindegrenze
angeboten und
- die Zustimmung zur
Flächennutzungsplanänderung angekündigt.
Beides wird nicht mehr
aufrecht erhalten.
Die Stadt Nideggen verzichtet auf die Ausweisung der im Nideggener
Gutachten ermittelten Potentialflächen A und K (westlich Thum)
und
J (zwischen Thum und Muldenau) als Windkraftkonzentrationszonen. Die
gleichen Ablehnungsgründe sprechen gegen die
Bebauungspläne G
1 und G 2.
Beide sind für Nideggen aus städtebaulicher Sicht
ungeeignet.
Sie sind absolut unverträglich mit dem Orts- und
Landschaftsbild.
Das Umfeld des historischen unter Denkmalschutz stehenden Ortskerns
wird zerstört. Die Tourismusförderung, einer der
wenigen
ausbaufähigen Wirtschaftsfaktoren Nideggens, wird blockiert.
Der
Wohnwert in den betroffenen Ortsteilen wird massiv
beeinträchtigt.
Die von den potentiellen Betreibern beauftragten Gutachten
berücksichtigen den Erhalt einer bedeutsamen Kulturlandschaft
und
den Artenschutz nicht ausreichend.
Die Stadt Nideggen lehnt deshalb die Zustimmung zu beiden
Bebauungsplänen ab."
Dass das die Kreuzauer tief beeindrucken, aber sicher nicht von ihren
Plänen abbringen wird, war uns klar. Für den Antrag
stimmten
CDU, FDP und MFN. Nur die FDP war vollzählig anwesend. Damit
scheiterte der Antrag. Wir wollen diese Windräder nicht an der
Gemeindegrenze und werden uns nicht so einfach damit abfinden.
Windkraft-Kreuzau:
Gestattungsverträge
Die künftigen Windkraftbetreiber wollen mit Nideggen
Gestattungsverträge für die Wegenutzung beim Bau und
die
Kabelführung auf Nideggener Gebiet schließen. Wir
wollen die
Planungen der Investoren weder erleichtern noch beschleunigen.
Deshalb mein Antrag:
"Der
Verwaltung werden jegliche Verhandlungen mit den möglichen
Betreibern untersagt solange nicht rechtskräftige
Bebauungspläne
vorliegen."
Die
Beschlussvorlage verlangte die Erlaubnis für diese
Verhandlungen.
Frau Göckemeyer ließ über beide
Anträge nacheinander abstimmen.
Ergebnis:
Der MFN-Antrag wurde bei Stimmengleichheit (11:11) abgelehnt. Der
Verwaltungsvorschlag wurde bei Stimmengleichheit (11:11) abgelehnt.
Reaktion der Bürgermeisterin: "Was soll ich denn jetzt tun?"
Die
Welt ist eben doch komplizierter, als sich Klein-Margit das
vorstellte bevor sie Bürgermeisterin wurde.
Kein
Verkauf Nideggener Waldstücke
Im öffentlichen Teil der Sitzung lag ein Antrag von Frau
Zentis,
Grüne aus Abenden, vor. Der Förster der Stadt, Herr
Axnick sollte den
Ertrag der letzten Jahre darstellen und vor allem Auskunft
darüber
geben, ob es kleinere Waldstücke gibt, deren Bewirtschaftung
unwirtschaftlich ist. Diese Teilflächen sollten dann zum
Verkauf
angeboten werden.
Herr Axnick berichtete, dass das Betriebsergebnis in 2013 bei
61.518,98 € lag und dass es unwirtschaftliche Teilparzellen
gibt.
Der Rat blieb bei der bisher vorherrschenden Meinung und beschloss,
auch
künftig keine Waldstücke zu verkaufen.
Damit war dann auch klar, dass im nichtöffentlichen Teil ein
entsprechender Kaufantrag eines Herrn aus Abenden, der seinen
Waldbesitz mit einigen kleinen Parzellen arrondieren wollte, abgelehnt
wurde. Einen Zusammenhang zwischen den beiden Tagesordnungspunkten
hatte bestimmt keiner vermutet. Es war also nicht notwendig
ihn zu
dementieren.
Wer
lügen kann wie gedruckt, dürfte auch mit Dementis
keinerlei Probleme haben.
(Erwin Koch)
Erwin
Fritsch,
21.04.14

"Kommentar" der
Bürgermeisterin zum Stärkungspaktgesetz
"Zunächst ist festzustellen, dass es der Stadt Nideggen im
Rahmen
des Stärkungspaktes gelungen ist,
Haushaltssanierungspläne
für die Jahre 2012 – 2014 zu verabschieden, die den
gesetzlichen Anforderungen entsprechen und daher auch genehmigt wurden.
Die Landesmittel haben dazu einen Beitrag geleistet.
Der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich konnte jedoch nur vor dem
Hintergrund einer guten Konjunkturentwicklung dargestellt
werden.
Bei einer Verschlechterung der konjunkturellen Lage
werden
sich die städtischen Einnahmen reduzieren,
so
dass die bisherigen Planungen anzupassen sind.
Das Stärkungspaktgesetz löst insoweit das
Grundproblem der
Kommunen nicht: Es ist zu wenig Geld im System. Die Kommunen werden
nicht aufgabengerecht mit Finanzmitteln ausgestattet.
Hieraus resultieren beträchtliche Risiken für die
Genehmigungsfähigkeit der künftigen
Haushaltssanierungspläne. Nachfolgend sind nur exemplarisch
einige
Entwicklungen aufgezeigt, die einen Anpassungsbedarf der
Haushaltssanierungsplanung erforderlich machen können:
- Die Entlastung bei der Grundsicherung ist bei den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden nicht
angekommen. Im
Gegenteil: Die Gesamtbelastung aus den Kreisumlagen ist absolut
gestiegen.
- In den letzten Jahren wies die Eingliederungshilfe
die stärksten Steigerungsraten auf; ein Abschwächen
ist wegen
der demografischen Entwicklung nicht zu erwarten. Der Bund schiebt
seine zugesagte Beteiligung auf die lange Bank. Darüber hinaus
ist
fraglich, ob eine Entlastung tatsächlich zu Minderungen der
Umlagelasten führen wird. Am Beispiel der Grundsicherung war
zu
erkennen, dass Entlastungen bei der Stadt Nideggen nicht zum tragen
kamen.
- In 2014 läuft die Finanzierung der Schulsozialarbeit
aus. Der Bund hat angekündigt, dass er die
Finanzierung
nicht fortsetzen wird. Sofern das Land nicht in
die
Finanzierung eintritt, kommt es auf kommunaler Ebene zu einer
Mehrklassengesellschaft. Die Kommunen ohne Haushaltsprobleme
können die Schulsozialarbeiter aus eigenen Mitteln
finanzieren;
haben aber in der Regel einen
verhältnismäßig geringen
Bedarf.
- Bei der Umsetzung der Inklusionsgesetzgebung
fehlt noch immer eine verbindliche Finanzierungsregelung. Dies gilt
insbesondere für die Integrationshelfer. Gar nicht im Blick
sind
die Investitionen, die die Städte in der Vergangenheit in ihre
Förderschulen gesteckt haben. Heute ist diese Infrastruktur
zum
Teil überflüssig und belastet die Haushalte.
- Der Aufwand
für die Kindertagesbetreuung
steigt weiter an. Dennoch wird seitens des Kreises Düren
darauf
verzichtet, Elternbeiträge zu erheben. Die entsprechenden
Lasten
werden über die Jugendamtsumlage erhoben. Bemerkenswert ist
dabei
der Umstand, dass die kreisangehörigen Kommunen im Kreis
Düren aufgrund der haushaltsrechtlichen Restriktionen im
Rahmen
der Haushaltssicherung oder des Stärkungspaktgesetzes einen
solchen Verzicht nicht erklären könnten.
- Die zu erwartenden Tarifabschlüsse
im öffentlichen Dienst werden die Haushalte sprengen. Diese
wirken
sich nicht nur bei den Personalausgaben der Kommunen aus, sondern auch
bei den Umlageverbänden und den
Sozialleistungsträgern
(Kindergärten, Offene Ganztagsschule, Heimkosten pp). Es wird
damit eine neue Kostenspirale bei den Transferaufwendungen in Gang
gesetzt.
-
-
- Die
Stärkungspaktkommunen geraten durch die
überproportional
hohen Steuersätze beim demografischen Wandel ins Abseits. Sie
verlieren für Familien mit Kindern ihre Attraktivität
und
können im Standortwettbewerb nicht mehr mithalten. Hierdurch
wird
zusammen mit den hohen Soziallasten und nicht zu finanzierenden
Angeboten zur Prävention (s. Schulsozialarbeiter) eine
Abwärtsspirale in Gang gesetzt, die die Kommunen aus eigener
Kraft
nicht stoppen können.
Der Aufwuchs an zusätzlichen Aufwendungen kann somit nur
bedingt
durch zusätzliche Sparmaßnahmen an anderen Stellen
kompensiert werden. Die Stadt Nideggen hat in ihrem
Haushaltssanierungsplan das öffentliche Leistungsangebot
drastisch
reduziert. Insofern bleibt nur der Weg über weitere
Steuererhöhungen. Dies kann den Bürgerinnen und
Bürgern
angesichts der bereits dargestellten Hebesatzentwicklung nur schwer
vermittelt werden.
In der Phase der Aufstellung der ersten Sanierungspläne wurden
die
Steuersätze der Realsteuern bereits drastisch erhöht.
Das ist
im Standortwettbewerb bei Gewerbebetrieben und Familien zwar nicht das
einzige, aber eben auch ein wichtiges Argument.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Infrastruktur wegen mangelnder
Investitionsfähigkeit sowie die öffentlichen Angebote
insgesamt deutliche Schwächen aufweist. Damit besteht die
Gefahr,
dass in Folge der Haushaltssanierungspläne langfristig die
Strukturprobleme verschärft werden.
Benachteiligung
der kreisangehörigen Kommunen
Das Stärkungspaktgesetz benachteiligt die
kreisangehörigen
Gemeinden gegenüber den kreisfreien Städten.
Während die
kreisfreien Städte bei ihren Sanierungsmaßnahmen das
gesamte
Aufgabenspektrum einbeziehen können, können die
kreisangehörigen Kommunen nur das ihnen obliegende
Aufgabenspektrum betrachten. So bleiben die Aufgaben der Kreise
unangetastet, während die gleichen Aufgaben bei den
kreisfreien
Städten in die Konsolidierungsüberlegungen einbezogen
werden
müssen. Im kreisangehörigen Raum bleiben damit die
Gesundheitsämter, die Veterinärämter, die
Jobcenter, die
Straßenverkehrsbehörden, die Berufs- und
Förderschulen
und andere Bereiche unangetastet. Hierfür gibt es keine
Rechtfertigung.
Benachteiligt wird der kreisangehörige Raum auch dadurch, dass
Kommunen und Kreise oftmals Doppelstrukturen aufweisen. Die auf
Kreisebene vorhandenen Strukturen werden durch die Nichteinbeziehung
der Umlageverbände vor einem Zugriff geschützt,
während
die Strukturen der kreisangehörigen Kommunen nicht
geschützt
sind. Hier wird durch das Gesetz eine einseitige Verlagerung von
Aufgaben von den Kommunen zu den Kreisen provoziert.
Einbeziehung
der Umlageverbände
Das Umlagegenehmigungsgesetz entfaltet keine dämpfende Wirkung
und
ist zwingend und schnell zu ändern. Auf die gemeinsamen
Stellungnahmen der Stärkungspaktkommunen im Zusammenhang mit
dem
Umlagegenehmigungsgesetz sowie die Vorschläge von
Städte- und
Gemeindebund sowie Städtetag sei verwiesen.
Umgang
mit erheblichen Veränderungen
Die Kommunen werden bei der Umsetzung der HSP auf ihre in
2012
beschlossenen Volumina fixiert. Die nachträglichen
Veränderungen bei den HSP-Maßnahmen, die
im ersten
Halbjahr 2012 unter großem Zeitdruck erarbeitet werden
mussten
und bis 2021 reichen, dürfen nicht durch allgemeine
Verbesserungen
kompensiert werden. Als Kompensation werden ausschließlich
neue
konkret benannte HSP-Maßnahmen akzeptiert, auch wenn der
Haushaltsausgleich durch andere allgemeine Verbesserungen erreicht wird.
Fehlerhaft konzipierte HSP-Maßnahmen, die sich
nachträglich
als ungeeignet erweisen oder unmöglich umzusetzen sind,
können damit kaum noch korrigiert werden, wenn es an neuen
HSP-Maßnahmen fehlt.
Problematisch ist die Auslegung der Vorschrift des § 8 Abs. 2
Stärkungspaktgesetz. Danach kann „bei nicht absehbaren und von der
Gemeinde nicht zu beeinflussenden erheblichen Veränderungen
der finanziellen Situation der Gemeinde […] die
Bezirksregierung
eine Anpassung des Haushaltssanierungsplans genehmigen.“
Konjunkturbedingte Verschlechterungen bei der Gewerbesteuer sind ohne
Zweifel nicht absehbar und nur durch Hebesatzanpassungen zu
beeinflussen, was dann allerdings unmittelbar widersinnig
wäre.
Die Entwicklung der Kreisumlagen oder gar der Landschaftsumlage ist
ebenfalls nicht zu beeinflussen.
Veränderungen im kommunalen Finanzausgleich aufgrund einer
einmaligen Steuerkraftentwicklung vorangegangener Jahre oder
systembedingte Veränderungen sind nicht durch neue
HSP-Maßnahmen kompensierbar.
Anpassungen der Sanierungspläne bezogen auf die
Ausgleichsfristen
sind aus solchen Gründen bisher nicht genehmigt worden. Bei
ausgeschöpften Konsolidierungsmöglichkeiten auf der
Aufwandsseite sind in der Regel Steuererhöhungen vorgenommen
oder
gefordert worden. Dieser
Quasi-Automatismus führt bei weiterhin steigenden
Hebesätzen
in den Stärkungspaktkommunen und bei Nachbarstädten
mit
attraktiver Infrastruktur und niedrigeren Hebesätzen in
Verbindung
mit niedrigeren Gebühren zu einer Erosion der Steuerbasis und
damit zum Gegenteil dessen, was bewirkt werden soll.
M.Göckemeyer,
14.04.14"
(Zitiert aus: Stadt Nideggen - FB II – B STPG 15414 vom
14.04.2014 - Bericht
über den Stand der Umsetzung des Haushaltssanierungsplans 2012
– 2021 gem. § 7 Abs. 1 Satz 2
Stärkungspaktgesetz zum
Berichtszeitpunkt 15.04.201 an die Bezirksregierung.
Unterstreichungen
sind im Original nicht enthalten.
Die Ziff. 7. und 8. fehlen in der den Ratsmitgliedern
ausgehändigten Ausfertigung)

01.04.14
Bauausschuss
Windkraft:
Kein Beschluss
Zum 1. April legte die Bürgermeisterin dem Ausschuss
eine
Beschlussvorlage vor: Der Ausschuss sollte im nicht
öffentlichen
Teil unter dem TOP "Gestattungsverträge für
die
Inanspruchnahme von städtischen Wegen zum Errichten und
Betreiben
von Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau" :
- dem Rat die Vertragsabschlüsse mit den
Windkraft-Investoren Stawag und Energiekontor empfehlen
- und die Verwaltung mit den Vertragsverhanlungen
beauftragen..
Die Begeisterung über Kreuzaus Pläne hält
sich in Grenzen.
Wir wollen die Windräder nicht vor unserer Haustür!
Wir
wollen keine Verträge mit Betreibern, solange es keine
rechtskräftigen Bebauungspläne gibt. Wir werden die
Rechtskraft der Bebauungspläne verhindern, zumindest
verzögern!
Die Vorlage taugte allenfalls als "Aprilscherz". Unser Antrag
vom 01.04.2011
war vielleicht nicht witziger, aber wirkungsvoller. Herr Zillikens,
Grüne, merkte daraufhin, dass er sein Ratsmandat niedergelegt
haben wollte (zurückdatiert). Ich habe das damals sehr
bedauert.
Frau Göckemeyers "Aprilscherz" blieb wirkungslos. Ich
beantragte ihn von der Tagesordnung zu streichen.
Für den Antrag stimmten Fischer, Nießen und Klein
(CDU), Jansen (FDP), Fritsch (MFN) und Weingart (SPD).
Dagegen stimmten: Cornely (SPD), Droste (Grüne) und
Pörtner (Unabhängige).
Schutzzonenausweisung
der Wassergewinnungsanlage Lohberg (Kreuzau)
Die Stadt Nideggen hatte die Bürger über die
"Vorläufige Anordnung eines Wasserschutzgebietes
durch die Bezirksregierung Köln" informiert. Auch Herr Dreyling,
Wasserwerk Concordia, benutzte den Begriff "Vorläufigen Anordnung eines
Wasserschutzgebietes“
Mit dem Begriff "Wasserschutzgebiet" verbinden ängstliche
Bürger und "Kanal-Hale" sofort Kanal-TÜV.
Dies trifft
hier nicht - oder noch nicht - zu. Ich wies Herrn Dreyling auf den
richtigen Begriff hin: "Ordnungsbehördliche Verordnung zur
vorläufigen Anordnung von Verboten, Beschränkungen
sowie
Duldungs- und Handlungspflichten für die Gewässer im
Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Am Lohberg der Wasserwerk
Concordia Kreuzau GmbH (Vorläufige Anordnung Kreuzau
– Am
Lohberg) vom 17. Juli 2013".
Nachzulesen in der SONDERBEILAGE zum AMTSBLATT Nr. 33
für den Regierungsbezirk Köln. Nach diesem Hinweis
stellte
Herr Dreyling klar, die betroffenen Grundbesitzer haben für
den
Kanal-TÜV 7 Jahre Zeit. Die Frist läuft erst ab der
Verordnung
eines "Wasserschutzgebietes". Damit ist in 1 - 2 Jahren zu rechnen.
Satzung
nach § 8 KAG (Kommunales Abgaben Gesetz)
Hinter diesem Begriff könnte sich eine Grundsteuer-Ergänzungsabgabe
verbergen. Die Idee, auf diese Art städtische Ausgaben zu
reduzieren, haben die Mitarbeiter der GPA
(Gemeindeprüfungsanstalt) nach Nideggen gebracht. Der
einleuchtende Gedanke: Statt immer wieder Straßen zu
reparieren
(Instandsetzung: Zahlt die Stadt), werden Herstellung, Erweiterungen
oder Erneuerungen durchgeführt. Die Kosten können
dann zum
größten Teil auf die Grundbesitzer umgelegt werden.
Dazu
muss aber die bestehende Satzung durch eine neue - mit deutlich
höheren Anteilen der Grundbesitzer - beschlossen werden. Die
Gefahr dabei: Statt ständiger Flickschusterei erfolgen weit
teuere
Baumassnahmen - zu Lasten der Grundbesitzer. Die werden durch die
regelmäßigen Steuererhöhungen genug
belastet.
Der Satzungsentwurf war schon einmal in der vergangenen Sitzung
besprochen worden. Er war vertagt worden, mit der Auflage, dass die
Fraktionen schriftliche Fragen und Vorschläge einreichen. Die
anderen Fraktionen lieferten nichts. Wir lieferten 11 Punkte. Einer der
Punkte war eine "dumme Frage" - ich hatte mich geirrt.. Die "dumme
Antwort" war berechtigt. Die anderen Punkte wurden aber auch nicht
qualifiziert beantwortet. Die Forderung nach einer Liste mit den
Straßen der Stadt und den Abrechnungsstufen wurde
beantwortet:"Da
Straßen aber einem Wandel unterzogen sind oder sein
können,
würde die zum jetzigen Zeitpunkt vorgenommene Festlegung den
tatsächlichen Gegebenheiten zum Abrechnungszeitpunkt im
Zweifel
nicht mehr entsprechen." Angesichts der überhaupt nicht
rasanten
Weiterentwicklung Nideggens eine erkennbare Ausrede. Wir fordern diese
Liste.
Dem Ausschuss sollte eine Tabelle mit den Regelungen in vergleichbaren
Gemeinden vorgelegt werden. Statt dessen erhielt der Ausschuss eine
Tischvorlage mit den
Prozentanteilen (für die betroffenen Grundbesitzer) als
Verwaltungsvorschlag und die treuherzige Behauptung des Herrn Esser,
dass die vergleichbaren Sätze anderer Gemeinden eingearbeitet
seien. Wir hätten nur noch zu nicken brauchen. Das wollte ich
nicht.
Als Herr Dederichs wissen wollte, welche wesentlichen Forderungen
unsere Fraktion noch habe, konnte ich nur noch milde lächeln.
Die
Bürgermeisterin erbarmte sich und las ihm aus unserem
Schreiben
vor:
- Frühzeitige Beteiligung der Betroffenen.
- Entscheidung durch den Rat, nach Empfehlung Bauausschuss,
über die Durchführung der Maßnahme.
- Entscheidung durch den Rat, nach Empfehlung Bauausschuss,
über die Abrechnung eines bestimmten Abschnittes einer Anlage,
sowie über die Durchführung der Kostenspaltung.
Als es immer langweiliger wurde, beantragte ich: Vertagung in die
nächste Sitzung nach der Wahl. Herr Droste (Grüne)
und Herr
Pörtner (Unabhängige) waren dagegen. CDU, FDP, SPD
und
MFN dafür. Damit war auch das vom Tisch.
Straßeninstandsetzung
2014
Dem Ausschuss wurde eine Liste vorgelegt und die Behauptung: "Die
Ortsvorsteher wurden durch die Verwaltung mit der Bitte um Benennung
weiterer Schäden an Straßen im Januar 2014
angeschrieben.
Die Rückmeldungen sind von der Verwaltung in die
Instandsetzungsliste 2014 nach dem Grad der Schäden und
Durchführbarkeit aufgenommen worden."
Herr Nießen (CDU-Ortsvorsteher) wohnt im Mozartweg. Der
Mozartweg
steht auf der Liste. Darauf angesprochen, versicherte er glaubhaft, er
habe bei seinem Amtsantritt die Streichung Mozartweg veranlasst und nie
die Aufnahme in die Liste. Herr Droste (Grüne) protestierte
unnötig lautstark wegen einer bereits verkehrsunsicheren
Straße, deren Aufnahme in die Liste er mehrfach angemahnt
hatte.
Mit seiner Aufwallung und der Frage "Wer ist dafür
verantwortlich?" erntete er auf der Verwaltungsseite nur den Anblick
der 3 Gestalten, die nichts höhren, nichts sehen, nicht
antworten.
Der Ausschuss stimmte trotzdem der fragwürdigen Liste bei 3
Enthaltungen, auch meiner, zu.
Ausbau
Eschaueler Weg
Am Eschaueler Weg in Schmidt entstanden in grauer Vorzeit weit
außerhalb des Bebauungsgebietes einige bescheidene kleine
Wochenendhäuschen, die nach heutigem Baurecht niemals
genehmigungsfähig wären. Inzwischen haben sie sich
durch
unauffällige An- und Umbauten zu Häusern und Villen
entwickelt. Jetzt fehlt nur noch eine Straße als Ersatz
für
den Waldweg.
Herr Peter Esser hatte am 06.03.14: die Fraktionen zu einem Ortstermin
dorthin gebeten, um sie für seine Überlegungen
einzustimmen.
Bei der Ortsbegehung war viel von der "Verkehrssicherungspflicht" der
Stadt die Rede. Die Idee war: Ausbau als asphaltierte Straße
(ca.
100.000 €), ca. 30 - 40 % Beteiligung der Stadt, Der Rest:
Beteiligung der
Hausbesitzer. Wir stehen auf dem Standpunkt: Was "in den vergangenen
Jahren schon mehrfach überlegt wurde" (Peter Esser) kann auch
in
den nächsten Jahren noch überlegt werden.. Es besteht
kein
aktueller Handlungsbedarf. Schon gar nicht in der jetzigen Finanzlage.
Deshalb mein Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Anliegerbeteiligung mit den
nachfolgenden Maßgaben durchzuführen:
a) Die Abrechnung der Maßnahmen sollte nur im Rahmen einer
freiwilligen Vereinbarung mit den Anliegern erfolgen, in der die
Anleger die Kosten übernehmen. Die Umlegung erfolgt
nach
bewohnbaren Gebäuden, die am Eschaueler Weg liegen.
Gebäude
in der Peripherie sollen möglichst mit einbezogen werden.
b) Sofern eine Einigung über diese freiwillige Beteiligung der
Anlieger nicht erzielt werden kann, erfolgt keine Maßnahme.
Einstimmig angenommen, Enthaltung FDP.
Sollten voreilige Zusagen gemacht worden sein, hat sich das erledigt.
Wahlkrampf
Zum Kanal-TÜV brauchen wir eine klare Regelung, in der
nachzulesen ist:
- Es gibt in Nideggen nur 2 Wasserschutzgebiete.
- Es gibt keine Pflicht zur Vorlage von
Prüfbescheinigungen.
Ich habe Herrn Hensch (FDP) und Herrn Fischer (CDU) einen gemeinsamen
Antrag CDU-MFN-FDP vorgeschlagen. 2013 hatte das zum gleichen Thema noch
funktioniert.
Die Antwort jetzt: "Die FDP Fraktion wird bis zur Kommunalwahl keine
gemeinsamen Anträge mehr stellen". Die CDU schloss sich an:
Unseren Antrag finden Sie hier.
Selig
sind, die da geistlich arm sind; denn ihrer ist das Himmelreich.
(Bergpredigt, Mat. 5, 3)
Den Armen
im Geiste mag das Himmelreich winken,
aber auf Erden sind sie sehr mühsam.
(Ellen Roth)
Erwin Fritsch, 02.04.14

20.03.14
Haupt- und Finanzausschuss
Herr Fischer, CDU, stellte zu Sitzungsbeginn schüchtern die
Frage, warum die Sitzung ausnahmsweise am Donnerstag (statt wie
üblich am Dienstag) festgesetzt wurde. Die ehrliche
Antwort: "Weil Frau Zentis am Dienstag eine grüne
Wahlveranstaltung durchführte". Diese ehrliche Antwort erhielt
er
nicht, sondern die Ausrede: "Weil bis Dienstag die
Sitzungsunterlagen nicht fertig waren". Damit gab er sich zufrieden und
nickte verständnisvoll. Hatte er ernsthaft eine ehrliche
Antwort
erwartet?
Müllabfuhr
Was wir nicht mehr gebrauchen können, nennen wir Müll
und schmeißen es weg.
So einfach ist das aber nicht.
Im Musterland der Mülltrennung gibt es nicht Müll,
sondern
behandlungsbedürftige und ablagerungsfähige
Siedlungsabfälle.Damit der Bürger versteht was er tun
soll,
brauchen wir eine "Satzung über die Abfallentsorgung in der
Stadt
Nideggen". Die haben wir und könnten sie unverändert
behalten.
So einfach ist das aber nicht.
Beim Städte- und Gemeindebund beschäftigt sich ein
Mitarbeiter damit, eine "Mustersatzung" für die
Abfallentsorgung
ständig zu verbessern, zu verfeinern und in
unregelmäßigen Abständen den Gemeinden zur
Verfügung zu stellen. Mit diesem Meisterwerk durfte sich der
Ausschuss befassen.
In einer länglichen, aber ausnahmsweise relativ sachlichen,
Beratung gelang es einige Unsinnigkeiten zu verhindern:
- Für Selbstkompostierer wird auf die Notwendigkeit
"mindestens 25 m2 offene Gartenerde pro Hausbewohner" zur
Kompostverwertung nachzuweisen verzichtet.
- Schadstoffe müssen nicht nur beim Schadstoffmobil
abgegeben
werden. Batterien etc,. für die Händler eine
Rücknahmepflicht haben, können auch dort abgegeben
werden.
- Der Einsatz von Vereinen (und damit eine Einnahmequelle)
bleibt erlaubt.
- Die Elektrogeräte-Abholung zu festgelegten
Terminen bleibt so wie bisher.Beabsichtigt war Abgabe
von Kleingeräten beim Bauhof und Abholung
größerer
Geräte nur nach Anmeldung durch die Stadt. Durch die
Neuregelung
sollten Kabeldiebstähle verhindert werden.
- Die Haftung des Grundstückseigentümers
bei Diebstahl der Tonne wird nicht eingeführt.
Majestätsbeleidigung
Offensichtlich war es bei einer Karnevalssitzung in Nideggen zu einem
eklatanten Fall von Majestätsbeleidigung gekommen, der unter
"lupenreinen Demokraten" mit einem mehrjährigen Aufenthalt in
einem Straflager geahndet würde. Ich war bei diesem
grausamen Akt
nicht anwesend und beschränke mich darauf wiederzugeben, was
ich
selbst erlebt habe.
- Am 17.12.2013 stellte die Bürgermeisterin in
Gegenwart des
jungen, dynamischen Ordnungsamtsleiters lobend fest, dass das
Ordnungsamt jetzt "rigoros vorgeht".. Ein
Bürgermeister
formuliert anders, wenn er Wert auf bürgerfreundliche
Verwaltung
legt.
- Als der Nideggener Karnevalsverein seinen
diesjährigen
Festzug plante, glaubte er "Same procedure as every year". Es
kam
anders. Darüber gibt es unterschiedliche Darstellungen.
- Bei der anschließenden Karnevalssitzung kam es
dann zu dem unbeschreiblichen Ereignis.
- Auf der Tagesordnung der Ausschussitzung stand der
Tagesordnungspunkt: "Antrag der CDU Fraktion: Kostenlose
Nutzung des Parkplatzes am Zülpicher Tor zur
Brauchtumspflege".
Darum ging es im Ausschuss - eigentlich nur darum.
- Am Sitzungstag erhielt ich per eMail ein Schreiben der
Karnevalsgesellschaft an den Rat:
Nideggen, den 18.
März 2014
Gebührenpflichtige
Nutzung des Parkplatzes vor dem Zülpicher Tor zur
Aufstellung des Nideggener Karnevalzuges
Sehr geehrte
Ratsmitglieder,
wie allseits
bekannt, ist es
zu dem o.a. Thema in den vergangenen Wochen zu einigen Irritationen
gekommen. Sicherlich haben wir durch den kurzen Hinweis auf unserer
eigenen Sitzung am 22.02.2014 dazu beigetragen.
Wenn es in der
Stadthalle zu
persönlichen Anfeindungen gekommen ist, so war dies nicht
unsere
Absicht und wir möchten uns als Veranstalter dafür
entschuldigen. Es sollte lediglich auf die Sachlage hingewiesen
werden.
Nochmals
möchten wir
unseren Dank an die Stadtverwaltung aussprechen für die
schnelle
und unkonventionelle Lösung unseres Anliegens,
nämlich
die größtmögliche Sicherheit für
alle
Zugteilnehmer bei der Aufstellung des Zuges zu gewährleisten.
Mit freundlichen
Grüßen
KG BURGJECKE
NIDEGGEN 1909 e. V.
Gez. Hubertus
Müller
1. Vorsitzender
- Der Vorsitzende hatte das Schreiben an die Stadt gemailt
mit dem Zusatz: "könnten
Sie bitte das beiliegende Schreiben bezüglich der
Parkplatznutzung
vor dem Zülpicher Tor an die Ratsmitglieder der Stadt Nideggen
und
die Frau Bürgermeisterin weiterleiten."
- Bei dieser Weiterleitung blieb es nicht. Der lang ersehnte
Unterwerfungsakt musste dringend publik werden. Für die
Weiterleitung wurde folgender Verteiler gewählt:
Hartmut
Aßmann
<HartmutAssmann@t-online.de>, Wolfgang Bender
<info@wolfgangbender.com>, Paul-Josef Dohmen
<kvf750@t-online.de>, Klaus Droste
<HuK.Droste@gmx.de>,
Dürener Nachrichten
<an-lokales-dueren@zeitungsverlag-aachen.de>,
Dürener
Zeitung <az-lokales-dueren@zeitungsverlag-aachen.de>,
Ursula Eiff
<ursula.eiff@yahoo.de>, Elberfeld
<be@elberfeldonline.de>,
Hans-Jochen Erler <erlerhj@gmx.de>, Svenja Erler
<svenja.erler@web.de>, Edith Esser
<esser@cdu-nideggen.de>,
Heinrich Esser <HeinrichEsser@t-online.de>, Heinz Esser
<HeinrichEsser@t-online.de>, Michael Esser
<michael_esser@t-online.de>, Petra Eyckeler
<Petra-Eyckeler@web.de>, Klaus Falkenstein
<KlausFalkenstein@onlinehome.de>, Agathe Faller
<agathefaller@yahoo.de>, Ludwig Fischer
<filu@online.de>,
Thomas Fischer <thomasfischer-schmidt@online.de>, Erwin
Fritsch
<erwin.fritsch@t-online.de>, Christoph Fuß
<C._Fuss@web.de>, "B. Giesen"
<b.giesen@zeitungsverlag-aachen.de>, Georg Hau
<georg.hau@t-online.de>, Udo Hensch
<hensch@t-online.de>,
Frau Wolf Dieter Keß <kesswd@t-online.de>,
Klaus Ladwig
<k.ladwig@online.de>, Anneliese Lauscher
<karlakolumnaschmidt@web.de>, Patrick Meisenberg
<bergmeisev@aol.com>, Martin Muehlner
<m.muehlner@radiorur.de>, Sigurd Nießen
<Sigurd.Niessen@t-online.de>, Dieter Nolden
<dieter-nolden@t-online.de>, RadioRur
<news@radiorur.de>,
Alexandra Schröder <ovmuldenau@web.de>, Franz
Sistemich
<f.sistemich@zeitungsverlag-aachen.de>, WDR Studio Aachen
<studio.aachen@wdr.de>, Super Sonntag
<dueren@mail.supersonntag.de>, Andreas Tschauner
<a.tschauner@t-online.de>, Albert Weimbs
<albert.weimbs@t-online.de>, Ulrike Weingart
<weingartnideggen@t-online.de>, Gudrun Zentis
<Gudrun.Zentis@Landtag.NRW.de>, Lothar Pörtner
<lothar_poertner@t-online.de>, Walter Obladen
<w.obladen@gmx.de>, Hubert Müller
<Elektro-Hubert-Mueller@t-online.de>, Hans Meyer
<MyrHans@aol.com>, Norbert Klöcker
<Norbert@Kloecker.com>, Heinz Klein
<heinz-klein@online.de>, Markus Fischer
<office@druckwelt.net>, Christoph Findeklee
<info@chris-findeklee.de>, Christa Tollmann
<c.tollmann@t-online.de>
Die OSZE wurde im Verteiler vergessen, Frau Wolf Dieter
Keß nicht.
- In der Sitzung ging es dann Einigen nicht um den
eigentlichen
Tagesordnungspunkt. Herr Klöcker; Unabhängige, zeigte
sich
vom Skandal tief betroffen und kündigte an, künftig
nicht
mehr teilzunehmen, vielleicht aber doch. Ihm ist wohl klar, dass er mit
seinem Boykott, dem Nideggener Karneval den Todesstoß
versetzen
würde. Herr Droste, Grüne, berichtete, was
ihm Frau
Zentis von dem Vorfall berichtet hätte. Mein Hinweis auf die
begrenzte Glaubwürdigkeit der Frau Zentis hielt ihn von
weiteren
Second Hand Reports ab Frau Göckemeyer war bei der
Veranstaltung
und berichtete sich "persönlich bedroht" gefühlt zu
haben.
- Nach länglichem Gerede wurde abgestimmt. 4 Stimmen
für
den CDU-Antrag (CDU, MFN), 5 Stimmen dagegen (Bürgermeisterin,
SPD, Grüne und Unabhängige). Herr Obladen, FDP,
stimmte nicht
ab.
Die
neue Perle der FDP
Als ich vom FDP-Beitritt des Herrn Obladen erfahren hatte, reagierte
ich prompt: "Die nehmen wohl Jeden". Dem ist kaum etwas
hinzuzufügen. Dass jemand Fraktionsinteressen in einem
Ausschuss
wahrnimmt, aber nicht das Stimmrecht der Fraktion, ist schon
bemerkenswert.
Die Vorgeschichte dazu:
Nach dem Wahldesaster 2009 (CDU: 8 statt 13 Sitze, kein
CDU-Bürgermeister Obladen) gab es CDU-interne Querelen.
Ergebnis:
Die CDU gönnte ihm kein Ausschussmandat. Nachdem er fast ein
Jahr
lang bei Ausschusssitzungen im Zuschauerraum herumdümpelte,
gab
ich ihm den Tipp, dass er nach GO NRW Anspruch auf mindestens einen
Ausschusssitz hat. Er wurde Ausschussmitglied im Haupt- und
Finanzausschuss "mit beratender Stimme" (also ohne Stimmrecht).
Inzwischen ist er FDP-Fraktionsmitglied. Am Donnerstag war er der
einzige FDP-Vertreter. Er hätte das Stimmrecht wahrnehmen
können. Das muss ihm aber erst einer erklären. Ich
tat das
nicht.
Unwichtig:
Der Haushalt
Unser Kämmerer gab bekannt:
- Einbruch bei der Gewerbesteuer. Rund
390.000 € weniger als die eingeplanten 1.420.000
€.
- Bisherige Parkeinnahmen: 8.980 €
Zülpicher Tor, 520
€ Abendener Straße (abzüglich der
Aufwendungen für
Automaten usw.). Eingeplant ist ein Plus von jährlich 30.000
€.
Das störte offensichtlich keinen.
Erwin Fritsch, 22.03.14
17.02.14: Gegendarstellung
der Bürgermeisterin
Am 13.02.14 erhielt ich
folgendes Schreiben der Bürgermeisterin:
Veröffentlichung
einer Gegendarstellung und Unterlassungsaufforderung
Sehr geehrter Herr Esser,
ich fordere Sie gemäß § 11 Abs. 1 LPrG NW
auf meine zur
MFN-Info 1/2014 verfasste Gegendarstellung zu veröffentlichen
(s.
Anlage 1).
Darüberhinaus fordere ich Sie auf,
Äußerungen über
die Zustimmung der Stadt Nideggen zur Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zu unterlassen, da
diese unwahr sind. Erläuternd füge ich meine
umfassende
Stellungnahme zum Beschluss des Rates vom 28.01.14 bei (s. Anlage 2).
Mit freundlichen Grüßen
M. Göckemeyer"
§ 11 LPrG NRW lautet:
"(1) Der verantwortliche
Redakteur und
der Verleger eines periodischen Druckwerks sind verpflichtet, eine
Gegendarstellung der Person oder Stelle zum Abdruck zu bringen, die
durch eine in dem Druckwerk aufgestellte Tatsachenbehauptung betroffen
ist. Die Verpflichtung erstreckt sich auf alle Neben- oder
Unterausgaben des Druckwerks, in denen die Tatsachenbehauptung
erschienen ist.
(2) Die Pflicht zum Abdruck einer Gegendarstellung besteht nicht, wenn
a) die betroffene Person
oder Stelle kein berechtigtes Interesse an der
Veröffentlichung hat oder
b) die Gegendarstellung ihrem Umfange nach nicht angemessen ist oder
c) es sich um eine Anzeige handelt, die ausschließlich dem
geschäftlichen Verkehr dient.
Uberschreitet die Gegendarstellung nicht den Umfang des beanstandeten
Textes, so gilt sie als angemessen. Die Gegendarstellung muß
sich
auf tatsächliche Angaben beschränken und darf keinen
strafbaren Inhalt haben. Sie bedarf der Schriftform und muß
von
dem Betroffenen oder seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet sein.
Der Betroffene oder sein Vertreter kann den Abdruck nur verlangen, wenn
die Gegendarstellung unverzüglich, spätestens
innerhalb von
drei Monaten nach der Veröffentlichung, dem verantwortlichen
Redakteur oder Verleger zugeht.
(3) Die Gegendarstellung muß in der nach Empfang der
Einsendung
nächstfolgenden, für den Druck nicht abgeschlossenen
Nummer
in dem gleichen Teil des Druckwerks und mit gleicher Schrift wie der
beanstandete Text ohne Einschaltungen und Weglassungen abgedruckt
werden; sie darf nicht in der Form eines Leserbriefs erscheinen. Der
Abdruck ist kostenfrei. Wer sich zu der Gegendarstellung in derselben
Nummer äußert, muß sich auf
tatsächliche Angaben
beschränken. ..."
Die verlangte
Gegendarstellung lautet:
"Gegendarstellung
In der Ausgabe MFN-Info 1/2014 vom 07.02.14 haben Sie im Abschnitt
"Unsere Akteneinsicht brachte es an den Tag:" folgende Behauptung
aufgestellt:
"Am 24.08.13 erklärte die Bürgermeisterin die
Zustimmung der
Stadt zur Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde
Kreuzau."
Diese Behauptung ist unzutreffend. Richtig ist, dass ich mich im
Beteiligungsverfahren zum Aufstellungsbeschluss der Änderung
des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Verfahren im
Hinblick auf den aus Sicht der Stadt Nideggen erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß
§ 4
Abs. 1 BauGB geäußert habe.
Stadt Nideggen, den 10.02.2014
Die Bürgermeisterin
M. Göckemeyer"
Die Stellungnahme der
Stadt Nideggen (Stadt Nideggen - FB II – v. 24.08.12) lautet:
"Sehr geehrte Damen und
Herren,
bei der 33. Änderung des FNP der Gemeinde Kreuzau sind die
Auswirkungen auf die angrenzenden Grundstücke im Stadtgebiet
darzustellen. Berücksichtigt werden muss, dass
Beeinträchtigungen von Mensch, Natur und Landschaft
hinsichtlich
der Nutzung und auch im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung -
hier insbesonders auf die besondere Bedeutung des Tourismus -
weitgehend auszuschließen sind.
Da unter anderem die Fläche "E" unmittelbar an das Stadtgebiet
Nideggen grenzt, schlagen wir für die weitere Entwicklung eine
interkommunale Zusammenarbeit vor. Die gemeinsame Entwicklung
hätte hinsichtlich notwendiger Umweltprüfung,
entstehender
Kosten, Akzeptanz und Umsetzung Vorteile für das gesamte
Projekt.
Bezüglich der Umweltprüfung sei hier angemerkt, dass
aus
unserer Erfahrung in jedem Fall Vogelfluglinien und Fluglinien der Uhus
berücksichtigt werden müssen.
Unter Berücksichtigung dieser Faktoren stimmt die Stadt Nideggen der
geplanten 33. Änderung der Gemeinde Kreuzau zu.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift:
M. Göckemeyer"
Die umfassende
Stellungnahme zum Beschluss des Rates vom 28.01.14 finden Sie:
Heinrich Esser, 17.02.14
11.02.14:
Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschusses
Die
"Ehrenerklärung" für die
Bürgermeisterin
In der Sitzung am 28.01.14 beschloss der Rat: "Der Rat der Stadt
Nideggen stellt fest, dass die Bürgermeisterin nicht befugt
war das
Einvernehmen zur 33. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zu
erklären."
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Tourismus beschloss am
04.02.2014
unter Punkt 2 zu TOP 4: "Das Einverständnis Nideggens zu
dieser
Kreuzauer FNP-Änderung wurde rechtswidrig erteilt."
In beiden Sitzungen hatten Sie Gelegenheit sich dazu
ausführlich zu
äußern. Das tat sie nicht.
Wenn ein gewählter Mandatsträger in die Klemme
gerät,
kann eine Ehrenerklärung für ihn nützlich
sein. Wenn man
sich selbst in die Klemme manövriert hat, steht man
womöglich einsam da. Ob es da hilfreich ist, sich selbst eine
Ehrenerklärung auszustellen? Frau Göckemeyer
wählte
jedenfalls diesen Weg. Sie hat in der Ausschusssitzung eine
inzwischen erstellte Erklärung verlesen, die die
Rechtmäßigkeit Ihres Handelns begründen
soll.
Die Kernaussagen:
- Sie hat gar nicht wirklich zugestimmt (Auch wenn die
Formulierung: "stimmt die Stadt Nideggen der geplanten 33.
Änderung der Gemeinde Kreuzau zu" verdächtig danach
klingt).
- Für diese Nichtzustimmung war sie
zuständig:
- Wenn der Rat seine Dummheit nicht einsieht, behält
sie sich "eine Beanstandung nach § 54 Abs. 1 GO NRW vor.".
Damit patzt sie schon wieder:
- § 54 (1) räumt ihr
einen Ermessensspielraum ein. Sie kann Widerspruch
einlegen. Die Frist hat sie aber verstreichen lassen.
- § 54 (2) lässt ihr diesen
Ermessensspielraum nicht. Sie muss
einen von ihr als rechtswidrig bewerteten Beschluss beanstanden. Ein
"ich behalte mir eine Beanstandung vor" reicht da nicht.
Ihr Risiko: Wenn sie den Beschluss beanstandet und der Rat ihn
aufrechterhält, muss
sie die Kommunalaufsicht anrufen.
Wir wollen ihr die Entscheidung erleichtern und haben für die
nächste Ratssitzung den Tagesordnungspunkt
"Zurückweisung der
Stellungnahme der Bürgermeisterin" beantragt.
Unseren Antrag und die Stellungnahme der Bürgermeisterin lesen
sie hier.
Da
war noch eine Schraube locker: Der 3. Windkraftbeschluss
Die
Verwaltung hatte
gefordert: Nach dem Gutachten "ist eine Entscheidung in Bezug auf
die weitere Behandlung der bereits bestehenden
Konzentrationszonen
Berg und Schmidt erforderlich. Sollte der Ausschuss eine
Änderungen dieser Flächen für erforderlich
halten, muss dies in einem geordneten Verfahren zur
Änderung
des Flächennutzungsplans erfolgen. Dies erfordert
einen
Aufstellungsbeschluss zum FNP."
Paul Josef Dohmen (MFN) beantragte: "Der FNP wird nicht
geändert."
Seine Begründung:
- Fläche Berg
Die bestehenden WKA haben Bestandsschutz. Das Gutachten
schlägt
Repowering in neuen Zonen vor. Die neuen Zonen wollen wir nicht. Also
wird eben nicht repowert, weil neue Anlagen dort aus
Artenschutzgründen nicht genehmigungsfähig sind.
- Fläche Schmidt
Zur Zeit besteht kein Bedarf für Höhenbegrenzung.
Ggf.
könnte auch ein Bebauungsplan zur Höhenbegrenzung
führen.
- Vor allem: Jede Änderung des FNP setzt Nideggen
der Gefahr rot-grüner Nötigungsversuche aus
Damit startete ein fröhliche 2 Fronten-Debatte.
Frau Göckemeyer geht es jetzt angeblich nur noch darum
Wildwuchs
bei Windrädern zu vermeiden. Niemals hatte sie andere
Interessen
verfolgt. Herr Schruff von der Firma REA war diesmal nicht anwesend.
Das war gut so. Er hätte sich womöglich den
Zahnschmelz
abgeknabbert. Mit eifriger Unterstützung von SPD,
Grün und
Unabhängig steigerte Frau Göckemeyer sich immer mehr
in die
Behauptung, ohne Flächennutzungsplanänderung
könne
jedermann beliebige Windradbauanträge im Stadtgebiet
durchsetzen.
Wenn sie ernsthaft ihren eigenen Behauptungen glauben würde,
wäre ihr Verhalten in der Öffentlichkeit reichlich
unklug.
CDU und FDP blieben auch diesmal bei ihrer Haltung. Herr Hensch (FDP)
relativierte die Windkraft-Gewinnerwartung für die Stadt mit
der
Behauptung, dass die Windräder in Langerwehe nach jahrelangem
Betrieb noch keinen einzigen EURO Gewerbesteuer gebracht haben. Dann
stellte er den Antrag:
"Der Ausschuss
beschließt, keine
weiteren Windkraftkonzentrationen auszuweisen und den
Flächennutzungsplan bestehen zu lassen."
So wurde es beschlossen. Zustimmung: Nießen, Klein und
Fuß
(CDU), Hensch (FDP), Dohmen (MFN). Ablehnung: Weingart und
Müllejans (SPD), Droste (Grüne), Pörtner
(Unabhängige).
Die
Grundsteuerergänzungsabgabe
Unter dem Tagesordnungspunkt "Satzung über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 KAG für
straßenbauliche
Maßnahmen" verbirgt sich eine neue Maßnahme, die
Grundstücksbesitzern (und natürlich indirekt auch
Mietern)
die Verwaltung ihres Vermögens durch zusätzliche
Zahlungen an
die Stadt erleichtern wird. Gemäß Sanierungsplan
soll das
150.000 € jährlich bringen. In der Vorlage stand
allerdings
unter Haushaltsrechtlicher Relevanz: "Betrag: Nicht bezifferbar".
Herrr Nießen stellte zu Beginn fest, dass die CDU noch
"externen"
Beratungsbedarf hat und verlangte Vertagung. Herr Dohmen nervte mit
lästigen Fragen: Er wollte zum Beispiel wissen, warum die
Entscheidung über die Abrechnung eines bestimmten Abschnittes
einer Anlage sowie über die Durchführung der
Kostenspaltung dem Bürgermeister und nicht mehr dem
Rat
übertragen werden soll. Er erhielt die Antwort "Wo steht das?"
Nachdem er den Paragrafen genannt hatte, wurde ihm erklärt, es
sei
Zweck der Ausschussitzung Änderungen des vom Städte-
und
Gemeindebund übernommenen Satzungsentwurfs vorzunehmen. Seine
Frage in welche Kategorie (danach richtet sich die
Abgabenhöhe)
die Zülpicher Strasse nach Meinung der Verwaltung einzuordnen
sei,
musste er mehrfach und lautstark wiederholen bis er eine vage
Konjunktiv-Antwort erhielt.
Nach länglicher Diskussion wurde der TOP in eine
nächste, im März anzusetzende, Sitzung vertagt.
Schade um die Zeit.
Erwin
Fritsch, 12.02.14

04.02.14
Ausschuss für Stadtentwicklung und Tourismus: Der 2.
Windkraftbeschluss
Wer eine Kiste vernageln will,
nimmt Nägel mit Köpfen.
(Erfahrung hanseatischer Schauerleute)
Am 24.01.14 waren die Sitzungsunterlagen für
den Ausschuss
für Stadtentwicklung und Tourismus am 04.02.14
verteilt
worden. Darin war auch das Gutachten und der Vorschlag im
öffentlichen Teil das Gutachten zur Kenntniss zu nehmen und im
nichtöffentlichen Teil darüber zu beraten, welche
Flächen dem Bauausschuss zur Fortführung der Planung
empfohlen werden. Ich hatte mich in der letzten Ratssitzung, am
28.01.14, an diese Vorgabe gehalten und deshalb den
vorübergehenden Ausschluss der Öffentlichkeit
beantragt.
Nach dem Ratsbeschluss vom 28.02. 14 berichtete die Dürener
Zeitung:
"Bürgermeisterin
Margit
Göckemeyer will nun ebenfalls überprüfen, ob
durch den
Ratsbeschlusss etwaige Ansprüche gegen die Stadt bestehen.
Göckemeyer verweist aber noch auf eine andere Problematik. Sie
befürchtet, dass nun Einzelanträge für neue
Windkraftanlagen gestellt werden könnten, die kaum abzulehnen
seien: 'Es kann uns passieren, dass die Baugenehmigungsbehörde
des
Kreises Düren zusätzliche Windkraftanlagen genehmigt,
weil
wir ohne die abgeschlossene Untersuchung zu den
Konzentrationszonen nicht belegen können, aus welchen
Gründen
an diesen Standorten nach dem Flächennutzungsplan eine
derartige
Bebauung nicht zulässig sein soll. Mit der Ausweisung von
Konzentrationszonen wollten wir genau diesen möglichen
Wildwuchs
verhindern.' (bugi)"
Zu Beginn der Ausschusssitzung beantragte ich:
Der TOP 9
aus dem nichtöffentlichen Teil wird in den
öffentlichen Teil vorgezogen und zusammen mit dem TOP 4
beraten.
Begründung:
Die Nichtöffentlichkeit wurde in der BVL begründet:
"Die
Verwaltung hält die Beratung und Beschlussfassung im
nichtöffentlichen Teil für erforderlich, insbesondere
um die
Sachlage in Bezug auf die Ausschlusswirkung der derzeit geltenden
Flächennutzungsplanung darzustellen."
Diese Begründung ist seit der Berichterstattung in der Presse
am 31.01.14 hinfällig.
Herr Klöcker, Unabhängige, witterte Unrat und
argumentierte,
er könne in Unkenntnis des Artikels nicht zustimmen. Dem
konnte
ich locker abhelfen. Ich las ihm den Artikel vor. Das nützte
zwar
nichts, aber eine bessere Begründung war ihm für die
Ablehnung nicht eingefallen.
Abstimmung: Angenommen
Ja: M. Fischer, Tollmann, Hensch, Fritsch, Weingart,
Müllejans,
nein: Klöcker, Faller (In Vertretung für Frau
Zentis),
enthalten: Müller
Zum Tagesordnungspunkt 4 stellte dann Herr May, vom
Planungsbüro Becker sein Gutachten vor. Der Kern des Gutachten-Ergebnisses sind die
Übersichtskarte mit den Potentialflächen (in denen
Anlagen
möglich sind) und die Tabelle mit den empfohlenen
Vorschlägen
des Gutachters.
 |
| Prio |
Fläche |
Vorschlag
|
| I |
F, G |
Ja |
| II |
A, K, J |
b.a.w. Ja |
| III |
B,
C, D, E, H, I |
Nein |
Als Herr May zu seiner Übersichtskarte kam, schlug ich vor,
statt
dessen meine Karte mit den eingezeichneten roten Flächen auf
Kreuzauer Gebiet zu zeigen. Die roten Flecken sind die
Windkraftkonzentrationszonen zu denen unsere Bürgermeisterin
rechtswidrig (weil unzuständig und selbstfraulich handelnd)
das
Einverständnis der Stadt Nideggen erklärt hatte. Mit
diesen
Zonen hatte der Gutachter die Planung für A und K
begründet:
"Zu berücksichtigen ist beispielsweise, dass das
Landschaftsbild
östlich von Nideggen durch die geplante Windzone Kreuzau-Thum
bei
deren Realisierung ohnehin beeinträchtigt werden
wird." Eingriffe in schützenswerte Landschaften, sind
dort
erlaubt, wo sie sowieso schon verschandelt ist.
Das nenne
ich interkommunale Mauschelei: Nideggen rechtfertigt sich
mit der
Kreuzauer Landschaftsverschandelung und umgekehrt.
Nach Herrn Mays Vortrag stellte ich den Antrag:
- Der Ausschuss stellt fest, dass die Flächen F und
G ungeeignet sind.
Die uns bekannten Stellungnahmen des NABU Düren zum
notwendigen
Artenschutz und des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege
über
die Bedeutung des oberen Neffeltales als einer bedeutsamen
Kulturlandschaft sind im Gutachten noch nicht ausreichend
berücksichtigt. Sie schließen diese Flächen
aus.
- Der Ausschuss stellt fest, dass die Flächen A, K
und J aus städtebaulicher Sicht ungeeignet sind.
Die Flächen sind absolut unverträglich mit dem Orts-
und Landschaftsbild.
Dies wird auch durch den gutachterlichen Hinweis:
"Zu berücksichtigen ist beispielsweise, dass das
Landschaftsbild
östlich von Nideggen durch die geplante Windzone Kreuzau-Thum
bei
deren Realisierung ohnehin beeinträchtigt werden wird."
nicht entkräftet.
Das Einverständnis Nideggens zu dieser Kreuzauer
FNP-Änderung
wurde rechtswidrig erteilt. Im Fortgang der Kreuzauer Planung, wird
Nideggen nicht mehr zustimmen.
- Der Ausschuss empfiehlt dem Bauausschuss keine
Flächen zur Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen.
- Der Rat hat der Firma REA GmbH die vertraglich zugesicherte
Berechtigung nicht entzogen, die Untersuchungen weiter fortzusetzen und
auch abzuschließen. Der Ausschuss empfiehlt der Verwaltung
der
Firma REA GmbH eine für diese kostensparende Lösung
zum
Abschluss des Verfahrens vorzuschlagen.
- Die Stellungnahmen des NABU Düren und des
Rheinischen Amtes für Denkmalpflege sind dem Gutachten
beizufügen.
Die Diskussion lief wie erwartet ab. Frau Zentis und Herr
Klöcker
wollten den Beschluss nicht. Herr Müllejans konnte oder wollte
den
Antrag nicht begreifen. Er wollte Vertagung um sich in der Fraktion zu
beraten. Herr Hensch (FDP) und Frau Zentis (Grüne)
gönnten sich einen kurzen Ausflug in die Landes- und
Bundespolitik
und die Energiewende im Allgemeinen. Frau Zentis verlangte dann
Vertagung. Das ist ihre Standardreaktion, wenn sie
Abstimmungsniederlage befürchtet. Irgend einen konkreten
anderen
Beschlussantrag stellte keiner. Nur Herr Fischer (CDU) brachte die
überraschende Frage an die Verwaltung, ob ich
überhaupt
berechtigt sei, diesen Antrag zu stellen. Er kannte den Antrag vorher
und hatte mir Unterstützung zugesagt. Er ist genau
so lange
Fraktionsvorsitzender wie ich und musste sich, zum wiederholten Male,
belehren lassen: Anträge zur Sache können jederzeit
von jedem
gestellt werden.
Abstimmung:
Angenommen
Ja:
Müller, M. Fischer, Tollmann, Hensch, Fritsch, nein: Weingart,
Müllejans, enthalten: Zentis. Herr Klöcker stimmte
nicht ab
(das ist zwar Krampf, hat er aber bei den Grünen gelernt).
Im Zuhörerraum waren nicht viel mehr als ein Dutzend Personen
mit
unterschiedlicher Interssenlage anwesend. Das reichte vom Nideggener
CDU Ortsvorsteher, Herrn Niessen ( "In Nideggen wohnen ist
schön,
aber teuer: Mit Windrädern wird es teuer, aber nicht mehr
schön."), bis zu Herrn Schruff (Firma REA GmbH).
Anzumerken ist noch:
- Weder Frau Göckemeyer, noch Herr Dederichs wagten
konkrete
Zahlen zu möglichen Einnahmen zu nennen. Die von
Herrn
Schruff veröffentlichten Zahlen trauten sie sich nicht
ernsthaft
zu vertreten. Die Berechnung geht von optimalen Bedingungen und
gleichbleibender Einspeisevergütung aus.
- Herr Schruff wird die Gutachtenkosten verkraften
können. Es
gibt noch genügend Kommunen in denen er grüne
Türöffner finden kann.
- Das Gutachten war rechtzeitig vor der Ratssitzung
veröffentlicht worden, nicht alle kannten es in der
Ratssitzung.
- Es war erst rechtzeitig vor der Ausschusssitzung
veröffentlicht worden, nicht alle kannten es.
- Es war in der Ausschusssitzung vorgestellt worden, auch
danach kannten es nicht alle.
Und noch schlimmer: Ein Ausschussmitglied argumentierte eifrig gegen
meinen Antrag, stimmte dann dagegen und wartete dann bis zum Punkt
"Verschiedenes" im öffentlichen
Teil um zu fragen, was der beschlossene Antrag bedeutet.
- Herr Hubert Müller hat als Ausschussvorsitzender
die
Sitzung, wie bereits in der vorherigen Sitzung, absolut gut und
souverän geleitet.
Er macht das jetzt weit besser als bei früheren
Sitzungen.
Erwin
Fritsch, 05.02.14

21.
und 28. Januar 2014
Windkraftanlagen
Wer harte
Eier will nutzt das Wasser wenn es kocht und wartet nicht bis es
verdunstet.
(Alte isländische Hausfrauenweisheit)
Nachdem unsere Bürgermeisterin allzu lange, aber nicht allzu
geschickt taktiert hatte, kam es zur Resolution der Ortsvorsteher: "Mensch
und Natur schützen: Keine weiteren Windräder!"
und zu einem
gemeinsamen
Antrag mit CDU und FDP
für die Ratssitzung am 28.01.14. Die Einigung
zwischen den 3
Fraktionsvorsitzenden hatte nicht all zu lange gedauert, der Antrag
ging 1 1/2 Stunden vor der Resolution bei der Stadt ein.
Herr Schruff von der REA
GmbH unterstützte den Antrag, indem er mit breitem Verteiler
für sein Vorhaben warb und dabei seine allzu optimistischen
Gewinnerwartungen offen legte. Außerdem sammelte er
Unterschriften. Frau Göckemeyer nannte die Zahl 170.
Tatsächlich liegen der Niederschrift etliche Listen bei. Sie
enthalten Unterschriften aus Orten von Wasbüttel
(Landkreis
Gifhorn) bis Aachen. Auch etliche Nideggener Adressen sind darunter.
Würden Sie geprüft, wie bei der
Bürgerinitiative Pro
Realschule, dürften wenige übrig bleiben.
Herr Waldmann "und seine Kumpane" waren ebenfalls nicht
untätig
geblieben und sorgten für Full House. Sie nutzten
dann die
Einwohnerfragestunde weidlich aus und gaben zahlreiche als Fragen
kaschierte Statements ab. Herr Grein topte das, indem er
länglich
aus einem Spiegelartikel über die enttäuschende
Rentabilität von Windrädern zitierte und das mit der
Frage:
"Lesen Sie Spiegel?" einleitete. So wurde aus
der Einwohnerfragestunde tatsächlich fast
eine Stunde, in der Frau Göckemeyer in gewohnter Gelassenheit
ihren Charme ausstrahlen konnte.
Da ich wegen der vielen auf Stehplätze angewiesenen
Zuhörer, das Vorziehen unseres Antrags
beantragt hatte, ging es dann gleich mit dem Thema Windkraft weiter.
Ich begann mit dem Aufzählen der seltsamen
Merkwürdigkeiten, die bei diesem Thema bisher
aufgetreten waren:
- "Geheime" Zustimmung der Bürgermeisterin zur
Änderung des Flächennutzungsplanes Kreuzau.
Damit geht Kreuzau fast bis auf den letzten Meter an unsere
Stadtgrenze. Bürger aus Thuir und Muldenau bekommen die
Windräder fast vor die Nase. Auch Rather, Berger und
Nideggener
Bürgern wird die Aussicht ordentlich verspargelt. Die
Bürgermeisterin hatte der Anfrage Kreuzaus freihändig
zugestimmt. Das war eindeutig unzulässig (Einzelheiten: Akteneinsicht,
Seite 4).
Ich stellte deshalb den 1. Antrag:
"Der Rat stellt fest, dass die Bürgermeisterin nicht befugt
war,
das Einverständnis zur 33. Änderung des FNP der
Gemeinde
Kreuzau zu erklären."
- Der hilflose Versuch der Bürgermeisterin, die von
uns
beantragte Sondersitzung des Stadtentwicklungsausschusses am
10.12.13 zu diesem Thema verhindern zu können. Sie behauptete,
dem
stünde ein Beschluss des Bauausschusses entgegen. Den gab es
nicht.
- In der Sitzung erregte sie sich dann so über
unseren Antrag auf weitere Windräder zu verzichten, dass sie
von "Vertragsbruch"
sprach. Frau Weingart (SPD) stimmte gegen unseren Antrag und erkundigte
sich danach,
was mit Vertragsbruch gemeint war. Nun hatte Frau Göckemeyer
das gar nicht so gemeint.
Dann stellte ich den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit.
§ 48 (2) GO NRW 3.
Satz: "Auf
Antrag ... eines Ratsmitglieds kann für einzelne
Angelegenheiten die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Anträge
auf Ausschluß der Öffentlichkeit
dürfen nur in
nichtöffentlicher Sitzung begründet und
beraten werden.
Falls dem Antrag stattgegeben wird, ist die Öffentlichkeit in
geeigneter Weise zu unterrichten, daß in
nichtöffentlicher Sitzung weiter verhandelt wird."
Die GO (Gemeindeordnung und gesetzliche Grundlage der Ratsarbeit) ist
nun wirklich nicht Frau Göckemeyers Stärke
(Bürgermeisterin im 5. Lehrjahr). Also musste ich ihr, wie
immer
zurückhaltend und bescheiden, auf die Sprünge helfen.
Frau
Reuter, die Protokollführerin, unterstützte mich
dabei (Sie kennt sich aus. Dummerweise ist sie
nicht Bürgermeisterin).
Ich verhinderte die Abstimmung über meinen Antrag, weil ich
ihn noch nicht begründet hatte.
Ich verweigerte die Begründung, weil die
Öffentlichkeit noch nicht ausgeschlossen war.
Nachdem die Zuhörer den Raum verlassen hatten,
erzählte ich
von meinem Rathausbesuch zur Akteneinsicht. Dabei wurde mir eine "ganz
wichtige" Information aufgetischt, die "unbedingt" vor der
Öffentlichkeit verborgen bleiben müsse. Da ich
Hinweise
unserer Verwaltungsführung dankbar aufnehme, hatte
ich den
Öffentlichkeits-Ausschluss-Antrag ja gestellt. Ich sagte meine
Meinung zu der "wichtigen" Information und zog meinen Antrag wieder
zurück. Das brachte Frau Göckemeyer wieder ins
Stolpern: Sie
erteilte einem Ratsmitglied das Wort, damit er gegen meinen Antrag
Stellung nehmen konnte. Ich musste wieder "sehr deutlich" werden: Man
kann nicht für die Ablehnung eines Antrags plädieren,
wenn
der längst zurückgezogen wurde. Die Zuschauer durften
wieder
in den Raum.
Herr Fischer, CDU, stellte den Antrag auf weitere
Windradkonzentrationen zu verzichten und argumentierte im Wesentlichen
wie die Ortsvorsteher in ihrer Resolution. Herr Hensch, FDP,
argumentierte ähnlich und würzte seinen Beitrag noch
mit
einem Zitat aus den Schruff-Unterlagen (Nideggen hat längst
genug
regenerative Energieerzeugung) und einem weiteren Zitat eines
grünen Ratsmitgliedes aus Hürtgenwald
(Windrad-Wildwuchs
bekämpfen).
Frau Zentis war reichlich missmutig. Sich mit Windrad-Parks in der
grünen Landtagsfraktion zu profilieren, wird wohl nicht
funktionieren. Gemeinsam mit Herrn Klöcker,
Unabhängige,
versuchte sie die Abstimmung zu verhindern, um "das Gutachten
abzuwarten". Es war am 24.01.14 veröffentlicht worden. Wir
kannten
es und haben es in der Fraktionssitzung am 27.01.14 besprochen. Frau
Göckemeyer sprach von potentiellen Investoren, die das
Vertrauen
in Nideggen verlieren. Da verwechselt sie wieder einmal Nideggen mit
Göckemeyer. Ein kluger Bürgermeister macht nur die
Versprechungen, für die er im Rat eine Mehrheit hat.
Die Abstimmungen:
- "Der Rat stellt fest,
dass die Bürgermeisterin nicht befugt war,
das Einverständnis zur 33. Änderung des FNP der
Gemeinde
Kreuzau zu erklären."
Dafür:
CDU, MFN, FDP und
Herr Erler (SPD). Angenommen. Damit
wurde Frau Göckemeyer zum 2.
Mal bestätigt, rechtswidrig gehandelt zu haben.
So weit hat es ihr
Vorgänger nicht gebracht.
- "Der Rat lehnt die
Einrichtung weiterer Windkraftkonzentrationszonen ab."
In
geheimer Abstimmung
angenommen: 14 Ja, 11 Nein. Der Antrag auf geheime Abstimmung wurde von
Frau Zentis gestellt. Ein letzter, vergeblicher Versuch.
Das Presse-Echo:
- Angeblich prüft Herr Schruff von der REA GmbH, ob
er der
Stadt die Gutachten-Rechnung aufdrücken kann. Das ist
völliger Unsinn. Er hat einen Vertrag, der ihn zur Bezahlung
des
Gutachtens verpflichtet. Eine Verpflichtung der Stadt, dann neue
Windräder zuzulassen, steht nicht drin. Sollte es Absprachen
zwischen Frau Göckemeyer und Herrn Schruff geben, sind die
rechtlich wertlos.
- Frau Göckemeyer läßt sich mit
der Behauptung
zitieren, nun bestehe die Gefahr, dass weitere Windräder
planlos
aufgestellt werden können. Das ist die "ganz wichtige
Information", die angeblich "unbedingt" der Öffentlichkeit
vorenthalten
bleiben muss (Siehe oben). Dahinter steckt nicht viel mehr, als der
Versuch der
Landesregierung über die Bezirksregierungen die Gemeinden zur
Ausweisung weiterer Flächen zu nötigen. Gleichzeitig
tingelt
Herr Priggen, grüner Fraktionsvorsitzender im Landtag, durch
die Öffentlichkeit und verspricht treuherzig,
dass in die Planungshoheit der Gemeinden nicht eingegriffen wird.
Windkraftruine
/ Mobilfunkmonster
In einmaliger Einmütigkeit hatte sich der Rat
zweimal mit
dem gleichen Sachverhalt befasst und beide Male einstimmig beschlossen:
Er lehnte die Zustimmung zu einem Bauantrag ab, mit dem sich ein
Windkraft-Betreiber um die kostspielige Entsorgung seiner
Windkraftruine durch Umbau zum Mobilfunkmast drücken wollte.
Der
Rat sah den Grundsatz "zulässige Vorhaben sind in einer
flächensparenden, die Bodenversiegelung auf das
notwendige Maß begrenzenden und den
Außenbereich
schonenden Weise auszuführen" (§ 35 Abs. 5 BauGB)
verletzt.
Dem Kreis wurde dieses Argument nicht einmal
mitgeteilt (Einzelheiten: Akteneinsicht,
Seite 3). Er genehmigte das Mobilfunkmonster. Damit hat Frau
Göckemeyer den einstimmigen Ratsbeschluss nicht umgesetzt,
sondern
eher torpediert. Dass sie das Ergebnis dem Rat nicht mitteilte, ist
kein Wunder. Erst unser Antrag
(mit eindrucksvollem Foto des Mobilfunkmonsters) und die Akteneinsicht
führten zur Aufklärung. Der Rat fand das gar nicht
lustig.
Ich beantragte:
Die Bürgermeisterin wird
beauftragt, den Vorgang der Bezirksregierung zur
Überprüfung vorzulegen.
Dabei ist die Auffassung des Rates darzulegen:
- Dieser Umbau
der WKA zum Mobilfunkmast kann nicht geduldet werden, da sonst Rückbauverpfichtungen
wirkungslos werden.
- Der Grundsatz
des § 35 (5): "Die nach den Absätzen 1 bis 4
zulässigen Vorhaben sind ineiner flächensparenden,
die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzenden und den Außenbereich
schonenden Weise auszuführen" verbietet die Errichtung von Mobilfunkmasten unmittelbar
neben WKA.
Der Verwendungszweck Mobilfunk kann durch Montage auf bestehenden
Masten ohne
zusätzlichen Eingriff in die Landschaft erreicht werden.
- Mobilfunkmasten
dürfen nur in einer dem Verwendungszweck entsprechenden Dimensionierung genehmigt werden.
Über das
Ergebnis der Überprüfung ist der Rat
unverzüglich zu unterrichten.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen (Bei Enthaltung: Grüne
und Bürgermeisterin).
Anmerkung - Typische
Kleinstadt-Kleingeist-Denke:
Ich wurde von einer Bürgerin gefragt, warum mich das
interessiert.
Der Mast steht doch in Schmidt und ich wohne in Embken.
Haushalt
2014 - Der Stadtrat nutzt seinen Gestaltungsspielraum
In der Ratssitzung 28.01.14 sollte der Haushalt 2014 beschlossen
werden. Zuerst musste aber die Einwendung eines Nideggener Ehepaares
gegen den Haushaltsentwurf zurückgewiesen werden.
Ein Anwalt hatte als Bevollmächtigter den Einwand vorgelegt.
In der Beschlussvorlage stand dazu:
"Der Vortrag des Bevollmächtigten, die demokratisch
gewählten
Führungsorgane der Stadt Nideggen würden durch das
Land und
den Beauftragten entmündigt, greift in Bezug auf den Entwurf
der
Haushaltssatzung 2014 mit ihren Anlagen nicht."
Wir waren die einzige Fraktion, die nicht für die
Zurückweisung stimmte. Genau diese Entmündigung hatte
ja
stattgefunden. Ratsmitglieder haben der Steuererhöhung "gegen
ihre
innere Überzeugung" (O-Ton Markus Fischer)
zugestimmt. Aus
Angst vor der erneuten Einsetzung des Steuerkommissars haben sie sich
zu Handlangern des IM gemacht. Grüne und Unabhängige
hatten
zum Sanierungsplan ihr Einverständnis zur
Selbstentmündigung
noch etwas eleganter als Herr Fischer kaschiert. Sie sprachen von der
notwendigen Zustimmung mit der man die Einsetzung eines
Steuerkommissares verhindern könne, damit "der Rat seinen
Gestaltungsspielraum nutzen" bzw. die "Ratsmitglieder ihre Arbeit
selbst tun".
Nun lag der Haushaltsentwurf vor. Der Rat nutzte seinen
Gestaltungsspielraum und tat seine Arbeit.
- Die CDU beantragte, den Trägerverein des
Lehrschwimmbecken
Embken aus der Spende der Sparkasse Düren zu
unterstützen.
Frau Zentis und Frau Göckemeyer wollten das nicht. Die CDU zog
daraufhin ihren Antrag zurück (siehe unten: Die CDU ist wieder
auf
ihrem alten Kurs: Hin und her).
- Die FDP beantragte, die Schließung eines
Kinderspielplatzes
in Schmidt aus dem Sanierungsplan zu streichen. Ein von ihrem
Fraktionsvorsitzenden, Herrn Hensch,
wohl begründeter Antrag,
den wir unterstützten. Die Nachbarschaft des Herrn Hensch, die
sich so für den Erhalt einsetzte, wird sich über den
Erfolg
freuen. Herr Hensch hatte sich allerdings in allen vorherigen
Beratungen nie für den Erhalt von Spielplätzen
eingesetzt. Im
Gegenteil: "In meiner Jugend gab es auch keine Spielplätze".
- Die Grünen kratzten einen Antrag zum Energiesparen
in
Schulen von der Festplatte, den sie 2004 gestellt hatten und der dann
2007 im Schulausschuss ohne Beschluss eingeschläfert wurde.
Seitdem hatten sie ihn nicht weiterverfolgt.
- SPD und Unabhängige stellten keine
Anträge.
Wir beantragten:
- die Verfügungsmittel der Bürgermeisterin
von 1.818 € auf 500 € zu reduzieren.
- die Ausgaben für Zeitungen und Fachliteratur von
rund 12.000 € schrittweise auf 3.000 € zu senken.
- die Ausgaben für Wirtschaftsprüfer ab
2015 ( 18.000 €) zu streichen.
Wir sind der Meinung:
- Wenn Bürger sich wegen steigender Steuern und
Gebühren
einschränken
müssen, kann das auch von der Bürgermeisterin und der
Verwaltung
erwartet werden. Die Ausgaben für Zeitungen und
Fachzeitschriften
sind seit Jahren unverändert. Immer mehr Informationen stehen
aktuell im Internet zur Verfügung.
- Parteien, die keine Kandidaten haben, die in der
Lage sind,
Haushaltsabschlüsse zu prüfen, sollten das vor der
Wahl
sagen. Wir hatten mit Patrick Meisenberg ein Mitglied in den
Rechnungsprüfungsausschuss geschickt, dem wir das zutrauen.
Dass wir als einzige für unsere Anträge stimmten, war
zu erwarten.
Der Haushalt und seine Anlagen (Sanierungsplan) wurde mit 15 Ja- und 10
Nein-Stimmen (MFN, FDP, S. Erler, J. Erler, Müllejans)
angenommen.
Fazit zum Haushalt:
- Ohne die Änderung der Landespolitik
gegenüber kleinen
Flächengemeinden sind wir chancenlos. Solange das Land zu
wenig
Geld zur Finanzierung der Kommunen bereitstellt und solange das Land
dieses wenige Geld bevorzugt in Großstädte (=
höhere
rot/grüne Stimmenanteile) lenkt, werden ländliche
Gemeinden
ausgehungert.
- Wir haben keinen
Gestaltungsspielraum!
- Wir können eine
Vorgartensatzung
erlassen, die nur Gartenzwerge mit roten oder grünen
Mützen
erlaubt. Viel mehr können wir nicht!
- Was wir können und müssen ist: Sparen mit Vernunft!
- Dazu gehört, dass sich die Fraktionen ernsthaft
mit dem
Haushalt befassen, statt ihre eingeübten Sprechblasen zu
wiederholen.
- Herr Keß, SPD, kann aus dem Stegreif das Lied
singen von
der Kreisumlage, die alles auffrisst. Als aber in 2012 4,1 Mio.
€
genannt wurden, musst er nachfragen ob das mit oder ohne
Jugendamtsumlage ist. Er kannte nicht einmal die
Größenordnung.
- Herr Klöcker, Unabhängige, musste bei
einer
Windkraft-Besprechung die Bürgermeisterin fragen, welche
Windkraft-Erträge im Sanierungsplan stehen. Den vom
Steuerkommissar längst gebilligten Sanierungsplan kannte er
nicht
so genau.
- Kontrolle der Verwaltung: Ist die Hauptaufgabe eines
Stadtrates.
Der Aufgabe darf sich ein Stadtrat nicht entziehen.
Grüne,
Unabhängige und SPD haben erfolgreich für eine
Bürgermeisterin geworben, die ihrer Aufgabe nicht gewachsen
ist.
Dieser Verantwortung
können sie sich nicht entziehen.
Erwin Fritsch, 31.01.14
Ein
Bus voller Politiker fährt eine Landstraße entlang.
In der
Nähe eines Dorfes kommt der Bus von der Straße ab
und kracht
gegen einen Baum.
Ein Bauer, der auf dem Feld gearbeitet hat, begräbt die
Politiker.
Ein paar Tage später fragt ein Polizist den Bauern: "Hat
niemand überlebt?"
"Schon möglich" antwortet der Bauer, "ein paar haben
behauptet,
sie seien noch am Leben. Aber wir wissen doch beide, wie Politiker
lügen."
(Ronja von Wurmb-Seibel, Ortszeit Kabul
- DIE ZEIT 30.01.14)

2013
Dezember 2013
Im Dezember fanden mehrere Sitzungen statt. Das wesentliche daraus:
Steuererhöhung
2014: Die CDU ist wieder auf ihren alten Kurs
Die Fakten haben sich nicht geändert. Aber wie in der MFN-Info
2/2013 bereits vorhergesagt: Die CDU-Fraktion, die im April
noch
gemeinsam mit MFN und FDP den Sanierungsplan wegen der unangemessenen
Steuererhöhung abgelehnt hatte, stimmte nun für die
noch
höhere Steuererhöhung. Einige Mitglieder
stimmten
"gegen ihre innere Überzeugung" zu, wie Herr Fischer, ihr
Fraktionsvorsitzender, das nannte.
- Was ist die "innere Überzeugung" eines
Ratsmitgliedes wert, wenn sie sein Verhalten nicht steuert?
- Was ist ein Ratsmitglied wert, das gegen seine innere
Überzeugung stimmt?
Gegen die Steuererhöhung stimmten:MFN, FDP, Herr und Frau
Erler
(beide SPD), Herr Müllejans (SPD) und Herr Obladen
(parteilos).
Damit war die Erhöhung angenommen.
Die CDU hatte aufgefordert, gegen die Steuererhöhung 2013 zu
klagen. Einige CDU-Ratsmitglieder taten das und stimmten nun der
höheren Steuererhöhung 2014 zu.
Damit ist die CDU wieder auf
ihrem alten Kurs: Hin und Her.
Von der CDU-Web-Site:
"Nachricht vom 22.06.2013
Steuerehöhungen
Sehr geehrte Mitbürgerinnen,
sehr geehrte Mitbürger.
Die Steuerbescheide mit den neuen Steuersätzen sind verschickt
worden.
Was kann man dagegen unternehmen?
Eigentlich nur eins:
Klage gegen den
Steuerbescheid einreichen!
Sammelklagen sind leider nicht zulässig, auch Zahlungen unter
Vorbehalt bringen nichts, da keine Musterprozesse geführt
werden
können.
Allerdings ist es enorm wichtig, dass die Klage innerhalb von vier
Wochen nach Erhalt des Steuerzettels eingereicht wird, da der Bescheid
ansonsten rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar ist.
Nach unserem Kenntnisstand sind bereits einige Klagen gegen die
Steuererhöhungen eingereicht worden.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Ihr CDU-Stadtverband Nideggen"
Quelle:
http://www.cdu-nideggen.de/aktuell.php (Stand 19.02.14)
Windkraftanlagen
Stadtentwicklungsausschuss
10.12.13
Damit wenigstens der Stadtentwicklungsausschuss sich endlich in öffentlicher
Sitzung mit dem Thema befasst, hatten wir eine Sondersitzung beantragt.
Frau Göckemeyer glaubte, die Sitzung mit einem Anruf bei mir
streichen zu können.Das funktionierte nicht. Sie
begründete
ihre Forderung mit einem angeblichen Beschluss des Bauausschusses, den
es nicht gibt.
Darauf hin verfiel sie auf die geniale Idee eine nichtöffentliche
"Informationsveranstaltung über Chancen und Risiken der
Windenergienutzung" am 21.11.13 für die Fraktionen
durchzuführen. Als Referent konnte sie Herrn Schruff von der
REA
GmbH verpflichten. Das nennt man "Den Bock zum Gärtner
machen". Er
verdient an diesen Anlagen. Entsprechend einseitig waren seine
Darstellungen.
Deshalb einige Fakten:
- Herr Schruff hat einen Vertrag mit der Stadt, der ihn
berechtigt
eine Untersuchung zur Realisierbarkeit von Windenergie-Anlagen im
Stadtgebiet durchzuführen.
- Er hat keinen Vertrag, der nur ihn berechtigt, in ggf. neu
festgelegten Windkraft-Konzentrationszonen Windkraft-Anlagen zu
errichten.
- Wenn der Rat Flächen festlegt, kann auch jeder
andere dort WKA's planen.
- Wenn es Absprachen zwischen der Bürgermeisterin
und Herrn
Schruff geben sollte, wären sie rechtlich nicht bindend.
- Wenn Herr Schruff mit einem
Grundstückseigentümer einen
Vorvertrag hat, hindert das den
Gründstückseigentümer
nicht daran, mit einer anderen Firma einen anderen Vertrag
abzuschließen (und ggf. fällige
Entschädigung zu
zahlen).
- Herr Schruff verspricht, dass die Betreibergesellschaften
mit
Firmensitz in Nideggen (Gewerbesteuer!) gegründet werden. Das
hindert die Anteilseigner kaum, den Firmensitz zu verlegen oder ihre
Anteile an eine auswärtige Firma zu verkaufen.
- Herr Schruff rechnet mit Einspeisevergütungen nach
dem EEG, die sich in absehbarer Zeit anders entwickeln werden.
- Herr Schruff rechnet mit Betriebsstunden, die von ihm (zu
hoch) geschätzt und nicht mit Messungen nachgewiesen sind.
- "Für die Höhe der Erträge
wäre es von Vorteil, könnten die Windenergieanlagen
auf
Flächen im Eigentum der Stadt errichtet werden"
(Hadel-Gutachten,
Seite 26). Die Bürgermeisterin hat diesen Rat nicht umgesetzt
(Flächentausch mit Grundstückseigentümern).
Vor der Ausschusssitzung am 10.12.13 hatte ich "verlässliche"
Zusagen über das Abstimmverhalten der CDU und der FDP von den
Fraktionsvorsitzenden erhalten. Sie kannten meinen Antrag (auf die
Ausweisung zusätzlicher Flächen zu verzichten und die
Fläche bei Berg zu streichen) und hatten mit ihren Fraktionen
vereinbart, ihn zu unterstützen. Als ich den Antrag stellte,
erntete ich eifrigen Widerspruch. Frau Göckemeyer ging soweit
von
"Vertragsbruch" zu reden.
Mein Antrag erhielt keine Mehrheit:
- Frau Esser (CDU) stimmte dagen. (Herr Fischer gab zu, sie
nicht
informiert zu haben. Da hat sie sich halt an die Regel: "Immer gegen
MFN stimmen" gehalten.)
- Herr Tschauner (FDP) enthielt sich. ("Das ganze hin und her
war mir zu viel". Das hat ihn wohl überfordert.)
Nach der Abstimmung erkundigte sich Frau Weingart (SPD) bei der
Bürgermeisterin nach dem "Vertragsbruch". Die glaubte nun,
davon
gar nicht geredet zu haben.
Resolution
der Ortsvorsteher
Herrn Dr. Waldmann "und seinen Kumpanen" war es gelungen
Bürger, Ortsvorsteher und Ratsmitglieder
am 13.01.14 in Berg zu versammeln, die ihre Ablehnung weiterer
Windkraftanlagen eint. Damit war etwas gelungen, was in
Nideggen
Seltenheitswert hat:
Menschen
unterschiedlicher politischer
Richtung oder mit langjährigen persönlichen
Zerwürfnissen sitzen miteinander an einem Tisch
weil sie in einer Sachfrage einig sind und deshalb gemeinsam
das gleiche Ziel verfolgen.
Davon können
unsere Kleingeist-Politiker nur lernen!
Im Ergebnis entstand die Resolution der Ortsvorsteher: "Mensch
und Natur schützen: Keine weiteren Windräder!"
und die feste Absicht das gemeinsame Ziel weiter zu
verfolgen.
Vor dieser Besprechung hatte ich noch die Absicht, zunächst
nur
die weitere Entwicklung abzuwarten. Einige Argumente, die ich in und
nach der Besprechung hörte, führten dann aber zu
einem
gemeinsamen Antrag mit CDU und FDP
für die nächste Ratssitzung.
Das
Letzte
Herr Pütz vermeldete gestern stolz die Aufnahme des
Herrn
Obladen in die FDP. Damit besteht die FDP-Fraktion künftig aus
75
%, die Unabhängigen zu 50 % aus
CDU-Flüchtlingen. Wenn sich
ein Bürger bei der Wahl nicht entscheiden will, kann er
künftig CDU-Lotto
spielen: CDU wählen und gucken wo der Gewählte landet.
Erwin Fritsch, 14.01.14

Haushalt
2013 und Sanierungsplan
Info-Veranstaltungen
Am 10.09.13 wurde dem Steuerkommissar der Entwurf Haushalt und
Sanierungsplan vorgelegt. Er wird ihn am 12.11.2013 billigen.
Am 17. (Nideggen), 21. (Berg) und 22.10.13 (Schmidt) finden
Info-Veranstaltungen zum Entwurf Haushalt und Sanierungsplan statt.
Am 16.10.13 fand eine erste Info-Veranstaltung für
Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger statt.
Den Entwurf Haushalt und Sanierungsplan finden Sie auf der
Internetseit der Stadt hier.
Lassen Sie sich durch den Umfang (503 Seiten) nicht abschrecken. Die
wesentlichen Informationen finden Sie bereits im Textteil auf den
ersten 26 Seiten und im Anhang auf den ersten beiden Seiten
Sanierungsplan.
Im Textteil ist der Sachstand relativ klar und korrekt dargestellt. Sie
finden dort natürlich keinen Hinweis auf die jahrzehntelange
Vernachlässigung der Gemeindefinanzierung durch das Land und
die
zusätzliche Verschlechterung für kleine
Flächengemeinden. Das ist verständlich.
Unnötig ist aber folgende "Augenwischereien":
"Mit
Blick auf die beschriebenen Steuererhöhungen im Bereich der
Realsteuern, insbesondere der Grundsteuer B, bedeutet dies, dass die
Mehrerträge, die sich aus der Anpassung des Hebesatzes ergeben, vollständig bei
der
Stadt Nideggen verbleiben und im Zuge der Kreisumlagen nicht anteilig
an den Kreis Düren abzuführen sind."
(Seite 18)
Wenn im Jahresabschluss kein einziger Cent übrig ist, ist
offensichtlich auch keiner bei der Stadt verblieben.
Es gilt weiterhin die Faustregel:
Für jeden Euro,
den wir vom Land
als Zuweisung erhalten, müssen wir noch einen Euro darauf
legen,
um die Kreisumlagen zu bezahlen.
Ablauf
16.10.13
Die Bürgermeisterin verlas die von ihr bereits bekannten
einleitenden Worte. Ich nickte zustimmend, als sie von falschen
Entscheidungen in der Vergangenheit sprach - und dachte an die
Bürgermeisterwahl 2009.
Herr Dederichs trug im wesentlichen aus dem Textteil des
Haushaltsentwurfs vor. Inzwischen hat er sich in den Haushalt erkennbar
eingearbeitet. Die Folien, die er zur Darstellung verwendet, sind aber
noch suboptimal gestaltet.
Dann kam der große Auftritt des von der BezReg beauftragten
Gutachters, Herrn Hadel. Zur Einleitung stellte er sich mit seinem
beruflichen Werdegang dar. Sein Parteibuch erwähnte er nicht.
("2004 stellt ihn die SPD sogar als Landratskandidaten auf. 'Die hatten
absolute Personalnot und wussten außer mir niemand anderes'.
Er
fühlte sich als 'Parteisoldat' verpflichtet und ging in den
Wahlkampf." Kölner Stadtanzeiger, 23.02.12). Das Parteibuch
hatte
sicher kaum Einfluss auf die Auswahl des Gutachters.
Als
wesentliche Leistung stellte er das Ergebnis der von ihm
geprüften
Fortschreibung des Sanierungsplanes vor. Er hat etliche der Luftnummern
erkannt und ausgemerzt. Das hat zu entsprechenden Änderungen
im
Sanierungsplan geführt, die er aber nicht im Detail
erläutern
wollte. Er verwies auf sein Gutachten, in dem alle Zeilen
erläutert sein sollen. Wir sollen es nachträglich
erhalten.
Für eine Info-Veranstaltung ein doch etwas
merkwürdiges
Verfahren.
Eine erste Auswertung des Sanierungsplanes mit meinen
Anmerkungen zu einigen Zeilen finden Sie hier.
Im Sanierungsplan ist nun endlich die Heranziehung der Kreis- und
Landstraßen zur Niederschlagswassergebühr auf Null
gesetzt.
Damit sind Einnahmen von 60.000
€ jährlich
weggefallen. Ich hatte von Anfang an darauf hingewiesen, dass
Gebühren zweckgebunden sind und nicht in den allgemeinen
Haushalt
fließen. Gestern beklagte sich Herr Ballast erneut, dass wir
von
Luftnummern reden und sie ihm nicht verraten. Meine Aufgabe sehe ich
nicht darin, ihm Tipps zur Rechtfertigung von Steuererhöhungen
zu
geben. Deshalb hatte ich am 02.07.13 bei der Info-Veranstaltung in Berg
nur dies 60 T€-Zeile erwähnt. Damals hatte er die
Berechtigung der Zeile noch verteidigt. Herr Hadel konnte ihn wohl
aufgeklären.
Eine absolut unsinnige Zeile ist die Kündigung
Kindergartenpool.
Da gibt es einen Vertrag zwischen den Kommunen, den die
Bürgermeisterin gekündigt hat um jährlich
15.000 €
zu sparen. Die Kündigung des Kindergartenpools führt
in
2013-2016 zu Mehrkosten
von 211.457 €. Ab 2019 brauchen dann nicht mehr
15.000 € jährlich gezahlt werden.
Wir geben also 211.457 € aus und erreichen die erste Einsparung in 2032
(wenn bisdahin die Kita-Finanzierungsregeln unverändert
bleiben sollten).
Das passt nun wirklich nicht zur Überschrift "Sanierung".
Erwin Fritsch, 17.10.13

Ratssondersitzung
13.08.13
Sparkommissar
oder Steuerkommissar
Der vom Innenministerium eingesetzte "Beauftragte" wird in der Presse
regelmäßig als Sparkommissar bezeichnet.. Das ist
der
falsche
Begriff!
Seine bisherigen wesentlichen Beschlüsse:
- Steuererhöhungen.
Sparen geht anders.
- 150.000 € für die Mensa einer
3-zügigen
Sekundarschule, die z.Zt. 2-zügig ist, nie 3-zügig
werden
wird und in absehbarer Zeit nur noch Schüler für eine
Eingangsklasse finden wird.
Sparen geht anders.
- Aufhebung des Beschlusses zur Umsetzung des Jugendforums -
angeblich um Kosten zu sparen. Tatsächlich hat Frau
Göckemeyer das ungeliebte Projekt seit 2 Jahren
einschlafen
lassen. Nachdem ich sie darauf hingewiesen hatte, lies sie nun von
Herrn Ballast den Beschluss aufheben. Für 2013 hatte sie
keinerlei
Ausgaben geplant. Herr Ballast hat also Null € gespart.
Sparen geht anders.
Der Begriff Steuerkommissar
ist eindeutig zutreffender.
Unsinnige
Äußerungen vor der Sitzung
Der gemeinsame Antrag von CDU,MFN und FDP
löste einige
Irritationen aus und führte zu bemerkenswert
unsinnigen
Äußerungen. Dazu 1 Beispiel:
Herr Keß,
Fraktionsvorsitzender der SPD, schwadronierte: "Nach der in Nideggen
jetzt gegebenen Situation
gibt es quasi gar keinen Rat.
Folglich kann keine Fraktion eine Sondersitzung des Rates wegen eines
Beschlusses einfordern, für den der Rat gar keine Kompetenz
mehr
hat." (
Dürener Nachtrichten und Zeitung).
An der Quasi-Sitzung nahm Herr Keß dann doch teil.
Klage
gegen den Steuerkommissar
Mit Beschluss vom 23.04.13 hatte die Ratsmehrheit (CDU, MFN und FDP)
angekündigt "alle rechtlichen Möglichkeiten
auszuschöpfen". Völlig
überraschend konnte es also
nicht sein, dass wir die Tätigkeit des Herrn Ballast genau und
kritisch beobachteten. Unser Antrag gegen einen
Grundstückverkaufsbeschluss war nur folgerichtig. Wir glauben,
dass er dazu nicht befugt war.
Seine Befugnisse sind vom Innenministerium klar geregelt worden:
"Der Beauftragte nimmt
folgende Aufgaben des Rates der Stadt Nideggen an dessen Stelle wahr:
a. Beschlussfassung über den Haushaltssanierungsplan 2012 und
den
Haushaltssanierungsplan 2013 gemäß § 6
Stärkungspaktgesetz
b. Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung 2013
mit ihren Anlagen
c. Beschlussfassung über die Festsetzung der
Hebesätze der
Gewerbesteuer und der Grundsteuern A und B rückwirkend zum 1.
Januar 2013
d. Um diese Beschlüsse treffen zu können, sind dem
Beauftragten an Stelle des Rates alle in der Stadt Nideggen zu
treffenden Entscheidungen gemäß § 41 Absatz
1
Buchstaben h), i) und p) GO NRW übertragen, sowie alle zur
Vorbereitung dieser Entscheidungen
erforderlichen Beschlüsse."
(Bescheid MIK)
Frau Göckemeyer argumentiert:
"Die Entscheidung
über den Verkauf
eines Grundstückes hat finanzielle Auswirkungen für
die Stadt
Nideggen und folglich Auswirkungen auf den Haushaltssanierungsplan und
den Haushalt des jeweiligen Haushaltsjahres. Zwangsläufig
handelt es sich um einen vorbereitenden
Beschluss des Haushaltssanierungsplans und des Haushalts
2013."
(Beschlussvorlage)
Dass diese Argumentation unzutreffend ist, läßt sich
mit 2 Beispielen erläutern:
- Wenn der Beschluss zum Grundstücksverkauf
Voraussetzung
für die Erstellung des Haushaltsplanes und des
Sanierungsplanes wäre, könnten beide
Planungsdokumente
jeweils erst am Ende des Haushaltsjahres erstellt werden, weil erst
dann Klarheit über alle Verkäufe bestehen kann. Das
ist
offensichtlich widersinnig.
- Wenn beide Pläne erstellt und gebilligt sind, kann
immer
noch ein Grundstück verkauft werden. Es handelt sich um einen
4-stelligen Betrag (genau 7.500 €, wie Herr Droste,
Grüne,
aus der nichtöffentlichen Sitzungsunterlage ausplauderte). Der
wird beim Haushaltsabschluss als nicht
eingeplante Einnahme abgerechnet. Bei der vorgeschriebenen
Fortschreibung des Sanierungsplanes im Folgejahr werden dann die um ein
paar Euro niedrigeren Zinszahlungen berücksichtigt.
Wir haben deshalb beantragt:
"Mit
dem Beschluss "Grundstücksverkauf Gewerbegebiet Schmidt" am
16.07.13 hat
der Beauftragte seine Kompetenzen überschritten. Der Rat klagt
gegen
diesen Beschluss. Die Klage soll zur Feststellung
der Rechtswidrigkeit des Beschlusses durch das
zuständige
Gericht führen. Mit der
Durchführung der
Klage wird RA Dr. Wolfgang Beyer, Am Rurufer 2, 52349
Düren,
beauftragt".
Ernsthafte
Gegenargumente, die sich mit der rechtlichen Frage auseinandersetzten
gab es nicht. Statt dessen wurde gewohnt unsachlich argumentiert. Herr
Droste (Grüne) wollte den mündlich
geänderten
Beschlussvorschlag auf Papier ausgedruckt bekommen. Frau
Göckemeyer sah ihre Bemühungen um diie Vermarktung
von
Grundstücken, die Förderung Nideggener
Gewerbetreibender.gefährdet.
Herr Klöcker (Unabhängig) erkannte die wesentliche
Verbesserung der Finanzsituation der Stadt ( 7.500 € ). Frau
Weingart (SPD) sprach von "Paragraphenreiterei".
Die Mehrheit hatte also gar nichts gegen eine über den
Bescheid des
Innenministeriums hinausgehende Beschneidung ihrer Rechte als
Ratsmitglieder. Rechte, die man kaum kennt, kann man ja auch
kaum verteidigen.
Abstimmungsergebnis
Für den
gemeinsamen Antrag stimmten:
Heinz Klein (CDU), Sigurd Nießen (CDU),
Markus Fischer (CDU), Andreas Tschauner (FDP), Albert Pütz
(FDP),
Patrick Meisenberg (MFN), Erwin Fritsch (MFN), Paul-Josef Dohmen (MFN).
Dagegen stimmten:
Hubert Müller (CDU),
Frau Faller (Grüne), Klaus Droste
(Grüne), Ulrike Weingart (SPD), Wolf-Dieter Keß
(SPD), Eduard Müllejans (SPD), Hans Meyer
(Unabhängige),
Christoph Findeklee (Unabhängige), Lothar
Pörtner
(Unabhängige), Norbert Klöcker
(Unabhängige),
Obladen (parteilos), Margit Göckemeyer (angeblich parteilos)..
Damit war der Antrag abgelehnt und Herr Müller konnte endlich
an
die Theke. Dort ließ er sich für sein
Abstimmverhalten feiern.
Dass
auch die Klage eines einzelnen Ratsmitgliedes zur Prüfung der
Rechtmäßigkeit der Steuerkommissar-Entscheidung
ausreicht und
dass die 3 Fraktionsvorsitzenden sich dazu schon abgesprochen haben
könnten, hatte ihm anscheinend noch keiner verraten.
Erwin Fritsch, 14.08.13

Klagen
gegen die Steuererhöhung
Die vom Steuer-Kommissar beschlossenen Steuererhöhungen halte
ich
für unangemessen und überhöht. In den
Sitzungen der
"Lenkunksgruppe Stärkungspakt" habe ich von Anfang an (ab
März 2012)
darauf hin gewiesen, dass das Stärkungspaktgesetz uns in
Nideggen nicht weiter hilft. Damals liefen die Fraktionsvorsitzenden
von CDU,
Markus Fischer, und FDP, Udo Hensch, noch brav auf
Göckemeyer-Kurs. Frau Göckemeyer wurde und wird von
Frau
Zentis, Grüne, und Herrn Klöcker,
Unabhängige,
gesteuert. Deren Politik ist krachend gescheitert. Der von ihnen im
Juni 2012 durchgesetzte "Sanierungsplan" war nicht
billigungsfähig, weil er die Voraussetzungen des
Stärkungspaktgesetzes nicht erfüllte.
Seit März 2012 ist viel Zeit vergangen. Erst kam die CDU dann
die FDP zu der Erkenntnis, dass ich Recht hatte.
Im
März 2012 hätten wir mit Ratsmehrheit ein
Verfassungsbeschwerde gegen das Stärkungspaktgesetz
beschließen können. Möglicherweise
hätten wir
damit den Steuer-Kommissar von Nideggen fern gehalten. Jetzt ist diese Klagefrist
abgelaufen.
Jetzt kann jeder einzelne Bürger gegen die
Steuererhöhung
klagen. Ich tue das nicht. Ich halte das nicht für
erfolgversprechend.
Die CDU fordert auf ihrer Web-Site die Bürger auf. Klagen
einzureichen.
Herr Hensch informiert per Mail u.a. die Fraktionsvorsitzenden, die
Bürgermeisterin, die Regierungspräsidentin und
Zeitungen:
"mit heutigem Schreiben
hat der FDP
Fraktionsvorsitzende im Rat der Stadt Nideggen, Udo Hensch, Klage gegen
den Grundbesitzabgabenbescheid 2013 der Stadt Nideggen beim
Verwaltungsgericht Aachen eingelegt.
In der Klage wird nicht nur das Zustandekommen der
Grundsteuererhöhung, sondern es werden auch die
Kalkulationsgrundlagen (Sanierungsplan der Stadt Nideggen, die
Verteilung der Mittel nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz, die
Verteilung der Mittel nach dem Stärkungspakt) die zur
Festsetzung
der Grundsteuer B herangezogen wurden, angezweifelt."
Ich beteilige mich an diesem Aktionismus nicht. Klagen einzelner
Bürger werden nach meiner Einschätzung abgewiesen
werden.
Rechtskräftige Urteile dazu gibt es im Internet genug zu
finden (Beispiel
für Anhebung: von 445% auf 825% Grundsteuer B).
Der Nideggener Sonderfall - Beschluß durch den Beauftragten
an
Stelle des Rates - wird daran nichts ändern, weil diese
Beauftragung nach dem Stärkungpaktgesetz rechtens ist.
Was können Sie
tun?
- Bei der Bundestagswahl überlegen, ob das
rot-grüne NRW-Modell "Rekordverschuldung
des Landes (210 Mrd. €) bei
gleichzeitiger Rekordverschuldung der Kommunen (58 Mrd. €)"
für den Bund
wirklich so empfehlenswert ist.
- Ihre Meinung möglichst vielen Kommunal- und
Landtags-Politikern und Bundestagskandidaten mitteilen.
Erwin Fritsch, 29.06.13

Der Steuerkommissar bei der Arbeit
Steuererhöhungen
"einstimmig" angenommen
Am 22.05.13 fand die erste Sitzung des "Beauftragten" des Landes statt.
Wie nicht anders zu erwarten billigte er an Stelle des Rates:
- den Haushaltssanierungsplan 2012,
- die Hebesätze für die Gewerbesteuer und
die Grundsteuern 2013 (rückwirkend zum 01.01.13).
Ich habe mir die Teilnahme an der Sitzung erspart - es lief genau so
ab, wie ich das erwartet hatte.
Dass das Stärkungspakt-Gesetz untauglich ist und dass es uns
in
Nideggen nicht hilft, hatte ich von Anfang an erkannt und mit Zahlen
belegt. Die Zahlen hat keiner widerlegt - aber man wollte sie
zunächst nicht hören. Die Einsicht in die
Realität
dauerte: Erst CDU, dann FDP und schließlich 3 der 5
SPD-Ratsmitglieder folgten dem, was wir von Anfang an erklärt
hatten:
"Wenn
der Rat einen
Sanierungsplan beschließt, billigt er nachträglich
das
Aushungern der kleinen Flächengemeinden durch das Land und
nimmt
dem Land die Verantwortung dafür ab."
Jetzt ist die Verärgerung über die
Steuererhöhungen
groß. Etliche Zuhörer der Sitzung und
Bürger
äußerten sich entsprechend. Sogar bei den
Unabhängigen
ist ein erster Hauch von Einsicht erkennbar
("Stärkungspaktgesetz bleibt
trotzdem Mogelpackung"'). Vielleicht wird der eine oder andere
Bürger über seine Wahlentscheidung bei der letzten
Landtagswahl nachdenklich. Vielleicht zweifelt auch mancher
Wähler
ob das rot-grüne NRW-Modell "Rekordverschuldung des Landes
(210 Mrd. €) bei
gleichzeitiger Rekordverschuldung der Kommunen (58 Mrd. €)"
für den Bund
wirklich so empfehlenswert ist.
Audienz
beim Steuerkommissar: MFN-Sparvorschläge
Der "Beauftragte", Herr Ballast, darf nicht nur als Steuerkommissar
auftreten. Er muss die Fiktion "Sparkommissar" aufrecht erhalten und
sich um Sparmöglichkeiten bemühen. Dazu hatte er
unsere
Fraktion zum 28.05.13 freundlich eingeladen:
"Ich möchte
bereits
frühzeitig die Gelegenheit nutzen und mich Ihnen und Ihrer
Fraktion in einem persönlichen Gespräch vorstellen.
Gleichzeitig soll dieser Termin dazu dienen, mit Ihnen gemeinsam
weitere Sparvorschläge zu erörtern."
Wir folgten natürlich dieser Einladung und brachten auch ein
paar freundliche Sparvorschläge mit.
Aber zu erst kam die persönliche Vorstellung:
Ich fragte Herrn Ballast, ob er mir folgende Zahlen bestätigen
kann:
- Haushaltsdefizit 2012: 4,04 Mio. €,
- 10 %
des Defizites durch Zinsen verursacht: 0,4 Mio. €,
- 56 % des
Defizites durch Reduzierung der Schlüsselzuweisungen des
Landes verursacht: 2,25
Mio € (in 2012 gegenüber 2009).
- Die Erhöhung der Grundsteuer B in 2013 von 450 auf
600 % bringt 0,5 Mio
€.
Dazu wollte Herr Ballast sich nicht äußern (In
seinem Job auch kaum ratsam).
Sein Vorschlag über die Vertraulichkeit des Gesprächs
gemeinsam zu entscheiden, gefiel mir nicht. Warum sollten wir
Besprechungen über Haushaltsfragen geheim halten?
Das reichte dann aber auch zur persönlichen Vorstellung.
Unsere
Spar-Vorschläge:
- Alle Einsparmöglichkeiten
im Haushalt 2013 ausschöpfen
- 2 Smartboards (13 T €) für die
Eingangsklassen der
Sekundarschule sind wünschenswert, aber verzichtbar.
Der
wesentliche Grund für ihre Beschaffung ist nicht
pädagogischer Mehrwert (sonst würden wir sie
für die
Abschlussklassen der Haupt- und Realschule verwenden) sondern das
"Medienkonzept" der Gemeinde Kreuzau. Dort ist eine einheitliche
Ausstattung je Klasse vorgesehen. Kreuzau kann sich das (noch) leisten.
- Wenn gem. SanPl Verwaltungseinsparungen von 10 T
€
jährlich ab 2014 möglich sind, warum nicht
bereits 2013
sparen?
- Einführung der Benutzungsgebühren
für
Sporthallen (für auswärtige Vereine). Der FDP-Antrag
dazu ist
seit 12.01.2010
"in Bearbeitung".
- Verpachtung
landwirtschaftlicher Flächen vorziehen
Gem. SanPl soll sich die Massnahme bis 2016 hinziehen. Es handelt sich
um Pachterhöhung bei bestehenden Verträgen und
Neuverpachtung
noch nicht genutzter Flächen (1 T
€/jährlich ab
2013, 10 T €/jährlich ab 2016).
- Ausstieg aus
der LEADER-Aktionsgruppe Eifel
Das Projekt kostet uns jährlich 2.000 €, Seit 2009
haben
wir 17.800 € gezahlt. Einen unmittelbaren Nutzen
hatten wir
nicht. Es geht dabei um die Verteilung von EU-Fördermitteln,
bei
denen aber ein Eigenanteil aus dem Haushalt der
Gemeinde zu
erbringen ist. Das ist nicht
möglich. Für eine Änderung der
Förderrichtlinie
besteht keine konkrete Aussicht.
- Gewinnbringende
Vermarktung des Gewerbegebietes Gut Kirschbaum
CDU und SPD haben in ihren Flyern bereits die Vermarktung
angekündigt. Dass die Bürgermeisterin dabei keine
Eile hat,
haben sie noch nicht durchschaut. Wäre Frau
Göckemeyer
ernsthaft an einer Vermarktung interessiert, hätte sie schon
längst mit den Eigentümern der Grundstücke,
die nicht
der Stadt gehören, gesprochen.
- Kündigung
der Mitgliedschaft in der Rureifel Tourismus e.V.
Die Mitgliedschaft kostet die Stadt unter dem Strich mehr als sie
messbaren Nutzen einbrigt. Der Vertrag sollte gekündigt werden
mit
dem Ziel durch Neuvehandlung für die Stadt günstigere
Bedingungen zu erreichen.
- Kündigung
des Vertrags zur Personalgestellung im Nationalparktor
Ob Nideggen verpflichtet ist, die Personalkosten zu
übernehmen,
war 2009 schon vor dem ersten Vertragsschluss im damaligen Rat
bezweifelt worden.Wir können uns diese Ausgabe nicht leisten,
weil
wir einen Gewinn für Nideggen in dieser Höhe nicht
belegen
können.
- Verkauf
Schwarzes Haus
Das Konzept für das Schwarze Haus wurde entwickelt als das
Nationalparktor noch nicht in Sicht war. Die weitere
Gültigkeit
des Konzeptes wurde nie ernsthaft angezweifelt; es wurde
unverändert umgesetzt. Aus heutger Sicht taugt diese 1 Mio.
€- Investition nur noch dazu Betriebskosten zu erzeugen.
- Verkauf
Zülpicher Straße 2
Immobilienbesitz und -Verwaltung gehört nicht zu den
Pflichtaufgaben einer Gemeinde. Die Wirtschaftlichkeit des
Gebäudes wurde von der Verwaltung rechnerisch
"nachgewiesen".
Ob dabei aber alle Eigenleistungen des Bauhofs erfasst wurden, darf
angezweifelt werden.
- Verkauf
"Kiosk" Eschauel
Es ist bisher nicht gelungen das Objekt so zu verpachten, dass der
städtische Zuschuss wie beim Freibad Abenden innerhalb einer
vernünftigen Frist auf Null reduziert werden kann. Das Objekt
kann
mit der Auflage einer der Förderung entsprechenden Nutzung
(Badebetrieb) verkauft werden.
- Einführung
einer Reit-Pferde-Steuer mit Tierschutzklausel
Mit der Einführung dieser Steuer sollen Einnahmen erzeugt
werden
und nicht die Anzahl der Pferde in Nideggen reduziert werden. Es geht
nicht darum "Gnadenbrot-Pferden" ihr Gnadenbrot weg zu nehmen. Es geht
auch nicht um Besitzer, die ihre Pferde auf selbst bewirtschafteten
Grund halten. Mit der Steuer sollen Pferdebesitzer belastet werden, die
ihre Tiere in Nideggener Reitställen oder auf Nideggener
Sommerweiden unterbringen und
sich diese Zusatzsteuer leisten können. Diese
Eckpunkte müssen bei der Erstellung der Satzung
berücksichtigt werden.
- Verkauf Rathaus / Nutzung
Schulzentrum
Das Rathaus liegt
im Zentrum des
kleinen Altstadtkerns und könnte für einen Investor
zur
Nutzung als Hotel oder für Ferienwohnungen interessant sein
(u.U.
auch in Verbindung mit dem gegenüber liegenden Haus
Zülpicher
Straße 2). Im Schulzentrum wären bei Beibehaltung
der Haupt-
und der Realschule auch bei Berücksichtigung der
Geburtenentwicklung 4 Eingangsklassen sichergestellt. Die
Einführung der Sekundarschule Kreuzau-Nideggen führte
zum
Rückgang auf 2 Eingangsklassen (Geburtenrückgang plus
Flucht
ins Gymnasium). Im Grundschulbereich ist der Rückgang im
Standort
Nideggen deutlich größer als in Embken und Schmidt.
Wir
empfehlen deshalb einen Verkauf des Rathauses und einen Umzug der
Verwaltung in das Schulzentrum ernsthaft zu prüfen und durch
zu
rechnen.
Schuldenrekord in
NRW
Am 27.05.13
veröffentlichte das Statistische Landesamt den Stand der
kommunalen Schulden. Mit
58,1 Mrd. € ist ein neuer Rekordstand
erreicht. Der verantwortliche Innenminister Jäger
reagierte sofort (Kölner Stadt-Anzeiger:
"NRW-Minister Jäger fordert Hilfen des Bundes für
verschuldete Kommunen"). Er macht den Bund für den hohen
Schuldenstand verantwortlich - schließlich sind dieses Jahr
Bundestagswahlen. Warum die Schulden der Kommunen in NRW höher
liegen als in anderen Bundesländern, erklärt die
Schuldzuweisung an den Bund nicht.
| Kommunale Schulden NRW |
pro
Einwohner |
Gesamt |
| Oberhausen |
8.373,03
€ |
1.780,8
Mio. € |
| Duisburg |
6.724,13
€ |
3.277,8
Mio. € |
| Heimbach |
4.411,94
€ |
19,4
Mio. € |
| Jülich |
4.279,48
€ |
141,0
Mio. € |
| alle Kommunen in NRW |
3.256,00 € |
58.073,4
Mio. € |
| Linnich |
2.679,09
€ |
36,0
Mio. € |
| alle Kommunen im Kreis
Düren |
2.521,97 € |
673,0
Mio. € |
| Stadt
Düren |
2.425,98
€ |
224,4
Mio. € |
| Nideggen |
2.249,37
€ |
23,8 Mio. € |
| Aldenhoven |
2.233,17
€ |
31,0
Mio. € |
| Inden |
2.204,74
€ |
15,0
Mio. € |
| Hürtgenwald |
1.908,44
€ |
16,5
Mio. € |
| Langerwehe |
1.823,51
€ |
25,6
Mio. € |
| Nörvenich |
1.585,44
€ |
17,0
Mio. € |
| Kreuzau |
1.525,05
€ |
27,0
Mio. € |
| Titz |
1.248,56
€ |
10,0
Mio. € |
| Vettweiß |
670,06
€ |
6,0
Mio. € |
| Landkreis
Düren |
297,40
€ |
79,4
Mio. € |
(Stand: 31.12.12, Quelle: Statistisches Landesamt)
Erwin Fritsch, 31.05.13
Kommentar zum Artikel der
Dürener Zeitung vom 04.06.13
Die
Dürener Zeitung berichtet im Regionalteil am 04.06.13 "Der Sparkommissar, der Nideggen regiert".
Auszüge daraus:
"Eine
potenzielle Einnahmequelle hat die Bürgermeisterin der Stadt
Nideggen in den vergangenen Tagen bereits entdeckt: "Wir
könnten
ja", sagt Margit Göckemeyer, "für jedes
Gespräch mit der
Presse eine Gebühr erheben". Sie lacht – und auch
Ralph
Ballast schmunzelt.
...
Dennoch
sieht
Ballast Nideggen jetzt auf einem guten Weg: "Die Verwaltung hat uns
realistische Zahlen vorgelegt." Luftnummern, wie von einigen
Kommunalpolitikern behauptet, sieht er nicht: "Wo sind sie? Dann soll
man uns das sagen."
...
Gebühren
für Medienvertreter werden zum Haushaltsausgleich nicht
beitragen.
"Die würden uns natürlich nicht weiterbringen,
genauso wenig
wie Eintrittsgeld für Ratssitzungen", sagen
Göckemeyer und
Ballast, die eine vertrauensvolle Zusammenarbeit pflegen, und lachen.
Ob der Bürgermeisterin und dem Beauftragten irgendwann einmal
das
Lachen beim Blick auf die städtischen Finanzen vergehen wird?"
Als Beauftragter
des Landes beklagt sich Herr Ballast bitterlich, dass
Kommunalpolitiker
von Luftnummern sprechen und sie ihm nicht verraten. Das kann so nicht
unwidersprochen bleiben.
Als Beamter der Bezirksregierung war Herr
Ballast an der Erstellung des von der Nideggener Verwaltung "in enger
Abstimmung mit der Bezirksregierung" erstellten Sanierungsplanes
beteiligt. Er kennt die Luftnummern (Zusatzeinnahmen und Einsparungen,
die völlig unrealistisch in den Plan geschrieben wurden)
mindesten
genau so gut wie wir.
Als Beauftragter des Landes darf er diese
Luftnummern nicht einmal erkennen wollen. Er müsste sie sonst
streichen
und durch noch höhere Steuererhöhungen ausgleichen.
Da der
Beauftragte als Sparkommissar,
statt als Steuerkommissar
auftreten
soll, bittet er die Bürger und die Fraktionen um
Sparvorschläge. Wir
haben sinnvolle Vorschläge gemacht. Die Luftnummern haben wir
nicht
benannt. Es ist nicht unsere Absicht, den Steuerkommissar zu noch
höheren Steuern zu treiben.
Dass Herr Ballast und Frau Göckemeyer sich nicht die
gute Laune verderben lassen und noch munter scherzen,
ist verständlich:
Die Zukunft Nideggens hat für beide nicht höchste
Priorität.
Erwin Fritsch, 06.06.13

Ratssitzung 14.05.13
Der Steuer-Kommissar
beginnt seine Arbeit
Der Beauftragte für den Rat der Stadt Nideggen wurde vom
Innenminister eingesetzt.
- Er billigt an Stelle des Rates:
- Haushaltssanierungsplan 2012
- Haushaltssanierungsplan 2013
- Haushaltssatzung 2013 (mit Anlagen)
- Hebesätze für die Gewerbesteuer und die
Grundsteuern 2013 (rückwirkend zum 01.01.13)
- und trifft alle zur Vorbereitung dieser Entscheidungen
erforderlichen Beschlüsse.
Der Haushaltssanierungsplan 2012 ist
fertig. Die Ratsmehrheit hatte ihn am 09.04.13 abgelehnt. Die
Bürgermeisterin schrieb damals: "Die Verwaltung hat in enger Abstimmung mit
der Bezirksregierung
Köln einen den Vorschriften des Stärkungspaktgesetzes
entsprechenden Haushaltssanierungsplan erarbeitet". Und die Presse
zitierte die Regierungspräsidentin mit der Bemerkung, dieser
Plan sei dem Rat "auf
dem Silbertablett präsentiert"
worden. D.h.: Die darin enthaltenen Luftnummern wollte die
BezReg
nicht erkennen. Herr Ballast, der Beauftragte, ist Oberregierungsrat in
der BezReg. Wenn er jetzt plötzlich die Luftnummern erkennen
und
beanstanden würde, wäre das seiner Laufbahn wenig
förderlich. Er wird es lassen und genau das tun, wozu er
beauftragt wurde.
In der Sitzung am 22.05.13 (Tagesordnung)
wird er an Stelle des Rates den Haushaltssanierungsplan 2012
und
die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die
Grundsteuern 2013
billigen. Zusätzlich darf er der Bürgermeisterin
erlauben,
mit der BezReg einen Vertrag zur Unterstützung eines externen
Gutachters abzuschließen. Ob es wieder der
ehemalige
Kämmerer Wesselings, Herr Hadel, sein wird (siehe Kommentar
zur
Sitzung 22.01.13), ist offen. Es wird aber sicherlich jemand sein, der
dem Auftraggeber die erwarteten Ergebnisse liefert.
Der Haushalt 2012 zeigt ein Defizit
von 4,04 Mio. €.
Darin sind die Zinsen für Schulden mit 0,4 Mio. €
enthalten.
Das Defizit ist aber auch durch die Reduzierung der
Schlüsselzuweisungen des Landes um 2,25 Mio € (in
2012 gegenüber 2009) entstanden.
Bei diesen Größenordnungen reichen
Sparmaßnahmen nicht
aus. Deshalb setzt der Steuer-Kommissar als erstes die Steuern
für
2013 herauf.
Die Erhöhung der Grundsteuer B in 2013 von 450 auf 600 %
bringt 0,5 Mio €
Mehreinnahmen.
Im Sanierungsplan, den er billigen wird, sind weitere
Steuererhöhungen vorgesehen:

Bereits jetzt ist aber erkennbar, dass diese Erhöhungen nicht
annähernd ausreichen. Der Ersatz der im Plan enthaltenen
Luftnummern (nicht erreichbare Einsparungen und Zusatzeinnahmen) werden
ca. 200 Prozent-Punkte zusätzliche
Steuererhöhungen erforderlich
machen.
Der Beauftragte für den Rat soll sich aber nicht als
Steuer-Kommissar, sondern als Spar-Kommissar
darstellen.
Nur so kann die Fiktion der Landesregierung aufrecht erhalten werden,
dass die Stärkungspakt-Kommunen ihre Situation durch
mangelnden
Sparwillen selbst verschuldet hätten. Also macht sich
der
Steuer-Kommissar eifrig auf die Suche nach
Einsparmöglichkeiten.
Er wird Ratsmitglieder (nach Fraktionen getrennt) und
Bürger
nach
Einsparmöglichkeiten befragen. So richtig aussichtsreich
scheint
das auch ihm nicht zu sein, sonst würde er nicht bereits
vorher
den
Steuererhöhungen für
2013 zustimmen.
Auf Landesebene haben CDU und FDP inzwischen die Unterfinanzierung der
Kommunen als Thema entdeckt, mit dem man die Landesregierung
vorführen kann. Eine verläßlichere Quelle
ist die
gemeinsame Stellungnahme des Landkreistages
und des Städte- und Gemeindebundes.
In Nideggen hat es lange gedauert, bis bei CDU, FDP und Teilen der SPD
erkannt wurde, dass das Stärkungspaktgesetz uns nicht wirklich
hilft. Seit Anfang 2011, als die Berechnungsgrundlagen
geändert
wurden, hatte ich auf die Folgen hin gewiesen. Frau
Göckemeier meinte: "Das ist nur eine Modellrechnung". Die
anderen
Fraktionsvorsitzenden hatten sich nie ernsthaft genug
mit
Haushaltsfragen befasst, um die Dimension der Änderung zu
erkennen. Ich hatte mir ziemlich nutzlos Fransen in den Mund geredet.
Manchmal ist Bibel-Lesen sinnvoller.
"Rede nicht vor des
Unverständigen Ohren, denn er verachtet die Klugheit deiner
Rede."
(Sprüche 23,9)
Dass sich die CDU jetzt "mit Händen und
Füßen" (Dürener Zeitung)
gegen Steuererhöhungen wehren will, klingt gut, hilft aber
nicht.
"Mit Händen und Füßen" reicht nicht. Ein
bisschen
Verstand sollte schon dabei sein. Dass "der Rat die Bestellung des
Landesbeauftragten gerichtlich prüfen läßt"
ist eine
völlig unbegründete Drohung.
"Wenn
Du einen Toren im Mörser zerstießest mit dem
Stampfer wie
Grütze, so ließe doch seine Torheit nicht von ihm."
(Sprüche 27,22)
Wie
geht es weiter?
Dass das Stärkungspaktgesetz nicht funktioniert, ahnt auch die
Landesregierung. Ist das ein Grund, es zu zu geben?
Schließlich hat sich bisher noch keine
Landesregierung dazu
hinreissen lassen, ernsthaft den Finanzbedarf der Kommunen zu
ermitteln. Man ahnt das Ergebnis. Das will man nicht wirklich wissen.
Die Steuererhöhungen 2013 sind nicht zu verhindern. 2014 sind
die
nächsten Steuererhöhungen fällig. Welche
Fraktion kippt
bis dahin in welche Richtung? Vielleicht bleiben sie auch standhaft.
Vielleicht merken dann auch weitere Stadträte, dass es so
nicht
weitergeht.
Haushaltslage:
Zuweisungen/Umlagen
|
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
| Die Stadt erhält: |
|
|
|
|
|
| Schlüsselzuweisung |
4.017.000 |
3.787.903 |
2.532.682 |
1.767.810 |
2.189.723 |
| Investitionspauschale |
442.670 |
433.676 |
436.301 |
462.879 |
494.580 |
| Schul/Bildungspauschale |
255.501 |
240.767 |
244.594 |
239.853 |
235.492 |
| Sportpauschale |
40.000 |
40.000 |
40.000 |
40.000 |
40.000 |
| Feuerschutzpauschale |
40.654 |
40.673 |
40.656 |
40.570 |
40.000 |
| Gemeindeanteil EkSt |
3.348.171 |
3.163.812 |
3.440.692 |
3.753.883 |
3.986.624 |
| Gemeindanteil USt |
90.412 |
91.968 |
97.072 |
108.558 |
112.358 |
| Familienleistungsausgleich |
358.174 |
403.018 |
377.134 |
421.350 |
416.887 |
| Abmilderungshilfe
"Strukturveränderungen" |
|
|
|
432.713 |
|
| Verlustausgl. StVereinfGesetz |
|
|
|
15.006 |
10.215 |
| Erträge |
8.592.582 |
8.201.817 |
7.209.131 |
7.282.622 |
7.525.879 |
| Die Stadt zahlt: |
|
|
|
|
|
| Kreisumlage |
3.677.601 |
3.946.972 |
4.230.389 |
4.314.300 |
4.255.160 |
| Jugendamtsumlage |
1.429.851 |
2.161.506 |
2.094.998 |
1.655.696 |
1.648.013 |
| Gewerbesteuerumlage |
98.282 |
127.016 |
128.812 |
119.576 |
119.250 |
| Fonds Dt. Einheit |
104.425 |
130.645 |
128.811 |
116.160 |
115.844 |
| Krankenhausfinanzierung |
119.923 |
117.733 |
117.516 |
116.698 |
116.675 |
| Aufwendungen |
5.430.082 |
6.483.871 |
6.700.526 |
6.322.430 |
6.254.942 |
| Saldo zugunsten der Stadt: |
3.162.500 |
1.717.946 |
508.605 |
960.192 |
1.270.937 |
| Zuwendung aus dem Stärkungspakt: |
|
|
850.687 |
850.687 |
850.687 |
| Saldo mit Stärkungspakt |
|
|
1.359.292 |
1.810.879 |
2.121.624 |
(Quelle: Mitteilungsvorlage, geändert durch Tischvorlage.
Zusätzliche Änderung durch BgM'in mdl. am 18.06.13)
Windenergie: SPD und
Grüne gegen Bürgerbeteiligung
Nachdem die Firma REA GmbH und andere längst Verträge
abschließen, das Thema zum Dauerbrenner in den
Einwohnerfragestunden wurde (siehe Ratssitzungen 26.02. und 09.04.13)
und die Bürgermeisterin eifrig von Transparenz redet, aber
nicht
schafft, hatten wir in der Bauausschusssitzung am 23.04.13 wenigstens
erfahren wollen, in welcher Reihenfolge sich die Gremien
(Ausschüsse und Rat) sich mit dem Thema befassen sollen.
Ergebnislos!
Wir haben deshalb die Hauptsatzung
der Stadt zu Rate gezogen. Nach § 5 (2) der Hauptsatzung soll
eine
Einwohnerversammlung insbesondere "dann stattfinden, wenn es sich um
Planungen oder
Vorhaben der Stadt handelt, die die strukturelle
Entwicklung der Stadt unmittelbar und nachhaltig beeinflussen oder die
mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnern
verbunden sind."
Wir hatten deshalb beantragt:
"Zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist vor
den
Beschlussfassungen in den Fachausschüssen und im Rat eine
Einwohnerversammlung nach § 5 der Hauptsatzung der Stadt
durchzuführen."
Wenn ein erheblicher Teil des Stadtgebietes mit Windkraftanlagen
bepflastert wird, wird das die strukturelle Entwicklung der Stadt
unmittelbar und nachhaltig
beeinflussen und mit
erheblichen Auswirkungen für eine
Vielzahl
von Einwohnern verbunden sein.Hier gilt es die Einwohner nicht nur zu informieren, sondern
frühzeitig zu beteiligen.
Mit Beteiligung
meinen wir dabei nicht die formale Beteiligung nach dem Baugesetzbuch
(Auslegen der beschlossenen Pläne für eine
festgesetzte Frist
und anschließendes Zurückweisen der einzelnen
Einsprüche), sondern rechtzeitige Information aller
Beteiligten
und Interessierten mit der Möglichkeit Fragen zu stellen und
Meinungen auszutauschen.
Grüne und SPD wetteifern gelegentlich mit ihren Forderungen
nach mehr Bürgerbeteiligung - diesmal nicht.
Frau Göckemeyer wurde wieder einmal hektisch und schrill und
verstieg sich zu der Behauptung, dass der Rat sich mit der
Einwohnerversammlung "vor der Entscheidung drücken" wolle.
Herr
Müllejans, SPD, stellte sich dumm und wiederholte mehrfach,
dass
die Bürgerbeteiligung nach dem Baugesetzbuch vorgesehen ist.
Die
Fraktionsvorsitzenden Frau Zentis, Grüne, und Herr
Keß, SPD,
blieben erstaunlich wortkarg.
Abstimmungsergebnis:
MFN, CDU, FDP und Herr Obladen stimmten für unseren Antrag,
der
Rest und die Bürgermeisterin dagegen. Da die CDU nur mit 3
ihrer
verbliebenen 6 Ratsmitglieder anwesend war, wurde der Antrag bei
Stimmengleichheit (11:11) abgelehnt. Damit hatte die CDU den
Antrag abgewürgt und gleichzeitig gezeigt, dass sie
entschlossen
für mehr Bürgerbeteiligung eintritt.
Windenergie: Der "Geheimplan"
Wenn man Rat und Öffentlichkeit lange genug dumm hält
und
alle Planungen im stillen Kämmerlein vornimmt, kann man dann
plötzlich mit einem tollen Vorschlag um die Ecke kommen:
- Nideggen wird mit Windkraft-Anlagen zu gepflastert.
- Grundstücksverpächter und
Windrad-Betreiber spenden
"freiwillig" Unsummen an die Stadt, noch besser: an eine "soziale
Einrichtung" deren Kasse ein Strohmann verwaltet. Die "Freiwilligkeit"
wird mit dem Argument, sonst gibt es keine Änderung des
Flächennutzungsplanes, erleichtert.
- Der Rat wird vor vollendete Tatsachen gestellt und darf
zustimmen.
Eine
schüchterne Frage: Was tut sich mit Gut Kirschbaum?
Herr Fischer, CDU, erkundigte sich schüchtern, was sich mit
Gut
Kirschbaum tut. Schließlich war die Ausschreibung im April
beendet. Er erfuhr, dass die Stadt einzelnen Interessenten
Terminverängerung gewährt hatte (aber nicht wie
lange) und
dass die Stadt die eingereichten Vermarktungskonzepte prüft
(aber
nicht wie lange das dauert). Damit gab er sich zufrieden.
Noch
eine schüchterne Frage: Die Feuerschutztreppe
Auch ich erkundigte mich, wie immer zurückhaltend und
schüchtern, nach dem Stand Feuerschutztreppe für die
Grundschule Embken. Immerhin besteht diese Forderung
nun seit 2 Jahren. Ich bekam die Antwort, dass die bauaufsichtliche
Verfügung "jetzt" vorliegt. Das hatte ich aber schom Anfang
April
gehört. Ob wenigstens inzwischen ein Angebot eingeholt wurde,
wußte die Bürgermeisterin auch nicht.
Fazit:
"Wie Kraut und Rüben"
sah
es in der Verwaltung bei Frau Göckemeyers Amtsantritt
aus -
zumindest stellten 5 Fraktionen es damals in der
Öffentlichkeit so
dar.
"Wie Kraut ohne
Rüben" - wird ihr Nachfolger feststellen.
Erwin Fritsch, 21.05.13
Sitzungen am 23.04.13
Ratssitzung:
Stellungnahme an den Innenminister
Der Innenminister hat mit Schreiben vom 16.04.13
den Rat aufgefordert zur Entsendung eines Sparkommissars Stellung zu
nehmen (Anhörung gem. § 28 Abs. 1 VwVfG NRW zu der
beabsichtigten Bestellung eines Beauftragten gem. § 8 Abs. 1
Satz
2 Stärkungspaktgesetz NRW). Darin bezog er sich auch
auf das
Schreiben der BezReg vom 05.03.13,
das die Bürgermeisterin dem Rat bisher vorenthalten hatte.
Einige
ihrer Aktivitäten, die in dem Schreiben erwähnt
werden, hatte
sie bisher dem Rat vorenthalten.Nun musste die Verwaltung dieses
Schreiben mit den Sitzungsunterlagen verteilen.
CDU, MFN und FDP legten zur Sitzung einen gemeinsamen
Beschlussvorschlag
als Stellungnahme zu der Anhörung vor. Diesen Vorschlag hatte
ich
auf einem USB-Stick mitgebracht, damit er mit dem Beamer auf die
Leinwand projiziert werden konnte. Kaum war der Kopf "CDU - Menschen
für Nideggen - FDP" zu lesen, begann bei den Grünen
und
Unabhängigen ein ähnliches Spiel wie bei der Sitzung
am
04.12.12. Sobald sie merken, dass sie nicht die Mehrheit erhalten
können, werden sie besonders albern. Diesmal stellten sie nach
einigem Murren fest, dass sie die Schrift an der Wand nicht lesen
können wollten. Die Sitzung wurde unterbrochen, der Vorschlag
ausgedruckt und nun beugten sie sich weiter murrend über den
Vorschlag. Er war durch den Ausdruck nicht gefälliger
geworden.
Tatsächlich war das Ziel, Gefälligkeiten
für den
Innenministers, die BezReg, die Bürgermeisterin, die
Grünen
oder die Unabhängigen in den Vorschlag zu
schreiben, völlig vernachlässigt worden.
Nachdem die Sitzung fortgesetzt wurde konnte ich unseren Antrag
begründen:
Die Landesregierung hatte zur längst
überfälligen
Sanierung der kommunalen Haushalte immerhin 350 Mio. €
bereitgestellt (aus den 3,4 Mrd. € Neuverschuldung).
Für
einige Gemeinden ist das damit finanzierte Stärkungspaktgesetz
auch durchaus hilfreich (z.B. Städte mit deutlich wachsenden
Gewerbesteuereinnahmen). Inzwischen hat der Innenminister dem
Landtagsausschuss für Kommunales auch berichtet, dass das
Stärkungspaktgesetz ein voller Erfolg sei.
Für Nideggen reichen die beschlossenen Hilfen aber nicht
annähernd. Wenn von 16,3 Mio. € Einnahmen in
2009 bis
2012 2,7 Mio. € wegbrechen, ist das
mit vertretbaren Sparmaßnahmen und Steuererhöhungen
nicht zu
lösen. Der vorgelegte Sanierungsplan steckt deshalb voller
Luftnummern. Das ist auch der Bezirksregierung bekannt. Die
Regierungspräsidentin sprach deshalb von "dem Rat auf dem
Silbertablett präsentiert". Offensichtlich geht es darum, der
Landesregierung das Eingeständnis der Folgen des
Gemeindefinanzierungsgesetzes und des Stärkungspaktgesetzes zu
ersparen.
Das machen wir nicht mit. Damit ziehen wir die Steuerschraube
unvertretbar an und haben jährlich immer
größere
Probleme, weil die Luftnummern wegbrechen werden.
Jetzt gilt es dem Innenminister, der am 03.03.12 noch in die Kameras
lächelte und erklärte: "Keine Gemeinde soll sich
kaputt
sparen müssen", die tatsächliche finanzielle
Situation vor
Augen zu führen.
Nideggen ist eine der beiden "Stärkungspakt-pflichtigen"
Kommunen
in NRW, deren Sanierungsplan noch nicht genehmigungsfähig ist.
Die andere ist Oer-Erkenschwick. Dort wurde noch kein
Sparkommissar angedroht. Deshalb habe ich Herrn Schild, Vorsitzenden
der dortigen SPD-Fraktion, angerufen. Ergebnis: Man war dort
schlauer. Dort hat man die Partei-Brillen abgesetzt und sich
mit
dem Stärkungspaktgesetz ernsthaft befasst und festgestellt:
Das
hilft uns nicht, das geht so nicht. Deshalb wurde Klage gegen das
Gesetz eingereicht. Nun sind sie nach Auskunft von Herrn
Schild, Fraktionsvorsitzender SPD in Oer-Erkenschwick, wegen des
laufenden Verfahrens vor einem Sparkommissar sicher und
außerdem
guter Hoffnung einen
Stärkungspakt-Zuschuss von über 3 Mio. €,
statt 800 T
€ zu erhalten. Damit kommen sie dann zu einem realistischen
und
für die Bürger noch erträglichen
Sanierungsplan.
Während dort die Klage eingereicht wurde war ich in Nideggen
noch
der einzige Fraktionsvorsitzende der erklärte, dass
der
Stärkungspakt uns nicht hilft. Die
anderen Fraktionsvorsitzenden folgten noch mit
gläubigen
Kinderaugen dem
Göckemeyer-Kurs. Dass nun auch andere meine Erkenntnis teilen,
hilft uns in Nideggen nicht wesentlich weiter. Die Klagefrist ist
abgelaufen.
Was lehrt uns das: Mit
Partei-Brille und Partei-Ohrenstopfen kann man keine Sachpolitik machen.
Herr Klöcker, Unabhängige, lamentierte, dass der
Beschlussvorschlag als Antwort an den Innenminister untauglich sei.
Herr Hensch, FDP, traf den Nagel auf den Kopf als er Herrn
Klöcker
anbot, doch einen anderen Beschlussvorschlag vorzulegen. Der hatte aber
keinen.
Herr
Fischer begründete die Zustimmung der CDU u.a. mit einem
Gutachten
zur Unterfinanzierung der kleinen Flächengemeinden.
Herr Keß, SPD, war in dieser Sitzung ungewöhnlich
kleinlaut.
Einen eigenen Vorschlag hatte auch er nicht. Er hätte ihn ja
"Gemeinsamer Vorschlag der Nideggen-Fraktion in der SPD-Fraktion"
nennen
können (Immerhin folgte ihm ja Frau Weingart noch).
Frau Zentis rühmte die bisherigen Leistungen der
Bürgermeisterin und glaubte mich bei der Unwahrheit ertappt zu
haben. Sie war als Zuschauerin im Landtagsausschusss und konnte
berichten, dass der Innenminister gar nicht anwesend war.
Tatsächlich hat der Innenminister aber den Bericht
unterschrieben und dem Ausschuss zugestellt. Man kann das
"Der
Innenminister hat dem Ausschuss berichtet" nennen. Einen eigenen
Vorschlag hatte auch Frau Zentis nicht.
Abstimmungsergebnis
Für den
gemeinsamen Antrag stimmten:
Heinz Klein (CDU), Hubert Müller (CDU), Sigurd
Nießen (CDU),
Markus Fischer (CDU), Edith Esser (CDU), Andreas Tschauner (FDP), Udo
Hensch (FDP), Albert Pütz (FDP), Patrick Meisenberg (MFN),
Dieter
Nolden (MFN), Erwin Fritsch (MFN), Paul-Josef Dohmen (MFN), Svenja
Erler (SPD), Hans-Jochen Erler (SPD), Eduard Müllejans (SPD)
Dagegen stimmten:
Gudrun Zentis (Grüne), Frau Faller (Grüne), Klaus
Droste
(Grüne), Ulrike Weingart (SPD), Wolf-Dieter Keß (SPD)
Hans Meyer (Unabhängige),
Christoph Findeklee (Unabhängige), Lothar
Pörtner
(Unabhängige) und Norbert Klöcker
(Unabhängige) hielten
es für notwendig ihr unabhängiges
Demokratie-Verständnis zu
demonstrieren und nahmen an der Abstimmung nicht teil.
(Zusatz-Info: Kölner Stadtanzeiger - Die sture Stadt in der Eifel)
Andere
Meinungen zum Stärkungspaktgesetz:
Prof.
Dr. Lars Holtkamp, Politikwissenschaftler an der Fern-Uni
Hagen, Ratsmitglied und Fraktionsvorsitzender Grüne
in
Waltrop, 30.12.12:
"Der Stärkungspakt geht
in zwei Jahren hoch wie eine Bombe"
Man weiß im Prinzip aber doch schon, dass es eh nicht klappen
wird. Man möchte aber natürlich auch nicht das es
überall heißt "das war aber nur ein Tropfen auf den
heißen Stein". Das will die Landesregierung
natürlich nicht.
Das Ganze wird
als "Die Problemlösung" inszeniert. Und das Land tut alles
dafür, dass das auch so darstellbar ist.
Wenn man z.B. die Orientierungsdaten des Landes zur Hand nimmt, dann
sagen eigentlich alle, dass es so nicht kommen wird. Das ist viel zu
optimistisch angelegt.
Und
durch diesen Stärkungspakt hat nun die aktuelle
Landesregierung
natürlich auch ein Interesse daran die Kommunen auch gesund zu
rechnen. Das ganze wird dann in zwei Jahren wie eine Bombe platzen, das
ist jetzt schon klar. Und dann wird plötzlich in
der
Zeitung stehen "plötzlich sind alle Kommunen wieder
überschuldet". Jetzt liest der Leser aber gerade noch immer
wieder
"es ist alles super".
So
war
das übrigens auch schon hier in Waltrop als wir vor ein paar
Jahren schon einmal den beratenden Sparkommissar hier hatten. Damals
hat man uns gesagt wir sind saniert worden. Und nur ein Jahr
später war es wieder ganz anders. Jetzt läuft das
wieder
genauso. Im Moment werden wir wieder saniert, und in
spätestens zwei Jahren bricht die ganze Geschichte wieder
zusammen. Dann wird klar werden, dass die geplanten Zeiträume
nicht zu halten sein werden. Dann wird es darum gehen nicht die erste
Kommune zu sein, die einräumen muss diesen Zeitrahmen zu
reißen. Großstädte tun sich bei der
Planung
übrigens wesentlich leichter, da sich die Sparvolumen in den
Haushalten leichter darstellen lassen. Bei kleinen Städten und
Gemeinden fällt die Darstellung deutlich schwerer, weshalb ja
einige davon auch jetzt bereits Schwierigkeiten haben einen solchen
Plan überhaupt auch nur aufzustellen. Diese haben doch
deutlich
weniger Manövriermasse um so etwas auch nur auf Papier
darzustellen. In Hagen hat man es zum Beispiel geschafft alleine im
Punkt "Interkommunale Zusammenarbeit" viele Millionen Euro einzusparen,
zumindest laut Plan. Mehr steht da aber nicht drin. Da kann man sich
schieflachen. Das ist alles Symbolik. Aber hier am Ort hat es ja mit
der drastischen Erhöhung der Grundsteuern so deutlich
eingeschlagen, wie man sich das bisher überhaupt noch nicht
einmal
hätte vorstellen können.
(Quelle: Robin Patzwaldt:
Ein Interview mit dem Politikwissenschaftler
Lars Holtkamp, 30.12.12)
Anmerkung: Lars Holtkamp
ist noch Ratsmitglied Grüne, aber nicht mehr
Fraktionsvorsitzender
Wolf Dieter
Keß, Ratsmitglied und Fraktionsvorsitzender SPD in Nideggen,
29.05.12:
"Das Gesetz enthält eine
Reihe von Mängeln"
Das Gesetz
enthält eine Reihe von Mängeln und lässt
einige wichtige Fakten außer Acht.
Sie hier im Einzelnen aufzuführen wäre zu weitgehend.
Stellvertretend wird daher Bezug genommen auf von Bund und Land
beschlossene Maßnahmen bzw. Gesetze, die auf kommunaler Ebene
durchgeführt, aber nicht ausreichend finanziell hinterlegt
sind.
Dazu zählt auch, dass die Kreise bei der Umsetzung dieser
gesetzlichen Maßnahme unberücksichtigt bleiben.
Insofern,
das wissen wir aus der Erfahrung der letzten Jahre, jegliche
beschlossene Sparmaßnahme durch die Forderungen des Kreises
mehr
als aufgefressen worden sind.
Solange sich an
dieser
Vorgehensweise nichts ändert, bricht ein jetzt aufgestellter
Sanierungsplan spätestens mit der nächsten
Gesetzesvorgabe
oder dem nächsten Kreishaushalt in sich zusammen.
(Quelle:
Antrag der SPD-Fraktion zur
Ratssitzung 12.06.12)
Anmerkung: Wolf Dieter
Keß ist noch Ratsmitglied SPD und noch Fraktionsvorsitzender
Bauausschuss:
Windenergie-Planung
Bei der Ratssitzung 26.02.13 (siehe: dort)
tauchte die Frage, wie denn die Windenergieplanung in Nideggen ablaufen
soll, das erste Mal in der Einwohnerfragestunde
einer Ratssitzung
auf. Es hatte bereits reichlich Unruhe bei Bevölkerung und
Grundstücksbesitzern durch "Projektentwickler" gegeben. Die
Antwort der Bürgermeisterin war
wenig aufschlußreich. Im nichtöffentlichen Teil der
Sitzung
wurde Sie dann, nicht nur von mir, auf ihre Informationspflicht
hingewiesen. Der kam sie nach. Unter der Rubrik "Die
Bürgermeisterin informiert" erschien im Amtsblatt 3 Wochen
später:
"Am 26.02.2013 hat der
Stadtrat den
städtebaulichen Vertrag zur Voruntersuchung des Stadtgebietes
hinsichtlich von Eignungsflächen für die
Windenergienutzung
beschlossen. Diese Untersuchung ist die Grundlage zur Ausweisung von
Flächen für das Aufstellen von Windenergieanlagen.
Die Fragen, ob der Flächennutzungsplan dementsprechend
geändert wird, wie die Finanzierungsmodelle aussehen, ob es
Bürgerwindkraftanlagen oder Investorenmodelle gibt, wird in
einem
weiteren Verfahren zu klären sein. Ich werde an dieser Stelle
über den aktuellen Planungsverlauf informieren und Sie sind
jederzeit eingeladen, an den Sitzungen der Ausschüsse und des
Rates teilzunehmen. In den Sitzungen können Sie sich immer
aktuell
informieren."
Auch das war wenig aussagekräftig. Wann welcher Ausschuss und
wann
der Rat Beschlüsse fassen soll, blieb völlig offen.
Vor allem blieb offen: Wann die Bürger angehört
und nicht nur informiert
werden sollen. Der
Hinweis auf Finanzierungsmodelle,Bürgerwindkraftanlagen
und Investorenmodelle ist eine dürftige Nebelkerze,
wenn
längst Verträge unterschrieben werden. Kein Wunder,
dass die
Frage bei der Einwohnerfragestunde am 09.04.13 erneut auftauchte. Wir
hatten in unserem Antrag
gefordert, nun endlich den zuständigen Fachausschuss zu
informieren und die beabsichtigte Vorgehensweise zur Reihenfolge der
Beratung und Beschlussfassung der zuständigen Gremien und die
zwingend notwendige rechtzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit
darzulegen.
Frau Weingart (SPD) hatte sich offensichtlich von der
Verwaltung
auf Frau Göckemeyers Haltung einstimmen lassen und verweigerte
jede konkrete Auskunft zu den im Antrag gestellten Fragen:
"beabsichtigte Vorgehensweise zur Reihenfolge der Beratung und
Beschlussfassung der zuständigen Gremien und die zwingend
notwendige rechtzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit".
Damit werden
wir uns nicht mehr lange zufrieden geben. Wir werden einen neuen
Antrag stellen.
Wegen der in der Ratssitzung erkannten
grün-unabhängigen Sehschwäche in
angemessener Schriftgröße.
Immer
wieder: Die Feuerschutztreppe in Embken
Wir werden weiterhin bei jeder Sitzung in jedem Ausschuss nachfragen. Diesmal wurde im Bauausschuss
gefragt.
Urteil
im Schulstreit mit der Bezirksregierung
Außerhalb der Sitzungen habe ich von dem Urteil erfahren.
Kreuzau
und Nideggen hatten gegen die BezReg geklagt, um die Genehmigung
für die Einrichtung einer zusätzlichen Eingangsklasse
zu
erreichen. Nach dessen Gründung übernahm der
Schulverband die
Klage. Die BezReg hatte als Vergleich angeboten ihren Bescheid zu
ändern, wenn sich die Anmeldezahlen entsprechend
ändern. Der
Vergleich wurde abgelehnt. Die Anmeldezahlen liegen inzwischen vor.
Für eine 3. Eingangsklasse in Nideggen reichen sie nicht. Das
Urteil ist inzwischen gesprochen. Die BezReg hat recht bekommen. Der
Vergleich wäre billiger geworden.
Erwin Fritsch, 24.04.13

Ratssitzung 09.04.13
Immer
wieder: Die Windrad-Frage
Diesmal nutzte Herr Büchel die Einwohnerfragestunde um
Transparenz
in der Frage der künftigen Windradstandorte einzufordern. Er
erhielt nicht mehr Klarheit als Herr Hurz in der Ratssitzung am
26.02.13. Frau Göckemeyer fertigte ihn mit dürren
Worten ab.
Wir haben einen Antrag für die nächste Sitzung des
Bauausschusses gestellt. Es ist doch allzu peinlich zu erleben, wie
Kreuzau Tranzparenz in dieser Frage praktiziert,
während in
Nideggen nur von Tranzparenz geredet
wird (Unser Antrag dazu)
Sanierungsplan
2012 - Kommt der Sparkommissar zur 700-Jahrfeier?
Die BezReg hatte der Stadt eine "letzte Frist" bis zum 10.04.13
für die Vorlage eines den Anforderungen des
Stärkungspakt-Gestzes entsprechenden Sanierungsplanes gesetzt.
Seit letztem Jahr hat sich weder das Gesetz noch die Finanzlage
Nideggens geändert. Für uns gab es also keinen Grund
unsere
Meinung zu ändern. Wir hatten die Zahlen und unsere Argumente
in
unserem Flyer (MFN-Info
01/2013) deutlich genug offen gelegt.
Herr Klöcker (Unabhängige) befasste sich im wahrsten
Sinn des
Wortes intensiv mit diesem Flyer. Während der gesamten
Diskussion
befingerte und betrachtete er den Flyer, faltete ihn, entfaltete ihn
und faltete ihn erneut. Es half ihm nicht weiter. Unsere Zahlen
stimmen. Weder er noch andere wagten sie in Frage zu stellen. Irgend
ein sachliches Argument gegen unsere Ablehnung des Sanierungsplans fand
er auch nach mehrfacher Faltung nicht. So konnte er nur gemeinsam mit
Frau Göckemeyer und Frau Zentis die heilige Kuh "kommunale
Selbstverwaltung" durch den Ratssaal treiben und darum betteln, einem
"Sparkommissar" doch die Arbeit abzunehmen. Frau Zentis (MdL
Grüne) bezweifelte zusätzlich, dass ein von
außen
kommender "Sparkommisssar" sich ernsthaft mit der Lage in Nideggen
befassen würde. Dem Innenminister wird so ein Vorwurf aus der
Regierungskoalition gar nicht gefallen -
auch wenn er aus der hintersten Landtagssitzreihe kommt.
Die CDU hatte im letzten Jahr noch den Sanierungsplan abgelehnt. Nun
galt aber "Hubert allein zu Haus". Der Fraktionsvorsitzende Markus
Fischer war noch im Osterurlaub und Herrn Hubert Müller hatte
ein
Journalist im Vorfeld die Bemerkung entlockt, er werde
"zähneknirschend zustimmen". In der Ratssitzung musste er nun
seinen erneuten Kurswechsel erklären: Er ist für
den Sanierungsplan aber auch dafür, dass die Fraktion ihn einstimmig ablehnt.
Weil ihm das selbst etwas verworren vorkam, hoffte er dann doch
tatsächlich, dass ein Sparkommissar ausreichende
Sparpotentiale
finden könne,
Die FDP hatte 2012 noch dem Sanierungsplan zugestimmt. Nachdem die
BezReg ihn für nicht genehmigungsfähig
erklärt hatte,
war klar, dass die Steuerschraube maßlos gedreht werden
muß. Das machte die FDP nicht mehr mit. Herr Hensch
argumentierte nun
mit dem wachsenden Steueraufkommen in Bund und Land, das falsch
verteilt wird und in
kleinen Flächengemeinden nicht ankommt.
Ich konnte mich darauf beschränken auf die Zahlen unseres
Flyers
zu verweisen und auf einige Luftnummern des Sanierungsplans
hinzuweisen. Einige Beispiele:
10.000 € jährlich will die Verwaltung ab 2014
durch
Reduzierung der Aufwendungen für Sach u. Dienstleistungen
einsparen. Warum erst 2014? Warum nicht 2013? Warum nicht
längst?
60.000 € jährlich sollen durch die Heranziehung der
Kreisstrassen zu Niederschlagswassergebühren in Nideggens
Kasse
fließen. Das ist doch erkennbarer Unsinn. Wenn der Kreis das
zahlen muß, werden wir feststellen müssen, dass eine
Gebühr keine Spende ist. Gebühren müssen
Kostendeckend
sein. Die Folge wäre zwangsläufig:
- Der Kreis zahlt.
- Das führt zur Entlastung der anderen
Gebührenzahler in gleicher Höhe.
- Das führt zur Belastung der Bürger durch
Grundsteuererhöhung für die geplatzte Luftnummmer.
- Der Kreis erhöht die Kreisumlage
- Erneute Belastung der Bürger durch
Grundsteuererhöhung für die
erhöhte Kreisumlage.
90.000 € jährlich wegen der Schließung
Förderschule Boich. Bei der Einweisung der Fraktion hatte Frau
Göckemeyer mir eine scheinbar plausible Erklärung
gegeben.
Wie konnte sie glauben, dass ich ihr noch etwas ohne
Nachprüfung
glaube. Dazu habe ich mir schon zu viele Lügen
anhören müssen. Ein Anruf am ersten
Schultag nach den
Osterferien zeigte, dass diese Einsparung durchaus noch nicht
sicher ist.
380.000 € jährlich wegen Korrektur von
Versorgungsaufwendungen. Das ist eine Luftnummer, die schon im Oktober
ein Berater der Gemeindeprüfungsanstalt ins Gespräch
gebracht
hatte. Es handelt sich um Rückstellungen für
Versorgungsaufwendungen, für die es noch keine
rechtsgültigen
Bescheide gibt. Diese Bescheide in dieser
Größenordnung sind
aber zu erwarten.
Die Summe der Luftnummern liegt bei rund
769.000 €. Das bedeutet rund zusätzliche 240 Punkte
Zuschlag auf die Steuererhöhungen des
Sanierungsplans.
- Wer diesem Plan zustimmt,
billigt nachträglich das
Aushungern der kleinen Flächengemeinden durch das Land und
nimmt
dem Land die Verantwortung dafür ab.
- Belügt die Bürger über das wahre
Ausmaß künftiger Steuererhöhungen.
Ich konnte das in Ruhe vorgetragen. Frau Weingart (SPD) konnte
für
ihren Antrag, meine Redezeit zu beenden, keine Mehrheit finden. Danach
beantragte ich namentliche Abstimmmung.
Ergebnis:
9 für den Sanierungsplan
Margit Göckemeyer (angeblich parteilos), Gudrun
Zentis
(Grüne), Klaus Droste (Grüne), Ulrike Weingart (SPD),
Wolf-Dieter Keß (SPD), Hans Meyer
(Unabhängige),
Christoph Findeklee (Unabhängige),
Lothar Pörtner (Unabhängige), Norbert
Klöcker (Unabhängige).
16 gegen den
Sanierungsplan
Heinz Klein (CDU), Thomas Fischer (CDU), Hubert Müller (CDU),
Sigurd Nießen (CDU), Edith Esser (CDU), Andreas Tschauner
(FDP),
Udo Hensch (FDP), Albert Pütz (FDP), Patrick Meisenberg (MFN),
Dieter Nolden (MFN), Erwin Fritsch (MFN), Paul-Josef Dohmen (MFN),
Walter Obladen (parteilos). Svenja Erler (SPD), Hans-Jochen Erler
(SPD), Eduard Müllejans (SPD).
Anschließend wurde über die Steuererhöhung
2013 abgestimmt.
Ergebnis:
11 für die Steuererhöhung
Margit Göckemeyer (angeblich parteilos), Gudrun
Zentis (Grüne), Klaus Droste (Grüne), Ulrike Weingart
(SPD),
Wolf-Dieter Keß (SPD), Svenja Erler (SPD),
Eduard
Müllejans (SPD), Hans Meyer
(Unabhängige), Christoph Findeklee
(Unabhängige), Lothar Pörtner
(Unabhängige), Norbert Klöcker (Unabhängige).
14 gegen die Steuererhöhung
Heinz
Klein (CDU), Thomas Fischer (CDU), Hubert Müller (CDU), Sigurd
Nießen
(CDU), Edith Esser (CDU), Andreas Tschauner (FDP), Udo Hensch (FDP),
Albert Pütz (FDP), Patrick Meisenberg (MFN), Dieter Nolden
(MFN), Erwin
Fritsch (MFN), Paul-Josef Dohmen (MFN), Walter Obladen (parteilos).
Hans-Jochen Erler (SPD).
Nun liegt die
Verantwortung beim Hauptverursacher unserer Probleme: Der
Landesregierung.
Kommentar Dürener
Zeitung 11.04.13:
Keine
Lösung
Die Stadt Nideggen
und ihr Finanzproblem
Beide Seiten des
zerstrittenen
Nideggener Rates haben Recht. Sowohl die Befürworter des von
Bürgermeisterin Margit Göckemeyer vorgelegten
Haushaltssanierungsplanes als auch die 16 Ratsvertreter, die mit ihrer
Mehrheit das Zahlenwerk ablehnten, haben ihre guten Gründe,
ihre
Abstimmung zu rechtfertigen. Fakt ist aber: Der Sparkommissar kommt.
Dass nun die Kölner Regierungspräsidentin von einer
"dunklen
Stunde für die kommunale Selbstverwaltung in NRW" spricht und
die
Ratsmitglieder an den Pranger stellt, war zu erwarten. Dass sie aber
davon spricht, dass der Rat "eine auf dem Silbertablett
präsentierte Chance nicht ergriffen" hat, ist mir
unverständlich. Denn der Rat hätte nur einen
Haushaltskonsolidierungsplan nach den aktuell vorliegenden Fakten
beschließen können. Und dann?
Was ist, wenn Nideggen in den kommenden Jahren selbst bei strengster
Ausgabendisziplin weitere Löcher stopfen muss, weil die
Kreisumlage steigt, weil Schlüsselzuweisungen des Landes
zurückgefahren werden?
Nideggen allein kann sein
Finanzproblem nicht in den Griff bekommen. Da hilft auch kein
Sparkommissar.
Franz Sistemich
Zur Erinnerung:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss am 11.10.2011,
dass
sich die Stadt Nideggen der Verfassungsbeschwerde zahlreicher
Gemeinden gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2011
anschließt.
Damals argumentierte die
Verwaltung in der Beschlussvorlage:
Eine Kommune, die vom
Stärkungspakt "profitieren" muß (!), deren
Selbstverwaltung
folglich nur noch eine Farce sein wird, sollte jede Chance nutzen,
ihren Unmut über die Gemeindefinanzierung kund zu tun.
(BVL-133/2011)
Grüne
Sachpolitik
Herr Klein ist nicht nur CDU-Ratsmitglied, sondern auch
Campingplatzbesitzer. Auf seinem Platz will er mehr Dauercamper als
bisher zulässig unterbringen. Dazu beantragte er eine kleine
Änderung des Bebaungsplans. Dagegen spricht absolut nichts
(auf
dem Nachbarcampingplatz gilt diese Regelung schon). Herr Klein
hätte den Antrag längst stellen können. Nun
hatte er
es eilig, um den Vorteil möglichst bald Nutzen zu
können. Er
hatte sich völlig korrekt verhalten:
- als Privatmann den Antrag gestellt und die
Bürgermeisterin um frühestmöglichen
Beschluss gebeten,
- die Kostenerstattung in seinem Antrag zugesagt,
- beim Aufruf des Tagesordnungspunktes unaufgefordert wegen
Befangenheit seinen Platz verlassen.
Das reichte Frau Zentis nicht. Sie begann zu mäkeln und
zusätzlichen Beratungsbedarf ihrer Fraktion anzumelden. Sie
wollte, um Herrn Klein zu ärgern, eine Vertagung in den
Bauausschuss erreichen und gab dabei auch ihr Motiv zu: Herr Klein
hatte es gewagt, sich gegen die Ausdehnung der Zweitwohnungssteuer auf
Dauercamper auszusprechen. Sachpolitik geht anders. Eine Mehrheit fand
sie nicht.
Dichtigkeitsprüfung
2011 hat Frau Göckemeyer mit den
anderen Städte und
Gemeinden aus dem Kreis Düren ("13dicht") die Kommunal- und
Abwasserberatung NRW GmbH ein Konzept zur "Dichtheitsprüfung
privater Abwasseranlagen im Kreis Düren" erarbeiten lassen.
Ein
wesentliches Merkmal des Konzeptes war die Gleichbehandlung der
Bürger in den beteiligten Gemeinden.
Für diese Gleichbehandlung gab es keinen Beschluss. Inzwischen
ist
das Landesgesetz geändert. Um rechtzeitig klarzustellen, was
wir
nicht wollen, hatten CDU, MFN und FDP einen gemeinsamen Antrag
eingebracht. Den ließen wir uns auch von Herrn
Klöcker nicht ausreden. Er wurde mehrheitlich angenommen.
Der
gar nicht eilige SPD-Eil-Antrag
Als Tischvorlage erhielten wir einen
Eil-Antrag der SPD, in dem Herr
Keß "unverzügliches" Handeln der Verwaltung
forderte. Alle
Ratsmitglieder waren mit der nachträglichen Änderung
der
Tagesordnung einverstanden. Als der Tagesordnungspunkt beraten werden
sollte, stellte Herr Keß fest, dass das auch Zeit bis zur
nächsten planmäßigen Sitzung des
Bauausschusses hat.
Der Antrag wurde vertagt
Immer
wieder: Die Feuerschutztreppe in Embken
Wir werden weiterhin bei jeder Sitzung in jedem Ausschuss nachfragen.
Erwin Fritsch, 10.04.13

Haupt- und Finanzausschuss 19.03.13
Nun
droht der Innenminister - Auch kein Grund zur Panik
Dürener Nachrichten 16.03.13:
Minister Jäger macht
Nideggen mächtig Druck.
"Außer Nideggen, Hagen und Oer-Erkenschwick haben alle in
einem
Haushaltssanierungsplan dargelegt, wie sie ab 2016 ohne neue Schulden
auskommen wollen. In Nideggen scheiterte das bisher am Mut der
politischen Entscheidungsträger im Rat." Er appelliere "sehr
nachdrücklich" an das Gremium, bis zum 12. April eine
Entscheidung
zu treffen. "Wir erwarten auch von Nideggen Eigenanstrengungen. Und ich
habe den Eindruck, dass der Rat den Ernst der Lage nicht erkannt hat",
stellte Jäger jetzt in Aachen fest.
Am Mut eine Entscheidung zu treffen, mangelt es mir nicht. Den Ernst
der Lage in Nideggen kenne ich schon länger. Im Januar
2011 hatte ich als erster im Rat auf die rapide
Schlechterstellung
der ländlichen Flächengemeinden hingewiesen, die
Nideggen
endgültig sanierungsunfähig machten.
Wer im Rat
für einen billigungsfähigen Sanierungsplan stimmt,
nimmt der Landesregierung die Verantwortung für das Aushungern
ländlicher Flächengemeinden ab.
Die Finanzlage
Nideggens
ändert sich durch die Drohung des Innenministers nicht.
Spätestens jetzt sollten Rat und
Bürgermeisterin
erkennen, dass nicht die Bezirksregierung, sondern die Landesregierung
für unsere Probleme verantwortlich ist.
LEADER-Aktionsgruppe
Eifel: Nideggen will Landesregierung und EU überzeugen
Mit dem LEADER-Projekt fördert die EU die Entwicklung des
ländlichen Raums. Zwingende Voraussetzung für eine
Förderung mit EU-Geldern ist, dass der Eigenanteil der
Gemeinden
nicht durch Spenden oder Eigenleistungen, sondern durch
öffentliche Mittel gedeckt wird. Für Gemeinden, die
kein Geld
haben, ist das ärgerlich. Sie sind von der Förderung
ausgeschlossen. Ganz falsch ist der Grundsatz trotzdem nicht. Erst in
den Fördertopf langen und dann nach Unterstützung
für
Folgekosten rufen - das soll vermieden werden.
Nideggen hat von 2007 bis 2013 17.800
€ für die
Ko-Finanzierung der LEADER-Region Eifel ausgegeben (1 Vollzeitkraft).
Gefördert wurde kein einziges Nideggener Projekt. Indirekt
profitiert haben wir nur bei den Projekten Dorf-Laden Wollersheim und
Neu-Ausschilderung von Wanderwegen im Kreis. Trotzdem schlug Frau
Göckemeyer die Fortführung der Ko-Finanzierung mit
nun
jährlich 2.000
€ durch Nideggen vor. Die BezReg wird nicht
zustimmen. Das macht angeblich gar nichts. Frau Göckemeyer und
Frau Reuter hatten mit dem Regionalmanagement (Ein
Dorf-Bürgermeister und der Regionalmanager, dessen
Jahresgehalt
gesichert werden soll) gesprochen. Beide wollen nach der Ablehnung
durch die BezReg das Innenministerium überzeugen.
Herr
Keß, SPD, unterstützte den Plan und berichtete, dass
er im
Gespräch mit dem Innenminister während seiner
Stipp-Visite in
Nideggen dessen Aufgeschlossenheit für solche
Überlegungen
erkennen konnte. Herr Keß hatte wohl vergessen, dass ich
damals
durchgehend in Höhrweite des Innenminister geblieben bin.
Vor der Sitzung hatte ich Herrn Müllejans, SPD, getroffen.
Irgendwie
(mit dem Rat hatte das natürlich nichts zu tun) kamen wir im
Gespräch
auf den Begrif "Lügen". Herr Müllejans sagte: "Wer
lügt muß ein gutes Gedächtnis
haben." Eine weise Erkenntnis. Die sollte er auch seiner
Fraktion mitteilen.
Für die Fortsetzung des Projektes stimmten alle
außer mir.
Aus der Beteiligung Nideggens wird wohl nichts. Wer die EU zur
Änderung ihrer
Förderrichtlinie bringt, blieb erst eimal ungeklärt.
Verantwortung
für mangelhafte Löschwasserversorgung:
Aufklärung oder Geschwätz
Wir hatten den Tagesordnungspunkt "Prüfung
der Verantwortung für mangelhafte
Löschwasserversorgung"
beantragt. Er wurde aufgenommen, aber in
"Löschwasserversorgung
Stadt Nideggen" umbenannt. Das ist zwar ungewöhnlich, war aber
sicher nur ein Versehen. Dass Antrag und Beschlussvorlage
zunächst in den öffentlichen Unterlagen fehlten, war
sicher
auch nur ein Versehen.
Dass als Beschluss vorgeschlagen wurde: "Der Haupt- und Finanzausschuss
verweist die Angelegenheit in den Bau-, Planungs-, Denkmal- und
Umweltausschuss." , ist aber nicht mehr als Versehen zu entschuldigen.
Dazu muss man den Antrag bewusst missverstehen.
Worum geht es?
In der letzten Ratssitzung wurde über die Beschaffung eines
Löschwassertanks für 30.000 € entschieden,
um
die Löschwasserversorgung in einem Baugebiet in
Abenden
sicherzustellen. Dabei entwickelte sich eine längliche
Diskussion
über angeblich weite Bereiche ungenügender
Löschwasserversorgung in Nideggen. Inzwischen wird
über 30
bis 50 % der Baugebiete in den Ortsteilen spekuliert. Frau
Göckemeyer hatte eine Prüfung und Klärung
der Frage,
welche Gebiete tatsächlich betroffen sind, in der Sitzung
zugesagt. Sie weigerte sich aber einen möglichen Termin in
Aussicht zu stellen. Für den Bauausschuss mag es interessant
sein,
sich damit zu befassen. Schließlich werden
Bebauungspläne
nicht freihändig von Ausschussmitgliedern auf die Karte
gepinselt.
Dazu bezahlt die Stadt ein Planungsbüro, dem rechtliche
Bestimmungen - auch Brandschutzforderungen - bekannt sein sollten.
Worum geht es im Antrag?
Wenn ein Beamter munter vor sich hin plaudert und
erzählt, wie er den
Bürgermeister vergeblich auf Mängel hingewiesen haben
will,
mag das der Nachfolgerin des Bürgermeisters zunächst
gefallen. Ein bisschen Nachdenken kann aber zu den Erkenntnissen
führen:
- Die Loyalität des Beamten gegenüber dem
BgM war offensichtlich zeitlich begrenzt - auf die Dauer der Amtszeit
des BgM.
- Die Loyalität des Beamten gegenüber der
BgM'in wird
wahrscheinlich auch zeitlich begrenzt sein - auf die Dauer ihrer
Amtszeit.
- Hat der Beamte seine Dienstpflichten erfüllt?
Wenn ein vereidigter Beamter dem Bürgermeister einen
ernsthaftes
Problem vorträgt und damit keine Klärung
herbeiführen
kann, muss er prüfen was ihm wichtiger ist: Seine
Dienstpflicht
oder sein "gutes Verhältnis" zum Bürgermeister. Dies
aufzuklären, war Ziel unseres Antrags. Dass er abgelehnt
wurde,
war vorhersehbar. Dazu sitzen zu viele Kleinststadt-Politiker am Tisch,
die sich vom Verbreiten von Gerüchten an den Theken Nideggens
ernähren.
Mit der Schlußbegründung "Wenn Sie gegen unseren
Antrag
stimmen, entscheiden Sie sich gegen sachliche Aufklärung und
für die Weiterverbreitung von
Geschwätz" konnte ich
immerhin Herrn Pörtner, Unabhängige, die Bemerkung
entlocken
"davon haben wir alle gewußt".
Die
Feuerschutztreppe in Embken
Frau Göckemeyer konnte der Frage nach dem Sachstand diesmal
nicht
entkommen. Sie hat den Ausschussvorsitz. So konnte ich nach dem
Sachstand fragen. Wir werden weiter fragen. Am
09.04.13
werden wir wahrscheinlich erfahren: Wegen der Osterfeiertage .
Erwin Fritsch, 20.03.13
Schulausschuss 05.03.13
Die Bezirksregierung droht - Kein Grund zur Panik
Am 05.03.13 hatte die Bezirksregierung eine Presseerklärung
herausgegeben. Darin droht sie der Stadt die Entsendung eines
"Sparkommissars" an, wenn die Stadt nicht bis 10.04.13 einen
genehmigungsfähigen Haushalt (ab 2016 ausgeglichen)
vorlegt.
- Angeblich wäre das der erste Einsatz eines
"Sparkommissars" in NRW.
- Angeblich könne er dann alle Entscheidungen zur
Haushaltssanierung selbständig am Rat vorbei treffen.
Was nicht in der Presseerklärung stand:
- So einen Beauftragten gab es schon einmal - in Waltrop. Er
fuhr
damals nach länglicher Prüfung der Finanzsituation
mit der
traurigen Fesststellung nach Hause: Die Stadt ist Pleite. Sie ist es
immer noch.
- Ähnliches kann ihm in Nideggen auch passieren.
Siehe Finanzlage.
Nideggen ist nur noch zu sanieren, wenn absolut unverantwortliche
Steuererhöhungen durchgesetzt würden. Ob die einer
gerichtlichen Überprüfung standhalten, ist fraglich.
So
nebenbei platzte dann im Sitzungsverlauf noch eine der Seifenblasen
endgültig, die Frau Göckemeyer als "Einsparpotential"
in den
von ihr mit Zustimmung von SPD, Grünen, Unabhängigen
und FDP
beschlossenen (von ihr sogenannten) "Sanierungsplan" eingeplant hatte.
Die MFN-Fraktion hatte die 150.000 €/Einsparung
jährlich, die durch Änderung des
Schülertransportes angebliche erreicht werden können,
von
Anfang an als "Luftnummer" erkannt.
Ob nun die Presseerklärung die Bürgermeisterin in
Panik
getrieben hat, oder ob sie mit Frau Zentis 500 Windräder auf
der
Nideggener Karte einzeichnete (die nächste Luftnummer) oder ob
sie
sich auf die 700-Jahrfeier vorbereitete, in der Ausschusssitzung war
sie jedenfalls nicht. Da gehörte sie aber hin. Den
Ausschussvorsitzenden hatte sie über ihren Verbleib nicht
informiert.
Gemeindeordnung
für Anfänger
Ich beantragte, die Sitzung bis zum Erscheinen der
Bürgermeisterin
zu unterbrechen. Nach meiner bisherigen Erfahrung im Rat, weiss ich,
dass Rats- und
Ausschussmitglieder, die für ihre Arbeit geltenden
gesetzlichen
Regeln
nicht kennen.Sie handeln
lieber nach dem Motto, wenn wir die Mehrheit
haben, dann haben wir recht.
Vorsichtshalber bat ich deshalb Herrn Weber den § 69
der GO
(Gemeindeordnung) vorzulesen. Er hatte sie dabei und verlas den bis
2012 geltenden Text. Die Änderung des § 69
(1) von 2012 war
in seiner Loseblattsammlung noch nicht eingearbeitet. Die
gültige
Fassung lautet:
Teilnahme an Sitzungen
"(1) Der Bürgermeister und die Beigeordneten nehmen an den
Sitzungen des Rates teil. Der Bürgermeister ist berechtigt und
auf
Verlangen eines
Ratsmitgliedes
verpflichtet, zu einem Punkt der Tagesordnung vor dem Rat Stellung zu
nehmen. Auch Beigeordnete sind hierzu verpflichtet, falls es der Rat
oder der Bürgermeister verlangt.
(2) Der Bürgermeister und die Beigeordneten sind berechtigt
und
auf Verlangen eines Ausschusses in Angelegenheiten ihres
Geschäftsbereichs verpflichtet, an dessen Sitzungen
teilzunehmen. Absatz 1
Satz 2 gilt entsprechend."
(§ 69 GO)
Ein Ratsmitglied kann also nach GO die Stellungnahme
eines Bürgermeisters zu einem Tagesordnungspunktes verlangen.
Für Ausschusssitzungen gilt das gleiche.
Mit meinen
Antrag, die Sitzung zu unterbrechen, stiftete ich wieder
einmal völlige Verwirrung bei den anwesenden
Geschäftsordnungs-Dilettanten:
- Herr Weber sei doch als allgemeiner
Vertreter anwesend (das reicht nicht!).
- Ich hätte die Frage an die
Bürgermeisterin vorher "anmelden" müssen (das mag in
der
Volkskammer so gewesen sein).
- Herr Klöcker, Fraktionsvorsitzender
Unabhängige,
zitierte aus der Geschäftsordnung und musste sich von mir
anhören, dass die
GO als Gesetz natürlich Vorrang vor einer jederzeit
änderbaren Geschäftsordnung hat.
- Herrn
Keß, Fraktionsvorsitzender SPD, veranlasste das zu der
Behauptung, dass die GO gar kein "Gesetz" sondern
eine "Verordnung" sei. Der Gesetzgeber sieht das anders: (Artikel 11
GO: "Inkrafttreten: Das Gesetz
tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.")
Es ist schon erstaunlich, wie lange sich Schwadroneure als
Fraktionsvorsitzende im Rat halten können. Das geht nur, wenn
die
anderen Fraktionsmitglieder noch desinteressierter an der rechtlichen
Grundlage ihres Handelns sind. Nach länglichem
Gelaber und meinem ausdrücklichen Hinweis,
dass jeder dagegen stimmen kann, der von Frau
Göckemeyer
keine nützlichen Antworten erwartet, wurde endlich
abgestimmt und der Antrag abgelehnt.
Zusatz vom 11.03.13:
Wie
mir Herr Weber heute mittellte, hat er keine "Loseblattsammlung",
sondern einen kompakt gebundenen Kommentar, Ausgabe 2009, benutzt. Eine
Neuauflage dieses Kommentars ist noch nicht erschienen. Einen
veralteten Gesetzestext in einer Sitzung zu zitieren, sollte vermieden
werden.
Seit 2009 sind
schließlich etliche, nicht ganz unwichtige, Paragraphen
geändert worden:
- § 4 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom
9.10.2007
(GV. NRW. S. 380), in Kraft getreten am 17. Oktober 2007;
geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. September 2012 (GV. NRW. S. 436),
in Kraft getreten am 29. September 2012.
- § 47 zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom
18. September 2012 (GV. NRW. S. 436), in Kraft getreten am 29.
September 2012.
- § 113 zuletzt geändert durch Artikel 4
des Gesetzes vom
17. Dezember 2009 (GV.NRW. S. 950), in Kraft getreten am 31. Dezember
2009.
- §§ 107a und 108a eingefügt durch
Artikel 1 des
Gesetzes vom 21. Dezember 2010 (GV. NRW. S. 688), in Kraft getreten am
29. Dezember 2010.
- § 66 zuletzt geändert (neu gefasst) durch
Artikel 1 des
Gesetzes vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 270), in Kraft getreten am 4.
Juni 2011.
- § 76 neu gefasst durch Gesetz vom 24. Mai 2011
(GV. NRW. S.
271), in Kraft getreten am 4. Juni 2011; geändert durch
Artikel 1
des Gesetzes vom 18. September 2012 (GV. NRW. S. 432), in Kraft
getreten am 29. September 2012.
- § 13 zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom
18. September 2012 (GV.NRW. S. 436), in Kraft getreten am 29. September
2012.
- § 26 zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom
18. September 2012 (GV.NRW. S. 436), in Kraft getreten am 29. September
2012.
- § 75, § 81, § 87 und §
117 geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. September 2012 (GV. NRW. S. 432),
in Kraft getreten am 29. September 2012.
- § 3, § 7, § 36, § 39,
§ 44, § 45,
§ 64, § 67, § 124 und § 129 zuletzt
geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. September 2012 (GV. NRW. S. 436),
in Kraft getreten am 29. September 2012.
- § 19, § 22, § 35, § 42,
§ 46, § 60,
§ 69, § 82, § 120, § 125 und
§ 131
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. September 2012
(GV.
NRW. S. 436), in Kraft getreten am 29. September 2012.
Der Zugriff auf die
aktuelle, im
Internet verfügbare Version ist treffsicher und kostenlos.
Wenn
man nicht erkennen kann, welcher Satz noch aktuell ist, hilft auch der
dazu passende Kommentar nicht weiter. Die Rechtsprechungsdatenbank
(NRWEntscheidungen) ist ebenfalls kostenlos im Internet
verfügbar.
Zusatz vom 28.03.13:
Für die
Ratssitzung 09.04.13 hat die Bürgermeisterin
inzwischen eine Vorlage erstellen lassen, der ich
entnehmen kann:
"Die Bürgermeisterin kann sich bei den Sitzungen des
Ausschusses
für Bildung, Soziales und Sport, des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Tourismus, des Bau-, Planungs-,
Denkmal- und Umweltausschusses und des
Rechnungsprüfungsausschusses durch ihren Allgemeinen Vertreter
vertreten lassen."
Das war mir am 09.03.13 nicht bekannt.
Grundschulkonzept:
Zusammenlegung der KGS Embken und der KGS Schmidt mit der GGS Nideggen
Die nach der Änderung des Schulgesetzes vorgesehene
Mindestanzahl von 92 Kindern/Grundschule wird in Embken bereits jetzt unterschritten,
in Schmidt später, vorher geht aber der Rektor in den
Ruhestand.
Die Verwaltung hatte dem Ausschuss als Beschluss vorgeschlagen:
"Der Ausschuss
für Bildung, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt
Nideggen
folgendes zu beschließen:
- Die Kath. Grundschule Embken wird mit Beginn des
Schuljahres 2013/2014 als Teilstandort der Grundschule Nideggen
zugeführt.
- Die Kath. Grundschule Schmidt wird mit Beginn des
Schuljahres
2014/2015 als Teilstandort der Grundschule Nideggen zugeführt."
Frau Lürken, Kreisschulrätin, war anwesend um das
Konzept zu
erläutern. Einige Eltern Embkener Schüler waren
ebenfalls
anwesend. Sie befürchten, zu Recht (!), dass dies der 1.
Schritt
zur Auflösung der Embkener Schule wird. Ihre Anwesenheit trug
zur
Versachlichung der Diskussion und zu scheinbarem Einlenken einiger
Ratsmitglieder bei. Frau Lürken berichtete, wie sehr sie an
der
Erhaltung der Schulstandorte in Embken und Schmidt interessiert sei und
dass Frau Göckemeyer absolut glaubhaft der gleichen
Auffassung sei. Ihre Einschätzung über die
Glaubwürdigkeit Frau Göckemeyers teile ich
längst nicht
mehr.
Mein Antrag, die Sitzung zur Anhörung der anwesenden Eltern,
zu unterbrechen, fand einstimmige Zustimmung. Im Lauf der weiteren
Diskussion konnte ich wenigstens erreichen:
- Über den Verwaltungsvorschlag wurde nicht
abgestimmt.
- Die Verwaltung wurde beauftragt, über ihr Konzept
Schulleitungen, Lehrer und Elternvertreter zu informieren und erst nach dieser
Beteiligung eine Ratsentscheidung herbei zu führen.
Das ist ein deutlicher Fortschritt. Von der Gründung
Sekundarschule Krezau-Nideggen hatten Ratsmitglieder, Schulleitungen,
Kinder und Eltern schließlich erst nach
der Entscheidung aus der Presse erfahren. Entscheidend ist
aber
nicht, wie leutselig sich Ratsmitglieder in Gegenwart von Eltern
verhalten, sondern wie sie abstimmen werden:
- Bürgermeisterin, Grüne und
Unabhängige werden für die Schließung sein.
- MFN war und ist dagegen,
- CDU war dagegen,
- FDP war dafür,
- SPD war dafür, dann dagegen, dann doch
dafür.
Der
Flop: Änderung der
Schülerbeförderung
Am 14.12.10 beschloss der Rat gegen die Stimmen der MFN-Fraktion ein
Ingenieurbüro mit Planung und Umsetzung des hoffnungsvollen
Projektes "Integration des Schülerspezialverkehrs" zu
beauftragen.
Hoffnungsvoll sollte dieses Lieblingsprojekt der Frau Zentis,
Grüne, sein, weil dadurch angeblich:
- der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV)
deutlich verbessert werden sollte.
- die Stadt sehr viel Geld einsparen könne.
Wir waren von Anfang an gegen dieses Projekt, weil:
- eine Verbesserung des ÖPNV nicht zu erwarten war.
In Schmidt
ist z. B. das wesentliche Problem die Anbindung am Wochenende. Da
findet kein Schülerverkehr statt. Z.B. für Embkener
und
Wollersheimer ist es keine wesentliche Verbesserung, wenn Linienbusse
zu Schulbeginn und -Ende nach Nideggen pendeln. Da ist dann kaum Platz
für Mitfahrer, Einkaufs- und Arzttermine lassen sich nicht an
Schulzeiten anpassen.
- die Einsparbehauptung zwar permanent wiederholt
wurde,dadurch aber nicht glaubwürdiger wurde.
Der beauftragte Planer tingelte seitdem durch Rat und
Ausschüsse
und erläuterte seine Zwischenergebnisse. Gestern war sein
letzter
Auftritt. Sein Fazit:
- Die Integration des Schülerspezialverkehrs rechnet
sich nicht.
- Eine Neuausschreibung des bestehenden Vertrags für
den
Schülerspezialverkehr ist riskant. Es könnte teuerer
werden.
Es bleibt also alles wie bisher. Eine 5-stellige Summe wurde
unnütz
ausgegeben. Das Projekt taugte nur, um unsere Initiative zur
Einführung eines Bürgerbusses zu torpetieren.
Grüne,
Unabhängiege und SPD können ihre Wahlversprechen
"Verbesserung des ÖPNV" unverändert für die
nächste Wahl wieder aufwärmen. Verbessert wurde
ja nichts.
Die
Feuerschutztreppe in Embken
Gerne hätte ich Frau Göckemeyer nach dem Sachstand
gefragt.
Sie war aber nicht anwesend. So begnügte ich mich mit dem
Hinweis
auf die unvertretbar lange Zeit, in der sie das Sicherheitsproblem seit
Jahren ungelöst läßt.
Sie wird sich weiter unseren Fragen stellen müssen. Die
Dachsanierung im Schulzentrum wurde schließlich auch erst
ernsthaft in Angriff genommen, nachdem wir eine Sondersitzung
des
Schulausschusses dort und eine Besichtigung der Schimmelflecke
durchgesetzt hatten.
Erwin Fritsch, 09.03.13

Ratssitzung 26.02.13
Goldgräberstimmung
unter den Landbesitzern
Die Einwohnerfragestunde nutzte Herr Manfred Hurtz, Ortslandwirt
Nideggens, um von der "Goldgräberstimmung", die unter
Landbesitzern auszubrechen scheint, zu berichten. Anscheinend werden
sie von verschiedenen Firmenvertretern zum Abschluß von
Verträgen (oder Vorverträgen) zur Vermietung von
Landflächen an künftige Windkraftanlagenbetreiber
gedrängt. Für die betroffenen Landbesitzer ist z. Zt.
völlig unklar, welche der Versprechungen der Firmenvertreter
glaubhaft sind und wie der aktuelle Planungsstand der Stadt ist. Dazu
forderte Herr Hurtz dringend Aufklärung durch die
Bürgermeisterin.
Er erhielt relativ vage Antworten und die Erklärung, dass Frau
Göckemeyer selbstverständlich um
Transparenz
bemüht ist. Eine klare Auskunft, wann die Stadt in
welchem
Planungsstand die Bürger informieren wird, erhielt er nicht.
Als
BgM Hönscheid in Nideggen, in der ersten Kommune im Kreis
Windkraftzonen plante, nahm er die rechtzeitige Beteiligung
der
Öffentlichkeit deutlich ernster, als sich das jetzt
abzeichnet.
Damals mit der Folge, dass von 7 möglichen Windradstandorten
im Raum um
Berg 2 übrig blieben. Ein aktuelles und gutes Beispiel zur
Information der Öffentlichkeit zeigt die Internet-Seite der
Stadt
Isny.
Im nichtöffentlicher Teil der Sitzung wurde dann ein
Auftrag zur Voruntersuchung des Stadtgebietes zur
Windenergienutzung vergeben. Ich mahnte eine klare Aussage
über
die beabsichtigten weiteren Schritte an:
- Wann ist die Beratung der Ergebnisse in welchem Ausschuss
und wann im Rat beabsichtigt.
- Wann und wie werden alle Bürger informiert und
beteiligt.
Ich erfuhr wenig mehr als Herr Hurtz. Herr Schruff, REA GmbH, ist
bereits unterwegs um Vorverträge
abzuschließen und erweckt
bei den Grundstücksbesitzern den Eindruck, dass er mit der
Stadt
schon alles geregelt habe. Frau Zentis, Grüne, reagierte mit
der
Forderung, meine Worte in das Protokoll zu nehmen. Damit kann sie mich
nicht erschrecken. Ich bleibe bei den Fakten und erfinde keine
Behauptungen. Bei Frau Zentis ist das nicht so. Meine
Antwort:
"Von mir können Sie jedes Wort protokollieren, bei
Ihnen ist das
anders." hat sie genau so verstanden, wie ich es gemeint
habe, und war sichtlich unhappy.
Haushaltslage
Wann und ob überhaupt der angekündigte Gutachter der
BezReg
(Bezirksregierung) nach Nideggen kommt, ist noch offen. Frau
Göckemeyer
bleibt nicht anderes übrig, als einen Haushaltsentwurf 2013
erarbeiten
und einen neuen Versuch eines Sanierungsplanes erstellen zu lassen.
Herr Keß, SPD, nutzte die Gelegenheit wieder über
die BezReg
herzuziehen.
Er hat immer noch nicht begriffen, dass:
- die BezReg von der rot/grünen
Landesregierung eingesetzt ist.
- die BezReg nicht selbständig entscheidet, sondern
weisungsgebunden ist.
- die BezReg sich strikt an die Regelung des
Stärkungspakt-Gesetzes hält.
- das Stärkungspaktgesetz vom SPD-Innnenminister
federführend erarbeitet wurde.
Falsche
Zahlengrundlagen und die im Einzelfall, nicht nur in Nideggen,
Undurchführbarkeit des Gesetzes verantwortet der Minister
für Inneres
und Kommunales und nicht die BezReg.
Frau Göckemeyer äußert sich
ähnlich unzufrieden mit der BezReg. Sie könnte auch
überlegen, welchen
Anteil sie am Aufbau des Verhältnisses zur BezReg hat:
- Anfang
2010 berichtete sie anwesenden Ratsmitgliedern stolz darüber,
dass sie
ihren Antrittsbesuch bei der BezReg genutzt hat um den Beamten der
BezReg mangelnde Aufsicht über ihren Vorgänger
vorzuwerfen. So etwas
kommt immer gut an! So etwas merkt man sich!
- Ihr eigenwilliger
Antrag an die BezReg, einen Sparkommissar nach Nideggen zu schicken,
traf dort zum völlig ungeeigneten Zeitpunkt ein. Wer ratlos
ist, mag es nicht zum Handeln gedrängt zu werden.
Beschaffung
Feuerwehrfahrzeuge
In der letzten Ratssitzung folgte die Ratsmehrheit dem Vorschlag Herrn
Klöckers, 2 FwKfz, deren Beschaffung in dem vom Rat
gebilligten
Brandschutzbedarfsplan vorgesehen war, von der
Prioritätenliste zu
streichen. Nun standen sie wieder auf der Tagesordnung
nachdem
der Kreisbrandmeister der Bürgermeisterin eine deutliche
Stellungnahme zur Notwendigkeit der Beschaffung zugestellt hatte. Herr
Klöcker, Unabhängige, beantragte den Punkt
Beschaffung
"Einsatzleitwagen" von der Tagesordnung zu streichen. CDU, FDP,
Grüne und Unabhängige folgten seinem Antrag. Das war
die
Mehrheit.
An diesem Beispiel zeigt sich deutlich, wie fadenscheinig - oft
ausgesprochen dümmlich - in diesem Rat argumentiert wird:
- Herr Klöcker, Unabhängige,
begründete die Streichung damit, dass
gemäß Geschäftsordnung nicht innerhalb von
6 Monaten
über einen Beschluss erneut beraten werden dürfe. Das
ist falsch. Wenn er selbst es für richtig gehalten
hätte, hätte er auch die Streichung des TOP
für das 2.
Kfz beantragen müssen.
- Herr Fischer, CDU, begründete den Verzicht auf das
Einsatzleitfahrzeug damit, dass die Beschaffung eines anderen,
für
2014 eingeplanten, Geräteträgers viel dringlicher
sei. Wenn
er selbst das glaubt, hätte er das Vorziehen der
Geräteträgerbeschaffung beantragen müssen.
Wenigstens die Beschaffung des Mannschaftstransportwagens für
die Löschgruppe Berg wurde gebilligt.
Löschwasser-Notstand?
Ein Antrag für eine Baugenehmigung in einem Baugebiet in
Abenden
"hängt" bei der Stadtverwaltung, weil der Kreis die
Bestätigung der Stadt verlangt, dass eine
Löschwasserversorgung von mindestens 48 cbm/h (über
einen
Löschzeitraum von 2 Stunden) gewährleistet ist. Nach
Darstellung der Verwaltung ist die einzige Lösung die
Beschaffung
eines Löschwassertanks für 30.000 €. Auch
nach der
länglichen, teilweise im nichtöffentlichen Teil
geführten Diskussion bin ich nicht überzeugt, dass es
wirklich die einzige Lösung ist. Wir haben deshalb
nicht zugestimmt. Der Tank wird trotzdem
beschafft. Ob bei
der Planung der Baugebiete Fehler gemacht wurden, oder ob erst durch
strengere Auslegung der Bestimmungen das Problem
hochgeschaukelt
wurde, blieb auch in der Diskussion im nichtöffentlichen Teil
offen.
Vielleicht hat Frau Göckemeyer auch nur endlich eine
"Sünde" aus der Zeit ihres Vorgängers gefunden. Lange
genug
hat sie vergeblich danach gesucht. Die Stadt prüft, in
welchen Stadtteilen ähnliche Probleme bestehen. Eine Aussage,
wie
lange die Prüfung dauert, verweigerte Frau
Göckemeyer. Wenn
es in der Vergangenheit Fehler in der Baugebietsplanung gab, werden wir
darauf drängen, dass sie aufgedeckt
werden und die Verantwortung
der Beteiligten ermittelt wird. Außer einem
Bürgermeister
gab es damals auch einige Beamte, die auf die Einhaltung gesetzlicher
Bestimmungen vereidigt wurden.
Eine
"bundesweit einmalige Studie": Windräder und
Tourismus
Die Grünen hatten beantragt, einen Vertreter des Vereins
Naturpark
Nordeifel zur nächsten Ratssitzung einzuladen, um eine
"Studie"
über die "Auswirkung der Windkraftnutzung auf den Tourismus in
der
Eifel" vorzustellen. Die "Studie ist
bundesweit eimalig und fußt auf einer umfangreichen
Besucherbefragung von Touristen in der Eifel"
(so der Antrag). Die Studie sollte im Rat,
statt im
Fachausschuss
vorgestellt werden, damit möglichst alle Ratsmitglieder und
möglichst viele interessierte Bürger Kenntnis
erhalten
könnten. Herr Hensch, FDP, hat das wohl missverstanden und
regte
an, die Sitzung in Schmitt im anzumietenden "Schützenhof"
durchzuführen. Wenn er die "bundesweit einmalige Studie"
kennt,
wird er verstehen, dass es gut war seiner Anregung nicht zu folgen.
(Sie finden die Studie im Internet.)
Es wurden bescheidene 6 Fragen gestellt:
- Wie empfinden Sie Windkraftanlagen in der Eifel?
- Finden Sie Windkraftanlagen so störend, dass Sie
bei
zusätzlichen Anlagen auf einen Besuch in der Eifel verzichten
würden?
- Sollten Windkraftanlagen nach Ihrer Meinung lieber in der
Eifelregion verteilt stehen oder eher an konzentrierten Standorten?
- Würden Sie Informationsangebote wie z.B. einen
Ausflug zu einem Windpark in der Eifel nutzen?
- Wie gut fühlen Sie sich über Windenergie
informiert?
- Wie wichtig ist Windkraft Ihrer Meinung nach für
die künftige Energieversorgung in Deutschland?
Die Befragung ist in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber (=Geldgeber)
vorbereitet und durchgeführt worden. Rund die Hälfte
der
Befragten fühlte sich schlecht informiert. Ihre Antworten
wurden trotzdem ausgewertet.
Die Verfasser schreiben dazu:
"Es sei angemerkt, dass
der
Selbsteinschätzung der Befragten kein gemeinsamer
Referenzrahmen
zugrunde lag. Ein gleicher Informationsstand konnte daher von den
Befragten unterschiedlicher Bildung und Lebenssituation unterschiedlich
bewertet werden."
Das bedeutet:
"Wir haben auch dumme
Antworten erhalten, das liegt aber daran, dass wir dumme Fragen
gestellt haben."
Aus der Befragung und den Antworten zu schließen, dass
Windräder nicht Tourismus schädlich seien, kann man
aus dieser
"bundesweit einmaligen Studie" kaum ableiten (auch, wenn der
Auftraggeber das gerne lesen würde): "Rund die Hälfte
der
Befragten (53 %) sprechen sich für eine Standortkonzentration
von
Windkraftanlagen aus".
Da schimmert doch deutlich durch: "Ich bin nicht
gegen die
Energiewende. In Urlaub fahre ich aber lieber dorthin, wo die
Windräder nicht stehen."
Die Firma, die den Auftrag durchführte, wirbt auf ihrer
Web-Site
mit erfolgreich durchgeführten Projekten. Die
"bundesweit
einmaligen Studie" ist nicht dabei.
Die Einladung des Vertreters des Vereins Naturpark
Nordeifel wurde dann doch
einstimmig in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Tourismus
verlegt.
Ein
zweifelhaftes Tauschgeschäft abgelehnt
Der Stadt gehört ein 15 %-Anteil des Grundstücks der
Jugendherberge. Der Rest gehört der kreiseignen GIS, die der
Stadt
ihren Anteil nicht abkaufen, sondern im Rahmen eines
Grundstückstausches eintauschen will. Frau Göckemeyer
hatte
dazu einen Vorschlag mit der GIS, vertreten durch Herrn Kaptain,
ausgehandelt. Herr Kaptain durfte in der nichtöffentlichen
Beratung den GIS-Vorschlag erläutern und Sachfragen
beantworten.
Einige Ratsmitglieder verstanden nicht, dass er als GIS-Vertreter und
damit Verhandlungspartner der Stadt und nicht als Vertreter des Kreises
anwesend war. Sie verstanden deshalb auch nicht, dass man in seiner
Gegenwart nicht mit der eigentlichen Beratung beginnt, sondern erst in
seiner Abwesenheit, der Nichtöffentlichkeit. Wir waren gegen
diesen Tausch. Er wäre zum Nachteil der Stadt gewesen, weil
der
Wert der Tauschobjekte zu hoch angesetzt war. Das verstand auch die
Mehrheit. Der Vorschlag wurde abgelehnt.
Vermarktung
des Baugebietes Gut Kirschbaum
Nachdem der Rat endlich die Vermarktung beschlossen hatte, wollte Frau
Göckemeier Inserate schalten in:
- Gesamtausgabe Kölner
Stadt-Anzeiger/Kölnische Rundschau
- Gesamtausgabe Aachener Nachrichten/Aachener Zeitung
- Frankfurter Allgemeine Zeitung
Allein die Veröffentlichung in Kölner
Stadt-Anzeiger/Rundschau hätte über 4.000 €
gekostet.
Kein Wunder, das die BezReg nicht zustimmte.
Das sinnlose Schimpfen auf die BezReg begann erneut. Alle, die die
Aufgabe der BezReg noch immer nicht begriffen hatten (siehe oben),
beteiligten sich. Über ein geharnischtes Schreiben wurde
munter
geplappert . Herr Hensch, FDP, toppte diesen Unsinn mit dem Vorschlag,
der BezReg Folgen anzudrohen, falls ein Interessent
nachträglich
von der Stadt Entschädigung wegen des Verstoßes
gegen
Vergabebestimmungen verlangt. Er ist zwar erst seit 2009
FDP-Fraktionsvorsitzender, war aber vorher lange genug Mitglied der
CDU-Fraktion. Er sollte allmählich erkennen, dass die Stadt
als
Grundstückseigentümer frei über
Verkäufe
entscheiden kann. Ganz anderes ist es, wenn sie öffentliche
Haushaltsmittel zur Auftragsvergabe einsetzt. Dann ist
sie an Vergaberichtlinien gebunden.
Herr Klöcker, Unabhängige, machte den pragmatischen
Vorschlag: Nach Projektentwicklern googeln und sie anmailen. Frau
Göckemeyer schätzte die Arbeitszeit dafür
auf 2 Wochen
und musste mühsam davon überzeugt werden, dass das an
einem
Nachmittag erledigt werden kann. Das wurde beschlossen.
Pfusch
mit dem Stadtwappen
1975/76 wurde in der Hektik der kommunalen Neugliederung im Umgang mit
dem neuen Stadtwappen gepfuscht. Es soll den Jülicher
Löwen
enthalten (einschwänzig). So wurde es auch vom
Regierungspräsidenten genehmigt. So wird es auch in der
Hauptsatzung beschrieben. So wurde es auch in die Wappenrolle
eingetragen. Dummerweise lies die Stadt sich damals von der BezReg ein
Dienstsiegel genehmigen, für das ein zweischwänziger
Löwe als Muster vorgelegt wurde. Mit diesem Siegel wurde dann
die
Hauptsatzung gesiegelt Das war Pfusch! Erklärbar durch die
Wirren
der damaligen Zeit. Schmidt wehrte sich erfolglos gerichtlich
gegen die Eingliederung. Heimbach erkämpfte sich die
Unabhängigkeit erst auf dem Instanzenweg. Die Verwaltungen
wurden
zusammengelegt und wieder getrennt. Kein Wunder, dass mancher sich mehr
Gedanken um seine Planstelle als um das richtige Wappen machte. So
existierten eben 2 Variationen.
 |
 |
 |
 |
| Briefkopf
1976 |
Dienstsiegel
1976 |
Wappen
richtig |
Wappen falsch |
Irgendwann zu Beginn ihrer Amtszeit entschied sich Frau
Göckemeyer
für eine der beiden Lösungen. Als das jetzt auffiel,
stellte
Herr Keß für die SPD-Fraktion einen aufgeregten
Antrag. In
der letzten Sitzung fand er keine Mehrheit, dafür mein
Vorschlag
zu einer pragmatischen Lösung.
.
Die Bürgemeisterin hätte nun ohne wesentlichen
Aufwand das
Wappen auf der Internetseite auswechseln lassen können. Statt
dessen informierte sie erneut den Rat mit der Mitteilung, dass die
Wappenrolle die Hauptsatzung nicht außer Kraft setze. Zur
Klarstellung stellten wir den Antrag:
"Der Rat
beschließt:
1. Das 1975 vom RP
genehmigte Wappen der Stadt enthält den einschweifigen
Jülicher Löwen.
2. Nur dieses Wappen ist ab sofort zu verwenden. Vorhandene Formulare,
Briefköpfe, Stempel etc. sind aufzubrauchen.
3. Die Umstellung des 1976 mit falschem Wappen von der BezReg
genehmigten Dienstsiegels ist von der Verwaltung ohne Termindruck
einzuleiten."
Für den MFN-Antrag stimmte wieder einmal nur die MFN-Fraktion.
Auch Herr Keß konnte sich nicht zur Zustimmung durchringen.
Fazit: Wir
haben wichtigere Probleme als die Wappenfrage, aber Pfusch durch
Weiterpfuschen zu ersetzen ist sinnlos.
Erwin Fritsch, 28.02.13

Ratssitzung
22.01.13
Gutachter
statt Sparkommissar
Nideggen hatte 2012 einen nicht genehmigungsfähigen
Sanierungsplan
vorgelegt. Die Ratsmehrheit hatte im Dezember die in diesem Plan
vorgesehenen Steuererhöhungen abgelehnt.
Die Bezirksregierung (BezReg) muss handeln, sieht aber keinen
Lösungsweg.
- Die Gemeindeprüfanstalt (GPA) hatte auch keinen
Weg für
Nideggen gefunden (O-Ton des Projektleiters: Unter den Bedingungen des
Stärkungspaktgesetzes vermutlich nicht
sanierungsfähig).
- Der Innenminister hält sich in der
Öffentlichkeit noch diskret zurück.
- Der vermeintliche Ausweg der BezReg: Ein Gutachten wird
erstellt.
Für den 21.01.13 hatte die Bezirksregierung deshalb die
Bürgermeisterin und die Fraktionsvorsitzenden zur BezReg nach
Köln zitiert. In der Einladung kam bereits klar zum Ausdruck,
worum es geht. Dafür muss man nicht nach Köln fahren.
CDU,
MFN und FDP hatten deshalb geantwortet:
"Selbstverständlich sind wir zu jedem sachdienlichen
Gespräch
bereit. Haben Sie aber bitte Verständnis dafür, dass
wir es
nicht für sachgerecht halten, den Besprechungsort am Sitz der
wenigsten Teilnehmer festzulegen. Wir werden deshalb nicht nach
Köln fahren.
Die finanzielle Lage Nideggens ist an Hand der - von der GPA
geprüften - Zahlen bereits deutlich genug. Sollten Sie ein
zusätzliches Gutachten für erforderlich halten,
können
wir dem schon jetzt zustimmen, sofern die Finanzierung dafür
nicht
zu Lasten Nideggens geht."
Herr Keß, SPD, und Herr Klöcker,
Unabhängige,
begleiteten die Bürgermeisterin und erfuhren, dass die BezReg
den
ehemaligen Beigeordneten der Stadt Wesseling, Herrn Hadel, mit der
Erstellung eines Gutachtens zur Finanzsituation Nideggens beauftragt.
Kosten entstehen für Nideggen dadurch nicht. Wenn Nideggen
nicht
zustimmt, komme er trotzdem. Die Köln-Reisenden zeigten sich
in
der Ratssitzung vom Verhalten der BezReg wenig begeistert. Die
Presseerklärung der BezReg wurde anscheinend vor dem
Besprechungsende verteilt. Das wundert mich nicht. Herr
Klöcker
kann manchmal sehr weitschweifig werden; das wollte der Pressesprecher
nicht abwarten.
Nachdem die GPA nicht weiter kommt, hat sich nun Herr Hadel als
Gutachter verpflichten lassen ("2004 stellt ihn die SPD sogar als
Landratskandidaten auf. 'Die hatten absolute Personalnot und wussten
außer mir niemand anderes'. Er fühlte sich als
'Parteisoldat'
verpflichtet und ging in den Wahlkampf." Kölner
Stadtanzeiger, 23.02.12).
Seine Wesselinger Erfahrungen als Kämmerer werden ihm nicht
viel
weiter helfen. Die Verhältnisse ihn Nideggen sind ein klein
wenig
anders als in Wesseling: Ein Drittel der Einwohner auf der 3-fachen
Fläche, Gewerbesteuereinnahmen wahrscheinlich in der
Größenordnung der Wesselinger Parkgebühren.
Auch 26
Jahre Erfahrung als Schatzmeister der Kreis-SPD werden da nicht
wirklich helfen. Eine gute Wahl ist der Gutachter trotzdem. Er wird
sich als "Parteisoldat"
die zugebilligten 2 – 3 Monate Zeit
lassen und nicht vorschnell ausplaudern, dass das
Stärkungspaktgesetz für kleine
Flächengemeinden ein
Fehlschuss war. Die BezReg hat damit für den Innenminister
erst
einmal Zeit gewonnen. Die Ratlosigkeit der Landesregierung wird weiter
verschleiert.
Schaden entsteht durch das Gutachten nicht. Ein Haushaltsentwurf 2013
muss sowieso erstellt werden. Der sogenannte Sanierungsplan muss
ebenfalls an die neuen Zahlen angepasst werden, denn Kürzung
der
Stärkungspaktmittel, neuer Entwurf Gemeindefinanzierungsgesetz
und
Erhöhung der Kreisumlagen bringen ein zusätzliches
Fehl von
550.000 €/Jahr.
Prioritätenliste
2013
In dieser Liste hatte die Verwaltung ihren Wunschzettel für
2013
dem Rat vorgelegt. Jede Position, die der Rat gebilligt hat, muss
allerdings noch von der Bezirksregierung genehmigt werden. Einige
Wünsche halten wir für unvertretbar. Einige Beispiele:
- Dienst-/Schutzkleidung für
Ordnungskräfte: 3.200
€
- Ausstattung Sekundarschule für 2 neue Klassen ab
Schuljahr
2013/2014: 19.000 €. Vom Land haben wir bisher keinen Cent
für die Sekundarschule erhalten.
Wenn wir uns 13.000 € für 2 Smartboards für
2
Unter-Klassen der Sekundarschule leisten könnten, sollten wir
sie
sinnvoller in den Abschlussklassen der Haupt und Realschule verwenden.
Frau Göckemeyer hörte sich meine Kritik scheinbar an
und
redete dann aber über Ersatzbeschaffungen für kaputte
Stühle.
Herr Klöcker griff erwartungsgemäß in die
Feuerwehrzeilen und beantragte die Streichung von 2 Fahrzeugen.
Für diesen
Unsinn erhielt er die Mehrheit. Außer uns
stimmten nur 4 weitere Ratsmitglieder dagegen.
Die
"Maulkorb"-Beanstandung
Am 11.12.12 hatte die Mehrheit CDU, SPD, MFN und FDP der
Bürgermeisterin verboten, ihre persönliche Meinung
zum
Pumpspeicherkraftwerk in ihrer Rolle als Bürgermeisterin zu
verkünden (siehe dort). Diesen
Beschluss
hält sie für rechtswidrig und meinte, er
müsse
beanstandet werden. Die Formulierung "Ich beanstande den Beschluss"
hatte sie vergessen. Die Mehrheit blieb bei ihrer Meinung. Nun kann
sich Frau Göckemeyer an die Kommunalaufsicht wenden.
Gut
Kirschbaum
Seit 2009 war die Erschließung dieses Gebietes
möglich. Es
wird nun für Investoren angeboten. CDU und FDP sind
anscheinend
hoffnungsvoll, dass endlich Bewegung in die Vermarktung kommt. Sie
irren sich. Vor allem die Reaktionen von Frau Göckemeyer und
Frau
Zentis im nichtöffentlichen Teil zeigten mir deutlich, dass
meine
Einschätzung richtig ist: Das Gebiet wird nicht vermarktet
werden
– jedenfalls nicht in der Amtszeit unserer
Bürgermeisterin.
Die
Eigen-Reklame der Bürgermeisterin im Amtsblatt
2010 beantragte die MFN-Fraktion:
"Der
Rat fordert die Verwaltung auf 'Amtliche Bekanntmachungen der Stadt
Nideggen' von Informationen freizuhalten, die als Werbung für
politische Parteien, Gruppierungen oder einzelne Amtsträger
verstanden werden können."
Der Antrag wurde abgelehnt (7 Ja-Stimmen, 15 Gegenstimmen, 4
Enthaltungen).
Seitdem nutzt Frau Göckemeyer die Spalte "Die
Bürgermeisterin
informiert" im amtlichen Teil des Mitteilungsblattes (Rundblick
Rureifel) und auf der Internetseite der Stadt nicht nur zu notwendiger
Information der Bevölkerung, sondern – in letzter
Zeit
verstärkt - zur "Werbung in eigenem Interesse". Aktuelle
Beispiele
dazu: Siehe Kommentar zur Sitzung 11.12.12 "Dichtung und Wahrheit".
Für "Werbung in eigenem Interesse" der
Bürgermeisterin sind
die beiden mit städtischen Haushaltsmitteln betriebenen Medien
nicht vorgesehen.
Deshalb beantragten wir:
"Der
Rat fordert die Verwaltung auf Bekanntmachungen der Stadt
Nideggen"' im Amtsblatt und auf der Internetseite der Stadt von
Informationen freizuhalten, die als Werbung für politische
Parteien, Gruppierungen oder einzelne Amtsträger verstanden
werden
können."
Frau Weingart, SPD, stützte die Bürgermeisterin mit
der
Behauptung, die Bevölkerung sei für diese
"Informationen"
dankbar. Herr Hensch, FDP, unterstützte uns und versuchte der
Bürgermeisterin den Unterschied zwischen Meinung und Tatsache
zu
erklären – vergeblich.
Abstimmungsergebnis diesmal: Bei Stimmengleichheit (11:11, bei 2
Enthaltungen) abgelehnt.
Die
Bürgermeisterin "verweigert die Aussage"
Eine Bürgermeisterin, die regelmäßig in
Ausreden und
Lügen ausweicht, ist wenig überzeugend. Wir hatten
klare
Fragen auf die Tagesordnung gebracht:
"Die Bürgermeisterin wird um Bestätigung bzw.
Widerlegung folgender Punkte gebeten:
- Am
08.05.2012, um 11:37 Uhr wurde die Ausschreibung am PC der
Bürgermeisterin mit dem Dateinamen "Anforderungsprofil
Werkstudentin2.pdf" gespeichert.
- Am 09.05.12
wurden vom Geografischen Institut RWTH Aachen
zunächst ein Stellenangebot der Firma Soleo* im Internet
veröffentlicht.
- Anschließend
wurde am 09.05.12 vom Geografischen
Institut RWTH Aachen das Stellenangebot der Stadt Nideggen im Internet
veröffentlicht.
- In der
Beschlussvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss
am
22.05.12 wurde behauptet: "Der RWTH Aachen liegt der Entwurf einer
Ausschreibung … vor." (BVL-125/2011 1. Ergänzung
vom
10.05.12 für HuF-Sitzung am 22. 05.12) Tatsächlich
war es
nicht der Entwurf einer Ausschreibung, sondern eine seit 13 Tagen
veröffentlichte Ausschreibung.
- Am 06.11.12
habe ich in der Sitzung des Ausschuss für
Stadtentwicklung darauf hingewiesen, dass die Formulierung in der
BVL-125/2011 2. Ergänzung "22.05.2012 Haupt- und
Finanzausschuss:
Beauftragung RWTH Aachen" richtigerweise "nachträgliche
Beauftragung" genannt werden muss, da die
Ausschreibung
bereits vorher erfolgte. Frau Göckemeyer hat das bestritten."
Einen der 5 Punkte zu widerlegen, war unmöglich. Jeder
Internet-Nutzer, kann die Punkte 1. - 3. nachprüfen, die Punkte 4. u. 5. sind im
öffentlichen Sitzungsdienst der Stadt nachlesbar.
Also
erklärte Frau Göckemeyer, sich nicht
äußern zu
wollen. Auch das ist eine deutliche Antwort. Sie fühlte sich
offensichtlich ertappt und spielte "Die Beschuldigte verweigert die
Aussage".
Erwin Fritsch, 28.01.13

2012
Ratssitzung
11.12.12
Änderung
der Tagesordnung
Herr Fischer beantragte den TOP Stromtrasse von der Tagesordnung
abzusetzen. Anschließend beantragte Herr Keß, SPD,
einen
gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, MFN und FDP auf die Tagesordnung zu
setzen. Beide Anträge fanden mit den Stimmen von CDU, SPD, MFN
und
FDP die Mehrheit.
Haushaltslage
Der im Juni von der Ratsmehrheit beschlossene Sanierungsplan wurde
zahlenmäßig unverändert vorgestellt. Die
damals
eingeplanten Steuererhöhungen waren – wie sich
herausstellte
reichlich voreilig – mit dem Bearbeitungsvermerk "erledigt"
markiert. Dieser sogenannte Sanierungsplan ist aber inzwischen total
überholt:
Er enthält weiterhin die "Luftnummern" wie z.B. die erhoffte
Einsparung von 150.000 € jährlich durch die
beabsichtigte
Neureglung des Schülertransports. Hier liegt längst
die klare
Aussage des beauftragten Planungsbüros vor. Danach ist diese
Zahl
eindeutig unrealistisch.
Die zusätzlichen Mittel aus dem Stärkungspakt sind
unverändert eingeplant, obwohl sie für Nideggen
inzwischen um
110 T € (-13 %) gekürzt wurden.
Und vor allem: Die BezReg hat deutlich genug erklärt, dass der
vorgelegte Plan nicht als Sanierungsplan im Sinne des Gesetzes
anerkannt werden kann, weil er den geforderten Ausgleich ab 2016 trotz
Steuererhöhungen und Luftnummern nicht bringt.
Anschließend legte Frau Fleischer die aktuellen Zahlen vor:
|
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
| Die Stadt erhält: |
|
|
|
|
|
| Schlüsselzuweisung |
4.017.000 |
3.787.903 |
2.532.682 |
2.199.895 |
2.189.779 |
| Investitionspauschale |
442.670 |
433.676 |
436.301 |
462.879 |
494.580 |
| Schul/Bildungspauschale |
255.501 |
240.767 |
244.594 |
239.853 |
235.492 |
| Sportpauschale |
40.000 |
40.000 |
40.000 |
40.000 |
40.000 |
| Feuerschutzpauschale |
40.654 |
40.673 |
40.656 |
40.000 |
40.000 |
| Gemeindeanteil EkSt |
3.348.171 |
3.163.812 |
3.440.692 |
3.337.104 |
3.575.047 |
| Gemeindanteil USt |
90.412 |
91.968 |
97.072 |
103.964 |
102.623 |
| Familienleistungsausgleich |
358.174 |
403.018 |
377.134 |
381.030 |
389.342 |
| Erträge |
8.592.582 |
8.201.817 |
7.209.131 |
6.804.725 |
7.066.863 |
| Die Stadt zahlt: |
|
|
|
|
|
| Kreisumlage |
3.677.601 |
3.946.972 |
4.230.389 |
4.313.999 |
4.521.473 |
| Jugendamtsumlage |
1.429.851 |
2.161.506 |
2.094.998 |
1.655.580 |
1.882.068 |
| Gewerbesteuerumlage |
98.282 |
127.016 |
128.812 |
112.500 |
112.500 |
| Fonds Dt. Einheit |
104.425 |
130.645 |
128.811 |
109.286 |
109.286 |
| Krankenhausfinanzierung |
119.923 |
117.733 |
119.671 |
120.000 |
120.000 |
| Aufwendungen |
5.414.725 |
6.458.468 |
6.702.681 |
6.311.365 |
6.745.327 |
| Saldo zugunsten der Stadt: |
3.177.857 |
1.743.349 |
506.450 |
493.360 |
321.536 |
| Zuwendung aus dem Stärkungspakt: |
|
|
850.687 |
740.477 |
740.477 |
| Saldo mit Stärkungspakt |
|
|
1.357.137 |
1.233.837 |
1.062.013 |

Wer in Kenntnis dieser Zahlen an den Steuererhöhungen des im
Juni
von der Mehrheit gegen die Stimmen von CDU und MFN beschlossenen
Sanierungsplanes festhält, handelt unverantwortlich. Gegen die
nicht annähernd ausreichende Zuweisung von Landesmitteln kann
eine
darauf angewiesene Gemeinde nicht mit Steuererhöhungen
ankämpfen.
Zur Erinnerung:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss am 11.10.2011,
dass
sich die Stadt Nideggen der Verfassungsbeschwerde zahlreicher
Gemeinden gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2011
anschließt.
Damals argumentierte die
Verwaltung in der Beschlussvorlage:
Eine Kommune, die vom
Stärkungspakt "profitieren" muß (!), deren
Selbstverwaltung
folglich nur noch eine Farce sein wird, sollte jede Chance nutzen,
ihren Unmut über die Gemeindefinanzierung kund zu tun.
(BVL-133/2011)
Steuererhöhungen
Auf der Tagesordnung standen die Erhöhungen von Gewerbesteuer,
Grundsteuer A, Grundsteuer B (von 450 % auf 600 % also um ein Drittel),
Hundesteuer (um 20 %) und die Änderung der
Zweitwohnungssteuersatzung und der Vergnügungssteuersatzung.
Das
klappte überhaupt nicht: CDU und MFN hatten schon der Planung
dieser Steuererhöhungen im Juni im Sanierungsplan nicht
zugestimmt. Dem schloss sich jetzt auch die FDP und Herr Erler, SPD,
an. Damit waren die Steuererhöhungen vom Tisch.
Die Zweitwohnungssteuer sollte nicht erhöht, sondern auch auf
Dauercamper ausgedehnt werden. Einer der betroffenen
Campingplatzbesitzer ist Herr Klein, CDU-Ratsmitglied. Er hatte ein
gemeinsames Schreiben der 4 Nideggener Campingplatzbesitzer an alle
Ratsmitglieder verfasst. Dafür wurde er von Frau Zentis total
zickig angemacht: Sein Schreiben war an die "Ratskollegen" adressiert
und nicht an die "Kolleginnen und Kollegen" wie es Frau Zentis dringend
einforderte. Das sind alte Kamellen, die vor 15 Jahren aktuell und
notwendig waren. Frau Alice Schwarzer hätte gelangweiligt
gegähnt. Die Änderung wurde in den Haupt- und
Finanzausschuss
vertagt.
Die Änderung der Vergnügungssteuersatzung fiel der
schlechten
Laune der Ratsmitglieder zum Opfer, obwohl keine Erhöhung
sondern
nur eine Anpassung der Vergnügungssteuersatzung an
die
geänderte Rechtslage beabsichtigt war. Das schadet wenig, die
Änderung ist seit 2010 fällig, es geht auch nur um
ca. 1.200
€ jährlich.
Der
"Maulkorb-Erlass"
Der CDU-SPD-MFN-FDP-Antrag lautete:
"Der Rat der Stadt Nideggen beschließt, dass
1. bei allen Äußerungen zu Maßnahmen und
Entscheidungen, die das geplante Pumpspeicherkraftwerk am und im Rursee
sowie die Führung der Leitungstrassen betreffen, eine
Vertretung
der Interessen der Stadt Nideggen durch die Verwaltung nicht ohne
vorherige Zustimmung des Rates erfolgen darf. Die dort mit Mehrheit
gefassten Beschlüsse sind positiv zu vertreten.
2. der Rat der Stadt Nideggen auch politische Vertreter zu
Gremiensitzungen entsendet; dazu ist der Rat mit ausreichendem
zeitlichen Vorlauf über Termine und Tagesordnungen zu den
eingangs
genannten Themen in Kenntnis zu setzen, um seine Mitwirkung sicher zu
stellen.
Das gleiche gilt auch für Pressemitteilungen und andere in der
Öffentlichkeit
abzugebenden Erklärungen, die im Namen der Stadt Nideggen
erfolgen sollen."
Frau Zentis, Grüne, versuchte eine Vertagung zu erreichen. Sie
erhielt aber keine Mehrheit und beschloss, dass die Grünen
nicht
an der Abstimmung teilnehmen. So stimmten nur Bürgermeisterin
und
Unabhängige gegen den Antrag. Damit war er angenommen. Dass
sich
die Bürgermeisterin nicht an den Beschluss halten wird, war
mir
klar (siehe unten:
Dichtung und Wahrheit).
MFN-Antrag
Einsparmöglichkeiten bei der Prüfung der
Jahresabschlüsse
Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) prüft die
Jahresabschlüsse nicht selbst, sondern beauftragt einen
Wirtschaftsprüfer. Er könnte das auch selbst tun. Das
würde Geld sparen. Bereits am 27.09.11 wurde unser
ähnlicher
Antrag abgelehnt. Das Problem besteht weiterhin:
Die Wahl der teuersten Prüfungsmöglichkeit ist
gegenüber
den Bürgern nicht zu rechtfertigen. Die
Einsparmöglichkeiten
liegen z.B. deutlich über den durch die
Parkraumbewirtschaftung
erhofften Einnahmen.
Da der RPA das Testat der Wirtschaftsprüfer nur in
"Kurzsitzungen
abnickt" ersparen sich dessen Mitglieder zwar mühsame
Detailarbeit, gewinnen aber weiterhin keinen detaillierten Einblick
über die Ursachen der Finanzsituation.
Deshalb gilt weiterhin die Frage:
Wie soll den Bürgern vermittelt werden, dass ein
26-köpfiger
Rat nicht in der Lage ist, einen Ausschuss zu bilden, der durch seine
Arbeit einen 5-stelligen Betrag einspart und das Ergebnis seiner Arbeit
verantwortet?
Wir erhielten mehr Zustimmung als beim letzten mal, aber keine Mehrheit
(Diesmal: 15 Gegenstimmen, 1 Enthaltung. 2011: 18 Gegenstimmen, 1
Enthaltung).
Parkraumbewirtschaftungskonzept
Die Einführung von Parkgebühren für die
Plätze
Zülpicher Tor und Abendener Straße wurden gegen
unsere
Stimmen gebilligt. Die behaupteten 30.000 € an
jährlichem
Gewinn werden nie entstehen.
Wie
geht es weiter mit dem Haushalt?
Nachdem die im "Sanierungsplan" eingeplanten Steuererhöhungen
geplatzt waren, hatte die Bürgermeisterin bei der BezReg die
Einsetzung eines "Sparkommissars" beantragt. Damit hat sie zugegeben,
dass ihre Versuche gescheitert sind. So einfach wird ihr das aber nicht
gemacht. Die BezReg hat ihr am 07.01.13 mitgeteilt, dass ihre Vertreter
am 21.01.13 mit Bürgermeisterin und den Fraktionsvorsitzenden
sprechen wollen. Dabei wird es darauf ankommen, welche Fraktionen in
welche Richtungen kippen werden. Nach meinen bisherigen Erfahrungen mit
CDU, SPD und FDP möchte ich darüber nicht
spekulieren.
Solange es keine stabile Ratsmehrheit gibt, die gegenüber
Kreis,
BezReg und Land konsequent die Interessen Nideggener Bürger
vertritt, hat Nideggen keine Chance.
Dichtung
und Wahrheit: Die Bürgermeisterin informiert
Bereits 2010 beantragte die MFN-Fraktion:
"Der Rat fordert die Verwaltung auf 'Amtliche Bekanntmachungen der
Stadt Nideggen' von Informationen freizuhalten, die als Werbung
für politische Parteien, Gruppierungen oder einzelne
Amtsträger verstanden werden können."
Der Antrag wurde damals abgelehnt (7 Ja-Stimmen, 15 Gegenstimmen, 4
Enthaltungen).
Seitdem nutzt Sie die Spalte "Die Bürgermeisterin informiert"
in
dem amtlichen Teil des Mitteilungsblattes (Rundblick Rureifel) und auf
der Internetseite der Stadt nicht nur zu notwendiger Information der
Bevölkerung, sondern – in letzter Zeit
verstärkt - zur
"Werbung in eigenem Interesse". Bei der Wahrheit bleibt sie dabei
nicht.
Dazu 2 aktuelle Beispiele aus ihrer Darstellung der Ratssitzung vom
11.12.12:
- "Die Mehrheit des Rates der Stadt Nideggen hat entschieden,
nicht
mehr für die finanzielle Situation in Nideggen verantwortlich
sein
zu wollen. Nun kann ich gegenüber der
Aufsichtsbehörde nicht
mehr argumentieren, dass es einen Haushaltssanierungsplan gibt und die
Stadt Nideggen damit Bereitschaft zeigt, soweit wie möglich
Sparmaßnahmen umzusetzen." Richtig ist,
dass die Mehrheit des Rates sich der Verantwortung für die
finanzielle Situation sehr wohl bewusst ist. Richtig ist auch,
dass die
BezReg der Bürgermeisterin hinreichend deutlich gemacht hat,
dass
ein Sanierungsplan nur dann gebilligt wird, wenn er ohne Defizit
aufgeht. Dazu wäre ein Mehrfaches der abgelehnten
Steuererhöhungen notwendig.
- "Auch zu der Trasse 5.3 zum Anschluss des
Pumpspeicherkraftwerks an das Netz, hat es in der Ratssitzung am
11.12.12 KEINE Entscheidung gegeben. Dieser Beratungspunkt ist mit
Mehrheit von der Tagesordnung abgesetzt worden. Die Verwaltung kann nun
keine Stellungnahme im Planungsverfahren gegenüber den
Aufsichtsbehörden abgeben und auch keine
Prüfaufträge
formulieren. Die Stadt Nideggen findet in diesem Planungsverfahren
nicht statt!" Richtig
ist, dass eine erneute Stellungnahme der Stadt zu dieser
Trasse
gar nicht mehr erforderlich war. Die Forderung der Stadt nach einer
Risikoanalyse für den ersten Teil der Trasse liegt der BezReg
bereits
vor. (Eine derartig lange Untererdleitung für 380 KV gibt es
noch
nicht. Die Risikoanalyse wird nun eben über eine noch
längere Strecke
erstellt werden müssen.) Richtig
ist auch, dass die Stadt Nideggen
selbstverständlich im Planungsverfahren als betroffene
Gemeinde weiter
beteiligt wird.
Am 22.01.13 steht wieder ein Antrag der MFN-Fraktion auf der
Tagesordnung:
"Der Rat fordert die Verwaltung auf 'Bekanntmachungen der Stadt
Nideggen' im Amtsblatt und auf der Internetseite der Stadt von
Informationen freizuhalten, die als Werbung für politische
Parteien, Gruppierungen oder einzelne Amtsträger verstanden
werden
können."
Wir werden sehen, ob die Bürgermeisterin wieder 15 Stimmen
für die Beibehaltung ihrer Märchenspalte
erhält.
Dichtung
und Wahrheit: Die Neujahrsgrüße des Landrats
"Gemeinsam sind wir stark – das ist das Gebot unserer Zeit,
in
der die öffentlichen Mittel gerade ausreichen, die staatlichen
Pflichtausgaben zu erfüllen." grüßt unser
Landrat im
Super Sonntag vom 06.11.13. Richtig
ist, dass die öffentlichen Mittel knapp sind und
kaum ausreichen. Richtig
ist
auch, dass die öffentlichen Mittel falsch verteilt werden und
es
dem Kreis finanziell noch gut geht, weil er sich – mit der
Unterstützung auch Nideggener Kreistagsmitglieder –
fröhlich über die Umlagen bei den Gemeinden bedient.
Gemeinsam sind wir stark bedeutet: die Gemeinden zahlen die Umlagen,
der Kreis gönnt sich Ausgaben, die kaum Pflichtausgaben sind.
2 Beispiele dazu:
1. Rückkauf der Burg Hengebach
Mit 50.000 € jährlich sponsert der Kreis 30 Jahre
lang den
Rückkauf der Burg durch die Stadt Heimbach. Diese rund 1,5
Mio.
€ sind keine Pflichtaufgabe, sondern sollen das Scheitern der
von
Herrn Spelthan ausgetüftelten Finanzierung zur Kunstakademie
Heimbach verschleiern. Viel Geld für eine "Volkshochschule de
luxe".
Finanzierung: letztlich über die Kreisumlage.
2. Geschäftsführer Indeland
Keinen Cent des Kreises kostet das 6-stellige Jahresgehalt für
den
Geschäftsführer der Gesellschaft (ehemals
SPD-Landratskandidat und -Fraktionsvorsitzender). Das sponsert die
Sparkasse. Hauptanteilseigner: Der Kreis.
Finanzierung: letztlich über die Kreisumlage (die deckt eben
den verringerten Gewinn aus der Sparkasse ab).
Erwin Fritsch, 08.01.13

Ratssondersitzung
04.12.12 (Ablehnung Pumpspeicherkraftwerk)
In der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 27.11.12 hatten CDU, SPD
und FDP beantragt, eine Ratssondersitzung für den 04.12.12
einzuberufen, in der der Rat sich grundsätzlich über
eine den
aktuellen Erkenntnissen angepasste Stellungnahme zum
Pumpspeicherkraftwerk entscheiden sollte. Herr Klöcker,
Unabhängige, stellte daraufhin den Antrag, dazu Vertreter
aller
Beteiligten einzuladen. Die Mehrheit vermutete wohl darin einen
Versuch, die Sondersitzung aus Termingründen der Beteiligten
platzen zu lassen. Nachdem Herrn Klöckers Antrag keine
Mehrheit
gefunden hatte, verließ er demonstrativ mürrisch dem
Raum
"wie ein Kind den Sandkasten, wenn ihm die Sandkuchenform weggenommen
wurde" (Kommentar eines Zuhörers). Der CDU-SPD-
FDP-Antrag
fand die Mehrheit.
Als ich am 04.12.12 den Ratssaal betrat, wurde ich als erstes von
freundlichen Trianel-Vertretern begrüßt. Auch andere
Interessen-Vertreter waren offensichtlich eingeladen. Das fiel nicht
nur mir auf. Herr Fischer, CDU-Fraktionsvorsitzender, erinnerte die
Bürgermeisterin an den Beschluss vom 27.11.12. Ihre Ausrede:
Sie
hatte das angeblich völlig missverstanden. Das war reichlich
dick
aufgetragen. Entsprechend wenig entspannt war die
anschließende
Diskussion, ob die "versehentlich" eingeladenen zu Wort kommen durften.
Diesmal tat sich Frau Zentis, Grüne, besonders hervor: Sie
befürchtete, sich für die Mitgliedschaft in diesem
Stadtrat
schämen zu müssen. Dieses Gefühl hatte ich
aber erst als
Grüne und Unabhängige sich während des TOP
Pumpspeicherkraftwerk motzend und maulend in den Zuschauerraum trollten.
Der Rat beschloss:
"Der Rat der Stadt
Nideggen lehnt das
geplante Wasserspeicherkraftwerk am Rursee, sowie die geplante
Stromtrasse ab, da beides nicht mit den Belangen der Menschen, der
Natur und der Umwelt zu vereinbaren ist."
Dafür stimmten: CDU, SPD, FDP und MFN (Paul-Josef Dohmen
enthielt
sich, wie in der Fraktionssitzung angekündigt). Die
Bürgermeisterin enthielt sich ebenfalls der Stimme. Sie
hätte
besser gegen den Antrag gestimmt und zugegeben, dass sie
längst
zugestimmt hatte, am nächsten Tag in einer von Herrn Krischer,
MdB
Grüne, organisierten Pressekonferenz aufzutreten um
für das
"grüne" Projekt Pumpspeicherkraftwerk zu werben.
Erwin Fritsch, 08.01.13

Ratssitzung
30.10.12
Am 08.10.12 legte die Bürgermeisterin der Lenkungsgruppe den
in
Zusammenarbeit mit der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA)
erarbeiteten
sogenannten "genehmigungsfähigen Sanierungsplan" vor. Sie
hatte
berechtigte Zweifel, ob dieser Plan im Rat mehrheitsfähig sein
könnte. Die MFN-Fraktion war der Ansicht, dass die
Bürger
Nideggens und die gesamte Öffentlichkeit über diesen
Plan und
das Votum des Rates informiert werden müssen. Wir beantragten
deshalb in die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung den
folgenden
Tagesordnungspunkt aufzunehmen:
Beschlussfassung
über den "genehmigungsfähigen Sanierungsplan"
Nach Gemeindeordnung ist es das Recht einer Fraktion, so einen Antrag
zu stellen, und die Pflicht der Bürgermeisterin, den TOP
aufzunehmen. Jedes Ratsmitglied kann dann zu Sitzungsbeginn die
Streichung von der Tagesordnung beantragen. Auch wenn dieser Antrag
fadenscheinig begründet wird, geht er durch, wenn eine
Mehrheit
zustimmt. Diesmal stellte Frau Zentis, Grüne, den Antrag.
Soweit
nichts Neues. Genau damit hatte ich gerechnet. Neu war den
Ratsmitgliedern (anscheinend auch der Bürgermeisterin), dass
ich
vor der Abstimmung über den Zentis-Antrag unseren Antrag
begründete. Auch dieses Recht hat der Antragsteller.
Wir hatten beantragt:
"Der Rat lehnt den von
Verwaltung und
GPA am 08.10.12 den Fraktionsvorsitzenden vorgestellten
'genehmigungsfähigen Sanierungsplan' ab."
Unsere
Begründung:
- Nicht die Altschulden, sondern die für die
Erfüllung
der Pflichtausgaben unzureichenden Mittelzuweisungen, sind
dafür
die Hauptursache.
- Jeder kann, wie ich, sich von der Verwaltung die
Zahlen
geben lassen. Danach ergibt sich als Saldo über alle
Zuweisungen
und Umlagen für die Stadt Nideggen:
- In
2009: 3,2 Mio €, in 2010: 1,7
Mio €, ab
2011: nur noch 0,5 Mio €. Dagegen kann
man nicht ansparen.
- Die Deckungslücke ohne Sanierungsplan liegt
deutlich
über 4 Mio €. Der Schuldendienst
für die
sogenannten "Altlasten" liegt bei rund 700 T €. Die
freiwilligen
Ausgaben bei rund 300 T €.
- Nach dem Entwurf des GFG wird Nideggen in 2013 vom Land 3,0
Mio.
€ an Landeszuweisungen (Schlüssel-, Investitions-,
Schul- und
Sportpauschale) erhalten und 6,0 Mio. € für Kreis-
und
Jugendamtsumlage an den Kreis zahlen müssen. Das bedeutet,
dass
die gesamte Landeszuweisung und zusätzlich ein aufzunehmender
Kassenkredit in gleicher Höhe an den Kreis abzuführen
ist.
Allein dadurch wird der Schuldenstand um 3 Mio. €
jährlich erhöht.
- Die in den Plan eingestellten Sanierungsmaßnahmen
enthalten
eine Vielzahl von "Luftnummern" (unrealistisch hoch angesetzte Zahlen),
die nur vorübergehenden Bestand haben können und
spätestens bei den jährlichen
Überprüfungen
zurückgenommen werden müssen. Der GPA hatte weitere
"Luftnummern" vorgeschlagen. Das extremste Beispiel: Streichung von
eingeplanten Rückstellungen für
Versorgungsbezüge in
Höhe von über 300 T € jährlich,
weil die
rechtsgültigen Bescheide noch nicht vorliegen. Die Bescheide
werden aber in dieser Höhe erwartet.
- Die "Luftnummern" wurden nur eingestellt, um das wahre
Ausmaß der zur Sanierung notwendigen
Steuererhöhungen zu
verschleiern.
- Die bereits jetzt eingeplanten Steuererhöhungen
sind
unvertretbar. Sie fallen völlig aus dem Rahmen vergleichbarer
Gemeinden. Die vorhersehbar notwendigen Auflösungen der
"Luftnummern" werden dies schrittweise verschärfen.
- Einige der beabsichtigten Maßnahmen sind nie
wieder
rückgängig zu machen. Sie zerstören die
Wohnqualität in den Ortsteilen (z.B. Wohnortnahe Beschulung
und
ehrenamtlicher Einsatz der Vereine) endgültig.
- Der Sanierungsplan insgesamt kann durch den Rat nicht
verantwortet werden. Er ist unzumutbar. Er löst das Problem
der
systematischen Unterfinanzierung der kleinen Flächengemeinden
nicht annähernd.
- Die
Zustimmung zu diesem Plan
ist gleichzusetzen mit der freiwilligen Aufgabe jeglicher kommunaler
Vertretung der Bürgerinteressen.
Da abzusehen war, dass der Zentis-Antrag eine Mehrheit finden
würde, änderte ich den Beschlussvorschlag in:
"Der Rat bittet die
Landesregierung den
Innenminister nach § 125 der Gemeindeordnung zur
Auflösung
des Rates zu ermächtigen."
Mit der
Begründung:
Dieser Rat ist in seiner
Mehrheit offensichtlich nicht in der Lage, seiner Verantwortung gerecht
zu werden.
Danach wurde über den Zentis-Antrag "Streichung von der
Tagesordnung" abgestimmt. Dagegen stimmten MFN, Herr Obladen und Teile
der CDU (Tomas Fischer: Enthaltung, Herr Nießen war
für die
Streichung). Damit war der Tagesordnungspunkt gestrichen. Über
meinen geänderten Antrag brauchte nicht diskutiert und musste
nicht abgestimmt werden.
Ich bin der Meinung, dass jeder "Sparkommissar" die Interessen der
Bürger besser vertreten würde, als der Rat in der
jetzigen
Zusammensetzung.
Ein Sparkommissar würde als erstes den Haushaltsentwurf der
Bürgermeisterin auf sparsame Haushaltsführung
prüfen.
Das hatte die Ratsmehrheit verweigert. Über 10 T €
für
Zeitschriften würde er so einer kleinen Verwaltung kaum
zugestehen.
Er würde sich zweitens einen genauen Überblick
über
Einnahmen und Ausgaben verschaffen und dann nicht mehr, wie Herr
Keß, nach der Höhe der Umlagen fragen
müssen.
Im dritten Schritt würde er die Frage nach der Angemessenheit
von
Steuererhöhungen erst nach Vergleich mit ähnlichen
Gemeinden
beantworten und nicht, wie Herr Keß, schon vorher.
Wer aus diesem Kommentar-Teil folgert, dass nur Herr Keß den
"Schwarzen Peter" verdient, tut ihm unrecht. Es sitzen noch
genügend andere "Altlasten" im Rat, die nie ernsthaft ihrer
Verantwortung bei der Verwaltung der Gemeinde gerecht wurden.
Deutliche
Zahlen:
(Quelle: Stadt Nideggen – Frau Fleischer, Sachgebietsleiterin
Finanzbuchhaltung)
|
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
| Die
Stadt erhält: |
|
|
|
|
| Schlüsselzuweisung |
4.017.000 € |
3.787.903 € |
2.532.682 € |
2.199.895 € |
| Investitionspauschale |
442.670 € |
433.676 € |
436.301 € |
462.879 € |
| Schul/Bildungspauschale |
255.501 € |
240.767 € |
244.594 € |
239.853 € |
| Sportpauschale |
40.000 € |
40.000 € |
40.000 € |
40.000 € |
| Feuerschutzpauschale |
40.654 € |
40.673 € |
40.656 € |
40.000 € |
| Gemeindeanteil
EkSt |
3.348.171 € |
3.163.812 € |
3.440.692 € |
3.337.104 € |
| Gemeindanteil
USt |
90.412 € |
91.968 € |
97.072 € |
103.964 € |
| Familienleistungsausgleich |
358.174 € |
403.018 € |
377.134 € |
381.030 € |
| Erträge |
8.592.582 € |
8.201.817
€ |
7.209.131 € |
6.804.725 € |
| Die
Stadt zahlt: |
|
|
|
|
| Kreisumlage |
3.677.601 € |
3.946.972
€ |
4.230.389 € |
4.313.999 € |
| Jugendamtsumlage |
1.429.851 € |
2.161.506
€ |
2.094.998 € |
1.655.580 € |
| Gewerbesteuerumlage |
98.282 € |
127.016 € |
128.812 € |
112.500 € |
| Fonds
Dt. Einheit |
104.425 € |
130.645 € |
128.811 € |
109.286 € |
| Krankenhausfinanzierung |
119.923 € |
117.733
€ |
119.671 € |
120.000 € |
| Aufwendungen |
5.414.725 € |
6.458.468
€ |
6.702.681 € |
6.311.365 € |
| Saldo
zugunsten der Stadt: |
3.177.857 € |
1.743.349
€ |
506.450 € |
493.360 € |
| Zuwendung
aus dem Stärkungspakt: |
|
|
850.687 € |
851.000 € |
| Saldo
mit Stärkungspakt |
|
|
1.357.137 € |
1.344.360 € |
Wer sich die Mühe macht, die Zahlen zur Kenntnis zu nehmen,
kann
nicht ernsthaft glauben, gegen diese Entwicklung mit
Sparmaßnahmen und Steuererhöhungen ansteuern zu
können.
Wer die Zinsbelastung für die Schulden (ca. 700 T €)
mit dem
Einbruch beim Saldo zugunsten der Stadt vergleicht, kann nicht wie z.B.
die Herren Klöcker und Pörtner von den
Unabhängigen,
weiter behaupten, dass die Altschulden die wesentliche Ursache unserer
Finanzmisere sind. Wer das tut, redet "unabhängig" von den
Fakten.
Er glaubt seine eigenen permanent abgesonderten Stammtisch-Parolen
inzwischen selbst.
Einwohnerfragestunde
Eine Einwohnerin aus Berg stellte berechtigte Fragen nach der
Änderung der Schülerbeförderung, die im
nichtöffentlichen Teil der letzten Schulausschusssitzung
beraten
wurde. Sie war über die im Amtsblatt veröffentlichte
Tagesordnung aufmerksam geworden und hatte anscheinend meinen Kommentar
dazu gelesen. Dass über für Kinder und Eltern
wichtige
Angelegenheiten unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten
wird,
schien ihr gar nicht zu gefallen. Die Bürgermeisterin wimmelte
sie
eifrig ab ("Das ist Sache der Politik", "Noch ist nichts entschieden")
und beklagte die Berichterstattung aus dem nichtöffentlichen
Teil.
Dabei verschwieg sie, dass sie nach der Gemeindeordnung verpflichtet
ist, wesentliche Beschlüsse auch aus dem
nichtöffentlichen
Teil zu veröffentlichen. Das musste erst unsere Fraktion
einfordern (Den "Altlasten" im Rat war das neu gewesen). Seitdem
erfolgt die Bekanntgabe mehr oder weniger korrekt in der
"öffentlichen Niederschrift".
Bei Ausschüssen gilt diese Pflicht für den
Ausschussvorsitzenden. Inzwischen ist die Niederschrift der letzten
Schulausschusssitzung auf der Web-Site der Stadt unter "Rat und
Ausschüsse" nachlesbar. Dort fehlt die Entscheidung
für das
Schul&Fun-Ticket.
Hält der Ausschussvorsitzende, Herr Erler (SPD),
zusätzliche
12 € monatlich für die betroffenen
Eltern für
unwesentlich?
Anmerkung:
2 Fragen des Herrn Keß (SPD)
- Am 27.06.12 informierte die Bürgermeisterin die
Vertreter
der Vereine über den von der Ratsmehrheit gebilligten
Sanierungsplan. Den Vortrag der Frau Fleischer nutzte Herr
Keß
für die Frage, ob die angesprochenen 4,3 Mio. €
Kreisumlage
einschließlich Jugenamtsumlage seien. Deutlicher konnte er
seine
Unkenntnis der Haushaltszahlen nicht demonstrieren. Die
Jugendamtsumlage kostet nochmals 1,7 Mio. €.
- Am 08.10.12 fragte er einen Vertreter der
Gemeindeprüfungsanstalt nach der Höhe der Grundsteuer
in
anderen Gemeinden. Bereits am 26.07.12 hatte er die SPD-Fraktion dazu
überredet, einem Sanierungsplan mit völlig
überhöhter Grundsteuer zuzustimmen.
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten.
Kluge Fragen, sind die,
die man rechtzeitig stellt.
Erwin Fritsch, 01.11.12

Schulausschuss
23.10.12
Frau Eveline Eßer war als Elternvertreterin der Hauptschule
noch
auf der Rückkehr von einer Veranstaltung in Düren.
Ich
vertrat sie also bis zu ihrem Eintreffen. Der Ausschussvorsitzende war
darüber informiert worden. Frau Göckemeyer kam
ebenfalls von
einer anderen Veranstaltung und traf kurz vor Frau Eßer ein.
Sie
konnte es sich nicht verkneifen, bei der ersten Gelegenheit Frau
Eßer verspätetes Eintreffen vorzuhalten.
Rechtzeitige
Beteiligung der Schulen
Der Tagesordnungspunkt 10 "Integration Schülerspezialverkehr"
war
im nichtöffentlichen (n.ö.) Teil der Tagesordnung
versteckt
worden. Ich beantragte deshalb: "Die Schulleiter nehmen mit beratender
Stimme am TOP 10 teil." Und begründete: "Nach § 76
Schulgesetz ist die Schule vom Schulträger in den für
sie
bedeutsamen Angelegenheiten rechtzeitig zu beteiligen. Hierzu
gehört die Schülerbeförderung.
Die Mitwirkung beim Schulträger ist nach § 65 SchG
eine der Aufgaben der Schulkonferenz.
Wenn die Schulleiter an der Beratung zu TOP 10 teilnehmen, haben sie
die Möglichkeit rechtzeitig die Schulkonferenz zu informieren.
Mitwirkung im Sinne des Schulgesetzes bedeutet nicht,
nachträglich
durch die Presse informiert zu werden und danach die formale
Gelegenheit zur Stellungnahme zu erhalten (Wie es zum Beispiel bei der
Entscheidung zur Einführung der Sekundarschule gelaufen ist).
Das Abstimmungsergebnis:
Dafür: Dieter Nolden und Erwin Fritsch (MFN), Jochen Erler
(SPD), Agathe Faller (Grüne).
Dagegen: Edith Esser und Christof Fuß (CDU), Andreas
Tschauner (FDP), Norbert Klöcker (Unabhängige).
Enthaltung: Svenja Erler (SPD).
Damit war der Antrag abgelehnt (keine Mehrheit). Die Beratung blieb im
n.ö. Teil.
"Schule
und Schulträger wirken bei der Entwicklung des Schulwesens auf
örtlicher Ebene zusammen. Die Schule ist vom
Schulträger in
den für sie bedeutsamen Angelegenheiten rechtzeitig zu
beteiligen.
Hierzu gehören insbesondere
1. Teilung,
Zusammenlegung, Änderung und Auflösung der Schule,
2. Aufstellung und
Änderung von Schulentwicklungsplänen,
3. Festlegung von
Schuleinzugsbereichen,
4.
räumliche Unterbringung und Ausstattung der Schule sowie
schulische Baumaßnahmen,
5.
Schulwegsicherung und Schülerbeförderung,
6. Zusammenarbeit
von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen,
7. Umstellung auf
die Ganztagsschule,
8. Einrichtung des
Gemeinsamen Unterrichts,
9. Teilnahme an
Schulversuchen."
(§ 76
Schulgesetz)
Integration
Schülerspezialverkehr
Bisher wurde in Nideggen die Schülerbeförderung im
Schülerspezialverkehr für Eltern und Schüler
in relativ
großzügiger Auslegung der
Schülerfahrtkostenverordnung
durchgeführt. Eine schärfere Auslegung lässt
es
wahrscheinlich zu, Einsparungen zu erzielen. In dem von der
Ratsmehrheit im Juni gebilligten Sanierungsplan sind dafür
bereits
Einsparungen von 150.000 € pro Jahr eingeplant.
Die Einsparungen können dadurch entstehen, dass
- soweit möglich vorhandener Linienverkehr genutzt
wird (Zusätzliche Linien sind aber kaum finanzierbar).
- die Zumutbarkeit der Entfernung für den Schulweg
(Grundschüler bis 2 km, Sekundarstufe I bis 3,5 km) zu
Fuß
enger ausgelegt wird. Dabei gilt es aber auch den Sicherheitsaspekt
(Vorhandener Fußweg, Anzahl der Kreuzungen usw.) zu beachten.
- die Haltestellen reduziert werden.
- nur zur nächstgelegenen Schule der
gewählten Schulform befördert wird.
- notfalls den Eltern nur ein Fahrtkostenzuschuss (13
Cent/km) erstattet wird.
- von Eltern, deren Kinder transportiert werden, obwohl das
bei
enger Auslegung der Verordnung nicht zwingend ist, ein Elternbeitrag
verlangt wird.
Der Ausschuss konnte nur allgemeine Vorgaben, für die weitere
Planung des beauftragten Planungsbüros machen. Wenn dessen
Planung
fertig ist, wird der Haupt- und Finanzausschuss (natürlich
wieder
nichtöffentlich) entscheiden.
Für die Kinder, die künftig mit Linienverkehr
befördert
werden sollen, gibt es die beiden Alternativen
Schülerjahreskarte
oder Schul&Fun-Ticket. Die Schülerjahreskarte gilt nur
für die Schulfahrten, das Schul&Fun-Ticket
kann im
ganzen AVV-Bereich beliebig genutzt werden. Für die Stadt ist
das
Schul&Fun-Ticket deutlich billiger, für die Eltern
nicht. Sie
zahlen dafür einen Eigenanteil von 12 €/Monat (6
€
für weitere Kinder). Ob dieses Ticket viel Fun bringt, wenn
z.B.
in Schmidt am Wochenende kaum Anschluss an den AVV zu finden ist, ist
eine andere Frage. Ob Eltern einer 10-jährigen Tochter
für
freie Fahrt im AVV-Bereich zahlen wollen, ist auch eine Frage. Die
Fragen sollte man den Eltern stellen.
Das hinderte den Ausschuss nicht, sich für das
Schul&Fun-Ticket zu entscheiden und den Eltern die Entscheidung
abzunehmen.
Wie
geht es weiter mit der Neuordnung der
Schülerbeförderung?
Das Planungsbüro wird detaillierte Pläne entwerfen
und dem
Haupt- und Finanzausschuss vorlegen. Dort besteht (zumindest
theoretisch) noch die Möglichkeit den gröbsten Unfug
zu
vermeiden. Dann wird das Planungsbüro beauftragt, die
Verhandlungen mit den Verkehrsunternehmen für die Stadt zu
führen und die Rest-Linien des Schülerspezialverkehrs
neu
auszuschreiben. Danach erst wird sich herausstellen, wie hoch die
Einsparung für die Stadt tatsächlich wird. Ich bin
mir
sicher, dass sich die eingeplanten 150.000 €/Jahr als
"Luftnummer"
(nicht die einzige im Sanierungsplan) herausstellen wird. Zum Schuljahr
2013/2014 wird die Neuregelung eingeführt.
Wo
bleibt die Beteiligung der Schulen?
Die wird natürlich genau so wenig vergessen, wie bei der
Einführung der Sekundarschule:
- Wenn alles entschieden ist, erhalten die Schulleitungen
eine schriftliche Mitteilung der Stadt.
- Die Schulleiter berufen Schulkonferenzen zur Beratung ein.
Damit sind dann erstmals Elternvertreter beteiligt.
- Die Schulkonferenzen einigen sich auf schriftliche
Stellungnahmen.
- Diese Stellungnahmen gehen bei der Stadt ein.
- Sie erhalten einen Eingangsstempel und 2 Löcher
und sind
damit fit für den Ordner "Mitwirkung der Schulen beim
Schulträger".
Erwin Fritsch, 26.10.12

Ratssondersitzung
11.10.12
Warum
Sondersitzung in Schmidt?
Das geplante Pumpspeicherkraftwerk am Rursee ruft reichlich Skepsis in
der Bevölkerung hervor. Die Firma Trianel (ein Verbund von
Stadtwerken) gibt sich erhebliche Mühe Bedenken im Vorfeld zu
entkräften. Nicht weg zu diskutieren ist aber, dass
- in der Bauphase für mindestens eine Saison der
Rursee als Segelrevier ausfällt,
- in der Bauphase für mehrere Jahre erheblicher
Baustellenverkehr, mit entsprechender Belästigung für
die
Bevölkerung und negativer Auswirkung auf den Tourismus, kommen
wird.
Zur Regionalplanänderung hatte die Stadt ihre Stellungnahme im
März im Hauptausschuss beraten. Die Grünen hatten
dann im
April (vorsichtshalber nachdem die Frist für die
Stellungnahmen
der Bürger abgelaufen war) zu einer Info-Veranstaltung in
Schmidt
eingeladen.
Nun ist die Stadt im Rahmen des Raumordnungsverfahrens zur
Stellungnahme zur geplanten Trassenführung aufgefordert. Herr
Müllejans, SPD, der seine Bedenken gegen das Kraftwerk
hartnäckig vertritt, überzeugte seine Fraktion von
der
Notwendigkeit, dazu eine Sondersitzung in Schmidt zu beantragen. Herr
Keß, SPD-Frakltionsvorsitzender, musste die Sitzung als
Sondersitzung "wegen der örtlichen Interessenlage" in Schmidt
beantragen und die Verwaltung bitten "eine möglichst hohe
Bürgerbeteiligung sicher zu stellen." Er selbst war dann an
dem,
von ihm beantragten, Termin "demonstrativ verhindert" und nahm an der
Sitzung nicht teil. Auch einige andere Ratsmitglieder fehlten. Das war
auch gut so. So waren wenigsten weniger Ratsmitglieder anwesend als die
im Rahmen der "hohen Bürgerbeteiligung" erschienenen
Einwohner.
Raumordnungsverfahrens
380 kV-Netzanbindung Wasserspeicherkraftwerk
Die Trianel-Vertreter informierten so umfassend, wie dies in dieser
Planungsphase möglich ist. Die Begründung
für die
gewählte Trassenführung ist einleuchtend. Ein
Einwohner hatte
Bedenken, weil er die Risiken (u. a. Einfluss elektromagnetischer
Strahlung) für nicht ausreichend untersucht hält. Der
Trianel-Vertreter ging darauf ein und regte an, dass die Stadt diese
Risiko-Analyse in ihrer Stellungnahme fordert.
Zur Beschlussfassung schlug die Bürgermeisterin vor, dem
Verfahren
uneingeschränkt zuzustimmen. Das hatte sie sich vor der
Sitzung so
aufgeschrieben. Als musste ich dann für die Aufnahme der
Risiko-Analyse in die Stellungnahme sorgen. Die SPD-Vertreter, die die
Bürgerbeteiligung gefordert hatten, hätten
dies auch
tun können.
Resolution
an den Landtag zum Umlagengenehmigungsgesetz
Wir hatten beantragt, in einer Resolution an die Landtagsmitglieder,
die Rücknahme dieses Gesetzes zu fordern. Städtetag
NRW sowie
der Städte- und Gemeindebund NRW hatten sich mit einer
eindeutigen
Stellungnahme an den Landtag gegen die Einführung dieser
Sonderumlage gewandt. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hatte am 13.09.12
das Umlagengenehmigungsgesetz dennoch unverändert beschlossen.
"Das
Problem der strukturellen Unterfinanzierung belastet
grundsätzlich
alle Kommunen, auch die Umlageverbände. Der Unterschied
besteht
allerdings darin, dass die Umlageverbände ihren Finanzbedarf
vergleichsweise unproblematisch über die Umlage decken
können, ohne größere (und von den
Umlagezahlern auch
juristisch durchsetzbare) Rücksicht auf die finanzielle
Situation
der Umlagezahler nehmen zu müssen. ...
Gerade in der
jetzigen
finanziellen Situation und im Zusammenhang mit dem
Stärkungspaktgesetz ist es geradezu kontraproduktiv
für den
Erfolg des Unternehmens, wenn den Umlageverbänden nun auch
noch
zusätzliche Instrumentarien für eine Belastung der
Umlage
zahlenden Städte und Gemeinden an die Hand gegeben werden
sollen.
Die Vorstellung, man könne Landschaftsverbände oder
Kreise
durch aufsichtliches Verhalten daran hindern, von der Erhebung einer
Sonderumlage abzusehen, ist – rechtlich gesehen –
Wunschdenken."
(Stellungnahme
des Städtetag NRW und des Städte- und Gemeindebund
NRW vom
16.08.12 )
Nach dem Entwurf des GFG wird Nideggen in 2013 vom Land 3,0 Mio.
€
an Schlüsselzuweisungen erhalten und 6,0 Mio. €
für
Kreis- und Jugendamtsumlage an den Kreis zahlen müssen. Das
bedeutet, dass die gesamte Schlüsselzuweisung und
zusätzlich
ein aufzunehmender Kassenkredit in gleicher Höhe an den Kreis
abzuführen ist. Diese Situation ist für eine
Flächengemeinde ohne wesentliche Gewerbesteuereinnahmen
bereits
nicht beherrschbar.
Das Umlagengenehmigungsgesetz wird diese Situation
verschärfen. Es
wird dazu führen, dass bei Kreisen und
Landschaftsverbänden
ausschließlich auf dem Papier stehendes
buchmäßig
verbrauchtes Eigenkapital von den Kommunen durch Aufnahme von weiteren
Kassenkrediten aufgefüllt werden muss.
Die Begründung ist einleuchtend. Dass die grüne
Fraktion
nicht an ihr Landtagsmitglied appelliert, war klar. Dass die
Unabhängigen automatisch folgen und damit auch Frau
Göckemeyer folgen musste, war auch klar.
Das Abstimmungsergebnis: 7 Ja, 10 Nein, 3 Enthaltungen.
Wir waren nur mit 2 Ratsmitgliedern anwesend. Also haben sich nur 5
Ratsmitglieder getraut, für den MFN-Antrag zu stimmen. Das
nennt
man dann in Nideggen "Sachpolitik".
Erwin Fritsch, 14.10.12

Ausschuss
für Bildung, Soziales und Sport am 04.09.12
Brandschutzübung
im Schulzentrum 2011
Karl-Heinz Latz, stv. Wehrleiter, berichtete über den Ablauf
der
durchgeführten Übungen. Er berichtete dabei auch
über
den hohen Zeitaufwand bei der Evakuierung einer Schulklasse durch ein
Fenster und über eine Leiter. Jedem Zuhörer sollte
dabei klar
geworden sein, dass man einen fehlenden sicheren Fluchtweg in einer
Schule nicht monate- und inzwischen jahrelang ignorieren kann.
Ausreden
und Unwahrheiten: Unwürdiges Leitbild einer
Bürgermeisterin?
In meinem Kommentar zur Ratssitzung am 28.09.12 habe ich zu Frau
Göckemeyers dauernden Ausreden festgestellt:
Wer bei der Wahrheit
bleibt, gewinnt Glaubwürdigkeit und verwickelt sich nicht in
widersprüchliche Ausreden.
In dieser Sitzung gab Frau Göckemeyer wieder 2 Beispiele ihrer
kläglichen Strategie:
Beispiel 1:
Eveline Eßer fragte warum dem für die Stadt
kostenfreien
Angebot, Einbau eines behindertengerechten WC`s und eines
Treppenliftes, nicht zugestimmt wurde. Sie erhielt die Antwort, die
bauliche Prüfung stehe noch aus. Dem Förderverein
hatte sie
geschrieben, dass erst die Überprüfung der
Grundschulstruktur
gem. Sanierungsplan abgewartet werden müsse.
Die ehrliche Antwort auf
die Frage wäre gewesen: Ich will das nicht.
Beispiel 2:
Evelin Eßer fragte nach dem Stand zur Feuerschutztreppe an
der
Grundschule Embken. Die Frage hatte sie schon am 05.06.12 gestellt.
Protokoll 05.06.12: "Frau Eiff spricht die fehlende
Außentreppe
bezüglich des Brandschutzes an der Grundschule Embken und die
ständig laufende Toilettenspülung in der
Jungentoilette der
Grundschule Schmidt an. Frau Göckemeyer teilt mit, dass dies
in
der Verwaltung geklärt wird.
Auf Nachfrage von Frau Eßer teilt Frau Göckemeyer
mit, dass
die weitere Planung und Umsetzung bezüglich der
Außentreppe
an der Grundschule Embken aufgrund der personellen Auslastung nicht
weiter fortgeschritten ist."
Frau Göckemeyer sprach erneut davon, dass die Verwaltung dies
umsetze, weigerte sich aber irgendeinen Zeitpunkt zu nennen und spielte
anschließend ihre aktuelle Lieblingsplatte ab: Zu wenig
Personal,
hoher Arbeitaufwand wegen des Sanierungsplans usw. Meine Frage, ob die
Umsetzung noch in Ihrer Amtszeit stattfindet, oder in der ihres
Nachfolgers blieb auch unbeantwortet.
Am 06.09.12 schrieb ihr Mitarbeiter in einer Vorlage für den
Haupt- und Finanzausschuss am 18.09.12:
"Die angedachte Treppenlösung wurde jedoch von der
Brandschutzdienststelle des Kreises Düren ebenfalls als
unzureichende Lösung angesehen. Um die Möglichkeiten
zu
erörtern schlug Herr Heuser vor ein Brandschutzkonzept
für
die Grundschule erstellen zu lassen. Die Verwaltung prüft
gerade
ob die kostenintensive Erstellung eines Brand-schutzkonzeptes zwingend
erforderlich ist, oder möglicher Weise doch mit einer
kostengünstigeren Lösung die rechtlichen
Voraussetzungen des
Brandschutzes erfüllt werden können."
Die ehrliche Antwort auf
die Frage wäre gewesen: Keine Ahnung.
Vorstellung
Grundschulkonzept
Die Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) hatte das
Konzept
im Landtag bereits am 25.1.2012 vorgestellt. Nun stellte Frau
Lürken von der Unteren Schulaufsichtsbehörde des
Kreises
Düren, dem Ausschuss das "Konzept zur Sicherung einer
qualitativ
hochwertigen und wohnungsnahen Schulversorgung im Grundschulbereich"
vor. Die Kurzfassung:
- Die Klassengröße liegt bei 23.
- Künftig dürften auch Grundschulen mit nur
einer statt
wie bisher mindestens zwei Klassen pro Jahrgang bestehen bleiben.
- Die Mindestgröße für den
eigenständigen Schulstandort liegt bei 92 Kindern.
- Kleinere Schulstandorte können als Teilstandort
erhalten werden.
- Die Entscheidung über die Schulstandorte bleibt
aber bei den Schulträgern.
Damit stellt sich das rot-grüne Dilemma z.B. in Nideggen
vereinfacht so dar:
- Die grüne Schulministerin punktet mit einem
fortschrittlichem bürgerfreundlichen Konzept.
- Der rote Innenminister trägt die Verantwortung
über die
finanzielle Ausstattung der Kommunen. Daraus ergibt sich, was sich die
Kommunen tatsächlich leisten können.
Zur Schließung von Grundschulen haben die Fraktionen in
Nideggen
unterschiedliche und dummerweise auch wechselnde Auffassungen:
- Die MFN-Fraktion steht zum Erhalt der Wohnqualität
in allen Ortsteilen. Damit verbieten sich Schulschließungen.
- Die CDU positionierte sich zur Schulschließung
auch so.
- Unabhängige, Grüne und FDP folgen Herrn
Klöcker.
Sein Interessenbereich beschränkt sich auf die Altstadt von
Nideggen. Städtische Einrichtungen in den Ortsteilen um
Nideggen
interessieren ihn nicht.
- Die SPD war zunächst für die
Schließung der
Grundschule Embken, dann dagegen, dann doch für den
sogenannten
"Kompromissvorschlag" der Grünen, der aber genau darauf
abzielt.
Frau Faller, Grüne, durfte im Auftrag von Frau Zentis einen
Runden
Tisch unter Einbeziehung aller Beteiligten anregen. Das macht sich gut
in der Öffentlichkeit. Die Schulschließung
lässt sich
dann immer noch im Keller-Kabinett durchsetzen.
Die
beiden FDP-Anträge
In der März/April-Ausgabe des FDP-Blattes "das rathaus"
erschien
ein Artikel "Kommunale Strategien gegen den Hausärztemangel".
Am
13.03.12 stellte Herr Hensch, FDP, einen fast wortgleichen Antrag zur
Einrichtung einer kommunalen Gesundheitskonferenz in Nideggen.
Gleichzeitig stellte er noch einen Antrag: "Um einen Überblick
über den Stand der Jugendarbeitslosigkeit im Stadtgebiet
Nideggen
zu erhalten, bitten wir Sie eine(n) VertreterIn der Bundesagentur
für Arbeit Düren sowie eine(n) VertreterIn der jobcom
in die
nächste Ausschusssitzung einzuladen."
Beide Anträge endeten mit der Bitte: "Der nächste
Ausschuss
für Bildung, Soziales und Sport ist für den 4.
September 2012
terminiert. Wir würden es begrüßen, wenn
der Antrag
zeitnah beraten werden könnte."
Nachdem beide Anträge auf der Tagesordnung der von uns
beantragen
Sondersitzung des Ausschusses am 05.0612 fehlten, reklamierte er bei
der Bürgermeisterin. Er wurde vertröstet. Nun war der
4.
September. Die beiden Anträge fehlten wieder. Hatte Frau
Göckemeyer sie vergessen? Hatte Herr Hensch sie inzwischen
auch
vergessen?
Es war wohl auch besser so: Denn Herr Tschauner vertrat die FDP im
Ausschuss und es geht schließlich weder um Fußball
noch um
Karneval.
Erwin Fritsch, 06.09.12

Ratssitzung
28.08.12
Lage
zum Haushalt
Nideggen hat den Sanierungsplan fristgemäß
vorgelegt. Die
Bezirksregierung hat ihn nicht gebilligt, weil er den gesetzlich
geforderten Haushaltsausgleich nicht erfüllt. Frau
Göckemeyer
und die Fraktionsvorsitzenden, die dem Sanierungsplan zugestimmt
hatten, sehen darin fehlerhaftes Verhalten bei der
Regierungspräsidentin. Die CDU, die wie wir dem Sanierungsplan
nicht zugestimmt hatte, wettert jetzt auch gegen die
Regierungspräsidentin, weil es eine
SPD-Regierungspräsidentin
ist.
Mir war von vornherein klar gewesen:
- Die Zusage der Sportvereine, alle Kosten der Sportheime zu
übernehmen, war übereilt und in dieser
Größenordnung nicht notwendig. Die Ratssondersitzung
am
29.05.12 war völlig überflüssig. Keine
einzige
Maßnahme zum Thema Sportheime wird vor Oktober 2012
umgesetzbar
werden.
- Nideggen kann nicht gleichzeitig seine Finanzen sanieren
und
zusätzlich die durch das Land verursachte Schlechterstellung
der
ländlichen Gemeinden ausgleichen. In 2012 zahlen wir
0,6 Mio.
€ für Zinsen, seit 2011 erhalten wir vom Land 1,3 bis
1,5
Mio. € weniger.
- Nideggen hatte gem. Stärkungspakt-Gesetz nicht
einen
Sanierungsplan, sondern einen genehmigungsfähigen
Sanierungsplan
vorzulegen. Das Gesetz ist klar formuliert, ein Ermessensspielraum
für die BezReg ist darin nicht vorgesehen.
Alle Beschimpfungen der BezReg dienen also nur einem Zweck: Von der
eigenen Dummheit ablenken.
Wie geht es weiter:
- Nideggen erhält von der BezReg einen konkreten
Fragenkatalog
und hat dazu bis 11.09.12 Stellung zu nehmen. Am 19.09.12 treffen sich
Vertreter der BezReg mit Verwaltung und Fraktionsvorsitzenden in
Nideggen.
- Anschließend liegt das Problem beim
Innenminister, der am
03.03.12 noch in die Kameras lächelte und erklärte:
"Keine
Gemeinde soll sich kaputtsparen müssen."
Kürzung
der Aufwandsentschädigungen für Ortsvorsteher und
Ratsmitglieder
Wir waren aus unterschiedlichen Gründen gegen beide
Kürzungen
– und haben dagegen gestimmt. Andere, vor allem bei SPD und
CDU,
waren auch dagegen – und trauten sich nicht dagegen zu
stimmen.
Die Ortsvorsteher der Nideggener Ortsteile üben ihr Amt sehr
unterschiedlich aus. Ein guter Ortsvorsteher sorgt nicht nur
für
seinen Ortsteil sondern bewirkt auch kostenlose, ehrenamtliche Pflege
und Erhaltung städtischen Eigentums.Es gibt auch
Ortsvorsteher,
die ihrem Ortsteil mehr schaden als nutzen. Im
nichtöffentlichen
Teil erlebten wir das. Die Gemeindeordnung sieht nur 2
Möglichkeiten vor. Für alle Ortsvorsteher die gleiche
oder
gestaffelt nach Einwohnerzahl (billigere Lösung). Da
Grüne
und Unabhängige wohl nie einen Ortsvorsteher stellen werden,
würden sie am liebsten die Ortsvorsteher abschaffen. Nachdem
ich
darauf hingewiesen hatte, beantragte Herr Klöcker,
Unabhängige, genau das. Nur Unabhängige und FDP
stimmten
dafür. Während der Diskussion über
Ortsvorsteher,
beobachtete ich genussvoll Herrn Meyer. Er war bis 2009 Ortsvorsteher
in Nideggen. Weil ihn die CDU nach der Wahl nicht mehr als
Ortsvorsteher vorschlagen wollte, verließ er die Fraktion und
kroch nach kurzer Schamfrist bei den Unabhängigen unter. Dass
Ortsvorsteher verzichtbar sind, kann er besonders gut beurteilen. Auch
viele Nideggener schätzen seine Art der Amtsführung
so ein.
Für die Beibehaltung der vollen Entschädigung
für
Ratsmitglieder stimmten auch nur wir. Ich habe kein Problem mir das
vorwerfen zu lassen. Dass die Mehrzahl der Ratsmitglieder nahezu
keinerlei Aufwand treibt, der entschädigt werden
müsste, kann
ich nicht verhindern. Dass die Ratsmitglieder weit mehr einsparen
könnten, wenn sie ihrem gesetzlichen Auftrag, Kontrolle der
Verwaltung, nachkommen würden, können wir als
Minderheit
nicht erzwingen.
Aufstellort
Altglascontainer in Nideggen
Das war Herrn Nießens, Nachfolger von Herrn Meyer als
Ortsvorsteher, große Stunde - so sah er das jedenfalls. Er
erhielt für diesen wichtigen Punkt auch reichlich Hinweise und
Stellungnahmen von Ratsmitgliedern. Offensichtlich ist nichts
schöner als ein Thema, bei dem jeder mitreden kann.
Für
derartig niveauvolle Erörterungen der Schicksalsfragen
Nideggens
sollte man wirklich keine Aufwandsentschädigung zahlen. Ich
frage
mich bei ähnlichen Diskussionen manchmal, ob ich Anspruch auf
Schmerzensgeld erwerbe oder schon Vergnügungssteuer zahlen
muss.
Übrigens: Es soll Ortsteile in Nideggen geben, in denen die
Aufstellung von Altglascontainern ohne Beratung durch 26
Ratsmitgliedern gelungen ist.
Brandschutzbedarfsplan
Er wurde tatsächlich verabschiedet! Die Vorgeschichte war aber
so
unsinnig gelaufen, dass ich mich nicht gewundert hätte, wenn
irgendwann die Feuerwehrmitgieder dem Rat alle
Fahrzeugschlüssel
auf den Tisch geworfen hätten. Sie taten es nicht. Bestimmt
nicht,
weil sie sich der Stadt oder dem Stadtrat verpflichtet fühlen,
sondern ihrer Aufgabe, dem Schutz ihrer Mitmenschen.
- Die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes durch ein
externes Büro kostet ca. 30.000 €. Die Wehrleitung
hatte den
Auftrag freiwillig übernommen, um Geld zu sparen. Im August
2011
– vor einem Jahr – legte sie den fertigen Entwurf
vor.
- Im Entwurf fehlte, nach Meinung von Herrn Klöcker,
die
Streichung von Standorten. Damit war auch Frau Göckemeyers
Auftrag
klar: Verzögern bis die Wehrleitung nachgibt.
- Nach einigen Monaten legte sie den Entwurf dem Rat vor,
aber
nicht zur Beratung sondern nur zur Kenntnis. Erst nach einem
interfraktionellem Gespräch mit der Wehrleitung sollte beraten
werden. Dazu kam es dann schon am 19.05.12.
- Am 19.05.12 schwadronierte Herr Klöcker vor sich
hin und
hielt eine Zentralisierung der Stützpunke für die
kostengünstige Ideallösung. Der Wehrleitung warf er
mangelndes konzeptionelles Denken vor, weil sie keine Einsatzkonzeption
für diese Möglichkeit entwickelt hätte.
Konkrete
Vorschläge wagte er aber nicht. Es wäre zu leicht
gewesen,
ihm die dann verlängerten Anfahrtszeiten vor zu rechnen.
- Frau Zentis, Grüne, stützte Herrn
Klöcker, war
aber unvorbereitet. Mäkeln wollte sie trotzdem. Also suchte
sie
auf ihren Notebook nach dem Begriff "Abenden" und fand den Begriff
"Neu-Abenden". Darüber ereiferte sie sich und zeigte damit
deutlich, dass sie die Zeilen darüber und darunter nicht
gelesen
hatte.
- Am Ende des länglichen Gesprächs hatte es
von mir einen
konkreten Streichungsvorschlag gegeben. Er wurde eingearbeitet. Offene
Fragen gab es nicht mehr.
- Am 19.06.12 sollte der Rat beraten. Herr Klöcker
und Frau
Zentis begannen erneut zu nörgeln und zu mäkeln. Herr
Hensch,
FDP, unterstützte sie. Frau Zentis war wieder etwas
unvorbereitet,
aber an "Neu-Abenden" erinnerte sie sich noch. Also beanstandete sie
die Forderung nach einer zusätzlichen Löschgruppe
für
Neu-Abenden. Damit hatte sie sich völlig vertan. Fehler gibt
sie
aber nicht zu.
Nun wurde der Beschluss erneut vertagt, um offene Fragen
erneut in einem interfraktionellem Gespräch mit der
Wehrleitung zu
klären.
- Dieses Gespräch fand dann am 23.08.12 statt. Die
Grünen
hatten ein mehrseitiges Fragenpapier eingereicht, wie Herr Droste als
Vertreter der Grünen stolz berichtete. Diese Fragen
waren
von der Verwaltung bereits vor der Sitzung beantwortet worden. Dieses
Fragenpapier auch an andere Fraktionen weiterzugeben, hatte Frau
Göckemeyer als "unnötig" verweigert. Sie hatte recht!
Ich
habe das Papier gelesen. Es ist mehrseitig. Irgendeine Frage, die die
Grünen nicht schon Monate früher hätten
stellen
können, habe ich nicht gefunden.
Der nun im Rat beschlossene Plan enthält keine wesentlichen
Änderungen zum Stand vom August 2011. Die Streichung der
beiden
Hinweise auf die prinzipiell notwendige Beschaffung eines
Schlauchbootes und einer Drehleiter rechtfertigen die
einjährige
Verzögerung nicht.
Verfahren
Stromdiebstahl Obdachlosenwohnung Schmidt
Meinen Kommentaren vom 17.04. und 19.07.12 habe ich nur
hinzuzufügen, dass Frau Göckemeyers Anwalt
feststellte:
"Der Stein des Anstoßes ist offensichtlich der in der
(Rats-)Vorlage ausgewiesene 'Planwert 2011', bei dem leider nicht mehr
rekonstruierbar ist, wie dieser zustande gekommen ist. Dieser Wert ist
einfach zu niedrig."
Als "Rekonstruktion" bot Frau Göckemeyer nun in der Vorlage an:
"Dass die Nutzer letztlich 4 Jahre diese Wohnung genutzt haben und
insbesondere Stromkosten in dieser Höhe verursachen
würden,
war nicht vorherzusehen. Aus diesem Grund wurde jeweils für
das
nächste Haushaltsjahr nur ein geringer Stromverbrauch
für das
Gebäude eingeplant."
Wer bei der Wahrheit
bleibt, gewinnt Glaubwürdigkeit und verwickelt sich nicht in
widersprüchliche Ausreden.
Intensivierung
der interkommunalen Zusammenarbeit
In der Vorlage steht: "Die interkommunale Zusammenarbeit wurde seit dem
letzten Bericht der Bürgermeisterin weiter ausgebaut und hat
die
Position der Stadt Nideggen als kleine kreisangehörige Kommune
gestärkt."
Das klingt so gut wie die regelmäßige Reklame im
Amtsblatt
"Die Bürgermeisterin informiert". Nur: Wo fand der Ausbau
statt?
Dazu wird nur eine Initiative erwähnt. Sie ist gescheitert!
"Im Bereich der Schulen arbeitet die Stadt Nideggen nach wie vor eng
mit den Kommunen Heimbach und Kreuzau zusammen."
Die enge Zusammenarbeit mit Heimbach bestand doch eher darin, dass
Heimbach von der Sekundarschulgründung aus der Presse
informiert
wurde und dass die fristgemäße Einberufung des
Schulverbandes Nideggen-Heimbach von Herrn Klöcker verschlafen
wurde.
Gemeindefinanzierungsgesetz
2013
Für 2013 hat das Innenministerium den ersten Entwurf zum
Gemeindefinanzierungsgesetz veröffentlicht und macht
kräftig
Reklame mit den Schlagzeilen:
Die Landesregierung stärkt die Kommunen.
In 2013 werden die Zuweisungen um 300 Mio. €
verstärkt.
Auf der CDU-Web-Seite finden Sie dazu:
(Siehe Zusatz vom 13.09.12 unten)
"Nachricht vom 02.09.2012
Gemeindefinanzierungsgesetz
2013
Im
Gemeindefinanzierungsgesetz
(GFG) für das Jahr 2013 will die rot-grüne
Landesregierung
der Stadt Nideggen ungefähr 112000,00 Euro weniger
überweisen
als im Jahr 2012.
Dies bedeutet,
daß das Land die ländlichen Kommunen noch
stärker belastet als bisher.
Insgesammt bekommen
die Kommunen
nämlich 800.000 Euro mehr vom Land. Nur fließt das
Geld in
die Rhein-Ruhr-Schiene, wor das Hauptwählerklientel von
Rot-Grün lebt.
Dies zeigt wie
„gerecht“ die Landesregierung vorgeht."
Quelle: http://www.cdu-nideggen.de/aktuell.php#1346573649
Die CDU-Zahlen sind falsch. Richtig ist:
Die Zuweisungen an alle Gemeinden wurden um 348,912 Mio. €
erhöht. Der seit 2011 geänderte
Verteilungsschlüssel,
der kleine Flächen-Gemeinden benachteiligt (für
Nideggen ca.
1,3 Mio. € weniger!), wird aber beibehalten.
Für Nideggen bedeutet der Geldsegen in 2013: + 44 T€.
Da sich gleichzeitig die an den Kreis zu zahlenden Umlagen
erhöhen, bleiben fröhliche 9.203 €
übrig.
Das hilft uns nicht
wirklich.

Aus welcher Cloud oder Nebelwolke die CDU ihre Zahlen hat, ist mir
unbekannt. Meine Quellen kenne ich:
- Kreis-Jugendamtszulage: Vorlage Drs. 148/12 des Kreises
Düren
- Landeszuweisungen: 1. Modellrechnung des Ministeriums
für Inneres und Kommunales
Erwin Fritsch, 02.09.12
Zusatz:
Manchmal dauert es eben.
Den oben zitierten Zahlensalat finden Sie auf der CDU-Web-Site nicht
mehr. Jetzt finden Sie dort unter der gleichen Überschrift
einen
völlig anderen Beitrag.
Erwin Fritsch, 13.09.12

Haupt
und Finanzausschuss (HuF) 22.08.12
Vertrag
mit der Musikschule Düren
Am 10.05.2011 wurde im zuständigen Ausschuss für
Bildung,
Soziales und Sport über die vorsorgliche Kündigung
des
Vertrages zum nächstmöglichen Zeitpunkt beraten und
beschlossen, dass der Vertrag in der Form bestehen bleibt und nicht
gekündigt wird. Danach wurde dieser Ausschuss nicht mehr mit
dem
Thema befasst.
Nun verlangte die Verwaltung vom HuF die Zustimmung zur
Vertragskündigung und begründete dies mit dem
Sanierungsplan
und dem Fristablauf am 30.09.12.
Ich stimmte dem nicht zu. Wir halten es für notwendig, dass
der
zuständige Ausschuss sich nochmals damit befasst und
gegebenenfalls nach Möglichkeiten sucht. Z.B. könnte
bei
Kürzung des städischen Zuschusses wenigstens
für Kinder
aus "sozialschwachen" Familien die bisherigen Beitragssätze
beibehalten werden. Alle anderen stimmten zu, auch die CDU, die dem
Sanierunsplan nicht zugestimmt hatte.
Spielplatz
in Schmidt
Im Mai 2010 stellte die CDU den Antrag, im Baugebiet S14 in Schmidt
eine Fläche als Spielplatz auszuweisen. Seitdem
dümpelt der
Antrag zwischen Ausschuss und Verwaltung. Diesmal schlug die Verwaltung
vor, stattdessen den Parkplatz "Schöne Aussicht" zu nutzen.
Dass
ich für einen Spielplatz im Wohngebiet plädierte,
überzeugte erwartungsgemäß nicht. Die
Bürgermeisterin berichtete von den vielen
Spielgeräten in
privaten Gärten. Herr Hensch, FDP, kalauerte diesmal, dass
Spielplätze angesichts des U3-Ausbaus der Kitas gar nicht mehr
notwendig seien. Nur Herr Keß erinnerte sich noch an die
Absicht
Nideggener Ortsteile für junge Familien atraktiv zu machen.
Nachdem der Antrag erneut plattgeredet war, wurde er mit Zustimmung der
CDU ohne Beschluss zu den Akten gelegt. Warum Herr Fischer, CDU, den
Antrag gestellt hatte, wußte er anscheinend auch nicht mehr.
Konzessionsvertrag
Gas/Strom
Tue Gutes und rede darüber. Nach dieser Marketing-Devise
handelt
auch RWE. Ich nenne es langjährige geschickte
"kommunalpolitischer
Landschaftspflege". Daran ist prinzipell nichts auszusetzen. Zumal RWE
dieses Marketing-Rezept sehr geschickt ansetzt und damit eine Vielzahl
von auch kleineren Projekten, die sonst ohne jegliche Chance auf
Fördermittel oder Sponsoring wären,
überhaupt erst
realisierbar macht. Dies darf aber den Blick auf die
Realitäten
nicht völlig vernebeln und erst recht nicht die Verantwortung
beim
Abschluss eines 20-jährigen Vertrages beeinflussen.
"Gemeinde Kreuzau und RWE
Deutschland vereinbaren neue Konzessionsverträge für
Strom und Gas
-
Langjährige Partnerschaft wird fortgeführt
-
Leistungsfähige und wegweisende Netze im Fokus
Die Gemeinde Kreuzau
hat heute mit RWE Deutschland neue
Konzessionsverträge zu den Strom- und Gasnetzen
abgeschlossen.
Bürgermeister
Walter Ramm und
Dr. Heinz-Willi Mölders, Vorstand der RWE Deutschland AG,
unterzeichneten heute die Verträge, die bis ins Jahr 2033
laufen.
Die Gemeinde vertraut die leitungsgebundene Energieversorgung ihrer
rund 18.000 Einwohner weiterhin RWE an. Der Vertrag sichert das
Wegerecht für das Stromnetz und das Erdgasnetz in der Gemeinde.
Vorangegangen war ein
öffentlicher Wettbewerb für interessierte
Energieversorgungsunternehmen um die Konzessionierung. Verwaltung und
Rat der Gemeinde Kreuzau hatten die eingegangenen Angebote intensiv
geprüft und bewertet. Nach dieser Bewertung fiel die
Entscheidung
zu Gunsten von RWE Deutschland."
Quelle:
http://www.kreuzau.de/news/106110100000008895.php
In Nideggen befasste sich der HuF am 22.08.12 mit der
Verwaltungsvorlage zur Konzessionsvergabe. Am 28.08.12 sollte dann auch
der Rat den Vorschlag durchwinken und Frau Göckemeyer
hätte
eine ähnliche "Erfolgsmeldung" verkünden
können wie ihr
Kreuzauer Kollege.
Warum lief es in Nideggen nicht so reibungslos wie in Kreuzau? In
Nideggen gibt es die Wählergruppe "Menschen für
Nideggen".
Unsere Fraktion läßt sich auch durch 49 Seiten
Vorlage plus
Anlagen nicht davon abhalten, sich unserer Verantwortung zustellen.
Das Verwirrspiel begann schon mit der Verteilung der Unterlagen. Nur
die MFN-Fraktion hatte reklamiert, dass zwar alle Ratsmitglieder die
Unterlagen per Mail erhalten hatten, die entscheidenden 13 Seiten mit
der vorgeschlagenen Bewertung der Angebote hatten aber nur die
Ausschussmitglieder (die auch Papier-Unterlagen erhalten) bekommen.
Dass nur eine Fraktion reklamierte, zeigt die Intensität, mit
der
andere sich ihrer Verantwortung stellen. Als Antwort erhielt ich
zunächst die irrige Behauptung, die Unterlagen seien
vollzählig. Erst nach der 2. Reklamation erfolgte die
Verteilung.
Nach Einschätzung unserer Fraktion muss die Vorlage
überarbeitet werden. Es dauerte, bis sich diese Ansicht
durchsetzte.
Die Entscheidung wurde vertagt. Der TOP wurde von der Tagesordnung des
Rates am 28.08.12 genommen. Der HuF wird sich erneut mit dem Thema
befassen. Wir werden für eine "intensive
Prüfung und
Bewertung" sorgen. Auch andere Fraktionen scheinen aufzuwachen.
Anmerkung:
Die "humorigen" Einfälle des Herrn Hensch:
- Bei der Informationsveranstaltung über das
geplante
Pumpspeicherkraftwerk in Heimbach erkundigte er sich bei den Vertretern
der Firma Trianel, ob sich Nideggen noch als Mitinvestor beteiligen
könne, um am erwarteten Gewinn beteiligt zu werden.
- Die Halbierung des Haushaltsansatzes für den
Ersatz defekter
Spielgeräte hielt er für gerechtfertigt, weil es in
seiner
Kindheit auch keine Spielplätze gab.
- Statt der Beschaffung von Mannschaftstransportfahrzeugen
für
die Feuerwehr, empfahl er die Nutzung der Privat-Pkw der Feuerwehrleute.
Erwin Fritsch, 26.08.12

Der Verdacht auf
"Stromdiebstahl" (19.07.12)
Falsche Zahlen in der
Ratsunterlage
und der von einem Fraktionsvorsitzenden leichtfertig behauptete
Stromentzug konnten erst nach Einschaltung der Staatsanwaltschaft
aufgeklärt werden.
Seit 05.03.12 stand der Vorwurf eines Fraktionsvorsitzenden
unwidersprochen im Raum, dass ein Mieter eines städtischen
Gebäudes dort Strom entzogen habe und der Stadt dadurch ein
Schaden in Höhe von 5.000 bis 6.000 € entstanden sei.
Mehrfache Nachfragen an Frau Göckemeyer durch mich
führten zu
keiner plausiblen Erklärung. Am 31.03.12 forderte ich sie
deshalb
auf, Strafanzeige zu stellen. Die Aufforderung blieb
unbeantwortet.
Ich stellte deshalb am 16.04.12 Strafanzeige wegen Stromentzug gegen
unbekannt und, falls Frau Göckemeyer nicht tätig
geworden
sein sollte, auch gegen sie wegen Verdachts der Untreue. Ein
möglicher Schaden in dieser Größenordnung
ist
aufzuklären. Am 17.04.12 teilte ich dies der
Bürgermeisterin
und dem Rat mit.
Zu den Einzelheiten siehe meinen Kommentar
zur Ratssitzung vom 17.04.12.
Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom 12.07.12 gibt es keinen
Grund strafrechtliche Ermittlungen aufzunehmen, weil es "an
tatsächlichen Anhaltspunkten für strafbare Handlungen
fehlt."
Der von Frau Göckemeyer beauftragte Anwalt hatte der
Staatsanwaltschaft mit Schreiben vom 06.07.12 mitgeteilt:
- Der Stadt Nideggen ist kein Schaden entstanden, "sondern
bestenfalls ein Kalkulationsirrtum bei der Festlegung der Planwerte
für das Jahr 2011."
- "Der Stein des Anstoßes ist
offensichtlich der in der (Rats-)Vorlage ausgewiesene 'Planwert 2011', bei dem leider nicht mehr
rekonstruierbar ist, wie dieser zustande gekommen ist.
Dieser Wert ist einfach zu niedrig ..."
- "Allein im ersten Jahr von 2008 bis 2009 lag die
Zahllast
gem. Rechnung bei 2.906,77 € also bei mehr als dem Dreifachen
des
für 2011 ... angegebenen 'Planwertes von 950,-- €."
- "Der 'Mehrverbrauch' beruht – wie
eingangs
dargestellt – deshalb primär auf der Diskrepanz
zwischen
einem falsch zugrundegelegten Planwert und einem tatsächlichen
Abrechnungswert ..."
Fazit:
- In Ratssitzungen vorgelegte Zahlen sind häufig
korrekt. Aber
nicht immer. Wenn sie Fehler enthalten, könnte man diese
Fehler
korrigieren. Das ist in diesem Fall noch nicht erfolgt.
- Wozu es des Umweges über die Staatsanwaltschaft
und eines
von der Stadt bezahlten Anwaltes bedarf, ist mir
unverständlich.
- Die leichtfertige Beschuldigung eines Abwesenden in einer
vertraulichen Besprechung, die sich ein Fraktionsvorsitzender erlaubt
hat, mag Nideggener "Politik-Stil" sein. Liberale Politik ist es nicht.
Da mich Frau Göckemeyer am 17.04.12 mit der Bemerkung "Wir
sind
beim Tagesordnungspunkt 'Anregungen'" zu unterbrechen versucht hatte,
fügte ich damals hinzu: "Das war die Anregung: Versuchen Sie es mit der Wahrheit."
Die Dürener Zeitung berichtete am 19.04.12:
"Konkret
geht es um ein stadteigenes Haus in Schmidt. Die Stromkosten lagen 2011
auffällig über dem angesetzten Wert. 'Dies ist uns
natürlich aufgefallen, bevor es in den politischen Raum ging',
sagte Göckemeyer unserer Zeitung. Sie verwies darauf, dass es
der
Stadt jetzt erstmalig wegen des eingeführten
Gebäudemanagements möglich sei, Stromkosten den
kommuneeigenen Häusern zuzuordnen: 'Das war in der
Vergangenheit
nicht der Fall.'"
Nach Auskunft ihres Anwalts war die Zuordnung schon 2008/09
möglich. So neu ist die Einführung von
Stromzählern eben
doch nicht.
Erwin Fritsch, 19.07.12

Ratssitzung
17.04.12 (Stärkungspakt, Strafanzeige)
Die
Finanzlage Nideggens
Nideggen ist verschuldet. Sie Schulden Nideggens sind seit dem Jahr
2000 (damals rund 10 Mio. €) ständig gestiegen. Sie
werden
Ende 2012 bei über 30 Mio. € liegen. Dramatisch ist
nicht nur
die Schuldensumme, sondern die Ursachen für den Anstieg. Seit
2001
gingen die Investitionskredite (Schulden für Bauten und
Beschaffungen) stetig zurück während die
Liquiditätskredite (Schulden zum Defizitausgleich) anstiegen,
in
den letzten Jahren rapide. Besonders krass ist die Entwicklung der
letzten Jahre:
| Jahr |
Jährliches
Defizit |
2008
Letzes Amtsjahr Hönscheid |
-
1,4 Mio. € |
2010
1. Amtsjahr Göckemeyer |
-
1,7 Mio. €
(davon Zinsen: - 0,8 Mio. €) |
2011
Nach Änderung Schlüsselzulagenberechnung |
-
3,8 Mio. € |
2012
3. Amtsjahr Göckemeyer |
-
4,0 Mio. €
(davon Zinsen: - 0,6 Mio. €) |
Seit 2011 erhält Nideggen durch die von der
Rot/Grünen
Landesregierung geänderte Berechnungsgrundlage ca. 1,3 Mio.
€
weniger an Schlüsselzuweisungen. Der
Stärkungspakt-Zuschlag
von ca. 0,8 Mio. € gleicht dies nicht aus. Der Anteil der
Zinsen
am jährlichen Defizit ist relativ gering. Von 2010 bis 2012
sind
sie wegen der Zinsentwicklung gesunken.
Im Ergebnis sind in der kurzen Amtszeit der Frau Göckemeyer
die
Schulden Nideggens um fast 50 % gewachsen. Daran ist nicht sie schuld,
sondern die für die Wahrnehmung der Pflichtaufgaben
völlig
unzureichende Finanzausstattung durch das Land und die zu hohen
Belastungen durch die an den Kreis zu leistenden Abgaben.
Der
Stärkungspakt
Die Hilfe des Landes für die notleidenden Kommunen durch das
Stärkungspakt-Gesetz von 2011 war dringend notwendig. Sie war
aber
nicht ausreichend durchdacht und ist nicht ausreichend. Schon der Name
ist unzutreffend. Es ist kein Pakt zwischen Kommunen und dem Land,
sondern das Land verordnet "Hilfe" und verpflichtet die notleidendsten
Kommunen (dabei Nideggen) zur Teilnahme, die nächste Kategorie
kann freiwillig teilnehmen, alle anderen werden zusätzlich
belastet.
Und so sieht der "Pakt" aus:
- Von 2011 bis 2020 stellt das Land jährlich 350
Mio. €
für die pflichtig teilnehmenden Kommunen bereit (durch
zusätzliche Schuldenaufnahme gegenüber den Vorjahren).
- Weitere 65 Mio. € jährlich werden ab 2012
für die
freiwillig teilnehmenden Kommunen durch Kürzung der
Zuweisungen an
die restlichen Kommunen bereitgestellt. Dieser Betrag steigt bis 2014
auf 310 Mio. € und wird dann bis 2020 fortgeführt.
- Das bedeutet für Nidegggen: 0,5 Mio. €
pro Jahr weniger
und die Verpflichtung bis 2016 den Haushalt auszugleichen
(Haushaltsanierungsplan).
- Bei der Erstellung des Sanierungsplans kann die Kommune
sich
durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) beraten lassen. Die
GPA
wird dafür vom Land aus den Sanierungspakt-Mitteln bezahlt.
- Wird diese HH-Sanierung nicht erreicht, kann die BezReg
einen Beauftragten ("Sparkommissar") in die Kommune schicken.
Nachdem die Einzelheiten des "Paktes" bekannt wurden, regte sich
lautstarker Unmut auch bei rot/grünen Kommunalpolitikern in
NRW
über die Bedingungen der Hilfe. In Nideggen sind die
Stammtisch-Strategen immer noch nicht aufgewacht.
Den Antrag der Unabhängigen:
"Bisher
unbeantwortet vom GPA und der Verwaltung ist de Frage, mit welchem
Schritt im Minimum zu starten ist und wie die Folgejahre "linear"zu
gestalten sind.
Weiter ist
unbeantwortet, welche
Konsequenzen der Stadtrat zu verantworten hat, wenn die
aufgeführten Maßnahmen nur zum Teil oder
überhaupt
nicht beschlossen werden."
könnte man nach dem Motto "Es gibt keine dummen Fragen, es
gibt
nur dumme Antworten" betrachten. Es gibt aber auch Fragen, die ein
Übermaß an Unkenntnis offenbaren.
Der
Sanierungsplan
Die GPA-Vertreter halfen der Verwaltung bei der Erstellung einer
Excel-Tabelle. Darin sind das zu erwartenden Jahresdefizit und Zeilen
für mögliche Ausgabenkürzungen und
Einnahmesteigerungen
eingetragen. Als letzte Zeile wird die Differenz zum Soll in
zusätzliche Erhöhung der Grundsteuer B umgerechnet.
Diese
Vorgehensweise ist nicht vorgeschrieben, sie ist aber bestens geeignet
Stammtisch-Strategen zum Handeln zu bringen. Ob das Handeln sachgerecht
und gegenüber dem Bürger verantwortbar ist,
müssen die
Kommunalpolitiker entscheiden und verantworten.
Der Gemeinderat Aldenhoven (auch Stärkungspakt-Kommune) hat
z.B.
am 26.01.12 den Vorschlag Steuerhebesätze zum 01.01.2012
anzuheben
(Grundsteuer von A 247 auf 267, Grundsteuer B von 423 auf 443,
Gewerbesteuer von 421 auf 431) fast einstimmig abgelehnt.
|
|
GrdSt
A
|
GrdSt B
|
GewSt
|
|
Düren
|
370
|
590
|
450
|
|
Jülich
|
252
|
452
|
438
|
|
Nideggen
|
300
|
450
|
420
|
|
Aldenhoven:
|
247
|
423
|
421
|
|
Inden
|
280
|
420
|
440
|
|
Kreuzau
|
241
|
420
|
426
|
|
Titz
|
260
|
420
|
413
|
|
Heimbach
|
250
|
413
|
413
|
|
|
260
|
413
|
418
|
|
Nörvenich
|
260
|
413
|
413
|
|
|
|
|
|
|
Langerwehe
|
240
|
400
|
413
|
|
Hürtgenwald
|
300
|
395
|
415
|
|
Vettweiß
|
210
|
381
|
390
|
|
Merzenich
|
200
|
380
|
400
|
|
Durchschnitt
aller Stärkungspakt-
Kommunen
|
329
|
444
|
443
|
Der im Rat vorgelegte Sanierungsplan-Entwurf enthält noch
viele
Zeilen, die mit nicht nachvollziehbaren geschätzten Zahlen
befüllt sind. Einige Zeilen sind unzumutbar. Dazu
gehören z.
B. Grundschulschließung, Verkauf Begegnungsstätte
Berg und
weitere Steuererhöhungen. Am 24.04.12 wird der Plan nochmals
im
vertraulich tagenden "Lenkungsausschuss" beraten und soll dann am
15.05.12 12.06.12 (am 24.04. geä.) im Rat beschlossen werden.
Strafanzeige "Stromdiebstahl"
Die Stadt Nideggen ist Eigentümer eines Hauses in
Nideggen-Schmidt. Es wird, nur teilweise mit Mietverträgen,
von
unterschiedlichen Nutzern belegt.
Bei der Ratssitzung am 28.02.12 erhielten die Ratsmitglieder eine Liste
über "Freiwillige Leistungen 2011". Für die
Stromkosten des
Hauses sind in dieser Liste eingetragen:
Planwert 2011: 950,00 € und Buchungsübersicht per
31.12.11: 6.075,00 €.
Am 05.03.12 fand eine Besprechung zum Thema "Sanierungskonzept" statt.
Teilnehmer waren die Bürgermeisterin, die
Fraktionsvorsitzenden,
Vertreter der GPA (Gemeinde-prüfungsanstalt) und Mitarbeiter
der
Verwaltung. Dabei wies ein Fraktionsvorsitzender auf die erhebliche
Differenz zwischen Planwert (fortgeschriebener bisheriger
Durchschnittsverbrauch) und Buchungsergebnis hin. Er kannte anscheinend
auch eine Erklärung für eine unzulässigen
Stromverbrauch
und beschuldigte den von ihm vermuteten Verbraucher. Ein Mitarbeiter
der Verwaltung wies daraufhin, dass der Verwaltung die Differenz bei
der Erstellung der Übersicht aufgefallen sei und dass ein
deshalb
von der Stadt beauftragter Elektriker keine Unstimmigkeiten an den
Stromzählern festgestellt habe. Er wies auch darauf hin, dass
eine
weitere Überprüfung durch die RWE beabsichtigt sei.
In einem Gespräch mit diesem Fraktionsvorsitzenden am 06.03.12
zu
dem "Stromdiebstahl" berief er sich auf "Informationen aus mehreren
verlässlichen Quellen". Einzelheiten nannte er mir nicht.
Am 26.03.12 fand erneut eine Besprechung, mit gleichem Teilnehmerkreis
wie am 05.03.12, statt. Bei dieser Besprechung fragte ich nach dem
Sachstand "Stromdiebstahl". Der Mitarbeiter der Verwaltung berichtete,
dass die Zähler zwischenzeitlich, ohne erkannte
Auffälligkeiten, vom RWE überprüft worden
waren. Frau
Göckemeyer ließ kein Interesse erkennen, die Sache
weiter zu
verfolgen.
Mit E-Mail vom 31.03.12 forderte ich die Bürgermeisterin auf,
für die Ermittlungen die zuständigen und
qualifizierten
Stellen einzuschalten.
"...
der "Stromdiebstahl" im Gemeindehaus Schmidt ist Ihnen seit einigen
Wochen bekannt. Die "Ermittlungen" Ihrer Mitarbeiter blieben
offensichtlich ergebnislos. Der Schaden der Stadt rechtfertigt es nicht
auf eine Aufklärung des Sachverhaltes zu verzichten. Die
Ermittlung sollte nun endlich den dafür zuständigen
Stellen
übertragen werden. Sie sollten Strafanzeige und Strafantrag
wegen
des Verdachts auf Entziehung elektrischer Energie stellen.
Das Datum der
Strafanzeige bitte ich mir mitzuteilen. ..."
Bis zur Ratssitzung am 17.04.12 war genug Zeit vergangen um mir zu
antworten. Ich habe deshalb in der Sitzung bekannt gegeben:
"Wenn
ein Ratsmitglied von einer Straftat zu Lasten der Stadt
erfährt,
sollte er nicht nur in vertraulicher Runde schwätzen. Er
sollte
sich verpflichtet fühlen, Fakten zu nennen und tätig
zu
werden. Genau dazu wurde er bei Mandatsantritt verpflichtet.
Das gilt erst recht
für die
Bürgermeisterin. Sie hat Schaden von der Stadt abzuwehren.
Wenn
sie das nicht tut, setzt sie sich dem Verdacht der Untreue aus.
Ich habe Frau
Göckemeyer am
31.03.12 aufgefordert, Strafanzeige und Strafantrag wegen Entziehung
elektrischer Energie zu stellen. Diese Aufforderung blieb bisher
unbeantwortet.
Eine Schadenssumme
von 5.000 bis
6.000 € können wir nicht einfach ohne professionelle
Ermittlung hinnehmen. Wir beraten schließlich auch
über weit
geringere Einsparungsmöglichkeiten.
Ich habe deshalb
gestern Strafanzeige gestellt:
1.
gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Entziehung elektrischer Energie
2.
falls Frau Göckemeyer nicht tätig wurde, auch gegen
sie wegen Verdachts der Untreue.
Bevor man als
Fraktionsvorsitzender gegenüber seiner
Bürgermeisterin den
Verdacht auf Untreue äußert, sucht man unter
normalen
Umständen erst ein klärendes Gespräch. Das
geht aber
nicht mit einer Bürgermeisterin
-
die über 2 Wochen lang nicht antwortet.
-
die eifrig
angebliche "Verunglimpfungen" zurückweist, ohne konkrete
Vorwürfe entkräften zu können.
-
die permanent mit Unwahrheiten und teilweise sogar
lächerlichen Ausreden operiert.
Dazu, als aktuelles
Beispiel, die
Ausrede, warum sie eine eindeutige Auflage der BezReg ignorierte. Wie
sollte man eine Diplom-Sozialwissenschaftlerin "verunglimpfen", die
behauptet, die Bedeutung des Wortes "vorab" nicht verstanden zu haben.
Das ist keine Ausrede
mehr, das ist die Erfindung der
Nicht-Verunglimpfbarkeit."
Da mich Frau Göckemeyer mit der Bemerkung "Wir sind beim
Tagesordnungspunkt 'Anregungen'" zu unterbrechen versucht hatte,
fügte ich hinzu: "Das war die Anregung: Versuchen Sie es mit
der
Wahrheit." Falls es gar keinen Stromdiebstahl gab, sondern die Liste
von vornherein fehlerhaft erstellt war, wäre das der wirklich
allerletzte Moment gewesen es zu zugeben.
Wie geht es weiter?
Gemäß Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom 19.04.12
ermittelt sie gegen Frau Göckemeyer wegen des Tatvorwurfs
Untreue.
Ausreden können dem Rat und der Presse serviert werden. Die
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft werden sie kaum beenden.
Erwin Fritsch, 22.04.12
Gem. Mitteilung der
Staatsanwaltschaft
v. 12.07.12 erfolgt keine Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen gegen
Frau Göckemeyer. Es gab nach Feststellung der StAnw. keinen
Stromdienstahl und damit für Frau Göckemeyer keinen
Grund
Strafanzeige zu stellen.
Siehe dazu Kommentar vom
19.07.12.

Sondersitzung
Stadtrat am 20.03.12 ( Anmeldesituation Sekundarschule)
Zur Vorgeschichte siehe Kommentar vom 14.03.12 zur Schulentwicklung.
Mit Eingang der Genehmigung der Sekundarschule durch die
Bezirksregierung (BezReg) vom 03.02.12 war klar:
- Aus Nideggen/Kreuzau müssen mindestens 50 Kinder
angemeldet
sein, damit der Sekundarschulstandort Nideggen genehmigt wird. Er
bleibt dann 2-zügig.
- Um 3-zügig zu werden müssen mindestens 75
Kinder aus Nideggen/Kreuzau angemeldet sein.
- Die Stadt Nideggen erhielt die Auflage die Eltern vorab
(=vor
Beginn des Anmeldeverfahrens) darüber zu informieren, dass in
Nideggen ein neues Anmeldeverfahren eröffnet wird, wenn die
Mindestzahl für den Sekundarschulstandort Nideggen nicht
erreicht
wird.
"Die
Sekundarschule wird antragsgemäß mit sieben
Parallelklassen
in vertikaler Gliederung mit zwei Standorten genehmigt.
Sie wird mit vier
Parallelklassen
pro Jahrgang am Standort Kreuzau genehmigt. Ich behalte mir den
Widerruf der Genehmigung für den Fall vor, dass bei der
Errichtung
die Zahl von mindestens 100 Anmeldungen von Kindern aus dem
Gemeindegebiet Kreuzau und dem Stadtgebiet Nideggen unterschritten
wird. Im Falle des Widerrufs ist die Schule mit drei Parallelklassen
pro Jahrgang genehmigt. ...
Der Teilstandort
Nideggen wird mit
drei Parallelklassen pro Jahrgang genehmigt. Ich behalte mir den
Widerruf der Genehmigung für den Fall vor, dass bei der
Errichtung
die Zahl von mindestens 75 Anmeldungen von Kindern aus dem Stadtgebiet
Nideggen und dem Gemeindegebiet Kreuzau unterschritten wird. Im Falle
des Widerrufs ist die Schule mit zwei Parallelklassen pro Jahrgang
genehmigt. Ich behalte mir den Widerruf der Genehmigung für
den
Fall vor, dass bei der Errichtung die Zahl von mindestens 50
Anmeldungen von Kindern aus dem Stadtgebiet Nideggen und dem
Gemeindegebiet Kreuzau unterschritten wird. ...
Die
Auflösung der Haupt- und
Realschule wird mit der Auflage versehen, dass je ein Anmeldeverfahren
für eine Haupt- und Realschule eröffnet wird, sofern
nach dem
Ergebnis des Anmeldeverfahrens für die Sekundarschule der
Teilstandort Nideggen nicht errichtet und der Standort Kreuzau
lediglich mit drei oder vier Parallelklassen errichtet werden kann. Die
Eltern sind darüber vorab zu informieren."
(Auszug aus der
Genehmigung der BezReg v. 03.02.12)
Seit Eingang der Genehmigung der Bezirksregierung hatte die
Bürgermeisterin Zeit sich über das Problem 2 oder
3-zügigkeit und die ggf. notwendige Zurückweisung
angemeldeter Kinder nachzudenken. Statt dessen veröffentlichte
sie
auf der Web-Site der Stadt:
"Sekundarschule kommt
Die Anmeldezahlen
waren
überzeugend. Insgesamt 159 Schülerinnen und
Schüler sind
an der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen angemeldet worden. 95 von ihnen
wollen in Kreuzau zur Schule gehen, 64 in Nideggen.
Die Bezirksregierung
Köln hat
jetzt zugestimmt, dass die Schule im Südkreis Düren
mit zwei
Standorten errichtet werden kann. Damit haben die Eltern endlich
Sicherheit darüber, wo ihre Kinder ab dem neuen Schuljahr zur
Schule gehen werden. Bürgermeisterin Margit
Göckemeyer und
Bürgermeister Walter Ramm freuten sich sehr über
diese
positive Entwicklung."
Da nur 64 Anmeldungen, davon 54 aus Kreuzau/Nideggen, für den
Schulstandort Nideggen vorlagen, war doch klar, dass dort nur
2-Zügigkeit genehmigt war. Folglich musste es auch zu
Zurückweisungen angemeldeter Schüler kommen. Die
Hoffnung,
dass diese Zurückweisungen nur Auswärtige treffen
würden, war reichlich naiv.
Die
"Krisensitzung"
Nachdem Frau Göckemeyer am 13.03.12 durch ein Telefonat mit
der
BezReg vom unabwendbaren Widerruf der 3-Zügigkeit erfahren
hatte,
lud sie die Fraktions-vorsitzenden von CDU, SPD, Grünen,
Unabhängigen und FDP zu einer abendlichen Krisensitzung ein.
Man
verständigte sich schnell auf die Vorgehensweise:
Möglichst
viel Wirbel machen und die Schuld an der Misere allen Anderen zuweisen.
Dazu wurde eine Presseerklärung der Fraktionsvorsitzenden und
eine
Dringlichkeitsentscheidung formuliert, die die Bürgermeisterin
beauftragte rechtliche Schritte einzuleiten. Am nächsten Tag
ging
sie zum Anwalt um sich erklären zu lassen, dass die
Widerspruchsfrist (steht auf dem Bescheid) abgelaufen ist. Herr
Klöcker, Unabhängige, polemisierte im Internet: "
Ministerium
wortbrüchig, Bezirksregierung verhindert
Flexibilität". Die
CDU beantragte eine Sondersitzung.
Die
Sondersitzung
Die Sitzung brachte wenig Erhellendes, aber reichlich Polemik. Herr
Fischer (CDU) sprach von der "Willkür der
Regierungspräsidentin" (SPD). Auch Landrat Spelthan (CDU)
erkannte
Fehler nur bei der BezReg und versprach, sich für die
nachträgliche Aufnahme der abgelehnten Kinder einzusetzen.
Frau
Göckemeyer stellte den Ablauf aus ihrer Sicht sehr
ausführlich dar. Um echte Aufklärung ging es ihr
dabei
weniger. Sonst hätte sie z.B. die Genehmigung der BezReg den
Sitzungsunterlagen beigefügt. Dann wäre aber zu
deutlich
geworden, dass sie und ihre Unterstützer allzu schwungvoll
gegen
die Mauer gefahren sind.
Faule
Ausrede oder freche Lüge?
Inzwischen kenne ich die Genehmigung und habe schriftlich nachgefragt,
warum die Vorab-Information (=vor Beginn des Anmeldeverfahrens zur
Sekundarschule) der Eltern nicht erfolgt ist. Frau Göckemeyer
antwortete:
"...
da, der Fall '..sofern nach dem Ergebnis des Anmeldeverfahrens
für
die Sekundarschule der Teilstandort Nideggen nicht errichtet ... werden
kann', nicht eingetreten ist, war es nicht notwendig ein
Anmeldeverfahren für Haupt- und Realschule zu
eröffnen.
Natürlich hätten wir ansonsten die Eltern
über ein
Anmeldeverfahren an Haupt- und Realschule informiert."
Natürlich ist mit Vorab-Information: "vor Beginn des
Anmeldeverfahrens zur Sekundarschule" gemeint gewesen. Diese
Vorab-Information hätte aber die Anmeldezahlen
gedrückt. Die
Eltern sollten im Glauben gelassen werden, es gäbe keine
Alternative mehr zur Sekundarschule in Nideggen.
In ihrem Umgang mit der Wahrheit ist Frau Göckemeyer aber noch
steigerungsfähig:
Lügen
bis über die Grenze der Lächerlichkeit!
Die MFN-Fraktion hatte einen Antrag mit einem ausreichend
ausführlichen Fragenkatalog vorgelegt. Diese Fragen wurden
durch
eine Feststellung eingeleitet:
"Die
Zeitungsartikel zum Thema Sekundarschule veranlassen mich, Sie dringend
um Information der MFN-Fraktion über den aktuellen Sachstand
aufzufordern. Nach meiner Einschätzung handelt es sich um eine
"wichtige Angelegenheit" im Sinne des § 55(1) GO NRW. Sie
hatten
am 13.03.12 einzelne ausgewählte Fraktionen informiert. Auch
die
Mitglieder unserer Fraktion müssen in der Lage sein zu diesem
Thema Bürgern fundierte Auskünfte zu erteilen."
Dies konnte und sollte von unserer Bürgermeisterin als Vorwurf
aufgefasst werden, ihrer Verpflichtung zur Information des Rates nicht
nachgekommen zu sein.
Diesen Vorwurf konterte sie mit der genialen Behauptung, am 13.03.12
hätten sich Fraktionsvorsitzende getroffen und sie dazu
eingeladen. Frau Zentis, Grüne, bestätigte das. Die
anderen
Beteiligten schwiegen dazu vorsichtshalber.
Damit ist zwar die Frage, warum der Rat nicht informiert wurde, nicht
beantwortet aber ein schönes Märchen
erfunden worden.
Ich würde ja gerne glauben, dass sich Fraktionsvorsitzende
treffen
und mangels anderer geeigneter Räumlichkeiten abends nach
Dienstschluss der Verwaltung das Zimmer der Bürgermeisterin
wählen. Wenn sie dann zufällig noch anwesend ist, ist
es ja
nur höflich, ihr die Anwesenheit zu gestatten.
Auch wenn es total albern ist, so eine Niveaulosigkeit passt einfach
nicht zur Amtsführung einer Bürgermeisterin! Bewusst
unwahre
Behauptungen nenne ich Lügen. Mir ist bekannt, dass
die
Einladung
zu dem Treffen von Frau Göckemeyer kam.
Dafür
könnte ich
Zeugen benennen. Frau Zentis würde ich nicht als Zeugin
benennen.
Ihre Glaubwürdigkeit hat in der Öffentlichkeit doch
schon arg
gelitten (z.B. angebliches Spendenangebot an das Franziskus-Gymnasium
oder angeblicher Ratsbeschluss über eine
Blockheizkraftwerks-Beschaffung).
Ergebnis
der Sitzung
- Die Kommunen, die mit der Einführung der
Sekundarschule abgewartet haben, werden nicht nur klammheimlich
lächeln.
- Die Elterninitiative lag mit ihrem ersten Ansatz zum
Bürgerbegehren genau richtig.
Am 25.06.11 habe ich in einem Kommentar geschrieben:
"Man springt nicht auf einen Zug, dessen Fahrtrichtung man nicht kennt."
So ganz falsch lag ich damit wohl nicht.
- Frau Göckemeyer und die Ratsmehrheit betreiben
Schuldzuweisung an alle anderen, um vom eigenen Pfusch abzulenken.
- Die Eltern der abgewiesenen Kinder stehen im Regen. Sie
können klagen und werden dies hoffentlich auch tun.
- Auch die Stadt kann jetzt klagen und tut es auch. Sie hat
inzwischen den schriftlichen Widerrufsbescheid mit erneuter
Rechtsmittelbelehrung und erneuter Fristsetzung erhalten.
Die Chance:
- Ob die Klagen und Widersprüche Erfolg haben,
bleibt abzuwarten.
- Aber: Es wurde genug Staub aufgewirbelt und es ist
Wahlkampf. Gut
möglich, dass dies zu schnelleren Lösungen
führt, als
der Rechtsweg.
Auch wenn die nachträgliche Aufnahme der abgewiesenen Kinder
gelingt: Im Schulzentrum Nideggen wird nur ca. die Hälfte der
Schüler in die Sekundarschule aufgenommen werden, die sonst
die
Haupt- und Realschule besucht hätten.
Erwin Fritsch, 25.03.12

"Schulentwicklung"
(14.03.12)
Schulentwicklung
mit Vernunft?
"Schulentwicklung mit Vernunft" lautete die Forderung der
Elterninitiative, die gegen die überstürzte
Einführung
der Sekundarschule angetreten war. Diese Forderung war berechtigt, aber
auch blauäugig und naiv. So wird Schulpolitik leider nicht
gemacht. Nicht in den Ländern, schon gar nicht in Nideggen!
"Laut
Verfassung sind die Länder bislang allein für die
Bildungspolitik zuständig. Deren höchstes Gremium ist
die
Kultusminister-konferenz (KMK). Doch die KMK gestaltet schon lange
nichts mehr. Personell ist sie ausgelaugt, konzeptionell dem Hirntod
nahe. Das Argument, Bildungspolitik sei die letzte Domäne der
Länder, mag stimmen - nur dient sie nicht der Bildung, sondern
allenfalls den damit beschäftigten Politikern."
Martin Spiewak, DIE
ZEIT, 08.03.21
3
"Erfolgsmeldungen" der letzten Woche:
- Der Vorsitzende der KMK feiert einen Erfolg.
Richtig ist:
Die Forderung
nach einem bundeseinheitlichem Abitur-Standard wird seit Jahrzehnten
nur allzu berechtigt gestellt. Absolute Vergleichbarkeit der
Abitur-Noten würde erst ein bundeseinheitliches Zentral-Abitur
bringen. Dagegen wehren sich einige Länder vehement. An ihrer
Spitze: NRW. Warum scheuen Bildungspolitiker das Zentral-Abitur wie der
Teufel das Weihwasser? Haben sie Angst davor, dass ihre
Bildungs-politischen Gesamtschulträume einem realen
Ergebnistest
unterzogen werden? Wie auch immer: Geeinigt haben sich die
Länder
auf einen bundeseinheitlichen Katalog von Abiturfragen, der in aller
Ruhe bis 2017 erstellt werden soll. Dann können sich die
Länder aus diesem Katalog ihre Abiturfragen holen. Aber nur
die
Länder, die das dann auch freiwillig wollen. Bescheidener
geht's
nicht!
- Frau Göckemeyer feiert Nideggen als Modellstadt
für gelungene Inklusion.
Richtig ist,
dass im
Schulausschuss über Ziele und erreichten Stand der Inklusion
(Neudeutsch für gemeinsamen Unterricht von Schülern
mit
Förderungsbedarf mit anderen Schülern) gesprochen
wurde. Was
bisher erreicht wurde, bereits als gelungenes Modell zu feiern, war
voreilig. Die Zielsetzung ist richtig und sie anzustreben ist wichtig
und überfällig (auch auf diesem Sektor ist
Deutschland nicht
führend). Es ist aber mit Konzepten nicht getan. Was fehlt ist
Personal und Geld. Zwei Lehrerinnen berichteten aus der Praxis. Sie
unterrichten engagiert, aber ausreichendes, speziell ausgebildetes,
Personal fehlt. Auf zusätzliche Lernmittel (ca. 1.500
€), die
sie im September 2011 beantragt haben, warteten sie geduldig.
Wenigstens dieses Problem wurde inzwischen gelöst. Sie durften
eine Kopie ihres Schreibens erneut vorlegen.
- Frau Göckemeyer feiert die Genehmigung der
Sekundarschule.
Richtig ist,
dass sie
irgendetwas erhalten hat (schriftlich oder nur mündlich?), das
sie
nicht richtig gelesen oder nicht verstanden hat oder das böse
Menschen in der Bezirksregierung ihr nicht richtig erklärt
haben.
Jedenfalls kam kurz danach die Ernüchterung: Nicht 3, sondern
2
Klassen wurden in Nideggen genehmigt. Nideggener Schüler
werden
abgewiesen. Die zugesagte Klassengröße wird
überschritten (Einzelheiten siehe unten). Was tut Frau
Göckemeyer: Sie schickt 5 Nideggener Fraktionsvorsitzende nach
vorne. Die lehnen sich auch brav verbal aus dem Fenster und
fühlen
sich "hinters Licht geführt" und bejammern, dass "Eltern mit
Füßen getreten" werden. Was hatten sie getan, als
sie die
Sekundarschule Kreuzau/Nideggen durchgepeitscht und 2-mal gegen das
Bürgerbegehren gestimmt hatten? Dass sie diesmal von ihren
Kreuzauer Kollegen allein gelassen werden, sollte ihnen auffallen. Als
sie die Frechheit aufbrachten, die Elterninitiative per Flugblatt
aufzufordern, auf die Wahrnehmung ihrer Rechte (Unterschriften
für
ein Bürgerbegehren zu sammeln) zu verzichten, hatten sie die
Unterstützung aus Kreuzau noch.
Was
wird aus der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen
Über Vor- und Nachteile des 3-gliedrigen Schulsystems
lässt
sich trefflich streiten, aber anscheinend nicht sachlich und
ideologiefrei argumentieren. Einige Tatsachen kann man aber nicht
einfach unter den Tisch wischen:
- Es gibt keinen durch eine wissenschaftliche Studie belegten
Beweis dafür, dass längeres gemeinsames Lernen allein
schon
erfolgversprechend ist. Trotzdem ist diese Meinung in vielen
Köpfen fest einbetoniert.
- Wer erfolgreiche Modelle für längeres
gemeinsames
Lernen aus anderen Ländern zitiert, muss auch die dort
vorhandenen
personellen und materiellen Ressourcen bereitstellen können.
- Aus allen Bundesländern, in denen
"Hau-Ruck-Schulreformen"
nach einem Regierungswechsel durchgeführt wurden, gibt es
Berichte
über die zumindest vorübergehenden Probleme, die
Nachbesserungen erzwingen.
- Die Haupt- und Realschule Nideggen waren anerkannte und
überaus erfolgreiche Schulen und ein echter Werbefaktor
für
den Wohnort Nideggen. Ihr Schülernachwuchs war für
die
nächsten Jahre gesichert.
- Mit der Sekundarschule Nideggen hätte man sich
noch
anfreunden können, die Sekundarschule Kreuzau/Nideggen ist
eine
deutlich ungünstigere Lösung für Nideggen.
Am 25.06.11 habe ich in einem Kommentar geschrieben: " Man springt
nicht auf einen Zug, dessen Fahrtrichtung man nicht kennt." So ganz
falsch lag ich damit wohl nicht. Die Entscheidung für diese
Sekundarschule Kreuzau/Nideggen ist aber gefallen. Daran
ändert
auch die Entscheidung für Neuwahlen in NRW nichts. Im
Gegenteil:
Die üblichen Phrasen vom Investieren in die Zukunft und
Bildung
und der Verantwortung für künftige Generationen
werden
Standardfloskeln aller Wahlkämpfer. Es bleibt nur zu hoffen,
dass
nach der Wahl eine stabile Regierung nicht als erstes auf
schulpolitischen Zickzack-Kurs geht, sondern der Schulform
Sekundarschule eine vernünftige Entwicklungschance gibt.
"Schulen gelingen nur in
einer Atmosphäre des Vertrauens.
Eltern wollen sich
auf die Schule ihrer Kinder, auf die Lehrer und die Kultusminister
verlassen können.
Sie hassen Unruhe
(unabhängig davon, welche Partei sie gerade verbreitet) und
jedes Durcheinander."
(Thomas Kerstan, DIE
ZEIT, 22.09.11)
Was
wird aus der Elterninitiatve
Sie haben resolut für die Interessen Nideggener Kinder und die
Zukunft Nideggens gekämpft. Gescheitert sind sie an der
Borniertheit der Nideggener Ratsmehrheit. Dass sie ihre Klage gegen die
Ratsentscheidung zurückgezogen haben, ist
verständlich. Der
Weg bis zum OVG kostet nicht nur Geld, sondern auch Zeit.
Nachträglich Recht zu bekommen, war das Prozessrisiko kaum
Wert.
So bleibt nur zu hoffen, dass sie nicht aufgeben, sondern den Fortgang
der schulischen Entwicklung in Nideggen konstruktiv, kritisch und vor
allem sachkundig begleiten. An dieser Sachkunde mangelt es im Rat doch
sehr.
Erwin Fritsch, 14.03.12

2011
Ratssitzung
27.12.11 (2.Sondersitzung Bürgerentscheid)
Die Elterninitiative wird wieder ausgebremst:
Dass die Elterninitiative beim 2. Bürgerbegehren innerhalb von
10
Tagen weit mehr Unterschriften sammelte, als gefordert, war
beindruckend genug. Ein taktischer Fehler mag es gewesen sein, die
Unterschriftenliste nicht der Stadt zur Prüfung vorzulegen.
Anscheinend hatte sie der Beratung durch einen Anwalt mehr vertraut als
einer Auskunft der Bürgermeisterin. Das gab der
Bürgermeisterin, Herrn Klöcker, Unabhängige,
und Herrn
Fischer, CDU, die Gelegenheit ein paar verbale Krokodilstränen
über die leider unbelehrbare Initiative (Klöcker:
"Initiative
der Unvernunft") abzudrücken.
Der Ablauf der Sitzung war vorhersehbar:
- Die Ratsmehrheit hatte sich vor der Sitzung
auf die Ablehnung des Bürgerbegehrens wegen angeblicher
Unzulässigkeit geeinigt.
- Die Bürgermeisterin legte eine
längliche Beschlussvorlage vor, die diese
Unzulässigkeit
beweisen sollte.
- Eine ernsthafte Diskussion über die Frage der
Zulässigkeit wurde erst gar nicht geführt.
Einige Fragwürdigkeiten der Beschlussvorlage:
- Die Zahl der gültigen Unterschriften
wurde nicht geprüft (§ 26 GO: "Die Angaben werden von
der
Gemeinde geprüft"). Diese Bestimmung gilt unabhängig
davon,
ob die BgM'in das Begehren für zulässig
hält.
- BVL: "Das Bürgerbegehren vom 13.12.2011
richtet sich gegen den Ratsbeschluss „Erhalt des
Schulstandortes“ vom 27.09.2011". Davon ist im
Bürgerbegehren nicht die Rede. In der Unterschriftenliste
steht:
"Der Rat der Stadt Nideggen beabsichtigt ... aufzulösen." Der
Ratsbeschluss vom 27.09.11 war noch kein rechtsgültiger
Beschluss,
weil es damals die Sekundarschule als gesetzliche Schulform noch nicht
gab. Deshalb erfolgte der Beschluss zur Einführung einer
gesetzlichen Schulform erst am 13.12.11, nach Abgabe der ersten 1055
Unterschriften.
- BVL: "Die Beschlussfassung über einen
Erhalt von Haupt- und Realschule und einer gleichzeitigen
Einführung der Sekundarschule würde jedoch dazu
führen,
dass mehr Klassen in dem vorhandenen Schulzentrum untergebracht werden
müssten, da die am Schulzentrum angemeldeten Schüler
in drei
statt einer Schulform angemeldet werden und somit für alle 3
Schulen Eingangsklassen gebildet werden müssten." Hier wird
die
Argumentation völlig unsinnig! Die gleichzeitige
Einführung
der Sekundarschule ist im Bürgerbegehren nicht gefordert,
sondern
der Erhalt der Real- und Hauptschule. Die Sekundarschule würde
sich dann durch das Anmeldeverhalten der Eltern erledigen.
Insgesamt ist die Begründung in der BVL eine nette
Fleißarbeit. Hätte die Bürgermeisterin, den
Antrag auf
einen Ratsbürgerentscheid, den Grüne,
Unabhängige, SPD
und FDP am 15.11.11 eingebracht hatten, annähernd
ähnlich
"gewissenhaft" geprüft wie das Bürgerbegehren,
hätte sie
damals nicht zustimmen dürfen. Der Antrag enthielt eine
falsche
Behauptung (Sekundarschule in allen Kommunen des Kreises) und statt
eines Kostendeckungsvorschlages das Geschwafel von "angedachten"
Erhöhungen der Landeszuweisungen.
Die Abstimmung:
Gegen den Unzulässigkeitsbeschluss stimmten MFN und Herr
Erler,
SPD, Herr Müllejans, SPD, enthielt sich. Die Ratsmitglieder
und
die Bürgermeisterin, die am 15.11.11 dem Antrag auf
Ratsbürgerentscheid zugestimmt hatten und nun das
Bürgerbegehren für unzulässig
erklärten, konnten
damit deutlich zeigen, dass sie geltendes Recht beliebig, also
willkürlich, anwenden.
Wie geht es weiter?
- Die Elterninitiative hat die Alternativen: Rechtsweg
und/oder erneutes Bürgerbegehren oder Aufgabe.
- Die Schulministerin, Frau Löhrmann, wird
sich kaum an den von ihr herausgegebenen Leitfaden halten.
- Bürgermeisterin und Ratsmehrheit gewinnen
immer mehr Bürger für die Erkenntnis, 2009 die
falsche Wahl
getroffen zu haben.
"Vor Ort kann dieses Konzept
nur dann seine volle Wirkung entfalten, wenn es von
einem breiten Konsens
getragen ist. Sind wesentliche gesellschaftliche Gruppen
darüber
zerstritten, ob das Angebot einer Sekundarschule im Ort sinnvoll ist,
kann
das eine geringere
Akzeptanz des neuen Angebots bedeuten und infrage stellen, ob
die Schule
überhaupt eingerichtet werden kann."
(Schulministerium:
Leitfaden für Schulen und für Gemeinden, die eine
Sekundarschule errichten wollen.
Stand 16. November
2011)
Erwin Fritsch, 30.12.11

Ratssitzung
am 13.12.11
Die
Elterninitiative am Zwischenziel:
Die Ratsmehrheit hatte am 15.11.11 beschlossen, das
Bürgerbegehren
wegen angeblicher Formfehler für unzulässig zu
erklären.
Das hat die Initiative nicht entmutigt. Ganz im Gegenteil: Sie
starteten am 03.12.11 ein neues Begehren, nun mit der klaren Forderung,
Erhalt des Schulzentrums mit den bestehenden regional herausragend
anerkannten Schulen (Haupt- und Realschule). Bürger und Eltern
aus
Nideggen und auch aus Vettweiß, Kreuzau und Heimbach
schwärmten aus. In kurzer Zeit sammelten sie das erste Paket
Unterschriften. Dass die eine oder andere Unterschrift nicht nur dem
Erhalt des Schulstandorts galt, sondern auch dem persönlicher
Dank
an die Bürgermeisterin und die Ratsmehrheit für ihren
umsichtigen Umgang mit dem Bürgerwillen, darf nicht
verwundern.
Frau Werning übergab zu Sitzungsbeginn der
Bürgermeisterin
ein erstes Paket mit 1.055 Unterschriften. Bis 21.12.11 wird die
Initiative weitersammeln und dann noch einmal nachlegen. Damit wird der
Bürgerentscheid kaum mehr zu verhindern sein.
Beschluss
zur Einführung der Sekundarschule als Schulverbands
Nideggen-Kreuzau:
Am 12.10.11 hatten die Bürgermeister aus Hürtgenwald
und
Kreuzau noch milde ihre Nideggener Kollegin belächelt, als
Frau
Göckemeyer behauptete, in Nideggen seien alle
Beschlüsse
gefasst. Inzwischen hat sie gelernt, dass ein Rat eine Schulform erst
beschließen kann, wenn das Gesetz dazu in Kraft getreten ist.
Zur Gründung des Schulverbandes hörten wir von der
Bürgermeisterin die selben Begründungs-Mantras, die
durch
Wiederholung nicht überzeugender werden. Herr
Klöcker,
Unabhängige, rühmte erneut die langfristige
Lösung, die
angeblich den Schulstandort Nideggen retten soll. Zum Ergebnis der
Elternbefragung äußerte er mehrmals den Ausdruck
"beschämend". Es waren ihm zu wenig Antworten und zu wenig
Begeisterung für die Entscheidung, die ohne vorherige
Information
der Eltern getroffen worden war. Beschämend ist wohl eher sein
Verhalten. Herr Erler, SPD, erläuterte, wie er im Verlauf der
Diskussionen immer mehr davon überzeugt wurde, dass dieser
Schulverband zum Schaden für Nideggen und nur für
Kreuzau
nützlich sein wird. Ich wies darauf hin, dass wir uns von
Anfang
an entschieden hatten, dem Eltern-, besser dem Bürgerwillen zu
folgen. Inzwischen sind die Eltern des 3. und 4. Jahrgangs befragt
worden. Nur 29 % Antworten, davon lediglich 37 % zur Sekundarschule
zustimmend, das ist kein uns überzeugendes Ergebnis.
Bei der Abstimmung entschieden sich MFN und Herr Erler dagegen. Die
Ratsmehrheit war dafür. Die Sekundarschule Kreuzau mit
Außenstelle in Nideggen ist damit gerettet, wenn der
Bürgerentscheid nicht die Notbremse zieht.
Wenn man die Abläufe etwas genauer durchschaut, erkennt man,
dass
nur wenige Einzelpersonen diese Entscheidung durchgedrückt
haben:
- Die Fraktionen, deren Fraktionsvorsitzende das Spielchen
nicht
rechtzeitig durchschaut haben, haben sich festgelegt und
können
nun ohne Gesichtsverlust sachlichen Argumenten nicht einmal mehr
zuhören.
- Sind unserer Landtagskandidatin, Frau Zentis, die
Interessen der
grünen Landtags-fraktion so viel wichtiger, als die
Entwicklung in
Nideggen?
- Ist die ehemalige Solinger Sachbearbeiterin, Frau
Göckemeyer, der ehemaligen Solinger Stadträtin, Frau
Schulministerin Löhrmann, den Gefallen schuldig,
möglichst
als erste eine Sekundarschule zu liefern?
Das
Bermuda-Dreieck im Ratssaal :
Die Existenz des Bermuda-Dreiecks, in dem angeblich Schiffe
verschwinden, kann man glauben oder bezweifeln. Untersucht und
spekuliert wurde über dieses Phänomen
genügend. Echte
Fakten wurden nicht gefunden. Nun konnte unsere
Bürgermeisterin
uns überzeugend glaubhaft auf ein möglicherweise
ähnliches Phänomen, vielleicht akustischer Art, im
Nideggener
Ratssaal hinweisen: Worte verschwinden auf kaum erklärbare
Weise.
Die Sitzungsniederschrift zur Sitzung vom 22.11.11 vermerkt:
Auf Antrag von Herrn
Dohmen wird zur
Debatte folgende Äußerung von Herrn Keß in
das
Sitzungsprotokoll aufgenommen:
"Herr Fritsch bedient sich der gleichen Diktion wie ...."
Das Protokoll gibt die Worte nicht so wieder, wie wir und die
Zuhörer sie gehört haben. .
Herr Keß, hat ausdrücklich nicht nur mich,
sondern
auch die "Menschen für Nideggen" angegriffen. Auch die
Pressevertreter hatten das gehört:
- Keß
damals wörtlich:
"Ich möchte feststellen, dass sich die 'Menschen für
Nideggen' und insbesondere Herr Fritsch der gleichen Diktion bedienen,
wie .... Das ist unerträglich." (Dürener
Nachrichten, 07.12.11)
- Beim sechsten Antrag äußerte sich der
SPD-Fraktionsvorsitzende drastisch: «Ich möchte
feststellen», sagte Wolf Dieter Keß,
«dass sich die
Menschen für Nideggen und insbesondere Herr Fritsch der
gleichen
Diktion bedienen wie ... (Dürener
Zeitung, 24.11.11)
Als Herr Dohmen die korrekte Ergänzung des Protokolls
verlangte,
erhielt er von Frau Göckemeyer die Antwort: "Wir
können nur
aufschreiben, was wir gehört haben." Da Herr Keß ihr
viel
näher sitzt, als alle anderen, die seine Worte hören
konnten,
scheinen im Nideggener Ratssaal besonders eigenartige akustische
Bedingungen zu herrschen. Worte verschwinden angeblich auf kaum
erklärbare Weise: Eine Art Akustik-Bermuda-Dreiecks-
Phänomen
tritt manchmal zeitlich und örtlich eng begrenzt auf.
Der
wesentliche Inhalt eines Beschlusses:
Wir hatten die Bürgermeisterin in einem Antrag auf ihre
Verpflichtung zur Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem
nichtöffentlichen Teil hingewiesen. Das Protokoll vermerkt
dazu:
Nachdem die Bürgermeisterin zusagt künftig die
wesentlichen
Inhalte der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil
der
Ratssitzungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen und
örtlichen Vorschriften mit der öffentlichen
Niederschrift
bekannt zu machen, zieht Herr Fritsch den Antrag zurück.
(Sitzungsniederschrift Ratssitzung 08.09.10)
Ich habe mir erlaubt, auf den Beschluss aus dem
nichtöffentlichen
Teil einer Sitzung hinzuweisen, der der öffentlichen
Niederschrift
zu entnehmen ist:
"Der
Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung zu weiteren
Verwaltungstätigkeiten."
(Niederschrift der Sitzung vom 11.10.11)
Wesentliche Inhalte sind in dieser Formulierung nicht wirklich zu
finden. Wenn eine Stadt ein Anwaltsbüro mit der Wahrnehmung
ihrer
Interessen in öffentlicher Gerichtsverhandlung beauftragt,
gibt
es keinen Grund den Namen des Anwaltsbüros zu verschweigen.
Wenn
eine Stadt sich einer Verfassungsbeschwerde anderer Gemeinden und
Städte gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz
anschließt,
gibt es keinen Grund das zu verschweigen. Verhandlung und Urteil werden
öffentlich sein.
Ich hatte "angeregt" die etwas seltsame Bekanntgabe des Beschlusses zu
korrigieren. Die Antwort der Bürgermeisterin: Schweigen. Eine
Antwort an deren Glaubwürdigkeit wenigstens nicht gezweifelt
werden muss. Vielleicht war aber auch nur das Akustik-Bermuda-Dreieck
kurzfristig in meine Ecke gewandert.
Erwin Fritsch, 15.12.11

Ratssitzung
am 23.11.11
Ablehnung
aller MFN-Anträge:
Wir hatten 6 Anträge gestellt, die alle von der Mehrheit
abgelehnt
wurden. Dazu hatten wir sie ja gestellt! Wir hatten absichtlich
Anträge gestellt, denen man durchaus nach
vernünftiger
Überlegung zustimmen kann, wenn man zu dieser
vernünftigen
Überlegung fähig und willens ist. Dass die
Ratsmehrheit dazu
nicht in der Lage ist, konnten wir eindrucksvoll demonstrieren:
Verabredungsgemäß lehnten Bürgermeisterin
und
Ratsmehrheit die Anträge, mit teilweise höchst
fadenscheinigen Argumenten ab. Nur Herr Obladen und Herr Erler scherten
zeitweise aus dieser Front aus und stimmten zu oder enthielten sich.
Sicherung
der Stadtmauer
Während
der Stadtführung des Heimat- und Geschichtsvereins am
27.11.2010
wurde die BgM'in von einer Anwohnerin auf die in der
Stadtmauer
wurzelnden Bäume und Büsche hingewiesen. Frau
Göckemeyer
empfand dies als Zumutung, schaltete auf schrill und spielte ihre
Standard-Platte ab (Erst 1 Jahr im Amt, Altlasten übernommen,
kann
nicht alles gleichzeitig usw.). Die Anwohnerin ging
kopfschüttelnd
nach Hause.
Um die BgM'in daran zu erinnern, habe ich am 17.05.2011 im
Ausschuss für Stadtentwicklung und Tourismus darauf und auf
die
Spielplatznähe hingewiesen. Zusätzlich habe ich ein
Foto
vorgelegt, das die unmittelbare Nähe zum Spielplatz
ausreichend
verdeutlicht. Meine nächsten Erinnerungen erfolgten am
05.07.11 im
Stadtrat und am 05.10.11 im Ausschuss für Stadtentwicklung und
Tourismus. Auch Herr Nießen, CDU, hat inzwischen (er war am
27.11.10 auch anwesend) das Problem erkannt, in der
Ortsvorsteher-Beprechung vergeblich angesprochen und einen CDU-Antrag
an den Bauausschuss im nächsten Jahr veranlasst. Der
Handlungsbedarf der Stadt ist offensichtlich. Mag sein, dass die
Büsche und Bäume zu Hönscheid-Zeiten zu
wurzeln
begannen. Inzwischen haben sie sich zu einer
Göckemeyer-Altlast
ausgewachsen. Nun soll der Bauausschuss im nächsten Jahr
darüber beraten. Die Mehrheit gönnte der Stadtmauer
noch eine
Frostperiode
.
Abwassergebühren
Bei den Abwassergebühren, die den Einwohnern in Rechnung
gestellt
werden, handelt es sich um Benutzungsgebühren. Sie sind
kostendeckend zu erheben. Das OVG NRW verlangte 2007 als "gesplittete
Abwassergebühr" eine verursachergerechte Aufteilung (Abwasser
und
Niederschlagswasser) der Entsorgungskosten. Eine
Einnahmeerhöhung
lässt sich damit nicht begründen. In Nideggen
führte die
Änderung der Satzungen zu einer Einnahmeverbesserung von ca.
1,9
auf 2,2 Mio. € ( + 16 %). Wir hatten die Verwaltung
gebeten,
die Folie aus einem mdl. Vortrag des Herrn Esser "Lage zum Haushalt"
beizufügen, in der die getrennte Berechnung
ausdrücklich als
Maßnahme zur Einnahmenverbesserung dargestellt wurde. Dass
Herr
Esser diese Folie nicht mehr finden konnte, hält die BgM'in
für einen Zufall. Wäre die Folie aufgetaucht,
hätte das
etliche Gebührenzahler nachdenklich werden lassen. Unser
Antrag,
im nächsten Haupt- und Finanzausschuss darzulegen, wie durch
Änderungen der Satzungen eine nur kostendeckende Einnahme
erreicht
werden kann, wurde abgelehnt.
Öffnungszeiten
der Verwaltung
2011 ließ die BgM'in kaum einen Brückentag aus, um
sich und
ihren Mitarbeitern ein verlängertes Wochenende zu
gönnen. Die
Stadtverwaltung ist ein Dienstleistungsbetrieb. Die exzessive Nutzung
von Brückentagen zur Schließung der Verwaltung ist
wenig
bürgerfreundlich. Hier sollte ein vernünftiger
Kompromiss
zwischen den Interessen der Mitarbeiter der Verwaltung und den
Interessen der Bürger möglich sein.
Wir hatten vorgeschlagen: "Die Bürgermeisterin wird
aufgefordert,
2012 höchstens ein Drittel der Brückentage zur
Schließung der Verwaltung zu nutzen." Diesmal lautete die
Ausrede, der Beschluss sei so nicht zulässig. In anderen
Kommunen
ist er zulässig.
Sitzungsbeginn
für Rat- und Ausschusssitzungen
In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales und Sport
am
18.10.11 forderte Herr Klöcker, Unabhängige, die
Einhaltung
eines Beschlusses, der angeblich den Sitzungsbeginn auf 19:00 Uhr
festlegt. Der Beschluss ist nicht nur der MFN-Fraktion unbekannt. Die
am 20.10.11 an die Bürgermeisterin gerichtete Bitte, den
Beschluss
zu übermitteln, blieb unbeantwortet. Sie musste wohl
unbeantwortet
bleiben. Den Beschluss zitieren, konnte sie nicht - Die Behauptung des
Herrn Klöcker widerlegen, durfte sie nicht. Wir hatten
vorgeschlagen, in § 1 (3) der Geschäftsordnung als 2.
Satz
einzufügen:
"Die Sitzungen sollen Dienstags, 19:00 Uhr, beginnen." Es wäre
sachgerecht gewesen, diesen Beschluss zu fassen.
Billigung
der Sitzungsniederschriften
Die Sitzungsniederschriften sollen als Urkunde den wesentlichen Ablauf
der Sitzungen wiedergeben. Diesem Anspruch werden sie häufig
nicht
gerecht. Ich hatte mehr Beispiele genannt, als der BgM'in genehm war.
Sie verwahrte sich heftig, gegen den Vorwurf die Niederschriften zu
"redigieren". Wenn gelegentlich Kleinigkeiten nicht exakt stimmen, ist
das normal. Wenn aber ein Beschluss so "redigiert" wird, dass in der
nächsten Sitzung nur 14 Stimmen für die Richtigkeit
und 11
Stimmen dagegen sind, ist das nicht so einfach vom Tisch zu wischen.
Schon gar nicht wenn das Abstimmungsergebnis nur deshalb zu Stande kam,
weil die BgM'in (die das "falsche" Protokoll unterschrieben hatte) und
3 Ratsmitglieder (die bei der vorherigen Sitzung nicht anwesend waren)
mit abgestimmt hatten. Wir hatten deshalb vorgeschlagen: "Die
Niederschrift wird in der nächsten Sitzung gebilligt.
Abweichende
Darstellungen sind in der Niederschrift aufzunehmen."
Sitzungsunterlagen
(SD.Net)
Die Sitzungsunterlagen werden gleichzeitig mit der postalischen
Verteilung in das SD.Net eingestellt. Bei Änderungen, die sich
vor
Sitzungsbeginn ergeben, wird dies im SD.Net berücksichtigt.
Tischvorlagen und PowerPoint-Vorträge werden im SD.Net nicht
vollständig aufgenommen. Wenn z.B. mündliche
Vorträge
zum Thema "Lage zum Haushalt" für die Ratsarbeit wesentliche
Informationen enthalten, sollten sie wenigstens nachträglich
durch
Aufnahme in das SD.Net dokumentiert werden. Wenn das so gehandhabt
worden wäre, wäre auch Herrn Essers Vortrag nicht so
einfach
"verschwunden". Kein Wunder, dass auch dieser Antrag abgelehnt wurde.
Herr Keß griff zu tief in die Fäkalienkiste
Die Antragsbegründungen, die ich vorbrachte, waren mit
einigermaßen sachlichen Argumenten nicht zu widerlegen.
Irgendwann drehte Herrn Keß völlig durch:
Er griff tief in die Fäkalienkiste und holte sich selbst
"braune
Mundwinkel" als er von "brauner Brühe" sprach. Mir "braune"
Gesinnung zu unterstellen, ist mehr als dummes Geplapper! Ich
würde das normalerweise hier nicht kommentieren. Es ist
schließlich sein Niveau. Nachdem es aber in die Presse kam,
erwähne ich es.
Fazit:
- MFN ignorieren, geht nicht.
- Sich über MFN ärgern, ist
zulässig.
- Sachliche Politik machen, geht anders.
Wir werden der Mehrheit im Rat noch öfter Gelegenheit geben,
sachliche Politik wenigstens zu versuchen.
Erwin Fritsch, 23.11.11

Ratssitzung
15.11.11 ("Sondersitzung Bürgerentscheid")
Zulässigkeit
des Bürgerbegehrens:
Am 11.10.11 hatte die Stadt der Elterninitiative mitgeteilt, dass ihre
Unterschriftenliste 2 formale Mängel enthalte:
- Die Rückseite der Unterschriftenliste sei "nicht
klar als Fortsetzung der Vorderseite erkennbar".
- Der verwendete Begriff "Hau-Ruck-Verfahren" entspreche
nicht den Tatsachen.
Die Elterninitiative nahm das unbeeindruckt zur Kenntnis. Als sie ihre
1165 Unterschriften vorlegte, schrieb sie:
- "... Die Rückseite der von uns verwendeten
Unterschriftenlisten ist für den mündigen
Bürger
ausreichend klar als Fortsetzung der Vorderseite erkennbar."
- "Der von uns verwendete Begriff "Hau-Ruck-Verfahren" ist
eine
wertende Meinungsäußerung. ... Dass andere Meinungen
auch zu
anderen mehrheitsfähigen Entscheidungen führen
können,
war zentraler Grund für die Einführung des
Bürgerbegehrens."
In der Sondersitzung war zunächst zu klären, ob das
Bürgerbegehren rechtlich zulässig sei. Dazu
erklärte die
Bürgermeisterin, dass nur die Unterschriften auf der
Vorderseite
gezählt werden konnten. Zur Unterstützung ihrer
Meinung hatte
sie eine Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes
eingeholt.
Sie traf gerade noch rechtzeitig am Tag der Versendung der
Ratsunterlagen ein. Welche Rechtsmeinung Bestand hat, lässt
sich
letztlich nur durch eine Klage bis zum OVG klären; dann
könnte aber schon die nächste Landesregierung an der
nächsten Schulreform basteln. Der Rat kann nach
pflichtgemäßen Ermessen entscheiden. Auch die
Bürgermeisterin hat einen Ermessensspielraum. Dass sie bereit
ist,
ihren Ermessensspielraum nicht nur auszunutzen, sondern eindeutig zu
überschreiten, musste ihr inzwischen sogar die Ratsmehrheit
bestätigen. Der Rat hätte also durchaus die
Unterschriften
auf der Rückseite und damit die Zulässigkeit des
Bürgerbegehrens anerkennen können.
Dass die Ratsmehrheit, der Bürgermeisterin folgt, war von
vorneherein klar. Dass wir ihr nicht bedenkenlos folgten, war nicht
wirklich überraschend. Als ich die Stellungnahme unserer
Fraktion
abgab, führte dies zu künstlicher Erregung. Frau
Zentis,
Grüne, verlangte, dass jedes Wort protokolliert wird. Deshalb
der
Text im Wortlaut:
"Der vorliegende Beschlussvorschlag ist das vorläufig letzte
Glied
einer Kette von Seltsamkeiten, dauernd nachgebesserter
Begründungen, Unwahrheiten und auch Lügen. Dazu
einige
Beispiele:
- Zitat Frau Zentis "nach monatelangen Beratung im Rat" - das
war gelogen - die Entscheidung fiel im Kellerkabinett.
- Fördermittel entfallen im nächsten Jahr:
Diese
"Kopfgeldprämie" für Gemeinden, die ihre
Schüler als
erste in die neue Sekundarschule schicken, gibt es nicht.
- Während rot-grün im Land an einem
Gesetzentwurf zur
Erleichterung von Bürgerentscheiden arbeiten, haben die
rot-grünen Fraktionsvorsitzenden, die Elterninitiative
aufgefordert, auf das Bürgerbegehren zu verzichten.
- Das Märchen von den Eltern, die ihre
Unterschriften
zurückziehen wollten: Eine absolute Peinlichkeit, die sich
nicht
einmal Herr Sauerland erlaubte.
- Die Veröffentlichung der Einträge in
einer Unterschriftenliste: Eine deutliche Warnung an Alle.
- Das Schreiben an die Elterninitiative in dem auf 2 formale
Fehler
hingewiesen wurde. Einer der sogenannten "formalen Fehler" war, anderer
Meinung zu sein, als die Ratsmehrheit.
- Nun geht es um den zweiten angeblichen formalen Fehler.
Dabei
haben wir einen Ermessensspielraum. Den können wir nutzen.
Auch
die Bürgermeisterin kann ihren Ermessensspielraum nutzen.
Wir sollen rund Tausend Bürgern erklären, dass sie zu
dumm waren, die Vorderseite durchzulesen.
Das heißt doch im Klartext:
Liebe Mitbürger, unterschreiben Sie keinen Handy-Vertrag!
Fragen sie erst die Ratsmehrheit!
Das machen wir nicht mit!"
Danach mussten noch einige Ratsmitglieder der Bürgermeisterin
Recht geben und gemeinsam mit ihr den Starrsinn der Elterninitiative
bedauern. Von dem angeblichen 2. formalen Fehler ("Hau-Ruck-Verfahren")
war dabei nicht mehr die Rede. Die Antwort der Initiative war wohl zu
überzeugend gewesen.
Das Abstimmungsergebnis: MFN und Herr Erler für
zulässig,
Herr Obladen und Herr Müllejans: enthalten, Rest für
unzulässig.
Ratsbürgerentscheid:
SPD, FDP, Grüne und Unabhängige beantragten einen
Ratsbürgerentscheid:
"Die Sekundarschule wird zum Schuljahrsbeginn 2012/2013 in Nideggen,
wie in allen Kommunen im Kreis Düren eingeführt."
Unsere Meinung dazu:
- Wir sind nicht gegen die Sekundarschule, wir wollten von
Anfang
an eine Bedarfsermittlung, die über die Befragung von 101
Eltern
hinausgeht. Wir verlangten die Befragung aller Eltern.
- Ein Ratsbürgerentscheid geht weit darüber
hinaus. Das unterstützen wir natürlich.
- Der Ratsbürgerentscheid wurde 2007
eingeführt, damit
ein Rat die Möglichkeit erhält, in strittigen Fragen
die
Bürger entscheiden zu lassen.
- Es muss also ein echter, ehrlich gemeinter Entscheid sein.
D.h.
der Rat hebt erst seine Beschlüsse auf und lässt dann
die
Bürger frei entscheiden.
- Der vorgelegte BV entspricht dieser
selbstverständlichen
Forderung nicht annähernd. Er verschweigt auch, die von vielen
Eltern (und Bürgern!) befürchtete Gefahr, dass
"Sekundarschule Kreuzau-Nideggen" zur "Aussenstelle Nideggen" wird.
- Das soll keine freie Entscheidung der Bürger
werden, sondern eine Alibi-Veranstaltung.
- Mit dieser Alibi-Veranstaltung wollen Sie verhindern, dass
die
Elterninitiative nachbessert und womöglich in den
nächsten 3
Wochen weitere 2.000 Unterschriften - auf der Vorderseite - vorlegt.
Wir beantragten deshalb:
- Der Rat hebt seinen Beschluss vom 08.09.10 ("Erhalt der
vorhandenen Schulen so lange wie möglich") auf.
- Der Rat hebt seinen Beschluss vom 27.09.11 ("Sekundarschule
Kreuzau-Nideggen ab Schuljahr 2012/13") auf.
- Der Rat beschließt einen
Ratsbürgerentscheid
durchzuführen mit der Frage: "Sind sie für die
Einführung der Sekundarschule Kreuzau-Nideggen im Schuljahr
2012/13?"
In namentliche Abstimmung wurde dann abgestimmt. Unser Antrag erhielt 6
Stimmen (MFN, Obladen, Erler), der Antrag der 4 Fraktionen 15 Stimmen
(SPD, FDP, Grüne, Unabhängige). Damit erhielt kein
Antrag die
für einen Ratsbürgerentscheid notwendigen 18 Stimmen
(2/3 der
Ratsmitglieder).
Ergebnis:
Es gibt weder den Bürgerentscheid der Elterninitiative, noch
den Ratsbürgerentscheid.
Die Elterninitiative hat die Möglichkeiten:
- Aufgeben.
- Stimmen sammeln (auf der Vorderseite).
- Den Rechtsweg gehen.
Die einzig sachgerechte Lösung, einen vernünftigen
Konsens im
offenen Gespräch zu suchen, ist weiterhin nicht erkennbar. Das
Haupthindernis ist weiterhin der behauptete Zeitdruck, der immer wieder
mit neuen Argumenten aufgebaut wird. Ein Blick in den Kreis Euskirchen
zeigt, dass man die Schulreformfrage auch mit Gelassenheit angehen
kann.
Erwin Fritsch, 16.11.11

Die
Elterninitiative "Schulentwicklung mit Vernunft"
Nun hat sich eine Elterninitiative gebildet und sammelt Unterschriften:
"Soll die geplante Sekundarschule
in Nideggen erst zum Schuljahr 2013/2014 eingerichtet werden?
Begründung:
Der Rat hat am 27.09.11 die Einführung der Sekundarschule
Kreuzau-Nideggen zum Schuljahr 2012/13 beschlossen. Begründet
wurde das mit sinkenden Schülerzahlen und der Sicherung des
Standortes. Wir sehen das anders!!
Die Entscheidung zur Einführung einer gemeinsamen
Sekundarschule
mit Kreuzau wurde von unserer Bürgermeisterin im
Hau-Ruck-Verfahren herbeigeführt. Eltern, Lehrer,
Schulleitungen,
Schulkonferenzen und Ratsmitglieder wurden in einem
überstürzten Verfahren vor vollendete Tatsachen
gestellt. Es
wäre für unsere Gemeinde gut unter Einbeziehung aller
Möglichkeiten und unter Einbezug aller Beteiligten zu
entscheiden.
Uns geht es um die Zukunft unserer Kinder.
Wir wollen, dass mit der notwendigen Sorgfalt beraten wird und erst
dann entschieden wird, wie aus den bestehenden, anerkannt guten, Haupt-
und Realschulen ein neues zukunftsfähiges Schulsystem
entwickelt
wird. Ideologie und Parteitaktik dürfen diese wichtige
Entscheidung nicht beeinflussen. Durch die Aufhebung des
Ratsbeschlusses entstehen keine zusätzlichen Kosten. Der
Erhalt
der bestehenden Schulen würde der
Stadt erhebliche Kosten sparen (Mensabau, Lehrmaterial), die der Rat
noch gar nicht abschätzen konnte."
Ich werde unterschreiben. Tun Sie es auch!
Erwin Fritsch, 05.10.11

Ratssitzung
am 27.09.11
Sekundarschule
Kreuzau-Nideggen:
Dass der Ratssaal für die Besucher zu eng wurde und einige
auch
vor der Tür stehen mussten, war nicht überraschend.
Auch dazu
fiel der Bürgermeisterin eine Ausrede ein. Man könne
aus
Rücksicht auf Trainingszeiten der Vereine nicht in die
Mehrzweckhalle ausweichen (Die steht Mittwochs leer). Die
Einwohnerfragestunde wurde von anwesenden Eltern und Schülern
eifrig genutzt. Das lief ähnlich ab, wie in der
Ausschusssitzung
und konnte wohl kaum zur Ruhe an der "Eltern-Front" beitragen.
Frau Werning war der Müllejans-Anregung gefolgt und hatte
einen Bürgerantrag eingebracht:
"Wir wollen keine Ratsentscheidung vor einer Ausführlichen
Elternbefragung und auch nicht bevor die Stellungnahmen der
Schulkonferenzen bekannt sind."
Herr Klöcker durfte einen "gemeinsamen" sehr
länglichen
Antrag zur Einführung der Sekundarschule Kreuzau Nideggen
verlesen
und begründen.
Ich stellte für MFN den Antrag:
"Die Verwaltung wird beauftragt mit den Kommunen des
Süd-Kreises
ernsthaft zu verhandeln, um ein konsensfähiges Modell zur
Schulentwicklung zu finden.
Danach sind alle Eltern Nideggener Schulen über die
Alternativen zu informieren und zu befragen.
Erst danach soll im Rat entschieden werden."
Herr Fischer verlas für die CDU, deren Zustimmung zum
Zentis-Modell inzwischen wieder sichergestellt worden war, eine
Begründung, die auf der CDU-Web-Site nachlesbar ist. Herr
Keß verlas ebenfalls eine Erklärung, die aber auf
der
SPD-Web-Site nicht nachlesbar ist (Die ist anscheinend bis zur
abschließenden Klärung parteiinterner
Zuständigkeiten
nicht erreichbar).
Frau Zentis, Grüne, dementierte scharf, dass sie das
Zentis-Modell durchgesetzt habe. Es sei nach "monatelanger"
Beratung im Rat entstanden. Mit "monatelang" meinte sie den einmaligen
TOP am 21.06.11. Richtig ist wohl, dass sie einige Zeit gebraucht hat,
ihre Gefolgschaft zusammenzuhalten.
Über den Sekundarschul-Einführungsantrag wurde als
"weitestgehenden" Antrag abgestimmt. Wir und Herr Erler stimmten
dagegen. Herr Müllejans enthielt sich. Der Rest stimmte zu.
Damit
waren der Antrag angenommen und die anderen Anträge erledigt.
Jetzt schon ist sicher:
- Bürger lassen sich nicht so einfach wie
Ratsmitglieder über den Tisch ziehen.
- Das überstürzte Vorgehen hat eine
prinzipiell gute Schulform unnötig diskreditiert.
- Wenn die neue Schulform eingeführt wird, werden
zwangsläufig auch Schwierigkeiten und Reibereien auftreten.
Die
werden dann hochgespielt und dem überstürzten
Vorgehen
angelastet werden.
Einsparmöglichkeiten
durch den Rechnungsprüfungsausschuss
Der Rechnungsprüfungsausschuss trifft sich
regelmäßig
zu wichtigen nichtöffentlichen Sitzungen. Innerhalb von 30 -
40
Minuten wird die Tagesordnung durch mehrfaches Zustimmen zu den TOP's
"abgearbeitet". Dann wird der wichtigste TOP geklärt: In
welche
Kneipe geht es? Das muss nicht so sein.
Für die Durchführung der Prüfung der
Jahresabschlüsse durch den
Rechnungsprüfungsausschuss
gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Der Rechnungsprüfungsausschuss kann die
Prüfung selbständig vornehmen.
- Der Rechnungsprüfungsausschuss kann sich bei der
Erfüllung seiner Aufgaben der örtlichen
Rechnungsprüfung
bedienen.
- Sofern, wie in Nideggen, keine örtliche
Rechnungsprüfung eingerichtet ist, kann die Stadt mit dem
Kreis
eine Vereinbarung treffen, dass die örtliche
Rechnungsprüfung
des Kreises die Aufgaben der örtlichen
Rechnungsprüfung
Nideggen gegen Kostenerstattung wahrnimmt.
- Der Rechnungsprüfungsausschuss kann auch einen
Dritten (Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft) beauftragen.
In Nideggen wird bisher die 4. Möglichkeit genutzt. Sie ist
für alle Beteiligten die bequemste, aber auch die teuerste,
Lösung. Bei der RPA-Sitzung am 01.08.11 stellte Herr
Nießen
deshalb die Prüfung der Jahresabschlüsse durch den
RPA zur
Diskussion.
Die Sitzungsniederschrift vermerkt dazu:
"Das
Für
und Wider wird eingehend besprochen und abschließend wird
festgehalten, dass letztlich nur eine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Prüfung des
Kommunalen
Gesamtabschlusses ab 2010 (Konzernbilanz) im Auftrag des RPA vornehmen
kann. Der Mehraufwand, der einerseits durch die Prüfung der
RPA-Mitglieder ohne die Dienstleistung eines sachkundigen Dritten
entstehen würde und die Haftungsproblematik andererseits,
rechtfertigt nach Angaben der Verwaltung die Kosten des
Wirtschaftsprüfers."
Tatsächlich gab es zu Herrn Nießen's Anregung
Meinungsäußerungen. Eine ernsthafte Beratung fand
aber noch
nicht statt. Angesichts der Finanzlage der Stadt, der
Kürzungen
von Zuschüssen und der Erhöhung von Gebühren
und
Abgaben, die Bürgern und Vereinen zugemutet werden, kann nicht
einfach die bequemste Lösung beibehalten werden.
Wie soll den Bürgern vermittelt werden, dass ein
26-köpfiger
Rat nicht in der Lage ist, einen Ausschuss zu bilden, der durch seine
Arbeit einen 5-stelligen Betrag einspart und das Ergebnis seiner Arbeit
verantwortet? Schließlich sind 40.000 € im Haushalt
2011
für Wirtschaftsprüfer eingestellt.
Wir hatten deshalb vorgeschlagen:
"Der
Rechnungsprüfungsausschuss wird aufgefordert,
spätestens im
IV. Quartal in einer 'Sondersitzung' Einsparmöglichkeiten bei
der
Prüfung der Jahresabschlüsse zu ermitteln und dem Rat
vorzuschlagen."
Dass der Antrag nur von uns unterstützt wurde und die Mehrheit
ihn
ablehnte, war uns vor der Sitzung schon klar. Das verdirbt uns weder
die Stimmung, noch wird es uns hindern Anträge zu stellen,
wenn
wir sie für sinnvoll halten.
Erwin Fritsch, 30.09.11

Sondersitzung
Schul-Ausschuss am 22.09.11
Wir hatten die Ausschuss-Sondersitzung verlangt, damit der
zuständige Ausschuss sich wenigstens einmal vor einem
endgültigen Ratsbeschluss ausführlich mit der
Schul-entwicklung befassen kann. Nach dem Verlauf der Schmidter
Info-Veranstaltung war der Besucherandrang nicht überraschend.
Frau Göckemeyer erläuterte an Hand einer
Powerpoint-Präsentation ihre Vorstellung zur Sekundarschule
Kreuzau-Nideggen. Es war die gleiche Präsentation, die vor den
Fraktionsvorsitzenden aus Kreuzau und Nideggen am 05.09.11 abgespult
worden war. Neu waren 2 Folien mit neu berechneten Zahlen für
die
Eingangsklassen der Schule.
Der Kreis hatte für viel Geld einen Gutachter beauftragt. Der
hatte die Elternbefragung durchgeführt und Zahlen erhoben. Aus
diesen Zahlen hat er mit seiner teuer bezahlten Expertise die
Empfehlungen ausgesprochen. Daraus lässt sich eine
eigenständige Sekundarschule Nideggen begründen,
obwohl in
den Gutachterzahlen ein Aspekt noch nicht enthalten ist:
Schüler
aus Nachbargemeinden, die jetzt Nideggens Haupt- und Realschule
besuchen. Das hat Gründe. Nun hat aber die geballte Expertise
Nideggens zu einer neuen Berechnung geführt Die Ergebnisse
kommen
2 Monate nach der Presseerklärung zur stolzen
Verkündung des
"Zentis-Modells" (Kreuzau-Nideggen) auf den Tisch und zufällig
beweisen sie messerscharf, dass nur das Zentis-Modell möglich
ist.
Das war überzeugend vorgetragen. Dazu passte nur mein
Kommentar:
"Excuse me Madam, I am not convinced."
Nun unterbrach Herr Erler die Sitzung, um Frau Göckemeyer
Gelegenheit zur Beantwortung von Zuschauerfragen zu geben. Da kamen
sehr sachliche, aber im weiteren Verlauf auch recht emotionale Fragen
und Erklärungen hoch. Das lag auch daran, dass Frau
Göckemeyer konsequent bei ihren Behauptungen blieb, dass nur
das
Zentis-Modell möglich sei und der Zeitdruck nur durch die von
der
Landesregierung gesetzte Anmeldefrist erzeugt sei. Auch sonst operierte
sie mit Ausreden. Als ihr das von ihr veranlasste Verbot einer
3-zügigen Eingangsklasse der Realschule vorgeworfen wurde,
versteckte sie sich hinter der Ratsentscheidung (die sie initiiert hat
und bei der sie mitabgestimmt hat). Zur Frage, warum sie nicht bei der
Landesregierung eine Terminverlängerung beantragt,
erklärte
sie das sei nicht zulässig (Jedermann darf sich direkt an die
Landesregierung wenden). Je häufiger Fragen ausweichend
beantwortet wurden um so emotionaler wurde es. Da vermischten sich
berechtigte Zweifel an der Schulform und dem
überstürzten
Vorgehen mit Vorurteilen und vielleicht übertriebenen
Befürchtungen (z.B. Sekundarschule Kreuzau-Nideggen mit
Leitung in
Kreuzau und vorübergehender Außenstelle in
Nideggen). Jeder
Hinweis auf die gute Qualität der Nideggener Haupt- und
Realschule
wurde von Kreuzauern natürlich als unzulässige Kritik
verstanden.
Grundlage der Empfehlung des Gutachters war u.a. die
durchgeführte
Elternbefragung. Bei dieser Befragung bekundeten 65 % ihr Interesse an
der Gesamtschule (Antwort: "ja" oder "ja vielleicht"). Es wurden nur
die Eltern des 3. Schuljahrgangs befragt (in Nideggen: 101 Befragte, 84
Antworten). Grundlage der Antworten waren nur begrenzte Kenntnisse
über diese Schulform (Selbsteinschätzung aller
Antwortenden:
16 % "gut" oder "sehr gut", 84 % "nicht so gut" oder "gar nicht"). Die
Antworten zur Bevorzugung einer Ganztagsschule fallen regional
unterschiedlich aus (in Nideggen: 28 % für Ganztagsschule).
Die
Sekundarschule ist eine Ganztagsschule.
Wir haben deshalb vorgeschlagen:
- Dem Rat wird empfohlen, die Verwaltung mit einer
Information
für alle Eltern über die Schularten Haupt-, Real-,
Sekundarschule und Gymnasium und einer anschließenden
Befragung
der Eltern aller Schüler zu beauftragen.
- Dem Rat wird empfohlen, die Entscheidung zur Sekundarschule
Kreuzau-Nideggen erst nach Kenntnisnahme der Beschlüsse der
Schulkonferenzen und nach Auswertung der Elternbefragung zu treffen.
Und es begründet:
- Nach dem heutigen Verlauf fordern wir nicht nur die
Befragung der Grundschuleltern, sondern aller Eltern der
Schulen Nideggens.
- Wer dagegen einwendet, dass Haupt- und Realschuleltern gar
nicht betroffen sind, irrt doppelt.
- Erstens geht es um die Zukunft eines für teures
Geld
gebauten Schulzentrums. Davon sind nicht nur alle Eltern, sondern alle
Bürger betroffen. Es geht letztlich um unser Geld und die
Wohnqualität in Nideggen.
- Zweitens haben den Eltern, die jahrelang ihr Kind in Haupt-
oder
Realschule hatten, möglicherweise weit mehr Sachkenntnis und
Interesse als so manches Ratsmitglied.
Herr Klöcker, Unabhängige, argumentierte dagegen.
U.a. mit
der Behauptung, diese Befragung müsse von der Bezirksregierung
genehmigt werden. Das sollte er besser wissen.
Für unseren Antrag stimmten wir und Herr Erler. Dagegen
stimmten
Herr Klöcker, Frau Faller (Grüne) und Frau Eiff
(SPD).
Enthaltungen: Frau Edith Esser und Thomas Fischer (beide CDU). Damit
war der Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt. Entsprechend
mürrisch verließen die Zuhörer den Saal.
Erwin Fritsch, 30.09.11

Info-Veranstaltung
Sekundarschule am 14.09.11
Nach der Ratssitzung am 21.06.11 hätte man erwarten
können,
dass die Bürgermeisterin sich wenigstens teilweise an den
Ratsbeschluss ("Mit den Kommunen des Südkreises gilt es eine
Gemeinschaftslösung zu finden") hält und zumindest
mit allen
Kommunen im Südkreis redet. Das tat sie nicht, sondern
überraschte am 02.08.11 mit der Presse-erklärung
"Sekundarschule Kreuzau-Nideggen". Überrascht waren nicht nur
Ratsmitglieder, Schulleiter und Lehrer sondern auch die Eltern. Die
Vorsitzende der Schulpflegschaft der Realschule, Frau
Werning,
ergriff die Initiative und das Telefon. So kam es zu der Einladung im
Namen aller Schulpflegschaften zu der Info-Veranstaltung in Schmidt.
Eingeladen wurden Eltern, Bürgermeisterin, Ratsmitglieder,
Schulleiter und Lehrer.
Da die Bürgermeisterin von Frau Werning nicht
persönlich
erreicht werden konnte, erhielt sie die Einladung schriftlich. Ihre
Reaktion war gereizt und entsprechend unprofessionell:
- Per Anruf bei Frau Werning unterstellte sie ihr, sich von
einer
einzelnen Partei instrumentalisieren zu lassen und wollte die
Veranstaltung stoppen.
- Per Rundschreiben informierte sie die Eltern,
dass sie
selbst und die Adressaten aus der Politik "aus terminlichen
Gründen" nicht teilnehmen könnten.
Frau Werning berichtete zu Beginn der Veranstaltung von dem
Göckemeyer-Anruf und dem Angebot, die Info-Veranstaltung zu
einem
späteren Zeitpunkt (nach dem Ratsbeschluss)
durchzuführen.
Die Schulleiter bestätigten genauso wie der
Schulausschussvorsitzende, Herr Erler (SPD), dass sie vor der
Presseerklärung nicht informiert wurden. Herr
Müllejans
(SPD), Herr Obladen (parteilos) und ich konnten das als anwesende "aus
terminlichen Gründen" nicht wirklich verhinderte
Ratsmitglieder nur bestätigen. Herr Droste (Grüne)
blieb
schweigend im Hintergrund. Die Stadt Heimbach wurde nach Aussage des
Bürgermeister-vertreters, Herrn Boje, am Tag der
Presseerklärung informiert (Noch gibt es einen Schulverband
für die Hauptschule mit Heimbach). Die Eltern stellten Fragen,
die
nicht beantwortet werden konnten. Herr Müllejans empfahl den
Eltern einen Bürgerantrag an den Rat zu stellen und Herr
Obladen
brachte die Möglichkeit eines Bürgerbegehrens ins
Gespräch. Herr Erler erinnerte an die von unserer Fraktion
verlangte Sondersitzung des Schulausschusses am 22.09.11 und nahm
meinen Rat an, die Sitzung wegen des absehbaren öffentlichen
Interesses in die Mehrzweckhalle zu verlegen.
Frau Werning hatte ich bei der Veranstaltung zum ersten Mal getroffen.
Wer sah, wie sie die Versammlung vorbereitet und durchgeführt
hat,
dem wurde klar, dass sie sich resolut und engagiert für die
Interessen der Eltern einsetzt.
- Wer glaubt (wie Frau Göckemeyer), dass Frau
Werning sich von
einer Fraktion "triggern" lässt, unterschätzt sie und
überschätzt die Einflussmöglichkeit der
Fraktion.
- Wer glaubt (wie Frau Göckemeyer), Frau Werning
durch
telefonischen Anruf zurückpfeifen zu können,
überschätzt sich und seine
Einflussmöglichkeit.
Erwin Fritsch, 30.09.11

Ratssitzung
am 05.07.11
Haushalt
2011:
Mit dem Haushalt 2011 hat die Bürgermeisterin "ihren" ersten
Haushaltsentwurf vorgelegt. Der für Ende 2010
angekündigte
Haushalt 2010 steht noch aus. Das
Minus für 2011 liegt nun bei 3,8 Mio. €.
Rund 1,2 Mio. €
davon
verdanken wir der von der rot-grünen Landesregierung
vorgenommenen
Umverteilung von kleinen Gemeinden zu den großen
Städten.
Der Schuldenstand Nideggens steigt bis Ende 2011 auf 27,3 Mio. €.
Der Haushaltsentwurf hat rund 400 Seiten. Wir haben versucht ihn zu
prüfen, soweit das überhaupt ohne Vergleichszahlen
des
Vorjahrs möglich ist. Dabei haben wir Fehler und Unklarheiten
festgestellt:
- Schulungskosten 40.000 statt 4.000
- Beitrag zur Landwirtschaftskammer von 9.000 doppelt
berechnet
- Winterdienst 15,000 statt 150.000
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nicht um 55.000
€
erhöht, sondern dort kommentarlos 55.000 €
als
Beihilferückstellung eingesetzt.
Das mögen Kleinigkeiten sein. Es zeigt aber, dass die
Bürgermeisterin einen im Hause ungeprüften Entwurf
verteilt
hat. Inzwischen hat die Verwaltung weitere Fehler gefunden und
"nachgebessert". Im Haupt- und Finanzausschuss wurde eine Neufassung
der beiden Seiten HSK-Ergebnisplan verteilt. Von 15 wesentliche Zeilen
wurden 8 geändert. Auch das mögen Kleinigkeiten sein.
Aber
wer dem zustimmte, ahnt nicht welche der übrigen 400 Seiten
noch
gültige Zahlen enthält. Zur Ratssitzung lag nun ein
neuer
Ausdruck der 400 Seiten auf dem Tisch. Das war wohl etwas kurzfristig.
Das wesentliche Problem:
Solange die Kommunen vom Land im Stich gelassen werden, können
sie nur:
- Einnahmen verbessern, aber ohne die Bürger zu
schröpfen.
- Ausgaben verringern, aber vernünftig und gerecht.
Dem entspricht der HH-Entwurf nicht:
- Die Grund- und Gewerbesteuer ist unangemessen deutlich
über
dem Landesdurchschnitt erhöht worden. Gefordert ist nur die
Anhebung auf den Durchschnitt der Gemeinden gleicher
Größe.
- Die getrennte Berechnung von Abwasser und
Niederschlagswasser
wurde genutzt um zusätzliche 300.000 € einzunehmen.
Dazu ist
die getrennte Berechnung der Gebühr nicht vorgesehen.
- Einsparmöglichkeiten durch Zusammenarbeit der
Kommunen waren
Anfang 2010 großartig angekündigt worden. Realisiert
wurden
sie nicht.
- Wenn eine Stadt sich gezwungen sieht, bei Vereinen und
Bürgern auch kleine Euro-Beträge einzutreiben, muss
sie im
eigenen Bereich genauso knausern.
- Für die Teilnahme einer einzelnen Mitarbeiterin an
interessanten (Generationenpolitik, Selbstverteidigung,
Brustkrebsfrüherkennung, Gesundheitsfürsorge), aber
nicht
unbedingt notwendigen, Seminaren sind über Tausend €
eingeplant.
- Für Zeitschriften und Fachliteratur einer
Kleinstadt-Verwaltung sind 10.000 € unangemessen.
- Und vor allem: Das Schwarze Haus steht noch immer ohne
vernünftige Einnahmen als "Mahnmal Fördermittel"
neben dem
Zülpicher Tor!
FDP, MFN und der parteilose Herr Obladen lehnten den Haushaltsentwurf
ab. Der Rest stimmte zu. Die SPD hatte der Steuererhöhung
nicht
zugestimmt, wie konnte sie jetzt den Haushalt billigen? Das wird wohl
besser ein Geheimnis der SPD-Fraktion bleiben. Man macht sich doch wohl
als Fraktionsvorsitzender nicht abhängig, wenn man den Vorsitz
im
Kunstverein übernimmt und dann bei der Umgestaltung des
Kurparks
die Unterstützung des Bauhofs und das Wohlwollen der
Bürgermeisterin braucht?
Freiwillige
Leistungen 2011
2010 kürzte der Kreis als Kommunalaufsicht die vorgelegte
Liste
pauschal um 10 %. 2011 legte die Bürgermeisterin, dem Rat eine
deutlich höhere Liste vor. Wir erhielten auch auf Nachfrage
keine
vernünftige Erklärung für die
Erhöhung. Statt
dessen folgte die Mehrheit dem genialen Einfall des Herrn
Klöcker,
Unabhängige. Er schlug sinngemäß vor:
- Liste unverändert vorlegen,
- die erfahrungsgemäß zu erwartende
pauschale Kürzung (da erwartete er wohl wieder 10 %) abwarten,
- dann schau'n wir mal.
So genial fand man das beim Kreis dann doch nicht:
- Genau die Hälfte der 2010 freigegebenen Mittel
wurde für das 1. Halbjahr 2011 freigegeben.
- Mehr gibt es frühestens, wenn die Stadt den
Haushalt 2011
vorgelegt hat. Man wartet dort ja auch noch auf den Haushalt 2010.
- Und dann kommt noch ein Pferdefüßchen:
Der Kreis
bezweifelt die Vollständigkeit der Liste. Vergleichszahlen aus
den
anderen Kommunen liegen dort vor.
Herr Klöcker fand das gar nicht lustig und giftete den
unschuldigen Leiter des Kreisjugendamts in der letzten Haupt- und
Finanzausschuss-Sitzung völlig unnötig an. Frau
Göckemeyer schrieb an die Vereine und schob dem Kreis den
schwarzen Peter zu indem sie von "Ausgabensperre" und nur "42 %
freigegeben" schrieb. Danach versprach sie "zu kämpfen".
Für
diesen Kampf ist sie schlecht gerüstet. Der Kreis kann doch
gar
nicht anders handeln.
Was wäre zu tun:
- Dem Rat eine vollständige und detaillierte Liste
zur einstimmigen Billigung vorlegen.
- Dann zum Kreis fahren und die Folgen der Kürzungen
detailliert aufzeigen.
Die
Bürgermeisterin informiert über die
Bürgerbus-Veranstaltung:
Der Stadtentwicklungsausschuss hatte im Mai beschlossen, "die
Verwaltung zu beauftragen im Juni eine Informationsveranstaltung
insbesondere für die 11 Personen, die eine ehrenamtliche
Tätigkeit in Betracht ziehen, durchzuführen und diese
in den
Medien zu veröffentlichen". Die Veranstaltung fand am 30.06.11
statt. Vom Veranstaltungstermin waren Dürener Zeitung und
Nachrichten nicht informiert worden. Die 11 Personen wurden nicht
eingeladen. Radio Rur informierte, aber am Nachmittag des
Veranstaltungstages; da hatte mancher vielleicht schon etwas vor. Im
Amtsblatt wurde 2 Wochen vor dem Termin und 1 Tag nach dem Termin auf
die Veranstaltung hingewiesen.
4 Personen kamen.
DSL-Anschluss
Wollersheim
Die Marktbefragung ergab: NetAachen.net bietet bereits jetzt DSL
über Funk in Wollersheim mit 2.5 kByte/s für den
Download an.
Eine Förderungsmöglichkeit für einen
DSL-Anschluss
Wollersheim gibt es damit nicht.
Das
Ende der Burgfestspiele Nideggen
Auch wenn die unmittelbaren Einnahmen der Stadt an den Burgfestspielen
minimal und die zusätzlichen Einnahmen bei wenigen Betrieben
in
überschaubaren Rahmen blieben, ein Werbefaktor für
die Stadt
und das Naherholungsgebiet waren sie auf alle Fälle. Im
nichtöffentlichen Teil der Sitzung informierte die
Bürgermeisterin über deren überraschende
Verlegung nach
Merode. Nach viel Aufregung und mehr oder weniger sinnvollen
Überlegungen entschied sich der Rat für eine
einstimmige
Erklärung:
"Erklärung des Rates der
Stadt Nideggen zu der Verlegung der Burgfestspiele
Die Bürgermeisterin informierte den Rat der Stadt Nideggen,
dass
Herr Landrat Spelthahn sie heute – Dienstag, den 05.07.2011
– telefonisch darüber informiert hat, dass die
Kulturiniative des Kreises Düren entschieden hat, die
Burgfestspiele nicht mehr in Nideggen stattfinden zu lassen. Dies ist
schon für das Jahr 2011 so entschieden, obwohl bereits
Konzerte
ausverkauft sind. Diese Mitteilung kam für die
Bürgermeisterin und den Rat völlig
überraschend. In die
Entscheidungsfindung war die Stadt Nideggen in keiner Weise einbezogen
worden. Die Bürgermeisterin und der Rat der Stadt Nideggen ist
vor
vollendete Tatsachen gestellt worden. Einstimmig lehnt der Rat der
Stadt Nideggen diese Verfahrensweise entschieden ab. Eine konstruktive
Zusammenarbeit von Kreis und Stadt für die Entwicklung der
Region
sieht anders aus. Die wirtschaftlichen Nachteile, die der Stadt
Nideggen durch diese Vorgehensweise schon für 2011 entstehen
sind
nicht auszugleichen. Gerade im Bereich der Gastronomie und
Übernachtungsbetriebe wird sich das Ausbleiben von rund 10.000
Besuchern massiv auswirken."
Diese Erklärung wird zwar an den getroffenen Entscheidungen
nichts
ändern, sie erleichtert aber die Psyche der Betroffenen.
Erwin Fritsch, 06.07.11

Ratssitzung
21.06.11
Nachträgliche
Legalisierung einer selbstherrlichen/fraulichen Entscheidung
In der Vorstandssitzung des Rureifeltourismus e.V., an deren Kosten
Nideggen mit 30 % beteiligt ist, wurde am 10.03.10 eine
kräftige
Beitragserhöhung beschlossen. Für Nideggen bedeutet
das: von
38.346,88 € auf 46.946,88 € pro Jahr. In der
Sitzungsniederschrift dazu steht: "Diese (die Bürgermeister)
sagen zu, in den
politischen Gremien ihrer Kommune für die
Erhöhung der Beiträge zu werben." Damit
war wohl
allen
Bürgermeistern klar, dass sie sich die Beschlüsse
ihrer
Räte holen mussten. Nur Frau
Göckemeyer entschied
sich
für einen anderen Weg. Statt den Rat zu fragen,
blieb sie bei
ihrer selbstfraulichen Entscheidung und entschied sich für:
- Verstecken,
- Täuschen,
- Unwahre Auskunft geben und
- Aufklärung verzögern.
Verstecken:
In der MVL-70/2010 zu den freiwilligen Ausgaben 2010 (Rat 06.07.10) war
der Beitrag in der Zeile "91503100 touristische
Öffentlichkeitsarbeit 46.000 €" in der Spalte
"unechte
freiwillige Ausgaben" enthalten. Er war in dieser Spalte als bestehende
vertragliche Verpflichtungen versteckt. Ein Hinweis auf eine
Erhöhung der vertraglichen Verpflichtung fehlte.
Täuschen:
In einer am verteilten 23.08.10 detaillierte Liste war die Zeile
"91503100 touristische Öffentlichkeitsarbeit 46.000 €
in
Einzelzeilen aufgeschlüsselt und enthielt den "Beitrag
Rureifel
42.000 €" für 2010. Da auch der Planansatz
für 2009 mit
42.000 € angegeben war, wurde eine gleichbleibende
Höhe des
Beitrages vorgetäuscht.
Unwahre Auskunft geben:
In der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses
für
Stadtentwicklung und Tourismus am 05.10.2010 steht als Antwort auf die
Nachfrage der MFN-Fraktion zur Finanzierung des Teilprojektes
Wanderwege: "Die 3.500 € sind im Mitgliedsbeitrag Rureifel
Tourismus e. V. enthalten und wurden durch den Rat mit der Liste der
freiwilligen Ausgaben genehmigt." Diese Aussage ist wahrheitswidrig.
Wahr ist: Die 3.500 € sind im Mitgliedsbeitrag Rureifel
Tourismus
e. V. enthalten, der u.a. um die Kosten dieses Projektes
erhöht
wurde.
Aufklärung
verzögern:
Die Ratsmitglieder wurden erstmals mit der Niederschrift über
die
7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.02.11 über
die
Beitragserhöhung von 38.346,88 € auf 46.946,88
€
informiert. Zur Feststellung dieses Sachverhaltes stellte die
MFN-Fraktion am 15.02.11 Antrag auf Akteneinsicht. Erst nach Hinweis
auf die am Folgetag ablaufende Frist nach der VerwGO
(Untätigkeitsklage) konnte die Akteneinsicht am 09.05.11
durchgeführt werden.
Nachdem wir diese Machenschaften mühsam, aber
hartnäckig, aufgeklärt hatten, stellten wir den
Antrag: "Der Rat billigt
nachträglich
die Erhöhung des jährlichen Beitrags der Stadt
Nideggen zum
Rureifel Tourismus e. V. von 38.346,88 € auf 46.946,88
€."
Und begründeten ihn:
- Eine Erhöhung der jährlichen Ausgabe um
10.900 €
(entspricht 28 %) konnte von der Bürgermeisterin nicht
selbstständig entschieden werden. Dies gilt erst recht
für
eine Kommune im Nothaushalt, in der von Vereinen auch für
gemeinnützige Tätigkeiten
Verwaltungsgebühren in 100
€-Beträgen eingetrieben werden.
- Die Formulierung der Niederschrift ("Diese sagen zu, in den
politischen Gremien ihrer Kommune für die Erhöhung
der
Beiträge zu werben.") zeigt, dass den beteiligten
Bürgermeistern bewusst war, dass ihre Zustimmung zur
Beitragserhöhung unter dem Vorbehalt der Zustimmung der
zuständigen Gremien stand. Dies ist in Nideggen bisher nicht
erfolgt.
- Da die Zahlungen in 2010 bereits erfolgten, bleibt dem Rat
nur die Möglichkeit der nachträglichen Billigung.
Frau Göckemeyer reagierte sichtlich beleidigt, konnte aber den
dargestellten Sachverhalt in keinem Punkt widerlegen. Herr
Keß,
SPD, stellte erstaunlich klar und deutlich fest, dass die
Bürgermeisterin sich falsch verhalten hatte. Herr Fischer,
CDU,
wollte das auch, aber ohne die Bürgermeisterin noch mehr zu
verärgern. Also kurvte er um die eigene Achse: "Wer arbeitet,
macht auch Fehler". Grüne und Unabhängige machten
völlig
unbeteiligte und unschuldige Gesichter. Wenn Frau Zentis,
Grüne,
zum Verhalten "ihrer" Bürgermeisterin schweigt, ist das
reichlich
vielsagend. Der Mehrheit blieb nichts anderes übrig, als die
Beitragserhöhung nachträglich zu billigen.
Vorzeitiger
Abschied von der Realschule?
Schulentwicklungsplanung
im Kreis Düren
Im Schulbereich liegt eine der wenigen Handlungsmöglichkeiten,
die
Landesregierungen noch haben. Oft mehr aus ideologischen
Gründen,
als sachlich fundiert, wird deshalb nach fast jedem Regierungswechsel
fröhlich die Schullandschaft umgekrempelt. Oft genug geraten
dabei
vernünftige Ansätze unter die Räder weil
unter Zeitdruck
Fakten geschaffen werden sollen. Die Bildungslandschaft in der
Bundesrepublik zeigt genügend Folgen dieser
Schnellschüsse.
Mit der rot-grünen Regierung in NRW wurde die
Gemeinschaftsschule
zur Lösung aller Probleme erklärt. Da es der
Regierung zu
mühsam erschien, eine Schulgesetzänderung im Konsens
mit CDU
und FDP zu erreichen und eine von der Linken tolerierte
Änderung
zu peinlich erschien, wurde ein Dutzend Gemeinschaftsschulen nach
Versuchs-Klausel des § 25 Schulgesetz gebilligt. Das
Oberverwaltungsgericht stoppte diese Entwicklung am 09.06.11. Nun geht
es nur noch mit einer Schulgesetzänderung weiter.
Am 16.06.11 wurde das Gutachten präsentiert, das der Kreis zur
Schulentwicklungs-planung in Auftrag gegeben hatte. Gestützt
auf
die demografische Entwicklung und die Ergebnisse der Elternbefragung
schlägt der Gutachter für den Südkreis 2
Gemeinschaftsschulen vor. Die Ergebnisse sind wenig
überraschend:
Die rückläufige Geburtenzahl ist bekannt. Ein
Gutachter, der
bei seinen Empfehlungen nicht dem politischen Mainstream folgt,
würde nicht mehr allzu viele Aufträge aus dem
politischen
Bereich erhalten.
Die
Elternbefragung:
Befragt wurden die Eltern des 3. Schuljahrgangs
- 80 % Antworten
- In Nideggen: 100 Befragte, 80 Antworten
Interesse an der Gemeinschaftsschule:
- 65 % (ja und ja vielleicht)
Kenntnis über die Gemeinschaftsschule:
- 16 % gut oder sehr gut
- 84 % nicht so gut oder gar nicht
Der Rat in
Nideggen
Der grüne Plan war gut eingefädelt: Den Rat unter
Zeitdruck
setzen und den Wettlauf der Kommunen um die Gemeinschaftsschule
eröffnen. Nur das OVG-Urteil kam dazwischen. Das konnte aber
auch
ignoriert werden. Den CDU-Vertretern im Rat scheint dessen Bedeutung
nicht annähernd bewusst geworden zu sein. So lautete die
Devise:
die Bürgermeisterin beauftragen, möglichst schnell
mit den
Nachbarkommunen in Verhandlungen über einen
Gemeinschaftsschul-Standort Nideggen treten. Herr Hensch, FDP,
beantragte die Verweisung in den zuständigen Fachausschuss.
Das
tat er allerdings sehr zurückhaltend und verzichtete im Lauf
der
Diskussion darauf. Frau Zentis, Grüne, entdeckte
plötzlich
den Elternwillen. Bei der Trägerschaftsentscheidung
über die
OGS in der vorhergehenden Sitzung war ihr dieser Elternwille noch
völlig egal. Unsere Position war klar: Erst die
Schulgesetzänderung abwarten, dann im Fachausschuss die
Handlungsoptionen prüfen und dabei aber auch die Entwicklung
außerhalb der Kreisgrenze betrachten, dann im Rat
entscheiden.
Die Herren Fischer und Müller, CDU, mühten sich so
redlich
wie vergeblich ab, um die Formulierungsvorschläge der Frau
Zentis
abzumildern. Sie wurden nicht zum ersten Mal über den Tisch
gezogen. .
Fazit:
Man springt nicht auf einen Zug, dessen Fahrtrichtung man nicht kennt.
Erwin Fritsch, 25.06.11

Ratssitzung
26.05.11
Nutzungskonzept
"Schwarzes Haus"
In der Ratssitzung am 12.04.11 hatte die Bürgermeisterin
für
ihren Nutzungsvorschlag keine Mehrheit erhalten. Statt dessen wurde der
Obladen-Antrag mit 13:11 Stimmen angenommen.
Antrag Obladen am 12.04.11:
"Der Rat der Stadt Nideggen beschließt, das 2. OG auf
Grundlage
des Konzeptes des HuG zur Nutzung an diesen zu übergeben. Die
Verwaltung wird beauftragt, mit dem HuG die vertraglichen Regelungen
zur Nutzung und die mögliche personelle Unterstützung
zu
erarbeiten.
Eine Nutzung des EG und 1.OG durch die Verwaltung wird
grundsätzlich ausgeschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt,
die
Vermarktung der beiden Geschosse auf Grundlage des
Förderungszweckes voranzutreiben um die Folgekosten
(Betriebskosten) für die Stadt so gering wie möglich
zu
halten."
In der
Sitzungsniederschrift steht:
"Der Rat der Stadt Nideggen beschließt das Konzept des
Heimat-
und Geschichtsvereines bei der Bezirksregierung zur Genehmigung
vorzulegen. Sofern die Bezirksregierung dem Konzept zustimmt, wird die
Verwaltung beauftragt mit dem Heimat- und Geschichtsverein eine
vertragliche Regelung zur Durchführung von Ausstellungen und
personeller Unterstützung durch den Heimat- und
Geschichtsverein
bei den Öffnungszeiten des Hauses aufzustellen. Die Nutzung
und
Vermarktung des Erdgeschosses und des 1. Obergeschosses wird wie von
der Verwaltung vorgesehen der Bezirksregierung zur Genehmigung
vorgelegt."
In der Sitzungsniederschrift wurde der Beschluss allzu offensichtlich
"umformuliert". Herr Obladen beantragte deshalb die Änderung
des
Protokolls.
Fraü Göckemeyer reagierte sehr betroffen und beharrte
auf der
Richtigkeit der Niederschrift. Der Beschluss sei genauso wiedergegeben,
wie er vor der Beschlussfassung vorgelesen worden sei. An diese
Verlesung kann ich mich nicht erinnern.
Mit 14:11 Stimmen wurde die "Richtigkeit" der Sitzungsniederschrift
beschlossen.
Ich habe mich also genauso geirrt, wie 10 andere Ratsmitglieder, der am
12.04.11 anwesende Redakteur der DZ und die ebenfalls anwesenden
Mitglieder des Heimat- und Geschichtsvereins.
SPD-Antrag
Bürgerhaushalt 2011
Die SPD hatte 2010 einen Antrag zur Beteiligung der Bürger an
der Erstellung des Haushalts gestellt. Aus diesem Antrag:
"Die Durchführung
eines
Bürgerhaushaltes bedingt eine strikte Vorgehensweise. Dabei
ist
auch der haushaltsrechtliche Aspekt nicht unberücksichtigt zu
lassen. Das bedeutet, dass zu Beginn der Bürgerbeteiligung die
Vorschläge der Verwaltung eingebracht werden müssen..
Darauf satteln die Fraktionen ihre Vorschläge auf. Dieser
Gesamtkatalog wird veröffentlicht."
Zu diesem Katalog sollten die Bürger dann im Internet oder
schriftlich im Rathaus Stellung nehmen können.
Das war schön
formuliert! Aber auch völlig an der Realität vorbei
fabuliert!
In einer Kommune, die keine Chance hat einen ausgeglichenen Haushalt
aufzustellen, kann der Rat nur eine Liste der freiwilligen Ausgaben und
eine Prioritätenliste für Investitionen
beschließen und
der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorlegen. Da gibt es weder
für den Rat noch für die Bürger irgendetwas
"drauf zu
satteln". Die Beteiligung kann nur bedeuten, Einsparungen vorzuschlagen.
Der Beschluss vom 08.09.2010 lautete:
"Der Rat beschließt einstimmig den Bürgern der Stadt
Nideggen über ein von der Verwaltung erstelltes Formular die
Möglichkeit zu geben sich zum Haushalt zu
äußern und
die Vorschläge in Sitzungen mit den Fraktionen zu
erörtern."
Seitdem dümpelt der vergessene Beschluss in der bei jeder
Ratssitzung vorgelegten Übersicht der offenen
Beschlüsse mit
dem Vermerk: "für Haushalt 2011 vorgesehen" vor sich hin. In
der
vergangenen Sitzung im April hatte ich darauf hingewiesen, dass sich
diese Bürgerbeteiligungs-Idee ja offensichtlich von selbst
erledigt hatte, weil die Liste der freiwilligen Ausgaben und die
Prioritätenliste bereits auf der Tagesordnung standen.
Damit Herr Keß, der SPD-Fraktionsvorsitzende, sich nicht
nachsagen lassen muss, dass er seine eigenen Anträge
verschläft, wurde nun eilends ein Vorschlag fabriziert. Er
wurde
immerhin vor Sitzungsbeginn fertig und als Tischvorlage verteilt.
Danach werden die Bürger aufgefordert, sich mit
Einsparungsvorschlägen an die Fraktionsvorsitzenden zu wenden.
Wir
sind in der Phase, in der der Haushaltsentwurf fertig ist und gem.
gesetzlicher Regelung zur Einsicht und Stellungnahme
für
jeden Bürger im Rathaus ausliegt.
Haben die Bürger durch den SPD-Antrag zusätzliche
Beteiligungsmöglichkeit gewonnen?
Seifenblasen sind
wenigstens schöner!
Trägerschaft
für die Offene Ganztagsschule (OGS) an der KGS Embken
Seit 14 Jahren führte der Förderverein der Schule zur
vollen
Zufriedenheit der Eltern die Betreuung nach dem 13 Plus-Modell durch.
Ab dem Schuljahr 2011/12 soll die Betreuung nach dem OGS-Modell
erfolgen. Träger sollte nach Meinung der
Bürgermeisterin der
Deutsche Kinderschutzbund werden. Der Förderverein wagte es
trotzdem, sich zu bewerben. Nun musste der Rat entscheiden. Zumindest
scheinbar erhielten beide Kandidaten eine faire Chance, auch wenn das
Ergebnis dank rot-grünem Fraktionszwang und Teilnahme der
Bürgermeisterin an der Fraktionssitzung der SPD am Vortag
schon
vor der "Beratung" festlag.
Herr Metzger und Frau Eßer vom Förderverein und Herr
Granrath vom DKSB durften ihre Konzepte vorstellen und Fragen
beantworten. Dass Herr Granrath dabei professioneller auftrat, ist
wenig verwunderlich. Er betreibt schließlich dieses
"Geschäft" hauptamtlich. Die Akquirierung jeder weiteren OGS
dient
nicht zu letzt der Sicherung seines eigenen Arbeitsplatzes.
Schon die ersten "Fragen" von Herrn Klöcker,
Unabhängige,
zeigten worum es ihm ging: Den DKSB als professionelle Organisation der
"Laientruppe" des Fördervereins, die sich selbst mit der
Aufgabe
überfordert und das Wohl der Kinder gefährdet,
gegenüber
zu stellen. In geheimer Abstimmung wurde mit 13:12 (mit der Stimme der
Bürgermeisterin) für den DKSB votiert.
Von der Förderung des Engagements Ehrenamtlicher plappern,
oder
ihnen eine verdiente Chance geben, sind eben zwei verschiedene Dinge.
Nideggen
grüßt den Rest der Welt: "AKWs abschalten!"
Nach dem Unfall in Japan wurde auf Herrn Krischers Web-Site den
grünen Fraktionen der Eifel-Region ein Musterantrag,
"Atomkraftwerk Tihange schnellst möglich abschalten", zur
Verfügung gestellt. Nachdem der Kreisrat und der Stadtrat
Düren bereits die Resolution längst beschlossen
hatten,
sollte nun Nideggens Stadtrat der amtierenden belgischen Regierung den
Rest geben. Wenn der Rat einer 10 Tausend-Einwohner-Kleinstadt die
Regierung eines souveränen Staates zu irgendwelchen Handlungen
auffordert, ist das einfach lächerlich. So habe ich das dann
auch
genannt. Herr Hensch, FDP, machte sich zusätzliche Sorgen um
ein
AKW im Osten und damit war der Damm gebrochen:
Wir müssen dringend Alle
auffordern, alle
AKWs abzuschalten.
Dem Charme dieses Antrags konnte sich nun wirklich keiner entziehen.
Bleibt nur die Frage, wie es der Bürgermeisterin gelingt,
diesen
wichtigen Ratsbeschluss der interessierten Weltöffentlichkeit
in
angemessener Form mitzuteilen. Die einfache Pressemitteilung an Radio
Rur und Dürener Zeitungen reicht da wohl nicht aus. Diese
Medien
finden z.B. in Polen oder Tschechien leider nicht die
gebührende
Aufmerksamkeit. Deshalb ein konstruktiver Vorschlag dazu:
Ansichtskarten aus dem Phantasia-Land mit der Beschriftung:
Liebe
Grüße
von
den sieben Zwergen
hinter
den sieben Bergen.
Erwin Fritsch, 07.06.11

Ratssitzung
12.04.11
DSL-Leitung
für Wollersheim
Vor 3 Jahren
hatte der Rat in der damaligen Zusammensetzung über die
Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturrpaket II beraten. Herr
Müller war damals schon Ratsmitglied und Ortsvorsteher in
Wollersheim. Einen Antrag, Wollersheim mit einem
zeitgemäßen Internet-Anschluss zu versorgen, stellte
er damals nicht.
Als wir vor 1
Jahr das Thema auf die Tagesordnung brachten, war er wegen
der prinzipiellen Abwehrhaltung gegen MFN-Anträge dagegen. Um
die Wollersheimer zu beruhigen, berichtete die CDU damals in einem
Flyer, dass sie Gespräche zum Anschluss Wollersheims mit der
Telekom und der Stadt führt. Das führte aber zu
keinem Ergebnis.
Nachdem nun Glasfaserkabel durch Wollersheim - aber nur zum Anschluss
des Landschaftsverbands und auf dessen Rechnung - verlegt wurde, wurde
der Unmut der unterversorgten Wollersheimer unübersehbar. Nun
stellte die CDU einen Eilantrag zu diesem Thema. Jetzt soll mit
Fördermitteln zur DSL-Versorgung im dörflichen
Bereich der Ort angeschlossen werden. Wenn diese Mittel genehmigt
werden, muss wegen des 10 %-Anteils der Stadt noch die Kommunalaufsicht
zustimmen.
Vor 1 Jahr
wäre alles einfacher gewesen; da wären noch
Konjunkturpaket II-Mittel des Kreises verwendbar gewesen.
Haushalt
2011
In einer Kommune, die keine Chance hat einen ausgeglichenen Haushalt
aufzustellen, kann der Rat nur eine Liste der freiwilligen Ausgaben und
eine Prioritätenliste für Investitionen
beschließen und der Kommunalaufsicht zur Genehmigung
vorlegen. Das sollte Grund genug sein, sich eingehend mit den Listen zu
befassen und vor allem sie von der Verwaltung vernünftig
vorzubereiten.
Zu den freiwilligen Leistungen legte die Verwaltung nur eine
summarische Liste vor, in der nicht erkennbar ist, was konkret
enthalten ist. Unser Antrag, die Liste wie im vergangenen Jahr erst
detailliert zu beraten, wurde von der Mehrheit abgelehnt. Statt dessen
wurde Herrn Obladens Antrag zugestimmt, Fragen zur Liste nach ihrer
Billigung durch die Kommunalaufsicht im Haupt- und Finanzausschuss zu
besprechen. Deutlicher konnten die anderen Fraktionen nicht zeigen,
dass sie einer Liste zustimmen, deren Inhalt sie nicht kennen.
Die Prioritätenliste enthielt - wie üblich -
Rechenfehler und um zu demonstrieren, wie sorgfältig sie
vorbereitet war, wurden zusätzliche 22 T €
für einen Häcksler für den Bauhof schnell
noch mündlich nachgeschoben.
Mit ihrem Desinteresse bei der "Beratung" der beiden Listen haben die
Ratsmitglieder der anderen Fraktionen deutlich gezeigt, wie wenig sie
bereit sind ihrer Verantwortung im Rat gerecht zu werden.
Nutzungskonzept
"Schwarzes Haus"
Angeblich sucht die Bürgermeisterin ja noch nach einem Namen
für den Erweiterungsbau Zülpicher Tor. Notwendig ist
das nicht mehr. Der dezent schwarze Bau sieht nicht nur schwarz aus, es
heißt auch so. Der Heimat- und Geschichtsverein (HuG) hatte
ein Konzept für die Nutzung des Dachgeschosses vorgelegt.
Für die anderen beiden Etagen hatte die Verwaltung ihr Konzept
unwesentlich überarbeitet. Ein schlüssiges Konzept
war noch immer nicht daraus geworden, weil die Folgekosten
völlig verschwiegen wurden.
Der HuG hatte im Vorfeld eifrig für seine Unterbringung im
Dachgeschoss geworben. Wir sind dafür, weil dieser Verein
ehrenamtlich Arbeiten übernimmt, für die sich
größere Gemeinden ein hauptamtliches Stadtarchiv
leisten können und weil der Verein dafür angemessene
Arbeitsbedingungen verdient. Die Bürgermeisterin hatte zuerst
die bisherig angemieteten Räume gekündigt und dann
nach einer anderen Unterbringung suchen lassen. Zum 31.12.10 wurden die
Vereinsmaterialien in einen reichlich ungeeignetem Raum nach
Nideggen-Berg gebracht. Das war keine Lösung.
Die Bürgermeisterin hatte am Vortag eigens die
CDU-Fraktionssitzung besucht, um gegen den HuG zu werben. Das reichte
nicht - sie konnte nicht alle überzeugen. Vor allem
hätte sie besser schriftliche Argumentationshilfen verteilt.
So mussten sich die Herren Markus Fischer und Hubert Müller
auf ihren natürlichen Einfalls- bzw. Einfaltsreichtum
verlassen. Ergebnis: unterirdisch.
Herr Obladen beantragte dem HuG das Dachgeschoß zu
überlassen. Für die beiden anderen Etagen soll die
Verwaltung bei der BezReg klären, wie sie vermarktet werden
können. Für seinen Antrag stimmten SPD, MFN, FDP und
2 "Abtrünnige" der CDU; Bürgermeisterin,
grün-unabhängige und Rest-CDU waren dagegen. Damit
war dieser Antrag 13:11 angenommen.
Ein
Beschluss wird "gekippt"
Die Sitzungsniederschriften der Stadt sind ab und zu sichtlich
"redigiert". Der Ratsbeschluss zum Schwarzen Haus hat der
Bürgermeisterin besonders deutlich missfallen. Deshalb wurde
diesmal auch besonders deutlich "redigiert".
In der Sitzungsniederschrift steht:
"Der Rat der Stadt
Nideggen beschließt das Konzept des Heimat- und
Geschichtsvereines bei der Bezirksregierung zur Genehmigung vorzulegen.
Sofern die Bezirksregierung dem Konzept zustimmt, wird die Verwaltung
beauftragt mit dem Heimat- und Geschichtsverein eine vertragliche
Regelung zur Durchführung von Ausstellungen und personeller
Unterstützung durch den Heimat- und Geschichtsverein bei den
Öffnungszeiten des Hauses aufzustellen. Die Nutzung und
Vermarktung des Erdgeschosses und des 1. Obergeschosses wird wie von
der Verwaltung vorgesehen der Bezirksregierung zur Genehmigung
vorgelegt."
Damit hat Frau Göckemeyer den Bogen wohl allzu sehr
überspannt. Herr Obladen und die Ratsmitglieder, die
für seinen Antrag gestimmt hatten, werden sich nicht so leicht
über den Tisch ziehen lassen.
Erwin Fritsch, 25.04.11

Hauptausschuss-
und Ratssitzung am 08.02.11
Die
"Mammut"-Sitzung
Die Ausschusssitzung war für 16:00 Uhr, die Ratssitzung
für 19:00 Uhr festgesetzt worden. Das fanden einige
Ratsmitglieder aufregend und sprachen von "6-stündiger
Mammut-Sitzung". Die Sitzungsplanung fand ohne Rücksprache mit
den Fraktionen statt. Frau Göckemeyer kann oder will eben
nicht sachlich mit allen Fraktionen zusammen-arbeiten. So setzte sie
eben alle von den Fraktionen beantragten Punkte auf die Tagesordnungen;
mindestens die Hälfte hätte man einvernehmlich
verschieben können. Es war dann doch nicht so aufregend.
Berufstätige empfinden das natürlich anstrengender
als jemand der (wie ich) den Tag auf der Couch verbringt und nur
gestört wird, wenn er den Müll heraustragen soll.
Frau
Göckemeyer bei Zahlenspielchen
Im Protokoll der letzten Ratssitzung stand:
"Hinweis der Verwaltung:
Für das Jahr 2010
hat die Stadt Nideggen Zuweisungen in Höhe von
insgesamt 4.512.346 € erhalten.
Die 1. Modellrechnung des Entwurfes des GFG 2011 sieht für die
Stadt Nideggen eine Gesamtsumme in Höhe von 3.251.165
€ vor,
demnach würde die Stadt Nideggen für 2011
also 1.110.379 € weniger Zuweisungen
erhalten als 2010."
Ich hatte Frau Göckemeyer per Mail auf den Rechenfehler
hingewiesen und gebeten, ihn in der Sitzung zu korrigieren. Das wollte
sie dann doch nicht. Rechnen Sie nach. So wichtig ist das
Zahlenspielchen sicher nicht. Es zeigt aber, wie unsinnig es ist, mit
überhöhten Grund- und Gewerbesteuern ( plus 160 T
€/Jahr) gegen Nideggens Überschuldung
ankämpfen zu wollen. Gleichzeitig führt allein die
Änderung der Schlüsselzuweisung zu minus 1,2 Mio. €/Jahr.
Frau
Göckemeyer im Zahlen-Nirwana
Im Hauptausschuss musste ich unsere Bürgermeisterin
mit ein paar Ungereimtheiten in ihrem Umgang mit Zahlen konfrontieren.
Nachdem wir am 15.06.10 nach den Kosten für ein Leader-Projekt
gefragt hatten, erhielten wir schon am 05.10.10 die Antwort.
Auszug aus dem Protokoll:
"Die
Bürgermeisterin berichtet, dass der o. g. Leader-Antrag
seinerzeit von Kreis Düren gestellt wurde ...
Die Kosten der Stadt Nideggen entstehen durch die Mitgliedschaft im
Rureifel Tourismus e. V. ... Den Anteil der Stadt Nideggen in
Höhe von je 3.500 € in 2010 und 2011 habe Sie als
Geschäft der laufenden Verwaltung zugesagt.
Nachtrag: Die 3.500 € sind im Mitgliedsbeitrag Rureifel
Tourismus e. V. enthalten und wurden durch den Rat mit der Liste der
freiwilligen Ausgaben genehmigt."
Nun stellten wir im Hauptausschuss anhand der Anlagen zur Beantwortung
einer FDP-Anfrage fest:
- Bis 2009 lag der Beitrag bei 38.346 €, ab 2010 bei
46.946 € ( Plus: 8.600 €).
- Zusätzlich sind ab 2010 weitere 2.300 €
für ein Leader-Projekt eingeplant.
- In der Liste der freiwilligen Ausgaben war der
Mitgliedsbeitrag noch mit 42.000 € angegeben.
Die Bürgermeisterin konnte das nicht
aufklären. Nach kurzem "Herumeiern" gab sie auf. Sie will das
noch klären. Hat sie nun Mehrausgaben von 8.600 €
oder 10.900 € versprochen, ohne sich daran zu erinnern? Wir
sehen der Klärung mit wohlwollendem Interesse entgegen und
hoffen, dass sie nicht in die nächste
Widersprüchlichkeit stolpert .
Siehe
MFN-Info
1/2011:
Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
Jedenfalls war das ein
guter Einstieg in eine Sitzung, in der es dann
im nichtöffentlichen Teil u. a. darum ging, einem
Pächter der Stadt eine weit geringere - für ihn aber
nicht akzeptable - Summe als Pachterhöhung zu diktieren. Das
ging dann doch nicht!
Freche
Anträge
Die FDP hatte es gewagt, Frau Göckemeyer mit einigen
Einspar-Anträgen zu belästigen. Mit ihrem Antrag
"Transparenz in den Stromkosten herzustellen und ein
Energieeinsparkonzept vorzulegen" ging sie der
grün-unabhängigen Bürgermeisterin
wohl entschieden zu weit. Nach dem Motto "Es gibt zwar dumme Fragen,
aber auch noch dümmere Antworten" erhielt sie:
- Eine stellenweise reichlich vorlaut formulierte
Sitzungsvorlage. Auszug: "Dieses Thema ist schon etliche Male durchgekocht
worden."
- 80 Seiten einzelner Stromkostenbuchungen.
Es war schon erstaunlich, wie leicht sich Herr Hensch, FDP, den Mund
stopfen ließ.
Sitzungskosten
Im Rat erhielten wir ein Mitteilungsvorlage über die Kosten
einer Ratssitzung. Sie wurden auf genau 2.565,78 € berechnet.
Das war vielleicht rechnerisch richtig, aber im Ergebnis falsch, weil
der Rechenansatz (nach Gebührenhaushalts-Kalkulation) schon
unsinnig war. Ein Verzicht auf eine Sitzung bringt eben keine
Einsparung in dieser Höhe, sondern verringert die
Arbeitsbelastung der Verwaltung.
Da gäbe es durchaus erhebliche
Entlastungsmöglichkeiten. Voraussetzung wäre ein
sachlicher Umgang zwischen Fraktionen
und Bürgermeisteri und vernünftige Planung
und Vorbereitung der Sitzungen durch
die Bürgermeisteri.
Sportplatz
Mausauel
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales
und Sport hatte ein Architekt verschiedene Varianten für die
Erneuerung des Platzes, der für den Schulsport dringend
benötigt wird, vorgestellt. Danach machte der betroffene
Verein konstruktive Vorschläge für eine
kostengünstigere Lösung, bei der er Eigenleistungen
einbringen will. Wer wollte da widersprechen. Der Ausschuss wurde
ermächtig, in seiner nächsten Sitzung zu entscheiden
und dabei über die noch zu Hönscheid-Zeiten
angesparten 200.000 € (5 Jahre zweckgebundene Sportpauschale)
zu verwenden.
Erwin Fritsch, 10.02.11

2010
"Klöcker-Sondersitzungen"
"1. Klöcker-Sondersitzung"
am 28.12.10
Es kam wie
am 19.12.10 vorhergesagt:
- Von Grünen, Unabhängigen und CDU erschien
nur Herr Klöcker. Damit war der Rat nicht
beschlussfähig.
- Zufällig fehlten die Ratsmitglieder, die Herr
Klöcker schon zweimal motiviert hatte, gegen den
Ausschusswechsel zu stimmen.
- Würde man Herrn Klöcker unterstellen,
für die Beschlussunfähigkeit geworben zu haben,
würde er das so lautstark wie unglaubwürdig
zurückweisen.
- Nun findet eben die "2. Klöcker-Sondersitzung" am
18.01.11 statt.
Was hätte der Rat anders machen können:
- Den von der MFN-Fraktion beantragten Ausschusswechsel
kommentarlos durchwinken.
- Außerhalb Nideggens ist das eine
Selbstverständlichkeit.
Was hätte Frau Göckemeyer anders machen
können:
- Am 09.11.10 sich an die Gemeindeordnung halten.
Ihre Mitarbeiter hatten sie extra auf den § 50 (2) der GO in
der Beschlussvorlage hingewiesen.
- Nach Eingang des Antrags auf unverzügliche
Einberufung einer Sitzung zum Telefon greifen und einen
vernünftigen Termin mit den Fraktionsvorsitzenden abstimmen.
- Nachdem bereits vor der Sitzung sich mehr als die
Hälfte der Ratsmitglieder entschuldigt hatten, hätte
sie die Fraktionsvorsitzenden darüber informieren lassen
können. Zumindest den "Schmidtern" hätte man bei
dieser Witterung die Fahrt nach Nideggen ersparen können.
"2.
Klöcker-Sondersitzung" am 18.01.11
In diesem letzten Anlauf wurde das lächerliche Spielchen
beendet: Der Ausschusswechsel fand statt. Warum diesmal Grüne
und CDU erschienen und warum sie diesmal dem MFN- Ausschusswechsel
zustimmten, sollten sie selbst erklären.
Eine kleine aber reizvolle Feinheit steuerte diesmal Herr Weber, der
"Allgemeine Vertreter" der Bürgermeisterin bei. Unmittelbar
vor der Wahl erkannte er, dass angeblich nicht in einem Wahlgang
über die beiden Wechsel abgestimmt werden könne.
Damit änderte er die von der Bürgermeisterin
unterschriebene Beschlussvorlage der Verwaltung. Die
Bürgermeisterin ließ es zu und demonstrierte damit,
dass sie auch in ihrem 2. Amtsjahr noch der Unterstützung
durch einen Betreuer bedarf.
Erwin Fritsch, 21.01.11

Ratssitzung
am 14.12.10
Steuererhöhungen:
Die Hebesatzung 2011 beschlossen
Die am 09.11.10 beschlossene unangemessen hohe Anhebung der
Hebesätze (siehe Kommentar zu dieser Sitzung) sollten nun als
gültige Satzung beschlossen werden.
Die wesentlichen Gegenargumente brachten SPD, FDP und wir vor:
- erst Einsparungen suchen, dann Steuern erhöhen,
- Hebesatzung erst bei Vorlage eines Haushaltsentwurfs
ändern (das ginge noch im ersten Halbjahr 2011
rückwirkend zum 01.01.11),
- nicht Steuern erhöhen und gleichzeitig
über unnötige Mehrausgaben beraten
(Zülpicher Tor).
Das brachte die CDU nicht zur Einsicht. Sie stimmten mit
Grünen und Unabhängigen. Das war die Mehrheit.
Erweiterungsbau
Zülpicher Tor (Schwarzes Haus)
Herr Esser brachte eine nett gemachte Powerpoint-Präsentation
seiner noch reichlich verschwommenen Vorstellungen, die den Begriff
"Nutzungskonzept" nun wirklich nicht verdienen. Die Folgekosten wurden
völlig ausgeblendet. Wir sind weiterhin der Meinung, dass sich
die Stadt es nicht leisten kann, in dieses Gebäude weiterhin
unnötig zusätzliches Geld zu stecken. Der Beschluss,
dieses Gebäude zu bauen (mindesten 830.000 €) war aus
heutiger Sicht einer der üblichen kommunalen Fehlgriffe in die
Fördertöpfe. Frau Göckemeyer ließ
aber deutlich erkennen, dass sie keine Chance sieht, Herrn Esser sein
Spielzeug aus der Hand zu nehmen. Dazu müsste sie sich ihm
gegenüber durchsetzen können - auch fachlich. Wie
sollte sie das?
Der Heimat- und Geschichtsverein hatte im Vorfeld der Sitzung versucht,
eine Ratsmehrheit für eine Nutzung des Dachgeschosses durch
ihn zu finden. Wir waren bereit diesen Vorschlag zu
unterstützen. Dass ein derartiger Verein
Unterstützung für sein ehrenamtliches Engagement
verdient, ist für uns selbstverständlich. Die
Bürgermeisterin hatte den Vertrag über die
Räumlichkeiten des Vereins zum 31.12.10 gekündigt und
will ihn in die Begegnungsstätte nach Berg abschieben. Trotz
aller Versuche, die Absicht des Heimat- und Geschichtsvereins zu
zerreden, wurde wenigstens erreicht, dass er im nächsten Jahr
im Fachausschuss ein Konzept zur beabsichtigten Nutzung vorlegen darf.
Herr
Meyer darf nicht in den Hauptausschuss
Am 09.11.2010 hatte Herr Obladen beantragt, als beratendes Mitglied in
den Hauptausschuss gewählt zu werden . Den
Unabhängigen war diese Bestimmung offensichtlich
neu. Nun wollte Herr Meyer das gleiche. Herr Obladen
argumentierte dagegen: Er ist fraktionslos; Herr Meyer ist bei den
Unabhängigen untergekrochen; die Unabhängigen
könnten ihm einen ihrer Ausschusssitze abgeben. Diese
Rechtsauffassung teilen wir auch. Wir sehen aber keinen Grund, so eine
Banalität sinnlos aufzublasen. Wir stimmten mit
Grünen und Unabhängigen für den Antrag. Das
reichte nicht.
Nun hat Frau Göckemeyer ein neues Problemchen. In ihrer
Vorlage hatte sie geschrieben: "Der Rat ist ... gebunden, das
Ratsmitglied für diesen Ausschuss zum Mitglied mit beratender
Stimme zu bestellen." Damit hat sie nur 2 Möglichkeiten:
- Zugeben, dass die Rechtsauffassung in ihrer Vorlage nicht haltbar ist.
Oder
- Den Ratsbeschluss zu beanstanden. Dazu ist sie verpflichtet, wenn sie
ihn für rechtswidrig hält.
Der
MFN-Ausschusswechsel
Zu einer ähnlich albernen Posse entwickelt sich der
Ausschusswechsel zwischen Dieter Nolden und mir. Im Dezember 2009 hatte
die SPD, den Wechsel zweier Fraktionsmitglieder zwischen 2 - ihrer
Fraktion zustehenden - Ausschusssitzen beantragt. Das ging reibungslos
durch. Wir hatten auch zugestimmt. Alles andere wäre
unsachlicher Krampf.
Nun hatten wir am 09.11.10 einen ähnlichen Wechsel beantragt.
Das forderte Herrn Klöcker in seiner Rolle als "sachbezogen"
argumentierenden Kleinststadt-Politiker zu Höchleistungen
heraus. Der Antrag fand gleich viele Ja und Nein-Stimmen. Frau
Göckemeyer stellte fest: "Der Antrag ist abgelehnt". Herr
Klöcker war zufrieden.
Nachdem ich Frau Göckemeyer auf unsere Rechtsmeinung (bei
Wahlen gelten andere Regeln als bei Abstimmungen) hingewiesen hatte,
setzte sie den Antrag erneut auf die Tagesordnung. Nun erkannte Herr
Klöcker, dass das so einfach nicht gehe. Erst müssten
die auszuwechselnden Ausschussmitglieder formell zurücktreten.
Im Dezember 2009 hatte er diese fragwürdige Erkenntnis noch
nicht gewonnen. Der Antrag wurde wieder abgelehnt. Herr
Klöcker war wieder zufrieden.
Am nächsten Tag legten wir einen neuen, nun
Klöcker-sicher formulierten Antrag in das Vorzimmer der
Bürgermeisterin. Darin beantragten wir, die Wahl nun in einer
unverzüglich einzuberufenden Sitzung vor der nächsten
Hauptausschusssitzung durchzuführen. Diese
"Klöcker-Sondersitzung" wurde nun listig auf den 28.12.10
gesetzt. Vielleicht überdreht Herr Klöcker ja
völlig und überredet noch einige Ratsmitglieder, dann
in Urlaub zu sein. In diesem Fall gibt es eben noch eine 2.
"Klöcker-Sondersitzung".
"Sachbezogen" kann
man eine Mischung aus frühkindlicher und
spätpubertärer Selbstdarstellung nun wirklich nicht
nennen.
Erwin Fritsch, 19.12.10

DIE
UNABHÄNGIGEN und die Wahrheit
DIE
UNABHÄNGIGEN und die Wahrheit - Teil 1
DIE UNABHÄNGIGEN:
"MfN behauptet, Heinrich Esser verzichtete auf ihm zustehende
zusätzliche Aufwandsentschädigung als
Fraktionsvorsitzender.
Fakt ist, ihm hat nichts zugestanden, wenn es gar keine Fraktion gab!
Wieder nicht ganz gelogen, aber eben auch nicht die Wahrheit gesagt!"
Quelle: http://www.die-unabhaengigen.de (Stand: 13.07.10 - 31.07.10)
Die Wahrheit:
- Heinrich Esser hat am 02.01.07 dem Bürgermeister
schriftlich die Fraktionsbildung mitgeteilt.
- Mit Schreiben vom 02.01.07 hat Heinrich Esser auf die
Zahlung der Aufwandsvergütung für
Fraktionsvorsitzende an ihn verzichtet.
Zusatz:
- Den oben zitierten Abschnitt finden Sie auf der Web-Site
der Unabhängigen seit heute nicht mehr.
- Irren ist menschlich, in Kleinigkeiten oft auch
erklärbar!
- Aber: Musste Herr Klöcker, ein
Fraktionsvorsitzender, tatsächlich erst daran erinnert werden,
wie viele Fraktionen es bis Oktober 2009 im Stadtrat gab?
Erwin Fritsch, 01.08.10
DIE
UNABHÄNGIGEN und die Wahrheit - Teil 2
DIE UNABHÄNGIGEN:
"MfN beantragt zum ÖPNV (öffentlichen
Personennahverkehr) eine zweifelhafte Aktion ...
Fakt ist, es gibt eine klare Beschlusslage zum ÖPNV mit
zeitlicher und inhaltlicher Perspektive."
Quelle: http://www.die-unabhaengigen.de
Die Wahrheit:
- So klar ist die Beschlusslage nun wirklich nicht. Im Rat
wurde jedenfalls ein anderer Beschluss gefasst.
Beschlüsse fasst man nach unserer Vorstellung im Rat oder in
zuständigen Ausschüssen. Alles andere nenne ich
Kungelei im Keller-Kabinett.
- §Herr Klöcker hat mir am 02.09.10 in
Gegenwart von Frau Göckemeyer und Herrn Keß
bestätigt: "Es kann sein, dass wir das im Keller-Kabinett
beschlossen haben".
- Diese Einsicht wird ihn kaum bewegen, die Falschmeldung auf
der Web-Site richtig zu stellen oder gar Herrn Giesen, Dürener
Nachrichten, anzurufen und seine Falschinformation zurück zu
nehmen.
Erwin Fritsch, 03.09.10
Zusatz:
- Bei der gestrigen Ratssitzung erklärte Herr
Klöcker, dass er diese Aussage nicht gemacht habe und dass
Frau Göckemeyer und Herr Keß dies
bestätigen könnten.
- Das ist kein Grund den Sachverhalt, wie ich ihn am 03.09.10
beschrieben habe, zu ändern. Ich habe dieses Zitat
gehört und noch in der Besprechung schriftlich festgehalten.
Erwin Fritsch, 09.09.10
DIE
UNABHÄNGIGEN und die Wahrheit - Teil 3
DIE UNABHÄNGIGEN:
"Zuletzt noch haben wir Herrn Fritsch als heutigen
Fraktionsvorsitzenden der MfN auf seine falschen Zitate hingewiesen.
Entsprechende Bestätigungen aller anderen am Gespräch
Anwesenden liegen uns schriftlich und mündlich vor, korrigiert
hat Herr Fritsch selbst entgegen der Forderung im eigenen Programm
nichts."
Quelle: http://www.die-unabhaengigen.de (Stand 18.11.10)
Die Frage:
Aus meiner eMail an Herrn Klöcker vom 18.11.10:
... Wie Sie am Beispiel des Kommentars zur Ratssitzung 06.07.10 sehen
können, habe ich überhaupt kein Problem damit, Fehler
zuzugeben und richtig zu stellen.
Dazu müssten Sie aber deutlich konkreter werden:
- Wann war "zuletzt"?
- Wer waren "wir"?
- Auf welche "falschen" Zitate wurde hingewiesen?
Die Antwort:
Bisher habe ich keine vernünftige Antwort erhalten.
Erwin Fritsch, 22.11.10

Ratssitzung
am 09.11.10
Öffentlichkeit
von Sitzungen
Was in den öffentlichen Teil einer Ratssitzung gehört
und was im nichtöffentlichen Teil beraten und beschlossen
werden muss, ist nach der in Nideggen herrschenden Meinung und Praxis
allein von der Mehrheitsentscheidung der Rats-/Ausschussmitglieder
abhängig. Ein Ratsmitglied einer anderen Fraktion
erklärte mir in einem Gespräch nach der letzten
Hauptausschusssitzung: "Das gibt Streit. Das gehört nicht in
die Öffentlichkeit." Damit offenbarte er ein seltsames
Demokratieverständnis. Der "Grundsatz der
Sitzungsöffentlichkeit" wurde erfunden, um Argumente
und Abstimmverhalten der gewählten Ratsmitglieder für
die Bürger erkennbar zu machen.
Nachdem Anträge unserer Fraktion auf Verschiebung in den
öffentlichen Teil mehrfach abgelehnt wurden, haben wir
beschlossen, künftig gegen diese in Nideggen beliebte Praxis
vorzugehen. Dann wird es nicht mehr möglich sein, dass eine
Fraktion im nichtöffentlichen Teil des Schulausschusses die
Kürzung des Zuschusses an das Franziskus-Gymnasium um 30 %
beantragt, und sich später in einem Flyer rühmt, in
öffentlicher Ratssitzung für die Beibehaltung des
Zuschusses eingetreten zu sein.
In der Tagesordnung waren diesmal 3 TOP nichtöffentlich
eingeplant, die eindeutig in den öffentlichen Teil
gehören. Für 2 TOPs stellte Herr Keß den
Antrag und erhielt mehrheitlich Zustimmung. Für den 3. stellte
ich den Antrag und kündigte an, auch künftig jedes
einzelne dieser fragwürdigen Versteckspiele der
Kommunalaufsicht vorzulegen. Das führte bei einigen
Ratsmitgliedern zu völlig überzogenen
Gefühlswallungen. Dazu bestand gar kein Anlass. Wenn sie ihre
Entscheidung unter Beachtung geltenden Rechts treffen, wird die
Kommunalaufsicht ihnen auch Recht geben. Sollten sie rechtwidrig
gehandelt haben, wird die Kommunalaufsicht ihnen das mitteilen. Den
Ratsmitgliedern wird dabei kein Haar gekrümmt.
Herr
Obladen darf in den Hauptausschuss
Nachdem er ein Jahr lang ohne Sitz in irgendeinem Ausschuss durch den
Rat geirrlichtert ist, hat er die Gemeindeordnung NRW etwas
genauer gelesen. Er beantragte als "beratendes Mitglied" in den
Hauptausschuss gewählt zu werden. Der Antrag wurde
mehrheitlich angenommen. Den Unabhängigen, die ja
ähnlich wie Herr Obladen erst seit wenigen Jahren
Ratsmitglieder sind, waren von dieser GO-Regelung anscheinend
überrascht und stellten den Antrag auch Herrn Meyer in den
Hauptausschuss zu wählen. Das fand keine Mehrheit. Die
Unabhängigen könnten ihn aber immer noch auf einen
der ihnen zustehenden Ausschusssitze wählen lassen, wenn sie
das für nützlich halten.
Grund-
und Gewerbesteuer
Zur Berechnung der Grund- und Gewerbesteuern dienen die
Hebesätze (A: Land-/Forstwirtschaft, B: andere
Grundstücke, GW: Gewerbesteuer). Die Hebesätze in
Nideggen wurden 2008 ordentlich erhöht (B von 391 auf 406).
Wir sind der Meinung, dass die Hebesätze damit im Vergleich
mit Nachbar-Gemeinden auch jetzt hoch genug sind. Einer moderaten
Erhöhung könnten wir zustimmen. Das setzt aber
voraus, dass gleichzeitig auf zusätzliche vermeidbare Ausgaben
verzichtet wird. Die Grünen und Unabhängigen
schickten die CDU nach vorne. Das war nicht schlecht
eingefädelt. So mussten sie nur den CDU-Antrag
unterstützten. Frau Zentis drohte mit dem Sparkommissar (an
den nur wirklich einfältige Gemüter glauben). Herr
Klöcker war nicht gut vorbereitet: Aus der Grundsteuer B
machte er eine "Reichensteuer" ("Wer viel hat, zahlt viel"). Dabei kann
jeder Vermieter ihm bestätigen, dass er die Erhöhung
an die Mieter weitergibt. Um die Gewerbesteuer klein zu reden,
behauptete er in der Ratspost eine Info der IHK (Industrie- und
Handelkammer) erhalten zu haben, in der für Nideggen nur 112 T
€ Gewerbesteuer angegeben sei. Es handelt sich dabei aber um
ein Info-Blatt der Eifeltourismus GmbH mit für Nideggen
geschätzten 112 T € Gewerbesteuer aus Tourismus. Die
jährliche Gewerbesteuer in Nideggen liegt bei ca. 700 T
€ (steht auch in den Sitzungsunterlagen).
Anschließend stimmten CDU, Unabhängige und
Grüne für den CDU-Antrag. Das war die Mehrheit.
|
Hebesätze:
|
|
|
A
|
B
|
GW
|
|
Köln
|
165
|
500
|
450
|
|
Aachen
|
290
|
470
|
445
|
|
CDU-Vorschlag
|
300
|
450
|
420
|
|
Titz
|
260
|
420
|
413
|
|
Jülich
|
235
|
420
|
430
|
|
Nideggen (ist)
|
247
|
406
|
413
|
|
Heimbach
|
250
|
400
|
413
|
|
Langerwehe
|
240
|
400
|
413
|
|
Zülpich
|
262
|
391
|
413
|
|
Aldenhoven
|
230
|
391
|
413
|
|
Linnich
|
230
|
391
|
413
|
|
Monschau
|
250
|
391
|
407
|
|
Hürtgenwald
|
290
|
390
|
410
|
|
Simmerath
|
290
|
381
|
413
|
|
Vettweiß
|
210
|
381
|
390
|
|
Merzenich
|
200
|
380
|
400
|
|
Niederzier
|
240
|
380
|
418
|
Voraussichtlich am 07.12.10 wird der Rat dann endgültig die
Hebesatzung (wirksam ab 2011) beschließen.
Bis dahin können Sie sich von den Ratsmitgliedern der CDU
deren Vorschlag erklären lassen.
Vergleichszahlen dazu:
- Schulden: ca. 23 Mio. € (vorwiegend in langen
Jahren absoluter CDU-Herrschaft erwirtschaftet)
- Verlust in 2010: ca. 2,5 Mio. € (nicht
ausreichende Landeszuweisungen und zu hohe Kreisumlage)
- Einnahmen aus Grund- und Gewerbesteuern bisher: ca. 2,04
Mio. €/Jahr
- Einnahmeverbesserung durch den CDU-Vorschlag ca. 161.000
€/Jahr.
Das
Grundstücksgeschäft
Am 08.09.10 hatte der Rat den Verkauf eines Grundstücks an die
"Reiterhof-Freundin" widerrufen und das Grundstück einem
Nideggener Geschäftsmann zugesprochen. Er war dem bei diesem
allzu seltsam verlaufenen Bieterverfahren benachteiligt worden. Frau
Göckemeyer beanstandete diesen Beschluss. Der Rat
bestätigte seinen Beschluss nochmals. Damit war die
Kommunalaufsicht zuständig. Nun erklärte die
Bürgermeisterin, dass sie ihre Beanstandung
zurückgezogen habe. Wer sie kennt, kann sich vorstellen, wie
lange sich das Gespräch mit der Kommunalaufsicht hinzog bis
diese Einsicht reifte.
Die
Leistungsfähigkeit der Verwaltung
Im ersten Amtsjahr hat Frau Göckemeyer bereits deutlich
öfter hilfreiche Hinweise durch Gerichte und Kommunalaufsicht
erhalten, als ihr Vorgänger in seiner gesamten Amtszeit. Um
von diesem Image abzulenken, verlas sie im öffentlichen Teil
der Sitzung eine lange Liste der geleisteten Fortschritte. Im
nichtöffentlichen Teil informierte sie über die
aktuelle Personalsituation.
Dazu kann man nur feststellen:
- Die Probleme liegen nicht in der Verwaltung, sondern an der
Führung der Verwaltung.
- In ihrem Alter erstmals echte
Führungsverantwortung zu übernehmen ist ein
anerkennenswert ehrgeiziges Projekt.
- Diese Verantwortung in einer Kleinststadtverwaltung unter
erschwerten Bedingungen (externe grün-unabhängige
Steuerung) zu übernehmen, ist fast schon fahrlässig.
- Eine Verwaltung umzustrukturieren, ist eine Aufgabe, die
sehr viel Fachverstand und Führungserfahrung voraussetzt. Sie
nach theoretischer Lehrbuch-Vorlage im Hau-Ruck-Verfahren zu versuchen,
ist reichlich kühn.
- Die bisherigen Ergebnisse waren voraussehbar.
Was kann man/frau jetzt tun:
- Etwas mehr Vernunft und Gelassenheit zeigen.
- Sich nicht schon beim kleinsten Fehlerchen, in Ausreden
verhaspeln. Das kann zur schlechten Angewohnheit werden und findet
Nachahmer bei unterstellten Mitarbeiten.
- Jeder/Jede reift mit ihren Aufgaben!
Erwin Fritsch, 12.11.10

Ratssitzung
am 21.09.10
Diesmal gönnte sich die Bürgermeisterin eine
Sondersitzung.
Mountain-Bike-Parcours
Ursprünglich sollte im Stadtpark Nideggen mit
Fördergeldern
ein Mountain-Bike-Parcours entstehen (Seltsamer Weise ein
Lieblings-Projekt von Frau Zentis, Grüne). Bei der Sitzung am
08.09.10 hatte die SPD beantragt, den Beschluss zu streichen und statt
dessen einen Parcours auf einem städtischen
Grundstück bei
Schmidt einzurichten. Wir stimmten zu, diesen Parcours kostenneutral
(Sponsoren plus Eigenarbeit) zu errichten.
Gegen die Aufhebung des Beschlusses für den Parcours in
Nideggen
hatten damals Bürgermeisterin, Grüne,
Unabhängige und
wir gestimmt. Dafür gab es gute Gründe, aber keine
Mehrheit.
Dass ein Bürgermeister einmal keine Mehrheit findet, ist nicht
unbedingt ein Grund in Panik zu verfallen. Frau Göckemeyer
legte
trotzdem Widerspruch ein.
"Der Bürgermeister kann
einem Beschluss des Rates spätestens am dritten Tag nach der
Beschlussfassung unter schriftlicher Begründung widersprechen,
wenn er der Auffassung ist, dass der Beschluss das
Wohl der Gemeinde gefährdet.
Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Über die
Angelegenheit
ist in einer neuen Sitzung des Rates, die frühestens am
dritten
Tage und spätestens zwei Wochen nach dem Widerspruch
stattzufinden
hat, erneut zu beschließen. Ein weiterer Widerspruch ist
unzulässig."
§ 54 (1) GO
Damit entstand für uns eine neue Sachlage:
Hier wurde das Wohl der Gemeinde mit dem Wohlbefinden einzelner
Personen (Göckemeyer, Zentis) verwechselt!
Wir stimmten mit CDU, FDP und SPD gegen den Widerspruch, der damit
erledigt ist.
Franziskus-Gymnasium
Vossenack (FGV)
Bei der Sitzung am 08.09.10 stimmte der Rat noch einem CDU-Antrag zum
"Erhalt einer vielfältigen Schullandschaft" zu. Wir waren mit
CDU
und FDP dafür. Nun konnten die Fraktionen zeigen, was so eine
Zustimmung wert ist:
- Herr Hensch, FDP, interessierte sich für die
Offenlegung der
Zahlungen zwischen den Kommunen. Das ging am Thema vorbei. Diesen
Schüler-Finanzausgleich zwischen den Kommunen gibt es nicht.
Die
Kommunen als Schulträger erhalten vom Land
Schlüsselzuweisungen, die nach der Anzahl der Schüler
(egal
aus welcher Gemeinde) berechnet werden.
- Herr Fischer, CDU, hatte zugesagt, dass die CDU mit uns
für
die Rücknahme der Kündigung stimmen würde.
Das war ihm
immerhin so wichtig, dass er diesen Antrag selbst stellen wollte.
Daraus wurde aber nichts. Er begründete das im Nachhinein mit
neuen Erkenntnissen, die er in der Sitzung gewonnen habe.
Echt neu und bemerkenswert waren aber nur 2 Argumente, die
Frau Zentis, Grüne, anführte:
- "Die Probleme Vossenaks durch den fehlenden
Nachwuchs in
der katholischen Kirche dürften nicht durch die
öffentliche
Hand gelöst werden." Ein völlig am Thema
vorbei
gehendes Argument!
- Dem Gymnasium gehe es wohl nicht so schlecht, da es doch
zur
Verwunderung der Frau Zentis eine 4-stellige Spende abgelehnt habe.
Weder Schulleiter noch sein Stellvertreter können sich an das
Spendenangebot erinnern!
Nicht neu waren unsere Argumente:
- Sparen ja, aber nicht bei der Bildung beginnen!
- Es geht um ca. 10 T €. Das 15-fache geben wir als
freiwillige Leistung bereits - mit wenig Ertrag - zur
Tourismusförderung aus.
- Die Eltern in Schmidt (ein Drittel unser
Bevölkerung) sind auf dieses Gymnasium angewiesen.
- Die SPD will den Zuzug junger Familien fördern.
Wir wollen
das auch. Das geht aber nicht, wie von der SPD beantragt, durch
Ermäßigung beim Kauf der ca. 12 stadteigenen
Grundstücke in Schmidt, sondern durch Erhalt und Verbesserung
der
Wohnqualität in den Ortsteilen. Dazu gehört in
Schmidt eben
auch das FGV.
Wenigstens stimmte der Rat (mit Ausnahme der unabhängigen
Pörtner und Meyer) unserem Antrag zu, die Sitzung zur
Anhörung des Vorsitzenden des Fördervereins des FGV,
Herrn
Hellwig, zu unterbrechen. Dessen Argumente waren
überzeugend, aber nur für den, der auch
zuhören will.
Nachdem klar war, das auch der "Club der Unberechenbaren" (CDU) bereit
war an der falschen Stelle zu sparen, stimmten wir dem neuen
Beschlussvorschlag zu: Die BgM'in wurde beauftragt, mit den FGV in
Verhandlungen zu treten und dem Haupt- und Finanzausschuss zu berichten.
Was bleibt zu tun:
- Wir werden das Thema in der nächsten Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses erneut aufgreifen.
- Die betroffenen Eltern aus Schmidt sollten vor allem die
FDP- und
CDU-Ratsvertreter aus Schmidt nach der Differenz zwischen
Heißluft-Parolen (Erhalt einer vielfältigen
Schullandschaft)
und ihrem konkretem Handeln fragen.
Das
"Grundstücksgeschäft"
Das mit zahlreichen Seltsamkeiten behaftete
"Grundstücksgeschäft" hatte bereits
reichlich
Schlagzeilen gemacht. Es reichte noch nicht. Frau Göckemeyer
konnte sich mit dem Ratsbeschluss vom 08.09.10 nicht abfinden und
beanstandete ihn.
"Verletzt
ein Beschluss des Rates das geltende Recht, so hat der
Bürgermeister den Beschluss zu beanstanden. Die Beanstandung
hat
aufschiebende Wirkung. Sie ist schriftlich in Form einer
begründeten Darlegung dem Rat mitzuteilen. Verbleibt der Rat
bei
seinem Beschluss, so hat der Bürgermeister
unverzüglich die
Entscheidung der Aufsichtsbehörde einzuholen. Die
aufschiebende
Wirkung bleibt bestehen."
§ 54 (2) GO
Der Rat blieb bei seinem Beschluss - und Nideggen in den Schlagzeilen.
Wann
ist eine Bürgermeisterin befangen?
"Mit Befangenheit wird der Zustand eingeschränkter (d. h.
nicht
unabhängiger) Urteilsfähigkeit einer Person auf Grund
einer
im speziellen vorliegenden persönlichen Motiv- oder Sachlage
...
bezeichnet. Befangenheit liegt bereits vor, wenn es nur Gründe
für Zweifel an der Unparteilichkeit eines
Entscheidungsträgers gibt." (Wikipedia)
- Wenn Frau Göckemeyer einen Reiterhof in einem
Gewerbegebiet
ansiedeln will, mag man das noch als etwas exaltierten Versuch eines
ersten stadtplanerischen Meisterstücks werten.
- Wenn dann im 2. Schritt ein
Grünland-Grundstück gezielt
an die "Reiterhof-Freundin" verkauft, statt ausgeschrieben, werden
muss, sollte man schon nachdenklich werden.
- Wenn sich beim 3. Grundstücksverkauf eine
Fülle von
"Zufälligkeiten" ergeben und die "Reiterhof-Freundin" sich
unwidersprochen auf mündliche Zusagen beruft, sind Zweifel an
der
Unparteilichkeit eines Entscheidungsträgers nicht
völlig
unberechtigt.
"Verärgert
ist auch die Kreuzauerin. ... Sie spricht von
mündlichen Zusagen und schon entstandenen Kosten,
sieht nun ihr Projekt gefährdet."
(Dürener
Zeitung v. 13.09.10)
Erwin Fritsch, 23.09.10

Ratssitzung
am 08.09.10
Bürger-Bus-Test
Unser Fehler:
- Wir hatten in der Presse und in der MFN-Info 5/2010 den von
uns
beabsichtigten Bürger-Bus-Test vom 02.09. - 30.11.10
angekündigt. Mit der Deklaration als "Mitfahrgelegenheit",
hielten
wir eine Konzession nach dem PBefG für nicht notwendig.
- Wie wir - zu spät - feststellen mussten ist diese
Konstruktion rechtlich zweifelhaft. Der Bürger-Bus-Test konnte
deshalb auf dieser Basis nicht durchgeführt werden. Weder den
Fahrzeughalter, noch die Fahrer wollten wir einem Risiko aussetzen.
Dass wir nicht alle rechtlichen Details geklärt hatten, war
unser
Fehler. Wir haben ihn in den gleichen Medien, die wir für die
Ankündigung genutzt haben, bekannt geben.
Wir haben im Interesse der Sache noch einen Versuch unternommen:
- Der Bürgermeisterin und den
Fraktionsvorsitzenden
hatte ich angekündigt, dass ich die erneute Aufnahme des TOP
Bürger-Bus-Test beantragen werde.
- Herr Bauer (Schäfer-Reisen) hatte die
notwendigen
Einzelheiten mit dem Bearbeiter im RegPräs inzwischen
abgeklärt. Er war bei der Sitzung anwesend und hätte
Fragen
beantworten können.
Wir halten die Durchführung eines Bürger-Bus-Tests
weiterhin für sinnvoll:
- Der Test führt zu einem deutlichen Werbeeffekt
für eine
Unterstützung eines künftigen Bürgervereins
durch
freiwillige Fahrer. Bereits jetzt hat ein Sachkundiger Bürger
einer anderen Fraktion seine Unterstützung als Fahrer zugesagt.
- Der Test auf (im Unabhängigen-Flyer so genannten)
"lukrativen" Pilotstrecken bringt sicherere Erkenntnisse als
Umfrageergebnisse.
- §Durch den Test werden künftige
Entscheidungen zum
Schülerspezialverkehr und zur Verbesserungen des ÖPNV
nicht
vorweggenommen.
- Die im Test ggf. gewonnenen Erkenntnisse können
für künftige Entscheidungen genutzt werden.
- Die "eindeutige Beschlusslage", die gegen den Test spricht,
gibt
es nicht. Herr Klöcker hatte das deutlich relativiert: "Kann
sein,
dass wir das im Keller-Kabinett beschlossen haben."
Nach einem angemessenen und von uns redlich verdientem
Hohngelächter hätte sich die Ratsmehrheit zu einer
sachlichen
Entscheidung durchringen können. Das fand nicht statt: Nur
Herr
Obladen, FDP und wir stimmten dafür. Die Mehrheit lies sich
ihr
Abstimmverhalten von den Keller-Kabinett-Bewohnern
vorschreiben.
Immerhin hatte unser
Fehler auch etwas Gutes:
In
Nideggen gibt es jetzt eine Fraktion, welche die eigenen Fehler auf
ihrer Web-Site veröffentlicht ohne die Schuld anderen
zuzuweisen.
Franziskus-Gymnasium
Vossenak
- Nideggen will aus dem bisherigen Zuschussvertrag
für das
Gymnasium aussteigen . Das hatte der zuständige Fachausschuss
vorgeschlagen. Eine Stellungnahme der Schulleitung oder der
Elternvertreter wurde nicht eingeholt. Ein Schreiben der Schulleitung
vor der Ratssitzung wurde den Ratsmitgliedern vorenthalten.
- Eine alte Politiker-Regel lautet: "Man soll die
Frösche
nicht fragen, wenn man den Teich trocken legen will". Lieber schnelle
Fakten schaffen, das anschließende Gejammer
überstehen und
hoffen, dass alles bis zur nächsten Wahl wieder in
Vergessenheit
gerät. Transparente Politik geht anders. Wer die verwirklichen
will muss den mühsameren Weg gehen: Den Betroffenen
erklären,
warum und wie viel, und warum gerade dort, gespart werden soll.
Dauerndes Mantra-Murmeln: "Altlasten- Sparen- Altlasten" reicht
dafür nicht. Das gilt erst recht, wenn ausgerechnet bei den
Schulen mit dem Sparen begonnen wird!
- Einige Eltern aus Schmidt (dort sind ca. 80 Kinder auf das
FGV
angewiesen) kamen zur Sitzung und nutzten die Einwohnerfragestunde. Sie
konnten nur ausweichende Antworten erhalten (Der TOP stand im
nichtöffentlichen Teil auf der Tagesordnung und wurde mit
einigen
anderen vertagt).
Liste
der freiwilligen Ausgaben
- Die "Prioritätenliste" (dringend notwendige
Investitionen)
und die Liste "Freiwillige Ausgaben" (Ausgaben ohne gesetzliche
Verpflichtung) sind für Kommunen, die keinen
genehmigungsfähigen Haushalt aufstellen können, die
beiden
einzigen Bereiche, in denen der Rat noch Gestaltungsspielraum hat.
- Die Liste "Freiwillige Ausgaben der Stadt Nideggen 2010"
war von
Frau Göckemeyer im Keller-Kabinett abgestimmt worden. Wir
mussten
den Weg der Akteneinsicht nehmen. Da meinte Frau Göckemeyer
noch,
Notizen verhindern zu können. Ihre fast schon genial unsinnige
Behauptung: "Akteneinsicht bedeutet Einsicht - mehr nicht!".
- Mit einem formalen Antrag schafften wir es dann, dass die
Liste im Juli allen Ratsmitgliedern zur Kenntnis vorgelegt wurde.
- Nachdem die Kommunalaufsicht nun eine vom Rat "gebilligte",
nicht
nur "zur Kenntnis" genommene Liste verlangte, stand dieser TOP nun auf
der Tagesordnung.
- Die Liste wurde nicht einmal rechtzeitig vor
Sitzungsbeginn,
sondern nach Aufrufen des TOP und nach der ersten Wortmeldung verteilt.
Frau Göckemeyer erklärte, das sie im
interfraktionellen
Gespräch, an dem CDU und FDP nicht teilgenommen hatten, so
beschlossen worden sei.
- Alle Ratsmitglieder, außer MFN, gaben dieser
skurrilen Form transparenter Politik ihre Zustimmung.
Änderung
der Zuständigkeitsordnung
- "Aus gegebenem Anlass" (siehe unten) hatte die
FDP
beantragt, die Zuständigkeits-ordnung des Rates so zu
ändern,
dass künftig der Rat (und nicht der Haupt- und
Finanzausschuss)
über Grundstücksgeschäfte entscheidet.
- Auch wir waren dafür. Mit Stimmengleichheit wurde
der Antrag abgelehnt.
Das
"Grundstücksgeschäft"
Ein mit zahlreichen Seltsamkeiten behaftetes
"Grundstücksgeschäft" hat reichlich Schlagzeilen
gemacht. Es
können natürlich alles "Zufälligkeiten"
sein, die sich
da ereigneten. Andererseits wären die
Hönscheid-Abwahl-Initiatoren damals heilfroh gewesen, wenn sie
soviel Munition geliefert bekommen hätten. Was war passiert?
- Zunächst wurde ein Grundstück im
Gewerbegebiet Nideggen
für einen Reiterhof verkauft. Das war nicht unbedingt die
Ideallösung (zwischen 2 schon existierenden ähnlichen
Betrieben); es lief aber noch völlig normal und mit Billigung
des
Rates ab.
- Dann stellte sich heraus, dass für Pferde noch ein
Stück Grasland sehr praktisch wäre. Das war schnell
gefunden.
Ein Landwirt aus Nideggen wollte es weiterhin pachten. Andere
Kaufinteressenten gab es auch. Es sollte aber den Pferdehof-Investoren
zugeschlagen werden.
- Nachdem sich im Rat dafür zunächst keine
Mehrheit fand,
musste Frau Göckemeyer sehr deutlich andeuten, dass sie
anscheinend schon eine Zusage gemacht hatte. Damit erzwang sie eine
Mehrheit. Wir ließen uns so leicht nicht umstimmen und ich
schrieb einen passenden Kommentar.
- Die Keller-Kabinetts-Bewohner fanden sich nun nicht etwa
durch
Frau Göckemeyers Verhalten, sondern durch den Kommentar
bloß
gestellt und berieten, was gegen den Kommentar zu unternehmen sei. Frau
Göckemeyer zu raten, sich beim nächsten Mal mit
voreiligen
Zusagen zurück zu halten, wäre notwendiger gewesen.
- Nun stand das 3. Grundstück zum Verkauf. Ein
passender Teil
sollte wieder an den Reiterhof-Interessenten gehen. Der Haupt- und
Finanzausschuss lies sich diesmal nicht so einfach umstimmen und
beschloss die Ausschreibung zwischen den 3 Interessenten. Ein 4.
Kaufangebot lag bei der Verwaltung, hatte aber den Weg in den Ausschuss
nicht gefunden. Die Ausschreibung gewann die Reiterhof-Freundin mit dem
Gebot "Höchstpreis plus 10 Cent".
- Ein Nideggener Geschäftsmann, der deutlich
über dem
üblichen Preis geboten hatte, ging leer aus. Nachdem sein
Schreiben an die Bürgermeisterin unbeantwortet blieb, ging er
in
die Offensive und schrieb an alle Ratsmitglieder. Zusätzlich
wollte er eine einstweilige Verfügung gegen die Stadt
einklagen.
Die FDP beantragte eine Sondersitzung in der beschlossen wurde, die
Beratung nach der Gerichtsver-handlung im Haupt- und Finanzausschuss
fortzusetzen.
- Die Gerichtsverhandlung endete mit einem Vergleich.
- Zu Beginn der Ratssitzung beantragte die CDU nun die
Aufnahme des
TOP "Grundstückverkauf" in den nichtöffentlichen Teil
der
Sitzung (Frau Göckemeyers Besuch der CDU-Fraktionssitzung
hatte
nicht den erhofften Erfolg).
- Da der öffentliche Teil der Sitzung sich bereits
länglich hingezogen hatte, beantragte ich mit dem
nichtöffentlichen Teil zu beginnen, und als erstes den
Grundstücksverkauf zu beraten. Nur Bürgermeisterin,
Grüne und Unabhängige waren dagegen. Wenn die
Bürgermeisterin nicht befangen war, war ihre
Stimmabgabe
auch zulässig.
- Nun konnte die Mehrheit beschließen, das
Grundstück an den Nideggener Geschäftsmann zu
verkaufen.
Erwin Fritsch, 13.09.10

Ratssitzung
06.07.10
Feststellung
der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007
Eine Eröffnungsbilanz zu diesem Stichtag war bereits von BgM
Hönscheid dem alten Rat vorgelegt worden. Sie wurde damals
nicht
gebilligt. Nun war unter BgM'in Göckemeyer eine neue
aufgestellt
worden. Zweckmäßig und sachgerecht wäre es
gewesen,
z.B. den Abschluss 2009 als Start für das NKF-Verfahren (NKF:
Neues kommunales Finanzmanagement) zu wählen. Das
hätte den
Aufwand erheblich vereinfacht. Die Zustimmung der Kommunalaufsicht dazu
zu erreichen wurde nicht ernsthaft versucht. Es geht aber weniger darum
Probleme zu lösen, sondern möglichst deutlich auf die
hinterlassenen Probleme hinzuweisen. So wird nun also mit dem dazu
notwendigen Aufwand der Reihe nach der Haushalt 2007, dann 2008 usw.
aufgestellt, von Wirtschaftsprüfern geprüft und vom
Rat
gebilligt.
Neue Besen kehren gut, aber nicht immer. Manchmal wirbeln sie auch
unnötig viel Staub auf. Der muss dann aber auch wieder
weggekehrt
werden - in diesem Fall von anderen: Diese NKF-Vorgehensweise kostet
unnötige Arbeitsstunden für die Verwaltung und
unnötiges
Geld für die Wirtschaftsprüfer. Frau
Göckemeyer hat mit
50 anderen Bürgermeistern und Landräten einen Appell
an die
Landesregierung unterschrieben; darin wird gebeten, den NKF-Stichtag
wegen übertriebener Belastung der Kommunalverwaltungen um 4
Jahre
zu verschieben.
Satzung
über die Erhebung von Abwassergebühren ("Regensteuer")
Die neue Satzung wurde von "Fachleuten" erarbeitet und vom Rat
gebilligt. Irgendeine Vergleichsrechnung wollte die BgM'in nicht
vorlegen. Wer hier zustimmte kann keinem Bürger
erklären,
dass er ernsthaft die Folgen dieser Satzung geprüft hat. Wir
haben
nicht zugestimmt.
Urteil
des Landesverfassungsgerichts
Durch das Urteil haben der Kreis Düren (und andere) erreicht,
dass
das Berechnungsverfahren für Landeszuweisungen für
die
Unterbringungskosten von Hartz IV-Empfängern
nachträglich
korrigiert wird. Wie viel das genau für den Kreis
Düren
bringen wird, ist noch offen. Es wird wahrscheinlich ein
Millionen-Betrag sein. Wann mit ihm zu rechnen ist, ist noch
völlig offen. Dazu ist ein Landesgesetz notwendig. Es gab also
keinen ernsthaften Grund, die BgM'in durch Ratsbeschluss aufzufordern,
beim Landrat einen Anteil für Nideggen zu fordern. Wir halten
nichts von solchen völlig überflüssigen
Aktionismus-Appellen. Sie taugen nur dazu, Aktivität
vorzutäuschen.
Dass CDU und FDP sich so leicht vor den Rot-Grünen Karren
spannen lassen, zeigt wenig Einsicht (Berichtung zu diesem Satz: unten).
Wenn das Geld beim Kreis eintreffen wird und nicht zweckgebunden
verwendet werden muss, wird nicht der Landrat darüber
verfügen, sondern der Kreistag (mit CDU/FDP-Mehrheit).
Freiwillige
Ausgaben
Die Liste "Freiwillige Ausgaben der Stadt Nideggen 2010" war von Frau
Göckemeyer im Februar der Kommunalaufsicht vorgelegt worden.
Im
April verteilte sie sie dann bei einer Arbeitstagung an die anwesenden
Ratsmitglieder. Bei denen fand die Liste wenig Interesse. Wir hatten
beantragt, die Liste überarbeitet (ohne Rechenfehler und mit
den
notwendigen Ergänzungen) im Rat vorzulegen. Ohne Rechenfehler
wurde sie nun vorgelegt. Die Ergänzungen fehlen immer noch.
Wir
haben deshalb Akteneinsicht beantragt. Die Liste zeigt den
verbleibenden Handlungsspielraum der Stadt. Die anderen Fraktionen
interessiert das anscheinend überhaupt nicht.
Berichte
aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung
Über die EGN wurde im nichtöffentlichen Teil der
Sitzung
beraten. Frau Göckemeyer wollte ein eindeutiges Mandat
dafür,
wie sie sich als Vertreter des Gesellschafters "Stadt Nideggen" bei der
Gesellschafterversammlung am 08.06.10 verhalten solle. Darauf konnten
sich die anderen Gesellschafter durch Zeitungsberichte
aus dem nichtöffentlichen Teil einstellen.
Wir haben nichts ausgeplaudert.
Schon der erste Zeitungsbericht im April stammte von den
"Keller-Kabinett-Bewohnern". Da sind wir nicht beteiligt.
Wahrscheinlich werden auch alle andern Ratsmitglieder abstreiten die
Presse informiert zu haben. Bei zumindest einem ist das absolut
glaubhaft: So präzise konnte er gar nicht berichten. Er hatte
bis
zuletzt nicht einmal verstanden, dass er als Aufsichtsrat keine
Einladung zur Gesellschafterversammlung erhält. Seine Fraktion
sollte überlegen, ob sie seine Fähigkeiten nicht auch
noch
durch den Vorschlag zum Vorsitzenden des
Rechnungsprüfungsausschusses nutzen könnte.
Fazit:
Die Kontrolle der Verwaltung, eine Hauptaufgabe des Rates, interessiert
die anderen Fraktionen wenig. Sie treiben lieber kleinkarierte
politische Spielereien. Sachpolitik geht anders.
Erwin Fritsch, 12.07.10
Berichtigung
zum Kommentar "Ratssitzung 06.07.10" vom 12.07.10:
Im Abschnitt "Urteil des Landesverfassungsgerichts" hatte ich am
12.07.10 geschrieben:
"Dass CDU und FDP sich so leicht vor den Rot-Grünen Karren
spannen lassen, zeigt wenig Einsicht."
Das ist falsch!
Richtig ist:
"Dass die CDU sich so leicht vor den Rot-Grünen Karren spannen
lässt, zeigt wenig Einsicht."
Mir
ist bei der Kommentarerstellung ein Fehler unterlaufen für den
ich mich
hier entschuldige. Bei Herrn Hensch, FDP-Fraktionsvorsitzender, der uns
auf den Fehler aufmerksam gemacht hat, werde ich mich auch
persönlich
entschuldigen. Für mich persönlich ist der Fehler
umso ärgerlicher,
weil ich erst jetzt - nach dem Hinweis - auf der Rückseite der
Beschlussvorlage meine eigene Notiz zum Abstimmungsverhalten gefunden
habe. Sie lautet: "MFN/FDP: dagegen".
Erwin Fritsch, 10.08.10

Ratssitzung
29.06.10
Korrektur
letzte Sitzungsniederschrift
Ich musste 2 Anmerkungen zur Niederschrift der letzten Sitzung zu
Protokoll geben:
- Nach "Herr Pörtner fragt nach der Pflege der
Gewässser ..." ist einzufügen:
"Herr Fritsch erinnerte an das Schreiben des OV Embken vom 22.05.10
>Aufstauung Neffelbach<. Die BgM'in erinnerte sich an den
Vorgang
und sagte Prüfung und Antwort in der Folgewoche zu. Die
Antwort
ist noch nicht erfolgt." (Das war notwendig! Sonst könnte man
auf
die Idee kommen, dass Unabhängige an den Ortsteilen Interesse
haben.)
- Unter Regularien ist einzufügen:
"Nach Hinweis auf die überfüllte Tagesordnung
schlägt
die BgM'in vor die TOP's 8.4 bis 15 ohne 13 auf die nächste
Sitzung zu vertagen.
(Es ist schon erwähnenswert, dass Frau Göckemeyer
erst diesen
Hinweis brauchte, um die von ihr erstellte Tagesordnung zeitlich zu
kalkulieren.)
Einsparungen
durch Ratsmitglieder (Abstimmung)
Uns ging es darum, der BgM'in und der Ratsmehrheit klar zu machen, dass
eine Abstimmung über einen TOP nicht einfach verhindert werden
kann. Dass der Antrag als "unzulässig" zurückgewiesen
wurde,
stört uns dabei nicht. Wichtig war uns nur, dass allen
Gelegenheit
gegeben worden war, sich dem Einspar-Vorschlag aus den
fadenscheinigsten Gründen zu widersetzen.
LEADER-Antrag
zur Qualitätsoffensive "Wandern in der Rureifel"
Wir hatten einfache Fragen gestellt:
"Die
Bürgermeisterin wird gebeten, mitzuteilen:
- Ist die Darstellung in der Vorlage des Kreises
Düren zutreffend?
- Auf welcher Beschlussgrundlage erfolgte ein finanzielle
Zusage
der Nideggener Bürgermeisterin als Vorstandsmitglied des
Rureifel-Tourismus e.V.?
- Mit welchen zusätzlichen Einnahmen der Stadt
Nideggen aus
dieser "Qualitätsoffensive" könnte diese freiwillige
Ausgabe
gegenüber der Kommunalaufsicht gerechtfertigt werden?
- Ist es politisch gewollt dem Landrat Gelegenheit
zu geben,
ein 100.000 €-Projekt zu starten, das er sich weitgehend zu
Lasten
der über die überhöhte Kreisumlage klagenden
Kommunen
finanzieren lässt?
- Ist es politisch sinnvoll dies fast zeitgleich
mit einer
Resolution an den Landrat zu tun, in der eine Beteiligung an den Hartz
IV-Rückzahlungen gefordert wird?"
Die Fragen müsste sich Frau Göckemeyer gestellt
haben, bevor
sie dem Projekt zustimmte. Sie hätte heute antworten
können.
Statt dessen wollte sie die Anfrage in den Fachausschuss verwiesen
haben. Nun wird eben im Fachausschuss, dann im Hauptausschuss und dann
noch einmal im Rat darüber zu reden sein. Hauptsache: Die
heutige
Sitzung so kurz wie möglich halten.
Nichtöffentlicher
Teil
Wie schon öfters, wurde es dann im nichtöffentlichen
Teil gemütlicher:
Die sanfte Andeutung, womöglich die Kommunalaufsicht
einzuschalten, machte aus einer ehrbaren Ratsversammlung einen
aufgeregt durcheinander redenden Haufen, der dies als Drohung
versteht. Vielleicht haben sie ja Recht, wenn sie befürchten,
dass
die BgM'in schon wieder kluger Hinweise aus Düren bedarf. Frau
Göckemeyer meinte allerdings feststellen zu müssen,
dass ihr
die Kommunalaufsicht Recht gegeben hätte. Der kaum falsch zu
verstehende letzte Hinweis lautete: "Durch die Vermeidbarkeit des
zeitlichen Engpasses waren die Voraussetzungen des § 60 GO
für die Herbeiführung einer
Dringlichkeitsentscheidung in der
vg. Angelegenheit nicht mehr gegeben. ... Ich gehe davon aus, dass in
Zukunft entsprechend den Regelungen der Geschäftsordnung
verfahren
wird." (Der Landrat des Kreises Düren - Az: 12/15110711 - v.
14.05.10) Hier zu behaupten, Recht bekommen zu haben, ist nur
durch Unehrlichkeit oder sehr eingeschränktes
Wahrnehmungsvermögen erklärbar.
Herr Klöcker erlaubte sich wieder einmal einen rethorischen
Auftritt: Aufgeregt emotionales Argumentieren, die Wertung Schwachsinn
von sich geben und dann den Raum zu verlassen. Frau Göckemeyer
musste das wieder einmal, in ihrer eher "unabhängigen" als
neutralen Art der Sitzungsleitung, kommentarlos hinnehmen.
Fazit:
- Die Sitzung war notwendig. Frau Göckemeyer hat
dazugelernt.
Den Unterschied zwischen "unverzüglich einberufen" und
"verkürzte Ladungsfrist" kennt sie jetzt. Sie ahnt auch schon,
dass sie nicht zur Burgherrin ernannt, sondern zur
Bürgermeisterin
gewählt wurde. Das führt eben auch dazu, dass sie
sich mit
einigen rechtlichen Regeln vertraut machen muss.
- Die Sitzung war nützlich. Frau Göckemeyer
hat durch
ihre Weigerung, die vertagten TOP's aus der letzten Sitzung heute
beraten zu lassen gezeigt, wie wenig ihr - und ihren Ratgebern - an
vernünftiger Sachpolitik liegt.
Erwin Fritsch, 29.06.10

Ausschuss
für Bildung, Soziales und Sport 22.06.10
Sitzungsraum
Herr Erler hatte einen Raum im Schulzentrum für die Sitzung
gewählt, da er dort anschließend einen
Informationsrundgang
mit den Ausschussmitgliedern durchführen wollte. Die Sitzung
fand
also im "Kunstraum" der Hauptschule statt, zufälligerweise
auch
Fraktionssitzungsraum der Menschen für Nideggen. Vielleicht
hatte
sich jemand nicht ganz unzutreffend überlegt: Ausschuss - das
sind
auch Menschen. Für die MFN-Fraktion reicht der Raum
problemlos.
Für Ausschuss und fast 2 Duzend Eltern, die auch noch Kinder
mitbrachten, wurde es dann etwas knapp. War dieses Elterninteresse
wirklich überraschend?
Bei einer Fraktionssitzung stand an der Tafel: Ich darf meine
Mitschüler nicht verächtlich machen! (100 x). Dieser
Hinweis
fehlte gestern - leider!
Grundschule
Embken - "Offene Ganztagsschule" oder "13+" im nächsten
Schuljahr
Seit Jahren gibt es nachmittags die Betreuung nach dem vom Land
geförderten 13+ Modell. Der inzwischen verstorbene
Schulleiter,
Herr Piepenburg, hatte es engagiert gefördert. Träger
ist der
Förderverein der Schule. Eltern, Kinder, Förderverein
und
Betreuer sind damit zufrieden.
Sie haben gute Gründe dafür.
Die neue Schulleiterin, Frau Lauscher, propagierte statt dessen die
Einführung der Betreuung nach dem Offene Ganztagsschule (OGS)
Modell.
Sie hat auch gute Gründe dafür.
Beides geht aber nicht.
Das Land fördert nur eines der beiden Modelle. Die
Schulleiterin
hatte deshalb Ende des letzten Jahres zu einer Info-Veranstaltung
eingeladen. Als unvoreingenommener Interessierter habe ich mir diese
Veranstaltung angehört. Es war sehr gut erkennbar, wie
trefflich
man sich missverstehen kann - wenn man das will. Ob die ebenfalls
anwesende Frau Bürgermeisterin erkannte, dass hier echter
Vermittlungsbedarf bestand? Falls sie sich darum ernsthaft
bemüht
haben sollte, ging es jedenfalls gründlich schief: Man redet
nicht
miteinander, sondern übereinander. Schlimmer noch: Der
dörfliche Kleinkrieg eskalierte im Austausch von
Schriftstücken mit teilweise kaum mehr akzeptablen
Formulierungen
und Forderungen und einem fast erbitterten Kampf um
Elternunterschriften auf den Anmeldeformularen für eines der
beiden Modelle.
Unter "Bekanntgaben" informierte die BGM'in darüber, dass die
notwendige Zahl von 15 OGS-Anmeldungen nicht erreicht wurde und deshalb
im Schuljahr 2010/11 die 13+Betreuung fortgesetzt werden kann. Die
Begeisterung der anwesenden 13+Fans war nicht zu übersehen.
Nun sollten die Ferien von allen Beteiligten genutzt werden, um die
Kriegsbemalung abzulegen und die überhitzten Gemüter
abzukühlen. Dann sollte man miteinander den Kompromiss suchen,
der
für Außenstehende von Anfang an erkennbar war:
OGS-Betreuung
unter Trägerschaft des Fördervereins ab Schuljahr
2011/12
(Falls eine neue Regierung nicht als erstes durch Hau-Ruck Reformen im
Schulsystem die Voraussetzungen ändert).
Anmeldesituation
an der Realschule Nideggen
Die Entscheidung, die Aufnahme von Schülern in der Realschule
im
kommenden Schuljahr auf 2 Klassen zu begrenzen, wurde im Rat unter
ziemlich ungünstigen Umständen getroffen:
- Das Thema war auf eine reichlich überladene
Tagesordnung
gesetzt worden. Mit anderen TOP's wurde es ohne Aussprache vertagt.
- Danach merkte die Bürgermeisterin ihren Fehler und
löste das Problem mit einer "Dringlichkeitsentscheidung". Der
Rat
bestätigte die Dringlichkeitsentscheidung ohne Beratung in der
Sache. Jetzt ging es nur noch darum, die "Kompetenz-Lücke" der
Frau Göckemeyer nicht allzu offenkundig werden zu lassen. Das
haben wir dann übernommen und ihr von der Kommunalaufsicht
erläutern lassen, wann Dringlichkeitsentscheidungen notwendig
sind.
Bei einer Sachdiskussion wäre deutlich geworden:
- Der gute Ruf, den sich die Schule in langjähriger
Arbeit
erworben hat, darf durch die Begrenzung der Aufnahme nicht aus
kleinlichen finanziellen Motiven beschädigt werden, zumal die
erzielbaren Einsparungen marginal sind.
- Auch wenn es ein Gespräch der beiden BgM
gegeben haben
sollte, mit dem Ziel die Abwanderung von Kreuzau und Nideggen
zu
stoppen: Darum geht es nicht! Es geht nicht um Abwerbung, sondern
darum, Eltern die Chance zu lassen, sich für die ihrer Meinung
nach bessere Schule zu entscheiden!
In der Ausschusssitzung hatten die Schulleiterin, Frau Goergens, und
die BgM'in ausreichend Gelegenheit, ihre unterschiedlichen Standpunkte
darzulegen. Auch Eltern erhielten die Gelegenheit dazu. Auch eine
Mutter, die einen eindringlichen Appell an BgM'in und Ratsmitglieder
verfasst hatte. Ihn in 10-facher Ausfertigung zu kopieren und den
Ausschussmitgliedern wenigstens als Tischvorlage
auszuhändigen,
war in 3 Arbeitstagen angeblich nicht zu schaffen (O-Ton BgM'in:
"Eingang am 17."). Nach länglicher, zeitweise sachlicher
Diskussion reduzierte sich der Sachverhalt auf das Problemchen:
- Die durch 2-Zügigkeit erzielte Einsparung konnte
nicht einmal in der Größenordnung quantifiziert
werden.
- Es geht jetzt "nur noch" um 4 Kinder!
- Der Realschule wäre 3-Zügigkeit lieber,
sie kommt aber auch mit 2-Zügigkeit klar.
- Dann überschreitet sie aber das Limit für
die Klassenstärke (von 32 auf 34).
- Wenn man die Realschule in Ruhe lässt und nicht
die
Schulaufsicht auf sie hetzt, kann sie das "problemlos stemmen"
(Konrektor Laufs).
Die betroffenen Eltern gingen sichtlich begeistert aus der Sitzung.
Eine glaubhafte Zusage, dass keine Querschüsse aus dem
Nideggener
Rathaus mehr kommen, hatten sie leider nicht.
Wie
man mit Mitmenschen umgeht
Beispiel 1
Die BgM'in nutzte die "Bekanntgaben" nicht nur um die OGS/13+
-Entscheidung bekannt zu geben, sondern nutzte dies - in der
Öffentlichkeit, in Anwesenheit der Eltern - um der abwesenden
Schulleiterin, Frau Lauscher, kräftigst die Leviten zu lesen
und
sie unter Androhung rechtlicher Schritte zur öffentlichen
Entschuldigung aufzufordern. Frau Göckemeyer hatte am Vortag
ein
Gespräch mit Frau Lauscher und Herrn Granrath. Dabei
hätte
sie diese ungewöhnliche bis ungehörige "Schelte"
wenigstens
ankündigen können.
Beispiel 2
Der engagierten Realschulleiterin in Gegenwart der betroffenen Eltern
und Kinder ins Gesicht zu sagen: "Sie haben das Problem eingebrockt,
nun löffeln sie es auch aus" (Herr Pütz), ist weder
durch
langjährige CDU-Angehörigkeit, noch durch
Neoliberalismus
entschuldbar.
Beispiel 3
Die Schulleiter wurden nach dem öffentlichen Teil von Herrn
Erler
entlassen, nicht ohne Zusatz "für den Rundgang reicht auch der
Hausmeister". So despektierlich wollten die Schulleiter aber mit dem
hohen Ausschuss nicht umgehen und erklärten, in ihren Zimmern
auf
den Rundgang zu warten. Nach dem nichtöffentlichen Teil wurde
auf
den Rundgang verzichtet. Eveline Eßer konnte den Hausmeister
bei
der Information der Schulleiter unterstützen.
Beispiel 4
Nach den Querelen um die Besetzung des Rektorats hätte man
zumindest mit Vorbehalten seitens des nicht zum Zuge gekommenen
Konrektors, Herrn Laufs, rechnen können. Ihr gemeinsamer
Auftritt
im Ausschuss demonstrierte deutlich, dass beide hervorragend zusammen
arbeiten. In Gesprächen mit Eltern kann man erfahren, dass das
gesamte Kollegium sich überaus engagiert für die
Schule
einsetzt. Das
überzeugt und verdient Anerkennung - nicht nur durch die
Eltern!
Erwin Fritsch,
23.06.10

Ratssitzung
08.06.10
Überfüllte
Tagesordnung
Die Tagesordnung legt die Bürgermeisterin fest. Fraktionen
dürfen Tagesordnungspunkte vorschlagen, die dann auch
aufzunehmen
sind. Das lässt sich planen, setzt aber ein Minimum von
Organisationstalent voraus. Unter Frau Göckemeyers Regie
funktioniert das anscheinend so:
- Die Sitzungstermine werden langfristig festgelegt (ohne
Kenntnis des dann vorhandenen Beratungsbedarfs).
- In einen Korb wird alles gepackt, was in den Rat
muss.
- Vor der Sitzung wird der Korb geleert, sortiert und der
Inhalt auf die Tagesordnung gepackt.
Im Februar platzte dieses Verfahren schon einmal: Die Kommunalaufsicht
musste der Bürgermeisterin inzwischen erklären, dass
man
nicht einfach einen dringlichen TOP vertagen und 2 Tage später
eine Dringlichkeitsentscheidung fällen kann. Diesmal wies ich
zu
Sitzungsbeginn darauf hin, dass ein von uns vorgeschlagener TOP am Ende
der Tagesordnung nicht vertagt werden kann. Nun begann der Denkvorgang
wenigstens schon am Sitzungsanfang: 9 TOP's wurden vertagt. Der Rest
wurde dann in 4 Stunden abgearbeitet. Planung geht anders!
Bürgerbus
- Bedarfsermittlung im Praxistest
Die Einrichtung eines Bürgerbus-Verkehrs zur Verbesserung des
ÖPNV wird seit Jahren gefordert und konnte bisher aus
vielfältigen Gründen nicht realisiert werden.
Für den
tatsächlichen Bedarf gibt es noch keine konkreten Daten.
Wir hatten deshalb vorgeschlagen:
- zeitlich begrenzt (September bis einschließlich
November 2010)
- auf 2 Teilstrecken
(Wollersheim-Embken-Muldenau-Thuir-Berg-Nideggen und
Brück-Nideggen)
- an 2 Wochentagen (Hin- und Rückfahrt jeweils
Dienstag Vormittag und Donnerstag Nachmittag)
eine Bedarfsermittlung im Praxistest durchzuführen.
Diese Bedarfsermittlung könnte durch die Sponsoring-Zusage -
der
Firma Autohaus Herten GmbH, Düren, und ehrenamtlich
tätige
Fahrer durchgeführt werden. Auch Schäfer-Reisen,
Mechernich,
und Bergsch-Reisen, Nideggen, waren bereit, als
Busunternehmen
die Konzession beim Regierungspräsidium zu beantragen. Unser
Fraktionsmitglied, Paul Josef Dohmen, hatte alle Absprachen getroffen.
Der Rat hätte zustimmen können. Die Stadt
hätte maximal
1.090 € (abzüglich Einnahmen durch
Fahrgäste!) tragen
müssen.
Die Mehrheit wollte dem nicht zustimmen.
Ablehnen ging aber auch nicht. Dazu waren die Gegenargumente zu
fadenscheinig. Das merkten sogar diejenigen, die sich nach
Kräften
bemühten, das Projekt zu zerreden. Also wurde das
Thema in
den zuständigen Ausschuss verwiesen (Der Sitzungstermin steht
vorsichtshalber noch gar nicht fest). Da der Konzessionserteilung ein 6
- 8 Wochen dauerndes Anhörungsverfahren vorausgeht, kann sich
die
Ratsmehrheit schon mal freuen, unser Vorhaben für dieses Jahr
"erfolgreich" torpediert zu haben.
Einsparungen
durch Ratsmitglieder
Das kostet der Rat im Monat:
|
|
Faktor |
|
| Ratsmitglied |
187,30 € |
26 |
4.869,80
€ |
| 1.
Stellvertretende Bürgermeisterin |
+ 561,90 € |
1 |
561,90
€ |
| 2.
Stellvertretender Bürgermeister |
+ 280,95 € |
1 |
280,95
€ |
| Fraktionsvorsitzende |
+ 374,60 € |
6 |
2.247,60
€ |
|
|
|
7.960,25 € |
Um Einsparungen werden wir nicht herumkommen. Warum aber beim
Bürger beginnen? Auch der Rat könnte sparen!
Wir hatten dazu einen einfachen Vorschlag gemacht:
- Einmaliger freiwilliger Verzicht der Ratsmitglieder auf die
Auszahlung ihrer Aufwandsentschädigung im August ( 7.969,25
€
).
- Zusammenlegung der Funktionen stellvertretende
Bürgermeister mit Fraktionsvorsitzenden ( 4.120,60 €
).
Heinz Esser hatte auf die zusätzliche
Aufwandsentschädigung
als Fraktionsvorsitzender in der vergangenen Ratsperiode verzichtet,
weil die Fraktion erst nach der Wahl gebildet worden war. Das ergab
eine Einsparung von 4.416,00
pro Jahr.
Unser Vorschlag kam gar nicht gut an. Interessant war aber, dass bei
aller teils engagierter, teils polemischer Argumentation gegen unseren
Antrag die Zusammenlegung Fraktionsvorsitz mit Stellvertretung
Bürgermeister sorgsamst ausgespart wurde. Hatte man Angst vor
der
Frage nach der Stundenbelastung, die durch diese ehrenvolle Aufgabe
(bei repräsentativen Anlässen die
Bürgermeisterin
vertreten zu dürfen) entsteht? Die Ratsmehrheit wollte diese
Einsparung von 12.080,85
€
pro Jahr jedenfalls nicht billigen! Man wollte aber auch nicht dagegen
stimmen. Also verweigerte die Bürgermeisterin die Abstimmung
darüber - aus formalen Gründen. Ob diese formalen
Gründe
Bestand haben, wird sich noch zeigen.
Unterrichtung
durch die Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat der EGN
Wir hatten diese Unterrichtung beantragt. Die 4 Vertreter der Stadt
(darunter die Bürgermeisterin) im Aufsichtsrat der
Entwicklungsgesellschaft Nideggen mbH (EGN) hatten nicht
annähernd
ihre Pflicht nach GO NRW erfüllt. Dort fordert § 113
(5):
"Die Vertreter der Gemeinde haben den Rat über alle
Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu
unterrichten."
- Die besondere Bedeutung war spätestens nach den
Presseberichten erkennbar.
- Frühzeitig bedeutet nicht, auf unseren Antrag zu
warten.
- Mit Rat sind alle Ratsmitglieder (nicht das Kellerkabinett)
gemeint.
Nun erfolgte diese Unterrichtung im nichtöffentlichen Teil der
Sitzung. Sie hätte unaufgefordert spätestens zur
Sitzung des
Haupt- und Finanzausschuss am 18.05.10 erfolgen müssen, weil
dort
über einen Beschluss im Zusammenhang mit der EGN abzustimmen
war.
Anmerkung:
SPD und Grüne konnten jahrelang, Anträge
stellen. Sie
wurden von der CDU aus Prinzip abgelehnt. Darunter waren teilweise auch
recht vernünftige Anträge. Jetzt könnten sie
für
vernünftige Anträge Mehrheiten erhalten. Unsere
Anträge
stellen wir, wenn wir sie für vernünftig halten. Man
muss
ihnen nicht zustimmen. Man muss sich aber auch keine Scheinargumente
mühsam zurechtbiegen, um sie aus Prinzip abzulehnen. Ein
einfaches
"Ich möchte das nicht!" würde Ratssitzungen
wenigstens
ehrlicher und kürzer werden lassen.
Sich mit dem Wahlergebnis abzufinden, wäre aber
vernünftiger!
Erwin Fritsch,
11.06.10
Zusatz
vom 12.06.09:
Immerhin ist die SPD wenigstens so weit geweckt worden, dass Herr
Keß sich gezwungen sah, heute auch einen Antrag zu stellen:
"Die SPD beantragt:
1. Der Rat der Stadt Nideggen
beschließt, die
Verwaltung wird beauftragt, beim Regierungspräsidenten in
Köln die erforderlichen Lizenzen zum Betrieb von
Bürgerbus-Linien zu beantragen.
2. Der Rat der Stadt Nideggen
beschließt, die
Verwaltung zu beauftragen, eine Bürgerbefragung zum Thema
Bürgerbus durchzuführen."
Bleibt die Frage, ob eine Bürgerbefragung konkretere
Ergebnisse
bringt, als die Bedarfsermittlung im Praxistest. Wenn sie auch auf nur
2 Teilstrecken geplant war, hätte er sie doch tolerieren
können.
Trotzdem danken wir ihm bereits jetzt für seine
Bemühungen und werden ihn in geeigneter Weise
unterstützen.
Erwin Fritsch, 12.06.10

Ratssitzung
04.05.10
Lage
zum Haushalt
Frau Göckemeyer trug kurz zum Sachstand vor. Zur Zt. ist mit
einem
Defizit von ca. 3,5 Mio. € in 2010 zu rechnen. Wenn die
Eröffnungsbilanz erstellt und geprüft ist wird sich
zeigen,
dass Nideggen 2011 oder 2012 überschuldet ist. Das klingt
aufregend - ist es auch. Statt das Problem sachlich zu analysieren und
über vernünftige Handlungsmöglichkeiten zu
beraten, wird
es begeistert als willkommenes Ablenkungsmanöver aufgebauscht.
Motto:
Hönscheid ist an allem schuld!
Vor allem: Er ist allein schuld!
Damit können
- Frau Göckemeyers Unterstützer
nachträglich ihre Entscheidung rechtfertigen,
- die Rest-CDU versuchen, ihre Obladen-Panne zu
verdrängen,
- alle zusammen ihre Mitverantwortung am Ist-Zustand
verschleiern.
Die Fakten und Relationen werden dabei völlig ignoriert:
- Es ist kein Nideggen-spezifisches Problem. Die Bilanz aller
deutschen Kommunen entwickelt sich dramatisch:
2008: + 7,7 Mrd. €. 2009: - 7,1 Mrd. € 2010: - 15
Mrd. €
Die Ursachen liegen vor allem an ständig steigenden
Pflichtleistungen der Kommunen, die von den Zuweisungen der
Länder
nicht ausreichend gedeckt werden, und der wirtschaftlichen Entwicklung.
- Der Bericht des Gemeindeprüfungsausschusses (GPA)
von 2006
enthält zahlreiche, zum Teil recht vernünftige
Hinweise, wie
die Ausgaben in Nideggen reduziert werden können. Er wurde
nicht
vom Bürgermeister unter den Tisch gewischt, sondern allen
Rats-mitgliedern zur Kenntnis gegeben. Sie hätten die 212
Seiten
aufmerksam lesen können. Die Fraktionen hätten auch
entsprechende Anträge zu Einsparungen stellen können.
Das
wollte man aber nicht.
- Der Haushalt 2009 wurde am 11.05.09 bei nur 3 Gegenstimmen
vom
Rat gebilligt. Nicht eine einzige Fraktion hatte
Änderungsanträge im Haupt- und Finanzausschuss oder
im Rat
eingebracht. Für 2010 war in diesem Haushalt bereits ein Minus
von
2,3 Mio. € eingeplant. Daraus werden nun, im Vergleich mit der
Entwicklung im Bundesdurchschnitt, eher moderate ca. 3,5 Mio.
€.
Überraschend ist das nicht.
Was kann Nideggen in dieser Situation tun?
- Sparen - aber mit Vernunft! Bei jeder einzelnen
Sparmassnahme
muss der Nutzen (lohnt sich die Einsparung?) und der Schaden (was geht
kaputt?) abgewogen werden.
- Notwendige freiwillige Leistungen gegenüber der
Kommunalaufsicht hartnäckig begründen und geschickt
durchsetzen. Ein Bürgermeister mit langjähriger
Kommunalerfahrung (der auch die "Leichen im Keller" bei Kreis und
Regierungspräsidium kennt), wäre dabei recht
nützlich.
Neuwahl
einer Schiedsperson
5 Bürger und Bürgerinnen hatten sich bereit
erklärt
dieses Amt zu übernehmen. Es gab tatsächlich
Ratsmitglieder
die es für sinnvoll hielten, in einer öffentlichen
Sitzung
über deren Eignung in ihrer Abwesenheit zu diskutieren. Ein
deutliches Zeichen für völlig mangelhafte
Umgangsformen!
Immerhin gelang es mir, dies durch Vertagungsantrag zu verhindern.
Nichtöffentlicher
Teil
Im nichtöffentlichen Teil wurde u.a. über den Verkauf
eines
Grundstücks beraten. Das Grundstück wird als zwingend
notwendige Ergänzung zu einer bereits gebilligten Baumassnahme
im
Gewerbegebiet benötigt. Die Vorlage der Verwaltung enthielt
deshalb den Vorschlag: "Was das Verfahren bei einem evtl. Verkauf der
Parzelle Flur .., Nr. .., angeht, müsste jedoch auf die sonst
übliche Ausschreibung verzichtet werden, weil ansonsten ... u.
U.
noch weitere Interessen geweckt werden könnten." Wir waren der
Meinung, dass nur durch Ausschreibung der Marktpreis zu erzielen ist.
FDP, Grüne und Herr Obladen sahen das auch so. Frau
Göckemeyer wurde durch diesen Widerspruch immer erregter und
drohte, dass sie und ihre Mitarbeiter bei einem
Ausschreibungs-Beschluss ihre Glaubwürdigkeit bei potentiellen
Investoren verlieren würden. Deutlicher konnte Sie nicht
sagen,
dass der Rat gefälligst zu beschließen hat, was dem
Investor
schon versprochen worden war. FDP und Grüne kippten. Wir
blieben
starrsinnig - die sich nur zart entwickelnde Freundschaft zu unserer
Bürgermeisterin wird dadurch kaum beschleunigt. Herr Obladen
stimmte wie wir ab. Da kann es nicht lange dauern bis ihm Kungelei mit
MFN nachgesagt wird. Uns kann das nicht stören. Wir treffen
weiterhin unsere Entscheidungen einzeln und unabhängig. Die
Mehrheit beschloss, auf die Ausschreibung zu verzichten!
Damit war es Frau Göckemeyer gelungen, sich doch sehr deutlich
dem
Fehlverhalten anzunähern, das Herrn Hönscheid von
ihren
Anhängern - wahrheitswidrig - unterstellt wurde.
Bemerkenswerte
Randerscheinung
Frau Göckemeyer wurde auf einen Fehler angesprochen, der ihr
unterlaufen ist. Sie gab ihn einfach zu - ohne Ausrede. Es war das
erste mal, seit sie Bürgermeisterin ist! Es ist nicht der
erste
Fehler, auf den ich sie aufmerksam machte, aber immerhin das erste mal,
dass sie darauf vernünftig reagierte.
Eigentlich ist das doch eine ganz normale Umgangsform. Die kann man
sich angewöhnen, genauso leicht, wie die Einsicht in die
Erfahrung, dass die Worte Bitte und Danke auch im Umgang mit
Mitarbeitern völlig ohne Autoritätsverlust verwendet
werden
können.
Erwin Fritsch,
14.05.10

Ratssitzung
07.04.10
Wir hatten am 31.03.10 die unverzügliche Einberufung
des
Rates beantragt. Eine Akteneinsicht am 30.03.10 hatte ergeben, dass die
Bürgermeisterin:
- Informationen, die sie nach unserer Meinung allen
Ratsmitgliedern zu geben hat, nur sehr selektiv weitergibt.
- §am 20.03.10 gegenüber den
Ratsmitgliedern bei der
Begründung der Notwendigkeit zur Erarbeitung eines Masterplans
eher "fabuliert" als wahrheitsgemäß
begründet hat.
Wir wollten ihr deshalb die Gelegenheit geben, vorbereitet und korrekt
im Rat Auskunft zu den uns interessierenden Fragen zu geben. Der Antrag
hatte sie anscheinend so schockiert, dass sie den Rat auch gleich mit
verkürzter Ladungsfrist einberufen hat. Das
hätte sie
nicht müssen.
Erweiterungsbau
Zülpicher Tor
Diesen TOP hatten wir auf die Tagesordnung gesetzt, um dem Rat
Gelegenheit zu geben, darüber noch einmal ernsthaft
nachzudenken.
Das wollte die Ratsmehrheit nicht. Sie schloss sich der Meinung der
Bürgermeisterin an, die Kostensteigerung sei bereits mit der
Prioritätenliste beschlossen und damit ausreichend abgehandelt.
Immerhin handelt es sich um eine Kostensteigerung von 150.000
€.
Die Umbaukosten liegen nun bei 980.000 €. Auch wenn es
dafür
Fördermittel geben sollte, wird es die Stadt mindestens 45.000
€ kosten, die sie als Kredit aufnehmen muss. Wir meinen, dass
es
zumindest überlegenswert ist, auch eine
kostengünstigere
Lösung zu untersuchen. Die Ratsmehrheit wollte das nicht. Die
Folgekosten für ein Objekt, das die Stadt gar nicht wirklich
braucht, sind erkennbar. Sie werden auch durch
Gebührenerhöhungen und Schließung
städtischer
Einrichtungen in den Ortsteilen kaum zu erwirtschaften sein!
Jetzt
"Eschauelt" es am Zülpicher Tor!
Die Parallelen zum 0,5 Mio. € teuren "Kiosk" in Eschauel sind
nicht zu übersehen:
- Am Anfang steht der Topf mit Fördemitteln.
- Das Projekt ist schnell erfunden und viel reizvoller, als
Geld in rechtzeitige Sanierungen von Gebäuden zu stecken.
- Den Eigenanteil muss man irgendwann wieder einbringen. Das
kann man aber später noch durchrechnen.
- §Dann kommt die völlig unerwartete
Kostensteigerung. Immer!
- §Eine Minderheit warnt und ist dagegen.
- §Die Mehrheit will nicht zuhören und
überstimmt sie.
Die Ratsmitglieder, die im Fall Eschauel immer zugestimmt haben und
jetzt wieder im Rat sitzen:
- murmeln verlegen: Schlimm was der Bürgermeister
damals angerichtet hat.
- waren damals völlig unschuldig,
- und stimmen jetzt, ohne ernsthaft nachzudenken, der
Kostensteigerung am Zülpicher Tor zu.
Wie sich das je rechnen soll, wissen sie auch nicht.
Arbeits-
und Zeitplan zur Erarbeitung des HH 2010
Hier wollten wir nur erreichen, dass die Bürgermeisterin im
Rat den Zeitplan bekannt gibt. Das tat sie:
- Die Prüfung der Eröffnungsbilanz 2006
durch
Wirtschaftsprüfer ist seit Januar 2010 beauftragt und
läuft
noch.
- Anschließend kommt die
nachträgliche Erstellung
der Haushalte und Abschlüsse 2007 - 2009 mit Beginn der
Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss nach den
Sommerferien.
- Entwurf HH 2010 Ende des Jahres.
Das alles habe sie schon mehrfach erklärt, meinte die
Bürgermeisterin.
In den Sitzungsniederschriften des Rates wird sie es nicht finden.
Erarbeitung
eines "Masterplan Nideggen"
Wir hatten gebeten, so konkret wie möglich zu
erläutern:
- Die zu betrachtende Zeitachse (nur langfristiger
Zielzeitpunkt oder kurz-, mittel-, langfristig mit definierten
Jahreszahlen).
- Wann und wie erfolgt die Einbeziehung des originär
zuständigen Fachausschusses?
- §Wann und wie erfolgt die Einbeziehung der
Bürger? Nicht als Information, sondern als Beteiligung!
Die Antworten waren so weitschweifend wie ausweichend. Im Dunkel bleibt
weiterhin die Frage, ob Frau Göckemeyer ihr Wahlkampfthema
"Masterplan" zu Ende gedacht hat.
Die theoretische Vorgehensweise:
- Ein Leitziel wird definiert.
- Daraus folgernd werden untergeordnete Teilziele abgeleitet.
- Diese Operationalisierung wird fortgesetzt, bis auf
unterster Ebene klar erkennbar wird welcher Spielplatz verzichtbar ist.
Zweifellos ein löbliches Unterfangen. Die Vorstellung, man
könne das im Hau-Ruck-Verfahren mal schnell durchziehen, ist
aber
eine eher kindliche Vorstellung:
- Je detaillierter man vorgeht, um so schwieriger und
mühsamer wird der Prozess.
- Im günstigsten Fall entsteht ein fertiger Plan,
der einen
wesentlichen Nachteil hat: zum Fertigstellungszeitpunkt muss man mit
der Aktualisierung beginnen.
- Im ungünstigsten Fall entsteht ein Produkt mit
noch
weitgehend vagen Formulierungen. Darauf kann man sich schnell einigen.
Mit einigen Powerpoint-Folien aufgepeppt, kann man es auch stolz
präsentieren. Das war's dann auch.
Breitbandanschluss
Wollersheim
Der Ortsteil Heimbach-Vlatten wurde inzwischen durch ein aus Embken
verlaufendes Glasfaser-Kabel angeschlossen. Zur Möglichkeit
der
Nutzung dieses Kabels für eine "Abzweigung Wollersheim" wurde
mündlich mehrfach - ohne konkrete Ergebnisse - nachgefragt.
Frau Reuter erläuterte kurz und klar den Sachstand: Auch wenn
die
Stadt die Verlegung der Leerrohre finanzieren würde, ist die
Telekom nicht bereit irgend einen Zeitpunkt für einen
Wollersheim-Anschluss zu nennen. Die Leerrohre könnten auch
ungenutzt bleiben.
In der "Osterbotschaft" der CDU klang das noch anders:
"Hier
finden z. Zt. Gespräche der CDU mit Verwaltung und Telekom
statt,
um zu erreichen, dass ganz Wollersheim in absehbarer Zeit mit einem
akzeptablen Internetanschluß ausgestattet wird."
Das alles habe sie schon mehrfach erklärt, meinte die
Bürgermeisterin erneut. Frau Reuter hatte aber auch den
Zeitpunkt
des letzten Gespräch mit Telekom (nach der letzten
Ratssitzung!)
genannt.
Kleinigkeiten dazu am Rande:
- Herr Pörtner, Unabhängige, wies darauf
hin, dass
DSL-Anschlüsse nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben von
Gemeinden zur Grundversorgung ihrer Bürger gehören.
Da hat er
zwar Recht. Alle anderen (von Gemeinden bis Bundesregierung) haben aber
inzwischen erkannt, dass ein schneller Internetanschluss genau so
existentiell wichtig ist, wie Wasser- und Stromversorgung und
Verkehrsanbindung.
- Frau Zentis, Grüne, tröstet Wollersheim
mit der
Hoffnung auf flächendeckende Internet-Anbindung durch Funk im
Landkreis. Wird die Elektro-Smog-Gefahr jetzt zumindest für
Voreifler zumutbar?
Wie
leitet eine Bürgermeisterin eine Sitzung?
So
nicht:
- Paul Josef Dohmen meldet sich zum TOP Verschiedenes und
erhält das Wort. Sein 2. oder 3. Wort ist "Friedhofskarren".
- Das reicht für Herrn Klöcker,
Unabhängige, sich
nicht zu melden, nicht das Wort zu erhalten, aber lautstark zu poltern.
- Frau Göckemeyer kann gar nicht hören, was
Paul Josef
Dohmen sagt, steigert sich ebenfalls in unangemessene Erregung und
antwortet ihm, nur nicht auf das, was er gesagt hat.
- Ich mische mich ein und weise darauf hin: Wenn
Herr
Klöcker Herrn Dohmen hätte ausreden lassen,
hätten weder
er noch die Bürgermeisterin sich erregen müssen.
- Nun darf er sagen: In Wollersheim steht ein Friedhofskarren
und wird von der Bevölkerung gern genutzt.
War das die künstliche Aufregung wert?
Erwin Fritsch, 10.04.10

Was
wir in Nideggen wirklich nicht brauchen
Herr Keß, SPD-Fraktionsvorsitzender im Nideggener Rat, hat
sich
dankenswerter Weise die Mühe gemacht, in einem einzigen
Kommentar
alle Unarten zusammenzufassen, mit denen Nideggens sogenannte Politiker
das betreiben, was sie für Politik halten. Entstanden ist ein
umfassendes Psychogramm der Befindlichkeiten der "Low-Level-Politik".
Ich habe ihn deshalb gebeten, den Beitrag von der SPD-Web-Site zitieren
zu dürfen.
Hier seine aufschlussreichen Formulierungen:
"Abstimmverhalten beim WZV
Gödersheim
Die Stadt Nideggen
ist beim WZV
Gödersheim der größte
Bedarfsträger. Infolgedessen
entsenden wir auch die meisten Vertreter in die Verbandsversammlung und
stellen üblicherweise den Verbandsvorsteher.
Um in der
Verbandsversammlung
auch die Interessen der Stadt Nideggen erfolgreich durchsetzen zu
können, müssen allerdings bei der Wahl des
Vorsitzenden der
Verbandsversammlung die Nideggener Vertreter einheitlich für
einen
Vertreter aus Nideggen stimmen.
Dazu gab es im
Vorfeld der
konstituierenden Sitzung ein Treffen der Vertreter aus dem Nideggener
Rat mit der Bürgermeisterin, auf dem verabredet wurde, wer als
Verbandsvorsteher und wer als Verbandsversammlungsvorsitzender
gewählt werden soll – dies ist in allen Gremien ein
übliches Verfahren.
Der FDP-Vertreter
wollte sich
dem Mehrheitsvotum nicht anschließen, erklärte aber
in der
Sitzung, sich der Stimme zu enthalten. Dadurch wären die
Mehrheitsverhältnisse nicht verändert worden.
Bei den anderen
Vertretern bestand Einigkeit darüber, dass
1.
für den Verbandsvorsteher für unsere
Bürgermeisterin und
2.
für den Verbandsversammlungsleiter für den, auch
namentlich bestimmter, Nideggener Vertreter
zu stimmen.
Zwar haben sich an
diese
Vereinbarung alle bei der Wahl des Verbandvorstehers gehalten. Doch bei
der Wahl des Verbandsversammlungsleiters hat sich dann allerdings ein
Nideggener Vertreter nicht an die Absprache gehalten. Jedenfalls gab es
keine Stimmenthaltung. Dadurch waren die Mehrheitsverhältnisse
verschoben und die Wahl ergab ein Patt. Bei dem
anschließenden
Losverfahren fiel dann das Los auf den Zülpicher Vertreter.
·
Nun könnte man meinen, Alles nicht so schlimm.
Weit gefehlt, denn
immerhin
bestimmt der Verbandsversammlungsleiter u. a. die Tagesordnung
für
die Sitzungen der Verbandsversammlung und damit auch den politischen
Kurs des WZV und der kann, und es wird so kommen, nicht im Interesse
von Nideggen sein.
Ein ganz schlimmes
Ergebnis, das zeigt, dass
1.
es
offenbar Ratsvertreter gibt, die nicht gewillt sind sich an Absprachen
zu halten, was im weiteren Verlauf der Ratsarbeit nicht ohne Folgen
bleiben wird und
2.
Ratsvertreter nicht in der Lage sind ihre egoistischen Interessen
hinter die des Allgemeinwohls zu stellen und damit der Stadt Nideggen
großen Schaden zufügen.
Diese
Schlussfolgerung aus dem
Abstimmverhalten resultiert aus der Tatsache, dass nach der
Übereinkunft ein Nideggener Vertreter anderen
gegenüber sein
Wahlverhalten offen angekündigt hat.
Wir fragen uns,
was ist das
eigentlich für eine Fraktion und ein Fraktionsvorsitzender,
der
seine Mannschaft nicht auf einen auf Nideggen ausgerichteten Kurs
bringen kann?
verantwortlich
für die Redaktion und die Gestaltung:
Wolf Dieter
Keß, Thumer Weg 16, 52385 Nideggen,Tel.: (0 24 27)90 14 33"
(Quelle:
http://www.spd-nideggen.de/Wasserzweckverband.htm)
Was
wir in Nideggen wirklich nicht brauchen :
Sogenannte
"Politiker"
die:
- vergleichsweise unbedeutende Kleinstadtereignisse
zur Zukunft entscheidenden Krise aufplustern
- sich in absolut sinnlose
Freund/Feind-Grabenkämpfen verzetteln
- völlig unbewiesene Behauptungen als
"Tatsachen" verbreiten
- absoluten Koalitionszwang, auch in geheimen Abstimmungen,
fordern
- allen anderen Politik-Unfähigkeit vorwerfen
- Vergleichsweise unbedeutende Kleinstadtereignisse zur
Zukunft entscheidenden Krise aufplustern
Es ging schließlich um nichts anderes, als einen kleinen
Wasserzweckverband, der einige Teilorte Zülpichs und Nideggens
bisher recht verlässlich mit Trinkwasser versorgte und dies
voraussichtlich auch weiterhin tun wird. Ein "Krieg ums Wasser" droht
in der Voreifel nicht wirklich. Eines der beiden
"Spitzen-Pöstchen" ging an Zülpich, statt an
Nideggen.
Für Herrn Pörtner, Unabhängige Nideggen, mag
dieser
Verzicht auf den verdienten Höhepunkt seiner politischen
Karriere
als Vorsitzender der Verbandsversammlung eines Wasserzweckverbandes ein
harter Schlag sein. Er wird darüber hinwegkommen
müssen,
sollte er nicht voreilig den Druck großformatiger
Visitenkarten
veranlasst haben.
Absolut
sinnlose Freund/Feind-Grabenkämpfe
Der gewählte Zülpicher CDU-Stadtrat ist nicht neu und
nicht
unbekannt in der Verbands-versammlung. Ihm irgendwelche
Nideggen-feindliche Ambitionen zu unterstellen, ist völlig
haltlos. Die "scheinbar unbegrenzte Macht" des
Verbandsversammlungsleiters ist in der Satzung klar geregelt. Falls er
sich Fehlerchen erlauben sollte, kann Herr Pörtner sich ja
wieder
an die Kommunalaufsicht wenden.
Völlig
unbewiesene Behauptungen als "Tatsachen" verbreiten
Herr Keß hat Herrn Pütz, FDP, als
"Verräter" in den
eigenen Reihen klar erkannt. Sein Beweis: "anderen gegenüber
sein
Wahlverhalten offen angekündigt". Das ist kein Beweis, sondern
ein
Weiterverbreiten von Behauptungen, die "andere" - womöglich
absichtlich - in die Welt gesetzt haben. Das läuft immer nach
dem
gleichen Schema ab:
- A. sagt, er habe gehört, dass B. gesagt haben soll
...
- C. antwortet, dass er das dem B. immer schon zugetraut hat.
- Damit ist dann die Nideggener-Beweiskette geschlossen und
wird durch permanente Wiederholung der Behauptung immer glaubhafter.
Genauso glaubhaft könnte man die Behauptung in den Raum
stellen,
Herr Müller, CDU-Ortsvorsteher in Wollersheim, habe mit einem
einzigen Kreuzchen 3 Treffer gelandet:
- seinem Zülpicher CDU-Kollegen einen Gefallen getan,
- seinem Nideggener Kollegen, Herrn Pörtner, die
Karriere vermasselt,
- seinem Wollersheimer Kollegen und ehemaligen Ortsvorsteher,
Herrn Pütz, die A-Karte untergejubelt.
Nur würde natürlich keiner ausgerechnet
Herrn Müller so etwas zutrauen!
Dabei ist der Sachverhalt doch ganz einfach: Bei geheimen Abstimmungen
gibt es keinen Beweis über das Abstimmverhalten.
Absoluten
Koalitionszwang, auch in geheimen Abstimmungen, fordern
Hat Herr Keß bemerkt, dass er mit seinem Kommentar auch noch
nebenbei seine eigenen Fraktionskollegen denunziert? Ich glaube, die
Mitglieder der SPD-Fraktion jedenfalls schon gut genug zu kennen, um
sagen zu können: Mehr als einer ist standhaft und ehrbar
genug, um
sich garantiert nicht derartigen Koalitionszwängen zu
unterwerfen.
Allen
anderen Politik-Unfähigkeit vorwerfen
Handelt ein Ratsmitglied aus "egoistischem Interesse", wenn er bei
einer Abstimmung eine von ihm zu verantwortende Entscheidung trifft? Wo
liegt das "egoistische Interesse", wenn man es nicht klar benennen
kann? Oder ist es schon Egoismus, wenn man sich anders entscheidet als
Herr Keß? Soll Herr Hensch, FDP-Fraktionsvorsitzender, dem
Herrn
Pütz bei geheimer Abstimmung die Hand führen?
Würde Herr
Keß es riskieren, das bei Herrn Müllejans, SPD, zu
versuchen? Ich würde ihm davon abraten.
Was wir in Nideggen wirklich nicht brauchen, ist diese Art
kleinkarierter, engstirniger Schmal-Spur-Politiker. Es gibt sie aber.
Nicht nur in Nideggen. Nicht erst seit heute.
Erwin Fritsch, 03.04.10

Ratssitzung
09.02.10
Vorweg
ein Kurzkommentar
Ein Mitbürger hatte sich erstmals eine öffentliche
Ratssitzung gegönnt und bilanziert:
Was kam bei dieser Sitzung heraus?
Nicht mehr als die Leute,
die hereingegangen sind!
Johann Hupach, 11.02.10
Vorbereitung
der Ratssitzung
Ratssitzungen werden nicht nur durchgeführt, man muss sie auch
vorbereiten. Dazu gehört als Aufgabe der
Bürgermeisterin die
Festlegung der Tagesordnung. Sie muss Anträge der Fraktionen,
die
zeitgerecht eingereicht werden, in die Tagesordnung aufnehmen. Dazu
kommen dann noch Vorlagen aus der Verwaltung. Für diese
Sitzung
kam noch ein selbsterzeugtes Problemchen dazu. Nachdem ich im Dezember
darauf hingewiesen hatte, dass die Ausschussvorsitzenden nicht
rechtmäßig gewählt wurden, hatten Frau
Göckemeyer
und ihre Berater beschlossen, dies zu ignorieren. Für 2
Ausschüsse wurden Sitzungen terminiert, Tagesordnungen
festgelegt
und Einladungen verteilt. Dann
zog die Kommunalaufsicht die rote Karte.
Jetzt die Masse der Tagesordnungspunkte einer Rats- und zweier
Ausschuss-Sitzungen in eine einzige Tagesordnung zu stopfen, war eine
von vornherein erkennbar
suboptimale Managementleistung.
Nun mussten die Verwaltungsmitarbeiter über 70 Blatt an
Unterlagen
kopieren und verteilen. Etwa ein Drittel (wirklich nicht die
Unwichtigsten!) war überflüssig. Diese TOP's wurden
aus
Zeitgründen vertagt.
Änderung
der Geschäftsordnung - Verzicht auf ausführliches
Protokoll
Die Vorlage der Verwaltung behauptete "Fraktionen und die Verwaltung
haben sich dahingehend verständigt, dass die Niederschriften
der
Rats- und Ausschusssitzungen in der Form eines Beschlussprotokolls
gefertigt werden." Wir hatten nichts dagegen - an die Einigung konnten
wir uns aber nicht erinnern! Deshalb habe ich die
Bürgermeisterin
vor der Sitzung darauf angesprochen. Sie meinte sich genau daran
erinnern zu können, dass die Einigung in der 1. Sitzung am
04.11.09 erfolgte. Wie sich dann zeigte, konnten sich auch die anderen
Fraktionen nicht an die "Einigung" erinnern. Der Vorschlag wurde
abgelehnt. Irgendwann muss jemand Frau Göckemeyer
darüber
informieren, dass sie die Vorlagen nicht nur unterschreibt, weil auf
den Formularen ein Feld frei ist. Sie soll die Richtigkeit des
Sachverhalts bestätigen.
Änderung
der Geschäftsordnung - Verzicht auf Verlesung des
Abstimmungsergebnis
Der letzte Satz des § 16 (1) der Geschäftsordnung des
Rates
lautet: "Nach Beschlussfassung sind alle Beschlüsse durch den
Schriftführer zu verlesen und durch die Anwesenden durch
Handzeichen zu genehmigen." Dies wurde 2006 in
die Geschäftsordnung aufgenommen und zumindest die
letzten
Monate oder Jahre nicht mehr praktiziert. Wir hatten beantragt, diesen
Satz ersatzlos zu streichen. Nicht weil wir das für ein
ernsthaftes Anliegen hielten, sondern auch als Test, ob man wirklich
jeden MFN-Antrag ablehnen muss. Die CDU fiel darauf herein. Mit 5
Gegenstimmen der CDU (Herr Obladen nahm erstmals als "Fraktsionsloser"
an der Sitzung teil, 1 CDU-Ratsmitglied war abwesend) wurde der Antrag
gebilligt. Hämischer Kommentar aus der unabhängigen
grünen Ecke: "Jetzt kann man sie an einer Hand
abzählen."
Video-Live-Übertragung
aus dem Rat ins Internet
Eine nun wirklich gute Idee der Grünen! Ich könnte
mich echt
dafür begeistern und teile nicht die Bedenken des Herrn
Keß
wegen der fehlenden Immunität von Ratsmitgliedern. Manche
Albernheit in den Sitzungen bliebe uns erspart, wenn die
Öffentlichkeit von zu Hause aus zusehen könnte. Dass
nicht
nur Ortsteile, sondern auch die Stadtverwaltung höchst
bescheidene
Internet-Anbindungen haben und dass es nicht umsonst realisierbar ist,
macht die Idee weniger reizvoll. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung
in den Haupt- und Finanzausschuss vertagt.
Versicherungsrechtliche
Absicherung freiwilliger ehrenamtlicher Tätigkeit
- In allen Ortsteilen wird vielfältige freiwillige
ehrenamtliche Tätigkeit zu Nutzen und im Interesse der Stadt
ausgeübt. Dies betrifft im wesentliche Pflege, Instandhaltung
und
Verbesserung städtischer Anlagen und Einrichtungen.
- Diese Tätigkeiten werden bisher mit Wissen und
Duldung der
Stadt, aber ohne offizielle "Beauftragung" durch die Stadt
ausgeführt. Ein entsprechender Antrag zur
versicherungsrechtlichen
Absicherung (Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutz-Versicherung) des
Ortsvorstehers in Embken, Heinz Esser, an die Frau
Bürgermeisterin
vom 03.12.09 blieb unbeantwortet.
Nach einiger Diskussion wurde auch dieser Antrag zur weiteren Beratung
in den Haupt- und Finanzausschuss vertagt.
Offene
Ganztagsschule in Embken
An der Fraktionssitzung am Vortag hatten einige Eltern und Betreuer
teilgenommen. Sie beklagten den Druck, mit dem die Einführung
der
OGS durchsetzt werden soll. Dazu muss man wissen, dass in Embken ein
offensichtlich gutes Betreuungsangebot durch den Förderverein
aufgebaut worden ist. Wenn nun ein anderes, möglicherweise
besseres System eingeführt werden soll, müsste man
mit dem
nötigen Fingerspitzengefühl vorgehen.
Verständlicherweise fühlen sich Eltern schon durch
sanften
Druck einer Schulleiterin genötigt. Nachdem den beiden
Interessenvertretern (Schulleiterin, die sich an Vorgaben der
Kreisschulrätin orientieren muss, und Herr Granrath, der
für
seinen Arbeitgeber einen Auftrag requirieren muss) ausreichend Zeit
eingeräumt wurde, schlug ich Frau Göckemeyer eine
Sitzungsunterbrechung vor, um auch einen anwesenden Elternvertreter
anzuhören. Da weder Frau Zentis noch Herr Klöcker die
Köpfe schüttelten, konnte sie es erlauben.
Nun ist die Entscheidung der Schulkonferenz gefragt, in der die
weisungsgebundene Schulleiterin die entscheidende Stimme hat. Die
letzte Entscheidung haben die Eltern. Wenn mindestens 15 Kinder
angemeldet werden, wird die OGS eingeführt.
Freiwillige
Leistung der Stadt zur Sportförderung?
Im 15.12.09 hatte der Rat die Verteilung von 4.000 € auf die
Sportvereine beschlossen. Vorher hatte Frau Göckemeyer die
Sitzung
unterbrochen um dem Vorsitzenden des Stadtsportverband, Herrn
Dannhöfer, Gelegenheit zu geben, den Antrag seines Verbandes
zu
begründen. Damit konnte sie zeigen, wie wichtig ihr das
Anliegen
Sportförderung ist. Da die Stadt noch über keinen
gebilligten
Haushalt 2009 verfügte, war die Zustimmung des Kreises
notwendig.
Frau Göckemeyer beantragte die Freigabe dieser Mittel und des
Zuschusses an die Ortsvorsteher mit eMail vom 16.12.09. Am 23.12.09
erfolgte die Freigabe mit dem Zusatz "soweit es sich hierbei um die
einzigen in 2009 zu leistenden freiwilligen Ausgaben handelt".
Gleichzeitig wurde beanstandet, dass die Stadt noch keine Liste der
freiwilligen Ausgaben für 2009 vorgelegt hat.
In der Sitzung am 12.01.09 legte Frau Göckemeyer das
Dürener
Schreiben vor und folgerte "da es sich nicht um die einzigen
freiwilligen Ausgaben handelt, können die Zuschüsse
... nicht
ausgezahlt werden". Da Herr Kaptain in der Sitzung am 09.02.10 als
Geschäftsführer der GIS anwesend war und das
Schreiben als
Dezernent des Kreises unterzeichnet hatte, habe ich nachgefragt, ob die
Liste der freiwilligen Ausgaben inzwischen dem Kreis vorgelegt wurde.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung konnte ich ihm sein
Schreiben vorlegen. Er meinte, die Auszahlung gebilligt zu haben. Das
Haushaltsjahr 2009 ist trotzdem ohne Auszahlung abgeschlossen. Die
Ratsmitglieder, die mit uns für die Auszahlung gestimmt
hatten,
blieben völlig ungerührt. Vielleicht dauert es noch
bis sie
begreifen, wie clever ihr Ratsbeschluss ausgebremst, statt umgesetzt,
wurde.
Was halten die Mitglieder der Sportvereine davon, wenn sie
durchschauen, dass Herrn Dannhöfers Auftritt im Rat nur als
sportliche Übung im Rahmen einer Alibi-Veranstaltung geplant
war?
Die
Pausenfüller
Dank der sinnreichen Planung der Tagesordnung gab es im
öffentlichen Teil der Sitzung noch ausreichend TOP's, von der
Umbenennung der Grundschule bis zur Vorstellung des Entwurfs des
Nahverkehrplans. Darüber kann man beliebig lange reden, wenn
man
Zeit hat. Dazwischen trat auch noch ein Referent des Kreisjugendamtes
auf, der Zahlen vortrug, die man jederzeit im Internet nachlesen kann.
Wenig überraschendes Ergebnis: Es hat gedauert. Entsprechend
spät begann dann der nichtöffentliche Teil.
Die
Dringlichkeitsentscheidung
Im nichtöffentlichen Teil wurde dann lange und
ausführlich
mit Herrn Kaptain diskutiert. Das war auch sinnvoll und notwendig.
Deshalb war er ja auch angereist. Dass dies einige Zeit in Anspruch
nehmen würde war ebenfalls absehbar. Nach diesem TOP waren 3
Stunden (länger "soll" eine Sitzung nicht dauern) vorbei. Der
Rest
der Tagesordnung wurde vertagt.
Dumm nur, dass
ausgerechnet
der nächste Punkt auf der Tagesordnung der war, der eine
Entscheidung vor der nächsten Sitzung erfordert.
Frau
Göckemeyer rief deshalb heute, am
übernächsten Tag, die
Fraktionsvorsitzenden an, um ihre beabsichtigte Lösung zu
erläutern und billigen zu lassen.
Sie will nun eine Dringlichkeitsentscheidung herbeiführen.
Dazu
wollte sie Zustimmung der Fraktionsvorsitzenden. Die braucht sie nicht,
wenn denn die rechtlichen Voraussetzungen für eine
Dringlichkeitsentscheidung vorliegen. Ich war mit dieser Vorgehensweise
nicht einverstanden. Die GO NRW lässt den
Bürgermeistern
ausreichenden Spielraum. Der Fall, dass ein anberaumter TOP vertagt
wird, ist darin aber nicht vorgesehen .
Fazit:
- Wenn man sich oder anderen maximal 3 Stunden Sitzung
zumuten will, muss man eben eine passende Tagesordnung aufstellen.
- Zusätzliche Pausenfüller kann man auch in
anderen Terminen unterbringen.
- Als Fraktionsvorsitzender hätte ich bei
rechtzeitigem Anruf
ohne weiteres mein Einverständnis zur Vertagung von 2 unserer
3
Anträge erklärt. Einer war uns wichtig und
zeitkritisch.
Genau der ist nun vertagt.
Erwin Fritsch, 11.02.10

"Info-Veranstaltung"
26.01.10
Ein neu gewählter Stadtrat muss sich konstituieren, also die
Verteilung von Posten und Pöstchen festlegen. Dazu gibt es nur
2
Möglichkeiten:
Entweder einigen sich alle Beteiligten in Vorgesprächen auf
eine
gemeinsame Lösung, die die Interessen aller Beteiligten
ausgewogen
berücksichtigt,
oder
die Sitze werden nach der Gemeindeordnung entsprechend der
Sitzverteilung im Rat vergeben.
Nideggens "Polit-Profis" lockten "ihre" Bürgermeisterin auf
einen anderen Weg:
Kein
guter Anfang. Am Anfang stand die Unwahrheit.
Am Tag der konstituierenden Sitzung brachte die Presse die Meldung:
"Fraktionen gehen einmütig in die erste Sitzung". Das war
unwahr.
Die Quelle soll Norbert Klöcker (Unabhängige) gewesen
sein.
1. Sitzung (04.11.09):
3 Stunden lang musste
über die
Besetzung der Ausschüsse abgestimmt werden. Über die
Ausschussvorsitzenden konnte nicht mehr abgestimmt werden, weil dies
erst nach der Festlegung der Aufgaben für die
Ausschüsse
erfolgen kann. Das war erst für die 2. Sitzung geplant: Also
Vertagung.
2. Sitzung (17.11.09):
Herr Hau (SPD) wurde zum
Vorsitzenden
des Bauausschusses gewählt. Er konnte nicht Vorsitzender eines
Ausschusses werden, dem er nicht angehört.
Also: Einschaltung der Kommunalaufsicht (Landrat) durch uns.
3. Sitzung (15.12.09):
Nun wurden die Herren Hau
und
Müllejans im Bauausschuss ausgetauscht. Nur scheinbar waren
damit
die Probleme gelöst. Das Wahlverfahren kann nur bei Einigung
der
Fraktionen angewendet werden. Die gab es aber nur als Falschmeldung.
Also wieder: Einschaltung der Kommunalaufsicht durch uns.
Warum sind wir dabei so hartnäckig?
Es geht uns nicht um Pöstchen, sondern um die
Einhaltung geltenden Rechts durch den
neugewählten Rat.
Nachdem in der 3. Sitzung wenigstens die Ausschussmitglieder
ordnungsgemäß festgelegt waren, empfahl ich im Rat
einen
Blick in § 58 (5) der Gemeindeordnung NRW und warnte vor der
Folge
"NRW-Rekord bei der Konstituierungsdauer". Das wollte man nicht
verstehen. Seit 16.12.09 konnte Frau Göckemeyer wissen, dass
ich
die Kommunalaufsicht zum Thema Ausschussvorsitze eingeschaltet hatte.
Die Folgen wollte Sie nicht erkennen.
Für den 26.01.10 war nun von dem nicht
rechtmäßig
gewählten Vorsitzenden des Ausschuss für
Stadtentwicklung und
Tourismus die erste Sitzung angesetzt worden. Dazu wurden auch
auswärtige Vortragende eingeladen. Diese Sitzung konnte aber
Dank
Kommunalaufsicht so nicht stattfinden. Um den Peinlichkeitsgrad
möglichst gering zu halten, hatte sich Frau
Göckemeyer mit
der für die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung
zuständigen Referentin auf eine Kompromisslösung
geeinigt.
Frau
Göckemeyer gab zur Begrüßung eine
Erklärung ab:
- Die Fraktion MFN hat bei der Kommunalaufsicht die
Feststellung
der Rechtswidrigkeit der Benennung der Ausschussvorsitzenden erreicht.
- Diese Entscheidung kennt sie erst seit heute.
- Mangels Ausschussvorsitzenden wird deshalb keine
Ausschusssitzung
sondern eine "Informationsveranstaltung" (ohne Beschlüsse)
unter
Leitung der Bürgermeisterin durchgeführt.
- Die Besetzung der Ausschussvorsitze wird in der
nächsten Ratssitzung geregelt.
Fazit:
- Für Frau Göckemeyers Berater gilt: Mensch
ärgere Dich nicht - Zurück zum Start!
- Schade, dass Groll über das Wahlergebnis und
hartnäckige Uneinsichtigkeit so lange anhalten. Es gibt
wichtigere
Probleme in Nideggen zu lösen.
- Leid tun mir die Verwaltungsmitarbeiter, die
unnötige Unterlagen zusammenstellen und verteilen mussten.
Erwin Fritsch, 26.01.10

Keller-Kabinett
19.01.10
Frau Göckemeyer nennt Treffen mit den Fraktionsvorsitzenden
und
Stellvertretern unter Ausschluss der Öffentlichkeit
"Interfraktionelles Gespräch". www.dict.cc nennt inoffizielle
Beratungsrunden politischer Schwergewichte "Küchenkabinett".
So
richtige Schwergewichte gibt es in Nideggens Politik nun wirklich
nicht. Außerdem finden die Besprechungen natürlich
nicht in
der Küche, sondern unten im SPD-Fraktionssitzungsraum statt.
Der
Begriff "Keller-Kabinett" ist deshalb einprägsamer.
Am 20.01.10 berichtet Radio Rur:
"Ärger
in Nideggen
Die
neue
Bürgermeisterin der Stadt Nideggen Margit Göckemeyer
steht
vor ihrer ersten harten Bewährungsprobe. Sie muss einen Streit
schlichten, der zwischen den Fraktionen entbrannt ist.
Die
Fraktion
"Menschen für Nideggen" im Rat der Stadt will sich nicht an
die
vereinbarte Vertraulichkeit halten. Alle Gespräche sind
vorerst
geplatzt.
Göckemeyer
sagte uns, sie empfinde es als schade, dass das passiert ist, die
Situation sei jetzt sehr schwierig. Hintergrund ist, dass bestimmte
Dinge vertraulich innerhalb der Fraktionen besprochen werden sollten.
Der
neue
Fraktionschef der "Menschen für Nideggen" Fritsch habe sich
daran
nicht halten wollen. Die Bürgermeisterin hofft dennoch darauf,
dass sich alle Fraktionen bald wieder an einen Tisch setzen."
Quelle:
http://www.radiorur.de/rur/rr/431809/news/kreis_dueren
Was
war da los?
Bei der Ratssitzung am 15.12.09 hatte ich angeregt, dass die
Bürgermeisterin im Rat unter dem TOP "Bekanntgaben"
über
relevante Verwaltungsentscheidungen für die
Öffentlichkeit
berichtet. Ein Beispiel dazu sei es, dass in Schmidt 2
Windräder
durch ein größeres ersetzt werden und die Stadt dem
zustimmen musste.
Das Keller-Kabinett am 19.01.10 begann nun damit, dass Frau
Göckemeyer unter dem TOP "Grundsätzliches" darauf
hinwies,
dass man sich im Oktober auf absolute Vertraulichkeit dieser
Gespräche geeinigt habe.
Auf Nachfrage wurde sie dann deutlicher. Die Information über
den Windradneubau:
- hätte ich nicht weitergegeben dürfen,
- war von ihr nur mitgeteilt worden, damit der Ortsvorsteher
informiert ist, "wenn es knallt".
Ich wies daraufhin:
- dass ich an der Oktober-Absprache (falls sie
überhaupt so stattfand) nicht beteiligt war,
- mich an politischen Gesprächen, deren kompletter
Inhalt geheim zu halten sei, nicht beteilige,
- alt und berufserfahren genug sei, um zu wissen, welche
Informationen vertraulich zu behandeln sind.
Frau Göckemeyer blieb bei ihrer Forderung nach absoluter
Geheimhaltung. Mein Fraktionskollege, Paul-Josef Dohmen, und ich gingen
nach Hause. Der Rest klüngelte weiter.
Es
bleiben 2 Fragen:
- Wer wirft uns Bruch der Vertraulichkeit vor und informiert
anschließend Radio Rur?
- Ist der Windradneubau nicht ein gutes Beispiel
dafür,
wie man möglichem aufkommendem Bürgerunmut durch
rechtzeitige
Information entgegenwirken kann?
Ist
das eine harte Bewährungsprobe?
Überhaupt nicht! Wir sind grundsätzlich bereit, mit
jedem zu
reden und Argumenten zuzuhören. Wir prüfen Argumente
nach
rein sachlichen Gesichtspunkten. Dass manche Dinge, z.B. in
Personalfragen, vertraulich bleiben müssen, ist
selbstverständlich. Wir werden weiter am Gedankenaustausch im
Keller-Kabinett teilnehmen, solange wir eingeladen werden. An
"Geheimabsprachen" beteiligen wir uns aber nicht, weil wir offene, transparente und
für den Bürger verständliche Politik
versprochen haben.
Das haben andere auch versprochen. Wir halten uns daran!
Erwin Fritsch, 20.01.10

Ratssitzung
12.01.10
FDP-Antrag
Nutzungsgebühren
Der Rat hatte Ende 2009 4.000 € zur Förderung des
Sports
gebilligt. Die FDP beantragte nun, durch die Verwaltung eine Satzung
zur "Erhebung von Benutzungsgebühren für die
außerschulische Mitbenutzung städtischer
Schulräume,
Turn- und Sporthallen und Sportplätzen" erstellen zu lassen.
Dadurch sollten die "nutzerverursachten Kosten" gedeckt werden. Ihr
Fraktionsvorsitzender, Herr Hensch, begründete das mit der
Zielsetzung, vielleicht in 10 Jahren Nideggen schuldenfrei machen zu
können. Eine angesichts der Ursachen der allgemeinen
kommunalen
Finanz-Klemme recht unrealistische Vorstellung.
Alle anderen Fraktionen erkannten, dass so eine Abschöpfung
auch
Schaden anrichten kann. Diskussion gab es nur mit den
Unabhängigen: Herr Klöcker wollte diese
Gebühren im
Rahmen einer grundsätzlichen Spar- und Streich-Aktion im
Haupt-
und Finanzausschuss regeln lassen. Alle anderen plädierten
dafür, dass sich erst der zuständige Fachausschuss
damit
befasst und vor allem auch die betroffenen Vereine und Organisationen
anhört. So wurde es dann auch beschlossen.
Dem
Bürger den Cent in die linke Tasche schieben und dann den EURO
aus
der rechten Tasche fingern: Das ist die Kunst hoher Politik.
Wir wollen das so nicht in Nideggen!
Sparen, aber mit Verstand
und Vernunft!
Anschreiben
des Landkreises Düren zum Haushalt 2009
Frau Göckemeyer hatte beim Landkreis die Freigabe von 4.000
€
für Zuschüsse an den Stadtsportverband und 4.234
€
für Zuschüsse an die Ortsvorsteher (Seniorenarbeit,
Martinswecken ect.) beantragt. Das Antwortschreiben war für
den
nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorgesehen. Wir
beantragten,
den TOP in den öffentlichen Teil vorzuziehen, weil
über die
freiwilligen Leistungen zur Sportförderung auch in
öffentlicher Sitzung beratenen wurde. Das Argument
überzeugte.
In dem Schreiben des Landkreises war ein Bericht der Stadt Nideggen
über die Entwicklung des Eigenkapitals vom 30.11.09
erwähnt.
Davon hatten die Ratsmitglieder keine Kenntnis. Frau
Göckemeyer
aber auch nicht. Warum sie rund 300 € weniger beantragt hatte,
als
mit den Ortsvorstehern besprochen, konnte sie nicht erklären.
Die Kernaussage des Antwortschreiben lautet:
"Dennoch bin ich bereit, eine Auszahlung der vg. Zuschüsse,
soweit
es sich hierbei um die einzigen in 2009 zu leistenden freiwilligen
Ausgaben handelt, zu dulden."
Damit kann die Bürgermeisterin die Zuschüsse nun
auszahlen.
Es sei denn, sie hätte weitere freiwillige Leistungen in ihrem
Antrag vergessen. Das kann ich mir nicht vorstellen.
Die
"100-Tage-Bilanz" der neuen Bürgermeisterin
Frau Göckemeyer fühlte sich gedrängt unter
dem Punkt
"Bekanntmachungen" im öffentlichen Teil der Sitzung eine
"100-Tage-Bilanz" ihrer Tätigkeit zu verlesen. Die
Kurzfassung:
Sie hat schon viel geleistet und bilanzierte: "Wir sind auf dem
richtigen Weg."
Das musste anscheinend endlich einmal jemand sagen. Frau
Göckemeyer sagte es.
Der
Eschauel-"Kiosk"
Zur Ratssitzung im Dezember 2009 hatte die Bürgermeisterin
eine
Mitteilungsvorlage über die Kostenüberschreitung der
Baumaßnahme "Kiosk" Eschauel vorgelegt.
Die CDU hatte daraufhin für die Januarsitzung als TOP die
Einberufung des Rechnungsprüfungsausschusses zur
Klärung der
Ursachen beantragt. Zu Sitzungsbeginn beantragte nun die SPD, die
Beratung darüber in den öffentlichen Teil zu
verlegen. Das
ging nicht, weil Markus Fischer (CDU) den Antrag zurückzog.
Wir hatten zusätzliche Informationen verlangt. Zum Sachstand
Kosten erhielten wir ausreichende Auskunft. Nicht zu den
möglichen
Handlungsoptionen.
Wir wollten erfahren:
- Rechtliche und vertragliche Verpflichtungen, die denkbare
Handlungsoptionen einschränken.
- Verbleibende Handlungsoptionen (mit Darstellung der Vor-
und Nachteile).
- Darstellung und Begründung der aus Sicht der
Verwaltung sinnvollsten Option.
Dazu erhielten wir auch auf Nachfrage kaum brauchbare Antworten. Es
wurde nur vorgeschlagen, eine Anzeige zur Vermietung ins Amtsblatt und
auf die Nidegger Internet-Seite aufzunehmen. Das erschien nicht nur uns
wenig befriedigend. Im allgemeinen Einverständnis wurde
beschlossen zunächst nach weiteren Möglichkeiten in
Frau
Göckemeyers Keller-Kabinett zu suchen.
Auch wenn man die genauen Zahlen aus dem nichtöffentlichen
Teil
der Sitzung nicht kennt, muss einem klar sein, dass man die Vermarktung
eines mehrere 100 Tausend Euro teueren Objektes deutlich kreativer
angehen muss, als die Vermietung einer Frittenbude. Dass
dieses Problem so langsam und so wenig einfallsreich angegangen wird,
kann der Stadt langfristig hohe monatliche Kosten verursachen,
die nicht durch denkbare Gebührenerhöhungen
aufgefangen werden können.
Fazit:
Wir sind auf
dem richtigen Weg.
Erwin Fritsch, 17.01.10
