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Inhalt:
- Hinweis:
Sie können helfen, wenn ich mich geirrt habe!
- 20.03.18
Bauausschuss
- Anmerkungen
zur MFN-Info 1/2018
- 28.11.17
Ratssitzung
- 07.11.17
Haupt- und Finanzausschuss
- 11.07.17
Bauausschuss
- 23.05.17
Bauauschuss
- 21.03.17
Ratssitzung
- 21.02.17
Bauausschuss
- 17.01.17
Bauausschuss
- 13.12.16
Bauausschuss
- Beratungen
zum Haushalt 2017
- 30.08.16
Haupt- und Finanzausschuss
- 05.07.16
Ratssitzung
- 28.06.16
Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss
- Fördermittel
für die Rurbrücke in Abenden
- 12.05.16
Ratssitzung (Förderschulzweckverband)
- 25.04.16
Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss
- 12.04.16
Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss
- 15.03.16
Ratssitzung
- 02.02.16Bau-,
Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss
- 01.12.15
Ratssitzung
- 24.11.15
Haupt- und Finanzausschuss
- 12.11.15
Bauausschuss
- 03.11.15
Haupt- und Finanzausschuss
- 27.10.15
Ratssitzung
- Wahlergebnis
27.09.15
- Stichwahl
am 27.09.15
- 28.07.15
Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss
- 23.06.15
Ratssitzung
- 09.06.15
Haupt- und Finanzausschuss
- Schuldenstand
Ende 2014
- 05.05.15
Ratssitzung (Fortsetzung der Sitzung vom 28.04.15)
- 28.04.15
Ratssitzung
- 31.03.15
Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss
- 24.03.15
Haupt- und Finanzausschuss
- Bürgermeisterkandidat
gesucht
- 03.02.15
Ratssitzung
- 20.01.15
Haupt- und Finanzausschuss
- 25.11.14
Ratssitzung
- 21.10.14
Ratssitzung
- 16.09.14
Haupt- und Finanzausschuss
- 09.09.14
Wiederholung Bauausschusssitzung
- 26.08.14
Ratssitzung
- 19.08.14
Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss
- Eine
neue Ausrede: Gremien-Intention statt Ratsbeschluss
- Bau-,
Planungs-,Denkmal- und
Umweltausschuss 17.07.14
- Ausschuss
für Stadtentwicklung und Tourismus 03.07.14
- Ratssitzung
24.06.14 (Konstituierende Sitzung)
Hinweis:
Sie können helfen, wenn ich mich geirrt habe!
Wenn
Sie einen sachlichen Fehler feststellen, teilen Sie mir das
bitte
mit. Der Irrtum wird dann sofort korrigiert.
Erwin
Fritsch, 24.02.13
20.03.18
Bauausschuss
Windkraft Nideggen
"Nideggens Kapital ist der Wind" erklärte Herr Schruff, REA
GmbH, am 21.11.13 in einer nicht öffentlichen
Informationsveranstaltung zu der Frau Göckemeyer ihn
eingeladen hatte, um die Fraktionen von ihren Plänen (darunter
eine gemeinsame Nideggen-Kreuzau Konzentrationszone)
zu überzeugen. Das gelang damals nicht. Am 28.01.14
stoppte unser Rat die Planung.
Nach dem Bürgermeisterwechsel nahm Herr Schruff den
nächsten Anlauf. Am 17.01.17 billigte der Bauausschuss die Wiederaufnahme des
Planungsverfahrens. Am 23.05.17 beauftragte er dann
die Verwaltung mit dem Aufstellungsverfahren für die FNP
(Flächennutzungsplan)-Änderung.
Unsere 2 (von 9) Stimmen im Ausschuss reichten für den
Einspruch, um den Beschluss bis zur nächsten Ratssitzung zu
stoppen.
Damit dort nichts schief ging, richtete die REA GmbH am 30.06.17 eine
an Nötigung grenzende "dringliche Empfehlung" an die CDU.
Es ging trotzdem schief! Der Rat folgte zwar
dem Bürgermeister-Vorschlag, den Einspruch
zurückzuweisen,
ließ aber den Auftrag zur Einleitung der
FNP-Änderung weg.
Dem stimmten auch wir mit
"klammheimlicher Freude" zu!
Am 20.03.18 stellte nun der Vertreter des Planungsbüros seine
(oder die des Bürgermeisters?) Planung mit den
Potentialzonen A, F und G vor:
|
V:
Bestehende WKA bei Ginnick
B:
Bestehende WKA bei Berg
S:
Bestehende WKA bei Thuir/Thum (198 m)
L:
geplante Kreuzauer WKA (175 m)
A:
Nideggener Potenzialzone (150 m, 30,9 ha)
F:
Nideggener Potenzialzone (55,6 ha)
G:
Nideggener Potenzialzone (13,9 ha)
F
und G: ohne
Höhenbeschränkung |
Wenn diese Planung umgesetzt wird, gibt es eine durchgehende
Windradkulisse von Kreuzau über Nideggen bis Vlatten.
Wieder sollte der Bauausschuss für die Einleitung des Verfahrens
stimmen. Diesmal beantragte die CDU das Verfahren bis zum
neuen Windkrafterlass der Landesregierung
zu vertagen. Mit CDU, MFN, FDP-Stimmen wurde das beschlossen.
Der BgM war not amused. Er fragte sich, was sich seit dem
Aufstellungsbeschluss des Ausschusses geändert hat (Frau Kraft ist
nicht mehr Ministerpräsidentin, sondern RAG-Aufsichtsratsmitglied.
Es gibt eine neue Landesregierung!). Sein Argument für seinen
Vorschlag: Es handele sich ja nur um
Potentialflächen, die im Zuge der
"frühzeitigen Beteiligung" noch geändert
werden können. Es macht aber wenig Sinn für diese
Planung Geld für die
Artenschutzprüfung auszugeben, bevor der neue Erlass
greift.
Ob es der neuen Landesregierung gelingt ihre Versprechen aus
dem Koalitionsvertrag umzusetzen ist noch offen. Minister
Pinkwart ist leider auf die vom grünen Umweltminister
"geerbten Fachleute" angewiesen.
Die Kreuzauer WKA-Planung "Lausbusch"
Dass CDU-MFN-FDP auch den fast schon unsittlichen
BgM-Vorschlag zurückwiesen, für 30.000 €
Einmalzahlung die 30-jährige Nutzung eines Nideggener
Weges für Bau und Unterhaltung der 3 südlich der L33
geplanten Kreuzauer WKA (L) zu erlauben, hätte den
BgM nicht überraschen dürfen. Welchen Grund haben
wir, der REA GmbH und der RURENERGIE einen
kostengünstigen Weg für den Bau von
WKA einzuräumen, gegen deren Bau wir gerichtlich vorgehen?
Dem
konnte wirklich nur Herr Droste (Grüne) zustimmen!
Nideggen kann die unkoordinierte Energiewende nicht retten!
Energie aus Windkraft: Was läuft da schief?
Die 198 m hohen Windräder zwischen Thum und Thuir stehen trotz
Widerstand und Klage der Stadt Nideggen.
Erbarmungslos hat man den Bürgern von Thuir
und Thum die Betonriesen im Abstand von ca. 6oo m vor die
Häuser gesetzt. Die Geräuschbelastung ist
so, als ob ständig ein Flugzeug in der Luft ist. Aber den
Kreis Düren als Genehmigungsbehörde
stört das nicht. Es sollen von Kreuzau aus 5 weitere 175 m
hohe Windradtürme (L) direkt an die Grenze von
Nideggen gebaut werden. Die Denkmalbehörden sagen,
das passt nicht zur Historischen Innenstadt, die
Naturschutzverbände sind strikt dagegen und die
Bürger von Nideggen protestieren gegen die
Zerstörung ihrer Wohnumwelt. Nachdem ein
ursprünglicher Investor, vermutlich mangels Rendite
für "nur"175 m hohe Windräder, aus dem Projekt
ausgestiegen ist, soll es jetzt von der REA und der RURENERGIE
realisiert werden. Den Kreis Düren wird seine Beteiligung an
der RURENERGIE für dieses Projekt ca. 4 Mio. €
kosten. Das Rendite-Risiko liegt damit bei den Kommunen. Unseren BgM,
der sonst sehr eifrig für eine Senkung der
Kreisumlage eintritt, scheint das nicht zu stören.
In Deutschland haben wir jetzt über 28.000 WKA in Betrieb. Die
installierte Leistung deckt an stürmischen Tagen bis
zu 60% des Bedarfes. Da ja auch andere Stromanlagen produzieren, wird
an diesen Tagen der hochsubventionierte Windstrom verworfen oder an die
ausländischen Nachbarn verschleudert. Im Durchschnitt stammen
nur 2,8% des Energieverbrauchs aus Windenergie. Das wird so
bleiben bis eine technisch und wirtschaftlich sinnvolle
Stromspeicherung möglich wird. Für die
erfahrungsgemäß bis zu 14 Tage
dauernden Schwachwindperioden
müssen weiterhin konventionelle Kraftwerke in Bereitschaft
gehalten - und dafür bezahlt - werden. Das Helmstedter Kraftwerk
"Buschhaus" steht seit 2016 für 50 Mio. € jährlich in
"Sicherheitsbereitschaft". Wenn es gebraucht wird verheizt es dann
Braunkohle. "Bis 2020 sollen 8 weitere Kraftwerksblöcke
abgeschaltet werden. Die Stromkunden kostet das insgesamt 1,6
Milliarden €. (DIE ZEIT 13/2018)
Die Gesundheitsgefahr durch Infraschall wird inzwischen international
ärztlich anerkannt. In Deutschland sieht man
"Untersuchungsbedarf" und lässt die Windkraftlobby weiter
wirken. Wenn dann Studien handfeste Ergebnisse liefern werden, gilt
für bestehende WKA Bestandschutz.
Energie aus Biomasse: Was läuft da schief?
Nach langjähriger Förderung des Biomasse-Anbaus wird
im Durchschnitt 6,2 % des Stromverbrauchs aus Biomasse erzeugt. Die
Kosten dafür: Düngemittel- und
Pestizid-Einsatz, Verlust an Artenvielfalt, Bienen-, Insekten- und
Vogelsterben. Um das grüne Gewissen zu beruhigen reicht es
anscheinend Landwirte zu beschuldigen und Blühstreifen und
Bienenweiden zu fördern.
Was hat die Energiewende bisher gebracht: Den teuersten Strompreis in
Europa für private Haushalte!
Das trifft zuallererst die niedrigen Einkommensschichten.
"Zeit für mehr Gerechtigkeit" oder "Politik für
kleine Leute" geht anders.
Nideggens Kapital ist nicht der Wind, sondern unsere noch weitgehend intakte Heimat!
Erwin
Fritsch, 29.03.18
Anmerkungen
zur MFN-Info 1/2018
Der
Kompost-Sheriff kommt!
Unter der Überschrift "Noch ein Sheriff: Für
Kompost" hatte die MFN-Info Informiert.
Der Bürgermeister nahm das zum Anlass für eine Wichtige Information für
Eigenkompostierer.
Sie beginnt:
"Bitte betrachten Sie das
Mitteilungsblatt der Fraktion Menschen für Nideggen 1/2018 als
für dieses Thema gegenstandslos, denn die Informationen
bezüglich der Abfallentsorgung sind nicht richtig dargestellt
und
auch mit der Verwaltung nicht abgestimmt.
Es existiert bei der Stadt Nideggen kein
„Kompost-Sheriff“ und wird es auch in Zukunft nicht
geben!"
(
Link zur wichtigen Information für
Eigenkompostierer)
Die Information enthält 2 Fehler:
- Wir hatten nicht behauptet, dass es einen Kompost-Sheriff in Nideggen
geben wird, sondern dass er von der RegioEntsorgung nach Nideggen
kommen wird.
- Der
Kompost-Sheriff kommt nach Nideggen – früher oder
später.
Lesen Sie dazu im Antrag auf Eigenkompostierung (Link)
den vorletzten Absatz:
"Die RegioEntsorgung AöR oder ein von Ihr Beauftragter ist
entsprechend der Abfallsatzung der RegioEntsorgung AöR in der
zur
Zeit gültigen Fassung berechtigt, das Grundstück zur
Prüfung der gemachten Angaben zu betreten."
Das steht dort aus gutem Grund: Eine Steigerung der
Bio-Müllabfuhr
aus Nideggen bringt der RegioEntsorgung zusätzliche Einnahmen.
Sie
wird also die Satzung nutzen, um möglichst wenige
"qualifizierte
Eigenkompostierer" zuzulassen.
Es folgt noch ein Hinweis, dass Sie den Antrag nicht bei der Stadt
abholen müssen. Sie erhalten ihn mit dem
Gebührenbescheid.
Nach Genehmigung durch die RegioEntsorgung erhalten Sie eine 10 %-ige
Rückerstattung.
Diese 3 Zeilen wären eine sinnvolle Ergänzung der
"Amtlichen Bekanntgabe" im Amtsblatt gewesen.
Die SPD hält es für notwendig "ihrem"
Bürgermeister Schützenhilfe zu geben und schreibt auf
ihrer Web-Seite:
"
Eigenkompostierer –
oder so desinformiert die MfN-Fraktion"
(
Link)
Dort findet sich ein Link auf die "Wichtige Mitteilung" des
Bürgermeisters.
Ein Link auf das Antragsformular und ein Hinweis auf den vorletzten
Absatz fehlt.
Die SPD-(Teil-)Information endet:
"Damit ist alles gesagt
und Sie, liebe
Besucherinnen und Besucher unserer Internetseite können sich
jetzt
Ihr eigenes Urteil bilden!"
Jetzt ist
alles gesagt und Sie, liebe Besucherinnen und Besucher
unserer Internetseite können sich jetzt Ihr eigenes Urteil
bilden!
Die
Kämmerin hat recht.
Am
16.07.17 schrieb Herr Klöcker auf der Web-Seite der
Unabhängigen:
"Die
bisher aufgebrachten gut 100.000 EUR an Kosten
für das
gesamte Drum und Dran um den Rechtsstreit wären besser in eine
schnelle Planung in Nideggen investiert worden."
Am
15.12.17 stand auf der Web-Seite der SPD:
Ganz
zu schweigen von den bereits über 100.000 €
verursachten Kosten
des Verfahrens gegen die Windkraftanlagen der Gemeinde Kreuzau, das
auch durch diese Fraktion mit angestrengt wurde und ohne Hoffnung auf
Erfolg geführt wird. Die weiteren Kosten des Verfahrens nicht
eingerechnet.
(Link)
Am
12.01.18 stand in der MFN-Info:
"Recht hat nur die Kämmerin:
Die
Kosten für den Rechtsstreit gegen Kreuzauer Windräder
betragen
bisher:
- gut
100.000 €: N. Klöcker auf der Web-Seite der
Unabhängigen,
- 16.07.17 30.599,90
€: Mitteilung der Kämmerin, 04.11.17
- über
100.000 €: Web-Seite der SPD, 15.12.17
Wiederholungen
schaffen keine Fakten!"
Am
20.01.18 veröffentlichte jemand (die Beiträge auf
dieser Seite sind anonym) auf der SPD-Web-Seite:
"Das
Problem mit der Betriebswirtschaft
(Link)
Wir
verstehen ja, dass unsere Welt nicht so ganz einfach ist.
Deshalb
verstehen wir ja auch grundsätzlich, dass es nicht einfach
ist,
Begriffe aus der Betriebswirtschaft und ihr nahestehender Fachgebiete
und deren Bedeutung übereinander zubringen.
Da
veröffentlicht die MfN einen Text und stellt Werte, die nicht
zueinander passen nebeneinander. Dort steht unter anderem (Zitat):
„
Recht
hat nur die Kämmerin:
Die
Kosten für den Rechtsstreit gegen die Kreuzauer
Windräder betragen
bisher:
- Gut
100.000 €: N. Klöcker auf der Web-Seite der
Unabhängigen,
16.07.17
- 599,90:
Mitteilung der Kämmerin, 04.11.17
- Über
100.000 €: Web-Seite der SPD, 15.12.17“
Nun
ist es leider so, dass die Kämmerin nicht von Kosten, sondern
von
Ausgaben, also Geld, das dem Haushalt der Stadt Nideggen verloren
gegangen ist, schreibt.
Die
Unabhängigen und die SPD berichten dagegen über
Kosten."
Aus
30.599,90 € sind nun 599,90 € geworden.
Es
folgt eine lehrreiche Ausführung über den Unterschied
zwischen
Kosten und Ausgaben.
Es
fehlt der Hinweis, dass die Kämmerin in ihrer Mail an die
Fraktionen
zu Recht von Kosten berichtet hat.
Sie
schrieb"Übersicht
Kosten Windkraft Kreuzau und Windkraftpotentialanalyse".
Außer
den Ausgaben für Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren
sind keine
weiteren wesentlichen Kosten entstanden.
Die
zu den rund 100.000 € fehlenden Kosten wären nur mit
einem
ganzjährig ausschließlich mit der
Betreuungdes Rechtsstreits
beschäftigten Sachbearbeiters zu erklären. Das ist
offensichtlich
unsinnig.
Am
26.01.18 legte Herr Klöcker nach:
"In
unserem zitierten Artikel haben wir geschrieben: „Die bisher
aufgebrachten gut 100.000 EUR an Kosten für das gesamte Drum
und
Dran um den Rechtsstreit wären besser in eine schnelle Planung
in
Nideggen investiert worden.“ Und dazu stehen wir! Denn das
„Drum
und Dran“ schließt selbstredend auch Kosten ein,
die sich nicht
nur auf die bisher angefallenen Anwalts- und Gerichtskosten beziehen."
(Link)
Auch er hat keine
Chance das "Drum
und Dran" plausibel zu beziffern. Statt dessen folgt er der in
Nideggen häufigen Praxis:
Eine Behauptung (auch wenn sie aus der Luft gegriffen ist) in den Raum
stellen - dann solange wiederholen, bis man sie selbst glaubt.
Wiederholungen
schaffen keine Fakten!
Erwin
Fritsch, 27.01.18
28.11.17
Ratssitzung
Kletterwald
Am
29.10.15 traf sich Frau Kalmuth-Büyükdere mit
Bürgermeister Schmunkamp zu einer Ortsbegehung im Eschauel.
Sie wollte ihm dort ihre Überlegungen zur Errichtung eines
Kletterwaldes vorstellen. Auf Herrn Schmunkamps Vorschlag wurde dazu
ein "einflussreicher Schmidter Bürger", Herr
Müllejans, hinzugezogen. Nachdem ihr die beiden Herren die
Unterstützung ihrer Pläne zugesagt hatten, begann die
Investorin mit ihrer Planung - so die glaubhafte Darstellung der
Investorin.
Die
beiden Herren stellen das inzwischen anders dar. Ich glaube da eher
der Investorin.
Jedenfalls ging es von da an mit dem Projekt bergab:
- Die
bisherigen
"Eschauel-Besitzer", Anwohner Eschaueler Weg, Angel- und Segelclubs,
formierten sich um "ihren" Eschauel zu verteidigen.
- Herr
Müllejans
schlug sich offen auf die Seite der Gegner, die lautstark und aggressiv
polemisierten.
- Herr
Schmunkamp lavierte
scheinbar neutral, um weder Befürworter noch Gegner zu
vergraulen – im Ergebnis sorgte er aber permanent
für Verzögerungen und zusätzliche Kosten.
- Die
Investorin hat schon
über 2 Jahre Zeit und eine 5-stellige Summe verloren.
Nachdem die Ergebnisse der "Frühzeitigen Beteiligung" in die
Planungsunterlagen eingearbeitet worden waren, war die Beschlussfassung
zur "Offenlage", der 2. Beteiligung der Öffentlichkeit,
fällig. Diesen Beschluss hätte der Bauausschuss
längst fassen können. Der Bürgermeister
hatte sich aber für einen Ratsbeschluss am 28.11.17, dem
spätestmöglichen Termin, entschieden.
Also begann die Ratssitzung mit der Aufführung eines
abgekarteten Spiels in 2 Akten.
- 1.
Akt
Die Kletterwaldgegner hatten eine Anregung nach § 24 der
Gemeindeordnung NRW eingereicht und gebeten mündlich vortragen
zu dürfen. Ein Vertreter der Kletterwaldgegner durfte zu Wort
kommen und Herr Keß (SPD) stellte den von den
Kletterwaldgegnern geforderten Antrag, das Verfahren zur
FNP-Änderung abzubrechen.
Das wurde mit 16 zu 12 Stimmen abgelehnt.
- 2.
Akt
Nun stellte Herr Fischer (CDU) den Antrag, das Verfahren mit der
"Offenlegung" fortzuführen, aber den südlichen Teil
des geplanten Gebietes zu streichen. Damit blieb den Ratsmitgliedern,
die den Kletterwald-Plan unterstützen, nur die Wahl den
CDU-Antrag zu unterstützen oder den Plan scheitern zu lassen.
Dem Antrag wurde mit 16 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt.
Fazit:
- Der
ganze Ablauf seit Beginn
der Planung zeigt ein klägliches Versagen der
gewählten Bürgervertreter in Schmidt: Sie
kümmerten sich nicht um Aufklärung über die
tatsächliche Planung, sondern beteiligten sich an der
Weiterverbreitung von Gerüchten.
Sie haben nicht für
den Vorrang des Gemeinwohls und der Interessen der Stadt
gegenüber egoistischen Einzelinteressen geworben. Das ist
natürlich
schwierig, wenn man sich selbst von seinem Einzelinteresse an einer
Wiederwahl als Ratsmitglied, Ortsvorsteher oder Bürgermeister
steuern lässt.
Da gilt dann eine Unterstützungszusage
eines Herrn Müllejans oder eines Herrn Schmunkamp nichts mehr.
- Es
gibt auch
Ausnahmen unter den Schmidter Ratsmitgliedern: Herr Droste
(Grüne)
und Herr Hurtz (Unabhängige) zeigten offen ihre Zustimmung zum
Projekt.
- Der
"Kompromiss" genannte
CDU-Vorschlag war kein Kompromiss mit der Investorin (sie war
völlig überrascht), sondern ein Kompromiss innerhalb
der in Nideggener und Schmidter gespaltenen CDU –
wahrscheinlich von Kletterwaldgegnern
angestiftet.
- Von
Anfang an ging es den
Kletterwaldgegnern darum das Verfahren einzustellen oder wenigstens so
lange zu verzögern – und zu verteuern –
bis die Investorin aufgibt.
- Dazu
hatte sie jetzt gute
Gründe: Einem ihr wesentlichem Teil, dem behindertengerechten
Teil, war das Gelände gestrichen worden.
Wenn sie jetzt aufgegeben
hätte, wäre das verständlich gewesen. Dann
hätte sieeine Menge Zeit und Geld vergeudet. Das
könnte
uns aber egal sein.
Nicht egal kann uns sein, dass anschließend in
unseren Nachbargemeinden geworben würde mit dem Slogan: Auf
uns können Sie sich verlassen.
Die Investorin hat nicht aufgegeben!
Innerhalb einer Woche hat sie ihre
Planung umgearbeitet, um weiterhin eine wirtschaftlich sinnvolle
Lösung zu gewährleisten. Sie verfolgt ihr Ziel viel
zu
zielstrebig, um sich so einfach aus der Bahnwerfen zu lassen.
Haushalt
2018
Wir haben für 2018 einen ausgeglichenen Haushalt vorliegen,
der
keine weiteren Steuererhöhungen vorsieht. Das scheint in
Ordnung.
Mehr interessiert den Bürger normalerweise nicht. Ist es aber
wirklich in Ordnung?
Nicht
in Ordnung ist,
dass der Ausgleich erreicht wurde, weil Steuern zu früh und zu
sehr erhöht wurden und den Bürgern und Vereinen
zusätzliche Lasten durch die maximal möglichen
Gebührenerhöhungen zugemutet wurden und werden.
Diesen
Haushalt haben die Bürger ausgeglichen – Nicht das
Land,
nicht die Kämmerin, nicht der Bürgermeister.
Beispiele zu den maximal hohen Gebührenansätzen:
- Eine
Berechnungsgröße ist der
"Kalkulatorischer Zinssatz". Damit werden die Gewinne berechnet, die
die Stadt erzielt hätte wenn sie z.B. Geld angelegt
hätte
statt in Bauhofmaschinen zu investieren. Dieser entgangene Gewinn kann
dann von den Gebührenzahlern verlangt werden. Die
Gemeindeprüfungsanstalt gibt dazu für jedes Jahr den
max.
möglichen noch rechtssicheren "Kalkulatorischer Zinssatz"
bekannt.
Danach richten sich die Gemeinden.
Nideggen nicht!
- Noch
ein besonders absurdes
Beispiel: Die
Anstellung eines Regenwasser-Sheriffs (siehe unten: Abwassergebühren).
60.800 €
sind
für die Kosten des Regenwasser-Sheriffs angesetzt.
Zusätzlich
werden aber noch fiktive Kosten des Arbeitsplatzes angesetzt. Die
landen im Haushalt. Die Gebührenzahler werden mit 85.446
€
jährlich belastet.
- Das
letzte krasseste Beispiel:
Nachdem ein Fehler in der Friedhofsgebührenberechnung erkannt
wurde, entstanden
Gebührenerhöhungen um bis zu 50 %.
Hier
hätte der
Bürgermeister von sich aus tätig werden
müssen: Er
hätte die Kalkulation auf weitere Fehler
überprüfen
lassen müssen.
Statt dessen stellte die Kämmerinein
Plus von
46.473 € in den Haushalt ein und der Bürgermeister
erwartete
ernsthaft, dass Ausschuss und Rat das durchwinken. Daraus
wurde nichts (siehe unten: Friedhofsgebührensatzung).
Gebühren
könnten aber auch gesenkt werden:
- Gebühren
sind
jährlich neu zu berechnen.
- Die
Gebühren für
Feuerwehr-Einsätze sind Anfang 2017 falsch berechnet worden.
Der
Bürgermeister hatte das schon im Januar 2017
zugegeben. Eine
Neuberechnung würde zur Gebührensenkung
führen.
- Sie
findet dieses Jahr nicht
statt.
Auf
der anderen Seite ist kein ernsthafter Sparwille bei
Bürgermeister und Verwaltung erkennbar.
Dazu nur ein Beispiel:
Beschaffung eines E-Pkw
als 2. Dienst-Kfz der Verwaltung:
- Roetgen:
hat schon eines – Nideggen: will auch haben!
Mit solchen, an Kita-Spielzeug-Streit erinnernden, Argumenten wurde die
Beschaffung natürlich nicht begründet.
- Statt dessen: Die aktuelle Abgasdiskussion - in Nideggen
anscheinend
besonders problematisch!
- E-Pkws gibt es eben noch nicht
gebraucht. Aber es gibt einen Sponsor, der locker die Preisdifferenz
zum Pkw mit Verbrennungsmotor, 60 Monate Batterie-Miete und auch noch
eine Ladesäule übernimmt: innogy (RWE). Im Rahmen der
kommunalen Landschaftspflege (Konzessionsverträge
müssen
regelmäßig erneuert werden) ist das innogy rund
12.000
€ wert.
- Das Geld fehlt dann aber für sonst
übliche
Sponsoring-Maßnahmen. Damit könnten 5 – 6
Vereinsprojekte bezuschusst und damit erst ermöglicht werden.
- Man hätte dieses Sponsoring natürlich
auch für den
Erhalt der Musikschule verwenden können! Das ist aber mit
einem
Bürgermeister und einer Ratsmehrheit, die den Unterschied
zwischen
Verein und Bildungseinrichtung nicht begreifen will, nicht zu machen.
Nur MFN stimmte gegen diesen Unsinn.
So wird der Bürgermeister eben demnächst mit einem
E-Mobil
vorfahren können und davon träumen an der Spitze des
ökologischen Fortschritts zu sein (erst ab ca. 125.000
Kilometern
fällt die Umweltbilanz eines Stromers besser aus als die eines
Dieselfahrzeugs). Den Aufkleber "Ich fahre sauber – die
Umwelt
verschmutzt mein Sponsor" wird er sich sparen.
CDU, FDP, SPD, Grüne und Unabhängige haben unsere
Änderungsvorschläge zum Haushalt verhindert. Die
Bürger
werden die Folgen erkennen.
Bleibt die Frage:
Warum verwehrte der Bürgermeister
der Fraktion verbissen bis zum
Verwaltungsgericht Einsicht in die Kalkulationsdateien?
Fühlt er sich persönlich angegriffen, wenn eine
Fraktion versucht die Interessen der Bürger zu wahren?
"Hinsichtlich der
Ausführung von Herrn Fritsch, dass durch die
Verweigerung seine Arbeit als Fraktionsvorsitzender
beeinträchtigt
sei, stelle ich die Frage, ob dies überhaupt vom Sinn und
Zweck
der Vorschrift gedeckt ist."
(Marco Schmunkamp an
Verwaltungsgericht Aachen, 02.11.17)
"Das Akteneinsichtsrecht besteht daher bedingungslos und dient
insbesondere den Ratsminderheiten der Beschaffung der für die
Erfüllung ihrer Aufgaben sowie für die Kontrolle der
Verwaltung erforderlichen Informationen."
(Beschluss
Verwaltungsgericht Aachen, 03.11.17)
Friedhofsgebührensatzung
In
der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 21.11.17 hatte ich die
vorgelegte Gebührenerhöhung um bis zu 50 % als
undurchsichtig und deshalb nicht vermittelbar bezeichnet. Die CDU
beantragte eine Kürzung um 25 %. Dem stimmten CDU (3 Stimmen)
und MFN (2 Stimmen) zu. Da Herr Obladen (FDP) sich enthalten hatte, war
der Vorschlag mit 5 zu 4 Stimmen angenommen.
Der Bürgermeister:
- erläuterte,
dass
eine pauschale Verminderung um 25 % nicht
den rechtlichen Anforderungen
an die Gebührenkalkulation genügt und
daher
unzulässig sei.
- bot
am nächsten Abend per Mail den Ratsmitglieder an, sich im
Ordnungsamt über die
Berechnungsgrundlagen von ihm oder dem Ordnungsamtsleiter informieren
zu lassen.
- legte
dann zur Ratssitzung einen
neuen Vorschlag vor: Neuerstellung der Kalkulationstabellen mit Hilfe
der Kommunalagentur. Bis dahin Beibehaltung der bisherigen
Gebührensätze.
Wie dringend notwendig diese Neuerstellung ist, habe ich in der
Ratssitzung erläutert.
Auf das Angebot mich von Bürgermeister oder Ordnungsamtsleiter
im Rathaus informieren zu lassen hatte ich verzichtet – ihre
Kompetenz im Umgang mit Excel-Tabellen ist wohl eher "optimierbar".
Statt
dessen habe ich mir selbst die Excel-Tabellen etwas genauer angesehen.
Ergebnis:
- Irgendwann
(seit der Erstellung durch die Kommunalagentur am
20.10.2010)
wurden von irgendwem in einem Zellbereich Werte von Hand eingegeben,
dadurch die Formeln gelöscht und die Formelkette
unterbrochen. Seitdem greifen
die weiteren Formeln auffalsche feste Werte zu.
- Bei der Umstellung der
Formelketten (durch Kommunalagentur ?) auf
Haushalts-Ansatz-Übernahme, statt Kosten der Arbeitsstunden,
wurden die Gebühren Ausbettung und Grabpflege vergessen. Sie
bleiben also unverändert.
Eine weitere Prüfung der vermurksten Datei war nicht notwendig:
Diese Kalkulation ist fehlerbehaftet und deshalb zur rechtssicheren
Gebührenberechnung untauglich.
"Bei der
Kalkulation von Gebühren handelt es sich rechtlich wie
mathematisch um einen komplexen Vorgang, bei dem sich die Verwaltung
aus Gründen der Rechtssicherheit externer
Unterstützung bedient hat. Die aus dem Prozess entwickelten
Kalkulationsgrundlagen im Excel-Format sind umfangreich, vielschichtig
und teilweise unübersichtlich. Die Bearbeitung der
Daten
erfordert sowohl ausreichende Fachkenntnis, wie auch ausreichende
Kenntnis über die Datei selbst. Veränderungen von
Zellinhalten können zu falschen Berechnungen und erheblichen
Abweichen führen."
(Marco Schmunkamp an
Verwaltungsgericht Aachen, 02.11.17. Da ahnte er kaum, wie recht er
hatte.)
Die
Neuerstellung wurde einstimmig beschlossen.
Straßeninvestitionsprogramm
2018
Das
Magazin "Kontraste" berichtete am 07.12.17: "Beim Ausbau von
Straßen zocken Kommunen regelmäßig ab."
Der Tenor des Berichtes: Kommunen lassen Straßen
planmäßig vergammeln. Wenn sie dann völlig
ruiniert sind, werden sie auf Kosten der Anlieger aufwändigst
erneuert.
Dass es auch anders gehen kann, wurde im Kontraste-Beitrag ebenfalls
aufgezeigt:
- Buxtehude
verzichtete auf die
Anwendung einer entsprechenden Satzung und erhöhte statt
dessen die Grundsteuer B um 8 %-Punkte. Das trifft dann alle
Grundstücksbesitzer, aber in deutlich geringerem und deshalb
zumutbaren Umfang.
- In
Schongau gab es einen
einstimmigen Ratsbeschluss keine Straßenerneuerungssatzung zu
erlassen, obwohl die Stadt dafür mit einem 3-jährigen
Entzug der Landeszuschüsse für den
Straßenbau bestraft wurde.
- Im
Bayerischen Landtag
drohten die Freien Wähler mit einem Volksbegehren, wenn die
CSU diese Abzocke nicht verhindert.
- Hamburg,
Baden-Württemberg und Berlin haben diese Regelung gar nicht
erst eingeführt.
In Rheinland-Pfalz lässt das Kommunalabgabengesetz zu, dass
die Anlieger nur geringfügig bei der
Straßenerneuerung belastet werden. Den Rest zahlt die
Gemeinde.
In NRW gab es vor 4 Jahren eine Oppositionspolitikerin, Ina
Scharrenbach (CDU), die das Rheinland-Pfalz-Modell gut fand und einen
entsprechenden Gesetzesentwurf bastelte. Damals ergebnislos. Jetzt ist
sie Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
des Landes Nordrhein-Westfalen und will erst einmal in Ruhe die
Erfahrungen anderer Bundesländer abwarten.
(http://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/westpol-strassenbau-kosten-anwohner-100.html)
In Nideggen gibt es noch ein zusätzliches Problem. Neben den
Straßen, die so vernachlässigt sind, dass sie
"erneuert" werden müssen (Anliegerbeitrag 60 %) gibt es
Straßen die noch nicht endgültig "fertiggestellt"
sind. Da liegt der Anliegerbeitrag dann bei 90 %, genau wie bei der
Erschließung eines Neubaugebietes. Nach wie vielen
Jahrzehnten die Stadt dort noch 90 % verlangen darf, ist eine rechtlich
zumindest zweifelhafte Frage.
Mit dem Straßeninvestitionsprogramm 2017 begann der
Bürgermeister eine rigorose Umsetzung der rechtlichen
Möglichkeiten. Es wurde gegen unsere
Stimmen beschlossen. Nachdem es nicht begonnen wurde, weil der Haushalt
zu spät von der Bezirksregierung genehmigt wurde, wurde es,
wieder gegen unsere Stimmen, mit dem Haushalt 2018 erneut beschlossen.
Ebenfalls nicht durchsetzen konnten wir uns mit unserer Forderung, dass
der Bauausschussbeschluss für die einzelne Maßnahme
erst nach der Bürgerbeteiligung stattfindet. Die
Bürger über bereits Beschlossenes zu informieren,
statt sie zu beteiligen (= ihre Meinung anzuhören und zu
berücksichtigen) halten wir für keine echte
Beteiligung.
Die aktuelle Planung:
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2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
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19.950 |
179.550 |
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S14
Im Wiesental |
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179.550 |
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90 % |
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24.300 |
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Uferweg |
24.300 |
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100 % |
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32.590 |
293.310 |
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Kallweg |
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293.310 |
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90 % |
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10.710 |
96.390 |
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|
Schulstraße |
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64.260 |
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60% |
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9.000 |
81.000 |
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|
Pützweg |
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64.500 |
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|
72 % |
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9.487 |
85.388 |
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|
Gartenstraße |
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|
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71.157 |
|
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|
75 % |
|
90.000 |
|
|
5.700 |
51.300 |
|
|
|
Eschaueler
Weg |
90.000 |
|
|
|
|
51.300 |
|
96 % |
|
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26.400 |
237.600 |
|
|
|
|
In
der Au |
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237.600 |
|
|
90 % |
|
275.000 |
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|
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|
|
Dohmengarten/Martinsweg |
|
247.500 |
|
|
|
|
|
90 % |
|
|
|
|
9.000 |
81.000 |
|
|
|
A7
Hilkenrath |
|
|
|
|
|
81.000 |
|
90 % |
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5.400 |
48.600 |
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|
Goldberg/Weingartsfelder |
|
|
|
|
|
|
48.600 |
90 % |
|
|
34.400 |
309.600 |
|
|
|
|
|
Boicher
Weg |
|
|
|
283.800 |
|
|
|
83 % |
|
18.000 |
|
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|
|
|
|
|
Gartenweg |
10.800 |
|
|
|
|
|
|
60 % |
|
|
|
|
|
1.400 |
12.600 |
|
|
Pützgasse |
|
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|
|
|
8.400 |
60 % |
|
274.175 |
|
|
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|
Herzogstraße |
|
249.758 |
|
|
|
|
|
90 % |
|
|
|
|
25.600 |
230.400 |
|
|
|
Im
Waldwinkel |
|
|
|
|
|
230.400 |
|
90 % |
|
364.352 |
|
|
|
|
|
|
|
Röttgenstraße |
|
218.611 |
|
|
|
|
|
60 % |
|
|
|
15.400 |
138.600 |
|
|
|
|
Trierer
Weg |
|
|
|
|
122.400 |
|
|
79 % |
|
|
|
|
7.800 |
70.200 |
|
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|
Hardenberg/Bachstraße |
|
|
|
|
|
46.800 |
|
60 % |
|
|
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|
|
2.800 |
25.200 |
|
|
Kickleyweg |
|
|
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|
|
|
25.200 |
90 % |
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Kursive
Zahlen: Zahlungen der Stadt für die Baumaßnahme |
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Normalschrift:Anliegerbeteiligung |
Prozentanteile für die Anliegerbeteiligung:
- 100 %: Freiwilliger Ausbau. Die Anlieger zahlen alles.
- > 90 %: Teilweise freiwilliger Ausbau, teilweise
Fertigstellung.
- 90 %: Fertigstellung
- 60 %: Erneuerung
- 61 - 89 %: Teilweise Fertigstellung, teilweise Erneuerung.
Die Prozentanteile ergeben sich aus den Unterlagen des Bauamtes. Sie
können im Einzelfall lückenhaft sein. Es lohnt sich
also
Gebührenbescheide und Zahlungsbelege aufzubewahren und sich
auch
bei Vorbesitzern zu erkundigen.
Der
Bürgermeister macht keine Fehler
In
der Ratssitzung am 17.10.17 lag der Beschlussvorschlag vor, Herrn
Golzheim auf Antrag der CDU zum Sachkundigen Bürger zu
wählen. Wir haben, wie alle anderen, zugestimmt, weil wir
absolut
nichts gegen Herrn Golzheim haben.
Vorher hatten wir aber darauf hingewiesen, dass Antrag und
Beschlussvorschlag falsch formuliert waren. Herr Fischer (CDU)
reagierte verdutzt und verständnislos. Dafür sprang
der
Bürgermeister ein und legte sich fest: Der Vorschlag sei
völlig korrekt.
Der Bauausschussvorsitzende, Herr Nießen (CDU), behielt noch
Zweifel. Zur nächsten Ausschusssitzung verlangte er, dass nur
Ratsmitglieder die CDU vertraten. Er hatte guten Grund dazu. Schon 2
mal mussten Ausschusssitzungen wiederholt werden, weil die CDU ihm
Sachkundige Bürger untergejubelt hatte, die nicht bestellt
waren.
Am Ende der Sitzung wurde dann das Thema noch einmal angesprochen. Der
Bürgermeister sagte die von Herrn Nießen verlangte
Prüfung der Rechtslage zu.
Als Ergebnis lag nun zum Tagesordnungspunkt "Besetzung der
Ausschüsse und Regelung der Stellvertretung" eine
Mitteilungsvorlage vor.
Wenn das die
angekündigte Prüfung der
Rechtslage war, ist sie nicht überzeugend.
Die Hauptamtsleiterin hatte wohl den Auftrag eine Vorlage zu schreiben,
die die irrige Rechtsmeinung des Bürgermeisters
stützt. Das
ist nur scheinbar gelungen:
- Sie fertigte 2 Seiten Vorlage an und fügte 5
Seiten Anlage hinzu.
- In die Anlage "Besetzung der Ausschüsse"
schmuggelte sie Herrn
Golzheim bei 3 Ausschüssen als Stellvertretenden Sachkundigen
Bürger ein - damit es glaubwürdiger erscheint an
unteschiedlichen Stellen in der Vertretungsreihenfolge.
Das Wesentliche verschwieg sie: Für alle anderen
Stellvertretenden
Sachkundigen Bürger gibt es entsprechende
Ratsbeschlüsse
– für Herrn Golzheim nicht!
Am 17.10.17 beschloss der Rat: "Der Rat
bestellt Herrn Lothar Golzheim zum sachkundigen Bürger nach
§ 58 Absatz 3 GO NRW."
Hier fehlten die Festlegung des Ausschusses und die
Vertretungsreihenfolge als Stellvertretender Sachkundiger
Bürger.
Nachdem er darauf hingewiesen wurde, beharrte Herr Schmunkamp
hartnäckig auf seiner (wie er es nannte) "Rechtsmeinung".
Fazit:
- Den Vertrauensvorschuss, den wir Herrn Schmunkamp bei
seinem
Amtsantritt eingeräumt hatten, hat er durch wiederholte
Falschaussagen und permanente Ausreden bereits weitgehend abgebaut.
- Derartige Kapriolen sind überhaupt nicht
vertrauensbildend!
- Die CDU sollte erkennen können, welches Problem da
für ihren Ortsverbandsvorsitzenden zementiert wurde.
"Wer einen Fehler gemacht
hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten."
(Konfuzius)
"Einen Fehler durch eine Lüge zu verdecken heißt,
einen Flecken durch ein Loch zu ersetzen."
(Aristoteles)
Erwin
Fritsch,14.12.17
07.11.17
Haupt- und Finanzausschuss
Gebührensatzungen
In diesem Bereich gibt es nur begrenzten Handlungsspielraum
für
den Rat. Das KAG (Komunalabgabengesetz) setzt die Spielregeln:
Gebühren für die Leistungen der Gemeinde sind
verursachergerecht zu erheben.
- Sie sind jährlich neuzu berechnen.
- Grundlage für den Neuansatz ist der Durchschnitt
der letzten 3 Jahre.
- Über-/Unterbezahlungen sind innerhalb von 4 Jahren
auszugleichen.
- Richtlinien und Gerichtsurteile regeln im Einzelnen was
angerechnet werden muss.
Winterdienstgebühren
In diesem Bereich gibt es nur 2 Stellschrauben mit denen man am
Gebührensatz drehen kann:
- Den "Anteil öffentliches Interesse" (Er wird von
den
Gesamtaufwendungen abgezogen, weil nicht nur die Anlieger zu ihren
Häusern fahren wollen).
- Die Streumittelkosten.
Die Mehrheit argumentierte "hier geht es doch nur um
Cent-Beträge". Das ist für uns kein Grund eine
Verwaltungsvorlage durchzuwinken.
Den "Anteil öffentliches Interesse" hatte die Verwaltung von
25 %
auf 15% gesenkt. Das belastet die Anlieger mit rund 20.000 €
mehr
als im Vorjahr. Wir schlugen eine Senkung auf 20 % vor. Der
Bürgermeister war strikt dagegen. Die Mehrheit folgte ihm, wie
sie
das gerne bei MFN-Anträgen tut.
Der Ansatz für Streumittel war mit 20.000 €
entschieden zu
hoch angesetzt. Der Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre liegt
bei rund 10.000 €. Wir haben 15.000 € vorgeschlagen.
Auch
hier entstand eine längliche Diskussion. Nach einigem
Austausch
nur teilweise sachlicher Argumente, beriet sich der
Bürgermeister
mit der Kämmerin und der Sachgebietsleiterin und deutet an,
dass
er mit unserem Vorschlag leben könne. Jetzt erst wurde unser
Vorschlag akzeptiert.
Was haben wir damit erreicht:
|
Gebühr 2017 |
Vorschlag |
Beschluss |
Gemeindestr. je lfd. m: |
1,00 € |
1,17 € |
1,14 € |
Kreis-Landstr. je lfd. m: |
0,89 € |
1,05 € |
1,02 € |
Sicher nur Cent-Beträge! Ich vermute, dass der
Bürgermeister
auch bei einem Ansatz von 20 % für den "Anteil
öffentliches
Interesse" eine echte Überlebenschance hätte.
Abwassergebühren
Hier hatte sich die Verwaltung, angeregt durch Stellenausschreibungen
anderer Gemeinden, einen besonders neckischen Einfall erlaubt:
Nideggen bekommt einen
Regenwasser-Sheriff!
Der spürt durch das Stadtgebiet und macht all die
bösen
Schummler dingfest, die ihrer Pflicht zur Angabe der versiegelten
Flächen nicht korrekt nachgekommen sind. Dann werden sie
gehörig zur Kasse gebeten – bis zu 4 Jahre
Nachzahlung!
Einen kleinen Nachteil hat diese Lösung: Die Kosten
für die
Regenwasser-Entsorgung werden nicht weniger, sondern höher,
denn
die Kosten für den Regenwasser-Sheriff werden auf die
Niederschlagswasser-Gebührenpflichtigen umgelegt. Der
Personalansatz Bauamt steigt damit immerhin von 50.197 € um
85.446
€ auf 135.643 €.
Dass die "Gebührengerechtigkeit" der Sachgebietsleiterin
erkennbar
am Herzen liegt, ist verständlich – anscheinend hat
sie sich
genug über die Schummler geärgert. Der
Bürgermeister und
die Kämmerin unterstützen sie.
Wir halten Gebührensteigerungen, die allein der
"Gebührengerechtigkeit" zu verdanken sind, für
unangebracht.
Sie stellt das Prinzip "Verursachergerecht" auf den Kopf indem sie die
Nichtverursacher zusätzlich belastet.
Durchsetzen konnten wir uns damit nicht. Interessant war die Diskussion
aber dennoch. Wir argumentierten nicht nur gegen die Ausschussmehrheit,
sondern auch gegen den Bürgermeister und seine beiden Damen.
Im
Laufe der Diskussion gelang es immerhin, dass Bürgermeister
und
Sachgebietsleiterin sich in ihrer Argumentation annäherten.
Während die Sachgebietsleiterin anfangs von der im Laufe
mehrere
Jahre zu erreichenden Gebührengerechtigkeit sprach, fiel dem
Bürgermeister eine Ausrede ein: Der Regenwasser-Sheriff
bekommt
nur eine zeitlich befristete Stelle. Nun mussten die beiden Damen etwas
vorsichtiger argumentieren. Sie trauten sich nicht zu verraten wie faul
die Ausrede war: Im Haushaltsplan sind die Kosten für den
Regenwasser-Sheriff ab 2018 durchgängig über alle
Jahre
eingeplant.
Abfallgebühren
Die Kosten stellt die RegioEntsorgung der Stadt in Rechnung. Die Stadt
kann nur noch regeln, wie sie aufgeteilt werden. Dazu gibt es noch
unterschiedliche Gebührensätze für
Restmüll,
Biomüll und Sperrgutabholung, mit entsprechend hohen Aufwand
für die Gebührenbescheide und -Abrechnungen. Der ist
der
Kämmerin, Frau Gläser, zu viel. Ihr Ziel ist eine
Einheitsgebühr, die weit weniger Abrechnungsaufwand bei der
Stadt
verursacht.
Dazu stellte sie 3 Alternativen vor:
- Alternative
1: "Einheitsgebühr"
Berechnung nur nach Restmüll-Tonnengröße
und Leerungsfrequenz
Bio-Tonne und Sperrgutabholung gratis.
10 % Abschlag für Selbstkompostierer.
- Alternative
2: "Rest-/Biomüll"
Wie bisher wird ein Teil der Entsorgungskostenauf die
Bio-Tonnen-Nutzer umgelegt.
- Alternative
3: "Rest-/Biomüll Subventionierung"
Ein geringerer Teil der Entsorgungskosten wird auf die
Bio-Tonnen-Nutzer umgelegt.
Restmüll wird teurer, Biomüll billiger.
Ihr Plan war, zunächst den Bio-Müll stärker
zu Lasten
des Rest-Mülls zu subventionieren, um dann im
nächsten Jahr,
wenn sich mehr Gebührenpflichtige für eine Bio-Tonne
entschieden haben, die Einheitsgebühr vorzuschlagen. Die
Gebührensteigerung zur Einheitsgebühr geht dann in
der
Kostensteigerung der RegioEntsorgung um.
Die zur Alternative 3 vorgelegte Kalkulationstabelle war rechnerisch
richtig, aber methodisch falsch. Sie geht davon aus, dass die Zahl der
Bio-Tonnen-Nutzer wächst, rechnet aber mit gleichbleibender
Anzahl. D.h.: Es werden zu viel Gebühren erhoben.
Bei der Diskussion über die Alternativen wurde so lange hin
und
her argumentiert bis einem Ausschussmitglied klar wurde, dass er bei
Alternative 1 günstiger abschneidet. Er konnte sich
durchsetzen.
Frau Gläsers Plan ging nicht auf - er war gar nicht notwendig!
Die
Mehrheit entschied sich für: Alternative 1 sofort. Nur unsere
Fraktion und H.G. Müller (Grüne) waren dagegen.
Wie sich das für Sie auswirkt, können Sie unter
diesem Link
ablesen.
Wenn sie Selbstkompostierer sind, sollten Sie sich aber nicht zu
früh über den 10 % Gebührenabschlag freuen.
Den erhalten
Sie nur, wenn Ihnen der Aufstieg zum "qualifizierten
Eigenkompostierer" gelingt. Dazu müssen Sie einen
Antrag ausfüllen und an die RegioEntsorgung stellen. Dann
kommt der Kompost-Sheriff
von der RegioEntsorgung und prüft ihr Grundstück und
die Art
der Kompostierung im "Sinne der Abfallsatzung der RegioEntsorgung
AöR in der zur Zeit gültigen Fassung". Dass sie ihm
jederzeit
Zutritt auf ihr Grundstück gewähren, ist Bestandteil
des
Antrags.
Der
Verwaltungsgerichtsbeschluss -Eine
überflüssige Realsatire
Am 23.10.17 erhielten wir von Frau Gläser die Zusage, die
Excel-Tabellen der Kalkulationen für die
Gebührensätze
zu erhalten. Am 26.10.17 wurde die Zusage dann mit einer offensichtlich
rechtswidrigen Begründung im Auftrag des
Bürgermeisters
widerrufen. Wir verzichteten darauf dem Bürgermeister die
Rechtswidrigkeit zu erläutern, er zeigt sich allzu
beratungsresistent.
Die Aufforderung des Verwaltungsgerichtes zum Eilantrag der
MFN-Fraktion umgehend Stellung zu nehmen, ging am 30.11.17 vormittags
bei der Stadt per Fax ein. Das Fax-Gerät antwortete,
sonst
keiner. Es war ja Brückentag. Am 02.11.17 bei Dienstbeginn
wurde
das Fax entdeckt, gegen 16:00 Uhr wurde "umgehend" Stellung genommen.
Dass ein Gericht in einem Eilverfahren eilig entscheidet, sollte nicht
überraschen. Dass es sich dabei an Nideggener Dienstzeiten
hält, sollte man nicht ernsthaft erwarten. Am Freitag, den
03.11.17 gegen 12:30 Uhr, ging der Beschluss ein. Wieder reagierte nur
das Fax-Gerät.
Ich hatte den Beschluss auch erhalten und wollte den
Bürgermeister
telefonisch erreichen. 2 Anrufe nahm er nicht an, erst der Hinweis
UNVERZÜGLICH in einer SMS half. Am 03.11.17, gegen 19:30 Uhr, also
9 Kalendertage nach der berechtigten Anforderung, habe ich
dann die
Dateien erhalten.
Der Beschluss lautete im Wesentlichen: "…
dem Fraktionsvorsitzenden der
Antragstellerin zur Vorbereitung …
unverzüglich die
Kalkulationsunterlagen zu den Tagesordnungspunkten 2.1 bis 2.3 der
Ausschusssitzung als nicht schreibgeschützte Excel-Dateien zur
Verfügung zu stellen."
(Link
zumvollständigen Beschluss)
Der Versuch den Beschluss so umzusetzen, gelang nicht zu 100 %.
Auf einigen Tabellen lag noch der Schreibschutz. Vermutlich, weil die
Bearbeiterin ihn dort angebracht hatte, um sich selbst vor
irrtümlichen Fehleingaben zu schützen. Mich
störte das
nicht.
3 Tabellen fehlen heute noch. Auch sie sind nicht zwingend
erforderlich.
Die Ursache des Fehlens liegt in fehlender Kompetenz der handelnden
Personen – nicht nur im Rathaus, sondern auch bei mir. Ich
hatte
dem Bürgermeister 3 Fehlermeldungen geschickt, die auf die
fehlenden Dateien hinweisen. Vorsichtshalber hatte ich einen
(vermeintlichen) Excel-Experten nachrichtlich beteiligt. Ich hatte
darauf vertraut, dass die Meldungen verständlich sind.
Vielleicht
hätte ich sie noch vorlesen müssen.
Eine der Fehlermeldungen lautete z.B.:
Die
folgende externe Datei konnte nicht geladen werden. Die
verknüpften Daten aus dieser Datei wurden nicht aktualisiert.
file: ///C:Users/Erwin/Documents/Privat/MfN/HH-2018/Kalkulationen/
2_2017-10-24 – Kalkulatorische Afa und Zinsen 2010 bis
2017-überarbeitet.flei.xls
Darunter befindet sich ein einzige Schaltfläche mit der
Beschriftung "OK"
Der Bürgermeister reagierte nicht. Statt dessen meldete sich
der "Excel-Experte" mit einer
ausgesprochen hilfreichen Antwort:
Sie begann mit:
Sie
müssen diese Meldung einfach mit "OK"
bestätigen, dann
sollte sich die Liste ganz normal öffnen. Eine Aktualisierung
der
Daten ist nicht erforderlich.
Auf die Idee, die einzige vorhandene Schaltfläche anzuklicken,
wäre ich kaum allein gekommen. Ich wischte mir die
Tränen der
Rührung aus den Augen und las weiter:
Leider
kann ich diese "(Fehler-)Meldung" bei mir im Büro nicht
nachstellen; wenn ich von zuhause arbeite, bekomme ich allerdings
– aus welchen Gründen auch immer –
ähnliche
Meldungen."
Um diesen unergründlichen Gründen auf die Spur zu
kommen hilft nur Lesen:
"Die folgende externe Datei konnte nicht geladen werden. Die
verknüpften Daten aus dieser Datei wurden nicht aktualisiert."
bedeutet, dass in der vorliegenden Tabelle Verknüpfungen zu
einer
Tabelle enthalten sind, diein einer anderen (=externen) Datei
enthalten ist.
Wo Excel diese Datei (=file) sucht ist auch klar:
C:Users/Erwin/Documents/Privat/MfN/HH-2018/Kalkulationen
ist das Arbeitsverzeichnis, in dem ich die Datei gespeichert habe. Dort
sucht Excel die andere Datei.
Welche andere Datei gesucht wird steht auch da:
2_2017-10-24 – Kalkulatorische Afa und Zinsen 2010 bis
2017-überarbeitet.flei.xls
Da bleibt nur noch Mitleid - mit dem "Excel-Experten" und dem der ihn
dafür hält, weil er noch unbedarfter ist.
Erwin
Fritsch, 09.11.17
Die
Realsatiere geht weiter
Da ich am Anfang der Sitzung eine Erklärung der Fraktion zur
Aufnahme in das Protokoll abgegeben hatte, meldete Herr Schmunkamp sich
heute mit einer Mail an alle Ratsmitglieder. Darin stellt er seine
Sichtweise dar.
So länglich sie auch ist: Es lohnt sich kaum darauf im
Einzelnen einzugehen.
Zum Teil wird diese Realsatire nur noch alberner. Z.B. schreibt er
zur "ausgesprochen hilfreiche Antwort" des "Excel-Experten"
(siehe oben) "...
dass das Fachamt am Montag um 08:21 Uhr
Hilfestellung und Klärung angeboten hat."
Wesentlich sind nur 3
Punkte:
- Er schreibt weiter:
"Das
eine berechtigte Anforderung bestand war
erst ab 03.11.2017 nach Bewertung (des
VerwG Beschlusses) durch
mich am Abend
bekannt und eine
Versendung wurde unverzüglich zugeleitet."
Genau das ist der Punkt:
Musste erst ein Gericht ihm erklären,
welche berechtigten Ansprüche eine Fraktion zur
Erfüllung ihrer Aufgaben stellen darf?
Rechtswidrig war die Verweigerung der Herausgabe von Anfang an, nicht
erst als ein Gericht das festgestellt hat.
- Aus welchen wirklichen Gründen er die Herausgabe
der Kalkulationsgrundlagen verweigerte,
verschweigt er weiterhin. Misstraut er der Qualität dieser
Kalkulationen oder beleidigt ihn der Anspruch, sie prüfen zu
wollen?
- Er schließt mit:
"Ich denke, Sie
können mit diesen Ausführungen sich
nun ein Komplettbild machen und bewerten, inwiefern solche
Erklärungen geeignet sind, Nideggen
und hier gerade die
Stadtverwaltung und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in der
Öffentlichkeit darzustellen."
Hier verwechselt er Ursache und Wirkung:
Diese Posse hat er
angezettelt!
Erwin
Fritsch, 10.11.17
11.07.17
Bauausschuss
Nicht
öffentlicher Teil - Kletterwald
Ausnahmsweise beganndie Sitzung mit dem nicht
öffentlicher Teil, der sonst am Ende der Tagesordnung
stattfindet.
Der Grund: Zusätzlich zum Tagesordnungspunkt (TOP) Kletterwald
im
öffentlichen Teil gab es einen vorgeschalteten TOP Kletterwald
im
nicht öffentlichen Teil.
Ein bemerkenswerter Vorgang!
Die Investorin musste vor dem Sitzungssaal auf den
öffentlichen
Teil warten, während im Sitzungssaal der
Bürgermeister
über ihr Projekt "informierte".
Das war unfair und
unanständig!
Fair und anständig wäre es gewesen, in ihrer
Gegenwart zu informieren, damit sie Stellung nehmen kann.
Es nicht zuzulassen,
machte den
Ausschuss zu einem geheim tagenden Tribunal, in dem über das
Projekt der Betroffenen beraten wurde, ohne ihr Gehör zu geben.
Nicht
öffentlicher Teil – Klage gegen Kreuzauer
Windräder
Ebenfalls im nicht öffentlichen Teil wurde über die
Klage
Nideggens gegen den Kreuzauer Windkraft-Bebauungsplan "Lausbusch"
beraten und beschlossen. Dieser TOP war zu Recht im nicht
öffentlichen Teil, weil ein konkretes Angebot des
Rechtsanwalts
vorlag.
Kletterwald
Im öffentlicher Teil legte der Bürgermeister den
Vorschlag
vor, das Projekt zu beenden. Nachdem dieser Vorschlag mit 6 (CDU, MFN,
Unabhängege) zu 3 (FDP, SPD, Grüne) Stimmen abgelehnt
worden
war, legte er einen neuen Vorschlag vor:
- Die relevanten Einwände werden in die Planung
eingearbeitet.
- Danach wird die Planung offengelegt (Erneute Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. BauGB, Einspruchsfrist 4 Wochen).
Dieser Vorschlag wurde mit dem gleichen Stimmenverhältnis
(6:3) angenommen.
Unsere Haltung zum Kletterwald hatten wir bereits in der MFN-Info
2/2017 veröffentlicht.
Unsere Einschätzung hat sich nach Auswertung der zahlreichen
Einwendungen verfestigt:
- Der Kletterwald im Eschauel wird ein Gewinn für
Nideggen.
- Alle berechtigten Einwendungen und Bedenken lassen sich im
Rahmen
des weiteren Verfahrens und der vertraglichen Regelung
zwischen
Stadt und Investorin ausräumen.
Windkraft Zülpich
Nachdem die Planung der Stadt Zülpich erneut geändert
wurde, musste sie auch wieder "offengelegt" werden.
Der Entwurf der Stellungnahme Nideggens wurde beschlossen.
Dumm gelaufen
Zu Beginn der Sitzung hatte der Ausschussvorsitzende, Herr
Nießen, einen neuen stellvertretenden "Sachkundigen
Bürger"
der CDU verpflichtet und anschließend die
Beschlussfähigkeit
des Ausschusses festgestellt.
Das war ein Irrtum.
Der stellvertretenden "Sachkundigen Bürger" war nie vom Rat
gewählt worden.
Der Bürgermeister musste die damit rechtswidrig gewordenen
Beschlüsse beanstanden.
Dafür ist eine Sondersitzung am 18.07.17 angesetzt.
Besonders peinlich:
Bereits am 19.08.14 hatte die CDU sich so einen Patzer erlaubt.
Auch damals war eine Sondersitzung fällig. Zu Beginn der
Sondersetzung entschuldigte sich Herr Nießen damals "im Namen
seiner Fraktion" (Sitzungsniederschrift).
Erwin
Fritsch, 14.07.17
Sondersitzung
18.07.17
Klage gegen die Kreuzauer
Windräder und Stellungnahme zur Zülpicher
Windkraftplanung
Beide Beschlüsse vom 11.07.17 wurden unverändert
wiederholt.
Kletterwald
Am
11.07.17 hatte der Bürgermeister zunächst seinen
Vorschlag,
das Verfahrens zu beenden, ablehnen lassen. Danach stellte er den
anderen Vorschlag, der 6:3 angenommen wurde. Auch diesmal stellte er
den gleichen - abzulehnenden - Vorschlag. Ich stellte den leicht
abgeänderten Vorschlag, der beim letzten Mal angenommen wurde
und
erreichte, dass Herr Nießen über diesen Vorschlag
abstimmen
lassen wollte. Der Bürgermeister wünschte einige
Änderungen mit denen ich einverstanden war. Über die
einzelnen Punkte sollte getrennt abgestimmt werden.
- Die
Stellungnahme der Bez.-Reg. Köln, hinsichtlich der
landesplanerischen Anfrage, wird zur Kenntnis genommen.
- Die
eingegangenen
Bedenken und Anregungen der Behörden und Träger
öffentlicher Belange werden, entsprechend der in der
Abwägungsliste (Anlage 1) enthaltenen angepassten
Beschlussvorschläge, angenommen.
- Das
Büro
für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut
Fehr wird
beauftragt, gegebenenfalls mit Unterstützung durch ein
Planungsbüro die durch den Kreis Düren und
der Bez.-
Reg. Köln angesprochene Alternativenprüfung
gutachterlich
durchzuführen, zu bewerten und darzustellen und
ergänzend
noch in das entsprechende Kapitel des Umweltberichtes aufzunehmen.
- Die
Offenlage der
7. Flächennutzungsplanänderung, mit Umweltbericht in
der
ergänzten Fassung und zugehörigen Fachgutachten, wird
angeordnet.
Die
Diskussion über die Verfahrensweise scheint einige
Ausschussmitglieder überanstrengt zu haben.
Jedenfalls kam es zu einem
absurden Abstimmungsverhalten:
- Zu 1.: Einstimmig angenommen .
- Zu 2.: 6 : 3 angenommen (wie am
11.07.17)
- Zu 3: Angenommen, einzige
Gegenstimme Herr Meyer (Unabhängige)
- Zu 4. Angenommen, 8 Ja-Stimmen,
einzige Gegenstimme Herr Obladen.
Der Offenlage und damit der
Fortführung des Verfahrens
habenauch Frau Zentis (Grüne) und Herr
Müllejans (SPD)
zugestimmt. Ob sie das gemerkt haben?
Erwin Fritsch, 19.07.17
Wenn
jemand inkompetent ist, dann kann er nicht wissen, dass er inkompetent
ist.
David
Dunning
23.05.17
Bauauschuss
Windkraft
Nideggen
Der Ausschuss beschloss gegen unsere Stimmen:
- Die Verwaltung wird beauftragt, die jetzt vorliegende
Planung
mit der Bez.-Reg. zu erörtern (mündliche
Landesplanerische
„Vorabanfrage“). Die Stellungnahme des LVR wird
hierzu
abgewartet.
- Die Verwaltung wird beauftragt Angebote für die
Durchführung eines Artenschutzgutachtens bezüglich
der
resultierenden Potentialflächen einzuholen.
- Der Ausschuss beschließt gem. § 2 (1)
BauGB die 8.
Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Nideggen zwecks zusätzlicher Ausweisung von
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen. Die Verwaltung
wird
beauftragt, das gesetzlich vorgeschriebene Aufstellungsverfahren
durchzuführen.
Für den Beschluss stimmten CDU, FDP, SPD, Grüne,
Unabhängige.
Das war der falsche Beschluss (gegen die Interessen Nideggens) zur
falschen Zeit (Beginn der CDU-FDP-Koalitionsverhandlungen).
Wir haben deshalb Einspruch
eingelegt. Nun muss der Rat am 04.07.17 entscheiden.
Straßeninstandsetzung
2017
In der MFN-Info
1/2017 berichteten wir aus den Haushaltsverhandlungen:
"Der bisherige, bereits
seit Jahren unzureichende, Ansatz für die
Straßeninstandhaltung war von
190.000 € auf 100.000 € reduziert
worden.
Wir konnten die Anhebung
auf 150.000 € jährlich erreichen.
Je weniger wir für Straßeninstandhaltung
ausgeben, um
so schneller kommen die Straßen in den Zustand, in dem sie
dann
nur noch mit erheblichen Anteilen der Anlieger "erneuert"
werden
können. Herr Schmunkamp hatte behauptet, dass das Bauamt mehr
als
100.000 € gar nicht umsetzen könne.
Herr Hönscheid konnte dem Bürgermeister
erklären, wie es geht.
Jetzt müsste der Bürgermeister "nur" noch
durchsetzen, dass der Bauamtsleiter das auch umsetzt."
Was wurde daraus? Nichts!
Der Bürgermeister legte dem Bauausschuss ein Programm
für nur noch
80.000 € vor und erklärte: Es gibt
keinen darüber hinausgehenden Bedarf!
Wir haben das nachgeprüft. Die Meldungen der Ortsvorsteher von
Embken, Muldenau und Berg wurden weitgehend berücksichtigt.
Die
Ortsvorsteher von Wollersheim und Rath hatten nicht geantwortet. Von
den übrigen Ortsvorstehern gab es nur nicht
nachprüfbare
Telefonate.
Wenn Sie Bedarf erkennen, können Sie dem
Bürgermeister helfen.
Prüfen Sie unter dem Link "Straßeninstandsetzung
2017", ob der Bedarf schon erfasst ist.
Wenn nicht, informieren Sie den Bürgermeister.
Erwin
Fritsch, 20.06.17
21.03.17
Ratssitzung
Pachtvertrag
Wildpark Schmidt
Der Pachtvertrag für den Wildpark in Schmidt sollte bis Ende
2021
laufen. Der bisherige Pächter konnte zum Jahreswechsel in den
Ruhestand gehen. Für diesen Fall sah der Pachtvertrag vor,
dass
der Sohn des Pächters den Vertrag für die
Restlaufzeit
übernehmen kann – das wollte er so nicht.
Er hat eine Fülle von Ideen, wie die Attraktivität
des
Wildparks gesteigert werden kann. Das kostet Investitionen,
für
die er natürlich Planungssicherheit braucht. Eine saubere
Lösung wäre es gewesen, den Vertrag in beiderseitigem
Einvernehmen zu kündigen und die Verpachtung neu
auszuschreiben
– das wollte er auch nicht.
Nachdem er den Bürgermeister von seiner "Vision" zur
Wildparkweiterentwicklung überzeugt hatte, durfte er sie den
Fraktionsvorsitzenden vorstellen. Wir legen immer
Wert darauf, dass Entscheidungen nicht in Klüngelrunden,
sondern
in den zuständigen Gremien getroffen werden. Bei der 2.
Vorstellung der "Vision" im Haupt- und Finanzausschuss fand der von der
Verwaltung vorgelegte Vertragsentwurf noch keine Mehrheit.
Wir hatten auch die Frage nach einer rechtlich notwendigen
Ausschreibung aufgeworfen. Dies führte ersatzweise zu einer
"Interessenabfrage". Einige Wochen lang wurde auf der Web-Seite der
Stadt und einer weiteren Web-Seite veröffentlicht:
"Wildpark Interessensabfrage
Die Stadt Nideggen ist
Eigentümer eines Wildfreigeheges im Stadtteil Schmidt, welches
über eine Fläche von insgesamt rund 36 Hektar Wald
und Wiesen
verfügt.
Ebenfalls
gehört ein sog.
Eingangsbauwerk zu dem Gehege, in dem verschiedenartige Einrichtungen
(sanitäre Einrichtung, Küche, Bewirtungsraum)
vorhanden sind.
Der aktuelle Pachtvertrag läuft noch bis Ende 2021, so dass
eine
Neuverpachtung ab dem Jahre 2022 möglich ist.
Um nunmehr
frühzeitig die
Weichen stellen zu können, möchte die Stadt Nideggen
mögliche Interessenten ansprechen, die ein solches
Wildfreigehege
pachten möchten. Grundvoraussetzung für die
mögliche
Pacht sind Kenntnisse auf dem Gebiet mit dem Umgang einer solchen
Liegenschaft und auch im Bereich der Wild- / Tierhaltung.
Es sollten entsprechende
Nachweise in
Form von Zeugnissen und Zertifikaten vorliegen. Darüber hinaus
muss der Tierbestand vom Betreiber eingebracht werden.
Wichtig ist, dass man
sich als
Interessent ein Bild vor Ort macht. Jedem Interessenten sollte bewusst
sein, ob er sich das Wildfreigehege als ein Projekt für sich
und
seine Zukunft vorstellen kann.
Bei konkretem Interesse
sollte ein
Pachtangebot in Verbindung mit einem Konzept für den
zukünftigen Betrieb des Wildfreigeheges über eine
Pacht- bzw.
Laufzeit von 20 Jahren abgegeben werden.
Die Stadt Nideggen
behält sich vor, ohne Angaben von Gründen eine
Auswahl aus den Angeboten zu treffen."
Dass jemand, der einen Wildpark betreiben will, sich nicht in 2017
für einen Betrieb in 2022 entscheidet, war wenig
überraschend. So konnte sich die Ratsmehrheit am 21.03.17
für
einen Vertrag mit dem Sohn des bisherigen Pächters als
einzigen
Bewerber entscheiden. Wir stimmten nicht zu, weil wir die
Vertragsbedingungen auch nach ihrer Änderung für zu
schwammig
halten.
Die Öffentlichkeit wurde vom Bürgermeister in der
öffentlichen Sitzungsniederschrift informiert. Dort kann man
nachlesen, dass über eine "Grundstücksangelegenheit"
beratenund eine Verpachtung beschlossen wurde.
Fazit:
- Helmut Schmidt sagte: "Wer Visionen hat, soll zum Arzt
gehen."
- Das kann man ergänzen: "Wer eine Vision Konzept
nennt, auch."
- Transparenz
ist das beste und überzeugendste Mittel gegen
Gerüchtebildung.
Erwin
Fritsch, 28.03.17
21.02.17
Bauausschuss
Erneute
Klage gegen Kreuzau
Am 17.01.17 hatte der Bauausschuss die Klage gegen die beiden
genehmigten Kreuzauer Windkraftanlagen "Steinkaul"(2 je 200 m
hohe Windräder nördlich Thuir-Muldenau) beschlossen.
Der 2. Kreuzauer Bauplan "Lausbusch" (5 je 175 m hohe
Windräder
zwischen Thum und Nideggen) ist noch nicht genehmigt. Die
Beschlussvorlage dazu hat sich zur "Flatter-Vorlage" entwickelt: Sie
flattert in die Tagesordnung und verschwindet dann wieder.
Über
die Gründe kann man nur spekulieren. Nachdem sie für
die
Kreuzauer Gemeinderatssitzung auf die Tagesordnung geflattert war,
hatten wir den Tagesordnungspunkt "Kreuzau-Lausbusch" für
unsere
Ausschussitzung beantragt.
Der Ausschuss beschloss mit der CDU-MFN-FDP-Mehrheit:
"Der Bau-, Planungs-,
Denkmal- und Umweltausschuss beschließt den
Vorschlägen
von Herrn RA Brauns vom 07.02.17 zu folgen und beauftragt die
Verwaltung, die dafür notwendigen
Schritte, zu den gegebenen Zeiten umzusetzen."
Kletterwald
Eschauel
Fakten zur Vorgeschichte
Am 18.02.11 gründete Frau Kalmuth-Büyükdere
die
"Grüne Salamander GmbH AG". Unternehmenszweck ist
gem.
Handelsregister-Eintrag: "Die Errichtung und der Betrieb eines
Kletterwaldes nebst einer Superluftseilbahn". Diesen Kletterwald wollte
sie auf Heimbacher Gebiet errichten. Die "Superluftseilbahn" zum
Seeufer erregte erheblichen Widerstand. Mit der endgültigen
Ablehnung durch den Rat am 13.02.15 war das Projekt in Heimbach
gescheitert. Frau Kalmuth-Büyükdere zog die Lehren
daraus,
überdachte ihr Projekt und suchte eine neue
Standortmöglichkeit. Der
Handelsregister-Eintrag blieb
natürlich unverändert.
Am 12.11.15 lag dem Nideggener Bauausschuss der Antrag der
"Grüne
Salamander GmbH AG" zur Errichtung eines Kletterwaldes auf der
Halbinsel Eschauel in Nideggen Schmidt vor. Der Ausschuss
ließ
sich von der Investorin ihr Konzept – die "Superluftseilbahn" ist darin
nicht mehr enthalten
– erläutern und beschloss dann einstimmig das
Vorhaben zu
unterstützen und die notwendige Änderung des FNP
(Flächennutzungsplan) zu beginnen. Die Übernahme der
dadurch
entstehenden Kosten durch die Investorin war, wie
selbstverständlich üblich, Bestandteil des
Beschlusses.
Am 02.02.16 legte der für die Stadt tätige Planer dem
Ausschuss einen ersten Entwurf vor. Der Ausschuss lehnte ihn einstimmig
ab, weil die Interessen der Anlieger nicht ausreichend
berücksichtigt waren. Am 12.04.16 lag dann der
geänderte
Plan-Entwurf vor - mit dem Planungsstand, der heute noch Gegenstand des
Verfahrens ist.
Für diese
Planung stimmten:
Sigurd Nießen (CDU), Markus Fischer (CDU), Elke Pastern
(CDU),
Erwin Fritsch (MFN), Frank Hoffmann (MFN), Eduard Müllejans
(SPD),
Udo Hensch (FDP) und Hans Meyer (Unabhängige).
Dagegen stimmte nur: H.G. Müller (Grüne).
Info-Veranstaltung
06.02.17
Am 27.01.17 erfolgte die offizielle Bekanntmachung der Planung im
Rahmen der gem. Baugesetzbuch vorgesehenen
"Frühzeitigen
Beteiligung". Die Bürger wurden zu einer Info-Veranstaltung am
06.02.17 eingeladen und darauf hingewiesen, dass sie Anregungen und
Einwendungen dort vortragen oder in der Auslegungsfrist (07.02. -
20.02.17) schriftlich abgeben können. Im Vorfeld der
Info-Veranstaltung waren Gegner des Vorhabens, die ihre Eigeninteressen
gefährdet sehen, als "Meinungsmacher" hyperaktiv. Neben
sachlichen
Überlegungen wurden Unterstellungen und
Übertreibungen
massiv verbreitet – durch asoziale Nutzung "sozialer" Medien,
aber auch durch mündliche Weitergabe ungeprüfter
Fehlinformationen. Entsprechend einseitig verlief die Argumentation am
06.02.17.
Wir halten eine sachliche
Betrachtung des Vorhabens für notwendig:
Argumente gegen den
Kletterwald
|
Fakten
|
Der Eschauel ist
bereits jetzt belastet. Der zusätzliche Kletterwald
würde zur endgültigen Überlastung
führen.
|
Der Kletterwald
wird ca. 2 ha (=100 x 200 m) Fläche in Anspruch nehmen. Max.
160 Besucher pro Tag werden sich im Zeitraum von 10:00 –
19:00 Uhr dort aufhalten. Der Kreis Düren hält 6
Parkplätze für ausreichend.
|
An Tagen der
Spitzenbelastung wird der Verkehr völlig zusammenbrechen,
Rettungsfahrzeuge könnten nicht mehr rechtzeitig eintreffen.
|
Die Verkehrs- und
Parksituation ist schon jetzt an Spitzentagen kaum verantwortbar. Hier
muss die Stadt – auch
ohne Kletterwald – dringend eine Lösung
finden. Denkbar ist für diese Tage eine Wegesperrung
kombiniert mit einer kostenlosen Parkmöglichkeit z. B. bei
Schöne Aussicht und gebührenpflichtigem Transport mit
Kleinbus zum Beach-Club oder zum Kletterwald.
|
Kletterwald in
Schmidt: Ja,
aber nicht dort!
|
Das ist eine
durchsichtige Argumentation der Angler und Segler, die jegliche andere
Nutzung "ihres" Eschauel verhindern wollen. Eschauel gehört
nicht ihnen, sondern Nideggen.
|
Aus
Naturschutzgründen nicht tragbar.
|
Das Argument wird
wiederholt vorgebracht, ohne konkret auf die Aussagen in Umweltbericht
und Artenschutzprüfung einzugehen. Beide Gutachten sehen keine
Gefährdungen. Die Umweltschutzprüfung ist
sehr detailliert und enthält Vorschläge (bis zur
Auswahl der einzelnen Bäume in Begleitung eines Biologen), die
im Verfahren umgesetzt werden können.
|
Zusätzliche
nicht hinnehmbare Lärmbelastung.
|
Das
Schallschutzgutachten liegt vor und befürchtet keine negativen
Auswirkungen. Nicht untersucht wurde die Lärmbelastung durch
Badebetrieb, Feiern im Anglervereinsheim oder Grillfesten bei den
Bootsstegen.
|
Gewerbesteuerverlust
der Stadt durch den möglichen Umsatzeinbruch im Beach-Club.
|
Wer das
anführt, kennt weder die bisherigen Gewerbesteuerzahlungen
noch den Umsatz im Beach-Club. Geplant – und vertraglich
festschreibbar – ist im Kletterwald nur ein Angebot von
Getränken und Finger-Food.
Das kann keine ernsthafte Konkurrenz für den Beach-Club sein.
|
Der Kletterwald
wird, wegen der Nähe zu anderen ähnlichen
Einrichtungen, nicht wirtschaftlich erfolgreich sein.
|
Das wirtschaftliche
Risiko trägt die Investorin.
Ein Rückbau ist problemlos möglich und die
Finanzierung dafür vertraglich regelbar.
|
Hinter der
Investorin stehen möglicherweise andere Geldgeber.
|
Das braucht und
darf uns nicht interessieren.
|
Die bisherige
Planung ist nur der Anfang. Vielleicht kommen noch andere
Vorhaben, Vielleicht sogar die "Superseilbahn".
|
Die Stadt
behält die beiden entscheidenden Hebel:
Das
Bauleitplanungsrecht und die Vertragsgestaltung beim Pachtvertrag.
Damit läßt sich detailliert regeln, was im
Kletterwald stattfinden darf.
|
Wie geht es weiter?
Nach der Auswertung aller bis 20.02.17 eingegangenen Einwände,
erfolgt die erneute Beratung und ggf. Anpassung der Planung. Dann
erfolgt die "Offenlegung" gem. Baugesetzbuch, mit erneuter
Einspruchfrist. Erst nach der Auswertung aller neuen Einwände
erfolgt die endgültige Beschlussfassung im Rat.
Wer stellt sich seiner
Verantwortung?
Der Bürgermeister
ist in einer nicht beneidenswerten Situation. Bei der
Info-Veranstaltung konnte er sich noch aus der Klemme mogeln, indem er
als "Moderator" auftrat, statt als Bürgermeister zu
informieren. Irgendwann muss er Farbe bekennen: Haben wir einen
Schmidter als Bürgermeister
in Nideggen, oder einen Schmidter als Bürgermeister von
Nideggen.
FDP und SPD kaschieren
mühsam ihr Umfallen ("nicht an diesem Standort").
Die CDU
versuchte ihre zersplitterte Haltung mit der Forderung nach einem
Beirat zu verbergen (siehe: CDU-Antrag).
Daraus wird jetzt ein völlig unverbindlicher
"Informationskreis" in
dem sich Gegner und Befürworter "auf Augenhöhe
austauschen"
sollen. Am weiteren Ablauf ändert das nichts.
Wir sind für das Projekt. Es dient der
Weiterentwicklung
des Freizeitangebotes und ist genau am richtigen Standort
(Schwimmen-Angeln-Segeln-Klettern) geplant. Die Anlieger, Segler und
Angler erhalten ausreichend Gelegenheit ihre Anliegen vorzutragen.
Soweit sie berechtigt sind, werden wir sie im weiteren Verfahren
berücksichtigen. Am Ende kann ein Vertrag genau vorschreiben,
was
dort erlaubt ist und was nicht.
Wenn dieses Projekt am
Egoismus
Einzelner und ihrer Stimmungsmache scheitert, wird kaum noch ein
Investor bereit sein in Nideggen zu investieren.
Erwin
Fritsch, 22.02.17
Faktenfreie
Polemik
Eintypisches Beispiel faktenfreier Polemiklieferte
Herr
Manfred Lock mit seinem am 25.02.17 in der DZ abgedruckten Leserbrief.
Er behauptet:
"Man ist sogar bereit Landschaftsschutzgebiet
an so einer sensiblen Stelle umzuwidmen
und wieder zu
Mischgebiet zu erklären - für einen Gewerbebetrieb."
Die Umwandlung zum "Mischgebiet" (Begriff aus dem Baurecht) ist frei
erfunden.
In der - auch für Herrn Lock zugänglichen - Begründung zur Planänderung
steht:
"Auf der Ostseite der
Halbinsel, wo auch das neue Vorhaben angesiedelt
werden soll, gibt es ein „Sondergebiet Erholung
(ERH)“ am
Rurseeufer entlang, eingebettet in eine größer
geschnittene
Signatur „E-Erholungsbereich“, die auch die
Südspitze und einen schmalen Streifen des Westufers umfasst.
Im
Norden ist der Parkplatzbereich mit dem Symbol „P“
dargestellt.
Im Kern der Halbinsel und nördlich anschließend
befinden
sich „Flächen für Wald“ - die
nunmehr für
den Kletterwald als zusätzliche Einrichtung genutzt werden
sollen ...
In Gestalt der -im Sommer- recht hohen Frequentierung des Eschauel und
der dort schon vorhandenen Infrastruktur, inkl.
Parkmöglichkeiten, existiert ein Ansatzpunkt, an den das
Vorhaben
anknüpfen kann. Es
wird kein völlig neuer Standort in einem
bisher unversehrten Waldbereich geschaffen, sondern ein bereits
vorgeprägter, mit einem planungsrechtlichen Hintergrund, soll
weiter ausgebaut werden. Somit liegt auch eine prinzipiell
umweltverträglichere Planungsvariante an. Die
„Vorstörungen“ können auch
für den Belang
Artenschutz von Bedeutung sein."
Erwin
Fritsch, 26.02.17
17.01.17
Bauausschuss
Windkraft
Nideggen
In der Sitzung am 13.12.16 (siehe unten) war die Beratung zu diesem TOP
auf eine im Januar einzuberufende Sondersitzung vertagt worden. Wir
hatten den Vortrag des Herrn Mey nicht vorab mit den
Sitzungsunterlagen erhalten und wollten diese in Ruhe in den Fraktionen
beraten.
Nun folgte die Fortsetzung.
Die Verwaltung hatte vorgeschlagen:
Die Verwaltung wird
beauftragt, sich in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro bis
zum nächsten Ausschusstermin
- mit dem LVR –Amt für Denkmalpflege im
Rheinland,
hinsichtlich einer entsprechend konkreten Abgrenzung von historischen
Kulturlandschaften, wie z.B. dem Neffelbachtal, abzustimmen sowie
- in Zusammenarbeit mit der biologischen Station Kreis
Düren
zu konkretisieren, welche Abgrenzungen hinsichtlich der
schützenswerten Artvorkommen, hier vorrangig bezogen auf die
Uhupopulation im Rurtal, im Verlauf des weiteren Verfahrens
berücksichtigt werden müssen.
Wir hatten einen anderen Vorschlag mit der CDU-Fraktion abgestimmt und
beantragten:
- Die Verwaltung holt in Zusammenarbeit mit dem
Planungsbüro von:
- biologischen Station Kreis Düren
- LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland
- BUND
- NABU
- AK Fledermaus
"Vorabstellungnahmen" zu den derzeit angenommenen
Potentialflächen ein.
- Diese "Vorabstellungnahmen" sind zum nächsten
Ausschusstermin mit den Stellungnahmen des Planungsbüros und
der
Verwaltung dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen.
- Bis zur nächsten Ausschusssitzung sind
zusätzlich neue
geänderte Potentialflächen unter
Berücksichtigung eines
einheitlichen Mindestabstandes von 800 m zur Wohnbevölkerung
vorzulegen.
- Der Bürgermeister wird gebeten, zur
nächsten
Ausschusssitzung einen konkreten Zeitplan für das
FNP-Änderungsverfahren vorzulegen.
Wir wollten von Anfang an auch die Naturschutzverbände
einbeziehen
und die Prüfung nicht nur auf den Uhu begrenzen. In der
Beratung
stellte sich heraus, dass Herr Mey und der Bürgermeister
darauf
bestanden, die Vorabstellungnahmen nicht schriftlich, sondern im
persönlichen Gespräch einzuholen. Damit scheiterte
die
Einbeziehung zusätzlicher Teilnehmer schon aus
Termingründen.
Wir änderten deshalb den Vorschlag so, dass eigentlich jeder
hätte zustimmen können:
- Die Verwaltung holt in Zusammenarbeit mit dem
Planungsbüro von:
- biologischen Station Kreis Düren
- LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland
"Vorabstellungnahmen" zu den derzeit angenommenen
Potentialflächen ein.
- Diese "Vorabstellungnahmen" sind möglichst zum
nächsten
Ausschusstermin mit den Stellungnahmen des Planungsbüros und
der
Verwaltung dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen.
- Möglichst bis zur nächsten
Ausschusssitzung sind zusätzlich neue
geänderte Potentialflächen unter
Berücksichtigung eines
einheitlichen Mindestabstandes von 800 m zur Wohnbevölkerung
vorzulegen.
CDU, MFN, FDP stimmten zu. Dagegen waren: H.G. Müller
(Grüne), Meyer (Unabhängige). Enthaltung:
Müllejans
(SPD).
Die Ziff. 4 des Antrags wurde in den nicht öffentlichen Teil
verlegt und dort wieder mit dem Zusatz "möglichst"
beschlossen.
Auch dies mehrheitlich, aber nicht einstimmig.
Windkraft:
Klage gegen die Baugenehmigung "Steinkaul"
Zeitablauf:
- 08.11.16 Erörterungstermin in Kreuzau
Zahlreiche Einwender gegen die Baugenehmigung nahmen teil. Die Stadt
Nideggen war durch RA Brauns vertreten.
- 15.11.16 Antrag auf sofortige Vollziehung der Genehmigung
durch
Energiekontor anden Kreis (gem.
Genehmigungsverfügung)
- 23.12.16
Datum der Genehmigungsverfügung
- 02.01.17
Erstellung der Genehmigung
- 10.01.17 Eingang ALIZ-Abfrage bei Stadt Nideggen
Auf ALIZ.de können Firmen, die Erdarbeiten
durchführen
wollen, ihr
Vorhaben eingeben, um von ggf. vorhandenen städtischen
Leitungen
Kenntnis zu erhalten. Aus den angegebenen Koordinaten wird dann
automatisch eine
ALIZ-Abfrage erstellt, in der die angegebene Fläche in
100m-Quadraten auf einer Karte dargestellt ist, und die den betroffenen
Gemeinden per Mail
zugestellt wird. Nideggen erhielt diese Abfrage, weil ein kleiner Teil
eines der 100m-Quadrates die Nideggener Stadtgrenze
überschreitet.
Durch diese Abfrage erfuhr Nideggen erstmals von der Genehmigung.
- 11.01.17 Nach Anfrage der Stadt beim Kreis ging die
Genehmigungsverfügung (datiert auf den 23.12.16) vor ab per
Mail
bei der Stadt ein.
- 11.01.17 Mitteilung des Sachverhaltes durch die Stadt
anRA Brauns, nachrichtlich an die Fraktionen.
- 13.01.17 Weiterleitung der Antwort des RA Brauns
(rechtliche Einschätzung) durch die Stadt an die Fraktionen.
Erstellungsdatum der
Genehmigung:
Nideggen erhielt die Genehmigung vorab als Mail mit
anhängendem
Word-Dokument. Das Erstellungsdatum und die letzte Änderung
sind
innerhalb der Word-Dokumentes gespeichert. Das Datum kann jeder
feststellen, der Zugriff auf das Dokument hat und die Software Word
bedienen kann. Alle Fraktionen hatten das Dokument - der MFN-Fraktion
fiel die Rückdatierung auf.
Anordnung der sofortigen
Vollziehung:
Durch diese Anordnung soll eine Verzögerung durch gerichtliche
Schritte vermieden werden.
Dass es dabei vorrangig um die wirtschaftlichen Interessen der Firma
Energiekontor geht, zeigen diese beiden Abschnitte der Ziff. 2:
- Bei Vorhaben wirtschaftlicher Unternehmungen ist eine
zügige
Entscheidung im überwiegenden Interesse des Antragstellers
elementar wichtig, um die Kalkulation der Investitionskosten und damit
die Durchführung des gesamten Vorhabens nicht zu
gefährden. Dazu
zählt auch ein sich ggf. einstellender Verlust aus der
Degression
der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG).
- Bei einer
Verzögerung des Baubeginns besteht auch die Gefahr, dass
Nutzungsverträge mit Landwirten verfallen. Sie
enthalten einen Passus, der die Verwirklichung des Vorhabens bis zu
einem gewissen Zeitpunkt vorschreibt.
Klage gegen die
Baugenehmigung:
Der Bauausschuss hatte RA Braunsam 13.12.1916 (siehe unten)
mit
der Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan "Steinkaul" mit
CDU-MFN-FDP-Mehrheit beauftragt. Er hatte von Anfang an darauf
hingewiesen, dass er Klagen gegen "Lausbusch" erfolgreicher
einschätzt, als gegen "Steinkaul". Der Bürgermeister
wollte
deshalb damals auf die Steinkaul-Klage verzichten und auf die
Baugenehmigung "Lausbusch" warten. Jetzt wies Herr Brauns
zusätzlich darauf hin, dass die Normenkontrollklage gegen
Steinkaul bei Verzicht auf die Klage gegen die Baugenehmigung sinnlos
wird. Die Erfolgsaussichten für eine Klage gegen die
Baugenehmigung Steinkaul bewertete er zurückhaltend.
Der Bürgermeister schlug deshalb vor, den Auftrag an RA Brauns
zurückzunehmen.
Wir stellten den CDU-MFN-Antrag:
- RA Brauns wird zusätzlich mit der Klage gegen die
Genehmigung der Windkraftanlagen "Steinkaul" und dem Antrag auf
Herstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage beauftragt.
- Beim Kreis Düren ist schriftlich zu erfragen, wann
die
Erteilung der Genehmigung dem Antragsteller zugesagt wurde, wann die
Genehmigung erstellt wurde und warum sie zurückdatiert wurde.
Er wurde mit CDU-MFN-FDP-Stimmen angenommen. SPD, Grüne und
Unabhängige stimmten dagegen.
Kosten:
- Die Sondersitzung des Ausschusses kostete 176,40 €
Sitzungsgeld.
Das wäre bei rechtzeitiger Versendung des Vortrags Mey vor dem
13.12.16 vermeidbar gewesen.
- Die Klage Steinkaul kostet im Verfahren vor dem VerwG im
ungünstigsten Fall ca. 11.000 €.
Der Schutz unserer Bürger und unserer Umwelt sollte uns das
wert sein.
Erwin
Fritsch, 22.01.17
13.12.16
Bauausschuss
Windkraft
Nideggen
- Am 25.01.16 nutzte Herr Schruff (REA GmbH) die
vermeintliche
Gunst der Stunde, um den neuen Bürgermeister Schmunkamp
aufzusuchen
und ihm die Verteilung von 14 zusätzlichen Windkraftanlagen im
Nideggener
Stadtgebiet schmackhaft zu machen.
- Am 10.05.16 beschloss der Rat, die Erarbeitung des
Flächennutzungsplans Windenergie wieder aufzunehmen und das
Planungsbürö Becker mit der Unterstützung zu
beauftragen.
- Nach über 7 Monaten, am 12.12.16 bereiteten wir
uns in der
Fraktion auf die Ausschusssitzung vor. Als Grundlage zur Vorbereitung
hatten wir nicht viel mehr als ein großes Fragezeichen:
Einen
Beschlussvorschlag der Verwaltung, von dem wir nicht wissen konnten, ob
er schlüssig ist, und die Ankündigung, dass Herr Mey
(Planungsbüro Becker) mündlich vortragen werde,
- Am 13.12.16 stellte Herr Mey dann seinen Planungsstand vor.
Danach stellte Herr Schröder (CDU) den Antrag auf
Sitzungsunterbrechung. Mit CDU-MFN-FDP-Mehrheit wurde er angenommen.
Nach kurzer Beratung dieser Fraktionen wurde die Sitzung fortgesetzt.
Herr Schröder beantragte nun die weitere Beratung dieses
Tagesordnungspunktes auf eine zum 17.01.17 einzuberufende Sondersitzung
des Ausschusses zu vertagen. Auch dies wurde mit
CDU-MFN-FDP-Mehrheitangenommen.
Nun "merkelte" Herr
Schmunkamp:
- Er hält seinen Beschlussvorschlag für alternativlos.
Wir wollen erst den VortragMey in Ruhe prüfen und
dann beschliessen.
- Die Schuld dafür, dass wir die Unterlagen bei den
Fraktionssitzungen nicht verfügbar hatten, suchte er bei uns.
Wir
hätten sie rechtzeitig anfordern können.
Sein Job ist es, die Unterlagen vollständig und rechtzeitig zu
verteilen.
- Herr Schröder protestierte sachlich und ruhig
gegen diese etwas ausartende Stellungnahme des Bürgermeisters.
Wenigstens relativierteHerr Schmunkamp seine
Wortwahl
später - im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, als
die
Zuhörer nicht mehr anwesend waren.
Windkraft
Kreuzau
Der Tagesordnungspunkt war zunächst im
nichtöffentlichen Teil
der Tagesordnung versteckt. In der öffentlichen Bekanntgabe
war
"Normenkontrollverfahren FNP-Änderung der Gemeinde Kreuzau" in
"Änderung bestehender Auftragsvergabe" umbenannt worden.
§ 27 (2) Unserer
Geschäftsordnung:
"Über Zeit, Ort und Tagesordnung der Ausschusssitzungen
unterrichtet der
Bürgermeister die Öffentlichkeit in geeigneter Weise
..."
DieBekanntgabe war eine eher ungeeignete Unterrichtung.
Die Verschiebung in den öffentlichen Teil beantragte ich zu
Beginn
der Sitzung. Herr Schmunkamp argumentierte dagegen. Es handele sich um
eine Beratung zum strategischen Vorgehen gegen die Kreuzauer Planung.
Ich glaube nicht ernsthaft, dass die Windkraftprojektierer durch eine
Klagedrohung Nideggens abgeschreckt werden können.
Wäre es
doch so, könnte ich mich gut damit abfinden. Die Verschiebung
in
den öffentlichen Teil wurde mit CDU-MFN-FDP-Stimmen angenommen.
In der Ratssitzung am 05.07.16
war
beschlossen worden, RA Brauns mit einer Normenkontrollklage gegen den
Kreuzauer Flächennutzungsplan zu beauftragen. Die Klage sollte
nach der Bekanntmachung der FNP-Änderung eingereicht werden.
Inzwischen hatte der Rechtsanwalt mitgeteilt, dass er diese Klage
für weniger aussichtsreich als eine Klage gegen einen der
beiden
Bebauungspläne, die im FNP vorgesehen sind, hält.
Im FNP sind 2 Bebauungspläne für Windkraft vorgesehen:
- "Lausbusch" (westlich Thum-Thuir, Richtung Nideggen)
und
- "Steinkaul" (ostwärts Thum-Thuir, Richtung
Muldenau).
Der Bebauungsplan "Steinkaul" wurde am 18.11.16 bekanntgemacht (und
damit in Kraft gesetzt). RA Brauns scheint darüber nicht
informiert worden zu sein.
Die Verwaltung schlug vor:
"Sollte die Gemeinde Kreuzau den Bebauungsplan „G1
–
Lausbusch“ beschließen, wird hiergegen durch ein
Normenkontrollverfahren vorgegangen."
Ob die Steinkaul-Windräder den Bürgermeister nicht
stören oder ob die Kreuzauer Bekanntmachung
"übersehen"
wurde, ist mir unbekannt.
Der mit der CDU abgesprochene Antrag lautete:
- Der Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO gegen die
Teilflächennutzungsplanung Windenergie
Konzentrationsflächenausweisung der Gemeinde Kreuzau
wird
nicht weiter verfolgt.
- RA Brauns ist über die Bekanntmachung des
Bebauungsplans "G2
– Steinkaul" durch die Gemeinde Kreuzau am 18.11.16 zu
informieren.
- Gegen diesen Bebauungsplan "G2 – Steinkaul" wird
durch ein
Normenkontrollverfahren vorgegangen. Allerdings dies nur unter
der
Voraussetzung, dass der Stadt Nideggen keine weiteren Kosten, als durch
den bisher vorhandenen bzw. abgeschlossenen Mandatsvertrages
mit
RA Brauns, entstehen.
- Der vorhandene Mandatsvertrag hinsichtlich des
ursprünglich
geplanten Normenkontrollverfahrens gegen die
Flächennutzungsplanänderung wird insoweit
geändert,
als nunmehr Gegenstand des Normenkontrollverfahrens der Bebauungsplan
"G2 – Steinkaul" sein wird. Sämtliche
Modalitäten aus
dem Ursprungsvertrag bleiben bestehen. Auch das einstweilige Verfahren
nach § 47 (6) VwGO wird unverändert mit in das
Verfahren
hinsichtlich des Bebauungsplanes "G2 – Steinkaul"
übernommen.
- Sofern vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes G1 ein
immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren zur
Errichtung von Windkraftanlagen im Bereich "G1 – Lausbusch"
gestellt wird, wird zu gegebener Zeit durch den Rat oder einem seiner
Ausschüsse entschieden werden, inwieweit hier eine anwaltliche
Vertretung erforderlich ist (siehe Beispiel "G2 – Steinkaul"
zur
Errichtung von 2 WKA mit Abschluss eines speziell für dieses
Verfahren geschlossenen Mandatsvertrages).
Er wurde mit CDU-MFN-FDP-Mehrheit angenommen.
Umbau
von Straßenquerungen
Der SPD-Antrag, sukzessive Straßenquerungen im Stadtgebiet
durch
Absenkung der Bordsteine barrierefrei zu machen, ist
vernünftig.
Er wurde einstimmig angenommen.
Bei der Formulierung des Antrags hatte Herr Keß
(SPD) es
sichnicht verkneifen können, reichlich viel
aufgestauten
Frust von der
Seele zu schreiben.
Er formulierte:
"Vor einer ganzen Reihe
von Jahren
hatte die SPD-Fraktion den Antrag gestellt, die Bordsteine an den
Straßenübergängen und -querungen
abzusenken, um
Menschen mit Behinderungen einen mühelosen Wechsel auf eine
andere
Straßenseite zu ermöglichen. Dem damaligen
Bürgermeister
viel
dazu herzlich wenig ein, nur dass er nicht die Umsetzung
ermöglichen wollte."
(Originalzitat aus dem
Antrag)
Mit diesen Formulierungskünsten hat er der SPD ein Eigentor
verpasst:
- Was war aus dem SPD-Antrag geworden?
- War er der SPD nicht wichtig genug, ihn wenigstens einmal
in 6 Jahren Göckemeyer-Amtszeit zu wiederholen?
- War er schlicht vergessen worden?
Rurbrücke
Abenden
Der Vertrag für die Rurbrücke Abenden wurde im
nichtöffentlichen Teil vergeben. Wir stimmten
dagegen, die
anderen Fraktionen dafür.
Weshalb wir nicht
zustimmten:
- Maßnahmen, die die Kosten begrenzen
könnten, sind nicht erkennbar.
- Die Ausschreibung wurde nicht in Lose aufgeteilt. Das ist
nicht wirtschaftlich.
- Der Vertrag liegt 31,5
%
über der Kostenschätzung vom 15.11.15 (als der Ing.
seinen
Vertrag erhielt, dessen Höhe sich nach der Bausumme berechnet).
- Die Gesamtkosten werden deutlich
über 1,5 Mio. € liegen, mehr als im
Haushalt eingeplant.
Am 28.06.16 wurde der August als Termin für die
Auftragsvergabe
und der Oktober als Baubeginn. Dass sich das verschieben
könnte,
wurde damals schon angekündigt. Die Frage nach einem aktuellen
Zeitplan führte zu einer länglichen
Erläuterung
über die Komplexität des Bauvorhabens und die noch
nicht
geklärten Fragen zur Baudurchführung. Es gibt also
keinen
aktuellen Zeitplan.
Wie man unter diesen Voraussetzungen eine konkrete
Leistungsbeschreibung als Grundlage für eine Ausschreibung
erstellen kann, verstehe ich nicht.
Erwin
Fritsch, 19.12.16
Beratungen
zum Haushalt 2017
Die Haushaltsberatungen laufen standardmäßig so ab:
- 1. Ratssitzung: Einbringung des HH-Entwurfs
Offizieller Start des Verfahrens.
- 1. Haupt- und Finanzausschusssitzung
Information über neuste Änderungen.
- 2. Haupt- und Finanzausschusssitzung
Hier wird über Änderungsanträge der
Fraktionen beschlossen.
- 2. Ratssitzung Beschlussfassung über den HH.
Am 25.10.16 wurde der HH-Entwurf eingebracht. Der
Bürgermeister hat dazu eine vorbereitete "HH-Rede" verlesen.
Zitat
HH-Rede Schmunkamp:
"Der
auferlegte Auftrag die städtischen Finanzen
fortwährend auf
Einsparpotentiale zu überprüfen wird sehr ernst
genommen und
mündet in immer genauere Plangrößen."
Förderschulzweckverband
Einige Tagesordnungspunkte nach seiner
"HH-Rede"ließ der
Bürgermeister über seinen Beschlussvorschlag zum
Beitritt
über den Förderschulzweckverband abstimmen. Zum
Förderschulzweckverband siehe auch: MFN-Info 2/2016.
Dem Landrat war
es endlich gelungen die Ratsmehrheit, die das am 19.01.2016 und
10.05.2016 noch abgelehnt hatte, flach zu klopfen. Nach dem "Offenen
Brief" aller anderen Bürgermeister parierte die Ratsmehrheit.
Nur MFN und FDP stimmten dagegen.
Vom Förderschulzweckverband war nur der Beitritt Nideggens
gefordert worden, mehr nicht, auch nicht im "Offenen Brief".
Herr Schmunkamp schlug aber zusätzlich vor:
"Für die Begleichung der bis zum 31.12.2016 verursachten
tatsächlichen Kosten der
Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet Nideggen
im Förderschulzweckverband
soll die Verwaltung einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit
dem Förderschulzweckverband abschließen."
Dafür gab es keinerlei schriftliche Forderung, vielleicht
mündliche Zusagen an seine Bürgermeisterkollegen.
Ca. 180.000 € kostet diese Sympathiewerbung bei seinen
Kollegen.
Das wäre ein
Einsparpotential gewesen.
Anträge
der Fraktionen
Die CDU (mit 9 Ratsmitgliedern zahlenmäßig
stärkste Fraktion) stellte keinen einzigen Antrag. Auch SPD,
Unabhängige und FDP stellten keine Anträge. An den
Sitzungen
nahmen sie wenigstens teil.
Die Grünen versuchten sich seit Jahren erstmals an
HH-Anträgen - mit zum Teil seltsamen Ergebnissen:
- Die Kosten für einen Rechtsanwalt zu streichen,
die
vertraglich gebunden sind, ist vielleicht noch seltsam, eher schon
reiner Populismus.
- Einnahmen in Höhe von 90.000 €
für das Wegerecht
Kreuzauer Windräder zu beantragen ist noch seltsamer.
Die90.000 € sind völlig aus der Luft
gegriffen.
Eine reine grün schillernde Propagandaseifenblase.
- 90.000 € sind genau 327 % des Angebotes der
Windkraftplaner
von 27.500 €, das schriftlich in den Sitzungsunterlagen
vorliegt.
- Propagandaseifenblasen gehören nicht in den
Haushalt
Zusatz
vom 08.12.16:
In der
Ratssitzung am 29.11.16
hatte ich Frau Zentis vorgeworfen, das Firmenangebot von 25.700
€
auf 90.000 € "aufgeblasen" zu haben.
Dies war
ein Irrtum.
Ich hatte
mich auf eine Sitzungsunterlage vom 01.04.14
bezogen und eine andere vom 26.08.14 übersehen.
Ich werde
mich bei Frau Zentis im gleichen Kreis (öffentlicher Teil der
nächsten Ratssitzung) entschuldigen.
MFN-Anträge
Zum HH hatten wir konstruktive Anträge gestellt:
- Die Sanierung der Duschen in der Sporthalle Embken (ca.
30.000
€) konnten wir endlich für 2017 erreichen,
überraschenderweise einstimmig. Auch Herr Schmunkamp rang sich
die
Zustimmung ab. Er hatte erstdie Notwendigkeit
funktionierender
Duschen in der Sporthalle bestritten.
- Die Beschaffung einer Lautsprecheranlage für
Sitzungen war für 25.000 € einplant.
Einsparen geht anders.
Wir konnten die 25.000 € auf 5.000 €
zusammenstreichen.
- Die Einplanung der Baumaßnahmen für
Fw-Gerätehäuser wurde abgelehnt, weil angeblich die
genauen
Kosten noch nicht bekannt sind.
Ein wenig überzeugendes Argument, mit dem Herr Schmunkamp sich
durchsetzte. In den HH-Folgejahren wird naturgemäß
mit
geschätzten Zahlen gearbeitet.
Zitat HH-Rede
Schmunkamp:
"Vorsichtsprinzip:
Dieses Wort spiegelt sehr gut wieder, welche Ideen und Grundannahmen
hinter einem solchen Haushaltsentwurf stecken.
Belastende Aufwendungen wurden in den Annahmen so hoch
wie vertretbar und entlastende Erträge so niedrig
wie möglich bewertet und eingearbeitet."
Je öfter der Bürgermeister hier sein Gegenargument
wiederholt, um so naheliegender wird der Verdacht, dass er ein anderes
Motiv verschleiern will.
Zitat HH-Rede
Schmunkamp:
" ... mündet in immer genauere Plangrößen".
Wenn er auch nur 1 € einplant, wird sein Plan schon um 1
€ genauer.
- Für die Musikschule konnten wir bescheidene 1.000
€
jährlich erreichen. Dass dies gegen die Stimme des
Bürgermeisters erfolgen musste, sagt genug über seine
Einstellung zur Musikerziehung.
- Für die Verschiebung der FNP-Änderung um
2 Jahre fanden
wir keine Mehrheit. Der Bürgermeister glaubt ernsthaft damit
Fakten gegen die Regionalplanänderung schaffen zu
können. Das
ist naiv!
Er wird dazu lernen.
Er wird die gleichen Erfahrungen machen, wie bei seiner Absicht seine
Kollegen vom Nideggener Berechnungsmodell für den
Förderschulzweckverband zu überzeugen oder wie bei
seinem
Versuch von Heimbach und Vettweiß
Schülertransportkosten zu
erhalten.
- Für die Straßeninstandhaltung konnten
wir die Anhebung
von 100.000 € auf 150.000 € jährlich
erreichen.
Je weniger wir für Straßeninstandhaltung ausgeben,
um so
schneller kommen die Straßen in den Zustand, in dem sie dann
nur
noch mit erheblichen Anteilen der Anlieger "erneuert" werden
können.
Herr Schmunkamp hatte behauptet, dass das Bauamt mehr als 100 T
€
gar nicht umsetzen kann. Herr Hönscheidhat dem
Bürgermeister erklärt, wie es geht.
Jetzt müsste der Bürgermeister "nur" noch
durchsetzen, dass der Bauamtsleiter das umsetzt.
Straßeninvestitionsprogramm
Das Straßeninvestitionsprogramm konnten wir nicht verhindern.
ZuStraßeninstandhaltung und
Straßeninvestitionsprogramm siehe: MFN-Info 2/1016.
Das Programm soll 2017 bis 2022 mit folgenden Kosten durchgezogen
werden:
|
Gesamt |
Anlieger |
Stadt |
Eschaueler Weg |
359.400 € |
282.160 € |
77.240 € |
Martinsweg / Dohmengarten |
275.000 € |
247.500 € |
27.500 € |
Uferweg |
27.000 € |
27.000 € |
0 € |
Schulstraße |
76.000 € |
45.600 € |
30.400 € |
Gartenweg |
18.000 € |
10.800 € |
7.200 € |
Herzogstraße |
170.300 € |
153.270 € |
17.030 € |
Röttgenstraße |
241.500 € |
217.350 € |
24.150 € |
Boicher Weg |
344.000 € |
283.800 € |
60.200 € |
Gartenstraße |
94.876 € |
71.156 € |
23.720 € |
Kallweg/Unraspfad |
325.900 € |
293.310 € |
32.590 € |
Wiesental |
199.500 € |
179.550 € |
19.950 € |
Pützweg |
90.000 € |
64.500 € |
25.500 € |
Trierer Weg |
154.000 € |
122.400 € |
31.600 € |
In der Au |
264.000 € |
237.600 € |
26.400 € |
Eschaueler Weg Querspange |
57.000 € |
51.300 |
5.700 € |
Auf dem Hilkenrath |
90.000 € |
81.000 € |
9.000 € |
Im Waldwinkel |
256.000 € |
230.400 |
25.600 € |
Hardenberg/Bachstraße |
78.000 € |
46.800 |
31.200 € |
Pützgasse |
14.000 € |
8.400 |
5.600 € |
In den Weingartsfeldern |
54.000 € |
48.600 |
5.400 € |
Kickleyweg |
28.000 € |
25.200 |
2.800 € |
Fazit:
Wir haben dem Haushalt nicht zugestimmt,weil er weiterhin
überhöhte Steuern enthältund weil
er mit
demStraßeninvestitionsprogramm zusätzliche
Zumutungen
für die Bürger enthält. Wenn
esgelingt das
Programm unverändert umzusetzen, steigt das Vermögen
der
Stadt um 3,2 Mio €. Die Anlieger zahlen davon 2,7 Mio.
€. Da
die Stadt die Baumaßnahmen vorfinanziert und die Anlieger
später zur Kasse gebeten werden, fließen
alsschöner Nebeneffektab 2021, wenn der
Stärkungspakt Zuschuss entfällt, noch 567 T
€ in die
Stadtkasse.
Das ist gut für die Stadtkasse, für Nideggen nicht.
Nideggen besteht nicht aus Stadtkasse und Verwaltung.
Die Bürger sind Nideggen.
Die Bürger sanieren Nideggen.
Erwin
Fritsch, 02.12.16
30.08.16
Haupt- und Finanzausschuss
Windkraft
Kreuzau /Steinkaul
Die Kreuzauer Flächennutzungsplanänderung Windkraft
ist noch
nicht rechtskräftig. Die Bearbeitung der beim Kreis
eingegangenen
Bauanträge für die beiden Windräder
Steinkaul (nördlich Thuir)
hätte der Kreis zumindest verzögern können.
Das tat er
nicht, sondern gab die Offenlegung zur Beteiligung der
Öffentlichkeit im Zeitraum 24.08.-23.09.16 bekannt. Die
Bekanntmachung finden Sie: hier.
Einwendungen gegen das Vorhaben kann jeder bis 07.10.16
schriftlich abgeben. Das gilt auch für die Stadt Nideggen.
Beim
öffentlichen Erörterungstermin am 08.11.16 kann jeder
zuhören. Rederecht erhalten aber nur die Einwender.
Gemeinsam mit der CDU hatten wir beantragt, den RA Brauns mit der
Erarbeitung der Einwendung der Stadt und mit der
Vertretung der Stadt beim Erörterungstermin zu beauftragen (Antrag).
Der Bürgermeister hatte sich in der Beschlussvorlage uns nur
teilweise angeschlossen. Er glaubte aus Kostengründen auf die
Vertretung der Stadt durch einen RA beim Erörterungstermin
verzichten zu können:
"Hier reicht es aus Sicht
der
Verwaltung aus, dass ein Mitarbeiter der Stadt, der sich intensiv in
der Thematik befindet, die schriftlich vorgetragenen Interessen
vertritt und auch vorzubringen vermag, was im Verfahren mehr als
ausreicht."
Das reicht aber nicht. Eine Kurzfassung der Einwendung der Stadt
vorzutragen, kann fast jeder, der Zeit hat sich vorzubereiten.
Der Vertreter der Stadt muss ein bisschen mehr können, z. B.:
- Zwischenfragen juristisch korrekt beantworten.
- ggf. zu anderen Einwendungen Stellung nehmen.
- vor allem: Die gesamte Erörterung konzentriert
verfolgen und
registrieren was davon u.U. im Normenkontrollverfahren verwertbar ist.
Das kann
kein Mitarbeiter der Stadt leisten.
Unser Antrag wurde mit den 6 Stimmen von CDU, MFN und FDP angenommen. 4
stimmten dagegen (Bürgermeister, SPD, Grüne,
Unabhängige).
Brandschutzbedarfsplan
Den ersten Entwurf für die Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes hatten wir vor der FV-Runde
(Bürgermeister und Fraktionsvorsitzende) am 20.07.16 erhalten
und
dort bereits teilweise mit Wehrleiter und Stellvertreter besprochen.
Zusätzlich hatten wir schriftlich Stellung genommen. Einige
Vorschläge wurden in den nun vorgelegten Entwurf
übernommen.
Die nicht übernommenen und einige Ergänzungen hatten
wir
zusammengetragen und am Vortag in der Fraktionssitzung besprochen. In
der Sitzung hatte ich eine 11 Punkte-Liste an die Wand projizieren
lassen. Die Reaktion kam wie erwartet:
- Herr Fischer (CDU) erklärte, dass die CDU keinem
der
Anträge zustimmen werde, weil sie diese "umfangreiche" Liste
nicht vor der CDU-Fraktionssitzung erhalten habe und deshalb nicht in
der Fraktion beraten konnte.
- Herr Keß (SPD) schloss sich ihm mit der gleichen
Argumentation an.
Worum ging es in den 11
Seiten?
- Die meisten Punkte betreffen rein redaktionelle
Überarbeitungen. Z.B. Ersetzen "Wehrführer" durch den
gesetzlichen Begriff "Wehrleiter". Oder
dielandwirtschaftliche
Fläche in Nideggen ist mit 36,5 qKm angebenund 6
Zeilen
weiter mit 31,95 qKm. Das sind Kleinigkeiten, über
die man innerhalb von Sekunden entscheiden kann. Ob man das so stehen
läßt, oder nicht, ist mir letztlich
egal. Die Zukunft Nideggens oder der Feuerwehr hängt davon
nicht
ab. Wirklich professionell wirkt es abernicht.
- Über einen neu eingefügten Abschnitt, der
ausdrücklich als "Gedankensammlung" bezeichnet wurde,
hätte
man kaum lange beraten müssen. Er enthält neben
wenigen
sinnvollen Ideen auch etliche widersprüchliche
Überlegungen
und Forderungen. Im Brandschutzbedarfsplan sollen der Ist- und der
Soll-Zustand gegenübergestellt werden und der Weg zum
Erreichen
des Soll-Zustands aufgezeigt werden."Gedankensammlungen"
gehören nicht in diesen Plan.
- Dass die Feuerwehr im Text die "kurzfristige" Beschaffung
eines
Quad oder ATV z.B. für die Unterstützung von
Rettungseinsätzen bei den Kletterfelsen fordert, aber die
Einplanung in der Beschaffungsplanung vergisst, ist wohl wichtiger.
Auch darüber sollte man sich schnell einigen können.
Nur 2 Punkte sind wirklich diskussionsbedürftig:
- die bisherige Praxis, 2 Feuerwehrmitglieder mit einer wenig
überzeugenden Begründung als städtische
Mitarbeiter zu bezahlen (neben der Aufwandsvergütung), soll
über den Brandschutzbedarfsplan "legalisiert" und
zusätzlich
ausgeweitet werden.
- der Wehrleiter, oder sein Stellvertreter, soll
künftig als Angestellter der Stadtverwaltung hauptamtlich
tätig werden.
Darüber hätte sachlich und konstruktiv beraten werden
müssen. Es gibt gute Gründe dafür und
dagegen. Die gilt
es abzuwägen.
Worum ging es den Herren
Fischer und Keß?
- Sie verlangen doch tatsächlich, dass wir das
Ergebnis
unserer Fraktionssitzung Ihnen schriftlich vor Ihrer Fraktionssitzung
zur Verfügung stellen.
- Damit dokumentierten sie öffentlich die peinliche
Dürftigkeit ihrer eigenen Sitzungsvorbereitung.
- Um das noch zu toppen, erklärten Sie vor jeder
Diskussion die prinzipielle Ablehnung aller MFN-Vorschläge.
Der Bürgermeister hätte über die
Anträge einzeln
abstimmen lassen können. Das konnte eraber nicht
mehr,
nachdem ich
beantragt hatte den Tagesordnungspunkt zu vertagen, damit sich die
Fraktionen mit den "umfangreichen" Anträgen befassen
können.
Die Herren Keß und Fischer wollten diese zusätzliche
Vorbereitungszeit nicht nutzen. Sie waren in ihrer kindlichen
Trotzhaltung gefangen. Der MFN-Vertagungsantrag wurde mehrheitlich
abgelehnt.
Der Bürgermeister hätte seinen eigenen
Beschlussvorschlag,den Plandem Rat zur
Beschlussfassung zu empfehlen, abändern können. So
schnell
reagierte er nicht. Er ließ über seinen Antrag
abstimmen.
Alsobeschloss die
Ausschussmehrheit,den Plan unverändert dem Rat zur
Beschlussfassung zu empfehlen.
Ich binimmer wieder erstaunt, wie weit manche Ratsmitglieder
bereit sind, die Grenzen ihrer intellektuellen
Reaktionsfähigkeiten und ihr Unvermögen zu sachlicher
Diskussion zu demonstrieren.
Aufwandsentschädigung
für die Freiwillige Feuerwehr
Vor der
FV-Runde am 20.07.16
traf ich vor dem Rathaus auf den Wehrleiter und einen seiner
Stellvertreter. Wir hatten noch Zeit und unterhielten uns. Sie brachten
von sich aus das Gespräch auf die viel zu geringe
Aufwandsvergütung. In der FV-Runde fragte ich den
Bürgermeister nach der letzten Anpassung. Er konnte keine
genaue
Auskunft geben (das war vor seiner Amtszeit). Nach Mail-Anfragen an den
Sachgebietsleiter und einer weiteren Anfrage an den
Bürgermeister
war ich informiert. Über die Aufwandsentschädigung
wurde
letztmalig 2008 beschlossen. Eine Anhebung ist damit fällig.
Nach
einigen Gesprächen in der Fraktion kamen wir zur Auffassung,
die
Anhebung zu beantragen und gleichzeitigeine angemessene
Verteilung auf die verschiedenen Funktionsträger vorzuschlagen.
- Der Bürgermeister war von mir frühzeitig
darüber informiert worden, dass wir uns der Sache annehmen
werden.
- Von Herrn Latz hatte ich mir telefonisch einige Anregungen
zur Änderung eingeholt.
Nach Abstimmung in der Fraktion legten wir unseren Antrag (hier)
am 10.08.16 vor. Die Verwaltung hätte in Zusammenarbeit mit
der
Wehrleitung bis zum 30.08.16 wenigstens einige konstruktive
Änderungsvorschläge vorlegen können. Die
sind in der BVL
(Beschlussvorlage:hier)
kaum zu finden.
Beispiele:
BVL: |
Kommentar: |
Bisher
wird den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr
Auslagenersatz
auf Nachweis gem. § 22 Abs. 1 BHKG und eine
Aufwandsentschädigung, deren Höhe sich je nach
Funktion
bestimmt, gem. § 22 Abs. 2 BHKG i. V. m. Beschluss des Haupt-
und
Finanzausschusses vom 08.04.2008 durch die Stadt Nideggen gezahlt. |
Das
ist nur teilweise richtig. Richtig ist:
Die Angehörigen erhalten zur Zeit 70 % der Zahlungen als
Aufwandsentschädigung, 30 % als geringfügig
Beschäftigte
(siehe Antrag, letzte Seite). |
Die
Einführung einer Einsatz- und Übungspauschale
führt aus
Sicht der Wehrleitung nicht zu einer Erhöhung der
verfügbaren
Einsatzkräfte während des kritischen Zeitfensters
zwischen
07.00 Uhr und 17.00 Uhr, da sich die meisten Feuerwehrmitglieder in
diesem Zeitrahmen aus beruflichen Gründen außerhalb
des
Stadtgebietes aufhalten.
|
Falsch zitiert: Wir schlagen
keine "Einsatz- und Übungspauschale" sondern eine
"Einsatzpauschale" vor.
Sie soll nicht die Verfügbarkeit erhöhen,
sondern einen Ausgleich für häufigen Einsatz
darstellen.
Dazu steht im Antrag (Begründung 4. Punkt):
"Wegen der geringen Anzahl jederzeit verfügbarer Mitglieder in
den
Löschgruppen, musste die Wehrführung in der
Ausrückeordnung die Alarmierung aller verfügbaren
Kräfte
als Normalfall festlegen. Die am Einsatz teilnehmenden
Feuerwehrmitglieder leisten damit "regelmäßig
über das
übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst" (§ 22
(2) BHKG).
Das rechtfertigt die Einführung der Einsatzpauschale." |
Die
Einführung einer Einsatz- und Übungspauschale
(§ 4 des
Entwurfes) würde zudem für die Wehrleitung und die
Verwaltung
einen zeitlichen Mehraufwand herbeiführen, der von der
Wehrleitung
strikt abgelehnt wird. |
Es
ist kaum
glaubhaft, dass die Wehrleitung keine Übersichten
über die
Teilnahme an Einsätzen führt. Dasist schon
versicherungsrechtlich zwingend notwendig. |
Eine
Erhöhung der Aufwandsentschädigung bei den
Wehrleitern bspw.
würde die steuerliche Freigrenze überschreiten und
die
über den Freibetrag hinausgehende Entschädigung
würde
einen steuer- und sozialabgabenpflichtigen Ertrag darstellen. |
Hier
gilt es unter Nutzung der Freibetragsgrenzen zu einer
akzeptablen Lösung zu kommen. |
Außerdem
ist die in § 7 des Entwurfes aufgeführte Regelung
nicht auf
die Angehörigen der Feuerwehr übertragbar, sondern
ist lt.
Auskunft des Verbandes der Feuerwehren in NRW vom Träger des
Feuerschutzes abzuwickeln, was ebenfalls einen erheblichen Mehraufwand
zur Folge hätte. |
Beispiele
wortgleicher Regelungen finden Sie hier:
Stadt Voerde vom 17.03.2016 im § 6
Stadt Emmerich im § 5 |
Weiterhin
wird durch die Satzung in die innere Organisationshoheit der
Wehrleitung gem. § 11 BHKG eingegriffen (§ 4 des
Entwurfs:
Die Anzahl der Übungen wird im Einvernehmen mit dem
Bürgermeister festgelegt). |
Wieder
falsch zitiert. In § 4 des Entwurfs steht:
Die Anzahl dieser Übungen
wird im Einvernehmen mit dem Bürgermeister festgelegt.
Das in der BVL fehlende "dieser"
zeigt, dassbesonders angeordnete Einsatzübungen
gemeint
sind. Da sie Zusatzkosten verursachen, kann die Wehrleitung nicht
selbständig entscheiden. |
Bei
der
Kostenübersicht des Entwurfs (Anlage 2 des Antrages) wurde
zwar
eine durchschnittliche Einsatzpauschale berücksichtigt, jedoch
die
Übungspauschale außer Acht gelassen. Die
Übungspauschale würde zu einem weiteren finanziellen
Mehraufwand führen. Nach § 4 der vorgelegten Satzung
wird die
Einsatzpauschale auch für Übungen gezahlt. Zieht man
die
Führungskräfte, die eine
Aufwandsentschädigung erhalten
und dadurch keine Übungspauschale bekommen, von der Gesamtzahl
der
Mitglieder ab, so verbleiben noch 132 Mitglieder die eine
Übungspauschale erhalten würden. Bei zwei im Monat
stattfindenden Übungen, würde das einen
zusätzlichen
Mehrbedarf zu den veranschlagten 13.348 € i. H. v. 9.504,00
Euro
pro Jahr darstellen. |
Wieder
falsch zitiert.
Die Übungspauschale ist nicht vorgesehen. Sie existiert
offensichtlich nur im Kopf des Verfassers.
Weder in unserem Antrag noch im Satzungsentwurf ist das Wort
Übungspauschale auch nur 1-mal zu finden.
Zur Einsatzpauschale steht im Antrag (Begründung 4. Punkt):
"Die Berechnung der Kostenauswirkung (Anlage 2) erfolgte entsprechend
der Schätzung des Wehrleiters für den
jährlichen
Durchschnitt."
|
Die BVL enthält den Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Einvernehmen und in Zusammenarbeit
mit der Wehrleitung eine neue Regelung der
Aufwandsentschädigung
zu prüfen und zu erarbeiten und dem Haupt- und Finanzausschuss
zur
Beratung vorzulegen.
Dieser Vorschlag enthielt keinerlei zeitliche Bindung. Wir wollen aber
eine Änderung, die wir für notwendig halten, auch
umsetzen.
D.h. auch in den jetzt zu erstellenden Haushaltsentwurf einbringen.
Die Formulierung "im Einvernehmen und in Zusammenarbeit mit der
Wehrleitung" konnte schon gar nicht akzeptiert werden. Wir
können dem Bürgermeister nicht per Beschluss zwingen
"im
Einvernehmen" mit irgendjemand zu handeln. Das würde in seine
gesetzlichen Rechte eingreifen. Der Beschluss wäre
rechtswidrig.
Der Bürgermeister müsste ihn beanstanden, auch wenn
er ihn
selbst vorgeschlagen hat.
Nachdem ich mich ausführlich mit der BVL auseinandergesetzt
hatte, begann eine erheiternde Diskussion.
Daraus nur einige Highlights.
- Herr Obladen (FDP) stellte fest, dass die Erarbeitung eines
Satzungsentwurfs keine Aufgabe einer Fraktion sei. Ist das ein Grund
sich mit dem Entwurf nicht inhaltlich auseinander zu setzen?
- Wie sich herausstellte, will die Wehrleitung sich erst im
Dezemberin einem "Workshop" mit dem Thema befassen. Eine
Erhöhung ist jetzt angeblich gar nicht mehr so notwendig (das
klang vor der FV-Runde noch anders), es reichte dem Wehrleiter nun
auch, wenn sie erst 2018 wirksam würde.
- Der Bürgermeister klammerte sich zunächst
noch an die
von ihm unterschriebene BVL. Nachdem wir einen alternativen
Beschlussvorschlag vorgelegt hatten, begann er seinen eigenen Vorschlag
umzuformulieren.
Unser alternativer Beschlussvorschlag lautete:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt eine Satzung zur
Neuregelung der Aufwandsvergütung zu erarbeiten.
2. Zahlungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr erfolgen
nur noch nach dieser Satzung.
3. Eine Erhöhung im Gesamtumfang von ca. 7.500 € ist
im Rahmen dieser Anpassung vorzusehen.
4. In der Satzung ist eine automatische Erhöhung durch
Einführung des Referenzwertes "Aufwandsvergütung
Ratsmitglied" vorzusehen.
5. Die Wehrleitung ist zu beteiligen.
6. Entsprechende Mittel sind in den HH-Entwurf 2017 einzustellen.
Nachdem unser Vorschlag mehrheitlich abgelehnt worden war, wurde der
Bürgermeister beauftragt:
- in Zusammenarbeit mit der Wehrleitung eine Neuregelung zu
erarbeiten
- und eine erhöhte Aufwandsentschädigung in
die Haushaltsplanung 2017 aufzunehmen.
Damit haben wir wenigstens erreicht, dass die Anpassung für
2017
wirksam werden soll. Dass eine Einplanung im Haushalt ohne Neuregelung
der Aufwandsvergütung noch nicht zur Auszahlung reicht, wird
den
Beteiligten noch mühsam dämmern.
Es stimmt
nicht, dass der Ratssaal jetzt von einem Kindergarten genutzt wird.
Richtig
ist, dass der Ratssaal jetzt von einem anderen Kindergarten genutzt
wird.
(Aus: Nideggener
Stadtgeflüster, 2016)
Erwin
Fritsch, 01.09.16
05.07.16
Ratssitzung
Klage gegen Kreuzauer
Windräder.
Im Januar
2014 scheiterte die von Frau Göckemeyer und ihren
Unterstützer*innen verfolgte Planung einer gemeinsamen
Windkraftkonzentrationszone
Kreuzau-Nideggen beiderseits der Gemeindegrenze. Die Ratsmehrheit zog
damals die Notbremse. Die Untersuchung des Stadtgebietes Nideggens zur
Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) wurde
eingestellt. Damit war zunächst Ruhe an der Nideggener
Windkraftfront.
Am 29.06.16 beschloss der Kreuzauer Rat endgültig seine
FNP-Änderung:
Fünf 175 m hohe
Windräder sollen westlich Thuir-Thum an unsere Stadtgrenze
gestellt werden. Zwei
weitere 200 m hoheostwärts Thuir-Thum.
Am Tag nach dem Kreuzauer Beschluss stellte unsere Fraktion den Dringlichkeitsantrag,
den Punkt "Klage gegen den FNP Windkraft-Kreuzau" nachträglich
in
die Tagesordnung der Sitzung am 05.07.16 aufzunehmen. Als Antragsteller
erhielt ich das Wort um die Dringlichkeit zu begründen und
beantragte den Punkt wegen der zahlreichen interessierten
Bürger,
die sich im und auch vor dem Sitzungssaal drängten, als ersten
Punkt zu
beraten. Das wurde beschlossen.
Anschließend
konnte ich unseren Antrag begründen:
Die Realisierung der Kreuzauer FNP-Änderung kann dazu
führen, dass Windkraftprojektierer entsprechende angrenzende
Nideggener Zonen zwischen Thum und Nideggen und zwischen Muldenau und
Thuir fordern undmit der Vorbelastung des
Landschaftsbildes
und des Denkmalschutzes durch die angrenzenden
Windenergiekonzentrationszonen der Gemeinde Kreuzau
argumentieren. Mit ähnlicher Logik ließe sich dann
auch der Ring um Berg schließen.
Was haben wir dann?
- Eine zerstörte Natur und Umwelt und
Windräder, die wegen der Windverhältnisse relativ
wenig Leistung bringen.
- Wenn diese Windräder volle Leistung bringen, wird
sie nicht gebraucht. Dann herrscht Überangebot an Windenergie.
Was brauchen wir dann?
- Dann wird der Plan für ein Pumpspeicherkraftwerk
am Rursee wieder aus der Kiste geholt. Das entspricht der Absicht der
rot-grünen Landesregierung, Talsperren so zu nutzen.
Waswir dann haben:
Keine Heimat, in der man
sich wohlfühlt, sondern ein Industriegebiet, in das keiner
ziehen will.
Auch das entspricht der Absicht der rot-grünen
Landesregierung. Die kleinen Dörfer und Kleinstädte
sollen sich nicht mehr weiterentwickeln!
Unser Antrag lautete:
- Sofort nach Rechtswirksamkeit der Kreuzauer
FNP-Änderung "Windkraft" ist deren
Rechtmäßigkeit im Rahmen eines
Normenkontrollverfahrens nach §47VerwGO zu
überprüfen. Gleichzeitig ist eine einstweilige
Anordnung nach § 47 (6) VerwGO zu beantragen.
- Mit der Klage ist Herr RA Brauns zu beauftragen.
- Herr RA Brauns ist bereits jetzt von dem Beschluss zu
unterrichten. Alle erforderlichen Unterlagen sind ihm zuzustellen.
- Am Schriftverkehr zwischen Stadt und Herrn RA Brauns sind
die Fraktionsvorsitzenden nachrichtlich zu beteiligen
Herr Fischer (CDU)
und Herr Hensch (FDP)
erklärten die volle Unterstützung ihrer Fraktionen
für unseren Antrag. Das war nur konsequent.
Herr Keß (SPD)
verlas
eine Reihe von Punkten, mit denen sich die SPD-Fraktion auf die Sitzung
fleißig vorbereitet hatte. Sie hatten alles zusammengekratzt,
was
ihnen einigermaßen tauglich als Gegenargument erschien:
- Wir könnten noch gar nicht beschließen,
weil die FNP-Änderung noch gar nicht rechtskräftig
sei.
(Siehe: die ersten 3
Worte des Antrags.)
- Wir könnten noch nicht beschließen, weil
die Gemeinde
Kreuzau uns ihren Beschluss noch nicht "offiziell mitgeteilt"
hätte.
(Die Pflicht zur
"offiziellen Mitteilung" gibt es nicht. Herr Keß
hatte vom 30.06.16 bis zur Sitzung Zeit, sich von den Kreuzauer
Genossen
meine Behauptung über den Beschluss bestätigen zu
lassen.)
- Wir hätten nach Bekanntgabe der Genehmigung im
Kreuzauer Amtsblatt noch 3 Wochen Zeit.
(Satzungen werden
mit dem Tag der Bekanntgabe im Amtsblatt rechtskräftig. Wie
lange ist Herr Keß schon Ratsmitglied?)
- RA Brauns hätte seine Informationspflicht
gegenüber der
Stadt verletzt, weil er meine Frage nach den möglichen Kosten
direkt an mich beantwortet hatte.
(RA Brauns hatte
bisher nur das Mandat der Stadt, im Rahmen der
Erstellung des FNP gegenüber Kreuzau und Bezirksregierung
tätig zu werden. Was hinderte ihn meine Frage zu beantworten?)
- Ich hätte die Kostenzusammenstellung, die ich vom
RA Brauns am 01.06.16 erhalten hatte, dem Rat bewusst vorenthalten.
(Ich habe die
Kostenzusammenstellung als Anlage zu unserem Antrag genommen. Warum
sollte ich sie vorher verteilen?)
- Die Kosten seien den Bürgern nicht zuzumuten.
(20.000 €
sind viel Geld,
aber nur ein zwanzigstel der Kosten, um
die sich der Bau der Brücke in Abenden seit November 2015
verteuert hat. Bei der Größenordnung von 20.000
€ und 3
Mio. € Grundsteuereinnahmen im Jahresabschluss 2015
(Sitzungsvorlage am gleichen Tag) von der "Grundsteuer B" zu
schwafeln, ist eher lächerlich.)
- Die betroffenen Bürger sollen auf eigene Kosten
klagen.
(Eine neuartige
Interpretation des Solidargedankens.)
Frau Zentis
(Grüne) war
nicht so gut vorbereitet und argumentierte unsachlich bis zur
Beleidigung.
Als sie sich Sorgen machte, ob meinHirn noch gesund sei,
musste
der Bürgermeister sie zur Ordnung rufen. Wahrscheinlich hatte
sie mich nicht beleidigt, es klang nur so.
Der Bürgermeister
war
prinzipiell bereit unseren Antrag zu unterstützen. Er wollte
aber
"RA Brauns" durch "ein Rechtsanwalt" ersetzt haben. Vor allem wollte er
erst prüfen lassen, ob durch den Beschluss eine
Schadensersatzpflicht der Stadt entstehen könnte. Irgendein
Berater*in hatte ihm diesen unsinnigen Floh ins Ohr gesetzt.
Natürlich könnte ein Windkraftprojektierer ein
Gewinnmöglichkeit durch ein OVG-Urtell verlieren. Das kann er
dann
aber keinesfalls der Stadt anlasten.
Herr Schmunkamp war ausreichend gewarnt. Trotzdem stellte er seinen
Antrag zur Abstimmung. Er stimmte dafür. 2
Unabhängige auch -
alle anderen waren dagegen.
Danach wurde über unseren Antrag abgestimmt: 15 Ja-Stimmen
(CDU,
MFN, FDP), 9 Nein-Stimmen (Bürgermeister, SPD, Grüne,
Unabhängige).
Nach der Abstimmung griff sich Herr Keß den letzten,
vermeintlich
rettenden, Strohhalm. Er wollte die Rechtmäßigkeit
des
Beschlusses geprüft haben, weil eine Auftragsvergabe nur im
nichtöffentlichen Teil erfolgen dürfe.
Im nichtöffentlichen Teil las ich den letztenSatz
des § 6 (1) unserer
Geschäftsordnung
vor. Er leuchtete dem Bürgermeister ein. Er
wollte ihn aber erst noch in Ruhe prüfen. Das hat er
inzwischen
getan und unter Berufung auf den von mir zitierten Satz den
Ratsmitgliedern mitgeteilt, dass er den Beschluss nicht beanstanden
wird.
Herr Schmunkamp ist im ersten Amtsjahr. Es ist sein gutes Recht, einen
Sachverhalt in Ruhe prüfen zu wollen. Aber: Wie lange ist Herr
Keß schon Ratsmitglied?
Baurecht
Notarzt-Standort
Wir hatten einen Antrag
gestellt, um zu verhindern, dass fehlende baurechtliche Grundlagen als
Argument für die Wahl eines Ausweichstandortes
außerhalb
Nideggens vorgeschoben werden oder eineBaugenehmigung unter
weitgehender Auslegung des Baurechts ohne förmliches Verfahren
(nach dem Motto: "Kreis erteilt dem Kreis Baugenehmigung") erteilt wird
und damitden betroffenen Anliegern ihre Rechte im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit genommen werden.
In der Beschlussvorlage
zu diesem Antrag ging die Verwaltung nicht annähernd auf
unseren Vorschlag ein.
Mit Frau Göckemeyer hätte das zu unnötig
langer
Diskussion im Rat geführt. Mit Herrn Schmunkamp
führteein kurzes Telefonat zum Ergebnis: Der letzte
Satz in
der Beschlussvorlage wird gestrichen und unser Vorschlag
angefügt.
Also stellte ich in der Sitzungden Antrag:
1. Der Rat beschließt die Studie über die
Aufnahmekapazität und das
Vergrößerungspotential des
Regenrückhaltebeckens über das Ing. Büro
anfertigen zu
lassen, um zu wissen, welche Flächen und welche Kubatur
für
eine spätere wirtschaftliche Entsorgung und Einleitung von
weiteren versiegelten Flächen erforderlich sind.
2. Der Rat beschließt die Erstellung eines Bebauungsplanes
und
die ggf. erforderliche Änderung des
Flächennutzungsplanes
für den Notarztstandort
Das wurde einstimmig beschlossen. So einfach kann das sein, wenn man
einen Bürgermeister hat, der zuhören kann und will.
Erwin
Fritsch, 07.07.16
28.06.16
Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss
Fertigstellung
Boicher Weg
Ein Anwohner des Boicher Weges hatte einen Bürgerantrag an den Rat
gerichtet. Er fordertedie Fertigstellung des Boicher Weges,
weil sein Haus bei Starkregenfällen gefährdet ist.
Zuständigkeitshalber ging der Antrag in den Ausschuss zur
Entscheidung.
Eine Stunde vor der Ausschusssitzung war dazu eine Ortsbesichtigung
durch den Ausschuss angesetzt worden. Der Antragsteller war von der
Stadt am Tag der Ortsbesichtigung informiert worden. Die anderen
Anlieger, die bei einer Fertigstellung mit bis zu 90 % der Kosten
belastet werden, wurden nicht informiert.
Offensichtlich ist das Haus des Antragstellers besonders
gefährdet, weil bei Starkregen das Wasser aus 2 Richtungen auf
seine Garage zuströmt.
Für die Sitzung hatte die Verwaltung einen Beschlussvorschlag
erstellt:
"Der Bau-, Planungs-,
Denkmal- und Umweltausschuss beschließt die
endgültige Herstellung des Boicher Weges anhand der noch von
der Verwaltung zu erstellenden Straßenliste bzw.
Prioritätenliste durchzuführen."
Frank Hoffmann (MFN) erinnerte daran, dass die Ausschussmehrheit bei
der
Beratung der KAG-Satzung sich geweigert hatte unserem Vorschlag zu
folgen und die Verantwortung für die Erstellung der
Prioritätenliste zu übernehmen. Der
Bürgermeister verteidigte eifrig seinen Vorschlag. Der
Vorschlag wurde mit 7 gegen 2 (MFN) Stimmen angenommen. Einem
inhaltsleeren Vorschlag konnten wir nicht zustimmen.
Damit hat der Antragsteller erreicht, dass der Boicher Weg
fertiggestellt wird.
Offen bleibt:
- Wann,
- in welchem Umfang,
- zu welchen Kosten.
Rurbrücke
Abenden
Am 15.11.15 hatte sich die Ausschussmehrheit gegen unsere 2 Stimmen
für die von dem beratenden Ingenieur vorgeschlagene teuerste
Lösung entschieden. (Siehe: unten)
Wir hatten nun eine Anfrage gestellt, um den aktuellen Stand der
Zeitplanung und der Kostenentwicklung zu erfahren. Zusätzlich
hatte ich bei einer Akteneinsicht dem Bauamtsleiter Fragen gestellt.
Kostenentwicklung:
Kostenschätzung
(15.11.15) |
940.547
€ |
Kostenberechnung (28.06.16) |
1.130.905,00 € |
Ing-Vertrag |
190.077,72 € |
Baugrunduntersuchung |
ca. 5.000 € |
statische Berechnung |
ca. ? |
SiGeKo |
ca. 50.000 € |
Genehmigungsgebühren |
ca. ? |
FFH-Vorprüfung |
ca. 5.000 € |
Summe nach akt. Schätzung |
ca. 1.400.000 € + X
€ |
Die mit "ca." und Fragezeichen markierten Positionen können
aktuell nicht genau beziffert werden. Das liegt auch daran, dass in
einer Kleinstadt kaum Erfahrung mit solchen Bauten vorliegt.
Der Zeitplan sieht den Bau von Oktober 2016 bis September 2017 vor.
Endgültig ist das noch nicht.
Fördermittel:
Ein Blick in die gültigen Vergaberichtlinien zeigt, dass bei
korrekter Auslegung dieser Bestimmungen kein Cent zu erwarten ist. Die
Stadtverwaltung ist nach Gesprächen mit den Bearbeitern bei
der BezReg dennoch hoffnungsvoll und erwartet eine
Fördermittelzusagein 2017. Seitens der Stadt wurde
jedenfalls alles unternommen, um diesen Zuschuss zu erhalten. Unter
anderem wurde ein "Verkehrskonzept" kunstvoll gefertigt, das
überzeugend darlegt, dass ohne diese Brücke die
Tourismusströme kaum zu bändigen sind.
Auch wenn wir die Fördermittel erhalten, bleibt die Frage, ob
die Ausgabe von fast 1,5 Mio. € für diese
Brücke gerechtfertigt ist.
Auch
Fördermittel sind unsere Steuergelder!
Erwin
Fritsch, 29.06.16
Fördermittel
für die Rurbrücke in Abenden
Mit jeder Sitzung des Bauausschusses waren die Kosten für die
Sanierung der Brücke teurer geworden. In der Sitzung am
12.11.15 (siehe: unten)
entschied sich der Ausschuss dann gegen unsere Stimmen für die
neueste und teuerste Variante (1.050.000 €). Ein wesentliches
Argument war: Nur für diese Lösung stellte der
Ingenieur
Fördermittel in Aussicht. Erriet auch zu einer
"zügigen
Einreichung der Förderanträge".
In meinem Kommentar zur
Sitzung hatte ich geschrieben:
>>Ich
habe Zweifel, ob es z.B. gelingt im Förderantrag die
"Verkehrswichtigkeit der Straßenverbindung nach dem
Bebauungsplan, auch unter dem Gesichtspunkt der Anbindung an den
ÖPNV" überzeugend darzustellen."<<
Seitdem wurden weder Rat noch Ausschuss über eine
Förderungsentscheidung informiert.
Inzwischen wurde über die "Fördervorhaben Kommunaler
Straßenbau 2016" in NRW entschieden. 89 neue
Straßenbauvorhaben der Städte und Gemeinden werden
in diesem
Jahr mit mehr als 60Mio. € gefördert. Die
Gesamtkosten
dieser Projekte belaufen sich auf rund 121 Mio. €.
Der Kreis Düren erhält z. B. für den Ausbau
der K 29 mit
Brückensanierungin der OD Kreuzau-Schneidhausen 1,99
Mio.
€ (Gesamtkosten 3,32 Mio. €).
Nideggen erhält für die Rurbrücke in Abenden
nichts.
D.h.: Der Förderantrag:
- wurde nicht, oder nicht rechtzeitig, gestellt
- oder konnte die Förderungsfähigkeit nicht
ausreichendüberzeugend darstellen.
Erwin
Fritsch, 16.05.16
12.05.16
Ratssitzung (Förderschulzweckverband)
Im Gegensatz zum Landkreis und allen anderen Gemeinden, die mehr oder
weniger willig oder unwillig der Entscheidung des Landrates zur
Gründung eines Förderschulzweckverbandes folgten, hat
Nideggen
diesen Beitritt verweigert. Bereits mehrfach haben sich Rat und
Ausschüsse mit diesem Thema befasst.
Am 19.01.16 bekräftigte der Rat seine bisherige Haltung mit
dem Beschluss:
- Der Rat der Stadt Nideggen lehnt den Abschluss einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung unter der Voraussetzung,
dass
vollständig der Betrag gezahlt wird, der auch bei einer
Mitgliedschaft im Förderschulzweckverband entrichtet werden
müsste, ab.
- Gleichzeitig bekräftigt der Rat der Stadt Nideggen
die
Bereitschaft, die tatsächlich verursachten Kosten der aus dem
Stadtgebiet Nideggen stammenden Schüler aus solidarischen
Gründen zu tragen und beauftragt die Verwaltung einen Entwurf
einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung an den
Förderschulzweckverband zu versenden, für die eine
Berechnung
analog zum Schreiben vom 07.12.2015 Grundlage ist.
Die Rechtslage ist eindeutig: Wir haben keinerlei
Zahlungsverpflichtung. Auch wenn wir keinen Cent zahlen, ist der Kreis
verpflichtet, die Beschulung der Kinder mit Förderungsbedarf,
die
nicht in anderen "normalen" Schulen unterrichtet werden
können,
sicherzustellen. Obwohl auch der Landrat nach reichlich viel Widerstand
einsehen musste, stellte er als Vorsitzender des Zweckverbands im
Schreiben vom 18.11.15 erneut die falsche
Behauptungauf,
Nideggens Beitritt zum Verband liege "Im Interesse aller
Kommunen
sowie vor allem der betroffenen Eltern und Schüler".
Richtig ist:
- Der Beitritt liegt im Interesse des Landrats, weil er die
exorbitant hohe Kreisumlage Dürens reduziert und
zusätzlich
einen, von den Verbandsmitgliedern kaum
nachprüfbaren Anteil
der Personalkosten in den Verband verlagert.
- Der Beitritt nützt den Kommunen, die die Kosten
für
Finanzierung und Instandhaltung ihrer bisherigen Schulgebäude
in
den Verband einbringen.
- Die betroffenen Eltern und Schüler haben keinerlei
Vorteile.
Bürgermeister Schmunkamp hat dieses Problem als eine der
"offenen
Baustellen" von seiner Vorgängerin geerbt, die er
bewundernswert
schnell, vielleicht zu schnell, schließen will. Deshalb legte
er
dem Rat den "Kompromissvorschlag" vor:
- Der Rat der Stadt Nideggen beschließt die
tatsächlich
verursachten Kosten der aus dem Stadtgebiet Nideggen stammenden
Schülerinnen und Schüler zu tragen. Die Verwaltung
wird
beauftragt, dazu vorrangig einen Beitritt zum
Förderschulzweckverband zu realisieren oder auch einen
öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen, beides
unter
der Bedingung, dass die tatsächlich entstandenen Kosten dabei
nicht überschritten werden.
- Für den Abrechnungszeitraum bis zum 31.12.2016 ist
die Stadt
Nideggen aufgrund der damit teilweise verbundenen negativen
Auswirkungen auf die Haushalte der Mitgliedskommunen bereit, den vollen
Beitragssatz zu tragen.
- Darüber hinausgehende Zahlungen werden
abschließend ausgeschlossen.
Bei diesem "Schnellschuss" unterliefen ihm handwerkliche Fehler:
- Notwendige Korrektur des Nideggener Berechnungsvorschlags
nachdem
er ihn an Landrat, seine Bürgermeisterkollegen und unsere
Fraktionsvorsitzenden versendet hatte. An einerStelle fehlte
das
kleine, aber dort entscheidende Wörtchen "hälftig",
- Die Nideggen entstehenden Kosten, die in der
Beschlussvorlage vom
26.04.16 beschrieben wurden, korrigierte er mit Mail vom 04.05.16.
Entscheidend waren aber 3 Fehleinschätzungen:
- Seine Hoffnung, dass seine Bürgermeisterkollegen
zu einer
Satzungsänderung zu Gunsten Nideggens bereit seien, teilen wir
nicht annähern. Alle Erfahrungen sprechen dagegen.
- In der Ziffer 2. seines Vorschlages erhofft er sich
Nidegger
Rücksichtnahme auf die Finanzlage anderer Kommunen. Dazu haben
wir
wenig Anlass. Über 100.000 € sind einfach zu viel um
ein
Wohlfühlklima in der Bürgermeisterrunde zu
finanzieren.
Besonders ungeschickt: Den Vorschlag, den er in Ziff. 2 vom Rat
gebilligt haben wollte, hatte er dem Landrat vorher schon zugesagt.
- Er glaubte für seinen Kompromiss eine Mehrheit im
Rat zu
finden. Dazu hatte er vorab die Fraktionsvorsitzenden um die Meinung
ihrer Fraktionen gefragt. Gelernt hat er: Wenn ich ihm die Meinung der
Fraktion mitteile, gilt das. Es ist dann nicht meine Meinung, sondern
die der Fraktion. Andere Fraktionen sind anders!
Sein Vorschlag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Was ist zu tun:
- Zunächst nichts, schon gar nichts
Überstürztes,
Der Förderschulzweckverband hat einen schriftlichen Vorschlag
(Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages) erhalten. Die
-
schriftliche - Antwort können wir abwarten.
- Ob wir uns nachträglich auch an den Kosten ab
Gründung
des Verbandes beteiligen, können wir immer noch entscheiden.
Es
wäre fair, ist aber nicht zwingend. Es gibt keinen Grund es
jetzt
schon zu zusagen.
Erwin
Fritsch, 16.05.16
25.04.16
Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss
Privat-Park Kühlenbusch
Am 20.01.15 hatten wir im Haupt- und Finanzausschuss zum erstenmal nach
Wegesperrungen im Bereich Kühlenbusch gefragt. Wir wollten
wissen
nach welchen rechtlichen Grundlagen Wegesperrungen möglich
sind.
Die Auskunft war unbefriedigend (siehe: Mitteilungsvorlage).
Wir wurden mit den Bestimmungen des Landschaftsgesetzes abgespeist.
Dass seit einem halben Jahr der Sachgebietsleiter des Bauamtes an der
Planung ständiger Sperrungen beteiligt war, wurde
verschwiegen.
Statt dessen plauderte Herr Weber, Allgemeiner Vertreter der
damaligen Bürgermeisterin, über
vorübergehende Sperrungen wegen
Holzfällaktionen. War diese Desinformation von der
Bürgermeisterin gewollt oder war es nur Kompetenzmangel?
Nachdem das Ausmaß der Sperrungen und die beabsichtigte
Dauerhaftigkeit unübersehbar geworden war (siehe: EIFELON-Bericht), brachten wir es
auf die Tagesornung des zuständigen Umweltausschusses (siehe: unten).
Erneut war die Information durch die Verwaltung, nun unter neuem
Bürgermeister, so offensichtlich
lückenhaft, dass die Durchführung der
Sondersitzung am 25.04.16 einstimmig beschlossen wurde.
Ergebnisse der
Sondersitzung:
- Weitgehende Aufklärung über den
Sachverhalt.
- Einige Unklarheiten und Widersprüchlichkeiten
bleiben.
- Der Versuch zur endgültigen Aufarbeitung.
Weitgehende Aufklärung über den Sachverhalt:
- Auslöser war der neue Waldbesitzer, der zu einem
Erörterungsgespräch am 17.03.14 Vertreter
von ULB
(Untere Landschaftsschutzbehörde), Stadt Nideggen, Eifelverein
und
Forstbetriebsgesellschaft eingeladen hatte. Über das
Gespräch
fertigte Herr Gerhard von der ULB Monate später einen
Aktenvermerk (siehe: Anlage zur Mitteilungsvorlage), dessen Kopie
einer Kopie irgendwann und irgendwie ihren
Weg in Nidegger Akten gefunden hatte.
- Bei dieser Besprechung wurde eine Lösung gefunden:
Der seit2005 gültige Landschaftsplan verbietet
für
dieses FFH-Gebiet (Flora Fauna Habitat, steht unter EU-Schutz):
"Flächen außerhalb von gekennzeichneten oder
befestigten
Straßen und Wegen zu betreten und Flächen
außerhalb
von befestigten oder besonders dafür gekennzeichneten Wegen
und
Straßen mit Fahrrädern zu befahren oder in diesen zu
reiten"
und fordert zusätzlich:
"geboten ist:die Regelung des Besucherverkehrs durch Beschilderung,
Informationstafeln sowie durch Lenkungen der Wegeführung
und
Sperrung von Trampelpfaden".
- Diese Regelungen wurden nun eben durchgesetzt. Alle
Beteiligten
waren zufrieden. Die Betroffenen brauchten sich nicht aufregen, sie
wurden ja nicht informiert.
- Als sie sich aufregten, konnte man sie trösten: Es
handelt sich ja gar nicht um "Sperrungen", sondern um "Wegelenkung".
Einige Unklarheiten und
Widersprüchlichkeiten:
- Bewundernswert ist die Geduld der ULB bei der Umsetzung der
Bestimmungen des Landschaftsplans. Sie zeigt sich auch an anderen
Stellen. Beispielsweise wird beim Campingplatz in Brück
permanent
mit Wissen der ULBjahrelang gegen die dort geltenden
Bestimmungen
des dortigen FFH-Gebietes verstossen Siehe:unseren
Antrag
an den Ausschuss). Proteste der Naturschutzverbände
bewirkten da wenig. Den Umweltausschuss Nideggens stört das
übrigens genau so wenig. Genau deshalb sitzt der
Campingplatzbesitzer ja seit Jahrzehnten im Stadtrat und sinnvoller
Weise auch im Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss.
- Erstaunlich dünn war die Aktenlage in der
städtischen
Verwaltung. Beschlossen war: "Alle sonstigen bei der Stadt vorhandenen
schriftlichen Unterlagen zu diesem Thema (Aktenvermerke,
Besprechungsprotokolle etc.)" vorzulegen. Es tauchte nur der oben
erwähnte Aktenvermerk auf, "irgendwann per EMail eingegangen".
Herr Esser hatte sich nicht die Mühe gemacht, den Ausdruck mit
Eingangsstempel oder handschriftlichem Eingangsvermerk zu versehen.
Als Bürgermeisterkandidat hatteHerr Schmunkamp
wiederholt
versprochen, die Mitarbeiter von dem Druck, ständig
Aktenvermerke
schreiben zu müssen, zu entlasten. Von diesen Aktenvermerken,
die
Frau Göckemeyer verlangt haben soll, tauchte kein einziger
auf.
Hat sie die mitgenommen?
Versuch zur
endgültigen Aufarbeitung:
- Einstimmig beschlossen wurde:
"Der Bürgermeister wird beauftragt eine
Bürgerbeteiligung mit
interessierten Bürgern, dem Eigentümer und der
Unteren
Landschaftsbehörde durchzuführen und den Ausschuss in
seiner
nächsten Sitzung im Juli zu informieren."
- Wie das ausgehen wird ist auch klar:
Sollten sich ausreichend viele interessierte Bürger mit der
Forderung nach konkreten wieder frei zu gebenden Wegen durchsetzen,
werden sie mit den Kosten für Ausschilderung und
Wegeinstandhaltung endgültig ruhig gestellt.
Wie geht es weiter?
Eine derart unsinnige und kontraproduktive Informationspolitik, wie sie
Frau Göckemeyer praktizierte, und wie sie alle anderen
Fraktionen
bis kurz vor dem Ende ihrer Amtszeit unterstützten wird es mit
Herrn Schmunkamp nicht mehr geben.
Erwin
Fritsch, 29.04.16
12.04.16
Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss
Planung
von Straßeninstandsetzungen
Im Zuge der Haushaltsberatungen 2016 hatten wir, als einzige Fraktion,
das Angebot des damaligen Kämmerers angenommen und ihm Fragen
zum
HH-Entwurf zu stellen. Damals war uns eine Straße aufgefallen
deren Erneuerung geplant war. Weil wir das für nicht notwendig
halten, fragten wir nach der Begründung. Herrn Dederichs
Antwort:
"Wir können auch irgend eine andere nehmen. Welche schlagen
sie
vor?" Das hielten wir für ein etwas planloses
Vorgehen.
In der Ratssitzung 15.03.16 lasen wir dann in der Sitzungsvorlage zum
Bürgerantrag Eschaueler Weg:
"Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass es eine
Vorgehensliste für die Instandsetzung von Straßen im
Stadtgebiet gibt, in der auch der Ausbau des Eschaueler Weges aufgrund
seines Zustandes mit an vorderster Front wiederzufinden ist."
Damit war klar:
- Erfreulich: Es gibt eine Planung.
- Unerfreulich: Nur stimmt sie mit der Beschlusslage im
Ausschuss
nicht überein. Wir hatten den Ausbau des Eschaueler Weges
abgelehnt.
Wir beantragten deshalb, diese Liste auf die Tagesordnung zu setzen.
Unser Antrag endete:
"Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss diese Liste vorzulegen und deren Erstellungs- und
Billigungsablauf zu erläutern."
Wir erhielten die beiden Listen, aber keine Antwort auf unsere Frage.
Statt dessen erhielten wir eine längliche Mitteilungsvorlage.
Statt eindeutig zu schreiben: "Das geht Euch nichts an!", erhielten wir
so erhellende Formulierungen wie: "Dies ist keine verbindliche Liste,
die im Sinne des Wortes verstanden werden darf, sondern es ist eine
verwaltungsinterne Übersicht, aus der Dringlichkeiten
erkennbar
sind."
Wir haben die Listen nicht detailliert geprüft sondern nur
festgestellt, dass:
- Die Prioritätenstufen kurz-, mittel- und
langfristig
verwendet wurden. "Z.B. Mittelfristig" ist ein definierter Begriff, der
in der Finanzplanung des Bundes, des Landes und wahrscheinlich allen
anderen Kommunen für den Zeitraum bis 2019 verwendet wird.
Warum
soll er ausgerechnet in Nideggen, wie in der Fußnote
beschrieben,
für 2019 – 2022 gelten?
- Es fehlt eine klare Definition
("Entscheidungskriterien-Katalog")
für eine nachvollziehbare Festlegung der
Prioritätsstufen.
Dass eine Planung existiert, ist gut und sinnvoll. Sie sollte aber
nicht "intern" sonder unter Beteiligung des Ausschusses, und damit der
Öffentlichkeit, stattfinden. Wie groß der
Handlungsbedarf ist und wann ungefähr welche Straße
erneuert
oder fertig gestellt werden kann, ist ja nicht völlig
uninteressant.
Wir stellten deshalb den
Antrag:
- Der vorliegende Entwurf
"Straßenerneuerungsplanung" ist zu
überarbeiten und durch einen Entscheidungskriterien-Katalog zu
ergänzen.
- Er ist dann den Ortsvorstehern und den Fraktionen mit der
Aufforderung zur Stellungnahme bis 01.10.16 zu übergeben.
- Der Entwurf, eingegangene Stellungnahme und die
Stellungnahme der
Verwaltung dazu sind dem Ausschuss im IV. Quartal 2016 zur
Entschlussfassung vorzulegen.
- Die " Straßenerneuerungsplanung" wird
jährlich (mit gleichem Ablauf) fortgeschrieben.
Das kam gar nicht gut an. Herr Müllejans (SPD) vermisste das
notwendige Vertrauen in die Verwaltung, Herr Fischer (CDU) wollte die
Verwaltung nicht "abwürgen" und Herr Hensch (FDP) wollte die
Verwaltung nicht verbürokratisieren. Der
Bürgermeister hielt
das Haushaltsaufstellungsverfahren für ausreichend
transparent.
Den Unterschied zwischen Planung und Umsetzung in den Haushalt konnte
oder wollte er nicht erkennen.
Ich forderte, der Ausschuss solle sich nicht nur um
Blümchenwiesen
kümmern und nicht, wie schon bei der Straßenliste
zur
KAG-Satzung, die Arbeit verweigern. Der Antrag wurde abgelehnt.
Wenn die 6-Monatsfrist der Geschäftsordnung abgelaufen ist und
sich die Begeisterung gelegt hat, bringen wir Thema wieder auf die
Tagesordnung. Es ist uns wichtig.
Privat-Park
Kühlenbusch
Ein Privatmann hatte im Laufe der Zeit den größten
Teil des
Waldgebietes Kühlenbusch (Steilhang zwischen Abenden und
Nideggen)
erworben. In einer "geheimen" Entscheidung der Unteren
Landschaftsschutzbehörde (ULB), die "bereits im September 2014
zwischen dem Kreis Düren (ULB), der Forstbetriebsgemeinschaft
Nideggen, dem Eifelverein, dem Eigentümer und der Stadt
Nideggen
(Herr Esser und Frau Krantz) abgestimmt" wurde, entstand daraus eine
Art "Privat-Park" mit Regelungen wie z. B. Wegesperrungen, dem Verbot
zugelassene Wege zu verlassen oder gar mit dem Fahrrad zu befahren.
Nachdem wir Anfang 2015 über Wegesperrungen informiert wurden,
hatten wir für die Ausschusssitzung am 20.01.15
Aufklärung
über die rechtlichen Grundlagen für
vorübergehende und
dauerhaft Sperrungen verlangt. In der MVL 5/2015
erfuhren wir, dass Waldbesitzer nach § 54 des Gesetzes zur
Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft solche
Anträge an die ULB stellen können.
§ 54 (2) regelt:
"Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn andernfalls die
zulässige
Nutzung der Flächen unzumutbar behindert oder
eingeschränkt
würde oder erhebliche Schäden entstehen
würden. Im
Übrigen darf die Genehmigung nur erteilt werden, wenn
hierfür
ein wichtiger Grund
vorliegt und die Sperrung unter Berücksichtigung des
Interesses der Allgemeinheit vertretbar ist. Die
Genehmigung ist in der Regel widerruflich oder befristet zu erteilen."
Dass bereits eine Regelung getroffen wurde, erfuhren wir weder aus der
Vorlage, noch in der mündlichen Erläuterung. Da wurde
nur
munter über Holzfällarbeiten geplaudert.
Inzwischen sind die Sperrungen und der verständliche Unmut der
Bevölkerung so ausgeufert, dass der Landkreis sich zu einer
Presseerklärung genötigt sah. Wir beantragten das
Thema
erneut auf die Tagesordnung zu setzen (Antrag und Presseerklärung finden
Sie: hier).
Die Mitteilungsvorlage,
die wir nun erhielten, brachte mehr Verschleierung als
Aufklärung.
Dass ein Sachgebietsleiter und eine Sachbearbeitung so einer
Maßnahme zustimmen, ohne die Bürgermeisterin zu
informieren,
ist unwahrscheinlich. Dass Frau Göckemeyer zustimmte, ohne Rat
oder Ausschuss zu informieren, glaube ich schon eher.
Ein "wichtiger Grund" im Sinne des § 54 (2) war bereits der
Presseerklärung nicht zu entnehmen und wurde auch in der
Vorlage
verschwiegen. Der Besitzwechsel mag nur dem Besitzer wichtig genug sein.
Völlig unsachlich wurde die Vorlage im Abschnitt:
"Dass der in der Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses am 20.01.2015 von den
Menschen für Nideggen angekündigte Antrag zur
Thematik für den Bau-, Planungs-,
Denkmal- und Umweltausschuss bis heute nicht bei der Verwaltung
einging, könnte
ebenfalls dahingehend ausgelegt werden, dass kein weiterer Beratungs-
und
Informationsbedarf bestand."
Wer in einer Sitzungsvorlage den Konjunktiv verwendet ("
könnte
ausgelegt werden"), verlässt die Sachlichkeit und spekuliert:
- Die Aussage ist falsch. Die Bürgermeisterin, hatte
die Pflicht zur Information in wichtigen Angelegenheiten.
- Den anderen Fraktionen wird Desinteresse an wichtigen
Angelegenheiten unterstellt.
Wir beantragten:
- Der TOP wird in die nächste, noch im 1. Halbjahr
2016 einzuberufende, Sitzung dieses Ausschusses vertagt.
- In dieser Sitzung sind vorzulegen:
- Verfügung der ULB, der zu entnehmen ist: Eingang bei der
Stadt
Nideggen, rechtliche Grundlage und Begründung und zeitliche
Befristung.
- Karte Kühlenbusch mit Markierung der freien und gesperrten
Wege.
- Alle sonstigen bei der Stadt vorhandenen schriftlichen Unterlagen zu
diesem Thema (Aktenvermerke, Besprechungsprotokolle etc.).
- Der ULB ist Gelegenheit zu geben, einen Vertreter zur
mündlichen Erläuterung der Maßnahmen zur
Sitzung zu
entsenden.
Die CDU beantragte, zusätzlich die Wehrleitung einzuladen
(Rettungswege!).
Das wurde einstimmig beschlossen. Die Sondersitzung ist am 25.04.16,
19:00 Uhr.
Ausbau
Eschaueler Weg
Das Thema hatte der Bauamtsleiter, Herr Esser, bereits 2014
aufgegriffen. Damals wurde eine Ortsbegehung durchgeführt. Zu
der
von Herrn Esser vorgeschlagenem Ausbau kam es aber nicht. Der Ausschuss
beschloss damals:
"Die Verwaltung wird beauftragt, eine Anliegerbeteiligung mit den
nachfolgenden Maßgaben durchzuführen:
a) Die Abrechnung der Maßnahmen sollte nur im
Rahmen einer
freiwilligen Vereinbarung mit den Anliegern erfolgen, in der die
Anleger die Kosten übernehmen. Die Umlegung erfolgt nach
bewohnbaren Gebäuden, die am Eschaueler Weg liegen.
Gebäude
in der Peripherie sollen möglichst mit einbezogen werden.
b) Sofern eine Einigung über diese freiwillige
Beteiligung
der Anlieger nicht erzielt werden kann, erfolgt keine
Maßnahme."
Nun war ein Bürgerantrag eingegangen und an den Ausschuss
verwiesen worden.
Die Verwaltung schlug vor:
"Der Bau-, Planungs-, Denkmal-
und Umweltausschuss beschließt, den Eschaueler
Weg abriebfest zu
befestigen bzw. auszubauen. Dies gilt für den oberen Teil im
BPlan
nach BauGB und den
weiteren Verlauf in Richtung See - nach KAG oder für den
Bereich auf
Freiwilligkeit. Eine Anliegerversammlung, mit allen Anliegern, soll dazu
für beide
Bereiche einberufen werden, um abschließend zu
klären, in welchem
Umfang der Ausbau
durchgeführt wird."
Wir beantragten:
- Im BPlan-Bereich erfolgt kein Ausbau.
- Im Bereich ab Erzenreich erfolgt ein Ausbau nur im Rahmen
einer
freiwilligen Vereinbarung mit den Anliegern, in der die Anlieger die
Kosten in vollem Umfang übernehmen. Die Durchführung
kann
auch in Eigenregie der Anwohner erfolgen.
Die Entscheidung hätte zügig fallen können.
Unser Antrag
verzichtete nur auf die Befragung der Anlieger im BPlan-Bereich (die 90
% der Kosten für einen unnötigen Ausbau tragen
müssten)
und enthielt den Hinweis auf die Ausbaumöglichkeit in
Eigenregie.
Es ging natürlich nicht zügig. Altgedienten
Ratsmitgliedern
war die, schon mehrfach praktizierte Möglichkeit "Eigenregie"
völlig neu, und Herr Müllejans hielt wieder eine
Geschichtsstunde für notwendig.
Der Verwaltungsvorschlag wurde angenommen.
Kletterwald
Eschauel
Auch dieser TOP hätte zügig abgearbeitet werden
können.
Das Thema stand bereits am 02.11.15 und am 02.02.16 auf der
Tagesordnung. Es ging jetzt nur darum den angepassten Planungsstand als
Grundlage für das weitere Planungsverfahren zu billigen.
So einfach geht das im "Hoheitsgebiet Müllejans" schon gar
nicht!
Er tritt eifrig auf die Bremse und hofft anscheinend die Investorin
vergraulen zu können. Wir mussten also anhören, wie
er
länglichst den Vertreter des Planungsbüros belehrte
und
hartnäckig dessen Aussagen ignorierte. Auch die Ergebnisse
seiner
weiteren "Recherchen" bis zur notwendigen Anzahl der Dixi-Toiletten
wären verzichtbar gewesen. Herr Fischer unterstützte
ihn mit
ähnlich qualifizierten Beiträgen, wie den durch den
Verkauf
von Wurstsemmeln im Kletterwald zu befürchtenden
Umsatzeinbruch
beim Beach-Club Eschauel. Wir mussten uns das anhören und den
Bürgermeister für seine Geduld bewundern.
Ausgesprochen krass wurde es als Herr Müllejans immer wieder
eine
Bürgerbeteiligung forderte, die der Bürgermeister
immer
wieder zusagte. Da war von "Vertrauen in die Verwaltung" nichts mehr zu
bemerken.
Herr Schmunkamp rackerte sich sichtlich ab, um die
Müllejans-Zustimmung zu erreichen. Letztendlich wurde die
Bürgerbeteiligung in den Beschlusstext aufgenommen.
Dann wurde endlich zugestimmt, bei einer grünen Gegenstimme.
Wasserschutzgebiet
Am Lohberg - Kreuzau
Die Stadt hatte bereits eine gute Stellungnahme abgegeben.
Wir beantragten trotzdem eine Ergänzung und beantragten:
"Der BgM wird zu einer
erneuten Stellungnahme an die BezReg beauftragt.
Die Stellungnahme soll
u.a. folgende Hinweise enthalten:
- Der Erläuterungsbericht stützt sich auf
ein uns
unbekanntes Gutachten, das unter Berücksichtigung aller
denkbar
möglichen Entwicklungen zu einer überdehnten
Ausweisung der
Schutzzone III B führt. Die eingestandene "unsichere
Datenlage"
führt zu dieser Überdehnung.
- Um die Belastung der
Grundstückseigentümer
(Dichtigkeitsprüfungen) rechtfertigen zu können,
bedarf es
konkret nachweisbare und überprüfbare Grundlagen.
- Ggf. sind zusätzliche
Aufschlüsse bereits vor Festlegung der Schutzzonen
einzurichten.
- Die Auswirkung möglicher geringerer genehmigter
Fördermengen auf die Ausdehnung der Schutzzone III B sind
darzustellen.
- Ein Erörterungstermin unter Beteiligung der Stadt
Nideggen
ist ausdrücklich, als Voraussetzung für eine
abschließende Stellungnahme, erneut zu fordern.
Nach dem
Erörterungstermin ist
der Ausschuss über das Ergebnis zu informieren und zur
abschließenden Stellungnahme aufzufordern. Die dazu
notwendige
Terminverschiebung ist, unter Hinweis auf den nicht durch die Stadt
Nideggen aufgebauten Zeitdruck, zu beantragen. In der gleichen Sitzung
ist der Ausschuss über die Kosten, die durch eine
möglicherweise notwendige Beauftragung eines neutralen
Gutachters
entstehen könnten, zu informieren."
Wegen einiger noch notwendiger Telefonate war dieser Antrag erst 2
Stunden vor der Sitzung fertig geworden und dem Bürgermeister
genau so unbekannt, wie den anderen Ausschussmitgliedern und meinem
Fraktionskollegen. Ich bot an, die einzelnen Punkte zu
erläutern.
Das wurde lautstark abgelehnt, am lautstärksten von den
Herren,
die sich vorher mit Wurstsemmeln und Dixi-Klos verzettelt hatten.
Der Bürgermeister bat, die Beauftragung in Anregung zu
ändern, um die Punkte in Ruhe und
unbelästigt
prüfen zu können
.
Das wurde bei einer grünen Gegenstimme beschlossen.
Man kann
über alles lachen, aber nicht mit jedem.
Pierre
Desproges (1939-1988)
Erwin
Fritsch, 14.04.16
15.03.16
Ratssitzung
InstandsetzungNeffelbach-Brücke
Embken
Im Haupt- und Finanzausschuss am 23.02.16 wurde die
Möglichkeit
erwogen, die Brücke erst 2017 (nach Zusage möglicher
Fördermittel) zu erneuern. Für 2016 war eine
"Billiglösung" vorgeschlagen worden. Die
Brücke sollte
mit einer darübergelegten Stahlplatte stabilisiert werden. Der
Bürgermeister wollte diese Lösung bis zur Ratssitzung
prüfen lassen.
Als Ergebnis der Prüfung lag nun eine Stellungnahme des
Ing-Büros Cornelissen vor. Dieses Büro hatte die
Brücke
bereits 2014 geprüft und als "Schadensbeseitigung kurzfristig
erforderlich" eingestuft. Entsprechen wenig überraschend fiel
die
Stellungnahme aus: "Biligllösung" völlig untauglich.
Nun wurde beschlossen, dass die Instandsetzung der Brücke 2017
mit
einem max. Eigenanteil der Stadt von 10.000 € unter
freiwilliger
Beteiligung Dritter erfolgen soll. Von den 4 Hauptnutzern ist einer der
Wasserzweckverband, der seine Beteiligung, durch Übernahme des
Abrisses der alten Brücke, schon erklärt hat. Von den
verbleibenden 3 Hauptnutzern hat einer schon abgelehnt. Das wird die
Freiwilligkeit der anderen nicht fördern.
Diesen Tagesordnungspunkt werden wir noch mindestens einmal vorgelegt
bekommen.
KAG-Satzung
Für Straßen-Erneuerung oder Fertigstellung gibt es 3
unterschiedliche Abrechnungsarten:
- "Fertigstellung"
Die erstmalige Fertigstellung wird nach dem BauGB (Baugesetzbuch)
abgerechnet. Die Anlieger tragen 90 %, die Stadt 10 %.
- "Laufende Unterhaltung"
Schäden werden ausgebessert. Die Straße wird
"geflickt". Finanzierung durch die Stadt.
- "Erneuerung"
Finanzierung durch vorwiegende Beteiligung der Anlieger, nur
Restbeteiligung durch die Stadt. Die Beteiligung der Anlieger richtet
sich nach der Straßenart (hoch: Anliegerstraße,
niedrig:
Hauptverkehrsstraße). Einzelheiten (Prozentanteile) regelt
die
KAG-Satzung (KAG: Kommunalabgabengesetz).
2014 gab der StGB (Städte- und Gemeindebund) eine neue
Mustersatzung heraus, die der aktuellen Rechtsprechung entsprach. Die
Nideggener Satzung war veraltet und sollte ersetzt werden.
Damit begann eine fast unendliche Geschichte.
11.02.14 |
Ausschuss
Die Verwaltung legte ihren Entwurf vor und erwartete, dass er vom
Ausschuss gebilligt und in der nächsten Ratssitzung
verabschiedet
würde.
In diesem Entwurf waren immerhin Änderungen gegenüber
der
Mustersatzung vorgenommen worden: Der Gemeindenamen "Nideggen" war
eingefügt worden und alle Prozentsätze auf die nach
Meinung
des StGB rechtlich möglichen Höchstsätze
gesetzt worden.
Damit hatte sich die Kreativität der Verwaltung
erschöpft.
Das hatte natürlich auch einen gewissen Charme: Für
den
Fall, dass die Rur bis Nideggen schiffbar würde,
hätten wir
die passenden Regelungen für die Hafenzufahrten in
Brück
schon in der Satzung geregelt gehabt.
Schwieriger wurde es bei den Straßenkategorien: Ein paar
konkrete
Fragen nach Straßennamen führten zu recht vagen
Antworten.
Damit war klar: Die Satzung musste überarbeitet und durch
einen
Anhang (Straßenliste), in dem die Straßen den
entsprechenden Kategorien zugeordnet sind, ergänzt werden.
Bei der Forderung nach der Straßenliste blieb unsere Fraktion
beständig. Bei den anderen Fraktionen wechselte diese Haltung
mehrfach.
Die Satzung wurde vertagt. Die Fraktionen sollten
Änderungsvorschläge zur Satzungsanpassung machen, die
Verwaltung eine Straßenliste erstellen. |
01.04.14 |
Ausschuss
Wir hatten eine Liste mit 11 Änderungsvorschlägen
vorgelegt -
die anderen Fraktionen nichts. Die Straßenliste war nicht
erstellt worden.
Wir wiederholten unsere wesentlichen Forderungen:
- Der Ablauf: Erst Bürgerbeteiligung der
Grundstückseigentümer. Dann Beschluss Bauausschuss.
Dann Ratsbeschluss.
- Straßenliste als konkrete Grundlage, statt
Einzelentscheidungen.
Ergebnis: Erneute Vertagung. |
19.08.14 |
Ausschuss
Nun wurde eine Straßenliste vorgelegt. Sie war aber
offensichtlich recht lustlos angelegt und untauglich. Wer noch nie
einen Nideggener Ortsteil betreten hatte, hätte mit Google
Maps
feststellen können, dass Straßen mit wahrscheinlich
völlig unterschiedlichem Verkehrsaufkommen der gleiche
Kategorie
zugeordnet waren.
Erneute Vertagung. |
09.09.14 |
Ausschusss
Wiederholung der Ausschusssitzung vom 19.08.14. Die CDU hatte
damalseinen "Sachkundigen Bürger" entsandt, der
nicht vom Rat
gewählt worden war - das war mir aufgefallen.
Also gleiche Vorlagen wie am 19.08.14 und gleiches Ergebnis: Vertagung. |
30.10.14 |
IFG
(Interfraktionelles Gespräch)
Nun sollten Vertreter der Fraktionen die Entscheidung vorbereiten.
Als Vertreter der Verwaltung kam Herr Esser und brachte einen Ordner
mit allen Papierunterlagen mit. Ein Notebook, um die Satzung zu
überarbeiten, fehlte.
Für die SPD kam Herr Müllejans, für MFN ich.
Herr Hensch
(FDP) kam dann auch noch. Von den anderen Fraktionen kam keiner.
Es war eine nette Unterhaltung,aber nutzlos. |
28.05.15 |
IFG
- 2. Versuch
Herr Dederichs vertrat die Verwaltung, alle Fraktionen waren vertreten.
An Hand unserer 11 Punkte-Liste wurden die Satzungsänderungen
besprochen. Auch über den wesentlichen Knackpunkt (Ablauf: Erst
Bürgerbeteiligung der Grundstückseigentümer.
Dann
Beschluss Bauausschuss. Dann Ratsbeschluss) konnten wir uns einigen.
Zu den Prozentsätzen machte Herr Fischer (CDU) den Vorschlag
"10 %
über den Mindestsätzen des StGB". Herr Hensch (FDP)
und ich
stimmten zu.
DieStraßenliste, die auch Herr Dederichs
für sinnvoll
hielt, sollte nun bis zur nächsten Auschusssitzung ernsthaft
überarbeitet werden. |
16.06.15 |
Ausschuss
Nun war Herr Obladen als FDP-Vertreter anwesend. Der von mir
vorgelegten Prozentsatz-Übersicht wollte er nicht zustimmen.
Die
Straßenliste wurde nicht vorgelegt.
Erneute Vertagung. |
02.02.16 |
Ausschuss
Bereits in seiner ersten Besprechung mit den Fraktionsvorsitzenden
hatte Herr Schmunkamp erklärt, dass er für eine
Überarbeitung der Straßenliste sorgen werde.
Sie lag jetzt in deutlich besseren Zustand vor. Wir hatten sie in der
Fraktionssitzung gründlich studiert und 2 Stunden lang
überarbeitet. Das Ergebnis legten wir als
Änderungsvorschlag
vor. Den anderen Fraktionen war das wohl zu mühsam gewesen.
Damit
war die Mehrheit (alle Fraktionen außer MFN) jetzt der
Meinung:
Die Liste brauchen wir nicht.
Als Satzungsentwurf wurde aber nicht der Stand vom 16.06.15 vorgelegt,
sondern der Stand vor dem 2. IFG Versuch. Auch das scheint den anderen
Fraktionen entgangen zu sein. Wir waren die einzigen, die auf die
Differenzen hinweisen konnten. Der Bürgermeister konnte die
Differenzen nicht begründen. Wer auch immer in der Verwaltung
sich
für die alte Version entschieden hatte, dem
Bürgermeister
hatte er damit keinen Gefallen getan.
Die CDU schlug nun vor, die Prozentsätze aus der alten
KAG-Satzung
zu übernehmen, SPD und MFN stimmten zu. Die Satzung wurde an
den
Rat überwiesen, unsere Differenzliste zum Satzungstext sollte
von der Verwaltung erneut geprüft werden. |
Nun lag die Satzung zur Entscheidung vor. In der Fraktionssitzung
hatten wir besprochen, uns auf die Durchsetzung zweier
Änderungen
im Satzungstext und die Prozentsätze (Mindestsatz +10
%) zu
konzentrieren:
Satzungstext:
- § 10 (2) lautete: "Der Straßenbaubeitrag
kann
abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich
nach der
voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser
Satzung zu
ermittelnden Straßenbaubeitrages. Ein Rechtsanspruch auf
Ablösung besteht nicht."
Wir wollten den 2. Satz gestrichen haben. Er ist nicht nur eine
unnötige Wiederholung, sondern eine Irreführung. Eine
Kann-Bestimmung bedeutet eben nicht, dass die Entscheidung beliebig
getroffen werden kann und sie der Betroffene hinnehmen muss. Es handelt
sich um eine Ermessensentscheidung, die selbstverständlich vor
einem Verwaltungsgericht geprüft werden kann.
Nachdem ich
das zu erklären versucht hatte, sprach Herr Klöcker
(Unabhängige) von der unnötigen Wiederholung, deren
Streichung
er zustimmen könnte.
- § 14 Beteiligung der Betroffenen (Erst
Bürgerbeteiligung der Grundstückseigentümer.
Dann
Beschluss Bauausschuss. Dann Ratsbeschluss).
Die Verwaltung wollte das nicht in der Satzung festgehalten haben. Auch
Herr Müllejans wollte das zunächst nicht, stellte
aber den
Antrag, grundsätzlich so zu verfahren. Es dauerte, bis er mit
der
Aufnahme in die Satzung einverstanden war.
Die Satzungsänderungen
konnten wir nicht durchsetzen.
Die Debatte über die Prozentsätze begann erneut. Die
Cdu schwankte, die Unabhängen tendierten zum Maximalwerrt.
Unser Antrag "Mindestsatz +10 %"
wurde bei einer
Gegenstimme (Herr Nießen, CDU) angenommen, auch Herr
Klöcker
stimmte zu..
Damit ist die Endlos-Geschichte erst einmal beendet. Die
Prozentsätze sind moderat angehoben worden, die
Straßenliste
fehlt aber weiterhin. Damit sind die Diskussionen über die
Straßenkategorie-Zuordnung bei jeder Satzungsanwendung
vorhersebar
Wir
können das nicht ändern, die anderen Fraktionen waren
nicht bereit ihren Aufgaben gerecht zu werden.
Wenn Du
denkst es geht nicht blöder,
kommt ein Tweet von Markus
Söder..
Beate
Hinrichs - WDR 4 - Zur Sache am21.03.2016 (10 Jahre Twitter)
Erwin
Fritsch, 21.03.16
02.02.16Bau-,
Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss
Beleuchtung
für die Querungshilfe an der L 246 in Schmidt
2011 stellte Herr Hensch für die FDP einen Antrag für
diese Beleuchtung. Er tauchte bei keiner Sitzung in der Tagesordnung
auf. Das machte anscheinend nichts.Herr Hensch hatte seinen
eigenen Antrag wohl vergessen.
Die fehlende Beleuchtung an der Landstraße (Schulweg zur
Bushaltestelle) war ihm vielleicht doch nicht so wichtig.
Nun hatte Herr Thomas Fischer (Ortsvorsteher, CDU) sich der Sache
angenommen.
Die Verwaltung reagierte und schlug vor, die Beleuchtung,
"vorbehaltlich des Vorhandenseins von Restmitteln im Herbst 2016, ...
zu installieren.
Sollten keine Restmittel entstehen, so ist die Maßnahme 2017
im
Haushalt zu veranschlagen."
Das Angebot der RWE (ca. 10.500 €) lag dem Ausschuss vor.
Niemand
war gegen die offensichtlich sinnvolle Maßnahme. Beinahe
hätte der Ausschuss zugestimmt.
Im RWE-Angebot stand aber auch:
"Auf Wunsch der Ortsgemeinde ist die Beleuchtungsplanung vorgenommen
worden, wodurch die Empfehlungen der DIN 13 201
"Straßenbeleuchtung" nicht eingehalten werden. Die Gemeinde
stellt RWE diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter
frei."
In den anderen Fraktionen hatte das wohl niemand gelesen. In der
Verwaltung anscheinend auch nicht. Unsere Frage nach der DIN-Abweichung
und möglichen Folgen blieb deshalb unbeantwortet. Der TOP
wurde in
die nächste Sitzung vertagt. Bis dahin soll die Verwaltung die
Frage klären.
KAG-Satzung
Für Straßen-Erneuerung oder Fertigstellung gibt es 3
unterschiedliche Abrechnungsarten:
- "Fertigstellung"
Die erstmalige Fertigstellung wird nach dem BauGB (Baugesetzbuch)
abgerechnet. Die Anlieger tragen 90 %, die Stadt 10 %.
- "Laufende Unterhaltung"
Schäden werden ausgebessert. Die Straße wird
"geflickt". Finanzierung durch die Stadt.
- "Erneuerung"
Finanzierung durch vorwiegende Beteiligung der Anlieger, nur
Restbeteiligung durch die Stadt. Die Beteiligung der Anlieger richtet
sich nach der Straßenart (hoch: Anliegerstraße,
niedrig:
Hauptverkehrsstraße). Einzelheiten (Prozentanteile) regelt
die
KAG-Satzung (KAG: Kommunalabgabengesetz).
2014 stand die Satzung erstmals auf der Tagesordnung. Der Ausschuss
sollte sie abnicken, in der nächsten Ratssitzung sollte sie
beschlossen werden. Es kam anders: Die Satzung entwickelte sich zum
Vertagungs-Spitzenreiter:
- 11.02.14, Ausschuss
- 01.04.14, Ausschuss
- 19.08.14, Ausschuss
- 09.09.14, Ausschuss
- 30.10.14, IFG (interfraktionelles Gespräch)
- 28.05.15, IFG
- 16.06.15, Ausschuss
- 02.02.16, Ausschuss
Am 16.06.15 hätte die Satzung beschlossen werden
können, wenn
die bis dahin zugesagte "Straßenliste" fertiggestellt worden
wäre. Das war sie nicht. Diese Liste soll festlegen welche
Straße welcher Straßenart zugeordnet ist (und
welche
Prozentsätze daher gelten). Diese Festlegung ist –
neben der
frühzeitigen Anliegerbeteiligung – für uns
ein
wesentlicher Punkt. Dadurch sollen Anlieger rechtzeitig auf sie
zukommende Kosten erkennen können.
Straßenliste
Für die Sitzung legte die Verwaltung nun eine Liste vor.
Wir hatten die Liste in der Fraktionssitzung geprüft und
überarbeitet. Das hatte uns ca. 2 Stunden gekostet. Den
anderen
Fraktionen war das offensichtlich zu aufwändig. Nachdem sie 2
Jahre lang unsere Forderung unterstützt hatten, entschieden
sie
sich nun für die einfachere Lösung: Verzicht auf die
Liste.
Prozentsätze
Die CDU schlug vor, die deutlich unter dem Verwaltungsvorschlag
liegenden Prozentsätze aus der alten KAG-Satzung
beizubehalten.
Herr Müllejans (SPD) und wir stimmten dem zu.
Satzungstext
Als Satzungsentwurf hatte die Verwaltung einen Text vorgelegt, der in 6
Abschnitten vom Stand 16.06.15 abwich. Auf die Abweichungen wurde nicht
hingewiesen, Gründe dafür wurden nicht angegeben. Den
anderen
Fraktionen war das anscheinend nicht aufgefallen. Der
Bürgermeister hatte vorsichtshalber das halbe Bauamt in die
Sitzung mitgebracht. Das half im aber auch nichts. Weder er noch seine
Mitarbeiter konnten die
vorgenommenen Änderungen begründen.
Der TOP musste in die nächste Sitzung vertagt werden.
Neffelbach-Brücken-Instandsetzung
in Embken
Über den Neffelbach führen 2 Brücken
(Kirschland und
Gerberweg), die beide sanierungsbedürftig sind. Die Verwaltung
argumentiert, dass wegen der Finanzsituation nur eine der beiden
Brücken erhalten und saniert werden kann.
Soweit verständlich. Weniger verständlich:
Die Verwaltung
- legte ein Schreiben des Herrn Cramer vor, in dem er
begründet, warum er für seinen Landwirtschaftsbetrieb
auf die
Brücke Gerberweg
angewiesen ist.
- schlug vor,nur die Brücke Kirschland zu
sanieren.
In einer Sitzungsunterbrechung durfte Herr Cramer nochmals seine
überzeugenden Argumente wiederholen.
Auch dieser TOP wurde vertagt. Die Verwaltung soll im Haupt- und
Finanzausschuss eine finanzierbare Lösung für die
Brücke
Gerberweg vorlegen.
Kletterwald
im Bereich Eschauel
In der Sitzung am 12.11.15 hatte der Ausschuss der Errichtung eines
Kletterwaldes durch die Salamander GmbH zugestimmt. Das von der Stadt
beauftragte Planungsbüro sollte die notwendigen
Genehmigungen (Flächennutzungsplanänderung)
vorbereiten.
So einfach wie erhofft, geht das nicht.
Offensichtlich gibt es 2 Problembereiche:
- Differenz zwischen Planungsbüro und Kreis
Herr May vom beauftragtenPlanungsbüro hält
sich
für fachlich versierter als die im
Kreis zuständige Frau Lersch. Zustimmen kann aber nur Frau
Lersch.
Da hilft es auch nichts im Ausschuss zu klagen ("Frau Lersch.
hat meine Mail nicht gelesen").
- "Hoheitsgebiet Müllejans"
Vor Jahrzehnten entstand ein Eintrag "Sondergebiet Erholung" im
Flächennutzungsplan. Damit wurden damals die
Anlegestege
gerechtfertigt, an denen Herr Müllejans privat nicht
völlig
uninteressiert scheint. An dem Eintrag "SO-Gebiet Erholung" im
Flächennutzungsplan darf keiner rütteln - auch Rat
oder
Bürgermeister nicht. Schon der Versuch führt zu einem
mit der
Geschichte der 70er Jahre beginnenden Vortrag, der nicht zu
unterbrechen, sondern nur noch zu ertragen ist.
Entsprechend länglich lief die "Beratung" dieses TOPs ab. Das
Planungsbüro wurde beauftragt, die Planung so
fortzuführen,
dass alle "Sonderinteressen" berücksichtigt werden. Der
ursprüngliche Zeitplan der Investorin (Eröffnung bis
Sommer
2016) ist jetzt schon überholt.
Durch derartige "Einmischungen" wird das Projekt
verzögert.
Brücke
bei der Ölmühle Gödersheim
Von der Ausschusssitzung 12.11.15 hatte ich berichtet:
"Aus dem Projekt (Sanierung der Brücke) war ein Projektchen
(Wiederaufbau der seitlichen Begrenzung) geworden. Das gefiel dem
Bauamtsleiter nicht.
Der Beschluss vom 31.03.15, es für 10.000 € zu
realisieren,
wurde nicht umgesetzt. Auf meine Nachfrage sagte der
Bürgermeister
nun die Umsetzung zu."
Als ich die Sitzungsniederschrift las, war mir klar wie es weitergeht:
Gar nicht!
(Protokollführer war der Bauamtsleiter. Er erwähnte
meine Frage, aber nicht die Antwort des Bürgermeister.)
Es hat sich bisher nichts geändert. Ich habe erneut
nachgefragt. Diesmal
erntete ich keine Zusage des Bürgermeisters, sondern die
Standard-Ausrede:Überlastung Bauhof!
Erwin
Fritsch, 10.02.16
01.12.15
Ratssitzung
Eine
der kürzesten Sitzungen
21
Tagesordnungspunkte (TOPs) in ca. 1 Stunde. Warum ging
dasso schnell?
Etliche TOPs waren reine Formalien (z.B. die Feststellungen
über
die Gültigkeit der Bürgermeisterwahlen und die
Nachbesetzungen in Gremien) oder TOPs, bei denen es keinen
Handlungsspielraum gibt. Beim "TOP 2 Einwohnerfragestunde" konnte der
Bürgermeister sich auch noch die Frage nach Wortmeldungen
ersparen. Einwohner waren nicht anwesend.
Haushalt,
Steuerhebesatzung und Gebührenfestsetzungen
Auch
diese TOPs waren schnell abgehandelt. Es wurde abgestimmt und
nicht mehr diskutiert. Die wesentlichen Argumente waren in der Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses am 24.11.15 (unten) bereits
ausgetauscht
worden. Den einzelnen TOPs wurde, mit wenigen Ausnahmen, zugestimmt.
Die Ausnahmen:
- Steuerhebesatzung
und Haushalt 2016:
Dagegen stimmten: MFN, FDP und H.G. Müller (Grüne).
- Abfallgebührensatzung:
Dagegen stimmte Heinz Klein (CDU). Die Kosten für die 1.000
Liter-Tonne sind ihm als Campingplatzbetreiber zu hoch. Die CDU hatte
zweimal vergeblich versucht, ihm durch eine Sonderregelung
"für
Gewerbetreibende" zu helfen.
Zum Ausgleich stimmte Herr Klein, wie alle anderen, der
Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung zu.
- Hundesteuersatzung:
Dagegen stimmten: FDP und Hönscheid (MFN).
- Friedhofsgebührensatzung:
Enthaltung: FDP.
Die festgesetzten Steuern und Gebühren finden Sie in den
Sitzungsunterlagen.
Förderschulzweckverband
Am
23.06.15 wurde beschlossen:
"Der Rat der Stadt Nideggen beauftragt die Verwaltung dem
Förderschulzweckverband
i.G. zur Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit
den Förderschwerpunkten
Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung sowie geistige
Entwicklung den
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
anzubieten."
Wir hatten oft genug nach dem Sachstand gefragt! Stets erhielten wir
die Auskunft, dass es noch keine Reaktion gäbe. Am 24.11.15
brachte der Bürgermeister dann von seinem Gespräch
mit dem
Landrat ein Schreiben des Verbandsvorstehers (Landrat) vom 18.11.15
mit. Darin steht: "Ein entsprechendes Angebot wurde bisher nicht
unterbreitet." In der Beschlussvorlage steht: "Mit Übersendung
des
o.a. Beschlusses am 25.06.2015 wurde dem Landrat das Angebot
unterbreitet." Anbieten bedeutet nicht nur den Beschluss mitzuteilen,
sondern klar darzulegen, unter welchen Bedingungen Nideggen zu einer
Vereinbarung bereit ist. Das wurde nun erneut beschlossen.
Das vom Bürgermeister zunächst irrtümlich
als "Rechnung" bezeichnete Schreibenenthält:
- die
Feststellung:
"Aus dem Gebiet der Stadt Nideggen besuchen zur Zeit 16 Kinder
Förderschulen des Förderschulzweckverbandes im Kreis
Düren."
- keine Zahlungsaufforderung, sondern die Behauptung:
"Die anteiligen Kosten für die Stadt Nideggen würden
somit
76.021,43 € im Jahr 2015 und 179.654,74 € in 2016
betragen."
- die Aufforderung, nun dem Zweckverband beizutreten.
Wir
bleiben bei der
Haltung, nur die nachweisbar durch die Beschulung
Nideggener Kinder entstehenden Kosten in einer Vereinbarung zu
übernehmen. Die auf den Cent genau angegebene
Beträge
müssen erst einmal schlüssig begründet
werden.
Erwin
Fritsch, 03.12.15
24.11.15
Haupt- und Finanzausschuss
Zentrales Thema dieser Sitzung waren die Beschlüsse zum
Haushaltsentwurf (mit seinen Anlagen: z.B.: Stellenplan, Sanierungsplan
und Satzung über die Steuerhebesätze) und die
Gebührensatzungen. Die Beratung und Beschlussfassung im
Ausschuss
sollte die Ratssitzung in der nächsten Woche soweit
vorbereiten,
dass der Kämmerer die Veränderungsliste zum
HH-Entwurf bis
dahin anpassen kann und der Rat dann die Empfehlungsbeschlüsse
des
Ausschusses nur noch bestätigt.
Dank unseres Antrages zur Entzerrung der Sitzungen und des
entgegenkommenden Verständnisses des Bürgermeisters
(Siehe
HuF-Sitzung am 03.11.15: "Ein Anruf genügte") hatten
wir
ausreichend Zeit uns mit dem HH-Entwurf zu befassen. Neben
schriftlichen Fragen hatten wir den Kämmerer auch zu einer
Fraktionssitzung gebeten um mündliche Fragen zu stellen. Wir
erhielten ausreichende Antworten.
Die zentrale Kernfrage blieb unbeantwortet: Wo wird auf
Wünschenswertes verzichtet? Nideggen verlangt von allen
Bürgern und allen Vereinen ständig ein Mehr an
Leistungen. Da
sollten die Bürger auch im Haushalt erkennen, dass Verwaltung
und
Rat sparen. Sparen bedeutet: Auf Wünschenswertes verzichten.
Anträge
zum Haushaltsentwurf
Die Fraktionen hatten Gelegenheit vor der Sitzung
Änderungsanträge zu stellen, die der
Kämmerer in einer
Synopse (= zusammenfassende und vergleichende Übersicht und
Gegenüberstellung) als Entscheidungsgrundlage darstellen
wollte.
Die Gegenüberstellung fiel etwas einseitig aus:
Wir stellten Anträge.
Die anderen Fraktionen nicht.
Unsere Anträge:
- Verzicht auf die Beschaffung einer 18.000 € teuren
Lautsprecheranlage für den Sitzungssaal.
So etwas ist wirklich wünschenswert, aber eben auch
verzichtbar.
Der Antrag wurde angenommen.
- Schrittweise weitere Reduzierung des Ansatzes (8.000
€) für Zeitungen und Fachliteratur.
Für 2015 hatten wir den abgelehnten Antrag auf
schrittweise Reduzierung des Ansatzes von rund 10.000 €
gestellt.
Der BgM wies auf die bereits erfolgte Reduzierung hinund
sagte
glaubhaft zu, das weitere geringfügige Reduzierungspotential
für die Zukunft zu prüfen.
Wir zogen den Antrag zurück.
- Ab 2017 Streichung des Ansatzes von 15.000 €
jährlich
für die Rechnungsprüfung durch einen
Wirtschaftsprüfer
(WP).
Die Prüfung durch WP ist gesetzlich nicht gefordert
– somit
keine Pflichtaufgabe. Ein Rechnungsprüfungsausschuss kann auch
selbst prüfen.
Diese, mehrfach abgelehnte, Forderung (siehe:
MFN-Info 4/2011) halten wir weiterhin aufrecht.
Diese Lösung hat Vorteile:Sie bietet die Möglichkeit,
den
Bürgern zu zeigen, dass Ratsmitglieder sich nicht nur
wortreich
engagieren.
Sie hat aber auch deutliche Nachteile. Sie bedeutet Arbeit für
RPA-Mitglieder und führt zu belästigenden Fragen an
die
Verwaltung. In der aktuellen Zusammensetzung des
Ausschussesist
sie nicht zu leisten, vom jetzigen Vorsitzenden sicherlich nicht
organisierbar.
Dass nur MFN für diesen Antrag stimmte, war abzusehen, er
wurde abgelehnt.
- Ansatz von 15.000 € in 2017 für die
europaweite Ausschreibung der städtischen Versicherungen
streichen.
Eine Neuausschreibung ist nicht zwingend erforderlich. Sie
könnte
zur Erhöhung der Kosten oder zur Auswahl eines weniger
kulanten
Versicherers führen.
Der Antrag wurde bei einer Gegenstimme (BgM) angenommen.
- Im Sanierungsplan die Bemerkung zur Zeile P03
"Die Verwaltung wird beauftragt die wirtschaftliche Optimierung der
Grundschulstandorte unter optimaler Nutzung der baulichen Ressourcen zu
verfolgen und die erforderlichen Umsetzungsschritte einzuleiten."
Ändern
in:
"Die Verwaltung wird beauftragt die Optimierung der
Grundschulstandorte unter optimaler Nutzung der
baulichen
Ressourcen auch unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu verfolgen und die
erforderlichen Umsetzungsschritte vorzuschlagen."
Den bisherigen Text verdanken wir noch dem Steuerkommissar. Eine
Optimierung nach rein wirtschaftlichen/finanziellen Gesichtspunkten
widerspricht den erklärten Intentionen der Landesregierung.
Dafür: BgM, MFN, Unanbhängige. Rest: Enthaltung.
Angenommen.
- Im Sanierungsplan die Bemerkung zur Zeile P13 "Vermarktung
städt. Liegenschaften"
Ergänzen durch:
"c) Anbieten der "Restflächen" an städtischen
Straßenrändern an Anlieger zur Reduzierung des
Bauhofaufwandes"
Restflächen an städtischen
Straßenrändern werden vom Bauhof, zumindest
sporadisch, gepflegt.
Dieser Aufwand kann reduziert werden.
Dafür: CDU, MFN, FDP, BgM. Enthaltung: SPD, Grüne.
Angenommen.
Verwendung
der Sportpauschale in 2016
Die FDP (Herr Obladen) beantragte die Streichung der Beschaffungen:
Spülmaschine, Kühlschrank, Getränketruhe und
Außenmobiliar Sportheim.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Ich erklärte, dass wir nicht gegen die Beschaffungen stimmen
werden und beantragte für die Zukunft, den
Anregungen des
Kämmerers zur Neuregelung zu folgen.
Beschlossen wurde:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Verwendung der
Sportpauschale auf der Basis der Abstimmung der Verwaltung mit dem
Stadtsportverband entsprechend
der Anlage 4 des Nachtrags zu den Beratungsunterlagen vom 20.11.2015.
Die Beschlussfassung zum Lehrschwimmbecken Schmidt (Ziffer 1) erfolgt
unter TOP 15.
(Gegenstimme: FDP, Enthaltung: MFN.)
Die Verwaltung wird beauftragt, die Systematik der Verteilung der
Sportpauschalenmittel mit den Vereinen und dem Stadtsportverband im
Jahr 2016 für die Folgejahre neu zu regeln.
(Einstimmig)
Nutzung
Lehrschwimmbecken Schmidt
(nicht öffentlicher Teil)
Der Verwaltungsvorschlag lautete:
- Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Umgestaltung des
Lehrschwimmbeckens Schmidt zu.
- Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem als Anlage 1
beigefügten Mietvertrag zu.
- Die Finanzierung der Umbaumaßnahme soll i. H. v.
höchstens 20.000,00 € aus Mitteln der Sportpauschale
erfolgen
(§ 6 Abs. 2). Die restlichen Kosten trägt der TuS
Schmidt.
Er wurde mehrheitlich angenommen. Wir haben dagegen gestimmt, weil der
Vorschlag von Frau Käppler, die bereit gewesen war eigenes
Geld zu
investieren und allein das Risiko zu übernehmen, die
für die
Stadt günstigste Lösung gewesen wäre.
Ankauf
Schlepper
(nicht öffentlicher Teil)
Wenn Sparen "bedeutet auf Wünschenswertes" verzichten, dann
lieferten Verwaltung und Ausschussmehrheit ein eklatantes Gegenbeispiel
dazu.
Vor einem Jahr wurde mit dem HH-Ansatz für 2015 die
Beschaffung
eines gebrauchten Schleppers für den Bauhof beschlossen. Dass
ein
neueres Fahrzeug langfristig wirtschaftlicher ist, war auch damals
bekannt. Wer nicht flüssig ist, muss sich auch mit
Gebrauchtfahrzeugen zufrieden geben. Das galt vor einem Jahr, das gilt
auch heute noch.
Da aber eine andere geplante Beschaffung nicht erfolgte, behauptete die
Verwaltung:
"Die Mittel stehen demnach zur Deckung der Mehrauszahlung bei der
Beschaffung des Schleppers zur Verfügung."
Wir waren dagegen. Die
Mehrheit sparte nicht. So wurden aus geplanten 45.000
€ nun 70.000 €.
Erwin
Fritsch, 26.11.15
12.11.15
Bauausschuss
Rurbrücke
Abenden
Dass die Rurbrücke in Abende dringend saniert oder erneuert
werden muss, ist unstrittig.
In der Bauausschusssitzung am29.09.15 legte der von der Stadt
beauftragte Ingenieur 4 Möglichkeiten vor. die Variante II
(861.000 €) bezeichnete er als die "wirtschaftlichste"
Lösung, warb aber auch für die Variante IV
(989.000
€) als "mittelfristig günstigste" Lösung.
"Mittelfristig
günstigst" bedeutet dabei: Die eindeutig teuersten Baukosten
bei -
hoffentlich - langfristig geringeren Instandhaltungskosten.
Die
Verwaltung hatte die Variante II empfohlen. Die Mehrheit tendierte aber
zur teuersten Lösung. Wir wolltenvor einer
Entscheidung auch eine sparsamere, einspurige, Lösung
geprüft
haben. Außerdem fehlten bei der Variante IV die Kosten
für
den notwendigen Grundstücksankauf. Der Ausschuss einigte sich
dann
darauf, dass die Entscheidung vertagt wird unddie Variante IV
mit
den Grundstückskosten unddie Lösung
für eine
einspurige Brücke kostenmäßig darzustellen
sind.
Zur Sitzung am 12.11.15 legte die Verwaltung eine neue Beschlussvorlage
vor und
empfahl nun die vom Ingenieur neu entworfene und empfohlene Variante IV
(Schreibfehler! Richtig: "Variante V". Siehe unten "Richtigstellung")
für940.546 €. Beschreibung und
Kostenschätzung des
Ingenieurs
hatten wir als Anlage zur Vorlage erhalten.In seinem
mündlichen
Vortrag waren es dann 1.050.000 €. Meine Frage nach der
Differenz
irritierte den Ingenieur. Erklären konnte er das
nicht. Die
anderen Fraktionen störte diese
Kleinigkeitüberhaupt
nicht. Für die Variante IV(Schreibfehler! Richtig:
"Variante
V". Siehe unten "Richtigstellung") spricht, dass sie den Anforderungen
zweier Förderprogramme (kommunaler Straßenbaus und
Maßnahmen des Wasserhaushaltes) entspricht. Ob
diese
Förderung überhaupt und in welcher genauen
Höhe erfolgt
ist unklar. Ich habe Zweifel, ob es z.B. gelingt im
Förderantrag
die "Verkehrswichtigkeit der Straßenverbindung nach dem
Bebauungsplan, auch unter dem Gesichtspunkt der Anbindung an den
ÖPNV" überzeugend darzustellen. Um in der
Förderungsfrage verbindliche Antwort zu erhalten muss erst
der Antrag mit ausführlichen Planungsunterlagen vorgelegt
werden.
Wir beantragten deshalb, zunächst nur diesen Schritt zu
beschließen. Alle anderen Fraktionen waren dagegen. Der
komplette
Vertrag für Planung und Überwachung der
Bauausführung
wurde beschlossen.
Die Kombination:
- Ratsmitglieder, die nicht wirklich an sparsamen
Lösungen
interessiert sind (Je teurer das Bauwerk, desto überzeugender
lässt sich die eigene verantwortungsvolle Tätigkeit
an der
Theke darstellen).
- Die HOIA (Honorarordnung Architekten und Ingenieure), die
die
Bezahlung in Abhängigkeit von den Baukosten regelt und damit
keinen Anreiz für die Suche nach kostengünstigen
Lösungen bietet
bringt den Bürgern eben entsprechende Mehrkosten.
Dass ein Ratsmitglied den Ingenieur fragte ob seine Honorarforderung
(immerhin rund 20 % zusätzliche Kosten zur Bausumme)
verhandelbar
sei, war der lächerlichste Beitrag in dieser Veranstaltung.
Richtigstellung
zu "Rurbrücke Abenden"
Zu o.a. Kommentar ging eine Bitte umRichtigstellung ein.
Schreiben des Ing.-Büros vom 26.11.15 (Eingang
02.12.15):
|
Meine Stellungnahme dazu:
|
"Ihre Kommentierung auf der Internetseite der Menschen
für
Nideggen haben wir gelesen. Hierzu ist folgendes richtig zu stellen:
|
|
Wir haben in der Ausschusssitzung am 12.11.15 die
Variante V der
Vorentwürfe vorgelegt.
|
Nachdem im ersten Abschnitt die Varianten I bis IV
erwähnt
wurden, ist klar, dass "die vom Ingenieur neu entworfene und
empfohlene Variante IV" einen Schreibfehler enthält.
Richtig ist: "die vom Ingenieur neu entworfene und
empfohlene
Variante V"
|
Die Variante IV, die kostengünstiger
wäre, entspricht im
Gegensatz zu Ihrer Darstellung nicht
einer
förderwürdigen Konstruktion.
|
Die Darstellung, dass die Variante IV
förderungswürdig sei, ist
in meinem Kommentar nicht
auffindbar.
|
Die Variante V wurde vorgelegt, um gleichzeitig eine
Förderungsmöglichkeit zu erreichen und Ihre Forderung
aus der
Sitzung vom 29.09.15 zu entsprechen, eine Einspurigkeit des
Fahrbahnquerschnittes zu prüfen.
Nach Rücksprache mit dem
Straßenverkehrsamt des Kreises Düren
wurde jedoch eine Mindestfahrbahnbreite von 5,30 m vorgeschrieben.
Eine Einspurigkeit der Fahrbahn ist in keinem Fall
förderfähig.
|
Die Spekulation, durch Wahl einer teuereren
förderungsfähigen Lösung Geld zu sparen,
fand in der
Sitzung am 29.09.15 nicht statt.
Der Beschlusslautete:
"Nach einem umfassenden Vortrag von Herrn Dipl.-Ing.
Cornelissen zu den unterschiedlichen Varianten der
Brückensanierung
beschließt der Ausschuss, dass
1. dieser TOP vertagt wird,
2. die Variante IV mit den Grundstückskosten und
3. die Lösung für eine einspurige
Brücke kostenmäßig
darzustellen ist."
Die Förderungsfähigkeit wurde erst in
der Sitzung am 12.11.15 vom Ingenieur als Argument
eingebracht.
Ob der Beschluss des Ausschusses bei der Umsetzung in
einen Auftrag an den
Ingenieur von der Verwaltung verändert wurde, ist mir nicht
bekannt.
|
Die Kosten der Variante V wurde in der Sitzung vom
Unterzeichner
mit 1.050.000 € beziffert und in der Präsentation
aufgeführt.
|
In der Sitzungsunterlage (Seite 7), die
zu Sitzungsbeginn vorlag, sind die
Kosten mit940.546,90€ beziffert.
1.050.000€ tauchten erst im mündlichen
Vortrag und in der Präsentation (Seite 20)
auf.
|
Ihre Nachfrage nach den Kosten war gegenüber
Ihrer Darstellung
keineswegs für den Vortragenden irritierend, es wurde Ihnen
mitgeteilt, dass Ihnen die detaillierte Kostenschätzung
umgehend
nachgereicht werden könne.
|
Bei einem Vortragenden, der zunächst in seinen
Unterlagen
blättert und dann nachträgliche Klärung
zusagt, habe ich
persönlich den – sicherlich subjektiven –
Eindruck, er sei
irritiert.
|
Diese liegt selbstverständlich der Verwaltung
vor und ist
gegenüber Ihrer Darstellung durchaus erklärbar. Die
Kosten der
beiden Varianten IV und V sind aufgrund der Unterschiedlichkeit der
Bauwerksabmessungen ebenfalls unterschiedlich.
|
Auch wenn die Kostenschätzunngder
Verwaltung vorliegt:Mir ist sie bisher nicht "umgehend
nachgereicht" worden.
Da ich sie nicht kenne, habe ich ihre
Erklärbarkeit auch nicht
bezweifelt.
|
Wir bitten dies in Ihrer eingangs erwähnten
Darstellung des
Sitzungsverlaufs zu korrigieren."
|
Warum auch nicht?
Das ist durch Wiedergabe des gesamten Textes erfolgt.
Erwin Fritsch,
02.12.15 |
Kletterwald
Rursee
Die Vertreterin der "GRÜNER SALAMANDER GmbH" die in Eschauel
einen
Kletterwald betreiben will war zur Sitzung eingeladen und durfte ihr Konzept
darstellen. Einstimmig wurde beschlossen, das Planungsbüro mit
der
Erarbeitung einer Flächennutzungsplanänderung zu
beauftragen
(Die Kosten trägt die GmbH). Die Vertreterin der GmbH war
entsprechend erfreut, sie hatte die erste (aber auch leichteste) Klippe
überwunden. Schwieriger dürfte es bei der
Artenschutzprüfung und den möglichen
Einwänden der
Naturschutzverbäne werden.
Windkraft Zülpich
Nachdem die Verwaltung weder Bürger noch Einwohner
über die
Offenlegung des Zülpicher
Flächennutzungsplanänderung
informiert hatte, hätten wir eine Sondersitzung des
Ausschusses
am 28.07.15 beantragt, um in einer deutlichen Stellungnahme
die
Nideggener Interessen wahrzunehmen.
Das Problem ist vom Tisch:
Nach Durchführung
der Offenlage wird die o.g. Zone westlich von Füssenich aufgrund
der eingegangenen Anregungen der Deutschen Flugsicherung wieder aus der
Flächennutzungsplanänderung herausgenommen,
da durch
die anstehende Verschiebung der Drehfunkfeueranlage in
Nörvenich
die Zone wieder innerhalb des 15 km – Radius liegt und die
Störungen durch die bisher im Anlagenschutzbereich von 15 km
existierenden 50 WEA so hoch sind, dass keine weiteren Anlagen als
zulässig eingestuft werden.
(Stadt Zülpich Beschlussvorlage Vorlagen-Nr.: 87/2015)
Die Firma Energiekontor hatte die listige Idee, das von der
DFS
gepachtete Grundstück mit dem Standort der Anlage aufzukaufen
und
den Pachtvertrag zu kündigen. Durch den neuen Standort am
Flugplatz Nörvenich kann sie sich weitere Planungen
für die
Zone 11 ersparen.
Da die Verwaltung den Ausschuss nicht informierte, übernahm
ich das.
Bauantrag
Gödersheim
In der Ausschusssitzung am17.07.14 wollten wir die
Rücknahme
des von der Verwaltung ohne Beteiligung des Ausschusses erteilten
Einvernehmens zum Bauantrag erreichen, weil
wir eine Baugenehmigung für rechtswidrig hielten.
Es ging um die Frage, ob es sich um den Antrag eines nach dem
Baugesetzbuch "privilegierten" Landwirt handelt. Herr
Müllejans
(SPD) hatte damals heftig argumentiert, dass wir zu dieser
Prüfung
gar nicht berechtigt seien. Das habe der Kreis bereits geprüft.
Einzelheiten finden Sie auf dieser Web-Seite und bei den
Unabhängigen unter "Heftige Anschuldigungen von MfN im
Bauausschuss".
Ich konnte nun bekannt geben:
Nach Prüfung der
Sach- und Rechtslage stellt der Petitionsausschuss fest, dass
das in Rede stehende Vorhaben weder nach den Vorschriften des
Baugesetzbuchs privilegiert noch als sonstiges Vorhaben
zulässig
ist. Es liegen erhebliche
Zweifel an der Rechtmäßigkeit
der erteilten Baugenehmigung zur Einrichtung einer landwirtschaftlichen
Betriebsstelle mit Betriebsleiterwohnung und
Altenteiler vor.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss der
Landesregierung (Ministerium für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung
und Verkehr - MBWSV) der
unteren Bauaufsichtsbehörde aufzugeben, die Rücknahme
der Baugenehmigung zu prüfen. Außerdem
bittet er das MBWSV, ihn über den Fortgang der Angelegenheit
zu berichten.
(Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen -
I.3/16-P-2015-10898-00 v. 30.09.15)
Mein Hinweis an Herrn Müllejans, dass wir nach unserer
Auffassung
verpflichtet sind zu möglichen Rechtswidrigkeiten anderer
Stellung
zu nehmen, führte zu einer seltenen Reaktion: Er schwieg!
Brückensanierung
Wollersheim
Dieses Projekt (Brücke bei der Ölmühle
Gödersheim) hat eine längere
Beratungsfolge,bei der es
schrittweise billiger wurde, im Ausschuss hinter sich:
- 01.04.14: 135.000 €
- 19.08.14: 68.358 €
- 30.09.14: 50.000 €
- 31.03.15: 10.000 €
Aus dem Projekt (Sanierung der Brücke) war ein Projektchen
(Wiederaufbau der seitlichen Begrenzung) geworden. Das gefiel dem
Bauamtsleiter nicht.
Der Beschluss vom 31.03.15, esfür 10.000 €
zu
realisieren, wurde nicht umgesetzt. Auf meine Nachfrage sagte der
Bürgermeister nun die Umsetzung zu.
Erwin
Fritsch, 14.11.13
03.11.15
Haupt- und Finanzausschuss
Haushaltsberatungen
Den Sitzungskalender hat Herr Schmunkamp von seiner
Vorgängerin "geerbt".
Vorgesehen war:
- Einbringen des Haushaltsentwurfs: Ratssitzung: 27.10.15
- Beratung im Haupt- und Finanzausschuss: 03.11.15
- Empfehlungsbeschluss im Haupt- und Finanzausschuss::
17.11.15
- Beschluss im Rat: 24.11.15
Wir werden, wenn überhaupt, im HH-Entwurf nur kleinere
Änderungen vornehmen können. Mehr lässt das
Stärkungspaktgesetz nicht zu. Wir wollen aber wenigstens
wissen,
worüber wir abstimmen sollen.
Ein Anruf beim
Bürgermeister genügte
Am Vormittag des 27.10.15 hatte ich den Bürgermeister
angerufen
und vorgeschlagen, die 2. HuF-Sitzung und die 2. Ratssitzung um jeweils
eine Woche zu verschieben. In der Ratssitzung gab er dann bekannt, dass
der Kämmerer sich bei der BezReg um eine 3-tägige
Terminverschiebung für die HH-Vorlage bemüht. In der
1.
Sitzung des HuF gab er dann bekannt, dass die BezReg zugestimmt hat.
Die beiden Folge-Sitzungen werden verschoben:
- Empfehlungsbeschluss im Haupt- und Finanzausschuss: 24.11.15
- Beschluss im Rat: 01.12.15
Das ging ohne formalen Beschluss, sondern mit einvernehmlichem Nicken
der Beteiligten.
Diese Sitzungsverlegungen ein ganz normaler Vorgang? Sollte man meinen,
aber mit
Bürgermeisterin Göckermeyer undenkbar!
Der HH-Entwurf
Entscheidend (wegen des Stärkungspaktgesetzes) ist, dass 2016
und
in den Folgejahren kein Defizit entsteht und der sowieso
überhöhte Steuersatz von 825 Punkten nicht weiter
ansteigt.
Der anwesende WDR-Mitarbeiter berichtete in der Lokalzeit brav, dass
das so kommt, wenn nichts "Unvorhergesehenes" eintritt. Wer dem
Kämmerer genau zuhörte, erkannte wie wahrscheinlich
das ist.
Gebührensatzungen
Das Kommunalabgabengesetz verlangt, dass die
Gebührenerträge
kostendeckend sein sollen. Es läßt aber eine Frist
von 4
Jahren zu, um Unter- oder Überdeckungen auszugleichen. Dadurch
kann ein ständiges Auf und Ab verhindert werden. in der
Sitzung
sollten die erforderlichen Satzungsänderungen beschlossen
werden.
Es kam anders:
- Friedhofsgebührensatzung
Die Unterdeckung von 23.000 € sollte in 2015 und 2016
ausgeglichen werden.
Wir beantragten:
Neue Vorlage mit Ausgleich innerhalb von 3 Jahren.
Angenommen.
- Winterdienst
2014 sollte eine Erhöhung beschlossen werden. Wir konnten
vorrechnen, dass die Aufteilung der Unterdeckung auf 2 Jahre eine
Beibehaltung der Sätze erlaubt. Frau Göckemeyer war
sauer und
drohte mit einem strengen Winter - Der kam nicht.
Nun könnte eine geringfügige Senkung beschlossen
werden, die
möglicherweise im Folgejahr zu einer stärkeren
Steigerung
führt.
Wir beantragten:
Neue Vorlage mit den Alternativen Ausgleich in einem und in zwei Jahren
und mit Aufschlüsselung der Personalkosten ähnlich
wie in der
Niederschrift der HuF-Sitzung 18.11.2014 (aber in lesbarer
Tabellenform). Die Personalkosten Verwaltung sind dabei
aufzuschlüsseln in Arbeits- und Bereitschaftszeiten.
Angenommen.
- Abwassergebührensatzung
Die Erhöhung wurde beschlossen.
- Abfallgebührensatzung
Diesmal beantragte die CDU Vertagung, weil sie noch Beratungsbedarf
habe. Angenommen.
Über die Satzungen wird nun am 24.11.15 beschlossen.
Nutzung
Lehrschwimmbecken Schmidt
Die Schließung des LSB wurde vom Steuerkommissar mit dem
Sanierungsplan 2013 beschlossen. Die Bürgermeisterin konnte
und
wollte mir die Frage, was aus dem LSB werden sollte, nicht beantworten.
Die angebliche Einsparung, die im Sanierungsplan festgeschrieben wurde,
hatte ich schon damals "Luftnummer" genannt: Die Zahl war aus der Luft
gegriffen.
Am 03.02.15 kam die SPD auf die Idee, vom Rat die Genehmigung zur
Gründung eines Trägervereins für das LSB zu
fordern. Ein
unsinniger Antrag. Immerhin sprach plötzlich auch Herr
Müllejans von der "Luftnummer" bevor er den Antrag
zurückzog (Einzelheiten)
Am 23.06.15 hatte Frau Käppler aus Schmidt den Umbau und die
anschließende Nutzung des LSB für Zumba-Kurse beantragt..
Sie wollte dazu eigenes Geld (25.000 €) einsetzen und war mit
einer Nutzungsdauer von max. 10 Jahren einverstanden.
Der Rat beschloss:
"Die Verwaltung wird beauftragt die Verhandlungen zum Umbau des
Schwimmbades mit Frau Käppler aufzunehmen. In den
Verhandlungen
soll eine Vertragslaufzeit von maximal 10 Jahren vorgesehen werden. Der
Vertrag ist lediglich mit einem Vertragspartner
abzuschließen."
Das wäre für die Stadt der Idealfall gewesen. Das
volle
Risiko wäre bei Frau Käppler gelegen. Die Stadt
hätte
keinerlei Kosten tragen müssen.
In der Ratssitzung am 01.09.15 lag ein fertiger Vertragsentwurf
Käppler-Nideggen vor. Wir hättem ihn genehmigen
können.Es kam aber anders.
Die "Schmidt-Fraktion" war tätig
geworden:
- Tanzsport-Veranstaltungen durch eine Privat-Person - das
geht ja
völlig am TuS Schmidt vorbei, der eine eigene Tanzabteilung
(mit
einem städtischen Mitarbeiter an der Spitze) hat.
- Der TuS Schmidt hatte vorher jahrelang nicht das geringste
Interesse an der Nuzung des LSB gezeigt.
Nun warFrau Käppler überzeugt worden, dass
sie nur mit
dem TuS zusammen tätig werden wollte. Der TuS wollte aber kein
Geld investieren, sondern spekulierte auf die Nutzung der
Sportpauschale. Mit dem Stadtsportverband, der das Recht hat
Vorschläge zur Nutzung dieser Gelder an den Rat zu richten,
hatte man
aber noch nicht gesprochen.
Der Rat beschloss:
"Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Stadtsportverband, dem TUS
Schmidt und Frau Valencia Käppler ein Finanzierungsmodell
für
die erforderlichen Umbaumaßnahmen sowie ein Nutzungsmodell
für die Räumlichkeiten abzustimmen."
In der Ausschusssitzung lag nun eine Vorlage vor, die als
Entscheidungsgrundlage völlig untauglich war:
- Der Abschnitt "Haushaltsrechtliche Relevanz" war
vorsichtshalber nicht ausgefüllt worden.
- Für die Stadt neu entstehende Betriebskosten waren
mit der
Formulierung "Die neu entstehende Sportfläche wäre
überdies in die Kalkulation der
Kostendeckungsbeiträge, die
von den Vereinen für die Nutzung städtische Hallen
erhoben
werden, einzubeziehen." recht vage umschrieben.
Ich erinnerte Herrn Schmunkamp an seine Aussagen zur
"Entscheidungsreife" von Vorlagen aus dem Wahlkampf. Nach ein paar
Tagen im Amt war er aber an dieser Vorlage noch nicht schuld.
Die Entscheidung wurde in die nächste Sitzung vertagt. Bis
dahin
ist die Folgekostenfrage zu klären und ein konkreter
Vertragsentwurf vorzulegen.
Wir werden nicht zustimmen, wenn die Betriebskosten
- auf die Steuerzahler umgelegt werden
- oder durch Erhöhung der Beiträge der
Nutzer der anderen Sporthallen erwirtschaftet werden.
Sportpauschale
Die Stadt erhält jährlich 40.000 € als
Sportpauschale.
Der Erlaß des MIK (Innenministerium) legt fest,
wofür sie
genutzt werden darf. Eine Zeitspanne, in der das Geld zweckgebunden
ausgegeben werden muss, gibt es nicht. Auch in den Vorjahren wurde das
zweckgebundene Geld sonicht komplett ausgegeben.
Bis
Jahresende 2015 werden 165.938,97 € "angespart" sein.
"Angespart" bedeutet aber nicht, dass es real verfügbar ist.
Würden wir in 2015 die "angesparte" Summme ausgeben,
müsste
der Kämmerer in gleicher Höhe den Kredit der Stadt
erhöhen.
Bisher war es guter und bewährter Brauch dem Vorschlag des
Stadtsportverbandes zur Verwendung zu folgen. Das setzt aber voraus,
dass er sparsam und vernünftig mit städtischen Geld
umgeht.
Diesmal werden wir die vorgeschlagenen Ausgaben nicht durchwinken:
Kühlschrank, Getränketruhe und Spülmaschine
- passen nicht so recht zur Definition im Erlaß:
"Unter Einrichtung und Ausstattung ist dabei das für die
jeweilige Sportart notwendige Anlagevermögen zu
verstehen."
- müssen von anderen Vereinen auch ohne
Inanspruchnahme städtischer Gelder beschafft werden.
Erwin
Fritsch, 05.11.15
Zusatz
zum Gebührendienst
Unmittelbar nach der Sitzung hatte ich meine Notizen mit einem
Ratskollegen verglichen, um korrekt berichten zu können.
Danach
hatte ich in o.a. Abschitt zum Gebührendienst geschriieben:
Winterdienst
Wir beantragten:
Neue Vorlagemit den Alternativen Ausgleich in einem und in
zwei Jahren
und mit Aufschlüsselung der Personalkosten ähnlich
wie in der
Niederschrift der HuF-Sitzung 18.11.2014 (aber in lesbarer
Tabellenform). Die Personalkosten Verwaltung sind dabei
aufzuschlüsseln in Arbeits- und Bereitschaftszeiten.
Angenommen.
Die Dürener Zeitung berichtete zu diesem Thema:
"Wie entwickeln sich die
Gebühren?
Nideggen. Die Frage welche Gebühren auf die Bürger
zukommen,
hat den Haupt- und Finanzausschuss beschäftigt. Beim Thema
Wasser
wurde die Frage sogar beantwortet: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat
einstimmig, die Grundgebühr beim Schmutzwasser
unverändert zu
belassen. Die Verbrauchsgebühr soll von 3,64 auf 3,61
€
sinken, die Grundgebühr beim Niederschlagswasser von 25 auf 26
pro
Quadratmeter steigen, die Verbrauchsgebühr von 80 auf 84 Cent.
Die Kalkulationen
der Friedhofsgebühren, der Gebühren
für den Winterdienst und die
Abfallgebühren werden
noch ergänzt.
So soll beispielsweise bei den Friedhofsgebühren der Verlust
rechnerisch auf drei Jahre verteilt werden. Auch hatte die MFN-Fraktion
noch Fragen zu Personalkosten. (sj)"
(DZ 05.11.15)
Gemäß der am 07.11.15 erhaltenen Niederschrift
wurden die Winterdienstgebühren doch beschlossen!
Irren ist menschlich.
Erwin
Fritsch, 08.11.15
27.10.15
Ratssitzung
Schmunkamps
1. Ratssitzung
Wir sind nicht unzufrieden mit dem Wahlausgang. Entscheidend ist:
- Die unsinnige
und für Nideggen absolut schädliche Amtszeit der
Bürgermeisterin Göckemeyer ist vorbei.
6 Jahre sind vertan!
- Mit Marco Schmunkamp haben wir einen
Bürgermeister, dem
zuzutrauen ist, dass er für einen fairen und sachlichen Umgang
des
Bürgermeisters mit den Einwohnern, mit den
Verwaltungsmitarbeitern
und mit dem Rat sorgen wird.
Bereits vor der 1. Ratssitzung begann Herr Schmunkamp mit einem
vernünftigen Umgang mit den Fraktionen. Im Gespräch
mit
unserer Fraktion war er gut vorbereitet, hatte klare Vorstellungen
über mögliche Änderungen und war offen
für
Anregungen. Auch in anderen Fraktionen wird er genau so vorgegangen
sein.
Sofort nach seiner Amtseinführung zeigte er, dass er willens
und
fähig ist, Sitzungen fair und sachlich zu leiten.
Schön
wäre es, wenn dies zumindest ein wenig auf die Ratsmitglieder
abfärben würde.
Fast alle Beschlüsse wurden diesmal einstimmig gefasst. Das
war
aber nicht Herrn Schmunkamps Ausstrahlung zu verdanken. Es lag an den
Tagesordnungspunkten, die kaum Anlass zu Kontroversen gaben.
Neue
Peinlichkeiten der CDU
Traditionell steht der stärksten Fraktion das Vorschlagsrecht
für den 1. stellvertretenden Bürgermeister, der
zweitstärksten für den 2. stellvertretenden
Bürgermeister zu. Dazu führen die
Fraktionsvorsitzenden
rechtzeitig vorher Abstimmungsgespräche. 2014 hatte dies noch
funktioniert.
Bei der Wahl des 1. stellvertretenden Bürgermeisters als
Nachfolger für Frau Esser funktionierte es nicht.
Die CDU leistete sich 4
Peinlichkeiten:
- Sie entschied sich für ein CDU-Ratsmitglied, das
für
dieses Amt wenig geeignet erscheint. Herr Fischer, der
Fraktionsvorsitzende der die Zustimmung anderer Fraktionen einholen
sollte, ließ sich Zeit. Am Nachmittag vor der Sitzung
informierte
er mich darüber, wen die CDU vorschlagen wollte. Eine
Unterstützung konnte ich nicht zusagen. Wir hatten bereits bei
der
Fraktionssitzung am Vortag darüber beraten, welche
Ratsmitglieder
wir für wählbar halten.
In der Sitzung erklärte Herr Fischer dann, dass die CDU keinen
Vorschlag habe.
1. Peinlichkeit!
- Nachdem die SPD Herrn Erler (SPD) vorgeschlagen hatte,
schlug
Herr Klöcker (Unabhängige) Herrn Hubert
Müller (CDU)
vor. Gegen den vom Fraktionsvorsitzenden erklärten Willen der
eigenen Fraktion sich von einer anderen Fraktion vorschlagen zu lassen:
Das geht gar nicht! Herr Müller reagierte nicht.
2. Peinlichkeit!
- Während der Sitzungsunterbrechung (zum Anfertigen
der
Stimmzettel) redeten – für alle im Saal Anwesenden
erkennbar
– Herr Klöcker und Frau Zentis (Grüne) auf
die Herren
Fischer und Müller ein, um zu verhindern, dass Müller
die
Kandidatur noch rechtzeitig ablehnt.
3. Peinlichkeit!
- Das Ergebnis der geheimen Wahl:
Müller 12 Stimmen
Erler 13 Stimmen
4 ungültige Stimmen
Herr Müller hätte von CDU, Grünen und
Unabhängigen 15 Stimmen erhalten können.
4. Peinlichkeit!
Stets
findet Überraschung statt.
Da, wo man's nicht erwartet hat!
(Wilhelm
Busch)
Erwin
Fritsch, 29.10.15
Wahlergebnis
27.09.15
Wir danken allen Wählern, denen das Bürgermeisteramt
zwei Wahlgänge wert war.
Wir danken Peter
Hüvelmann für seine Bereitschaft zur
Kandidatur in Nideggen und sein persönliches Engagement im
Wahlkampf.
Wir gratulieren Marco
Schmunkamp.
Er hat ein deutliches Mandat der Wähler für seine
Ziele erhalten.
27.09.15, Heinz Esser
1. Vorsitzender der
Wählergruppe Menschen für
Nideggen
Stichwahl
am 27.09.15
Kein Kandidat erhielt am 13.09.15 mehr als 50 % der gültigen
Stimmen.
Deshalb findet am
27.09.15 die Stichwahlstatt.
Sie haben die Wahl zwischen
Marco Schmunkamp,
der nach seiner Umschulung vom ehemaligen Zeitsoldaten zum
Verwaltungsbeamten knapp 3 Jahre praktische Erfahrung als
Sachgebietsleiter hat, und in dieser Funktion bereits gezeigt hat, wie
sehr er den richtigen Umgang mit den Bürgern noch lernen muss,
und Peter
Hüvelmann,
einem erfahrenen Verwaltungsmann, der seinen Beruf von der Pike auf
gelernt hat, und als Fachbereichsleiter und Allgemeiner Vertreter des
Vettweißer Bürgermeister erlebt und gelernt hat, wie
der
faire Umgang mit allen Parteien und den Bürgern zu
einvernehmlichen Ratsbeschlüssen führt, die die
Interessen
aller Bürger berücksichtigen.
Wählen
Sie Peter Hüvelmann!
Die
Wahlbeteiligung lag im 1. Wahlgang bereits bei nur 54 %. Bei einer
Stichwahl liegt sie erfahrungsgemäß noch niedriger.
Lassen
Sie nicht zu, dass eine Minderheit entscheidet, wer
Bürgermeister wird!
Wählen
Sie am 27.09.15!
13.09.15, Heinz
Esser
1. Vorsitzender der
Wählergruppe Menschen für
Nideggen
28.07.15
Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss
2014 hatten die Stadt Nideggen und einzelne Bürger im Rahmen
der
"Frühzeitigen Beteiligung" die Möglichkeit, ihre
Einsprüche gegen die Zülpicher Pläne geltend
zu machen.
Damals war Nideggen vor allem durch zwei zwischen Langendorf und
Wollersheim geplante Zonen betroffen. Entsprechend zahlreiche
Bürger, vorwiegend aus Wollersheim, meldeten ihren Widerspruch
an.
Wir hatten damals die von der Verwaltung vorgeschlagene Stellungnahme
der Stadt deutlich verschärft.
Inzwischen ist die Zülpicher Planung fortgeschritten. Die
Zonen
zwischen Langendorf und Wollersheim (und etliche andere) wurden
gestrichen. Neu aufgenommen wurde die Zone 11 zwischen Embken und
Füssenich. Nun fand die "Offenlegung" der aktuellen Planung
statt.
Das ist die letzte Möglichkeit für Bürger
und
öffentliche Institutionen Einspruch einzulegen, bevor der
Zülpicher Rat die Planung beschließt. Die Frist
endete am
10.07.15.In der Nideggener Verwaltung wurde diese Frist
offensichtlich "verschlafen". Kurz vor Fristablauf wurde die Verwaltung
durch eine MFN-E-Mail geweckt. Es kam zu einer
Fristverlängerung
und einer von uns beantragten Sondersitzung. Einzelheiten dazu finden
Sie in unserem Antrag.
Zur Sitzung legte die Verwaltung einen Entwurf einer Stellungnahme
vor. So richtig anfreuden konnten wir uns damit nicht.
Einige Beispiele:
Verwaltungsvorschlag |
Anmerkung |
Stadt Zülpich
Der Bürgermeister
Markt 21
53909 Zülpich
...
Sehr geehrter Herr Mohr, |
Eine etwas ungewöhnliche
Adressierung.
|
Die
Stadt Nideggen geht davon aus, dass die Flächen im FNP mit der
Bezeichnung Nr. 3, Nr. 6, Nr. 7 und Nr. 8 nicht mehr Gegenstand des
Verfahrens sind, da sie als sehr ungünstig einzustufen sind
und
eine deutlich ungünstigere Gesamtbewertung als dieanderen
Flächen haben. |
Wer das schreibt, signalisiert:
"Ich hatte keine Lust bis zur Seite 53 weiter zu lesen"
Dort steht:
verbleiben für die Darstellung von Konzentrations- zonen
für Windenergienutzung folgende Flächen:
Fläche Nr. 1 östlich Enzen an der
Stadtgrenze
Fläche Nr. 11 westlich Füssenich an der
Stadtgrenze
Fläche Nr. 12 Östlich Wichterich an der Stadtgrenze |
Die
artenschutzrechtlichen Belange wurden bisher nur in Bezug auf den BPL
G2 untersucht. Die vorliegende Artenschutzprüfung kommt zu dem
Ergebnis, dass die unter Berücksichtigung der Schutz und
Vermeidungsmaßnahmen und Maßnahmen zum
vorsorglichen
Artenschutz eine Zulässigkeit des Planvorhabens in Sinne des
Artenschutzes gegeben sei.
...
Für den BPL G1 sind entsprechende Untersuchungen im Zuge des
weiteren Verfahrens notwendig. |
Dieser
Text würde in Zülpich völliges
Unverständnis
auslösen. Dort gibt es diese Bebauungspläne G1 und G2
nicht.
Die gibt es in Kreuzau!
Der Text wurde aus einem Entwurf einer Nideggener Stellungnahme an
Kreuzau vom 26.08.14 kopiert. |
Ich
bitte darum, auch im weiteren Verfahren die von den Planungsvorhaben
betroffenen Bürgerinnen und Bürger in den jeweiligen
Ortsteilen der Stadt Nideggen umfassend zu informieren und diesen die
Möglichkeit zu eröffnen, ihre Einwendungen,
Anregungen und
Hinweise zu den Planvorhaben in geeigneter Weise vorzutragen. |
Das
ist nun wirklich nicht Aufgabe der Zülpicher Verwaltung. Das
gehört zu den Informationspflichten unserer
Bürgermeisterin. |
Ich hatte deshalb eine andere Stellungnahme entworfen. In unserer
Fraktionssitzung wurde sie besprochen undergänzt und
dann in
der
Sitzung vorgelegt,
Unseren Entwurf finden Sie hier.
Unser Antrag lautete dann:
Der Ausschuss
beschließt:
- Der Entwurf der Stellungnahme der MFN-Fraktion wird
gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, ihn der Stadt
Zülpich zuzustellen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausfertigung
zusätzlich dem Landrat des Kreises
Euskirchen, mit der Bitte um Kenntnisnahme der Ziffern 4.a und 4.b,
zuzustellen.
Der Antrag wurde mehrheitlich mit den Stimmen von CDU und MFN
angenommen (Ein FDP-Vertreter war diesmal nicht anwesend).
Erwin
Fritsch,29.07.15
23.06.15
Ratssitzung
Förderschulzweckverband
Nach dem erfolglosen Auftritt des
Landrates
in der Haupt- und
Finanzausschusssitzung am 09.06.15 hatte die Verwaltung dem Auftrag:
"Klärung der noch offenen Fragen bis zur Ratssitzung damit
dann -
möglichst in Kenntnis aller Fakten - beraten und ggf.
beschlossen
werden kann." Bis zur Ratssitzung waren wir wenig schlauer geworden.
Der Kämmerer war bei der Kämmerei des Kreises und
blieb bei
seiner Feststellung, die vorliegenden Zahlen sind noch immer nicht
belastbar. Die schriftliche Anfrage nach der Beschulungspflicht des
Kreises wurde soumfangreich wie ausweichend beantwortet.
Damit
wurde nun allen klar, dass ein Beitritt zu dem Verband für
Nideggen nicht in Frage kommt. Er dient nicht der "Solidarität
der
kommunalen Familie" (Landrat-Dauer-Floskel), sondern der Finanzierung
fremder Schulgebäude.
Die Verwaltung hatte einen Beschlussvorschlag vorgelegt, dem wir einen
besseren - eindeutigeren - gegenüberstellten:
MFN-Antrag:
Der Rat der Stadt Nideggen beauftragt
die Verwaltung dem Förderschulzweckverband i.G. zur Beschulung
der
Schülerinnen und Schüler mit den
Förderschwerpunkten
Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung sowie geistige
Entwicklung den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung anzubieten. |
Verwaltungsvorschlag:
- Der Rat der Stadt
Nideggen beschließt die Beschulung
der Schülerinnen und Schüler mit den
Förderschwerpunkten
Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung sowie geistige
Entwicklung im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung sicherzustellen.
- Der Rat der Stadt Nideggen stellt einen
späteren
Beitritt zum Förderschulzweckverband nach
abschließender
Klärung der finanziellen Rahmenbedingungen in Aussicht.
|
Der entscheidende Unterschied: "anzubieten",
statt "sicherzustellen".
Wir bieten eine Vereinbarung an, aber nicht zu jedem Preis. Der Landrat
hatte schließlich damit gedroht, dass so eine Vereibarung
teurer
werden könnte. Das werden wir nicht akzeptieren.
Unser Antrag wurde, bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung, angenommen.
Frau Göckemeyer wollte unbedingt noch Ziff. 2 ihres Vorschlags
retten: "Der Rat der Stadt Nideggen stellt einen späteren
Beitritt zum Förderschulzweckverband nach
abschließender
Klärung der finanziellen Rahmenbedingungen in Aussicht.". Eine
überflüssige Floskel, die keine Mehrheit fand.
Frau Zentis wollte eine weitere Ergänzung: "Die Stadt Nideggen
ist
bestrebt Schülerinnen und Schüler mit allen
Förderschwerpunkten in Nideggen zu beschulen." Eine noch
überflüssigere Floskel, die auch keine Mehrheit fand.
Wie geht es weiter?
- Der Landrat ist unhappy. So what?
- Die Beschulung Nideggener Kinder ist sichergestellt!
Und wenn wir uns doch geirrt haben?
- Wenn es dem Landrat gelingt, eine Lücke im
Schulgesetz zu finden und uns zu Zahlungen zu zwingen, statt fair zu
verhandeln?
- Dann können wir das nutzen um Heimbach und
Vettweiß für ihre Sekundarschüler zahlen zu
lassen.
Windkraft
Windkraft
Hürtgenwald
Im Bauausschuss hatte der Kämmerer, Herr Dederichs, keinen
Entwurf
einer Stellungnahme vorgelegt ("Was soll ich denn schreiben?"). Er
bekam einen klaren Auftrag.
Nun hatte er einen ordentlichen Entwurf vorgelegt. Er hatte sich
nur einen Patzer erlaubt, als er Frau Göckemeyers Wording
übernahm:
"Abschließend darf ich darauf hinweisen, dass der Rat der
Stadt
Nideggen aus den vorgenannten Gründen das Verfahren zur
Ausweisung
weiterer Konzentrationszonen für die Windenergienutzung im
Stadtgebiet Nideggen einstweilen
eingestellt hat.". Das wollten wir nicht durchgehen lassen.
"Einstweilen" wurde gestrichen, die geänderte Stellungnahme
gebilligt.
Windkraft Kreuzau
Am 26.08.14 hatte der Rat mit CDU-MFN-FDP-Mehrheit eine deutliche
Stellungnahme zu den Kreuzauer Plänen abgegeben. Sie endete:
"Der Rat der Stadt Nideggen wird alle politischen und rechtlichen
Mittel prüfen und nutzen, um den Bau dieser Anlagen zu
verzögern und möglichst zu verhindern."
Da es absehbar war, dass der Kreuzauer Rat 2 Tage später die
Flächennutzungsplanänderung (FNP)
beschließen wird,
galt es nun dies umzusetzen.
Gemeinsam mit der CDU stellten wir den Antrag:
- Falls der Rat der Gemeinde Kreuzau
erwartungsgemäß die
FNP-Änderung Windkraft beschließt, beauftragt der
Rat RA
Brauns, zum Festpreis gem. Angebot, mit der Vertretung der Nideggener
Interessen gegenüber der BezReg, mit dem Ziel die
unveränderte Genehmigung der FNP-Änderung zu
verhindern oder zumindest zu verzögern.
- Die Verwaltung wird beauftragt RA Brauns die erforderlichen
Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
- Den Fraktionen ist der gesamte Schriftverkehr mit RA Brauns
unverzüglich zur Kenntnis zu geben.
Das entsprechende Angebot des, auf Windkraft-Verhinderungs-Prozesse
spezialisierten, Rechtsanwaltes über 6.330,80 €
(Festpreis)
hatte ich vorgelegt.
Dass CDU, MFN und FDP zustimmen werden, war klar. Der Antrag wurde
angenommen.
Zuerst mussten wir uns geduldig einige Unsinnigkeiten anhören:
- Es könne eine (unzulässige) "freiwillige
Ausgabe handeln (Keß, SPD).
- Man könne über den Antrag nicht
abstimmen, weil die Fraktionen ihn nicht vorher kannten
(Müllejans, SPD).
- 6 Tausend € seien zuvielfür 1
Monat Verzögerung (Zentis, grüne).
- Wieso soll die Stadt Geld ausgeben für einen
Anwalt, wenn
einige Bürger das schon tun (Klöcker,
unabhängige).
Der Antrag wurde angenommen.
Für den Antrag stimmten: Edith Esser,Fischer, Grassmann,
Hubert
Müller, Nießen, Pastern, van Londen (CDU), Heinz
Esser,
Eveline Eßer, Hönscheid, Floßdorf,
Meisenberg, Fritsch
(MFN), Hensch, Obladen (FDP).
Dagegen: Cornely, Heidbüchel, Keß (SPD), Hans Gert
Müller, Zentis (Grüne), Göckemeyer.
Enthaltung: Dirk Hurtz, Klöcker (Unabhängige),
Müllejans (SPD).
Die grün-unabhängige Protest-Albernheit (maulend die
Abstimmung verweigern) blieb den zahlreichen Zuschauern erspart.
Änderung
der Abwasserbeseitigungssatzung
Wir hatten erneut die Änderung beantragt.
Dem Antrag hatten wir 2 Punkte vorangestellt, die CDU und FDP
hätten nachdenklich machen könnten:
- Eine moderne, dienstleistungsorientierte und
bürgernahe
Verwaltung gehört zu den Forderungen, die auch wir stellen.
Jede
unnötige Einmischung in den Verantwortungsbereich der
Bürger
stellt falsch verstandene Bürgernähe dar.
- Der Verzicht auf Regelungen, die den mündigen
Bürgern
unnötig bevormunden, gehört zu den
Kerngedanken
liberalen Politikverständnisses und ist auch unser Anliegen.
Mit 1. war die CDU gemeint. Bürgernahe Verwaltung
gehört zu
den Zielen des CDU-Kandidaten Peter Hüvelmann. Wir haben ihn
nach
genau diesem Beispiel gefragt. Er hält unsere Haltung
für
richtig. Die CDU wusste das und stimmte trotzdem dagegen.
Mit 2. war die FDP gemeint. Ich erinnerte Herrn Hensch
ausdrücklich an die schwungvolle Rede des Herrn Lindner auf
dem
FDP-Parteitag. Auch das half nichts.
5 Jahre lang hinter Göckemeyer hinterher zotteln kann man eben
nicht so leicht abschütteln. Nur MFN stimmte für den
Antrag.
Damit war er abgelehnt.
Manche
Leute braucht man nicht zu parodieren. Es genügt, dass man sie
zitiert.
(Robert
Neumann)
Erwin
Fritsch, 28.06.15
09.06.15
Haupt- und Finanzausschuss
Hoher Besuch: Der Landrat in
Nideggen
Wenn der Landrat sich zu einer Visite eines Kleinstadt-Rates
oder
-Ausschussesherablässt, läuft das
routinemäßig so ab:
- Er kommt zu spät, wegen eines anderen wichtigen
Termins.
- Der Bürgermeister begrüßt ihn
devot, ändert
sofort die Reihenfolge der Tagesordnung und erteilt ihm das Wort.
- Der Landrat gibt sein Statement ab. Niemals ohne die
"kommunale Familie" zu rühmen.
- Die Ratsmitglieder reagieren folgsam,
- Der Landrat eilt zum nächsten Termin. Er wird ja
überall gebraucht!
So sollte es auch diesmal sein. Der Plan war wohl:
- Der Landrat begibt sich in das abtrünnige
Nideggen, die
angeblich einzige Kommune, die noch nicht die erforderliche
Begeisterung für einen Beitritt zum
Förderschulzweckverband
erkennen lässt.
- Er labt die Ausschussmitglieder mit
väterlich-warmen Worten,
wirft sein beachtliches Gewicht in die Waagschale und
überzeugt
sie zum Beitritt. Nur so wird das Wohl der Kinder und die
Solidarität in der"kommunalen Familie" gerettet.
- Die dankbaren und folgsamen Ausschussmitglieder fassen
einen "Dringlichkeitsbeschluss".
- Der Landrat kann sich am nächsten Tag wegen seiner
"Macher-Qualitäten" feiern lassen, 95 Tage vor der
Landratswahl
nimmt er das in aller Bescheidenheit hin.
Es lief ein klein wenig anders ab:
- Die Ankündigung des hohen Besuchs ging am Freitag
bei der
Stadt ein. Da war aber niemand. Frau Göckemeyer hat ja die
Brückentags-Verwaltung eingeführt. Die Mail wurde
erst am
Montag weitergegeben.
- Am Sonntag war bereits unser EIL-Antrag bei der Stadt
eingegangen. Der bewies unter anderem, dass der angebliche Termindruck
so nicht stimmen kann, weil z.B. Kreuzau erst am 25.06.15 entscheidet.
Folglich haben auch wir mindestens bis zur nächstem
nächsten
Ratssitzung am 23.06.15 Zeit.
- In dem Antrag "Förderschulzweckverband:
Informationsdefizit in Nideggen" wurde auf offene Fragen und
Widersprüchlichkeiten hingewiesen. Die Presse berichtete
darüber.
- Der Landrat war vorgewarnt. Er kam vor Sitzungsbeginn.
- Die Bürgermeisterin eröffnete die Sitzung
und ließ den Landrat eine Stunde im Zuschauerraum sitzen.
- Dann rief sie den TOP Förderschulzweckverband auf.
Sie
fragte mich, ob ich unseren Antrag begründen wolle. Das wollte
ich. Ich lies mir ausreichend Zeit. Der Landrat blieb sitzen.
- Erst danach stellte Herr Fischer (CDU) den Antrag, den
Landrat zu Wort kommen zu lassen. Das durfte er.
- Es entstand eine längliche Diskussion. Als Pointe
die
Bemerkung des Landrates: "Es kann nicht sein, dass wir hier eine Stunde
diskutieren, ohne einen Beschluss zu fassen."
- Es konnte doch sein!
Nachdem die Begründung für einen
Dringlichkeitsbeschluss
weggefallen war, kündigte Herr Fischer einen
Empfehlungsbeschluss
an den Rat an, stellte aber keinen Antrag.
- Ich erinnerte die Bürgermeisterin an die letzten
beiden Ziffern unseres Antrages:
"4. Klären Sie die noch offenen Fragen bis zur Ratssitzung.
5. Nehmen Sie den TOP "Förderschullandschaft im Kreis
Düren"
in die Tagesordnung der Ratssitzung am 23.06.15 auf, damit dann -
möglichst in Kenntnis aller Fakten - beraten und ggf.
beschlossen
werden kann."
So wird es gemacht. Niemand widersprach.
- Der Landrat fuhr ohne Beschluss nach Hause. Sollte jemand
ihm
eine sichere Mehrheit für einen Beschluss signalisiert haben,
wird
er sich von Ihm so schnell nicht wieder nach Nideggen locken
lassen.
Förderschulzweckverband:
Zwischenstand
"Alle Kommunen
außer Nideggen haben bereits den Beitritt beschlossen":
- Ich hatte erklärt, dass die Wiederholung dieser
Behauptung
sie allenfalls zum Brauchtum werden lässt - wahr wird sie
dadurch
nicht.
- Der Landrat sagt nun: Alle anderen haben beschlossen oder
einen Beschluss zugesagt.
- Dass andere abspringen, wenn nicht alle mitmachen,
beunruhigt ihn natürlich.
Die Kosten:
- Der Kreis Düren reduziert dieKreisumlage
um 4.837.147 €.
- Dafür zahlen alle Kommunen an den Zweckverband:
7.495.220 € (+2.658.093 € =
+55,0%)
- Für Nideggen reduziert sich die Kreisumlage um
146.864 € .
- Dafür zahlt Nideggen dann an den Zweckverband
172.040 € (+25.176 €)
- Diese Zahlen waren vom Kreis erst am Montag verteilt
worden. Herr Dederichs, unser
Kämmerer, hatte bestätigt, dass er sie noch nicht
nachvollziehen kann. Er hat den Auftrag möglichst bis zur
Ratssitzung eine Klärung herbeizuführen. Herr Fischer
hinderte das nicht, bereits jetzt eine Zustimmung der CDU zum Beitritt
zuzusagen. Im wahrsten Sinn des Wortes: Um jeden Preis.
Möglichkeit
einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
- Der Kreis behauptet: "Grundsätzlich sind die
Kommunen vor
dem Hintergrund der gemeinsamen Erörterungen, der
Gespräche
mit der BezReg und dem Solidargedanken zum Ergebnis gekommen, dass ein
gemeinsamer Zweckverband, an welchem sich alle Kommunen beteiligen, die
einzige sinnvolle und gangbare Lösung ist."
- Die Bürgermeisterin bestreitet diese Zusage
heftig. Der
Landrat behauptet genauso heftig das Gegenteil
Wer recht hat, ist
letztlich bedeutungslos. Eine derartige Zusage wäre
für den
Rat nicht bindend.
- Eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird auf
alle
Fälle billiger, weil wir dann nur zahlen müssen, wenn
wir
Kinder außerhalb Nideggens beschulen müssen.
Beschulungspflicht:
- Das Schulgesetz regelt für Kinder mit
Förderbedarf:
"Die Schulaufsichtsbehörde (Landkreis) hat über den
sonderpädagogischen Förderbedarf, den
Förderschwerpunkt
und den Förderort zu entscheiden."
- Damit liegt die Beschulungspflicht beim Kreis.
- Das gilt auch, wenn wir weder dem Zweckverband beitreten,
noch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung
abschließen.
- Der entsprechenden Mail der BezReg an Nideggen, hatte der
Landrat
nicht viel mehr als den reichlich strapazierten Solidargedanken
entgegenzusetzen.
Erwin
Fritsch, 10.06.15
Schuldenstand
Ende 2014
Gebietskörperschaft |
Kredite,
Kassenkredite und Wertpapierschulden 31.12.14 |
insgesamt |
im
Kernhaushalt |
der Eigenbetriebe
und Krankenhäuser
ohne eigene Rechtspersönlichkeit |
zusammen |
darunter |
Kassenkredite |
Investitionskredite
|
in
1.000 € |
in € je Einwohner |
in
1.000 € |
in € je Einwohner |
in
1.000 € |
in € je Einwohner |
in
1.000 € |
in € je Einwohner |
in
1 000 € |
in € je Einwohner |
Heimbach |
21.797 |
5.043 |
18.482 |
4.276 |
17.700 |
4.095 |
782 |
181 |
3.315 |
767 |
Jülich |
155.783 |
4.853 |
155.783 |
4.853 |
81.900 |
2.551 |
73.883 |
2.302 |
0 |
0 |
NRW |
|
3.524 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Linnich
|
42.636 |
3.464 |
42.636 |
3.464 |
28.500 |
2.315 |
14.136 |
1.148 |
0 |
0 |
Düren |
235.466 |
2.648 |
177.974 |
2.001 |
131.000 |
1.473 |
46.974 |
528 |
57.492 |
646 |
Hürtgenwald |
22.066 |
2.579 |
22.066 |
2.579 |
18.600 |
2.174 |
3.466 |
405 |
0 |
0 |
Aldenhoven |
30.124 |
2.213 |
30.124 |
2.213 |
19.017 |
1.397 |
11.107 |
816 |
0 |
0 |
Langerwehe |
29.264 |
2.173 |
29.264 |
2.173 |
22.150 |
1.645 |
7.114 |
528 |
0 |
0 |
Nideggen |
20.397 |
2.100 |
20.397 |
2.100 |
14.750 |
1.518 |
5.647 |
581 |
0 |
0 |
Kreuzau
|
34.221 |
1.995 |
34.221 |
1.995 |
25.450 |
1.484 |
8.771 |
511 |
0 |
0 |
Inden
|
13.675 |
1.930 |
13.675 |
1.930 |
10.000 |
1.411 |
3.675 |
519 |
0 |
0 |
Titz
|
13.921 |
1.697 |
12.486 |
1.522 |
8.100 |
987 |
4.386 |
535 |
1.435 |
175 |
Nörvenich |
16.617 |
1.614 |
16.617 |
1.614 |
8.900 |
865 |
7.717 |
750 |
0 |
0 |
Vettweiß |
8.711 |
969 |
8.711 |
969 |
5.500 |
612 |
3.211 |
357 |
0 |
0 |
Merzenich |
4.535 |
459 |
4.535 |
459 |
0 |
0 |
4.535 |
459 |
0 |
0 |
Kreis Düren |
80.174 |
310 |
80.174 |
310 |
22.735 |
88 |
57.438 |
222 |
0 |
0 |
Niederzier |
–
|
– |
–
|
–
|
–
|
–
|
–
|
–
|
–
|
–
|
Quelle: IT NRW
(http://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2015/pdf/137_15.pdf)
Städte- und
Gemeindebund NRW warnt vor der Notwendigkeit extremer
Grundsteuererhöhung zur Konsolidierung der Haushalte
Die heute von IT NRW veröffentlichten Zahlen zum Schuldenstand
der
NRW-Kommunen machen deutlich, dass zur Sanierung der Kommunalfinanzen
langfristige Anstrengungen von Bund und Land notwendig sind. "Der
Rückgang der Kredite für Investitionen bei
explosionsartigem
Ansteigen der Kassenkredite innerhalb von zehn Jahren ist alarmierend",
betonte der Hauptgeschäftsführer des Städte-
und
Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in
Düsseldorf.
Die Investitionsschwäche der Kommunen müsse dringend,
nachhaltig und dauerhaft beseitigt werden. Noch zu Beginn der
1990er-Jahre investierten die Kommunen mehr als Bund und
Länder
zusammengenommen. "Heute haben sie nur noch einen Anteil von 30 Prozent
an den öffentlichen Investitionen", legte Schneider dar.
Gleichzeitig stoße der Versuch, über
Erhöhung der
Grundsteuer die Einnahmen zu erhöhen, an die Grenzen der
Akzeptanz. Bei den 359 StGB NRW-Mitgliedskommunen gebe es in diesem
Jahr bereits einen kräftigen Anstieg der durchschnittlichen
Hebesätze um 31 Punkte auf 484 Prozentpunkte. In einigen
Städten rufe dies massiven Protest der Bürgerschaft
hervor -
bis hin zu Rücktrittsforderungen an das direkt
gewählte
Stadtoberhaupt. "Wir
können die Steuersätze nicht beliebig
erhöhen, ohne den sozialen Frieden zu gefährden",
warnte Schneider.
Um diesen verhängnisvollen Trend umzukehren, müssten
Städte und Gemeinden ab sofort auf Dauer spürbar
entlastet
respektive finanziell besser ausgestattet werden. "Der
Stärkungspakt Stadtfinanzen ist dazu ein erster Schritt in die
richtige Richtung", erklärte Schneider. Jedoch bestehe die
Gefahr,
dass die Stärkungspaktkommunen wegen der zusätzlichen
Lasten
aus der Flüchtlingsbetreuung ihren Haushalt nicht ausgleichen
können - trotz massiver Sparanstrengungen. "Bei der
Flüchtlingsbetreuung und im gesamten Sozialbereich muss der
Bund
endlich seine gesamtstaatliche Verantwortung anerkennen und einen
angemessenen Anteil zur Finanzierung beisteuern", so Schneider
abschließend.
Quelle: StGB NRW-Pressemitteilung 21/2015 - 03.06.2015
(http://www.kommunen-in-nrw.de/index.php?id=166&np_stgb%5Bdocument%5D=23471&no_cache=1)
05.05.15
Ratssitzung (Fortsetzung der Sitzung vom 28.04.15)
Welche
Aufgaben hat der Stadtrat?
Die Gemeindeordnung NRW regelt das eindeutig:
:§ 40
Träger der Gemeindeverwaltung
(1) Die Verwaltung der Gemeinde wird ausschließlich durch den
Willen der Bürgerschaft bestimmt.
(2) Die Bürgerschaft wird durch den Rat und den
Bürgermeister vertreten. Der Rat besteht aus den
gewählten Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister
(Mitglied kraft Gesetzes). Die Vertretung und Repräsentation
des Rates obliegt dem Bürgermeister (in kreisfreien
Städten: Oberbürgermeister). Den Vorsitz im Rat
führt der Bürgermeister.
§ 40 Träger der Gemeindeverwaltung
(1) Die Verwaltung der Gemeinde wird ausschließlich durch den
Willen der Bürgerschaft bestimmt.
(2) Die Bürgerschaft wird durch den Rat und den
Bürgermeister vertreten. Der Rat besteht aus den
gewählten Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister
(Mitglied kraft Gesetzes). Die Vertretung und Repräsentation
des Rates obliegt dem Bürgermeister (in kreisfreien
Städten: Oberbürgermeister). Den Vorsitz im Rat
führt der Bürgermeister.
§ 55 Kontrolle der Verwaltung
(1) Der Rat ist durch den Bürgermeister über alle
wichtigen Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zu unterrichten. Der
Bürgermeister ist verpflichtet, einem Ratsmitglied auf
Verlangen Auskunft zu erteilen oder zu einem Tagesordnungspunkt
Stellung zu nehmen. In Angelegenheiten einer Bezirksvertretung ist
dessen Mitglied in gleicher Weise berechtigt und der
Bürgermeister verpflichtet. ...
(3) Der Rat überwacht die Durchführung seiner
Beschlüsse und der Beschlüsse der Bezirksvertretungen
und Ausschüsse sowie den Ablauf der
Verwaltungsangelegenheiten. Zu diesem Zweck kann der Rat mit der
Mehrheit der Ratsmitglieder vom Bürgermeister Einsicht in die
Akten durch einen von ihm bestimmten Ausschuss oder einzelne von ihm
beauftragte Mitglieder verlangen.
Dumm nur, dass in Nideggen die meisten Ratsmitglieder diese
Bestimmungen gar nicht kennen. Das führt dazu, dass sie sich
regelmäßig mit kleinlichen Streitereien zwischen den
Fraktionen beschäftigen und beleidigt reagieren, wenn sie
aufgefordert werden, sich ihrer Aufgabe zu stellen. Ein gutes Beispiel
dafür lieferte diesmal die SPD mit ihrem unsinnigen Antrag,
eine Resolution zum "Eckpunktepapier Strommarkt" des BMWi
durch den Rat zu beschliessen..Über den Inhalt der Resolution kann man
unterschiedlicher Meinung sein.
Unsinnig war der Antrag aber, weil
- es völlig bedeutungslos ist, ob der Rat die
Resolution beschliesst.
- der Rat dafür eindeutig unzuständig
ist.
Der Städte- und Gemeindebund hatte dazu eine eindeutige
Stellungnahme abgegeben:
Zuständigkeit des Rates
bezüglich der Freihandelsabkommen
Wegen zahlreicher Anfragen bezüglich der Beschlusskompetenz
des Rates im Zusammenhang mit der Ablehnung
der Freihandelsabkommen TTIP und CETA weist die StGB
NRW-Geschäftsstelle darauf hin, dass sich der Rat
nach Auffassung der Geschäftsstelle weder mit entsprechenden
Anträgen von Fraktionen zur Tagesordnung
gemäß § 48 Abs. 1 Satz 2 GO noch mit
diesbezüglichen Anregungen gemäß §
24 GO inhaltlich befassen kann.
Gemäß
§ 41 Abs. 1 Satz 1 GO ist der Rat für alle
Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig,
soweit
die Gemeindeordnung nichts anderes bestimmt. Anders als der Bundestag
oder der Landtag ist der
Rat kein
Parlament, sondern Teil der Verwaltung. Seine
Zuständigkeit ist begrenzt auf alle Angelegenheiten
der Gemeindeverwaltung.
Sie findet dort ihre Grenzen, wo die Zuständigkeit bei einer
anderen staatlichen
Ebene wie dem Land, dem
Bund bzw. der europäischen Union liegt.
Daher
hat er auch nicht die Kompetenz, seine politische Auffassung zu
bundesrechtlichen bzw.
europäischen
Angelegenheiten kund zu tun. Das ist vielmehr
Angelegenheit der politischen Parteien bzw.
der zuständigen
staatlichen Ebene.
Die Freihandelsabkommen TTIP und CETA werden von der EU-Kommission mit
den USA bzw. Kanada
verhandelt. Zuständig ist insoweit die EU-Kommission. Auch
wenn dieses Abkommen Auswirkungen auf alle
Gemeinden haben wird, führt dies jedoch nicht zu einer
Befassungskompetenz des Gemeinderates. Der Rat
könnte allenfalls dann zuständig werden, wenn eine
Bundes- bzw. europarechtliche Angelegenheit für eine
bestimmte Stadt im Vergleich zu anderen Kommunen eine besondere
Betroffenheit auslösen würde. Dies ist
jedoch keinesfalls generell erkennbar.
Somit hat der Rat keine Befassungskompetenz bezüglich der
Freihandelsabkommen TTIP und CETA. Dies gilt
sowohl im Hinblick auf Vorschläge für die
Tagesordnung des Rates gemäß § 48 Abs. 1 S.
2 GO als auch für
Anregungen gemäß § 24 GO. Da der
Bürgermeister kein eigenes materielles
Vorprüfungsrecht besitzt, muss er
entsprechende Anträge auf die Tagesordnung des Rates setzen.
Mangels Befassungskompetenz des Rates hat
dieser sodann in der Ratssitzung den Tagesordnungspunkt/ die Anregung
von der Tagesordnung abzusetzen.
(StGB NRW-Mitteilung 659/2014 vom 07.11.2014 Az.: I/2
020-08-48)
Bevor der entsprechende Tagesordnungspunkt aufgerufen wurde,
erklärte ich, dass ich einen Geschäftsordnungsantrag
stellen wollte. Dazu lies ich den Text der StGB-Mitteilung an die Wand
projizieren. Dann erklärte ich Herrn Keß, dass
- mir seine Unfähigkeit mir
zu zuhöhrenbekannt ist
- ich deshalb ihn schriftlich informiere
- die wichtigen Stellen in Fettschrift formatiert sind
- die wichtigsten Stellen zusätzlich gelb unterlegt
sind
- ich davon ausgehe, dass er, wenn er den Text gelesen und
verstanden hat, den Antrag zurückzieht.
Für den Fall, das das nicht klappt, stellte ich den Antrag,
den TOP von der Tagesordnung zu streichen.
Wie vorhergesehen, klappte es nicht. Herr Keß
erklärte, dass TTIP und CETA nichts mit dem Strommarkt zu tun
hätten. Deutlicher hätte er nicht kund tun
können, dass er nichts begriffen hatte.
Für den Antrag, den TOP zu streichen, stimmten FDP und MFN,
der
Rest, einschließlich Bürgermeisterin, war dagegen.
Für die Resolution stimmten CDU und SPD, dagegen
Grüne und Unabhängige, MFN: Enthaltung.
Mein Angebot an Frau Göckemeyer, den letzten Satz der
StGB-Mitteilung noch einmal genau zu lesen und mir heute mitzuteilen,
dass sie den Beschluss beanstandet, war so wirkungslos wie erwartet.
Berichterstattung
über Windkraftplanung
Unser Antrag lautete:
Der Rat stellt fest:
Der Artikel über Windkraftplanung am 25.04.15 in
Dürener Zeitung/Nachrichten enthält die Behauptung:
"So hatten z.B. Kreuzau und Nideggen ursprünglich
über die
gemeinsame Erschließung einer Konzentrationszone nahe Thum
nachgedacht – bis sich der politische Wind in Nideggen
gedreht
hat."
Diese Behauptung ist zumindest irreführend.
Richtig ist: Zu keinem Zeitpunkt gab es in Nideggen einen Beschluss
eines zuständigen politischen Gremiums zur Planung
einer
gemeinsamen Konzentrationszone mit Kreuzau beiderseits der Stadtgrenze.
Also: Der "politische Wind" hat sich in Nideggen nicht gedreht!
Wieder eine ganz einfache Frage in der man sachlich nur mit Ja
zustimmen könnte, wenn man wollte.
Mit Ja stimmten:
CDU: Markus Fischer, Sigurd Nießen, Heinz Klein, Hubert
Müller, Adalbert van Londen, Edith Esser
MFN: Eveline Eßer, Heinrich Esser, Volker Floßdorf,
Erwin Fritsch, Willi Hönscheid, Patrick Meisenberg
FDP: Udo Hensch, Walter Obladen
Mit Nein stimmten:
SPD: Jochen Erler, Julia Heidbüchel, Eduard Müllejans
Grüne: Hans Gert Müller
Mit Enthaltung stimmten:
CDU: Walburga Graßmann, Elke Pastern, Manfred Hurtz
Für die spezielle Nideggener Albernheit (beleidigt maulen und
gar nicht abstimmen) entschieden sich diesmal:
SPD: Engelbert Cornely, Wolf Dieter Keß
Grüne: Klaus Droste, Gudrun Zentis
Unabhängige: Dirk Hurtz, Norbert Klöcker, Lothar
Pörtner
M. Göckemeyer
Erwin
Fritsch,06.05.15
28.04.15
Ratssitzung
Zwei
unnötige Sondersitzungen fällig
Auch nach über 5 Jahren Lehrzeit ist Frau Göckemeyer
nicht in
der Lage, die Sitzungen vernünftig zu planen. Sie stellt einen
halbjährigen Sitzungskalender auf und richtet sich dabei
anscheinend vorrangig nach eigenen Zeitplanungen. Die
Überlegungen, wann welche Entscheidungen durch welches Gremium
zu
treffen sind, sind offensichtlich völlig nachrangig. Die
Folgen:
- Wichtige Entscheidungen müssen unter Zeitdruck
getroffen werden (Beispiel: Abfallentsorgung).
- Die Zuständigkeit der Fachausschüsse wird
übergangen (Beispiel: Nahverkehrsplanung).
- Häufig ist die Tagesordnung völlig
überladen
(Beispiele:letzte Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss und
diese Ratssitzung) und in den nach Geschäftsordnung
vorgesehenen 3
Stunden nicht abzuarbeiten.
Nachdem der Haupt- und Finanzausschuss in seiner letzten Sitzung nach 3
Stunden die Vertagung der übrigen Tagesordnungspunkte
beschlossen
hatte, setzte Frau Göckemeyer sie als zusätzliche
Punkte auf
die Tagesordnung dieser Ratssitzung. Das waren dann 28 TOPs. Die
Fraktionen SPD und MFN beantragten je einen weiteren TOP per
Dringlichkeitsantrag. Damit waren es 30.
Herr Fischer (CDU) stellte gleich zu Sitzungsbeginn den
Antrag,
um 22:00 Uhr den Rest der Tagesordnung zu vertagen. Das kam bei Frau
Göckemeyer nun gar nicht gut an. Sie wollte die Sitzung
komplett
durchziehen. Das brachte das CDU-Faß zum Überlaufen:
Herr
Fischer bezeichnete diese Zumutung als "Sauerei für
ehrenamtlich
tätige Ratsmitglieder". Frau Göckemeyer bezeichnete
diese
Wortwahl als "unnötig erregt". Für die MFN-Fraktion
unterstützte ich den CDU-Antrag - ausdrücklich ohne
unnötige Erregung. Die Mehrheit beschloss den Antrag. Die
Folge:
Ratssondersitzung am 05.05.15.
Die Beteiligungsrunde der zuständigen Gremien der Kommunen im
Rahmen der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans Kreis Düren
fiel
zufällig in den Zeitraum der Ratssitzung. Dass diese
Beteiligungjetzt fällig war, kam nicht
überraschend.
Frau
Göckemeyer hätte rechtzeitig eine Sitzung des
zuständigen Ausschusses für Stadtentwicklung
einplanen
können. Sie setzte diesen TOP aber auf den Anfang der
Ratssitzung.
Der Referent des Planungsbüros versprach sich kurz zu fassen.
Es
dauerte trotzdem bis 20:17 Uhr. Da stellten wir den Antrag: "Die
Stellungnahme der Stadt ist vom rechtzeitig einzuberufenden Ausschuss
fürStadtentwicklung zu beschließen." Er wurde angenommen -
also 2. Sondersitzung.
Ein deutlicher Rüffel der Bezirksregierung
Die Genehmigung des Haushalts 2015 durch die BezReg enthält
einen überdeutlichen Hinweis an die Bürgermeisterin:
In denAuflagen steht unter " Optimierung der Strukturen und
Abläufe zur Planung und Bewirtschaftung des Haushalts sowie
der
Organisation des Verwaltungshandelns"
"Von
der Bürgermeisterin ist hierzu jeweils zum Stichtag 30.06.15
und
30.09.15 ein schriftlicher Sachstandsbericht vorzulegen.
Dieser
Sachstandsbericht ist von der Bürgermeisterin jeweils
persönlich auf Einladung der BezReg zu erläutern. ...
Die
Berichtsaufforderung richtet sich ausdrücklich an die
Bürgermeisterin, da sie persönlich im Rahmen ihrer
Organisationskompetenz dafür Sorge zu tragen hat, …"
Nach 5 Dienstjahren undmehrmonatiger Anwesenheit des
Steuerkommissars plus ebenso langer Beratung durch den Gutachter
hält die BezReg das immernoch für notwendig.
Unser Antrag "Die von der BezReg geforderten Berichte sind
auch den Ratsmitgliedern zuzuleiten." wurde angenommen.
Beteiligung
an dem Förderschulzweckverband Düren
Die Bürgermeisterin hatte vorgeschlagen:
Der Rat
der Stadt Nideggen beschließt, die Beschulung der
Schülerinnen und Schüler mit den
Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale
sowie geistige
Entwicklung im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung, bezogen auf die
jeweils tatsächliche Anzahl von Schülerinnen und
Schülern, die an den
Förderschulen beschult werden, sicherzustellen.
Wer nicht nur den Beschlussvorschlag sondern die komplette Vorlage mit
Anlagen gelesen hatte, erkannte, dass Sachverhalt und Vorschlag nicht
zusammenpassten. Der Rat hätte dem vermutlich zugestimmt. Ich
wies
darauf hin, dass
- das mindestens
120.000 € jährlich kostet (Der Kreis konnte noch
keine konkreten Zahlen vorlegen)
- Nideggener Schüler auch ohne diese Vereinbarung
beschult werden.
- wir keinen Grund zur Solidarität mit Kommunen
haben, die pro
Einwohner weit höhere Schulden aber weit niederige
Grundsteuern
als Nideggen haben.
Als erste Fraktion folgte die CDU-Fraktion. Als auch andere folgten,
begann auch die Bürgermeisterin ihren eigenen Vorschlag
abzuändern. So entstand durch Beiträge und
Ergänzungen aller Fraktionen schrittweise der dann einstimmig
angenommene Beschluss:
Der
Rat der Stadt Nideggen stellt fest:
- Die
finanziellen Wirkungen einer Beteiligung am
Förderschulzweckverband im Kreis Düren
können derzeit
nicht hinreichend konkret beschrieben werden.
- Aufgrund
der
bestehenden finanziellen Belastungen der Bürgerinnen und
Bürger der Stadt Nideggen stimmt der Rat der Stadt Nideggen
einem
Beitritt derzeit nicht zu.
- Sobald
dem
Kreis Düren verlässliches Zahlenmaterial vorliegt,
ist ein
Vertreter des Kreises mit der Bitte um Erläuterung in den Rat
der
Stadt Nideggen einzuladen.
- Die
Verwaltung wird beauftragt Kontakt zu den Nachbargemeinden Simmerath
und Zülpich aufzunehmen mit dem Ziel eine Beschulung von
Nideggener Förderschulkindern – auch zeitlich
befristet
– zu ermöglichen.
So geht es also auch! Wer sachlich miteinander redet, kann auch zu
einvernehmlichen Lösungen kommen. Noch ist das eine seltene
Ausnahme!
Leichenhalle
als Partykeller?
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde der Vertrag zur
Übernahme der städtischen ehemaligen Leichenhalle
durch die
Schützenbruderschaft beschlossen. Nichtöffentlich
bedeutet:
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Vertraulichkeit
wirdhäufig von "Politikern" genutzt, um Unwahrheiten
zu
verbreiten. So
kann man fröhlich vor sich hin schwadronieren und unter dem
Siegel
der Verschwiegenheit seine Lügen unters Volk bzw. an die Theke
bringen. Das war auch diesmal der Fall.
Deshalb zur Klarstellung:
- Wir haben nichts dagegen, die ehemalige Leichenhalle einer
anderen sinnvollen Verwendung zuzuführen.
- Wir haben keinen Grund der
Schützenbruderschaft zu mißtrauen.
- Wir stimmen aber keinem schriftlichen Vertrag zu, in dem
nichts Konkretes geregelt ist. Mindestens der Verwendungszweck sollte
festgelegt
sein.
- Unsere Fraktion hat deshalb mit Enthaltung gestimmt.
:Erwin
Fritsch, 30.04.15
31.03.15
Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss
Windkraft
Kreuzau: Keine Ausgleichsmaßnahmen in Nideggen
Für eines der an unserer Stadtgrenze geplanten
Windräder
wurde eine "Ausgleichsmaßnahme" auf Nideggener Gebiet
eingeplant.
Am 26.08.14 hatte der Rat beschlossen: "Der Rat der Stadt Nideggen wird
alle politischen und rechtlichen Mittel prüfen und nutzen, um
den
Bau dieser Anlagen zu verzögern und möglichst zu
verhindern."
Die Mittel wurden genutzt: Am 03.02.15 folgte der Rat unserem Antrag
und verwies die Entscheidung an den zuständigen Ausschuss. Im
Ausschuss wurde die Zustimmung abgelehnt.
Dass die Bürgermeisterin uns mitteilte:
"Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich insofern keine Gründe,
die
eine Ablehnung rechtfertigen würden", konnte daran nichts
ändern.
Herr Klein (CDU) beantragte das Kreuzauer Ansinnen abzulehnen. Nideggen
benötigt selbst mögliche Ausgleichsflächen.
Wir beantragten:
"Die Verwaltung wird beauftragt, der Gemeinde Kreuzau mitzuteilen:
- Für die Maßnahme sind 21.500 m2
eingeplant. Die
Einplanung erfolgt auf Nideggener Stadtgebiet. Nideggen
verfügt
bereits jetzt über einen erheblich hohen
Flächenanteil mit
unterschiedlichen naturschutzrechtlichen Festlegungen aller Stufen bis
zum Nationalpark.
- Es ist nicht nachgewiesen, warum die notwendige
Ausgleichsmaßnahme außerhalb des Gebietes der
Gemeinde
Kreuzau (ca. 42 Km2) eingeplant werden muss. Die Einplanung erfolgt auf
Nideggener Stadtgebiet und stellt einen unzulässigen Eingriff
in
die Planungshoheit der Stadt dar.
- Die vorgesehene, für Ausgleichsmaßnahmen
grundsätzlich geeignete Fläche, wird
möglicherweise im
Zuge der Erschließung des SO-Gebietes "Gut Kirschbaum" zum
Ausgleich eigener Planungen der Stadt benötigt.
Die Stadt Nideggen lehnt deshalb die Einplanung dieser
Ausgleichsmaßnahme auf ihrem Stadtgebiet ab.
Zusätzlich wird angemerkt:
Angesichts des beabsichtigten, massiven Eingriffs in das
Landschaftsbild wird bezweifelt, dass das unter 3.3.1.2 des
Landschaftspflegerischer Begleitplans - Teil II beschriebene
Maßnahmeziel "Aufwertung des Landschaftsbilds"
durch
"Anlage von Getreidestreifen mit doppeltem Saatreihenabstand" ernsthaft
angestrebt werden kann."
Der Antrag wurde mit CDU-MFN-FDP-Mehrheit angenommen.
Grüne: dagegen, SPD und Unabhängige: Enthaltung.
Drehfunkfeuer
Nörvenich
Fraktionen sind berechtigt Anträge zur Aufnahme in die
Tagesordnung zu stellen. Wenn der TOP dann Auf der Tagesordnung steht,
können "Anträge zur Sache" gestellt werden. Wir
hatten die
Aufnahme des TOP "Windkraft Zülpich II" mit dem Beginn der
Zülpicher Beratungen zur Offenlegung des
Flächennutzungsplanes Windkraft begründet. Um unseren
Überraschungsantrag unterzubringen, musste ich mir nur noch
einen
Zusammenhang zum Tagesordnungspunkt zurecht basteln. Das war nicht
schwierig:
- In Zülpich hatte die Firma Energiekontor die
Aufnahme einer zusätzlichen Fläche bei Ginnick-Embken
erreicht.
- Ein Strohmann bzw. eine Strohfirma von Energiekontor hatte
bei Nörvenich ein
Grundstück aufgekauft, auf dem ein Drehfunkfeuer der (zivilen)
Deutschen Flugsicherung steht, und anschließend den
Pachtvertrag
gekündigt.
- Im Radius von 15 Km dürfen keine neuen
Windräder gebaut
werden (bestehende haben "Bestandsschutz"). Wir wollen keine an unserer
Stadtgrenze.
Wir beantragten:
"Der Ausschuss beauftragt die Bürgermeisterin, umgehend die
Deutsche Flugsicherung zu bitten, das Nideggener Stadtgebiet in die
Suche nach einem Ersatzstandort für das Nörvenicher
Drehfunkfeuer einzubeziehen und die prinzipielle Bereitschaft
Grundstücke der Stadt zum Verkauf oder zur Verpachtung
anzubieten
mitzuteilen."
Der Antrag wurde mit CDU-MFN-SPD-FDP-Mehrheit angenommen.
Grüne: dagegen, Unabhängige: Enthaltung.
"Martinsweg"
und "Dohmengarten" im Ortsteil Abenden
Wäre es nach der Vorstellung der Bürgermeisterin
gegangen,
hätten die betroffenen Anwohner erst nachträglich vom
Beschluss des Ausschusses erfahren.
Unsere Vorstellung von Bürgerbeteiligung sieht anders aus: Am
22.03.15 verteilte ich an die Anwohner einen Flyer,
der sie informierte. Die Anwohner versammelten sich am folgenden
Wochenende und stellten ihrer Ortsvorsteherin, Frau Graßmann
(CDU), Fragen. So erfuhr Frau Graßmann von dem Vorhaben der
Stadt
und dem MFN-Vorschlag und konnte in der CDU-Fraktionssitzung
für
eine vernünftige Lösung werben.
Die Verwaltung hatte folgenden Beschluss vorgeschlagen:
- Der Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss
beschließt die Herstellung der Straßen "Martinsweg"
und
"Dohmengarten" im Stadtteil Abenden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung zu
erstellen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der
Entwurfsplanung
eine Bürgerbeteiligung durchzuführen, zu der
die
beitragspflichtigen Anlieger der Straßen eingeladen werden.
- Über das Ergebnis wird die Verwaltung den
Ausschuss informieren.
Dieser Vorschlag hätte zu keiner echten
Bürgerbeteiligung
geführt. Den Anliegern wäre bei der
Bürgerbeteiligung
eine "Goldrandlösung" als vom Bauausschuss bereits beschlossen
vorgelegt worden (Dass die Stadtverwaltung bei Baumaßnahmen
nicht
immer sparsam vorgeht, zeigte sich deutlich am folgenden
Tagesordnungspunkt).
Wir beantragten:
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine für die
Anlieger
möglichst kostengünstige Entwurfsplanung
für die
Herstellung der Straßen "Martinsweg" und "Dohmengarten" im
Ortsteil Abenden zu erstellen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der
Entwurfsplanung eine Bürgerbeteiligung durchzuführen,
zu der
die beitragspflichtigen Anlieger der Straßen und die
Ausschussmitglieder eingeladen werden.
- Danach erst beschließt der Bau-, Planungs-,
Denkmal- und Umweltausschuss über die Herstellung.
Der Antrag wurde CDU-MFN-Mehrheit angenommen.
Brückensanierung
Wollersheim/Ölmühle
Ich
möchte Ihnen versichern, dass Rat und Verwaltung mit den
finanziellen Mitteln verantwortungsbewusst umgehen werden. Nach wie
vor werden anstehende Aufgaben kritisch auf ihre Notwendigkeit und
vorhandenes Einsparpotenzial geprüft.
(Aus: Die Bürgermeisterininformiert 2.KW 2015)
2013 ließ die Bürgermeisterin für viel Geld
alle
Brücken im Stadtgebiet untersuchen. Das Brücklein bei
der
Wollersheimer Ölmühle schnitt dabei gut ab. Nach dem
Winter
2013/14 zeigte sich, dass eine der beiden Seitenmauern
bröckelte.
Für die Verwaltung kein Problem: Sie wollte die
Brücke
für 135.000
€
sanieren. Der Bauausschuss reagierte bockig: Das darf nicht so teuer
werden! Die Verwaltung zeigte sich zickig. Die Brücke ist seit
einem Jahr gesperrt. Verwaltungsvorschläge kamen mit
schrittweise
preiswerteren Vorschlägen mehrfach auf die Tagesordnung.
Nun lag der Vorschlag bei
45.000 € (= 1 Drittel der ursprünglichen Summe).
Wir argumentierten:
- Das ist immer noch zu teuer!
- Ein neues Geländer kann der Bauhof für
5.000 € erstellen (gem. Verwaltungsvorlage).
- Vorher die bröckeligen Seitenmauern abtragen, kann
auch nicht mehr als 5.000 € kosten.
Herr Nießen (CDU) formulierte den Beschlussvorschlag: Die
Verwaltung wählt die maximal 10.000 € teure
Lösung oder
die Brücke muss gesperrt bleiben. Das wurde einstimmig
beschlossen.
Erwin
Fritsch, 04.04.15
24.03.15
Haupt- und Finanzausschuss
"frist-
u. formgerecht"
Die
Bürgermeisterin eröffnete die Sitzung mit der
standardmäßigen
Behauptung, es sei "frist- u. formgerecht" eingeladen
worden. Das ist Routine, stimmt aber selten. Dass Vorlagen
verspätet
nachgereicht werden, ist inzwischen normal. Soviel Murks wie diesmal
habe ich aber noch nicht erlebt:
- Einladung und ein
Teil der Sitzungsunterlagen wurden fristgemäß
zugestellt – mit dem inzwischen üblichen
Anschreiben, dass der Rest nachgereicht wird.
- Eine Woche
später, am Samstag vor der Sitzung, kam eine Erweiterung der
Tagesordnung und die restlichen Sitzungsunterlagen.
- Am Tag vor der
Sitzung wurde die 2. Erweiterung der Tagesordnung (mit Datum der ersten
Erweiterung) in das SD.Net (Sitzungsdienst auf der Internetseite der
Stadt) eingestellt.
- Der Rat sollte erst
über die neuen Elternbeiträge und dann erst
über den Träger entscheiden. Nicht sehr sinnvoll, da
die beiden Anbieter unterschiedliche Mehrkosten verlangen.
- Eine
Baumaßnahme gehört nach
Zuständigkeitsordnung in den Bauausschuss.
- Die Sitzungsvorlage
"Grundstückstausch Jugendherberge", die der Kämmerer
aus gutem Grund mit "nichtöffentlich" markiert hatte, war bis
dahin für jeden im öffentlichen Teil
zugänglich.
- Auch die Eingabe
des Herrn Assmann, Betreiber des Freibad Abenden, von ihm in
Fettschrift "Vertraulich" markiert, stand im öffentlichen Teil.
Herr
Fischer (CDU) und ich mussten unter dem Tagesordnungspunkt
"Regularien" erst mühsam mit Einzelanträgen Ordnung
in
die Tagesordnung bringen. Mühsam deshalb, weil die
Bürgermeisterin
erst jedem Einzelantrag widersprach. Das kostete unnötige
Zeit.
Musikschule
Der
Schulausschuss hatte sich mühsam zu einer Empfehlung an den
Haupt-
und Finanzausschuss durchgerungen. Da Frau Göckemeyer die
Musikschularbeit verbal lobt, aber die
Unterstützungsmöglichkeiten
torpediert, sollte diese Empfehlung durch unseren Antrag deutlicher
und für die Bürgermeisterin verbindlich werden:
- Der Haupt- und Finanzausschuss
stellt fest, dass die Fortführung der Musikschularbeit in
Nideggen ohne Einsatz von Sponsoren- oder Fördermitteln ab
Mitte 2015 nicht mehr möglich ist. Sie hat hat deshalb oberste
Priorität beim Einwerben von Mitteln. Dass dies zu Lasten
anderer förderungswürdiger Projekte in Nideggen gehen
muss, wird in Kauf genommen.
- Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, dies der Sparkasse
Düren mitzuteilen und um Prüfung der
Möglichkeit der erforderlichen Anschlussfinanzierung
– für 2015: 6.000 € und für 2016:
9.000 € - aus Förder- oder Spendenmitteln zu bitten.
- Über
formale Aspekte der Antragsstellung und -Abwicklung ist erst nach der
Antwort der Sparkasse zu entscheiden.
Bei
dem Stimmenverhältnis im Ausschuss hätte der von CDU
und MFN
unterstützte Antrag nur mit der Stimme der
Bürgermeisterin
abgelehnt werden können - Im Wahljahr eine reizvolle
Herausforderung
für eine Bürgermeisterin. Eigentlich leicht zu
durchschauen, für
die CDU offenbar nicht. Von ihren 3
Ausschussmitgliedern stimmten Fischer mit Ja und Müller und
Nießen
mit Nein. Damit war der Antrag abgelehnt.
Die CDU
hatihre Chance vertan. Die Herren Müller und
Nießen konnten zeigen, dass Ihnen Ihre
Empfindlichkeitsstörungen wichtiger als sachliche
Entscheidungsgründe sind. Herr Müller demonstrierte
zusätzlich, dass er gar nicht realisierte, worüber
geredet wurde. Er sprach von der Entscheidung über den
Sanierungsplan, zu der er stehe. Der war aber von dem Antrag mit keinem
einzigen Cent betroffen!
Beitritt
zur interkommunalen Einkaufsgenossenschaft KoPart
Seit 2014
läuft der "Dauerantrag" (Siehe Anlage zum Antrag).
Nun endlich wurde der
Beitritt beschlossen.
Damit haben wir eine Einsparmöglichkeit,
die
wir schon seit Monaten hätten nutzen können!
Elternbeiträge
zur OGS
Bisher
sind die Beiträge nach Einkommensstufen gestaffelt. Der neue
Anbieter fordert insgesamt rund 109 T€ (ca. 20 %) mehr. Die
Verwaltung hatte vorgeschlagen, alle Beitragssätze pauschal um
20 %
anzuheben. Wir legten einen Vorschlag für eine gestaffelte
Erhöhung
vor:
Einkommens-
stufe |
bisheriger
Beitrag |
Verwaltungs-
vorschlag
(pauschal
+ 20 %) |
MFM-Vorschlag |
Proz. |
Beitrag |
Erh. |
Diff.
z. VerwV. |
bis
12 T € |
15
€ |
18
€ |
+0
% |
15,00
€ |
0,00
€ |
-
3,00
€ |
bis
24 T € |
30
€ |
36
€ |
+5
% |
31,50
€ |
1,50
€ |
-
3,50
€ |
bis
36 T € |
50
€ |
60
€ |
+15
% |
57,50
€ |
7,50
€ |
-
2,50
€ |
bis
48 T € |
75
€ |
90
€ |
+15
% |
86,25
€ |
11,25
€ |
-
3,75
€ |
bis
60 T € |
100
€ |
120
€ |
+20
% |
120,00
€ |
20,00
€ |
0,00
€ |
über
60 T € |
125
€ |
150
€ |
+25
% |
156,25
€ |
31,25
€ |
+
6,25,00
€ |
Der Antrag wurde ohne Gegenstimme angenommen.
Sitzungsunterlagen
im SD.Net
Am
03.02.15 beschloss der Rat:
"Die
Bürgermeisterin wird gebeten sicherzustellen, dass alle
Sitzungsunterlagen -
auch
Tischvorlagen - spätestens innerhalb einer Woche nach der
Sitzung in
das
SD-Net
aufgenommen werden."
In
der gleichen Sitzung wurde zu TOP 17 "Entwicklung der
SO-/GE-Fläche "Am
Gut
Kirschbaum" ein Vortrag mit einer Powerpoint-Präsentation
gehalten. Diese
Präsentation
enthielt Zahlenangaben zu möglichen finanziellen Gewinnen, die
ausschlaggebend
für die anschließende Beschlussfassung waren. Da 3
Wochen nach der
Sitzung die Unterlagen nicht ergänzt worden waren, hatten wir
die
erneute Aufnahme dieses Punktes in die Tagesordnung beantragt.
Die
wenig überzeugende Argumentation in der Mitteilungsvorlage:
- Es handelt sich gar
nicht um Sitzungsunterlagen.
- "Darüber
hinaus weist die Verwaltung darauf hin, dass es sich bei
PowerPoint-Präsentation um geistiges und rechtliches Eigentum
von externen Personen handelt, die der Stadt Nideggen
gegenüber nicht vertraglich verpflichteten sind."
Ich
musste der Bürgermeisterin erklären, dass zu den
Sitzungsunterlagen
alle Grundlagen für die Vorbereitung der Entscheidungsfindung
gehören und wies daraufhin, dass üblicherweise jeder
Externe, der
einen Vortrag hält, bereit ist ihn zur Verfügung zu
stellen erst
recht, wenn er sich einen lukrativen Auftrag erhofft. Dann
beantragte ich:
In
die Sitzungsunterlagen der Ratssitzung 03.02.15 im SD.Net sind
aufzunehmen:
- Vortrag Dipl. Ing.
Diefenbach
- Vortrag Herr May
- Mitteilungsvorlage
Bauanfragen
Alle
Ausschussmitgliedern stimmten zu, nur die Bürgermeisterin
enthielt
sich.
Sinnloser
Kleinkrieg
Bei der
Diskussion über die Sitzungsunterlagen im SD.Net versuchte
Herr
Klöcker (Unabhängige) "seiner"
Bürgermeisterin aus der
Patsche zu helfen. Er erklärte hier gehe es gar nicht mehr um
die
Sache, sondern um einen Kleinkrieg, in dem ein Fehler der Verwaltung
unnötig aufgebauscht werde.
Er
ahnte nicht, wie recht er hatte: Am nächsten Tag sah sich Herr
Dipl.
Ing. Diefenbach veranlasst, mir telefonisch mitzuteilen, dass es sich
bei seinem Vortrag um sein "geistiges und rechtliches Eigentum handele
und er der Stadt Nideggen gegenüber noch nicht vertraglich
verpflichtet" sei und deshalb von einer Freigabe absehe.
Geistiges
Eigentum
Frau
Göckemeyer legt bei diesem Begriff recht unterschiedliche
Maßstäbe
an. Einen Bildband über Nideggen verteilte sie als
Gastgeschenk –
aber erst nachdem das Vorwort von Willi Hönscheid durch ein
Grußwort
von Margit Göckemeyer überklebt wurde. Der
Herausgeber wundert
sich. Normal ist das
nicht!
LSB
Embken
Wir
hatten die nachträgliche Aufnahme des Tagesordnungspunktes
beantragt
und den Antrag gestellt:
Die
Bürgermeisterin wird aufgefordert, in die "Amtlichen
Bekanntmachungen" der 14.KW folgenden Text
aufzunehmen:
Ehrenamtliche
Vorstandsmitglieder
für
den Trägerverein des Lehrschwimmbeckens gesucht!
Die
Grundschulen in Nideggen verfügen am Standort Embken
über ein
technisch modernes, saniertes und gut laufendes Lehrschwimmbecken.
Morgens erlernen dort die Schülerinnen und Schüler
unserer drei
Grundschulstandorte das Schwimmen, nachmittags und abends nutzen
viele Menschen von Jung bis Alt in zahlreichen Kursangeboten das
Becken zum Schwimmen lernen, für Gesundheitssport und
für ihre
persönliche Fitness.
Seinerzeit
haben Eltern - vor die Wahl gestellt, dass das Bad stillgelegt oder
künftig ehrenamtlich betrieben wird - sich spontan
entschlossen, den
Betrieb zu übernehmen. Das Bad wird seit acht Jahren
ehrenamtlich
betrieben. In dieser Zeit wurden ca. 200.000 € in das Bad
investiert.
Die
vier seit Anfang an amtierenden Vorstandsmitglieder sind aus
verschiedenen persönlichen Gründen nicht mehr in der
Lage, sich bei
der
Vorstandswahl
am 17.04.15
erneut
für ihre Ämter zur Verfügung zu stellen.
Bisher gelang es nicht
Nachfolger zu finden. Wenn es dabei bleibt, muss der Verein
liquidiert und der Betriebsführungsvertrag
mit der Stadt
Nideggen gekündigt werden.
Der
Rat appelliert daher eindringlich dafür, dass sich erneut
engagierte
Eltern und Bürger finden, die die Vorstandstätigkeit
übernehmen
und den Betrieb des Lehrschwimmbeckens damit weiter sichern. Die
heutigen Vorstandsmitglieder haben sich bereit
erklärt, einem
neuen Vorstand auch weiterhin mit Rat und Tat behilflich zu sein.
Für Kontinuität wäre also gesorgt. Wer
handwerklich-technische,
kaufmännische oder organisatorische Fertigkeiten mitbringt,
ist an
der richtigen Stelle. Interessenten melden sich bitte bei
Andreas
Werner
Ringstraße
57, Nideggen, Tel.: 02425 903120, Mail: kiwer@t-online.de.
Dem
scheidenden Vorstand dankt der Rat für seine
langjährige engagierte
Tätigkeit!
Der
Antrag wurde einstimmig angenommen.
Vor
der Abstimmung erlaubte sich Herr Müller (CDU) allerdings noch
völlig unhaltbare und wenig intelligente Spekulationen
über die
Motivlage des amtierenden Vorstands, die ich in meiner gewohnt
zurückhaltenden Art hier nicht wiedergebe. In der Sitzung
merkte ich
nur an: "Sie schließen von sich auf andere."
Fazit:
Es bleibt ein Trost:
Obgleich
die Welt ja,
sozusagen,
wohl manchmal
etwas
mangelhaft,
wird
sie doch in den
nächsten
Tagen vermutlich
noch
nicht abgeschafft.
(Wilhelm
Busch)
Erwin
Fritsch, 26.03.15
Bürgermeisterkandidat
gesucht
Die Freude war groß gewesen bei allen, die 2009 von Frau
Zentis
(Grüne) und Herrn Klöcker (Unabhängige)
hereingelegt
worden waren. Sie hatten das Märchen von der
parteiunabhängigen Verwaltungsfachfrau geglaubt und Frau
Göckemeyer gewählt.
Es dauerte nicht lange ...
Freue Dich
nicht über den der geht, ehe Du nicht den kennst, der kommt.
(Altägyptische
Weisheit, auch nach Nideggen überliefert)
Im Oktober 2014 entschied sich der CDU-Vorstand für Herrn
Stefan
Witt als Bürgermeisterkandidaten. Ich hielt das "für
die
beste Idee, die die CDU in den letzten sechs Jahren hatte" (Dürener Zeitung vom 14.10.14).Am
22.10.14 wählte der Ortsverband der CDU-Nideggen dann
einstimmig
HerrnWitt als Bürgermeisterkandidaten.
In der öffentlichen MFN-Mitgliederversammlung am 07.11.14
konnte
sich Herr Witt den MFN-Mitgliedern und anderen interessierten
Bürgern vorstellen. Er erhielt deutlichen
Zuspruch.Heinz Esser
und Willi Hönscheid hatten sich bereits in der Einladung
für Witt ausgesprochen. Die Mitgliederversammlung endete mit
dem
einstimmigen Beschluss des Vorstandes der Wählergruppe, Herrn
Witt
zu unterstützen.
Nun hat Herr Witt seine
Kandidatur zurückgezogen:
Sehr
geehrte Mitglieder der CDU-Nideggen,
sehr
geehrte Bürgerinnen und Bürger,
entgegen
vorher
getroffener Absprachen hat mir mein derzeitiger Arbeitgeber die Zusage
verweigert, mich nach Ablauf der Amtszeit als Bürgermeister
wieder
zu beschäftigen. Diese Entscheidung ist für mich und
meine
Familie von existenzieller Bedeutung. Nach Ablauf der Amtszeit
könnte ich nicht wieder als Beamter im öffentlichen
Dienst
tätig werden und wäre je nach Dauer der Amtszeit mit
vierzig
Jahren arbeitssuchend. Eine solche Perspektive kann ich
gegenüber
meiner Familie nicht verantworten.
Ich
habe
deshalb dem geschäftsführenden Vorstand der
CDU-Nideggen und
den Mitgliedern der Fraktion mitgeteilt, dass ich meine Kandidatur
nicht aufrechterhalten kann, und gebeten, den Wahlvorschlag
zurückzunehmen.
Diese
Entscheidung trifft mich nicht nur politisch, sondern menschlich und
persönlich. Ich habe viel Unterstützung aus Partei
und
Bürgerschaft erfahren und Hoffnung geweckt, die ich jetzt
enttäusche. Hierfür entschuldige ich mich und vermag
mein
Bedauern nicht in Worte zu fassen. Die Verantwortung für den
entstandenen Schaden liegt bei mir. Jedoch hätte ich nicht
gedacht, dass der politische Appell an junge Menschen, Verantwortung in
Politik und Gesellschaft zu übernehmen, durch das Handeln der
eigenen Verwaltung konterkariert wird.
In
den
vergangenen Monaten bin ich vielen offenen und engagierten
Parteimitgliedern sowie Bürgerinnen und Bürgern
begegnet, die
Nideggen nicht nur als Wohnort, sondern als zu Hause verstehen. Sie
bringen sich auf vielfältige Weise ein, damit diese Stadt in
eine
gute Zukunft geht. Es tut mir leid, dass ich nicht als
Bürgermeister an dieser guten Zukunft mitwirken kann.
Ihr
Stefan
Witt
Köln,
16. Februar 2015
Auch wenn mir diese Entwicklung nicht gefällt:
- Die
persönliche Entscheidung kann man nur akzeptieren.
- Herr Witt hat
sie nach reiflicher Überlegung und im Bewusstsein der
Verantwortung für seine Familie getroffen.
- Ich habe dafür
Verständnis!
- Herrn Witt Egoismus unterstellen: Das könnte nur
eine
Bürgermeisterin, deren eigener Antrag - ihr die
Versorgungsbezüge zu vergolden - vom Rat mangels
glaubhafter
Begründung abgelehnt wurde.
Und jetzt? Kein Grund zur
Panik!
Gibt es am 13.09.15 zur Bürgermeisterwahl einen Wahlzettel,
auf
dem nur Göckemeyer steht und allenfalls noch ein weiterer
ähnlich
ungeeigneter Zählkandidat?
- Das wäre fatal!
- Es muss
verhindert werden!
- Es kann
verhindert werden!
- Ein neuer
Kandidat wird gesucht!
So schwierig wird das nicht sein:
- Es geht schließlich nicht darum, gegen einen
gestandenen
Amtsinhaber anzutreten, der sich gelassen auf seine bisherigen
Leistungen berufen kann.
- Es geht nur darum, die ungeschickt und erfolglos amtierende
Margit
Göckemeyer, die eine "einzigartige" Erfolgsbilanz aufzuweisen
hat,
abzulösen.
Frau Göckemeyers
"einzigartige" Erfolgsbilanz:
- Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss am 08.02.11, dass
sie
Vertragsverhandlungen über ein städtisches
Grundstück
in Schmidt nur noch
unter Aufsicht je eines CDU- und SPD-Vertreters fortsetzen
durfte.
- Ratsmitglieder hat sie nachweisbar mehrfach
mündlich und schriftlich belogen.
- Die Einsetzung eines Steuerkommissars hat sie als einzige
Bürgermeisterin der Stärkungspaktkommunen,
unaufgefordert und
ohne den Rat zu informieren, beantragt.
- Dem Ratschlug sie die Kündigung des
"Kindergartenpools" der Kreisgemeindenvor, ohne sich vorher
ausreichend
über den Vertragsinhalt zu informieren. Diese schlampig
vorbereitete Kündigung führte
statt der behaupteten Einsparung von 15.000 €
jährlich zu Mehrkosten von 211.457 €
(in 2013 - 2016).
- Weil sie und Frau Zentis sich gegenüber der
grünen
Schulministerin mit der schnellstmöglichen Einführung
einer
Sekundarschule profilieren wollten, verzichtete sie auf die
Einbeziehung von Vettweiß und Heimbach in den Schulverband.
Nachdem diese Gemeinden die "Erfolgsmeldung" über die
Gründung aus der Presse erfahren hatten, waren sie nicht mehr
zum
Vebandsbeitritt zu bewegen und sparten das Geld für die
Schülerbeförderungskosten. Das kostete Nideggen in
2014 rund
50.000 €. Mit dem jahrgangsweisen Aufwachsen der
Sekundarschule werden die Kosten
auf rund 100.000
€ jährlich steigen.
- Auch die Neuregelung der Abfallentsorgung wurde schlampig
vorbereitet. Dabei wurden rund 20.000
€ verschwendet.
- Der Rat beschloss am 28.01.14: "Der Rat der Stadt
Nideggen
stellt fest, dass die
Bürgermeisterin nicht befugt war das
Einvernehmen zur 33. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zu
erklären."
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Tourismus beschloss am
04.02.2014: "Das Einverständnis Nideggens zu dieser Kreuzauer
FNP-Änderung
wurde rechtswidrig erteilt."
- Im Rechtsstreit mit der MFN-Fraktion bescheinigte ihr das Verwaltungsgericht:
"Ihr hinsichtlich der Form der zu gewährenden Akteneinsicht
eröffnetes (Verfahrens-) Ermessen hat sie verkannt und erst
gar
nicht ausgeübt."
(Das ist die trockene
juristisch einwandfreie Formulierung für inkompetente
Willkür).
Eine weitere Amtszeit
Göckemeyer kann Nideggen nicht zugemutet werden.
Erwin
Fritsch, 19.02.15
03.02.15
Ratssitzung
Tätigkeitsbericht
der Untätigen
Vor Beginn der Ratssitzung um 19:00 Uhr war der
Rechnungsprüfungsausschuss um 18:00 Uhr einberufen worden.
Seit
2009 tagt der Ausschuss unter dem bewährten Vorsitz des Herrn
Nießen, CDU.
Die Sitzungen laufen regelmäßig nach dem gleichen
Schema ab:
- Herr Nießen meldet sich um 17:00 Uhr vor der
Sitzung zur Instruktion bei der Bürgermeisterin.
- Um 18:00 Uhr eröffnet er die Sitzung und
führt exakt ihre Anweisungen aus.
- Der beauftragte Rechnungsprüfer spult eine
Powerpoint-Präsentation ab, in der er seine Prüfung
erläutert.
- Kluge Ausschussmitglieder (es gibt nur kluge
Ausschussmitglieder)
stellen einige Zwischenfragen, damit klar ist, dass sie nicht nur klug
sondern auch noch wach sind (das sind sie nicht immer).
- Der Ausschuss bestätigt die Prüfung und
empfiehlt dem Rat die Bestätigung der Prüfung und die
Entlastung der Bürgermeisterin zu beschließen.
- Der Ausschuss beauftragt den gleichen
Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung des folgenden
Jahresabschlusses.
- Dass ein RPA ein unabhängiges Kontrollorgan des
Rates
gegenüber der Verwaltung sein soll, kann man bei diesem Ablauf
wirklich nicht vermuten.
- Eine langjährige, so reibungslose
Zusammenarbeit
zwischen Prüfer und Geprüften läuft dann
eben "wie
geschmiert".
Vor
der Kommunalwahl 2014 hatten wir mehrfach vergeblich
versucht,
den Ausschuss in die Pflicht zu nehmen. Er könnte die
Prüfung
auch ganz oder teilweise selbst in die Hand nehmen. Schon bei der
Vorlage der Kandidatenlisten der anderen Fraktionen war klar, dass das
auch nach der Wahl nichts wird. "Nachwuchsprobleme" im wahrsten Sinn
des Wortes (Frau Zentis musste eine Tochter und zwei Söhne
aufbieten. Die Familie Zentis stellte ein Drittel der grünen
Direktkandidaten).
Nachdem
Herr Nießen in der Ratssitzung zum TOP Jahresabschluss 2013
bedeutungsvoll den ihm zur Verfügung gestellten Text verlesen
hatte, schob Patrick Meisenberg, MFN, eine einfache Feststellung
hinterher. Der RPA habe nicht selbst geprüft, sondern einen rund 12.000 € teuren Bericht
angehört und dann zur Abstimmung "Pfötchen" gehoben.
Das
führte zu eifrigen Protesten. Am meisten lamentierten Herr
Nießen und Herr Hensch ("Getroffene Hunde bellen am
lautesten").
Ziemlich ähnlich: Das Stadtwappen
1975/76 wurde in der Nideggener Verwaltung
gepfuscht (Siehe: Pfusch mit dem Stadtwappen).
Seitdem gab es für die Stadt Nideggen ein genehmigtes
Stadtwappen
und ein genehmigtes Dienstsiegel, für heraldisch Interessierte
mit
einem wesentlichen Makel behaftet: Im Wappen ist der Jülicher
Löwe "einschwänzig" dargestellt im Dienstsiegel
"zweischwänzig". Bei den Wappen auf
städtischen
Papieren wurden beide Varianten verwendet. Jahrzehntelang hat Nideggen das ertragen - ohne es
wirklich zu bemerken.
Dieser
Mißstand wurde von unserer Bürgermeisterin 2011 aus
der Welt
geschafft. Sie legte in einem einsamen Beschluss die Verwaltung auf die
Verwendung des Wappens mit dem "zweischwänzigen"
Löwen fest.
Nachdem Nideggener Bürgern das aufgefallen war, motivierten
sie den Fraktionsvorsitzenden der SPD, Herrn Keß,
am
20.12.12 einen wutentbrannten Antrag zu stellen, der in dem Absatz
gipfelte:
"Eine
unrechtmäßige Handlung muss daher
unverzüglich
zurückgenommen werden; der Ursprungszustand ist wieder
hergestellt
werden.
Offen
und zu klären bleibt, wer für den dabei entstandenen
materiellen und immateriellen Schaden aufzukommen hat. Da die
Verwaltung mit in dieses Handeln eingebunden war, bleibt nur den
Schaden über die Kommunalaufsicht feststellen zu lassen und
den
Schuldigen Ersatzplichtigen zu ermitteln." (Originalzitat)
Der Rat sah es dann
etwas gelassener. Er beschloss am22.01.13:
"Der Rat beauftragt die Verwaltung zu
prüfen, wie das Wappen mit dem einschweifigen Löwen
wirtschaftlich umgesetzt werden kann.
(Beschluss: mehrheitlich angenommen, 20 Ja-Stimmen,
2 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen)
In
den folgenden Ratssitzungen war dann der Beschluss in der
regelmäßigen Mitteilungsvorlage "offene
Beschlüsse" mit
dem Vermerk "in Bearbeitung" versehen, bis ich vorschlug den Vermerk
in "Wartet auf Bearbeitung" zu ändern. Das führte
dazu, dass
in der nächsten Sitzung der Vermerk lautete: "Beschluss
offen". Nun war ich erstaunt darüber, in derMitteilungsvorlage "offene Beschlüsse" einen "offenen Beschluss" zu finden.
Nun
stand endlich die Problemlösung auf der Tagesordnung. Frau
Göckemeyer
hätte einen Blick auf ihre Amtskette (mit dem richtigen
Wappen)
werfen, ihren Fehler zugeben und einen vernünftigen Vorschlag
machen können. Das tat sie nicht. Fehler kann sie nicht
zugeben.
Die Kosten für die Anpassung der Dienstsiegel an das richtige
Wappen sind für eine Stadt, die für die
Schülerbeförderung in 2014 unnötige 50.000
€
ausgegeben hat auch wirklich zu hoch. Sie schlug Beibehaltung
des
Zustands vor.
Unser Antrag:
- Die Stadt Nideggen
führt weiterhin das Dienstsiegel in der 1976 genehmigten Form.
- Die
Stadt Nideggen führt als Stadtwappen das 1976 genehmigte
Wappen
mit dem "einschwänzigen Jülicher
Löwen".
- Bereits
gedruckte Formulare und Briefbögen, die das
vorübergehend
verwendete Wappen mit dem zweischwänzigen Löwen
enthalten,
können bis 20.10.15 weiterverwendet werden.
gefiel ihr auch
nicht. Sie stellte ihren Antrag zur Abstimmung. Mit dessen Annahme war
unser Antrag hinfällig.
Die
Nideggener werden also noch einige Monate das falsche Wappen auf der
Nideggener Startseite im Web ertragen müssen. Einziger Trost:
Es sieht dem echten Wappen ziemlich ähnlich.
Windkraft Kreuzau
Kreuzau
will eine der notwendigen "Ausgleichsmaßnahmen" auf einem
Grundstück, das auf Nideggener Gebiet liegt, planen und
erwartet
dazu Nideggens Zustimmung. Die "Ausgleichsmaßnahme", "Anlegen
von
Getreidestreifen mit doppeltem Saatabstand", macht durchaus Sinn.
Vögel können so geschützter nisten und ihre
Brut
aufziehen. Wenn ein Teil der Vögel dann in Kreuzau
geschreddert
wird, ist das halb so schlimm - es gibt ja mehr Nachwuchs.
Zum Thema Windkraft Kreuzau hat sich unsere
Wählergruppe frühzeitig und eindeutig positioniert:
"Wir werden alle politischen und rechtlichen Mittel
prüfen und nutzen, um den Bau
der Anlagen zu
verzögern und möglichst zu verhindern."
(Aus unserer Stellungnahme an Kreuzau)
Ich ließ unseren Antrag mit
Begründung an die Wand projizieren.
Antrag:
Der
TOP wird zur Beratung und Beschlussfassung in den Bau-, Planungs-,
Denkmal- und Umweltausschuss vertagt. Den Beratungsunterlagen ist
zusätzlich das Schreiben Stadt Nideggen – Az FB
II/1-50-622-03 v. 11.12.14 beizufügen und der
Landschaftspflegerische Begleitplan in elektronischer Form
bereitzustellen.
Begründung
- Der
Landschaftspflegerische Begleitplan ging bei der Stadt Nideggen am
25.11.14 ein. Die Information, dass er zur Einsichtnahme bei der
Verwaltung bereitliegt, erreichte die Fraktion am Freitag, 30.01.15,
nachmittags. Eine Einsichtnahme war vor der Fraktionssitzung am
Samstag, 31.01.15, nicht möglich.
- Der
Landschaftspflegerische Begleitplan kann von der Gemeinde Kreuzau bei
"ecoda Umweltgutachten G.b.R." sicher auch in elektronischer
Form
angefordert werden.
- Das
Schreiben der Stadt Nideggen vom 11.12.14 wird benötigt, da
die
Antwort der Gemeinde Kreuzau nicht nur die erbetene
Fristverlängerung, sondern auch eine zusätzliche
Anmerkung
enthält.
- Die
Stadt war am 24.01.15, 09:40 Uhr, per Email informiert worden: "Wir
mussten aus terminlichen Gründen unsere Fraktionssitzung auf
den
31.01.15 vorverlegen. Um die Tagesordnung beraten zu können,
benötigen wir die vollzähligen Sitzungsunterlagen bis
30.01.15, 17:00 Uhr (per Email)."
- Eine sachgerechte
Beratung konnte wegen der fehlenden Unterlagen in der Fraktion vor der
Ratssitzung nicht erfolgen.
Nach länglichster Diskussion wurde der Antrag angenommen. Das
war
eine besonders überflüssige Diskussion, weil allein
der Punkt
5 der Begründung ausgereicht hätte, eine Beanstandung
eines
anderen Beschlusses zu erreichen.
Sitzungsunterlagen im SD.Net
Das SD.Net soll alle Sitzungsunterlagen im Web bereitstellen.
Unser Antrag lautete:
Die
Bürgermeisterin wird gebeten
sicherzustellen, dass alle Sitzungsunterlagen – auch
Tischvorlagen – spätestens innerhalb einer Woche
nach der
Sitzung in das SD-Net aufgenommen werden.
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit! Aber auch erst nach
Endlosgelaber: Angenommen.
Bewirkt hat der Beschluss nichts. Der zum TOP "Entwicklung Gut
Kirschbaum" gehaltene Vortrag - mit für die getroffene
Entscheidung wesentlichen Zahlenangaben - fehlt heute, am 15.02.15.
immernoch im SD.Net.
Einführung
der papierlosen Gremienarbeit
Die
Bürgermeisterin schlug vor, dazu das "Modul SD.Net RICH"
einzuführen. Eine völlig
überflüssige Software, die
einmalig 2.499,00 € und zusätzlich jährlich
779,75
€ kostet. Mit kostenloser Software kann man genauso gut
arbeiten,
wenn man mit einem PC arbeiten kann. Für Ratsmitglieder, die
z.B.
in Thuir oder Wollersheim, am langsam tröpfelnden DSL
hängen,
kommt der Verzicht auf Postzusendung der Sitzungsunterlagen sowieso
nicht in Frage.
Unser Antrag:
- Ratsmitglieder,
Sachkundige Bürger und stv. Sachkundige Bürger
können
jederzeit durch einfache,widerrufbare Erklärung auf die Zusendung
der Sitzungsunterlagen auf dem Postweg verzichten.
- Auf das SD.Net
RICH-Modul wird verzichtet.
Auch diesmal:
Eifriger Widerstand der Bürgermeisterin bis endlich unser
Antrag angenommen wurde.
CDU-Antrag: Resolution
an die Landesregierung
Die CDU hatte ihren Beschlussvorschlag aus der letzten Ratssitzung
überarbeitet und forderte jetzt:
Der Rat stellt fest:
- Auch im Jahr 2015 werden die ländlichen Kommunen
durch den
Verteilungsschlüssel für die Landeszuschüsse
gegenüber den Städten benachteiligt. Bei der
Verteilung
zusätzlicher Landesmittel für die
Flüchtlingsversorgung
wird diese Praxis fortgesetzt. Im ländlichen Raum bei der
Versorgung und Betreuung dieser Personen anfallende
zusätzliche
Kosten, z.B. wegen unzureichendem ÖPNV, werden nicht
angemessen
berücksichtigt.
Eine angemessene Unterbringung und umfassende Versorgung - auch die
Gesundheitsversorgung und die erforderliche psycho-soziale Begleitung -
der Flüchtlinge und Asylsuchenden kann von der Stadt Nideggen
mit
den dafür bereitgestellten zusätzlichen Landesmitteln
nicht
finanziert werden.
Das erfreulich hohe Engagement ehrenamtlich tätiger
Einzelpersonen
und Gruppierungen kann diesen Mangel nur lindern, nicht aber
kompensieren.
Das Land fordert von der Stärkungspaktkommune Nideggen
weiterhin
in 2016 einen ausgeglichenen Haushalt auszuweisen ohne für
eine
Ausgleich für die durch Asylsuchende und
Bürgerkriegsflüchtlinge entstehenden Kosten zu sorgen.
- Die Bürgermeisterin wird aufgefordert, keine
dieser Feststellung widersprechenden offiziellen Stellungnahmen
abzugeben
- Die Verwaltung wird diese Feststellung der Landesregierung
zur Kenntnis bringen.
Diese Formulierung war für uns akzeptabel. Aus der
rot-grün-unabhängigen Fankurve kam der zu erwartende
Widerstand. Die Bürgermeisterin störte sich vor allem
an der
Ziffer 2., die sie für nicht notwendig hielt. Ich
erwähnte
das Pumpspeicherkraftwerk-Beispiel. Margit Göckemeyer
hätte
den Wahlkämpfer Krischer damals unterstützen
dürfen. Als
Nideggener Bürgermeisterin war sie fehl am Platz.
Der Antrag wurde mit CDU- und MFN-Stimmen angenommen.
Gründung
eines Fördervereins "Rettet das Schwimmbad" für das
Lehrschwimmbecken Schmidt
Der SPD-Antrag,
den Herr Keß als Fraktionsvorsitzender unterschrieben hatte,
war
allein deshalb schon unsinnig, weil er die Genehmigung einer
Vereinsgründung durch den Rat verlangte. Dafür ist
der Rat nun wirklich nicht zuständig.
"Betrifft ein Vorschlag
eine
Angelegenheit, die nicht in den Aufgabenbereich der Stadt
fällt,
weist der Bürgermeister in der Tagesordnung darauf hin, dass
die
Angelegenheit durch Geschäftsordnungsbeschluss vom Rat von der
Tagesordnung wieder abzusetzen ist."
§ 3 (3)
Geschäftsordnung
Die Bürgermeisterin hatte diesen Hinweis unterlassen. Also
beantragte Herr Fischer; CDU, die Streichung von der Tagesordnung. Ich
war dagegen, "damit die SPD Gelegenheit erhält ihren Antrag zu
begründen und ggf. den Beschlussvorschlag zu ändern".
Der Streichungsantrag wurde abgelehnt.
Hätte ich dem CDU-Antrag nicht widersprochen, wäre
uns ein
besonders überflüssiger Auftritt des Herrn
Müllejans,
SPD, erspart geblieben. Er durfte den SPD-Antrag begründen
undhatte sich auf die Rolle "Retter der
3.000-Seelen-Gemeinde"
(Schmidt) gut vorbereitet. Sein Beitrag war so schwungvoll
wie
länglichst. Überzeugende Argumente hatte er nicht zu
bieten.
Nachdem die Luft raus war zog er den Antrag zurück.
Auch wenn der Rat der SPD die Gründung eines
Trägervereins
empfohlen hätte: Es wäre genauso viel passiert wie
seit dem
Ratsbeschluss vom 08.08.10 (dass ein zu gründender Verein
einen
Mountainbike Parcours in Schmidt errichten darf): Die SPD meldete den
Erfolg in einem Flugblatt. Mehr passierte nicht.
Unser Antrag: Einkaufsgenossenschaft
KoPart eG
Der TOP war immerhin in der Tagesordnung enthalten, aber:
- bei der Versendung der Sitzungsunterlagen am 23.01.15 wurde
mitgeteilt, die Beschlussvorlage (BVL) wird mit den anderen fehlenden
Unterlagen nachgereicht.
- bei der nächsten Zusendung am 30.01.15 wurde
mitgeteilt die BVL wird als Tischvorlage vorgelegt.
- in der Ratssitzung erklärte die
Bürgermeisterin, die BVL sei nicht fertig geworden.
Wir werden verhindern, dass diese schwierige Entscheidung, mit der die
Stadt Geld sparen könnte, zu Stadtwappen-ähnlichen
Dimensionen ausufert.
Richtigstellung
zur Abwasserbeseitigungssatzung
Das amtliche Schreiben der Stadt zur Information der
Grundstücksbesitzer in Wasserschutzgebieten enthält
die
Behauptung: "Die gesetzlichen Forderungen und Fristen hat die Stadt
Nideggen in ihrer Abwasserbeseitigungssatzung vom 16.04.2014
verankert."
Diese Behauptung ist falsch!
Richtig ist:
- Gesetzlich
gefordert ist die Durchführung der
Prüfung
und die Aufbewahrung der Prüfbescheinigung durch den
Grundstückseigentümer.
- Die zusätzliche Verpflichtung, die
Prüfbescheinigung
der Stadt vorzulegen, in die Satzung aufzunehmen ist nicht gesetzlich
gefordert.
Wir forderten eine Richtigstellung.
Die Bürgermeisterin stellte sich dumm und argumentierte: "Da
die
Aufnahme der Regelung auf Grundlage einer gesetzlichen
Ermächtigung erfolgte und mithin rechtmäßig
erfolgt
ist, ist eine erneute Information der Bürgerinnen und
Bürger
aus Sicht der Verwaltung entbehrlich.
Man muss sich schon sehr dumm stellen, um zu glauben: Was gesetzlich
erlaubt ist, ist auch gesetzlich gefordert. Herrn Klöcker,
Unabhängige, gelang das.
Wir beantragten:
"Der Rat stellt fest, dass
die
betroffenen Eigentümer von Grundstücken in
Wasserschutzgebieten von der Stadt irreführend informiert
wurden.
Die in der Abwassersatzung geforderte Verpflichtung zur Vorlage der
Prüfbescheinigung bei der Stadt ist rechtlich
zulässig. Sie
ist aber nicht gesetzlich gefordert."
Zusätzlich beantragten wir namentliche Abstimmung. Das
Ergebnis:
Göckemeyer
|
|
Enthaltung
|
Adalbert van Londen
|
(CDU)
|
Ja
|
Elke Pastern
|
(CDU)
|
Enthaltung
|
Sigurd Nießen
|
(CDU)
|
Enthaltung
|
Hubert Müller
|
(CDU)
|
Nein
|
Heinz Klein
|
(CDU)
|
Ja
|
Manfred Hurtz
|
(CDU)
|
Ja
|
Walburga Graßmann
|
(CDU)
|
Enthaltung
|
Markus Fischer
|
(CDU)
|
Ja
|
Udo Hensch
|
(FDP)
|
Enthaltung
|
Hans Gert Müller
|
(Grüne)
|
Enthaltung
|
Klaus Droste
|
(Grüne)
|
Nein
|
Patrick Meisenberg
|
(MFN)
|
Ja
|
Willi Hönscheid
|
(MFN)
|
Ja
|
Erwin Fritsch
|
(MFN)
|
Ja
|
Volker Floßdorf
|
(MFN)
|
Ja
|
Heinrich Esser
|
(MFN)
|
Ja
|
Eveline Eßer
|
(MFN)
|
Ja
|
Eduard Müllejans
|
(SPD)
|
Nein
|
Wolf Dieter Keß
|
(SPD)
|
Nein
|
Engelbert Cornely
|
(SPD)
|
Nein
|
Lothar Pörtner
|
(Unabhängige)
|
keine Abstimmung
|
Norbert Klöcker
|
(Unabhängige)
|
keine Abstimmung
|
Peter Falter
|
(Unabhängige)
|
keine Abstimmung
|
Damit war der Antrag mit 10 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 6
Enthaltungen angenommen.
Es ging um die einfach zu beantwortende Frage: Haben "gesetzlich
erlaubt" und "gesetzlich gefordert" unterschiedliche Bedeutung?
- Wer das mit Nein
beantwortet, zeigt einan die Grenzen der
Geschäftsfähigkeit gehendes Maß an Dummheit
oder stimmt
aus Prinzip gegen den Antragsteller.
- Wer sich für Enthaltung
entscheidet, gibt zu, dass Ja richtig ist und bringt es aus Prinzip
nicht fertig Ja zu sagen.
- Beide Möglichkeiten haben mit sachlicher Politik
nichts zu
tun. Es sind typische Kleingeist-Handlungen. Im Rat Nideggens: ziemlich
normal.
- Keine Abstimmung: Das ist ein besonders albernes, nur in
Nideggen
vorkommendes, Verhalten. Vor Jahren hatten es die Nideggener
Grünen erfunden und immer dann angewendet, wenn sie bei einer
Abstimmung sowieso unterliegen und sie dagegen Protest zeigen wollen.
Als Herr Klöcker merkte, dass er bei den Grünen nie
Fraktionsvorsitzender wird, gründete er seinen eigenen Verein
und
übernahm auch diese spezielle Albernheit.
Amtliche
Bekanntmachungen
Unser Antrag
enthielt ausreichend viele Beispiele für fehlerhafte
"Informationen durch die Bürgermeisterin" im Amtsblatt. Kein
einziges wurde in der BVL widerlegt. Vorsichtshalber erklärte
ich
der Bürgermeisterin noch einmal diese Beispiele. Sie ertrug
das.
Dann verzichtete ich auf eine Beschlussfassung, weil sie behauptete die
Urteile zur Neutralitätspflicht zu kennen und (nun) zu
beachten.
Närrisches Treiben im Ratssaal
- Mehr war bei dieser Sitzung nicht herausgekommen.
- Keiner der
Beschlüsse war wirklich wichtig.
- Wurde Nideggen
weitergebracht?
- Ja - aber nur ein paar
Stunden auf der Zeitachse!
Erwin Fritsch, 15.02.15
20.01.15
Haupt- und Finanzausschuss
Freilaufende
Katzen in Nideggen
Die Grünen hatten den Erlass einer Satzung zur Kastrations-
und
Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen in Nideggen
gefordert. Die Verwaltung schlug Ablehnung vor, weil der StGB Zweifle
an der Zulässigkeit einer derartigen Satzung
habe.Herr Gert
Müller, Vertreter der Grünen im Ausschuss, gab sich
reichlich
Mühe den Antrag zu begründen. Trotzdem war jedem
klar, dass
eine derartige Satzung das Problem kaum löst, weil sich weder
Katzen noch Bürger an die Satzung halten werden. Der Antrag
wurde
mit einer Gegenstimme (Grüne) abgelehnt.
Was sollte der Antrag?
WollteFrau Zentis der "parteilosen" Bürgermeisterin
Gelegenheit geben, zu zeigen wie unabhängig sie von den
Grünen ist?
CDU-Anfrage
zu den Schülerbeförderungskosten
Die CDU hatte eine Vorlage mit den
Schülerbeförderungskosten
in den Jahren 2013, 2014, aufgegliedert nach Schulen, gefordert.
Diese Vorlage legte nun offen:
Die überstürzte Gründung der Sekundarschule
Kreuzau/Nideggen - ohne Beteiligung der Nachbarkommunen
Vettweiß
und Heimbach – führte zur dauerhaften Verpflichtung
Nideggens die Transportkosten für die Schüler aus
diesen
Gemeinden allein zu tragen. Die finanziellen Folgen:2013:
39.100
€, 2014: 51.650 €, bis 100.000 €
jährlich ansteigend. Der verantwortungsbewusste
Umgang mit finanziellen Mitteln
war dem politischen Ziel, möglichst schnell die
Gründung
einer Sekundarschulemelden zu können,
bewußt
untergeordnet worden. Der von der BezReg beauftragte Gutachter
rügte deshalb dieses Vorgehen: "Es hätte noch Zeit
zur
Verfügung gestanden, Verhandlungen über die
interkommunale
Zusammenarbeit für die Trägerschaft zu
führen."
(Hadel-Gutachten)
Herr Fischer, CDU, erklärte, die Auswertung dieser Zahlen
politisch verwerten zu wollen.
Das wollte ich nicht abwarten. Ich hielt der Bürgermeisterin
die beiden Hauptursachen vor:
- Die Sekundarschule wurde deshalb
soüberstürzt
gegründet, weil sich 2 Nideggener Damen ganz dringend bei der
ehemaligen Fraktionsvorsitzenden der Grünen in Solingen und
jetzigen Schulministerin profilieren mussten. (Die ehemalige Solinger
Sachbearbeiterin Göckemeyer schuldet Dank für die
Empfehlung
2009 anNideggens Grüne. Frau Zentis muss eifrig
strampeln,
um von dem Risiko-Listenplatz 29 auf der grünen Landesliste
nach
vorne zu wandern.)
- Frau Göckemeyer hatte die Rechtslage bei den
Schülerbeförderungskosten völlig falsch
eingeschätzt. In den Sanierungsplan-Entwurf vom 10.08.12 hatte
sie
zusätzliche Einnahmen durch Beteiligung der Nachbarkommunen
eingeplant. Als Begründung hatte sie geschrieben: "Beteiligung
der
Kommunen ohne Schulstandort an den Kostensollte zukünftig
möglich sein! Konnexität!!!"
Ich hatte damals bereits gesagt: "Auch wenn Sie ein 4.
Ausrufungszeichen hinter Konnexität setzen, wird nichts
daraus."
Da hatte ihr wohl eine absolute Regierungsinsiderin (Platz
29!)
einen Floh ins Ohr gesetzt.
Das reizte Frau Göckemeyer erwartungsgemäß
zu eifrigen
Ausreden und Ablenkungsversuchen. Die Sekundarschulgründung
sei
notwendig gewesen, um den Schulstandort Nideggen zu erhalten. Herr
Hadel hatte aber nicht die Schulgründung beanstandet, sondern
den
Verzicht auf die Beteiligung von Heimbach und Vettweiß.
Nachdem
die Schule gegründet ist, gibt es für beide keinen
Grund
nachträglich beizutreten und sich an den Kosten zu beteiligen.
Als
Ablenkungsversuch wies sie auf die ebenfalls fehlende Beteiligung der
beiden Gemeinden an der Realschule hin.
Nun war endlich Unterstützung für Frau
Göckemeyer
gefragt. Da kam aber nicht viel. Herr Pörtner,
Unabhängige,
behauptete "jedes Ratsmitglied" kenne die vorgelegten Zahlen bereits.
Das wüsste ich aber! Herr Keß, SPD, wiederholte das
Realschulargument. Das provozierte Herrn Müller, CDU, zu der
Bemerkung, der ehemalige Bürgermeister könne den
damaligen
Ablauf wohl besser erklären.
Willi Hönscheid nutzte diese Vorlage und stellte einiges
richtig:
- Der Bau des Schulzentrums und die Gründung der
Realschule (ohne Schulverband) erfolgten damals einstimmig.
- Das damalige Ziel war den Nideggener Schülern zwei
unterschiedliche weiterführende Schulen bereitzustellen und
damit
die Attraktivität Nideggens für junge Familien zu
erhöhen.
- Auch ein Herr Keß stand bei der Einweihung
freudig erregt in der ersten Reihe.
- Als alle Fraktionen einen dringenden Anbau an das
Schulzentrum
forderten, hat er allein dies mit dem Hinweis auf die demografische
Entwicklung verhindert.
MFN-Antrag:
Prüfung des Beitritts zur Einkaufsgenossenschaft KoPart eG
Bereits
2013 hatte ich
von der Gründung der KoPart erfahren. Sie soll den Gemeinden
kostengünstige Beschaffungen ermöglichen. Ich hatte
damals Herrn
Dederichsdarauf angesprochen. Er reagiertereichlich
desinteressiert. Er hatteandere Sorgen: Der Steuerkommissar
stand
ihm auf den Füßen. Nachdem wir einen schriftlichen
Antrag
gestellt hatten, beauftragte der Haupt- und Finanzausschuss am 16.09.14
die Verwaltung:in der nächsten Sitzung die Vor- und Nachteile
eines Beitritts darzustellen..
Das scheint eine unglaublich schwierige Aufgabe zu sein:
- Am 04.11.14 erhielt der Ausschuss eine Vorlage mit dem
Vorschlag:
"Demnach rät die Verwaltung von einem Beitritt ab". Da die
Vorlage
fehlerhaft war und keinen Kostenvergleich enthielt, beantragte ich:
"Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, einen
Vergleich zwischen der KoPart e.G. und der SüdKomm
aufzustellen."
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
- In der nun erstellten Vorlage wurde der Beitritt zur KoPart
zwar
vorgeschlagen, konkrete Vergleichszahlen fehlten aber wieder. Ich
beantragte: "Der TOP wird in die nächste Ratssitzung vertagt.
Die
Verwaltung wird beauftragt in der BVL die entstandenen Kosten
für
die Beschaffungen:
- 1 Jahr SekSchulBedarf
- letzter beschaffter Bauhof-Traktor
- letztes in Auftrag gegebenes FwKfz
- Ausschreibung Schülerspezialverkehr
den Kosten gegen über zustellen, die bei einer Beschaffung
über die KoPart entstanden wären."
Der Antrag wurde wieder einstimmig angenommen.
Nun wird sich der Rat mit dem Thema befassen müssen.
Vielleicht
gelingt der von Frau Göckemeyer "neu aufgestellten Verwaltung"
(O-Ton Klöcker, Unabhängige) die Erstellung einer entscheidungsreifen
Vorlage diesmal.
Vier
Kollegen
Das
ist eine kleine Geschichte über vier Kollegen namens JEDER,
JEMAND, IIRGENDJEMAND und NIEMAND.
Es
ging darum, eine wichtige Arbeit zu erledigen, und JEDER war sicher,
dass JEMAND sich darum kümmern würde.
IRGENJEMAND hätte es auch tun können, aber NIEMAND
tat es.
JEMAND
wurde wütend, weil es JEDERs Arbeit war.
JEDER dachte aber, IRGENDJEMAND könnte es genauso gut machen,
aber NIEMAND wusste, dass JEDER es nicht tun würde.
Schließlich
beschuldigte JEDER JEMAND, weil NIEMAND tat, was IRGENDJEMAND
hätte tun können.
(Quelle: Unbekannt)
Erwin
Fritsch, 25.01.15
25.11.14
Ratssitzung
Haushalts-"Beratungen"
Ende Oktober legte die Bürgermeisterin den HH-Entwurf vor.
Danach folgten 2 Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses. Zu diesen
Sitzungen sollten Fragen und Änderungsanträge
vorgelegt werden.
- Fragen stellte nur die MFN-Fraktion.
- Anträge stellte nur die MFN-Fraktion.
Nun sollte der Haushalt 2015 mit den Steuererhöhungen
beschlossen
werden. Den anderen Fraktionen war nach "durchwinken" zumute
–
die
Einsetzung des Steuerkommissars in 2013 hatte gewirkt. Sie taten also
das, was Frau Zentis (Grüne) "den
Gestaltungsspielraum nutzen" genannt hatte: Ja sagen
zur Steuererhöhung. Wir sind weiterhin der
Überzeugung, dass das Land für die Schlechterstellung
der kleinen Flächengemeinden durch die Änderungen bei
der Berechnung der Schlüsselzuweisung allein verantwortlich
ist.
Wir hatten beantragt:
- bei den Portokosten jährlich 3.000 € ( =
10 %) einzusparen.
Z.B. durch Verzicht auf Versendung derSitzungsunterlagen auf
Papier.Fraktionen, die im Jahr 2014 nicht PC-kompatible
Kandidaten zur Wahl aufstellten, kann die Versorgung dieser
Ratsmitglieder mit Papierausdrucken zugemutet werden.
- eine schrittweise Reduzierung der Ausgaben für
Fachliteratur von ca. 10.000 € auf 2.000 €
jährlich.
Seit Jahren wird unverändert eine Vielzahl von Fachliteratur,
für die unterschiedlichsten Aufgabenbereiche beschafft. Dort
werden sie dann von max. 1 Sachbearbeiter genutzt.
Eine freiwillige Bereitschaft auf den Verzicht "eigener" Fachliteratur
kann von Sachbearbeitern nicht erwartet werden, weil sie damit ein
"Statussymbol" verlieren. Auf schriftliche Informationen, die
jederzeit im Internet verfügbar sind bzw. per EMail bei StGB
oder Kommunalaufsicht abgefragt werden können, kann verzichtet
werden.
Dass unsere Anträge routinemäßig abgelehnt
wurden, hat uns nicht überrascht. Wir werden sie auch zum
nächsten Haushalt stellen.
Gegen die Erhöhung der Grundsteuer B auf 850 % stimmten nur
die MFN-Fraktion und Herr Erler (SPD). Wer, wie die CDU-Fraktion, der
Erhöhung auf Großstadt-Niveau zustimmt, hilft der
Landesregierung von ihrer Verantwortung (140.000.000.000
€ Schulden, Neuverschuldung in 2014: 3.200.000.000 €)
abzulenken.
Übernachtungssteuer
Wir stimmten dagegen, weil der
Einführungszeitpunkt, 01.01.15, für
die Betriebe besonders ungünstig ist (sie haben ihre Preise
längst veröffentlicht) und weil wir in der Satzung
die Androhung einer Einsicht in die
Geschäftsunterlagen durch städtische Mitarbeiter
für völlig unangemessen halten. Die Anzahl der
betroffenen Betriebe ist doch überschaubar. Alle
unter Generalverdacht zu stellen ist völlig
unbegründet. Sie sind nicht gleichzusetzen mit der REA GmbH
(Windkraftplaner), die sich zunächst weigerte ihrer
vertraglichen Verpflichtung zur Zahlung von 8.148 €
nachzukommen.
Auch Herr Erler (SPD) schloss sich unserer Ablehnung an.
Parkgebühren
In der Verwaltungsvorlage stand, worum es bei der Änderung
ging: Die "Belebung" des Parkplatzes vor dem Zülpicher Tor.
Auch wenn wir gegen die Parkgebühren sind, weil
sie kaum der Innenstadtbelebung nutzen, konnten wir
eine Begrenzung der Kosten für die Dauerparkausweise von 240
auf 90 € jährlich erreichen.
Winterdienst
Auch die Gebühren für den Winterdienst sollten
angeblich wegen Kostenunterdeckung um rund 10%
steigen. Anscheinend hatte sich nur die MFN-Fraktion die Mühe
gemacht nachzurechnen. Das Ergebnis war überzeugend: Die
Gebühren bleiben unverändert.
Förderprojekt
der Sparkasse
Die Verwaltung legte die Übersicht
über die Verteilung der 75.000 € aus dem
Förderprojekt der Sparkasse
"Kinder.Lachen.Lernen" vor.
Für Ausbau und Einrichtung der Mensa und
Ausbau und Einrichtung der Mensa und Sanierung der Schultoiletten waren
27.474,67 € (= 37 %) vorgesehen. Von der dazu
verwendbaren Schul-/Bildungspauschale sind noch
68.809
€ (= 30 %) aus 2013 verfügbar.
Wir stellten den Antrag, die
Fördermittel für die Musikschule Nideggen auf
4.000,00 € zu erhöhen und
Fördermittel in Höhe von 5.000,00 €
für die Sanierung von
Kinderspielplätzen zur Verfügung zu stellen. Die
Mittel sollen den
Projekten Ausbau der Mensa und Sanierung der Schultoiletten entnommen
werden. Das hätte den Haushaltsabschluss 2014 ( - 968.520
€)um 0,1 % verschlechtert, aber keinen Einfluss auf
die
Steuererhöhung gehabt.
Den Kämmerer schien das nicht zu stören, die CDU
schon. Mit Grünen, SPD
und Unabhängigen stimmte sie dagegen (Die beiden
FDP-Ratsmitgieder
hatten sich und uns ihre Sitzungsteilnahme erspart).
Damit war der Antrag abgelehnt.
Ein
CDU-Eilantrag
Als Tischvorlage erhielten wir einen Eilantrag der CDU. Die CDU
forderte dringend eine Resolution des Nideggener Stadtrates an die
Landesregierung. Auszüge daraus:
"Der Rat der Stadt
Nideggen fordert die
Landesregierung auf, in 2015 ff mehr Mittel für die
ländlichen Kommunen zur Verfügung zu stellen als
derzeit
geplant.
Besonders für
die Kosten der Inklusion und der Flüchtlingsversorgung sind
bei den Kommunen nicht bezifferbar. Hier verlangen wir von
der Landesregierung alle Kosten zu tragen.
...
Ebenfalls fordern wir die Landesregierung auf, den
Verteilungsschlüssel der Landeszuschüsse
(Schlüsselzuweisungen) derart zu gestalten, dass die
Flächenkommunen mit auskömmlichen Finanzmitteln
ausgestattet
werden."
Dass Grüne, Unabhängige und SPD
dagegenstimmen werden,
musste der CDU eigentlich klar sein. Mit MFN-Stimmen hätte der
Antrag angenommen werden können.
Hätte die CDU uns vor der Sitzung
informiert,hätten wir vorgeschlagen auf das Thema
Inklusion
zu verzichten. Da hat die CDU anscheinend die Entwicklung verschlafen.
Die
grüne Schulministerin hatte zunächst
fröhlich behauptet,
durch
die Schulgesetzänderung zur Inklusion würden keine
Zusatzkosten
für
die Schulträger-Kommunen entstehen. Damit war sie gescheitert.
Danachwurde ein
Kompromiss zwischen Landesregierung und den kommunalen
Spitzenverbänden ausgehandelt. Für das Schuljahr
2014/15
stellt die Landesregierung nun 35 Mio. € zur
Verfügung.
Wir hätten auch die Frage gestellt, ob man ernsthaft in der
gleichen
Sitzung aus
Angst vor dem Steuerkommissar der Steuererhöhung zustimmen und
gleichzeitig um "auskömmliche" Mittelzuweisung
betteln kann.
So musste Herr Fischer (CDU) traurig zusehen, wie sein schöner
Antrag zerredet wurde. Als im auch noch Frau Eßer (MFN) riet,
seinen Antrag zurückzuziehen, blieb ihm nur der Ausweg der
Vertagung in das nächste Jahr zuzustimmen.
Müllgebühren
Ende 2013 informierte die Bürgermeisterin den Rat, dass der
Vertrag
über Müll-Sammlung und Abfuhr Ende 2014
(überraschend ?) endet und
deshalb sofort eine europaweite Ausschreibung zu beschließen
sei. Der
Rat konnte dem nur noch nur zustimmen.
Die Ausschreibung führte nur zu einem
einzigen Angebot: ca. 85 % teurer als bisher. Wer eine rechtswidrige
Absprache
der Entsorgungsunternehmen vermutet, wird dies kaum beweisen
können.
Dem
Rat blieb dann nur noch die Möglichkeit, dem Beitritt zum
Zweckverband
RegioEntsorgung AöR zuzustimmen. Wir haben nicht
dagegen gestimmt,
sondern uns enthalten
Die Bürgermeisterin "informierte" die Bürger im
Amtsblatt:
"Immer wieder versuchen wir
Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit zu nutzen.
Dies hat
jetzt dazu geführt, dass für die Abfallentsorgung zum
01.01.2015 die
RegioEntsorgung AöR für die Stadt Nideggen
zuständig ist."
Wer das
liest, könnte sich freuen. Interkommunale Zusammenarbeit
klingt gut. Es
könnte kostengünstiger werden. Leider sind die
"Informationen" der
Bürgermeisterin nur mit Vorsicht zu genießen. Der
tatsächliche Ablauf
waranders.
Wäre die "Information" der Bürgermeisterin
richtig, hätten wir rund 22.000 € (für
Ausschreibung und Rückstellung
für mögliche Forderungen des einzigen Anbieters)
sparen können. Wir
hätten auch rechtzeitig überlegen
können, welchem Zweckverband wir
beitreten. Da in den letzten 3 Jahren die Gebühren zu hoch
waren,
entstand ein Überschuss in Höhe von 289.000
€. Er wird jetzt ab 2015
mit jährlich 75.000 € aufgelöst. Das
dämpft für 4 Jahre die
Gebührenerhöhung um 9 % .Dass es im
Bürgermeisterwahljahr beginnt, ist
wahrscheinlich Zufall!
Übrigens:
Wenn Sie ein privater Mensch oder ein Kleingewerbler sind und einen
Goldzahn haben, dann sind Sie im Wertstoffhof an der richtigen Adresse:
Erwin
Fritsch, 15.12.14
21.10.14
Ratssitzung
Haushaltsentwurf
2015
Ein Haushalt entsteht nach einem festgelegten Ablauf:
- Der Kämmerer erarbeitet den Entwurf der
Haushaltssatzung und legt ihn der Bürgermeisterin vor.
- Die Bürgermeisterin bestätigt ihn und
legt ihn dem Rat
vor. (Nach Gemeindeordnung kann sie ihn vorher abändern und
dann
der Kämmerer dem Rat eine abweichende Stellungnahme abgeben.
Das
wird in Nideggen nicht vorkommen.)
- Der Entwurf wird in den Fraktionen und im Haupt- und
Finanzausschuss (2-mal) beraten.
- Der Rat beschließt dann die Satzung.
In dieser ersten Sitzung wurde also der Entwurf "eingebracht". Das
begann mit einer Einführung durch die
Bürgermeisterin, die
durch den ihr sichtlich fremden Text stolperte. Anschließend
folgten Erläuterungen durch den Kämmerer. Herr
Dederichs
hatte es leichter. Er kennt die Materie und konnte anhand der Folien
frei sprechen. Ein Haushaltsentwurf steckt zwangsläufig voller
Annahmen, die eintreten können oder auch nicht. Der
Haushaltsentwurf 2015 (vor der BgM-Wahl 2015) wurde besonders
schön gerechnet: Die Grundsteuer B soll nun von 725 auf "nur"
850
Prozentpunkte steigen.
Das dauerte über eine halbe Stunde und brachte
keinen Informationsgewinn. Wer sich für das Thema interessiert
(wohl die Wenigsten) hatte das vorher in den Sitzungsunterlagen lesen
können. Der Rat versuchte die Augen offen zu halten.
Der Haushaltsentwurf zeigt nur Summenzeilen auf. Etwas mehr Klarheit
bringt die Aufschlüsselung in der "Kontenliste". Deren
Herausgabe
musste ich wieder extra beantragen. Andere Fraktionen interessiert das
anscheinend weniger.
Übernachtungssteuer
Diese Steuer soll eine neue Einnahmequelle erschließen. Sie
soll
angeblich 90.000 € jährlich einbringen und hat den
scheinbaren Vorteil, dass sie nicht Nideggens Bürger trifft.
Abzuwarten bleibt allerdings, ob dieser Effekt auch so eintritt. Zur
Tourismusförderung jährlich ca. 50.000 €
auszugeben und
nun die Übernachtungen in Nideggen um 90.000 € zu
verteuern
ist eine reichlich skurrile Idee.
Der vorgelegte Entwurf enthielt noch einige Unklarheiten und einen
völlig inakzeptablen Eingriff in die Grundrechte:
§
10 des Entwurfs
"Der
Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, mit Dienstausweis oder
besonderer Vollmacht
ausgestatteten
Vertretern des Steueramtes der Stadt Nideggen zur Nachprüfung
der
Erklärungen, zur Feststellung von Steuertatbeständen
sowie zur Einsicht in
die
entsprechenden Geschäftsunterlagen Einlass zu
gewähren."
Wegen der ungenügenden Vorbereitung wurde die
Entscheidungin
die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vertagt.
Wir werden nur zustimmen, wenn
- der § 10 ersatzlos aus der Satzung gestrichen
wird.
Verwaltungsmitarbeiter zur Einsicht in die
Geschäftsunterlagen der Betriebe per Satzung zu
"ermächtigen", werden wir nicht dulden.
- die Satzung nicht schon am 01.01.15 in Kraft tritt. Die
Betriebe
haben längst ihre Preise kalkuliert und bekannt gegeben. Eine
nachträgliche Zusatzabgabe wird Gäste
unnötig
verärgern.
- der Verwaltungsaufwand für die Betriebe zumutbar
bleibt und
sie in der Höhe nicht zur Gästeabwanderung in die
Nachbarschaft führt.
Parkraumbewirtschaftung
Auch dafür hatte die Verwaltung eine neue Satzung vorgelegt.
Das
gebührenpflichtige Parken soll durch Aufstellung einer 3.
Parkuhr
im Bewersgraben ausgedehnt werden. Anwohner und
Beschäftigte
sollen Dauerparkausweise erhalten können. Die
Straßenverkehrsgesetze lassen "Bewohnerparken"
(früher
Anwohnerparken) zu. Die Gebühr für das Ausstellen
eines
Bewohnerparkausweises erhält das Straßenverkehrsamt
(Kreis
Düren). Diese Gebühr ist gesetzlich begrenzt und
beträgt
z.B. in Köln 30 € jährlich. Die Nideggener
Dauerparkausweise umgehen diese Regelung und sollen bescheidene 240
€ jährlich kosten. Die vermieteten
Parkplätze unter dem
Rathaus ("Klöcker-Carport") sollen als
Dauerparkplätze
für Verwaltungsmitarbeiter angeboten werden.
Unsere Forderungen:
- Dauerparkausweise für maximal 90 €/Jahr,
- Dauerparkausweise im Carport das Doppelte,
- Brötchentaste (15 Min gebührenfreies
Parken)
- 3. Automat: statt Bewersgraben, auf den Markt.
- Verkehrsregelnde Maßnahme für die
Paul-Schaaf-Straße.
Auch diese Entscheidung war ungenügend vorbereitet und wurde
in die
nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vertagt.
Kanal-TÜV:
CDU und FDP gängeln Bürger
Am 09.04.13 war es gelungen mit den Stimmen von CDU, MFN und FDP einen
gemeinsamen Antrag durchzusetzen. Wir hatten
gefordert:
"Die
Verwaltung wird beauftragt bei der Erstellung eines Satzungsentwurfs
zur Dichtigkeitsprüfung
folgende Richtlinie zu beachten:
- Jedem einzelnen Grundstückseigentümer
sind nur die Pflichten aufzuerlegen, die zwingend gesetzlich gefordert
sind.
- "Ungleichbehandlungen" benachbarter Grundstücke,
die z.B.
durch Wasserschutzgebietsgrenzen in Straßenmitte entstehen,
sind
in Kauf zu nehmen. Das muss der Gesetzgeber verantworten.
- Regelungen in Nachbargemeinden sind kein Maßstab
für die Satzung in Nideggen."
Schließlich gehört der Kanal-TÜV zu den
Grünen
"Errungenschaften" und da hat die "parteilose" Bürgermeisterin
natürlich die Vorgaben ihrer Mentorin, Zentis, zu beachten.
Also
legte sie am 15.04.14 eine Satzung vor, in der die rechtlich nicht
geforderte Vorlagepflicht der Prüfbescheinigung enthalten war.
Als
ich CDU und FDP an den Beschluss erinnerte, erhielt ich nur dumme
Antworten (Siehe: Kanal-TÜV:
Wahlkrampf,
statt Bürgerinteresse).
Immerhin stimmte die CDU damals noch mit uns gegen die Vorlage. Herr
Hensch, FDP, hatte schon damals keine Probleme.
Nun hatte ich einen Antrag
vorgelegt, um die Vorlagepflicht wieder zu streichen. Damit CDU und FDP
eine Chance zu sachgerechter Entscheidung erhalten, hatte ich ihn
ausführlichst schriftlich begründet. Auch das half
nichts.
Nun werden die
betroffenen Bürger unnötig gegängelt!
"Wir
werden für die Freiheit kämpfen."
(Udo
Hensch nach der Kommunalwahl auf der FDP-Web-Seite als Ziel seiner
Fraktion.
Inzwischen
wieder gelöscht)
Aus Prinzip
MFN-Anträge
abzulehnen - statt nachzudenken und sachlich zu entscheiden - ist dumm
und kurzsichtig und schadet den Bürgern!
Erwin
Fritsch, 24.10.14
16.09.14
Haupt- und Finanzausschuss
Verfassungsbeschwerde:
Eine "wohlüberlegte"
Entscheidung der CDU
40
Städte und Gemeinden hatten gegen die
Gemeindefinanzierungsgesetze
(GFG) 2011 - 2013 geklagt.. Abweichend von Entscheidungen in anderen
Bundesländern und einer Entscheidung des BVerwG hatte das
Landesvefassungsgericht die Klagen abgewiesen. Die (stark
verkürzte) Kernaussage: Wenn das Land sich - wie NRW - in
einer
extremen finanziellen Notlage befindet, kann es die im Grundgesetz
geforderte finanzielle Mindestausstattung der Gemeinden eben nicht
erfüllen.
Am 03.09.14 trafen sich die Vertreter der klagenden Kommunen mit den
Vertretern der Anwaltskanzlei (Besprechungsprotokll) und stellten
fest:
- Weitere Verfahren gegen die GFG 2012 u. 2013 sind wenig
erfolgversprechend. Der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB)
rät von einer Fortführung der Verfahren ab.
- Die Fortführung des Verfahrens gegen das GFG 2011
erscheint aussichtsreicher. Es besteht immerhin eine Chance, die Sache
wegen Verstoß gegen das Grundgesetz vor das
Bundesverfassungsgericht zu bringen (Art. 28 Abs. 2 des GG soll die
Mindestausstattung der Gemeinden durch die Länder
garantieren). Der StGB NRW rät dazu, dies zu versuchen.
Beteiligen müssten sich mindestens 40 Gemeinden mit einem
maximalen Risiko von je 2.500 € (+MWSt). 17
Gemeinden
haben bereits zugesagt, werden es mehr als 40 wird es billiger.
Die Bürgermeisterin hatte als Beschluss vorgeschlagen:
Die
Beteiligung der Stadt Nideggen an den noch anhängigen
Verfahren gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze 2011 bis 2013 wird
eingestellt.
Ihre wesentlichen Begründungen:
- Wir können uns diese Ausgabe nicht leisten.
- Wenn die Klage der anderen Kommunen Erfolg haben sollte,
profitieren alle - auch Nideggen..
Wir hattten in der Fraktion besprochen:
- Es ist schon ein Erfolg, wenn es nur gelingt das von
NRW-Kommunen
betriebene Verfahren bis zum Bundesverfassungsgericht zu bringen.
- 2.500 € sind gut angelegtes Geld
für dieses deutliche politische Signal.
- Auf den Erfolg der anderen zu spekulieren, ist
Trittbrettfahrerei.
Nachdem ich darauf hin gewiesen hatte, dass ich von SPD und
Grünen keine Zustimmung erwarte,beantragte ich:
Die
Beteiligung der
Stadt Nideggen an dem noch anhängigen Verfahren gegen das
Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 wird fortgeführt.
Die Beteiligung der Stadt Nideggen an den noch anhängigen
Verfahren gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze 2012 bis 2013 wird
eingestellt
Herr Fischer (CDU) erklärte, dass seine Fraktion diese
Zusatzausgabe den Bürgern nicht zumuten könne. Herr
Klöcker (Unabhängige) und Herr Hensch (FDP)
erklärten
ihre Zustimmung zu unserem Antrag. Nun wollte auch Herr Fischer
zustimmen. Wohlüberlegte
Entscheidungen sehen anders aus.
Abstimmungsergebnis zu unserem Antrag:
7 Ja-Stimmen: Hönscheid und Fritsch (MFN, Hensch (FDP),
Klöcker (Unabhängige), Fischer, Nießen,
Edith Esser
(CDU)
3 Nein-Stimmen: Göckemeyer, Erler (SPD), Hans Müller
(Grüne)
Damit war unser Vorschlag angenommen.
Beteiligung
an der Einkaufsgenossenschaft KoPart
Vor Jahren schon wurde die SüdKom Dienstleistungsgesellschaft
mbH
gegründet. Diese GmbH führt die bei Ausschreibungen
notwendigen Aufgaben für die Gemeinden des
Süd-Kreises
Düren durch.
2012 wurde auf Initiative des Städte- und
Gemeindebundesdie Einkaufsgemeinschaft für
NRW-Kommunen KoPart gegründet. Durch die Bündelung
der
Nachfrage sollen bessere Konditionen für die beteiligten
Kommunen
erzielt werden können. Inzwischen hat sich eine Vielzahl von
Kommunen dieser Einkaufsgemeinschaft angeschlossen. Es wurde
höchste Zeit, zu prüfen, ob ein Beitritt Nideggens
sinnvoll
ist. Wir hatten deshalb beantragt:
Die Verwaltung wird beauftragt,
in der nächsten Ausschusssitzung die Vor- und Nachteile eines Beitritts der
Stadt zur KoPart eG darzustellen.
Der Antrag wurde einstimmig
angenommen. Auch Frau Göckemeyer stimmte zu. Jetzt hat der
Kämmerer den Auftrag, den sie ihm schon längst
hätte
geben können.
Erwin
Fritsch, 18.09.14
09.09.14
Wiederholung Bauausschusssitzung
Wiederholungsgrund
Für die Sitzung am
19.08.14 war die CDUauf die
kühne Idee verfallen, sie könne nach eigenem Belieben
Bürger als
Vertreter Sachkundiger Bürger in die Ausschüsse
schicken. Eine absurde Idee, die völlige Unkenntnis der
gesetzlichen Grundlagen zeigt. Wenigstens
einer der neuen CDU-Ratsmitglieder hätte doch ihre "alte und
erfahrene"
Fraktionsführung fragen können, warum
Sachkundige Bürger und ihre
Vertreter in der ersten Ratssitzung gewählt
wurden Die in der Sitzung
anwesende Bürgermeisterin
beanstandete alle so zu Stande
gekommenen Beschlüsse nachträglich. Die Sitzung wurde
wiederholt..Zu Beginn der Wiederholungssitzung erklärte der
Vorsitzende, Herr Nießen (CDU), dass der CDU ein Fehler
unterlaufen sei und dass er persönlich dafür die
Verantwortung übernehme. Ein nobler Zug. Noch nobler
wäre es nach jahrelanger Ratsmitgliedschaft nun endlich die
Geschäftsordnung zur Kenntnis zu nehmen.
Ein
unsinniger Antrag
Zu Sitzungsbeginn stellte Herr Obladen (FDP) einen unsinnigen Antrag.
Er beantragte die Sitzung auf die Abstimmungen zu den
Tagesordnungspunkten zu beschränken und auf Stellungnahmen zu
verzichten, da ja schon alles besprochen sei. Herr Nießen
hätte beinahe über diesen Unsinn abstimmen lassen.
Ich erklärte Herrn Obladen, dass sein Antrag
unzulässig sei. Ich lasse mir von keinem Mehrheitsbeschluss
mein gesetzlich garantiertes Rederecht nehmen. Der Spontan-Antrag war
damit erledigt.
Bebauungsplanänderung
Cafe Heiliger
Auch der Denkmalschutz gehört zu den Aufgaben des Bau-,
Planungs-, Denkmal-, Umweltausschusses. Nicht allen
Ausschussmitgliedern ist das bewusst, der Verwaltung auch nicht. Die
Beschlussvorlage zu Bebauungsplanänderungenthielt
keinen Hinweis auf die Denkmalschutzsatzung und die Gefährdung
der Anerkennung als "Historische Altstadt"...
Ich wiederholte unsere Forderung:
- Erst Beratung im Stadtentwicklungsausschuss,
- dann Beratung im Bauausschuss
- und normales und nicht "Beschleunigtes Verfahren".
Da ihr Abstimmungsverhalten vorhersehbar war, stellte ich an die 3
CDU-Vertreter vor der Abstimmung die gehässige Frage, ob Sie
mir den Unterschied zwischen dem "normalen" und dem "beschleunigten"
Verfahren erklären können. Frau Riester und die
Herren Nießen und Klein schwiegen mit betretenen Gesichtern.
Herr Nießen wollte dann Frau Krantz, Bauamt, die Antwort
überlassen. Das wollte ich nicht hören, mir
genügte die Ratlosigkeit der CDU-Vertreter. Sie wissen nicht,
was sie tun. Wer schon von 18 Seiten Geschäftsordnung
überfordert ist, der kann 111 Seiten Baugesetzbuch schon gar
nicht verkraften.
Für Änderung im "beschleunigte Verfahren" stimmten
CDU, SPD, FDP, dagegen MFN, Grüne, Unabhängige. Damit
war der Verwaltungsvorschlag mit 5:4 Stimmen angenommen.
Trinkwasserschutz
Die EU-Normen für das Grundwasser werden in der BRD in 37 %
aller Vorkommen bereits nicht erfüllt. Es droht ein Verfahren
wegen Verletzung der EU-Nitrat-Richtlinie. Und es wird noch
schlimmer: 160 Mio. Kubikmeter Gülle werden jährlich
in Deutschland als Dünger auf den Feldern entsorgt.
Per Bahntransport wäre das ein Güterzug von
45.000 km Länge, länger als der Äquator (DIE
ZEIT, 4.9.14). Mittel- bis langfristig landet der
überwiegende Teil im Grundwasser. Grund genug, sich
ernsthafte Gedanken um die Sicherung der
Trinkwasserversorgung zu machen. Ein Nideggener
Bürger hatte erfahren, dass der WZV
(Wasserzweckverband) Gödersheim Trinkwasser
in nicht unerheblichen Mengen auch an
landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe
außerhalb Nideggens verkauft. Er erkundigte sich in
der Einwohnerfragestunde am 15.04.14 bei der
Bürgermeisterin (= Verbandsvorsteherin WZV) nach den
Konditionen. Er wurde auf eine schriftliche Antwort
vertröstet. Nachdem er sie nicht erhielt, stellten wir im
Bauausschuss (auch für Umweltfragen
zuständig) am 18.08.14 die Fragen:
- theoretisch mögliche jährliche
Trinkwasserfördermenge,
- tatsächliche jährliche
Fördermenge,
- Anteile des Verbrauchs für gewerbliche und
sonstige Zwecke,
- Konditionen, zu denen das geförderte Wasser
für öffentliche und für gewerbliche und
sonstige Zwecke abgegeben wird,
- voraussichtliche Entwicklung der möglichen
Fördermengen.
Auch wir erhielten damals keine Antwort. Frau Göckermeyer
meint,
dafür sei nur der WZV zuständig. Wir meinen, es geht
um die noch sauberen Trinkwasservorräte Nideggens,
also Umweltschutz in Nideggen.
In der ersten Sitzung konnte sie sich damit noch durchsetzen. Bei der
Sitzungswiederholung ging unser Antrag, innerhalb von 3 Monaten die
Fragen im Ausschuss beantwortet zu erhalten, nun
einstimmigdurch.
Erwin
Fritsch, 10.09.14
26.08.14
Ratssitzung
Einwohnerfragestunde:
Fragen an Frau "Klöckermeyer"
In der Einwohnerfragestunde können Bürger der
Bürgermeisterin, Frau Göckemeyer, Fragen stellen, Die
Bürgermeisterin antwortet oder läßt die
Frage von einem
ihrer anwesenden Mitarbeiter beantworten oder vertröstet den
Frager auf eine schriftliche Antwort. Die Ratsmitglieder sitzen
schweigend dabei. So läuft das - nicht immer.
Diesmal hatte sich ein Bürger
bei der Bürgermeisterin darüber beklagt, dass nach
Einführung der
Parkgebührenregelung nun erneut zusätzliche
Parkplätze
gebührenpflichtig geworden waren. Frau Göckemeyer
überließ die
Antwort zunächst ihrem allgemeinen Vertreter, Herrn Weber. Dem
fragenden Bürger
reichten die ausweichenden Antworten nicht, er wollte nichts von
Parkraumbewirtschaftungskonzepten und deren schrittweiser
Weiterentwicklung hören, sondern offensichtlich wissen wer das wann
entschieden hat. Entsprechend gereizt reagierte der Bürger.
Dabei
hättees Frau Göckemeyer besser belassen.
Statt dessen erfand sie schwungvoll eine Geschichte über das
Dürener
Straßenverkehrsamt, das für Parkverbote
zuständig sei.
Das taugte nun gar nicht zur Ablenkung. Der Bürger darf ja
weiter parken,
nur eben gegen Gebühr. Herr Klöcker
(Unabhängige)
schritt
ein, ergriff ungefragt das Wort und redete von der
Bürgermeisterin ungebremst so lange, bis jedem klar
war, dass von der Bürgermeisterin keine vernünftige
Antwort
zu erwarten war - von Herrn Klöcker auch nicht.
Windkraft-Resolution
an Kreuzau: Die CDU wieder auf dem richtigen Kurs
Bereits am 23.04.14 hatte unsere Wählergruppe eine deutliche Stellungnahme
zu den Kreuzauer Windkraftplänen abgegeben. Eine fast
gleichlautende, an die inzwischen erfolgte Offenlegung der Kreuzauer
Flächennutzungsplanung angepasste, Resolution hatten wir
für diese Ratssitzung vorgeschlagen.
Der Rat
der Stadt Nideggen lehnt die Kreuzauer
Flächennutzungsplanänderung und die
Bebauungspläne G 1 und G 2 ab und appelliert an den Rat der
Gemeinde Kreuzau, auf den Bau dieser Windkraftanlagen unmittelbar an
der Stadtgrenze zu Nideggen zu verzichten.
Der
Rat der Stadt Nideggen hat auf die Ausweisung der im Nideggener
Gutachten ermittelten Potentialflächen A und K (westlich Thum)
und J (zwischen Thum und Muldenau) als Windkraftkonzentrationszonen
verzichtet.
Die
gleichen Ablehnungsgründe sprechen gegen die Kreuzauer
Flächennutzungsplanänderung und die
Bebauungspläne G 1 und G 2. Sie sind für Nideggen
aus städtebaulicher Sicht und aus Naturschutzgründen
völlig ungeeignet:
- Sie
sind absolut unverträglich mit dem Orts- und Landschaftsbild.
- Das
Umfeld des historischen unter Denkmalschutz stehenden Ortskerns wird
zerstört.
- Die
Tourismusförderung, einer der wenigen ausbaufähigen
Wirtschaftsfaktoren Nideggens, wird blockiert.
- Der
Wohnwert in den betroffenen Ortsteilen wird massiv
beeinträchtigt.
- Die
von den potentiellen Betreibern beauftragten Gutachten
berücksichtigen den Erhalt einer bedeutsamen
Kulturlandschaft und den Artenschutz nicht ausreichend.
Der
Rat der Stadt Nideggen wird alle politischen und rechtlichen Mittel
prüfen und nutzen, um den Bau dieser Anlagen zu
verzögern und möglichst zu verhindern.
Wir glauben nicht ernsthaft, dass diese Resolution, die Kreuzauer zur
Aufgabe ihrer Pläne bewegt. Die Resolution hielten wir aber
für notwendig, um
- den Nideggener Fraktionen Gelegenheit zur eindeutigen
Stellungnahme zu geben.
- dem Kreuzauer Rat rechtzeitig einen eindeutigen politischen
Mehrheitswillen zu demonstrieren.
Diesmal funktionierte es: Nach ihren Irrfahrten am 03.07. und 17.07.14
(siehe unten) war die CDU wieder auf dem richtigen Kurs. MFN,
FDP und CDU
stimmten einstimmig für die Resolution. Hubert Müller
(CDU)
hatte rechtzeitig erkannt, dass er an der Sitzungsteilnahme verhindert
war. Herr Fischer braucht keine neuen Ausreden
auf die CDU-Web-Seite zu stellen.
Dass der Abschluss von Genehmigungsverträgen für die
Nutzung
Nideggener Wege für den Bau und die Verkabelung der Kreuzauer
Windräder zum jetzigen Zeitpunkt deren Planung nicht
verzögert, sondern erleichtert, ist offensichtlich. Die
Verträge wurden im nichtöffentlichen Teil mit der
diesmal
stabilen Mehrheit abgelehnt.
Die
Grundstücksliste: Der "alte SPD-Antrag" interessiert die SPD
nicht mehr
In der Ratssitzung am 17.12.13 hatte ich von der
Bürgermeisterin
zum wiederholten Male die Herausgabe einer Liste der unbebauten
Grundstücke verlangt. Nachdem Herr Klöcker
(Unabhängige)
gemerkt hatte, dass die Bürgermeisterin mit ihrer Weigerung
nicht
durchkommt, konnte er eine Fristverlängerung bis Ende April
2014
durchsetzen. Nach mehrfacher Erinnerung wurde dann die Liste am
06.05.14 verteilt. Herr Keß (SPD) legte damals Wert auf die
Feststellung, dass das ein "alter SPD-Antrag" sei. Herr
Hönscheid
habe das verweigert. Mag sein, dass Herr Hönscheid das
vergessen
hatte. Die SPD hatte es aber auch vergessen und nicht energisch
nachgefragt.
Nun hatten wir eine Anfrage
zu dieser Liste gestellt. Die Bürgermeisterin hatte den
Tagesordnungspunkt aufgenommen, aber keine einzige Frage beantwortet.
Ein völlig inakzeptables Verhalten, das jeder Rat
außerhalb
Nideggens rügen würde. Sie kann sich das erlauben,
weil sie
sich darauf verlassen kann, dass die vom MFN-Wahlergebniss frustrierten
Fraktionen das tolerieren. Herr Erler (als Vertreter der nicht mehr
zweitstärksten Fraktion, SPD) übernahm das. Er
beantragte die
Streichung des Tagesordnungspunktes - Darüber sei genug
geredet
worden. Der Inhalt der Liste interessierte ihn nicht. Nur MFN und FDP
stimmten dagegen.
So konnte ich die gestellten Fragen selbst beantworten:
- Die Tabellen wurden irgendwann in einer damaligen
Excel-Version
angelegt und dann in die jeweils neuere Version übernommen.
Dass
man1.148 Datensätze zweckmäßiger
Weise in einer
Datenbank verwaltet, ist dem Bearbeiter noch nicht erklärt
worden.
Die Tabellen enthalten Mehrfacheinträge.
- Derpersonelle und zeitliche Aufwand
zumErstellen
eines Anschreibens und dem Versenden der Datei "Liste
Grundstücke.xlsx" kann kaum länger als30
Minuten dauern.
- Der Bearbeitungsstand "mit Stand Ende 2010" (so das
Anschreiben)
ist falsch angegeben. Es gibt Einträge "Verkauft an xy 2012".
- Offensichtlich gibt es bewirtschaftete
Grundstücke, die
nicht verpachtet sind. Sind da "ehrenamtlichLandwirte"
tätig? Für vernünftige Pachteinnahmen zu
sorgen, ist
natürlich mühsamer als die Grundsteuer zu
erhöhen.
- Grundstücke, die seit Jahren Bauland sind, stehen
immer noch
mit den falschen Buchwerten für Grün- oder Ackerland
in der
Liste und damit in der Bilanz.
- DassHeimbacher Bürger pro Kopf doppelt
so hoch
verschuldet sind als die Nidegger und dass die Nidegger Bilanz weit
schlechter ausfällt als die Heimbacher, liegt an dem
unterschiedlichen Geschick im Umgang mit der Eröffnungsbilanz.
Kein Wunder, dass die Bürgermeisterin die Herausgabe der Liste
verzögerte.
Kein
Grund zu voreiliger Freude: Der
Verwaltungsgerichtsbeschluss
Mit sichtlichem Genuss gönnte sich Frau Göckemeyer
die Mitteilung, dass die MFN-Fraktion vor dem Verwaltungsgericht
gescheitert sei. Es sei schließlich ein öffentliches
Urteil, da könne sie das auch bekannt geben. Ihre Mitteilung
war in Teilen richtig:
- das VerwG ist in Aachen,
- wir haben absolut nichts gegen die Bekanntgabe von Fakten.
Damit Sie die Fakten bewerten können, sind einige
Ergänzungen notwendig. Es war kein
Urteil in öffentlicher Verhandlung, sondern ein Beschluss in
nichtöffentlicher Sitzung. Unser Antrag auf Erlass einer
"einstweiligen Anordnung" war abgelehnt worden. Wir hatten ihn
gestellt, um gegen Frau Göckemeyers rigorose
Vorgehensweise bei der Wahrnehmung des Akteneinsichtsrechtes durch
unsere Fraktion vorzugehen. Die anderen Fraktionen berührt
dieses Recht
nicht, sie sind auch mit den Teilwahrheiten zufrieden, die ihnen Frau
Göckemeyer zukommen läßt.
Das Gericht hatten wir angerufen, nachdem wir es ausreichend deutlich angekündigt
hatten. Wir hatten uns entschlossen, zunächst
nureine einstweilige Anordnung zu beantragen und mit der
Klageerhebung zu warten. Das bot u.a. den Vorteil, Kosten zu sparen.
Die
Gerichtskosten sind halb so hoch wie im Hauptverfahren.
Außerdem gibt es die Chance, dass auch bei Ablehnung der
Dringlichkeit genügend rechtliche Hinweise im Beschluss zu
finden sind, um z.B. eine begründete Prognose für den
Ausgang des Hauptverfahrens zu erhalten.
Das ist eingetreten. Das Gericht stellte fest:
- Frau Göckemeyerspauschaler Hinweis auf
eine Schutzbedürftigkeit
von
internen Verwaltungsvorgängen verfängt
nicht, da der
Rat und
seine Mitglieder ein Teil der Verwaltung und damit gerade keine
Externen sind.
- Frau Göckemeyers Entscheidung vom 7,/10. Juli 2014
war ermessensfehlerhaft.
- Ihr hinsichtlich der Form der zu gewährenden
Akteneinsicht eröffnetes (Verfahrens-) Ermessen hat sie verkannt und
erst
gar nicht ausgeübt.
(Das ist die trockene juristisch einwandfreie Formulierung für
inkompetente Willkür).
- Es erscheint überwiegend
wahrscheinlich, dass der Antragstellerin ein mit dem Hauptantrag
geltend gemachter Anordnungsanspruch zusteht.
Den ganzen Beschluss (ca.
9 MB) finden Sie hier:
Damit können wir zufrieden sein:
- Wir haben dazugelernt.
- Frau Göckemeyer könnte auch dazu lernen,
wenn ihr jemand den Beschluss erklärt.
("Ermessen verkennen und gar nicht ausüben" ist nun wirklich
keine Empfehlung für ein Amt als Verwaltungschefin.)
- Als netten Nebeneffekt haben wir ihre neuste Ausrede
für die Zustimmung zu den Kreuzauer Windkraft-Plänen
gelesen (siehe unten: Neue Ausrede).
Frau Göckemeyers Freude könnte etwas voreilig gewesen
sein.
Die
CDU war kreativ: Die Bauausschusssitzung muss wiederholt
werden
Weniger vergnügt verkündete Frau
Göckemeyer, dass sie die letzte Bauausschusssitzung
wiederholen
lässt. Zu Beginn der Sitzung am 19.08.14 (unten) hatte der
Vorsitzende,
Herr Nießen (CDU), Herrn Schröder (CDU) als
sachkundigen
Bürger verpflichtet. Als ich nach der ersten
Abstimmung in meinem tragbaren Gedächtnis (Notebook)
blätterte
stellte ich fest, dass Herr Schröder weder zum sachkundigen
Bürger noch zum stellvertretenden sachkundigen Bürger
gewählt worden war, sondernFrau Riester.
Sie hätte von jedem anderen CDU-Fraktionsmitglied vertreten
werden können. Ich macht Herrn Nießen darauf
aufmerksam. Er beharrte darauf, dass Herr Schröder
stimmberechtigt sei. Frau Göckemeyer
äußerte sich nicht. Frau Reuter war nicht anwesend.
Nach der Sitzung sprach ich Herrn Nießen nochmals an. Er
erklärte mir, dass Herr Schröder
CDU-Fraktionsmitglied sei, das habe die CDU-Fraktion so beschlossen.
Die gesetzliche Regelung des § 56 GO NRW "Fraktionen sind
freiwillige Vereinigungen von
Ratsmitgliedern" ist wortgleich in die Nideggener
Geschäftsordnung übernommen worden. Das war der CDU
bisher entgangen. Wenigsten ein CDU-Ratsmitglied hätte sich
aber fragen können, warum in der konstituierenden Sitzung
sachkundige Bürger vom Rat gewählt wurden, wenn es
auch viel kreativer geht.
Bei dem Gespräch mit Herrn Nießen saß Frau
Göckemeyer, wieder schweigend, daneben.
Nun hatte sie sich entschlossen, die Sitzung wiederholen zu lassen.
Viele
Menschen sind wie Stecknadeln.
Der
Kopf ist nicht das Wichtigste an ihnen.
(Aus dem Erfahrungsschatz des tapferen Schneiderleins)
Erwin Fritsch, 28.08.14
19.08.14
Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss
Im
"Beschleunigten Verfahren" durch den Denkmalbereich: Aus
für die schönste Cafe-Terasse
Das Cafe Heiliger steht seit dem Brand in 2013 leer. Jetzt sollen dort
Wohnungen eingebaut werden. Zusätzlich sollen auf den noch
freien
Grundstücken, neben der Terrasse und auf dem Parkplatz, 2
Häuser plus Garagen gebaut werden (Einzelheiten in der Begründung zum Bebauungsplan).
Dazu ist eine Änderung des Bebauungsplanes
notwendig.
Begründet wird der Antrag mit der Behauptung, dass kein
Pächter gefunden werden konnte, und mit dem Schaffen von
Wohnraum.
Diese Begründung überzeugt nicht:
- Wer angemessene Pachtforderungen stellt, findet
für diese Premium-Lage auch einen Pächter.
- Wohnraummangel ist nicht vorhanden.
Trotzdengibt es gute Gründe, die für diese
Planung
sprechen, aber auch gute Gründe, die dagegen sprechen. Wir
haben
deshalb in der Fraktionssitzung lange darüber beraten.
Dafür spricht, dass Leerstand vermieden wird und dort
attraktiver Wohnraum in guter Lage angeboten werden kann.
Dagegen spricht, dass ein derartiger massiver Eingriff in dem
für
die Stadtentwicklung sensiblen Bereich nicht im Ruck-Zuck-Verfahren
("Beschleunigtes Verfahren" nach dem BauGB bedeutet geringere
Beteiligung der Fachämter undder
Öffentlichkeit)
durchgezogen werden sollte. Dass das Bauvorhaben im
Denkmalbereich stattfinden soll, wurde in der Vorlage der
Verwaltungmit keinem Wort erwähnt. Das
Parkplatz-Flurstück gehört zu den in der
Denkmalsatzung der
Stadt geschützten Grundstücken. Die Anerkennung als
"Historischer Ortskern"(der nach 1945 fast völlig
zerstört
war), hatte Nideggen nur mit dem Nachweis erreicht, dass ein hoher
Prozentanteil der bestehenden Gebäude auf den alten
Grundrissen
wieder aufgebaut worden waren.
Unsere Meinung deshalb: Wenn Bebauungsplanänderung, dann nur
- nach Stellungnahme des zuständigen Ausschusses
für Stadtentwicklung
- und auf keinem Fall im beschleunigten Verfahren.
Dem Verwaltungsvorschlag wurde mit 5 : 4 Stimmen zugestimmt.
Dafür stimmten: Nießen, Klein und Schröder
(CDU),
Hensch (FDP) und Müllejans (SPD). Dagegen stimmten Dohmen und
Fritsch (MFN), Hurtz (Unabhängige) und Droste (Grüne).
Zum
3. Mal: Die Grundsteuer-Ergänzungsabgabe
Das Thema KAG-Satzung (KAG: Kommunales AbgabenGesetz) stand nun zum 3.
Mal auf der Tagesordnung (Siehe Sitzung
01.04.14). Die Verwaltung hatte nun die bereits 2-mal geforderten
Übersichten vorgelegt:
- Tabelle mit den Regelungen in vergleichbaren Gemeinden.
- Liste mit den Straßen der Stadt und den
Abrechnungsstufen
(Je höher die Verkehrsbelastung durch Nicht-Anlieger, desto
geringer der Anliegerbeitrag).
Die 2. Liste will die Verwaltung nicht als Anlage zur Satzung haben.
Entsprechend lustlos und mangelhaft (z.B. in Embken:
Ringstraße
und Auf dem Sand bei völlig verschiedenem Verkehrsaufkommen in
der gleichen Kategorie) war sie erstellt worden.
Nach kurzer Diskussion wurde das Thema erneut vertagt. Nun sollen
Vertreter der Fraktionen mit dem Kämmerer vor der
nächsten
Bauausschusssitzung beraten. Damit ist Zeit gewonnen und die
Bürgermeisterin hat eine gute Ausrede um der Bezirksregierung
zu
erklären, warum die "Luftnummer" des Sanierungsplanes
(Einsparung
von jährlich 150.000 €) auch 2014 nicht erreicht
wird: Schuld
sind die unwilligen Gremien!
Langfristige
Trinkwasserversorgung
DemBetriebsleiter des Wasserzweckverbandes
Gödersheim
hatte ich in einer anderen Sache einige Fragen gestellt. Als Antwort
hatte ich ein recht seltsames und unsachliches Schreiben erhalten. Es
soll den
Eindruck erwecken, dass die Trinkwasserversorgung unserer
Bevölkerung sein wichtigstes und einziges Anliegen sei. Wenn
das
so wäre, wäre das ja OK. Dann erkundigte sich aber
ein
Bürger
am 15.04.14 in der Einwohnerfragestunde nach den Bedingungen zu denen
Wasser an landwirtschaftliche Betriebe abgegeben wird. Er hatte
erfahren, dass anscheinend dafür größere
Mengen
verbraucht werden. Das passt nicht zusammen. Der
Bürger
erhielt keine Antwort von der Bürgermeisterin. Als
Verbandsvorsitzende kann sie das ja nicht wissen. Also wurde ihm eine
schriftliche Antwort zugesagt. Die hat er nicht erhalten.
Wenn uns etwas seltsam vorkommt, fragen wir nach. Erst recht, wenn
ausweichend oder gar nicht geantwortet wird. Wir hatten deshalb die
Aufnahme dieses
Tagesordnungspunktes in die Sitzung beantragt und gefragt:
- theoretisch mögliche jährliche
Trinkwasserfördermenge,
- tatsächliche jährliche
Fördermenge,
- Anteile des Verbrauchs für gewerbliche und
sonstige Zwecke,
- Konditionen, zu denen das geförderte Wasser
für
öffentliche und für gewerbliche und sonstige
Zwecke
abgegeben wird,
- voraussichtliche Entwicklung der möglichen
Fördermengen.
Aufgabe des WZV Gödersheim ist es
schließlich:
- den Einwohnern und Grundstückseigentümern
das notwendige Trink- und Brauchwasser zu liefern,
- Wasser für öffentliche und, soweit das
verfügbare
Wasser ausreicht, für gewerbliche und sonstige Zwecke
abzugeben (§ 3 Satzung).
Unsere Fragen sollte ein Vertreter der Betriebsführung
beantworten. Wenn dasaus Termingründen nicht
möglich
sein sollte, wurde um schriftliche Mitteilung gebeten. Zu der Sitzung
kam weder ein Vertreter der Betriebsführung noch eine
schriftliche
Antwort. Frau Göckemeyer wollte das wohl nicht. Statt dessen
war
Herr Hurtz beauftragt worden, die Streichung des TOP von der
Tagesordnung zu beantragen, der Ausschuss sei unzuständig. Nur
er
stimmte für seinen (oder Frau Göckemeyers) Antrag.
Nun musste also Frau Göckemeyer selbst die
Unzuständigkeit
des Ausschusses erklären. Überzeugend war das nicht
wirklich.
Er wird in der KurzformBauausschuss genannt, hat aber auch
"Umwelt-" im vollen Namen - und in der Zuständigkeit:
Wir beantragten deshalb:
Der TOP
wird in die
nächste, innerhalb von 3 Monaten einzuberufende, Sitzung
vertagt.
Die Verwaltung hat dazu die im Antrag geforderten Informationen
bereitzustellen.
Nicht für den Antrag stimmten Droste (Grüne),
Müllejans
(SPD), Hensch (FDP), Hurtz (Unabhängige) und Schröder
(CDU)
und dokumentierten damit ihr Desinteresse. Damit war der Antrag
abgelehnt. Die Bürgermeisterin war zufrieden
- wir nicht. Wenn uns Informationen vorenthalten werden, geben wir
nicht auf. Das Thema wurde für uns nur interessanter.
Erwin Fritsch,
22.08.13
Eine
neue Ausrede: Gremien-Intention statt Ratsbeschluss
"Der
Bürgermeister ... führt ... Beschlüsse und
Entscheidungen ... unter der Kontrolle des Rates und in Verantwortung
ihm gegenüber durch."
(§ 62 Abs. 2
Gemeindeordnung NRW)
Am 28.01.2014 hatte der Rat mit 14 Ja‐, 10 Gegenstimmen und 1
Enthaltung beschlossen:
"Der
Rat der Stadt Nideggen stellt fest, dass die Bürgermeisterin
nicht
befugt war das Einvernehmen zur 33. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zu
erklären“.
2 Wochen später hatte sie sich eine 2-seitige Stellungnahme
fertigen lassen. die sie in der Bauausschusssitzung am 11.02.14 verlas
und an alle Ratsmitglieder verteilte.
Die wesentlichen Aussagen:
- Sie hat gar nicht das Einvernehmen erklärt, weil
diese Erklärung noch gar nicht gefordert war.
- Zur der Stellungnahme, ohne Beteiligung von Rat oder
Ausschüssen, war sie berechtigt, weil es sich um ein
Geschäft
der "laufenden Verwaltung" (= Fachbegriff für
Routineangelegenheiten, die sie selbständig
entscheiden
kann) gehandelt hat.
- Wenn der Rat seinen Beschluss nicht aufhebt,
behält sie sich die "Beanstandung" vor.
(Den gesamten Text können Sie hier
nachlesen.)
Wir hatten dann in der Ratssitzung am 15.04.2014 beantragt:
"Der Rat weist die Stellungnahme
der Bürgermeisterin vom 11.02.14 zurück."
Diesmal wurde der Beschluss mehrheitlich abgelehnt. Wir stimmten
dafür,10 stimmten dagegen, 7 enthielten sich. Warum
stimmen
Ratsmitglieder für den ersten Antrag und enthalten sich beim
zweiten Antrag? Das gehört eben zu den typischen Eigenarten
Nideggener Kleingeister: Nicht nach Sachlage, sondern nach
Stimmungslage entscheiden.
Unser Antrag war also abgelehnt, der Ratsbeschluss aber noch immer
nicht aufgehoben.
Die "Beanstandung" behält sich die Bürgermeisterin
anscheinend nicht mehr vor. Sie glaubt jetzt eine bessere Ausrede
gefunden zu haben.
Wie sie schriftlich mitteilte
"beruhte ihre
Entscheidung
auf der damaligen, von
den zuständigen Gremien mitgetragenen, Intention
mit der Gemeinde Kreuzau im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit die
Flächennutzungspläne zur Ausweisung von
Windkraftkonzentrationszonen aufeinander abzustimmen."
(Aus Stadt Nideggen - Bürgermeisterin - Stellungnahme vom
08.08.14 an VerwG Aachen)
Einen derartigen Rats- oder Ausschussbeschluss gibt es nicht!
Angebliche Intentionen
sind keine Beschlüsse!
Sollen
sie von Erfolg gekrönt sein, erfordern faule Ausreden so
einigen Fleiß.
(Martin Gerhard
Reisenberg)
.
Erwin Fritsch, 17.08.14
Bau-,
Planungs-,Denkmal- und
Umweltausschuss 17.07.14
Sondersitzung
Wir hatten einen Antrag auf sofortige Einberufung
des Ausschusses mit den Tagesordnungspunkten
- Bauantrag Burg Gödersheim
- Gestattungsverträge für die Kreuzauer
Windkraft-Planer
gestellt. Die Begründung war nachvollziehbar und allgemein
verständlich formuliert. Dem Ausschussvorsitzenden. Herrn
Nießen (CDU), blieb keine andere Wahl als die Einberufung zur
Sondersitzung. Vorsichtshalber hatte ich das mit ihm vorher besprochen.
Er bat mich, zu Beginn der Sitzung die Dringlichkeit nochmals
mündlich zu begründen. Dazu kam es erst einmal nicht:
Die
Herren Meyer (Unabhängige) und Müllejans (SPD)
versuchten,
unterschiedlich geschickt und wenig erfolgreich, gegen die Sitzung zu
protestieren.
- Herr Müllejans hatte eine ablehnende
Erklärung zum TOP
1. Die ließ er gleich nach Eröffnung der Sitzung
durch den
Vorsitzenden vom Stapel. Herrn Nießen gelang es nur
mühsam
seinen schwungvollen Vortrag zu unterbrechen und ihm klar zu machen,
dass das erst beim TOP 1 vorzutragen ist.
Unter "Regularien", startete Herr Müllejans erneut durch. Herr
Nießen konnte ihn nach einiger Zeit wieder unterbrechen und
ihn
auf TOP 1 verweisen. Das kostete Zeit.
- Herr Meyer war besonders geschickt: Er wollte in der Sitzung
beantragen, dass die Sitzung nicht stattfindet. Ein recht untauglicher
Versuch. Nach dem Beginn einer Sitzung, kann man sie beenden, aber wohl
kaum beschliessen, dass sie nicht begonnen hat! Es gelang Herrn
Nießen nicht, Herrn Meyer das verständlich zu
machen.
Nachdem mir das allzulästig geworden war, schlug ich
Herrn
Meyer vor, die Streichung der TOP 1 u. 2 von der Tagesordnung zu
beantragen. Das tat er dann endlich. SPD und Grüne
unterstützten den Antrag. Die 3 (von 9) Stimmen reichten nicht.
Bauantrag
Burg Gödersheim
Nun kam endlich Herr Müllejans zum Zuge. Er nutzte das
weidlich
und länglichst aus. Die Kurzfassung:
DieBauvoranfrage
für den
landwirtschaftlichen Betrieb war positiv beschieden worden. Der Bauherr
habe damit Anspruch auf Rechtssicherheit. Die beiden Vertreter von
Grünen und Unabhängigen argumentierten
ähnlich. Dass sie
sich mit Details des Bauantrags beschäftigt hätten,
war nicht
erkennbar.
Unsere Meinung:
Wenn man den Bauantrag mit seinen
Anlagen genau durchliest, kommt man zu einer anderer Erkenntnis: Eine
das
Bauen im Außenbereich berechtigende Privilegierung als
"landwirtschaftlicher Betrieb" liegt nicht vor, da es sich um 2
Wohnungen (129 u. 273 qm) und einen Gewerbebetrieb (284 qm) handelt.
Die bescheidenen 3 Hektar, die der Bauherr angibt, werden keinen
rentablen Betrieb zulassen. Die Deklarierung als "landwirtschaftlicher
Betrieb" ist formal richtig, dennoch kaum zutreffend. Unser Antrag
zielte deshalb darauf, eine genauere Prüfung
herbeizuführen.
Die CDU hatte inder Stadtentwicklungsausschusssitzung am
03.07.17 die
Aufnahme des TOP "Gödersheim" wegen der Dringlichkeit
beantragt.
Wie mir ihr Fraktionsvorsitzender, Herr Fischer, am Tag der
Bauausschusssitzung telefonisch mitteilte, wollten sie nun Vertagung
beantragen. Einen TOP wegen der bevorstehenden Entscheidung
über
den Bauantrag als dringlich zu bezeichnen und dann zu vertagen, halte
ich für
wenig überzeugend. Herr Fischer sah das ein. Ich
ging mit
ihm noch einmal Punkt für Punkt unseres Antrags durch und
fragte
nach den Gründen, gegen den Antrag zu stimmen. Herr Fischer
kam
nun zur Einsicht unseren Antrag unterstützen zu wollen.
Unmittelbar vor der Sitzung stimmte er seine beiden Mitstreiter auf
diesen neuen Kurs ein. Als er in der Sitzung den rot-grünen
Widerstand sah, suchte er einen anderen Ausweg. Er kündigte
an,
den MFN-Antrag nicht zu unterstützen, er wolle einen eigenen
Antrag im Sinne einer Anfrage an den Kreis stellen (tat es aber nicht).
Die Bürgermeisterin hatte Herrn Nießen eine Stunde
vor der
Sitzung zur Vorbesprechung einbestellt. Dass sie am Sitzungstag eine
schriftliche Antwort des Kreisbauamts erhalten hatte, verriet sie ihm
nicht - Herr Nießen hätte womöglich auf
Verteilung als
Tischvorlage an die Ausschussmitglieder bestanden. Dieses Fax zog sie
erst nach längere Diskussion im Ausschusshervor. Der
wesentliche Inhalt: Ob das von der Stadt
erklärte Einvernehmen rechtmäßig erteilt
worden war,
interessiert das Bauamt nicht. Über den Antrag ist bereits
positiv
entschieden. Der schriftliche Bescheid folgt.
Damit - und mit der erneuten Wackelhaltung der CDU - war unser Antrag
erledigt. Ich beantragte eine Sitzungsunterbrechung, um mich mit
anwesenden Fraktionskollegen zu beraten und mir und anderen eine
Nikotinpause zu gönnen. Dann zog ich den Antrag
zurück.
Gestattungsverträge
für die Kreuzauer Windkraft-Planer
Es geht darumstädtische Wege für den Zugang
zu Bau und
Betrieb der Kreuzauer Windräder zu nutzen und entlang der Wege
die
Stromkabel zu verlegen. Die Windkraft-Planer sind daran interessiert,
die Verträge dazu möglichst schnell unterschriftsreif
zu
erhalten. Für Nideggen besteht überhaupt kein Grund
zur Eile.
Wir wollen diese Windräder nicht vor unserer Haustüre
und
haben keinen Grund das Geschäft derWindkraft-Planer
zu
unterstützen. Die Bürgermeisterin sieht das
anders.
Herr Schruff, REA GmbH, genießt offenbar Sonderrechte.:
Am 15.04.14 beantragte die Bürgermeisterin im Rat mit der
Durchführung der Vertragsverhandlungen beauftragt zu werden.
Der
Antrag wurde abgelehnt - auch mit den CDU-Stimmen. In der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses am 03.07.14 stellte sie den
gleichen
Antrag. Diesmal wurde ihm stattgegeben - auch mit den CDU-Stimmen.. Der
CDU-Fraktionsvorsitzende, Herr Fischer, hatte mir vor der Sitzung
angekündigt, dass die CDU dagegen stimmen würde. Nach
der
Sitzung zeigte er sich vom Abstimmungsergebnis überrascht
(Originalton: "Scheibenkleister"). Herr Müller, die in die
CDU-Fraktion eingebaute"Soll-Bruchstelle", war wieder einmal
umgedreht worden. Um das einigermaßen zu kaschieren, erfand
Herr
Fischereine
Erklärung:
"Am 3.
Juli tagte der Auschuss für Stadtentwicklung und Tourismus
erstmals nach der Neuwahl.
Unter
dem
Vorsitz des alten und neuen Ausschuß-Vorsitzenden, Hubert
Müller (CDU), tagte der Ausschuß ab 19.00 Uhr.
Unter
anderem ging es Verträge zur Stromtrasse für
Kreuzauer Windräder.
Diesen
Verträgen hat die CDU NICHT zugestimmt.
Zugestimmt
haben wir Verhandlungen.
Für
diese
Verhandlungen haben wir klare Vorgaben in der Fraktion erarbeitet, die
dem Kämmerer übermittelt werden,
wenn
er aus dem Urlaub zurück ist.
Nicht
mehr, aber auch nicht weniger ist am Donnerstag beschlossen worden.
Und
dies alles unter dem Vorbehalt, das die Windräder aus Kreuzau
nicht gegen irgendwelche touristischen und
landschaftlichen
Belange verstossen."
(Quelle:
http://www.cdu-nideggen.de/ Stand 20.07.17)
Von Vorbehalten und Vorgaben der CDU-Fraktion an den Kämmerer
war in der Sitzung nicht die Rede.
Um der CDU Gelegenheit zu geben, sich in der Windrad-Frage eindeutig zu
positionieren hatten wir in der Sitzung des zuständigen
Ausschusses (Bau und Umwelt) beantragt:
Die Verwaltung wird beauftragt
weitere
Gespräche oder Verhandlungen mit den Anlagenbetreibern zu
unterlassen. Dies gilt auch für alle anderen
Tätigkeiten, die
den potentiellen Betreibern frühzeitige Planungssicherheit
geben
könnten.
Herr Fischer glaubte nun zur Gesichtswahrung nachlegen zu
müssen:
Man müsse den demokratisch zu Stande gekommenen Beschluss
eines
Gremiums achten (Wäre es denn undemokratisch, wenn ein anderes
Gremium anders entscheidet?). Zusätzlich wurde mit der
einmaligen
Zahlung von ca. 60.000 € argumentiert, mit der die
Windkraft-Planer die Stadt entschädigen wollen. Wer diese
Einmalzahlung im Zusammenhang mit dem Stärkungspakt, dem
Sanierungsplan und den Steuererhöhungen ins Feld
führt, zeigt
nur wie wenig er sich mit der Materie und den Risiken des
Sanierungsplanes beschäftigt hat. Vor allem geht es bei den
60.000
€ nur um ein Argument, mit dem sich die Herren Fischer und
Müller bei ihrem Gespräch mit Herrn Dederichs in
ihrer
grenzenlosen Kurzsichtigkeit "einseifen" ließen. Wenn wir die
Verhandlungen jetzt ablehnen, verzichten wir doch nicht
endgültig
auf das Geld. Wir zwingen die Planer lediglich eine für sie
weit
teuerere Alternative auszuplanen. Sollten die Kreuzauer
Windräder
tatsächlich nicht zu verhindern sein, werden die Planer immer
noch
an einer billigeren Lösung interessiert sein.
Die Abstimmung: Ja:Fritsch, Dohmen,
Nein: Fischer, Riester, Droste, Meyer,
Enthaltung: Hensch, Nießen, Müllejans.
"Unabhängige"
Wahrheitsfindung
Ein schönes und typisches Beispiel "unabhängiger"
Wahrheitsfindung lieferte Herr Meyer: Er habe gehört, das
jemand
in der MFN-Fraktion den Betrag von 60.000 € als "popelig"
bezeichnet habe. (Wer, wann, was zu wem gesagt haben soll,
ließ
er offen). Frau Göckemeyer nahm diesen Hinweis auf und
beklagte
sich eifrig über diesen Begriff. Mein Hinweis, dass sie nur
eine
vage Behauptung des Herrn Meyer zitiert, störte sie nicht.
Auch
Herr Klöcker, Fraktionsvorsitzender der Unabhängigen,
wird
diesen Begriff gerne zitieren. Er verbreitet dann ja keine
Unwahrheiten, er zitiert nur die Bürgermeisterin.
Frau
Göckemeyer vermisst eine Resolution
In ihrem Statement zu den Gestattungsverträgen galoppierte die
Bürgermeisterin wohl etwas über das Ziel hinaus:
Plötzlich bedauerte sie, dass es in Nideggen keine so klare
Resolution des Rates, wie in Heimbach, gegeben habe. Eine erstaunliche
Erklärung angesichts der "kleinen Unterschiede" zwischen
Nideggen
und Heimbach:
- In beiden Städten erfuhr der
Bürgermeister von den
Plänen des Nachbarn, Windräder an die Stadtgrenze zu
stellen.
- In Heimbach informierte der Bürgermeister den Rat
und bewirkte eine Resolution des Rates dagegen.
- In Nideggen verheimlichte die Bürgermeisterin es
dem Rat und
bot Kreuzau die Planung einer die Gemeindegrenze
überschreitende
gemeinsame Windkraftkonzentrationszone an.
Bisher gibt es aus Nideggens Politik nur eine eindeutige Stellungnahme
unserer Wählergruppe. Wenn Frau Göckemeyer eine
Resolution des Rates will, helfen wir ihr gerne (Antrag)
Erwin
Fritsch,
20.0714
Ausschuss
für Stadtentwicklung und Tourismus 03.07.14
Etikettenschwindel
für einen Gewerbebetrieb im Landschaftsschutzgebiet?
Neben der
Burgruine
Gödersheim wurde vom Lanschaftsverband vor Jahrzehnten ein
"Heilpädagogisches Zentrum" errichtet. Auf welcher rechtlichen
Grundlage das im Landschaftsschutzgebiet erfolgte, braucht heute nicht
mehr zu interessieren - der Bau steht. Nach Aufgabe des
"Heilpädagogisches Zentrums" wurde das Grundstück
samt Bauten
und Burgruine an einen Landwirt aus Merzenich verkauft. Das sparte die
Abrisskosten. Der Landwirt stellte 2008 eine Bauvoranfrage,
umdort einen landwirtschaftlichen Betrieb zu errichten.
Landwirtschaftliche Betriebe sind baurechtlich "privilegiert". D.h. sie
dürfen auch im Außenbereich errichtet werden. Die
Bauvoranfrage wurde - befristet - positiv beschieden. Jahrelang wurde
regelmäßig eine Fristverlängerung beantragt
und
bewilligt.
Im
Landschaftsschutzgebiet stehen einträchtig nebeneinander:
- Die liebevoll und aufwändig restaurierte, unter
Denkmalschutz stehende Gödersheimer Mühle,
- die weiterhin verfallende Burgruine
Gödersheim
- und die noch schneller verfallenden Gebäude des
ehemaligen
"Heilpädagogisches Zentrums", die dem Vandalismus ausgesetzt
sind
und bei Anbruch der Dunkelheit alsTreffpunkt zweifelhafter
Gestalten dienen.
Im Dezember 2013 wurde der Bauantrag unter Berufung auf den Vorbescheid
bei der Stadt eingereicht. Am 17.01.14 wurde durch eine
Mitarbeiterin das Einvernehmen der Stadt erklärt. Einzige
Auflage
der Stadt: "Ausbauzustand der Straße: Das Anwesen
„Burg
Gödersheim 1“ wird von Stadtteil Embken aus
über einen
der Landwirtschaft dienenden Weg mit „Zeichen 250 u. Zusatz
–Anlieger frei-„ wegemäßig
erschlossen. Dieser
Weg ist ca. 3 m breit und abriebfest befestigt. Bei einer positiven
Entscheidung des Bauantrages dürfen der Stadt Nideggen
keine höheren
Anforderungen an den jetzigen
Ausbauzustand der Straße auferlegt werden." Der Bauausschuss
oder
der Rat waren nicht beteiligt worden.
Eine Prüfung, ob die Angaben noch der Bauvoranfrage
entsprechen,
ist nicht oder nur oberflächlich erfolgt: Der Landwirt
hat 3
Hektar landwirtschaftliche Fläche zwischen Nideggen und
Bürvenich gepachtet. Braucht man nur dafür ca. 300 qm
für Kühlung, Lagerung, Verpackung usw.? Oder ist das
eher in
Gewebebetrieb, in dem selbst erzeugte und andereProdukte
angeliefert, gelagert, verpackt und ausgeliefert werden
sollen?
Die CDU hatte die nachträgliche Aufnahme dieses
Tagesordnungspunktes beantragt, um
- den Bauausschuss zu beauftragen, sich damit zu befassen.
- die Verwaltung zu beauftragen, das Einvernehmen
zurückzuziehen.
So einfach ging das nicht. Einige Ausschussmitglieder verhielten sich,
als seien sie jetzt im Bauausschuss, oder äußerten
sich
wortreich zum Bauantrag, den sie nicht kannten. Herr Strobel, MFN,
stellte endlich den Antrag auf Schluß der Debatte. Herr
Hönscheid formulierte den Antrag. Er wurde
angenommen.
Windkraft
Kreuzau: CDU verspielt das Vertrauen ihrer Wähler!
- Vor der Wahl rühmte sich die CDU: Wir haben
Windräder verhindert:
- Nach der Wahl bedankte sich die CDU für das
Vertrauen der Wähler.
- In der Ausschussitzung verspielte sie es.
Es ging um Gestattungsverträge für die
Inanspruchnahme von
städtischen Wegen zur Errichtung und zum Betrieb von
Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau.
Am 15.04.14 ist die Bürgermeisterin mit einem
ähnlichen
Antrag bei Stimmengleichheit gescheitert. In der Beschlussvorlage
schlug die Verwaltung nun vor:
- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Nideggen dem
Abschluss der Gestattungsverträge zuzustimmen.In
den Verträgen ist eine aufschiebende Bedingung aufzunehmen,
die
das Wirksamwerden der Verträge an die Rechtskraft der den
Vorhaben
zu Grunde liegenden Bauleitplanungen knüpft.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die der Sitzungsvorlage
beiliegenden Mustergestattungsverträge auf die
Bedürfnisse
der Stadt Nideggen anzupassen, diesbezügliche Verhandlungen
mit
den Anlagenbetreibern zu führen und dem Rat der Stadt Nideggen
die
endgültigen Verträge zur Sitzung am 26.08.2014 zur
Beratung
und Beschlussfassung vorzulegen.
Seit dem 15.04.14 hat sich der Sachverhalt nicht geändert. Die
mögliche Entschädigung im mittleren 5-stelligen
Bereich steht
in keinem Verhältnis zum dauerhaften Schaden Nideggens und ist
für das Stärkungspaktziel 2016 völlig
bedeutungslos.
Unsere Haltung (vor der Wahl und nach der Wahl):
Wir werdenweiterhin alle politischen und rechtlichen Mittel
prüfen und nutzen, um den Bau der Anlagen zu
verzögern und
möglichst zu verhindern.
Dazu gehören auch alle Möglichkeiten, die Planungen
zu verzögern. Deshalb darf den Windkraftplanern
- die von ihnen gewünschte frühzeitige
Planungssicherheit nicht gewährt
- und die für sie und ihre Investoren kostspieligere
Alternativplanung nicht erspart werden.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Fischer, hatte mir nach der
CDU-Fraktionssitzung noch zugesagt, dass die CDU-Vertreter gegen den
Verwaltungsvorschlag stimmen werden.
Das taten sie nicht!
.
Erwin Fritsch, 05.07.14
Zusatz:
Vielleicht
war ja alles nur ein Missverständnis - eine
vorübergehende Kursabweichung des CDU-Rudergängers.
Warten wir also in Ruhe die Bauausschuss-Sondersitzung ab.
Erwin Fritsch,
08.07.14
Ratssitzung
24.06.14 (Konstituierende Sitzung)
Das
Wahlergebnis vom 25.05.14
2009 trat die Wählergruppe zum ersten Mal zur Wahl an und
erreichte 15,4 %.
Uns hat das gefreut; andere weniger. Frau
Göckemeyer und die Vertreter der anderen Fraktionen
verabreteten
eine vermeintlich geniale Strategie:MFN klein halten! So
richtig erfolgreich war diese Strategie nicht.
Wir erhielten diesmal 19,7
%! Dafür danken wir unseren Wählern.
MFN mit 6 (bisher 4) Sitzen im Rat! Das schmerzte nicht nur die
Grün-Unabhängigen, sondern besonders die SPD - sie
wurde vom
Platz der zweitstärksten Fraktion verdrängt.
Wahlverlierer
Wahlverlierer erkennt man daran, dass sie nach der Wahl
- wortreich die Ungerechtigkeiten des geltenden Wahlgesetzes
erklären.
- sofort durch Änderungen der
"Geschäftsgrundlagen" (z.B.
Ausschussgrößen) das für sie
Unerträgliche zu
mildern versuchen.
Ausschussgröße
2009 musste die Ausschussgröße von 13 auf
9 verringert
werden. Nur so konnte erreicht werden, dass MFN (4 Ratssitze) im Haupt-
und Finanzausschuss genau so wie Grün-Unabhängige (je
3
Ratssitze) mit nur 1 Sitz verteten waren. Wortreich begründet
wurde das mit Sparmaßnahmen (Sitzungsgeld). Unser
Haushaltsdefizit wurde dadurch nicht wirklich geringer.
2014 sollte nun die Ausschussgröße von 9 auf 11
erhöht
werden. Damit sollte verhindert werden, dass MFN mehr
Ausschussmitglieder als die SPD stellt. Herr Keß, SPD,
beantragte
das. SPD und FDP stimmten dafür, der Rest dagegen. Es bleibt
bei 9.
Stellvertretender
Bürgermeister
Traditionell stellt die stärkste Fraktion den 1.
stellvertretenden
Bürgermeister, die zweitstärkste Fraktion den 2.
Stellvertreter. Damit fällt dieses Amt von SPD an MFN.
Unerträglich!
Herr Klöcker, Unabhängige, warf sich hilfreich
in die
Bresche. Sein Argument: Sparen. 2009 hatte er meinen Vorschlag, auf
einen 2. Stellverteter zu verzichten, genussvoll als unsinnigen
Vorschlag eines in der Gemeindeordnung (die mindesten 2 Stellvertreter
vorschreibt) unerfahrenen Neulings zurückgewiesen. Nun
berechnete
er begeistert die entstehenden Kosten. Als es am 17.12.13 darum ging
die Versorgungsbezüge einer Beamtin völlig
ungerechtfertigt
zu versilbern, hat er geschwiegen. Es ging um die 12-fachen Kosten.
Sein Antrag, auf den 2. Stellvertrete zu verzichten, fand keine
Mehrheit. Für seinen Antrag stimmten nur seine beiden
Fraktionskollegen. Er selbst enthielt sich.
Heinz Esser wurde als 2. Stellvertrer gewählt und durfte die
Bürgermeisterin am nächsten Tag bei der Verleihung
desEhrenpreises für Soziales Engagement des Kreises
Düren an den Vorstand des Trägervereins
Lehrschwimmbecken
Embken vertreten.
Lügen
und Lügen lassen
Am 03.06.14 habe ich bei einem interfraktionellen Gespräch auf
die
Verringerung derAusschussgröße 2009
hingewiesen und
die "rein sachliche" Begündung, Einsparung, zitiert. Herrn
Erler;
SPD, nervte das. Er erklärte: "Es gab keine sachlichen
Gründe. Es galt: MFN klein halten". Herr Hensch, FDP,
bestätigte: "Genau so war es". Frau Zentis, Grüne,
schwieg.
In der Ratssitzung am 24.06.14 wies ich Frau Zentis daraufhin, dass sie
die Verringerung der Ausschussgröße 2009 als
wesentliche
Sparmaßnahme gerühmt hatte, obwohl es um "MFN klein
halten"
ging.
Sie wies "diesen Vorwurf entschieden zurück". Nun schwiegen
die Herren Erler und Hensch.
Wie
geht es weiter?
Die Sitzverteilung führt zu einer deutlichen CDU-MFN-Mehrheit.
Die
CDU kann sich auf diese Mehrheit verlassen, so lange sie
vernünftige, sachlich begründete Anträge
stellt. Wir
werden aber auch jeden Antrag der anderen Fraktionen, der
vernünftig und sachlich begründet ist,
unterstützen.
Sonderbehandlung
für Windkraft-Betreiber?
Auf meine Nachfrage erfuhr ich, dass
- die REA GmbH inzwischen die Forderung Nideggens bezahlt hat,
- keinerlei
Mahngebühren verlangt wurden.
Den Schriftverkehr (soweit er dem Rat bekannt ist) dazu finden Sie hier.
Den Grund für die großzügige
Sonderbehandlung des
Schuldners könnte Ihnen die Bürgermeistein
erklären.
Erwin
Fritsch,
28.06.14