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Hinweis: Sie können helfen, wenn ich mich geirrt habe!

Wenn Sie einen sachlichen Fehler feststellen, teilen Sie mir das bitte mit. Der Irrtum wird dann sofort korrigiert.

Erwin Fritsch, 24.02.13                 


20.03.18 Bauausschuss

Windkraft Nideggen

"Nideggens Kapital ist der Wind" erklärte Herr Schruff, REA GmbH, am 21.11.13 in einer nicht öffentlichen Informationsveranstaltung zu der Frau Göckemeyer ihn eingeladen hatte, um die Fraktionen von ihren Plänen (darunter eine gemeinsame Nideggen-Kreuzau Konzentrationszone) zu überzeugen. Das gelang damals nicht. Am 28.01.14 stoppte unser Rat die Planung.

Nach dem Bürgermeisterwechsel nahm Herr Schruff den nächsten Anlauf. Am 17.01.17 billigte der Bauausschuss die Wiederaufnahme des Planungsverfahrens. Am 23.05.17 beauftragte er dann die Verwaltung mit dem Aufstellungsverfahren für die FNP (Flächennutzungsplan)-Änderung. Unsere 2 (von 9) Stimmen im Ausschuss reichten für den Einspruch, um den Beschluss bis zur nächsten Ratssitzung zu stoppen.
Damit dort nichts schief ging, richtete die REA GmbH am 30.06.17 eine an Nötigung grenzende "dringliche Empfehlung" an die CDU.
Es ging trotzdem schief! Der Rat folgte zwar dem Bürgermeister-Vorschlag, den Einspruch zurückzuweisen, ließ aber den Auftrag zur Einleitung der FNP-Änderung weg.
Dem stimmten auch wir mit "klammheimlicher Freude" zu!

Am 20.03.18 stellte nun der Vertreter des Planungsbüros seine (oder die des Bürgermeisters?) Planung mit den Potentialzonen A, F und G vor:
V: Bestehende WKA bei Ginnick
B: Bestehende WKA bei Berg
S: Bestehende WKA bei Thuir/Thum (198 m)
L: geplante Kreuzauer WKA (175 m)
A: Nideggener Potenzialzone (150 m, 30,9 ha)
F: Nideggener Potenzialzone (55,6 ha)
G: Nideggener Potenzialzone (13,9 ha)
F und G: ohne Höhenbeschränkung
Wenn diese Planung umgesetzt wird, gibt es eine durchgehende Windradkulisse von Kreuzau über Nideggen bis Vlatten.

Wieder sollte der Bauausschuss für die Einleitung des Verfahrens stimmen. Diesmal beantragte die CDU das Verfahren bis zum neuen Windkrafterlass der Landesregierung zu vertagen. Mit CDU, MFN, FDP-Stimmen wurde das beschlossen. Der BgM war not amused. Er fragte sich, was sich seit dem Aufstellungsbeschluss des Ausschusses geändert hat (Frau Kraft ist nicht mehr Ministerpräsidentin, sondern RAG-Aufsichtsratsmitglied. Es gibt eine neue Landesregierung!). Sein Argument für seinen Vorschlag: Es handele sich ja nur um Potentialflächen, die im Zuge der "frühzeitigen Beteiligung" noch geändert werden können. Es macht aber wenig Sinn für diese Planung Geld für die Artenschutzprüfung auszugeben, bevor der neue Erlass greift.
Ob es der neuen Landesregierung gelingt ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen ist noch offen. Minister Pinkwart ist leider auf die vom grünen Umweltminister "geerbten Fachleute" angewiesen.

Die Kreuzauer WKA-Planung "Lausbusch"

Dass CDU-MFN-FDP auch den fast schon unsittlichen BgM-Vorschlag zurückwiesen, für 30.000 € Einmalzahlung die 30-jährige Nutzung eines Nideggener Weges für Bau und Unterhaltung der 3 südlich der L33 geplanten Kreuzauer WKA (L) zu erlauben, hätte den BgM nicht überraschen dürfen. Welchen Grund haben wir, der REA GmbH und der RURENERGIE einen kostengünstigen Weg für den Bau von WKA einzuräumen, gegen deren Bau wir gerichtlich vorgehen?
Dem konnte wirklich nur Herr Droste (Grüne) zustimmen!

Nideggen kann die unkoordinierte Energiewende nicht retten!


Energie aus Windkraft: Was läuft da schief?

Die 198 m hohen Windräder zwischen Thum und Thuir stehen trotz Widerstand und Klage der Stadt Nideggen. Erbarmungslos hat man den Bürgern von Thuir und Thum die Betonriesen im Abstand von ca. 6oo m vor die Häuser gesetzt. Die Geräuschbelastung ist so, als ob ständig ein Flugzeug in der Luft ist. Aber den Kreis Düren als Genehmigungsbehörde stört das nicht. Es sollen von Kreuzau aus 5 weitere 175 m hohe Windradtürme (L) direkt an die Grenze von Nideggen gebaut werden. Die Denkmalbehörden sagen, das passt nicht zur Historischen Innenstadt, die Naturschutzverbände sind strikt dagegen und die Bürger von Nideggen protestieren gegen die Zerstörung ihrer Wohnumwelt. Nachdem ein ursprünglicher Investor, vermutlich mangels Rendite für "nur"175 m hohe Windräder, aus dem Projekt ausgestiegen ist, soll es jetzt von der REA und der RURENERGIE realisiert werden. Den Kreis Düren wird seine Beteiligung an der RURENERGIE für dieses Projekt ca. 4 Mio. € kosten. Das Rendite-Risiko liegt damit bei den Kommunen. Unseren BgM, der sonst sehr eifrig für eine Senkung der Kreisumlage eintritt, scheint das nicht zu stören.

In Deutschland haben wir jetzt über 28.000 WKA in Betrieb. Die installierte Leistung deckt an stürmischen Tagen bis zu 60% des Bedarfes. Da ja auch andere Stromanlagen produzieren, wird an diesen Tagen der hochsubventionierte Windstrom verworfen oder an die ausländischen Nachbarn verschleudert. Im Durchschnitt stammen nur 2,8% des Energieverbrauchs aus Windenergie. Das wird so bleiben bis eine technisch und wirtschaftlich sinnvolle Stromspeicherung möglich wird. Für die erfahrungsgemäß bis zu 14 Tage dauernden Schwachwindperioden müssen weiterhin konventionelle Kraftwerke in Bereitschaft gehalten - und dafür bezahlt - werden. Das Helmstedter Kraftwerk "Buschhaus" steht seit 2016 für 50 Mio. € jährlich in "Sicherheitsbereitschaft". Wenn es gebraucht wird verheizt es dann Braunkohle. "Bis 2020 sollen 8 weitere Kraftwerksblöcke abgeschaltet werden. Die Stromkunden kostet das insgesamt 1,6 Milliarden €. (DIE ZEIT 13/2018)

Die Gesundheitsgefahr durch Infraschall wird inzwischen international ärztlich anerkannt. In Deutschland sieht man "Untersuchungsbedarf" und lässt die Windkraftlobby weiter wirken. Wenn dann Studien handfeste Ergebnisse liefern werden, gilt für bestehende WKA Bestandschutz.

Energie aus Biomasse: Was läuft da schief?

Nach langjähriger Förderung des Biomasse-Anbaus wird im Durchschnitt 6,2 % des Stromverbrauchs aus Biomasse erzeugt. Die Kosten dafür: Düngemittel- und Pestizid-Einsatz, Verlust an Artenvielfalt, Bienen-, Insekten- und Vogelsterben. Um das grüne Gewissen zu beruhigen reicht es anscheinend Landwirte zu beschuldigen und Blühstreifen und Bienenweiden zu fördern.

Was hat die Energiewende bisher gebracht: Den teuersten Strompreis in Europa für private Haushalte!
Das trifft zuallererst die niedrigen Einkommensschichten. "Zeit für mehr Gerechtigkeit" oder "Politik für kleine Leute" geht anders.

Nideggens Kapital ist nicht der Wind, sondern unsere noch weitgehend intakte Heimat!

Erwin Fritsch, 29.03.18


Anmerkungen zur MFN-Info 1/2018

Der Kompost-Sheriff kommt!

Unter der Überschrift "Noch ein Sheriff: Für Kompost" hatte die MFN-Info Informiert.

Der Bürgermeister nahm das zum Anlass für eine Wichtige Information für Eigenkompostierer.
Sie beginnt:
"Bitte betrachten Sie das Mitteilungsblatt der Fraktion Menschen für Nideggen 1/2018 als für dieses Thema gegenstandslos, denn die Informationen bezüglich der Abfallentsorgung sind nicht richtig dargestellt und auch mit der Verwaltung nicht abgestimmt.
Es existiert bei der Stadt Nideggen kein „Kompost-Sheriff“ und wird es auch in Zukunft nicht geben!"
(Link zur wichtigen Information für Eigenkompostierer)

Die Information enthält 2 Fehler:
  1. Wir hatten nicht behauptet, dass es einen Kompost-Sheriff in Nideggen geben wird, sondern dass er von der RegioEntsorgung nach Nideggen kommen wird.
  2. Der Kompost-Sheriff kommt nach Nideggen – früher oder später.
    Lesen Sie dazu im Antrag auf Eigenkompostierung (Link)
    den vorletzten Absatz:
    "Die RegioEntsorgung AöR oder ein von Ihr Beauftragter ist entsprechend der Abfallsatzung der RegioEntsorgung AöR in der zur Zeit gültigen Fassung berechtigt, das Grundstück zur Prüfung der gemachten Angaben zu betreten."
    Das steht dort aus gutem Grund: Eine Steigerung der Bio-Müllabfuhr aus Nideggen bringt der RegioEntsorgung zusätzliche Einnahmen. Sie wird also die Satzung nutzen, um möglichst wenige "qualifizierte Eigenkompostierer" zuzulassen.
Es folgt noch ein Hinweis, dass Sie den Antrag nicht bei der Stadt abholen müssen. Sie erhalten ihn mit dem Gebührenbescheid. Nach Genehmigung durch die RegioEntsorgung erhalten Sie eine 10 %-ige Rückerstattung.
Diese 3 Zeilen wären eine sinnvolle Ergänzung der "Amtlichen Bekanntgabe" im Amtsblatt gewesen.

Die SPD hält es für notwendig "ihrem" Bürgermeister Schützenhilfe zu geben und schreibt auf ihrer Web-Seite:
"Eigenkompostierer – oder so desinformiert die MfN-Fraktion"
(Link)
Dort findet sich ein Link auf die "Wichtige Mitteilung" des Bürgermeisters.
Ein Link auf das Antragsformular und ein Hinweis auf den vorletzten Absatz fehlt.

Die SPD-(Teil-)Information endet:
"Damit ist alles gesagt und Sie, liebe Besucherinnen und Besucher unserer Internetseite können sich jetzt Ihr eigenes Urteil bilden!"

Jetzt ist alles gesagt und Sie, liebe Besucherinnen und Besucher unserer Internetseite können sich jetzt Ihr eigenes Urteil bilden!

Die Kämmerin hat recht.

Am 16.07.17 schrieb Herr Klöcker auf der Web-Seite der Unabhängigen:
"Die bisher aufgebrachten gut 100.000 EUR an Kosten für das gesamte Drum und Dran um den Rechtsstreit wären besser in eine schnelle Planung in Nideggen investiert worden."
(Link)
Am 15.12.17 stand auf der Web-Seite der SPD:
Ganz zu schweigen von den bereits über 100.000 € verursachten Kosten des Verfahrens gegen die Windkraftanlagen der Gemeinde Kreuzau, das auch durch diese Fraktion mit angestrengt wurde und ohne Hoffnung auf Erfolg geführt wird. Die weiteren Kosten des Verfahrens nicht eingerechnet.
(Link)
Am 12.01.18 stand in der MFN-Info:
"Recht hat nur die Kämmerin:
Die Kosten für den Rechtsstreit gegen Kreuzauer Windräder betragen bisher:
Wiederholungen schaffen keine Fakten!"


Am 20.01.18 veröffentlichte jemand (die Beiträge auf dieser Seite sind anonym) auf der SPD-Web-Seite:
"Das Problem mit der Betriebswirtschaft
(Link)
Wir verstehen ja, dass unsere Welt nicht so ganz einfach ist.
Deshalb verstehen wir ja auch grundsätzlich, dass es nicht einfach ist, Begriffe aus der Betriebswirtschaft und ihr nahestehender Fachgebiete und deren Bedeutung übereinander zubringen.
Da veröffentlicht die MfN einen Text und stellt Werte, die nicht zueinander passen nebeneinander. Dort steht unter anderem (Zitat):
Recht hat nur die Kämmerin:
Die Kosten für den Rechtsstreit gegen die Kreuzauer Windräder betragen bisher:
Nun ist es leider so, dass die Kämmerin nicht von Kosten, sondern von Ausgaben, also Geld, das dem Haushalt der Stadt Nideggen verloren gegangen ist, schreibt. Die Unabhängigen und die SPD berichten dagegen über Kosten."

Aus 30.599,90 € sind nun 599,90 € geworden.

Es folgt eine lehrreiche Ausführung über den Unterschied zwischen Kosten und Ausgaben.

Es fehlt der Hinweis, dass die Kämmerin in ihrer Mail an die Fraktionen zu Recht von Kosten berichtet hat.

Sie schrieb"Übersicht Kosten Windkraft Kreuzau und Windkraftpotentialanalyse".
Außer den Ausgaben für Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren sind keine weiteren wesentlichen Kosten entstanden.
Die zu den rund 100.000 € fehlenden Kosten wären nur mit einem ganzjährig ausschließlich mit der Betreuungdes Rechtsstreits beschäftigten Sachbearbeiters zu erklären. Das ist offensichtlich unsinnig.

Am 26.01.18 legte Herr Klöcker nach:
"In unserem zitierten Artikel haben wir geschrieben: „Die bisher aufgebrachten gut 100.000 EUR an Kosten für das gesamte Drum und Dran um den Rechtsstreit wären besser in eine schnelle Planung in Nideggen investiert worden.“ Und dazu stehen wir! Denn das „Drum und Dran“ schließt selbstredend auch Kosten ein, die sich nicht nur auf die bisher angefallenen Anwalts- und Gerichtskosten beziehen."
(Link)
Auch er hat keine Chance das "Drum und Dran" plausibel zu beziffern. Statt dessen folgt er der in Nideggen häufigen Praxis:
Eine Behauptung (auch wenn sie aus der Luft gegriffen ist) in den Raum stellen - dann solange wiederholen, bis man sie selbst glaubt.

Wiederholungen schaffen keine Fakten!


Erwin Fritsch, 27.01.18



28.11.17 Ratssitzung

Kletterwald

Am 29.10.15 traf sich Frau Kalmuth-Büyükdere mit Bürgermeister Schmunkamp zu einer Ortsbegehung im Eschauel. Sie wollte ihm dort ihre Überlegungen zur Errichtung eines Kletterwaldes vorstellen. Auf Herrn Schmunkamps Vorschlag wurde dazu ein "einflussreicher Schmidter Bürger", Herr Müllejans, hinzugezogen. Nachdem ihr die beiden Herren die Unterstützung ihrer Pläne zugesagt hatten, begann die Investorin mit ihrer Planung - so die glaubhafte Darstellung der Investorin.
Die beiden Herren stellen das inzwischen anders dar. Ich glaube da eher der Investorin.

Jedenfalls ging es von da an mit dem Projekt bergab:

Nachdem die Ergebnisse der "Frühzeitigen Beteiligung" in die Planungsunterlagen eingearbeitet worden waren, war die Beschlussfassung zur "Offenlage", der 2. Beteiligung der Öffentlichkeit, fällig. Diesen Beschluss hätte der Bauausschuss längst fassen können. Der Bürgermeister hatte sich aber für einen Ratsbeschluss am 28.11.17, dem spätestmöglichen Termin, entschieden.

Also begann die Ratssitzung mit der Aufführung eines abgekarteten Spiels in 2 Akten.
Fazit:
Die Investorin hat nicht aufgegeben!
Innerhalb einer Woche hat sie ihre Planung umgearbeitet, um weiterhin eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu gewährleisten. Sie verfolgt ihr Ziel viel zu zielstrebig, um sich so einfach aus der Bahnwerfen zu lassen.


Haushalt 2018

Wir haben für 2018 einen ausgeglichenen Haushalt vorliegen, der keine weiteren Steuererhöhungen vorsieht. Das scheint in Ordnung. Mehr interessiert den Bürger normalerweise nicht. Ist es aber wirklich in Ordnung?

Nicht in Ordnung ist, dass der Ausgleich erreicht wurde, weil Steuern zu früh und zu sehr erhöht wurden und den Bürgern und Vereinen zusätzliche Lasten durch die maximal möglichen Gebührenerhöhungen zugemutet wurden und werden.
Diesen Haushalt haben die Bürger ausgeglichen – Nicht das Land, nicht die Kämmerin, nicht der Bürgermeister.

Beispiele zu den maximal hohen Gebührenansätzen:
Gebühren könnten aber auch gesenkt werden:
Auf der anderen Seite ist kein ernsthafter Sparwille bei Bürgermeister und Verwaltung erkennbar.

Dazu nur ein Beispiel: Beschaffung eines E-Pkw als 2. Dienst-Kfz der Verwaltung:
Nur MFN stimmte gegen diesen Unsinn.
So wird der Bürgermeister eben demnächst mit einem E-Mobil vorfahren können und davon träumen an der Spitze des ökologischen Fortschritts zu sein (erst ab ca. 125.000 Kilometern fällt die Umweltbilanz eines Stromers besser aus als die eines Dieselfahrzeugs). Den Aufkleber "Ich fahre sauber – die Umwelt verschmutzt mein Sponsor" wird er sich sparen.

CDU, FDP, SPD, Grüne und Unabhängige haben unsere Änderungsvorschläge zum Haushalt verhindert. Die Bürger werden die Folgen erkennen.

Bleibt die Frage:
Warum verwehrte der Bürgermeister
der Fraktion verbissen bis zum Verwaltungsgericht Einsicht in die Kalkulationsdateien?
Fühlt er sich persönlich angegriffen, wenn eine Fraktion versucht die Interessen der Bürger zu wahren?

"Hinsichtlich der Ausführung von Herrn Fritsch, dass durch die Verweigerung seine Arbeit als Fraktionsvorsitzender beeinträchtigt sei, stelle ich die Frage, ob dies überhaupt vom Sinn und Zweck der Vorschrift gedeckt ist."
(Marco Schmunkamp an Verwaltungsgericht Aachen, 02.11.17)

"Das Akteneinsichtsrecht besteht daher bedingungslos und dient insbesondere den Ratsminderheiten der Beschaffung der für die Erfüllung ihrer Aufgaben sowie für die Kontrolle der Verwaltung erforderlichen Informationen."
(Beschluss Verwaltungsgericht Aachen, 03.11.17)

Friedhofsgebührensatzung

In der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 21.11.17 hatte ich die vorgelegte Gebührenerhöhung um bis zu 50 % als undurchsichtig und deshalb nicht vermittelbar bezeichnet. Die CDU beantragte eine Kürzung um 25 %. Dem stimmten CDU (3 Stimmen) und MFN (2 Stimmen) zu. Da Herr Obladen (FDP) sich enthalten hatte, war der Vorschlag mit 5 zu 4 Stimmen angenommen.
Der Bürgermeister:
Wie dringend notwendig diese Neuerstellung ist, habe ich in der Ratssitzung erläutert.

Auf das Angebot mich von Bürgermeister oder Ordnungsamtsleiter im Rathaus informieren zu lassen hatte ich verzichtet – ihre Kompetenz im Umgang mit Excel-Tabellen ist wohl eher "optimierbar". Statt dessen habe ich mir selbst die Excel-Tabellen etwas genauer angesehen.
Ergebnis:
Eine weitere Prüfung der vermurksten Datei war nicht notwendig:
Diese Kalkulation ist fehlerbehaftet und deshalb zur rechtssicheren Gebührenberechnung untauglich.

"Bei der Kalkulation von Gebühren handelt es sich rechtlich wie mathematisch um einen komplexen Vorgang, bei dem sich die Verwaltung aus Gründen der Rechtssicherheit externer Unterstützung bedient hat. Die aus dem Prozess entwickelten Kalkulationsgrundlagen im Excel-Format sind umfangreich, vielschichtig und teilweise unübersichtlich. Die Bearbeitung der Daten erfordert sowohl ausreichende Fachkenntnis, wie auch ausreichende Kenntnis über die Datei selbst. Veränderungen von Zellinhalten können zu falschen Berechnungen und erheblichen Abweichen führen."
(Marco Schmunkamp an Verwaltungsgericht Aachen, 02.11.17. Da ahnte er kaum, wie recht er hatte.)

Die Neuerstellung wurde einstimmig beschlossen.

Straßeninvestitionsprogramm 2018

Das Magazin "Kontraste" berichtete am 07.12.17: "Beim Ausbau von Straßen zocken Kommunen regelmäßig ab." Der Tenor des Berichtes: Kommunen lassen Straßen planmäßig vergammeln. Wenn sie dann völlig ruiniert sind, werden sie auf Kosten der Anlieger aufwändigst erneuert.

Dass es auch anders gehen kann, wurde im Kontraste-Beitrag ebenfalls aufgezeigt:
In Rheinland-Pfalz lässt das Kommunalabgabengesetz zu, dass die Anlieger nur geringfügig bei der Straßenerneuerung belastet werden. Den Rest zahlt die Gemeinde.

In NRW gab es vor 4 Jahren eine Oppositionspolitikerin, Ina Scharrenbach (CDU), die das Rheinland-Pfalz-Modell gut fand und einen entsprechenden Gesetzesentwurf bastelte. Damals ergebnislos. Jetzt ist sie Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und will erst einmal in Ruhe die Erfahrungen anderer Bundesländer abwarten.
(http://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/westpol-strassenbau-kosten-anwohner-100.html)

In Nideggen gibt es noch ein zusätzliches Problem. Neben den Straßen, die so vernachlässigt sind, dass sie "erneuert" werden müssen (Anliegerbeitrag 60 %) gibt es Straßen die noch nicht endgültig "fertiggestellt" sind. Da liegt der Anliegerbeitrag dann bei 90 %, genau wie bei der Erschließung eines Neubaugebietes. Nach wie vielen Jahrzehnten die Stadt dort noch 90 % verlangen darf, ist eine rechtlich zumindest zweifelhafte Frage.

Mit dem Straßeninvestitionsprogramm 2017 begann der Bürgermeister eine rigorose Umsetzung der rechtlichen Möglichkeiten. Es wurde gegen unsere Stimmen beschlossen. Nachdem es nicht begonnen wurde, weil der Haushalt zu spät von der Bezirksregierung genehmigt wurde, wurde es, wieder gegen unsere Stimmen, mit dem Haushalt 2018 erneut beschlossen.

Ebenfalls nicht durchsetzen konnten wir uns mit unserer Forderung, dass der Bauausschussbeschluss für die einzelne Maßnahme erst nach der Bürgerbeteiligung stattfindet. Die Bürger über bereits Beschlossenes zu informieren, statt sie zu beteiligen (= ihre Meinung anzuhören und zu berücksichtigen) halten wir für keine echte Beteiligung.

Die aktuelle Planung:



2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
19.950 179.550
S14 Im Wiesental 179.550 90 %
24.300
Uferweg 24.300 100 %

32.590 293.310
Kallweg 293.310 90 %
10.710 96.390
Schulstraße 64.260 60%
9.000 81.000
Pützweg 64.500 72 %
9.487 85.388
Gartenstraße 71.157 75 %
90.000 5.700 51.300
Eschaueler Weg 90.000 51.300 96 %

26.400 237.600
In der Au 237.600 90 %
275.000
Dohmengarten/Martinsweg 247.500 90 %
9.000 81.000
A7 Hilkenrath 81.000 90 %

5.400 48.600
Goldberg/Weingartsfelder 48.600 90 %

34.400 309.600
Boicher Weg 283.800 83 %

18.000
Gartenweg 10.800 60 %
1.400 12.600
Pützgasse 8.400 60 %
274.175
Herzogstraße 249.758 90 %
25.600 230.400
Im Waldwinkel 230.400 90 %
364.352
Röttgenstraße 218.611 60 %

15.400 138.600
Trierer Weg 122.400 79 %

7.800 70.200
Hardenberg/Bachstraße 46.800 60 %

2.800 25.200
Kickleyweg 25.200 90 %
Kursive Zahlen: Zahlungen der Stadt für die Baumaßnahme
Normalschrift:Anliegerbeteiligung

Prozentanteile für die Anliegerbeteiligung:
Die Prozentanteile ergeben sich aus den Unterlagen des Bauamtes. Sie können im Einzelfall lückenhaft sein. Es lohnt sich also Gebührenbescheide und Zahlungsbelege aufzubewahren und sich auch bei Vorbesitzern zu erkundigen.

Der Bürgermeister macht keine Fehler

In der Ratssitzung am 17.10.17 lag der Beschlussvorschlag vor, Herrn Golzheim auf Antrag der CDU zum Sachkundigen Bürger zu wählen. Wir haben, wie alle anderen, zugestimmt, weil wir absolut nichts gegen Herrn Golzheim haben.
Vorher hatten wir aber darauf hingewiesen, dass Antrag und Beschlussvorschlag falsch formuliert waren. Herr Fischer (CDU) reagierte verdutzt und verständnislos. Dafür sprang der Bürgermeister ein und legte sich fest: Der Vorschlag sei völlig korrekt.

Der Bauausschussvorsitzende, Herr Nießen (CDU), behielt noch Zweifel. Zur nächsten Ausschusssitzung verlangte er, dass nur Ratsmitglieder die CDU vertraten. Er hatte guten Grund dazu. Schon 2 mal mussten Ausschusssitzungen wiederholt werden, weil die CDU ihm Sachkundige Bürger untergejubelt hatte, die nicht bestellt waren. Am Ende der Sitzung wurde dann das Thema noch einmal angesprochen. Der Bürgermeister sagte die von Herrn Nießen verlangte Prüfung der Rechtslage zu.
Als Ergebnis lag nun zum Tagesordnungspunkt "Besetzung der Ausschüsse und Regelung der Stellvertretung" eine Mitteilungsvorlage vor.
Wenn das die angekündigte Prüfung der Rechtslage war, ist sie nicht überzeugend.

Die Hauptamtsleiterin hatte wohl den Auftrag eine Vorlage zu schreiben, die die irrige Rechtsmeinung des Bürgermeisters stützt. Das ist nur scheinbar gelungen:
Das Wesentliche verschwieg sie: Für alle anderen Stellvertretenden Sachkundigen Bürger gibt es entsprechende Ratsbeschlüsse – für Herrn Golzheim nicht!

Am 17.10.17 beschloss der Rat: "Der Rat bestellt Herrn Lothar Golzheim zum sachkundigen Bürger nach § 58 Absatz 3 GO NRW."
Hier fehlten die Festlegung des Ausschusses und die Vertretungsreihenfolge als Stellvertretender Sachkundiger Bürger.

Nachdem er darauf hingewiesen wurde, beharrte Herr Schmunkamp hartnäckig auf seiner (wie er es nannte) "Rechtsmeinung".

Fazit:
"Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten."
(Konfuzius)
"Einen Fehler durch eine Lüge zu verdecken heißt, einen Flecken durch ein Loch zu ersetzen."
(Aristoteles)


Erwin Fritsch,14.12.17

07.11.17 Haupt- und Finanzausschuss

Gebührensatzungen

In diesem Bereich gibt es nur begrenzten Handlungsspielraum für den Rat. Das KAG (Komunalabgabengesetz) setzt die Spielregeln:
Gebühren für die Leistungen der Gemeinde sind verursachergerecht zu erheben.

Winterdienstgebühren

In diesem Bereich gibt es nur 2 Stellschrauben mit denen man am Gebührensatz drehen kann:
Die Mehrheit argumentierte "hier geht es doch nur um Cent-Beträge". Das ist für uns kein Grund eine Verwaltungsvorlage durchzuwinken.

Den "Anteil öffentliches Interesse" hatte die Verwaltung von 25 % auf 15% gesenkt. Das belastet die Anlieger mit rund 20.000 € mehr als im Vorjahr. Wir schlugen eine Senkung auf 20 % vor. Der Bürgermeister war strikt dagegen. Die Mehrheit folgte ihm, wie sie das gerne bei MFN-Anträgen tut.

Der Ansatz für Streumittel war mit 20.000 € entschieden zu hoch angesetzt. Der Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre liegt bei rund 10.000 €. Wir haben 15.000 € vorgeschlagen. Auch hier entstand eine längliche Diskussion. Nach einigem Austausch nur teilweise sachlicher Argumente, beriet sich der Bürgermeister mit der Kämmerin und der Sachgebietsleiterin und deutet an, dass er mit unserem Vorschlag leben könne. Jetzt erst wurde unser Vorschlag akzeptiert.
Was haben wir damit erreicht:

Gebühr 2017 Vorschlag Beschluss
Gemeindestr. je lfd. m: 1,00 € 1,17 € 1,14 €
Kreis-Landstr. je lfd. m: 0,89 € 1,05 € 1,02 €
Sicher nur Cent-Beträge! Ich vermute, dass der Bürgermeister auch bei einem Ansatz von 20 % für den "Anteil öffentliches Interesse" eine echte Überlebenschance hätte.

Abwassergebühren

Hier hatte sich die Verwaltung, angeregt durch Stellenausschreibungen anderer Gemeinden, einen besonders neckischen Einfall erlaubt:
Nideggen bekommt einen Regenwasser-Sheriff!
Der spürt durch das Stadtgebiet und macht all die bösen Schummler dingfest, die ihrer Pflicht zur Angabe der versiegelten Flächen nicht korrekt nachgekommen sind. Dann werden sie gehörig zur Kasse gebeten – bis zu 4 Jahre Nachzahlung!
Einen kleinen Nachteil hat diese Lösung: Die Kosten für die Regenwasser-Entsorgung werden nicht weniger, sondern höher, denn die Kosten für den Regenwasser-Sheriff werden auf die Niederschlagswasser-Gebührenpflichtigen umgelegt. Der Personalansatz Bauamt steigt damit immerhin von 50.197 € um 85.446 € auf 135.643 €.

Dass die "Gebührengerechtigkeit" der Sachgebietsleiterin erkennbar am Herzen liegt, ist verständlich – anscheinend hat sie sich genug über die Schummler geärgert. Der Bürgermeister und die Kämmerin unterstützen sie.
Wir halten Gebührensteigerungen, die allein der "Gebührengerechtigkeit" zu verdanken sind, für unangebracht. Sie stellt das Prinzip "Verursachergerecht" auf den Kopf indem sie die Nichtverursacher zusätzlich belastet.

Durchsetzen konnten wir uns damit nicht. Interessant war die Diskussion aber dennoch. Wir argumentierten nicht nur gegen die Ausschussmehrheit, sondern auch gegen den Bürgermeister und seine beiden Damen. Im Laufe der Diskussion gelang es immerhin, dass Bürgermeister und Sachgebietsleiterin sich in ihrer Argumentation annäherten. Während die Sachgebietsleiterin anfangs von der im Laufe mehrere Jahre zu erreichenden Gebührengerechtigkeit sprach, fiel dem Bürgermeister eine Ausrede ein: Der Regenwasser-Sheriff bekommt nur eine zeitlich befristete Stelle. Nun mussten die beiden Damen etwas vorsichtiger argumentieren. Sie trauten sich nicht zu verraten wie faul die Ausrede war: Im Haushaltsplan sind die Kosten für den Regenwasser-Sheriff ab 2018 durchgängig über alle Jahre eingeplant.

Abfallgebühren

Die Kosten stellt die RegioEntsorgung der Stadt in Rechnung. Die Stadt kann nur noch regeln, wie sie aufgeteilt werden. Dazu gibt es noch unterschiedliche Gebührensätze für Restmüll, Biomüll und Sperrgutabholung, mit entsprechend hohen Aufwand für die Gebührenbescheide und -Abrechnungen. Der ist der Kämmerin, Frau Gläser, zu viel. Ihr Ziel ist eine Einheitsgebühr, die weit weniger Abrechnungsaufwand bei der Stadt verursacht.
Dazu stellte sie 3 Alternativen vor:
Ihr Plan war, zunächst den Bio-Müll stärker zu Lasten des Rest-Mülls zu subventionieren, um dann im nächsten Jahr, wenn sich mehr Gebührenpflichtige für eine Bio-Tonne entschieden haben, die Einheitsgebühr vorzuschlagen. Die Gebührensteigerung zur Einheitsgebühr geht dann in der Kostensteigerung der RegioEntsorgung um.

Die zur Alternative 3 vorgelegte Kalkulationstabelle war rechnerisch richtig, aber methodisch falsch. Sie geht davon aus, dass die Zahl der Bio-Tonnen-Nutzer wächst, rechnet aber mit gleichbleibender Anzahl. D.h.: Es werden zu viel Gebühren erhoben.

Bei der Diskussion über die Alternativen wurde so lange hin und her argumentiert bis einem Ausschussmitglied klar wurde, dass er bei Alternative 1 günstiger abschneidet. Er konnte sich durchsetzen. Frau Gläsers Plan ging nicht auf - er war gar nicht notwendig! Die Mehrheit entschied sich für: Alternative 1 sofort. Nur unsere Fraktion und H.G. Müller (Grüne) waren dagegen.

Wie sich das für Sie auswirkt, können Sie unter diesem Link ablesen.

Wenn sie Selbstkompostierer sind, sollten Sie sich aber nicht zu früh über den 10 % Gebührenabschlag freuen. Den erhalten Sie nur, wenn Ihnen der Aufstieg zum "qualifizierten Eigenkompostierer" gelingt. Dazu müssen Sie einen Antrag ausfüllen und an die RegioEntsorgung stellen. Dann kommt der Kompost-Sheriff von der RegioEntsorgung und prüft ihr Grundstück und die Art der Kompostierung im "Sinne der Abfallsatzung der RegioEntsorgung AöR in der zur Zeit gültigen Fassung". Dass sie ihm jederzeit Zutritt auf ihr Grundstück gewähren, ist Bestandteil des Antrags.

Der Verwaltungsgerichtsbeschluss -Eine überflüssige Realsatire

Am 23.10.17 erhielten wir von Frau Gläser die Zusage, die Excel-Tabellen der Kalkulationen für die Gebührensätze zu erhalten. Am 26.10.17 wurde die Zusage dann mit einer offensichtlich rechtswidrigen Begründung im Auftrag des Bürgermeisters widerrufen. Wir verzichteten darauf dem Bürgermeister die Rechtswidrigkeit zu erläutern, er zeigt sich allzu beratungsresistent.

Die Aufforderung des Verwaltungsgerichtes zum Eilantrag der MFN-Fraktion umgehend Stellung zu nehmen, ging am 30.11.17 vormittags bei der Stadt per Fax ein. Das Fax-Gerät antwortete, sonst keiner. Es war ja Brückentag. Am 02.11.17 bei Dienstbeginn wurde das Fax entdeckt, gegen 16:00 Uhr wurde "umgehend" Stellung genommen.

Dass ein Gericht in einem Eilverfahren eilig entscheidet, sollte nicht überraschen. Dass es sich dabei an Nideggener Dienstzeiten hält, sollte man nicht ernsthaft erwarten. Am Freitag, den 03.11.17 gegen 12:30 Uhr, ging der Beschluss ein. Wieder reagierte nur das Fax-Gerät.

Ich hatte den Beschluss auch erhalten und wollte den Bürgermeister telefonisch erreichen. 2 Anrufe nahm er nicht an, erst der Hinweis UNVERZÜGLICH in einer SMS half. Am 03.11.17, gegen 19:30 Uhr, also 9 Kalendertage nach der berechtigten Anforderung, habe ich dann die Dateien erhalten.

Der Beschluss lautete im Wesentlichen: "… dem Fraktionsvorsitzenden der Antragstellerin zur Vorbereitung … unverzüglich die Kalkulationsunterlagen zu den Tagesordnungspunkten 2.1 bis 2.3 der Ausschusssitzung als nicht schreibgeschützte Excel-Dateien zur Verfügung zu stellen."
(Link zumvollständigen Beschluss)

Der Versuch den Beschluss so umzusetzen, gelang nicht zu 100 %.

Auf einigen Tabellen lag noch der Schreibschutz. Vermutlich, weil die Bearbeiterin ihn dort angebracht hatte, um sich selbst vor irrtümlichen Fehleingaben zu schützen. Mich störte das nicht.

3 Tabellen fehlen heute noch. Auch sie sind nicht zwingend erforderlich.
Die Ursache des Fehlens liegt in fehlender Kompetenz der handelnden Personen – nicht nur im Rathaus, sondern auch bei mir. Ich hatte dem Bürgermeister 3 Fehlermeldungen geschickt, die auf die fehlenden Dateien hinweisen. Vorsichtshalber hatte ich einen (vermeintlichen) Excel-Experten nachrichtlich beteiligt. Ich hatte darauf vertraut, dass die Meldungen verständlich sind. Vielleicht hätte ich sie noch vorlesen müssen.

Eine der Fehlermeldungen lautete z.B.:
Die folgende externe Datei konnte nicht geladen werden. Die verknüpften Daten aus dieser Datei wurden nicht aktualisiert.

file: ///C:Users/Erwin/Documents/Privat/MfN/HH-2018/Kalkulationen/
2_2017-10-24 – Kalkulatorische Afa und Zinsen 2010 bis 2017-überarbeitet.flei.xls

Darunter befindet sich ein einzige Schaltfläche mit der Beschriftung "OK"

Der Bürgermeister reagierte nicht. Statt dessen meldete sich der "Excel-Experte" mit einer ausgesprochen hilfreichen Antwort:

Sie begann mit:
Sie müssen diese Meldung einfach mit "OK" bestätigen, dann sollte sich die Liste ganz normal öffnen. Eine Aktualisierung der Daten ist nicht erforderlich.

Auf die Idee, die einzige vorhandene Schaltfläche anzuklicken, wäre ich kaum allein gekommen. Ich wischte mir die Tränen der Rührung aus den Augen und las weiter:
Leider kann ich diese "(Fehler-)Meldung" bei mir im Büro nicht nachstellen; wenn ich von zuhause arbeite, bekomme ich allerdings – aus welchen Gründen auch immer – ähnliche Meldungen."

Um diesen unergründlichen Gründen auf die Spur zu kommen hilft nur Lesen:
"Die folgende externe Datei konnte nicht geladen werden. Die verknüpften Daten aus dieser Datei wurden nicht aktualisiert." bedeutet, dass in der vorliegenden Tabelle Verknüpfungen zu einer Tabelle enthalten sind, diein einer anderen (=externen) Datei enthalten ist.

Wo Excel diese Datei (=file) sucht ist auch klar:
C:Users/Erwin/Documents/Privat/MfN/HH-2018/Kalkulationen
ist das Arbeitsverzeichnis, in dem ich die Datei gespeichert habe. Dort sucht Excel die andere Datei.

Welche andere Datei gesucht wird steht auch da:
2_2017-10-24 – Kalkulatorische Afa und Zinsen 2010 bis 2017-überarbeitet.flei.xls

Da bleibt nur noch Mitleid - mit dem "Excel-Experten" und dem der ihn dafür hält, weil er noch unbedarfter ist.

Erwin Fritsch, 09.11.17

Die Realsatiere geht weiter

Da ich am Anfang der Sitzung eine Erklärung der Fraktion zur Aufnahme in das Protokoll abgegeben hatte, meldete Herr Schmunkamp sich heute mit einer Mail an alle Ratsmitglieder. Darin stellt er seine Sichtweise dar.

So länglich sie auch ist: Es lohnt sich kaum darauf im Einzelnen einzugehen.
Zum Teil wird diese Realsatire nur noch alberner. Z.B. schreibt er zur "ausgesprochen hilfreiche Antwort" des "Excel-Experten" (siehe oben) "... dass das Fachamt am Montag um 08:21 Uhr Hilfestellung und Klärung angeboten hat."

Wesentlich sind nur 3 Punkte:
  1. Er schreibt weiter:
    "Das eine berechtigte Anforderung bestand war erst ab 03.11.2017 nach Bewertung (des VerwG Beschlusses) durch mich am Abend
    bekannt und eine Versendung wurde unverzüglich zugeleitet."
    Genau das ist der Punkt:
    Musste erst ein Gericht ihm erklären, welche berechtigten Ansprüche eine Fraktion zur Erfüllung ihrer Aufgaben stellen darf?
    Rechtswidrig war die Verweigerung der Herausgabe von Anfang an, nicht erst als ein Gericht das festgestellt hat.
  2. Aus welchen wirklichen Gründen er die Herausgabe der Kalkulationsgrundlagen verweigerte, verschweigt er weiterhin. Misstraut er der Qualität dieser Kalkulationen oder beleidigt ihn der Anspruch, sie prüfen zu wollen?
  3. Er schließt mit:
    "Ich denke, Sie können mit diesen Ausführungen sich nun ein Komplettbild machen und bewerten, inwiefern solche Erklärungen geeignet sind, Nideggen
    und hier gerade die Stadtverwaltung und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in der Öffentlichkeit darzustellen."
    Hier verwechselt er Ursache und Wirkung:
    Diese Posse hat er angezettelt!

Erwin Fritsch, 10.11.17


11.07.17 Bauausschuss

Nicht öffentlicher Teil - Kletterwald

Ausnahmsweise beganndie Sitzung mit dem nicht öffentlicher Teil, der sonst am Ende der Tagesordnung stattfindet.
Der Grund: Zusätzlich zum Tagesordnungspunkt (TOP) Kletterwald im öffentlichen Teil gab es einen vorgeschalteten TOP Kletterwald im nicht öffentlichen Teil.
Ein bemerkenswerter Vorgang!
Die Investorin musste vor dem Sitzungssaal auf den öffentlichen Teil warten, während im Sitzungssaal der Bürgermeister über ihr Projekt "informierte".
Das war unfair und unanständig!
Fair und anständig wäre es gewesen, in ihrer Gegenwart zu informieren, damit sie Stellung nehmen kann.
Es nicht zuzulassen, machte den Ausschuss zu einem geheim tagenden Tribunal, in dem über das Projekt der Betroffenen beraten wurde, ohne ihr Gehör zu geben.

Nicht öffentlicher Teil – Klage gegen Kreuzauer Windräder

Ebenfalls im nicht öffentlichen Teil wurde über die Klage Nideggens gegen den Kreuzauer Windkraft-Bebauungsplan "Lausbusch" beraten und beschlossen. Dieser TOP war zu Recht im nicht öffentlichen Teil, weil ein konkretes Angebot des Rechtsanwalts vorlag.

Kletterwald

Im öffentlicher Teil legte der Bürgermeister den Vorschlag vor, das Projekt zu beenden. Nachdem dieser Vorschlag mit 6 (CDU, MFN, Unabhängege) zu 3 (FDP, SPD, Grüne) Stimmen abgelehnt worden war, legte er einen neuen Vorschlag vor:
Dieser Vorschlag wurde mit dem gleichen Stimmenverhältnis (6:3) angenommen.

Unsere Haltung zum Kletterwald hatten wir bereits in der MFN-Info 2/2017 veröffentlicht.
Unsere Einschätzung hat sich nach Auswertung der zahlreichen Einwendungen verfestigt:

Windkraft Zülpich

Nachdem die Planung der Stadt Zülpich erneut geändert wurde, musste sie auch wieder "offengelegt" werden.
Der Entwurf der Stellungnahme Nideggens wurde beschlossen.

Dumm gelaufen

Zu Beginn der Sitzung hatte der Ausschussvorsitzende, Herr Nießen, einen neuen stellvertretenden "Sachkundigen Bürger" der CDU verpflichtet und anschließend die Beschlussfähigkeit des Ausschusses festgestellt.
Das war ein Irrtum.
Der stellvertretenden "Sachkundigen Bürger" war nie vom Rat gewählt worden.
Der Bürgermeister musste die damit rechtswidrig gewordenen Beschlüsse beanstanden.
Dafür ist eine Sondersitzung am 18.07.17 angesetzt.

Besonders peinlich:
Bereits am 19.08.14 hatte die CDU sich so einen Patzer erlaubt.
Auch damals war eine Sondersitzung fällig. Zu Beginn der Sondersetzung entschuldigte sich Herr Nießen damals "im Namen seiner Fraktion" (Sitzungsniederschrift).

Erwin Fritsch, 14.07.17


Sondersitzung 18.07.17

Klage gegen die Kreuzauer Windräder und Stellungnahme zur Zülpicher Windkraftplanung
Beide Beschlüsse vom 11.07.17 wurden unverändert wiederholt.

Kletterwald
Am 11.07.17 hatte der Bürgermeister zunächst seinen Vorschlag, das Verfahrens zu beenden, ablehnen lassen. Danach stellte er den anderen Vorschlag, der 6:3 angenommen wurde. Auch diesmal stellte er den gleichen - abzulehnenden - Vorschlag. Ich stellte den leicht abgeänderten Vorschlag, der beim letzten Mal angenommen wurde und erreichte, dass Herr Nießen über diesen Vorschlag abstimmen lassen wollte. Der Bürgermeister wünschte einige Änderungen mit denen ich einverstanden war. Über die einzelnen Punkte sollte getrennt abgestimmt werden.
  1. Die Stellungnahme der Bez.-Reg. Köln, hinsichtlich der landesplanerischen Anfrage, wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die eingegangenen Bedenken und Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange werden, entsprechend der in der Abwägungsliste (Anlage 1) enthaltenen angepassten Beschlussvorschläge, angenommen.
  3. Das Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr wird beauftragt, gegebenenfalls mit Unterstützung durch ein Planungsbüro die durch den Kreis Düren und der Bez.- Reg. Köln angesprochene Alternativenprüfung gutachterlich durchzuführen, zu bewerten und darzustellen und ergänzend noch in das entsprechende Kapitel des Umweltberichtes aufzunehmen.
  4. Die Offenlage der 7. Flächennutzungsplanänderung, mit Umweltbericht in der ergänzten Fassung und zugehörigen Fachgutachten, wird angeordnet.
Die Diskussion über die Verfahrensweise scheint einige Ausschussmitglieder überanstrengt zu haben.
Jedenfalls kam es zu einem absurden Abstimmungsverhalten:
Der Offenlage und damit der Fortführung des Verfahrens habenauch Frau Zentis (Grüne) und Herr Müllejans (SPD) zugestimmt. Ob sie das gemerkt haben?

Erwin Fritsch, 19.07.17
Wenn jemand inkompetent ist, dann kann er nicht wissen, dass er inkompetent ist.
David Dunning




23.05.17 Bauauschuss

Windkraft Nideggen

Der Ausschuss beschloss gegen unsere Stimmen:
Für den Beschluss stimmten CDU, FDP, SPD, Grüne, Unabhängige.
Das war der falsche Beschluss (gegen die Interessen Nideggens) zur falschen Zeit (Beginn der CDU-FDP-Koalitionsverhandlungen).
Wir haben deshalb Einspruch eingelegt. Nun muss der Rat am 04.07.17 entscheiden.

Straßeninstandsetzung 2017

In der MFN-Info 1/2017 berichteten wir aus den Haushaltsverhandlungen:
"Der bisherige, bereits seit Jahren unzureichende, Ansatz für die Straßeninstandhaltung war von 190.000 € auf 100.000 € reduziert worden.
Wir konnten die Anhebung auf 150.000 € jährlich erreichen.
Je weniger wir für Straßeninstandhaltung ausgeben, um so schneller kommen die Straßen in den Zustand, in dem sie dann nur noch mit erheblichen Anteilen der Anlieger "erneuert" werden können. Herr Schmunkamp hatte behauptet, dass das Bauamt mehr als 100.000 € gar nicht umsetzen könne.
Herr Hönscheid konnte dem Bürgermeister erklären, wie es geht.
Jetzt müsste der Bürgermeister "nur" noch durchsetzen, dass der Bauamtsleiter das auch umsetzt."

Was wurde daraus? Nichts!
Der Bürgermeister legte dem Bauausschuss ein Programm für nur noch 80.000 € vor und erklärte: Es gibt keinen darüber hinausgehenden Bedarf!
Wir haben das nachgeprüft. Die Meldungen der Ortsvorsteher von Embken, Muldenau und Berg wurden weitgehend berücksichtigt. Die Ortsvorsteher von Wollersheim und Rath hatten nicht geantwortet. Von den übrigen Ortsvorstehern gab es nur nicht nachprüfbare Telefonate.

Wenn Sie Bedarf erkennen, können Sie dem Bürgermeister helfen.
Prüfen Sie unter dem Link "Straßeninstandsetzung 2017", ob der Bedarf schon erfasst ist.
Wenn nicht, informieren Sie den Bürgermeister.


Erwin Fritsch, 20.06.17


21.03.17 Ratssitzung

Pachtvertrag Wildpark Schmidt

Der Pachtvertrag für den Wildpark in Schmidt sollte bis Ende 2021 laufen. Der bisherige Pächter konnte zum Jahreswechsel in den Ruhestand gehen. Für diesen Fall sah der Pachtvertrag vor, dass der Sohn des Pächters den Vertrag für die Restlaufzeit übernehmen kann – das wollte er so nicht.

Er hat eine Fülle von Ideen, wie die Attraktivität des Wildparks gesteigert werden kann. Das kostet Investitionen, für die er natürlich Planungssicherheit braucht. Eine saubere Lösung wäre es gewesen, den Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen zu kündigen und die Verpachtung neu auszuschreiben – das wollte er auch nicht.

Nachdem er den Bürgermeister von seiner "Vision" zur Wildparkweiterentwicklung überzeugt hatte, durfte er sie den Fraktionsvorsitzenden vorstellen. Wir legen immer Wert darauf, dass Entscheidungen nicht in Klüngelrunden, sondern in den zuständigen Gremien getroffen werden. Bei der 2. Vorstellung der "Vision" im Haupt- und Finanzausschuss fand der von der Verwaltung vorgelegte Vertragsentwurf noch keine Mehrheit.

Wir hatten auch die Frage nach einer rechtlich notwendigen Ausschreibung aufgeworfen. Dies führte ersatzweise zu einer "Interessenabfrage". Einige Wochen lang wurde auf der Web-Seite der Stadt und einer weiteren Web-Seite veröffentlicht:

"Wildpark Interessensabfrage
Die Stadt Nideggen ist Eigentümer eines Wildfreigeheges im Stadtteil Schmidt, welches über eine Fläche von insgesamt rund 36 Hektar Wald und Wiesen verfügt.
Ebenfalls gehört ein sog. Eingangsbauwerk zu dem Gehege, in dem verschiedenartige Einrichtungen (sanitäre Einrichtung, Küche, Bewirtungsraum) vorhanden sind. Der aktuelle Pachtvertrag läuft noch bis Ende 2021, so dass eine Neuverpachtung ab dem Jahre 2022 möglich ist.
Um nunmehr frühzeitig die Weichen stellen zu können, möchte die Stadt Nideggen mögliche Interessenten ansprechen, die ein solches Wildfreigehege pachten möchten. Grundvoraussetzung für die mögliche Pacht sind Kenntnisse auf dem Gebiet mit dem Umgang einer solchen Liegenschaft und auch im Bereich der Wild- / Tierhaltung.
Es sollten entsprechende Nachweise in Form von Zeugnissen und Zertifikaten vorliegen. Darüber hinaus muss der Tierbestand vom Betreiber eingebracht werden.
Wichtig ist, dass man sich als Interessent ein Bild vor Ort macht. Jedem Interessenten sollte bewusst sein, ob er sich das Wildfreigehege als ein Projekt für sich und seine Zukunft vorstellen kann.
Bei konkretem Interesse sollte ein Pachtangebot in Verbindung mit einem Konzept für den zukünftigen Betrieb des Wildfreigeheges über eine Pacht- bzw. Laufzeit von 20 Jahren abgegeben werden.
Die Stadt Nideggen behält sich vor, ohne Angaben von Gründen eine Auswahl aus den Angeboten zu treffen."

Dass jemand, der einen Wildpark betreiben will, sich nicht in 2017 für einen Betrieb in 2022 entscheidet, war wenig überraschend. So konnte sich die Ratsmehrheit am 21.03.17 für einen Vertrag mit dem Sohn des bisherigen Pächters als einzigen Bewerber entscheiden. Wir stimmten nicht zu, weil wir die Vertragsbedingungen auch nach ihrer Änderung für zu schwammig halten.

Die Öffentlichkeit wurde vom Bürgermeister in der öffentlichen Sitzungsniederschrift informiert. Dort kann man nachlesen, dass über eine "Grundstücksangelegenheit" beratenund eine Verpachtung beschlossen wurde.

Fazit:

Erwin Fritsch, 28.03.17


21.02.17 Bauausschuss

Erneute Klage gegen Kreuzau

Am 17.01.17 hatte der Bauausschuss die Klage gegen die beiden genehmigten Kreuzauer Windkraftanlagen "Steinkaul"(2 je 200 m hohe Windräder nördlich Thuir-Muldenau) beschlossen.
Der 2. Kreuzauer Bauplan "Lausbusch" (5 je 175 m hohe Windräder zwischen Thum und Nideggen) ist noch nicht genehmigt. Die Beschlussvorlage dazu hat sich zur "Flatter-Vorlage" entwickelt: Sie flattert in die Tagesordnung und verschwindet dann wieder. Über die Gründe kann man nur spekulieren. Nachdem sie für die Kreuzauer Gemeinderatssitzung auf die Tagesordnung geflattert war, hatten wir den Tagesordnungspunkt "Kreuzau-Lausbusch" für unsere Ausschussitzung beantragt.
Der Ausschuss beschloss mit der CDU-MFN-FDP-Mehrheit:
"Der Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss beschließt den Vorschlägen
von Herrn RA Brauns vom 07.02.17 zu folgen und beauftragt die Verwaltung, die dafür notwendigen
Schritte, zu den gegebenen Zeiten umzusetzen."

Kletterwald Eschauel

Fakten zur Vorgeschichte
Am 18.02.11 gründete Frau Kalmuth-Büyükdere die "Grüne Salamander GmbH AG". Unternehmenszweck ist gem. Handelsregister-Eintrag: "Die Errichtung und der Betrieb eines Kletterwaldes nebst einer Superluftseilbahn". Diesen Kletterwald wollte sie auf Heimbacher Gebiet errichten. Die "Superluftseilbahn" zum Seeufer erregte erheblichen Widerstand. Mit der endgültigen Ablehnung durch den Rat am 13.02.15 war das Projekt in Heimbach gescheitert. Frau Kalmuth-Büyükdere zog die Lehren daraus, überdachte ihr Projekt und suchte eine neue Standortmöglichkeit. Der Handelsregister-Eintrag blieb natürlich unverändert.
Am 12.11.15 lag dem Nideggener Bauausschuss der Antrag der "Grüne Salamander GmbH AG" zur Errichtung eines Kletterwaldes auf der Halbinsel Eschauel in Nideggen Schmidt vor. Der Ausschuss ließ sich von der Investorin ihr Konzept – die "Superluftseilbahn" ist darin nicht mehr enthalten – erläutern und beschloss dann einstimmig das Vorhaben zu unterstützen und die notwendige Änderung des FNP (Flächennutzungsplan) zu beginnen. Die Übernahme der dadurch entstehenden Kosten durch die Investorin war, wie selbstverständlich üblich, Bestandteil des Beschlusses.
Am 02.02.16 legte der für die Stadt tätige Planer dem Ausschuss einen ersten Entwurf vor. Der Ausschuss lehnte ihn einstimmig ab, weil die Interessen der Anlieger nicht ausreichend berücksichtigt waren. Am 12.04.16 lag dann der geänderte Plan-Entwurf vor - mit dem Planungsstand, der heute noch Gegenstand des Verfahrens ist.
Für diese Planung stimmten: Sigurd Nießen (CDU), Markus Fischer (CDU), Elke Pastern (CDU), Erwin Fritsch (MFN), Frank Hoffmann (MFN), Eduard Müllejans (SPD), Udo Hensch (FDP) und Hans Meyer (Unabhängige).
Dagegen stimmte nur: H.G. Müller (Grüne).

Info-Veranstaltung 06.02.17
Am 27.01.17 erfolgte die offizielle Bekanntmachung der Planung im Rahmen der gem. Baugesetzbuch vorgesehenen "Frühzeitigen Beteiligung". Die Bürger wurden zu einer Info-Veranstaltung am 06.02.17 eingeladen und darauf hingewiesen, dass sie Anregungen und Einwendungen dort vortragen oder in der Auslegungsfrist (07.02. - 20.02.17) schriftlich abgeben können. Im Vorfeld der Info-Veranstaltung waren Gegner des Vorhabens, die ihre Eigeninteressen gefährdet sehen, als "Meinungsmacher" hyperaktiv. Neben sachlichen Überlegungen wurden Unterstellungen und Übertreibungen massiv verbreitet – durch asoziale Nutzung "sozialer" Medien, aber auch durch mündliche Weitergabe ungeprüfter Fehlinformationen. Entsprechend einseitig verlief die Argumentation am 06.02.17.

Wir halten eine sachliche Betrachtung des Vorhabens für notwendig:

Argumente gegen den Kletterwald

Fakten

Der Eschauel ist bereits jetzt belastet. Der zusätzliche Kletterwald würde zur endgültigen Überlastung führen.

Der Kletterwald wird ca. 2 ha (=100 x 200 m) Fläche in Anspruch nehmen. Max. 160 Besucher pro Tag werden sich im Zeitraum von 10:00 – 19:00 Uhr dort aufhalten. Der Kreis Düren hält 6 Parkplätze für ausreichend.

An Tagen der Spitzenbelastung wird der Verkehr völlig zusammenbrechen, Rettungsfahrzeuge könnten nicht mehr rechtzeitig eintreffen.

Die Verkehrs- und Parksituation ist schon jetzt an Spitzentagen kaum verantwortbar. Hier muss die Stadt – auch ohne Kletterwald – dringend eine Lösung finden. Denkbar ist für diese Tage eine Wegesperrung kombiniert mit einer kostenlosen Parkmöglichkeit z. B. bei Schöne Aussicht und gebührenpflichtigem Transport mit Kleinbus zum Beach-Club oder zum Kletterwald.

Kletterwald in Schmidt: Ja,
aber nicht dort!

Das ist eine durchsichtige Argumentation der Angler und Segler, die jegliche andere Nutzung "ihres" Eschauel verhindern wollen. Eschauel gehört nicht ihnen, sondern Nideggen.

Aus Naturschutzgründen nicht tragbar.

Das Argument wird wiederholt vorgebracht, ohne konkret auf die Aussagen in Umweltbericht und Artenschutzprüfung einzugehen. Beide Gutachten sehen keine Gefährdungen. Die Umweltschutzprüfung ist sehr detailliert und enthält Vorschläge (bis zur Auswahl der einzelnen Bäume in Begleitung eines Biologen), die im Verfahren umgesetzt werden können.

Zusätzliche nicht hinnehmbare Lärmbelastung.

Das Schallschutzgutachten liegt vor und befürchtet keine negativen Auswirkungen. Nicht untersucht wurde die Lärmbelastung durch Badebetrieb, Feiern im Anglervereinsheim oder Grillfesten bei den Bootsstegen.

Gewerbesteuerverlust der Stadt durch den möglichen Umsatzeinbruch im Beach-Club.

Wer das anführt, kennt weder die bisherigen Gewerbesteuerzahlungen noch den Umsatz im Beach-Club. Geplant – und vertraglich festschreibbar – ist im Kletterwald nur ein Angebot von Getränken und Finger-Food.
Das kann keine ernsthafte Konkurrenz für den
Beach-Club sein.

Der Kletterwald wird, wegen der Nähe zu anderen ähnlichen Einrichtungen, nicht wirtschaftlich erfolgreich sein.

Das wirtschaftliche Risiko trägt die Investorin.
Ein Rückbau ist problemlos möglich und die Finanzierung dafür vertraglich regelbar.

Hinter der Investorin stehen möglicherweise andere Geldgeber.

Das braucht und darf uns nicht interessieren.

Die bisherige Planung ist nur der Anfang. Vielleicht kommen noch andere Vorhaben, Vielleicht sogar die "Superseilbahn".

Die Stadt behält die beiden entscheidenden Hebel:

Das Bauleitplanungsrecht und die Vertragsgestaltung beim Pachtvertrag.
Damit läßt sich detailliert regeln, was im Kletterwald stattfinden darf.


Wie geht es weiter?
Nach der Auswertung aller bis 20.02.17 eingegangenen Einwände, erfolgt die erneute Beratung und ggf. Anpassung der Planung. Dann erfolgt die "Offenlegung" gem. Baugesetzbuch, mit erneuter Einspruchfrist. Erst nach der Auswertung aller neuen Einwände erfolgt die endgültige Beschlussfassung im Rat.

Wer stellt sich seiner Verantwortung?

Der Bürgermeister ist in einer nicht beneidenswerten Situation. Bei der Info-Veranstaltung konnte er sich noch aus der Klemme mogeln, indem er als "Moderator" auftrat, statt als Bürgermeister zu informieren. Irgendwann muss er Farbe bekennen: Haben wir einen Schmidter als Bürgermeister in Nideggen, oder einen Schmidter als Bürgermeister von Nideggen.

FDP und SPD kaschieren mühsam ihr Umfallen ("nicht an diesem Standort").

Die CDU versuchte ihre zersplitterte Haltung mit der Forderung nach einem Beirat zu verbergen (siehe: CDU-Antrag). Daraus wird jetzt ein völlig unverbindlicher "Informationskreis" in dem sich Gegner und Befürworter "auf Augenhöhe austauschen" sollen. Am weiteren Ablauf ändert das nichts.

Wir
sind für das Projekt. Es dient der Weiterentwicklung des Freizeitangebotes und ist genau am richtigen Standort (Schwimmen-Angeln-Segeln-Klettern) geplant. Die Anlieger, Segler und Angler erhalten ausreichend Gelegenheit ihre Anliegen vorzutragen. Soweit sie berechtigt sind, werden wir sie im weiteren Verfahren berücksichtigen. Am Ende kann ein Vertrag genau vorschreiben, was dort erlaubt ist und was nicht.

Wenn dieses Projekt am Egoismus Einzelner und ihrer Stimmungsmache scheitert, wird kaum noch ein Investor bereit sein in Nideggen zu investieren.


Erwin Fritsch, 22.02.17

Faktenfreie Polemik

Eintypisches Beispiel faktenfreier Polemiklieferte Herr Manfred Lock mit seinem am 25.02.17 in der DZ abgedruckten Leserbrief.

Er behauptet:
"Man ist sogar bereit Landschaftsschutzgebiet an so einer sensiblen Stelle umzuwidmen
und wieder zu Mischgebiet zu erklären - für einen Gewerbebetrieb."

Die Umwandlung zum "Mischgebiet" (Begriff aus dem Baurecht) ist frei erfunden.
In der - auch für Herrn Lock zugänglichen - Begründung zur Planänderung steht:
"Auf der Ostseite der Halbinsel, wo auch das neue Vorhaben angesiedelt werden soll, gibt es ein „Sondergebiet Erholung (ERH)“ am Rurseeufer entlang, eingebettet in eine größer geschnittene Signatur „E-Erholungsbereich“, die auch die Südspitze und einen schmalen Streifen des Westufers umfasst. Im Norden ist der Parkplatzbereich mit dem Symbol „P“ dargestellt.
Im Kern der Halbinsel und nördlich anschließend befinden sich „Flächen für Wald“ - die nunmehr für den Kletterwald als zusätzliche Einrichtung genutzt werden sollen ...
In Gestalt der -im Sommer- recht hohen Frequentierung des Eschauel und der dort schon vorhandenen Infrastruktur, inkl. Parkmöglichkeiten, existiert ein Ansatzpunkt, an den das Vorhaben anknüpfen kann. Es wird kein völlig neuer Standort in einem bisher unversehrten Waldbereich geschaffen, sondern ein bereits vorgeprägter, mit einem planungsrechtlichen Hintergrund, soll weiter ausgebaut werden. Somit liegt auch eine prinzipiell umweltverträglichere Planungsvariante an. Die „Vorstörungen“ können auch für den Belang Artenschutz von Bedeutung sein."


Erwin Fritsch, 26.02.17


17.01.17 Bauausschuss

Windkraft Nideggen

In der Sitzung am 13.12.16 (siehe unten) war die Beratung zu diesem TOP auf eine im Januar einzuberufende Sondersitzung vertagt worden. Wir hatten den Vortrag des Herrn Mey nicht vorab mit den Sitzungsunterlagen erhalten und wollten diese in Ruhe in den Fraktionen beraten.
Nun folgte die Fortsetzung.

Die Verwaltung hatte vorgeschlagen:
Die Verwaltung wird beauftragt, sich in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro bis zum nächsten Ausschusstermin
Wir hatten einen anderen Vorschlag mit der CDU-Fraktion abgestimmt und beantragten:
  1. Die Verwaltung holt in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro von:
    - biologischen Station Kreis Düren
    - LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland
    - BUND
    - NABU
    - AK Fledermaus
    "Vorabstellungnahmen" zu den derzeit angenommenen Potentialflächen ein.
  2. Diese "Vorabstellungnahmen" sind zum nächsten Ausschusstermin mit den Stellungnahmen des Planungsbüros und der Verwaltung dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen.
  3. Bis zur nächsten Ausschusssitzung sind zusätzlich neue geänderte Potentialflächen unter Berücksichtigung eines einheitlichen Mindestabstandes von 800 m zur Wohnbevölkerung vorzulegen.
  4. Der Bürgermeister wird gebeten, zur nächsten Ausschusssitzung einen konkreten Zeitplan für das FNP-Änderungsverfahren vorzulegen.
Wir wollten von Anfang an auch die Naturschutzverbände einbeziehen und die Prüfung nicht nur auf den Uhu begrenzen. In der Beratung stellte sich heraus, dass Herr Mey und der Bürgermeister darauf bestanden, die Vorabstellungnahmen nicht schriftlich, sondern im persönlichen Gespräch einzuholen. Damit scheiterte die Einbeziehung zusätzlicher Teilnehmer schon aus Termingründen.

Wir änderten deshalb den Vorschlag so, dass eigentlich jeder hätte zustimmen können:
  1. Die Verwaltung holt in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro von:
    - biologischen Station Kreis Düren
    - LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland
    "Vorabstellungnahmen" zu den derzeit angenommenen Potentialflächen ein.
  2. Diese "Vorabstellungnahmen" sind möglichst zum nächsten Ausschusstermin mit den Stellungnahmen des Planungsbüros und der Verwaltung dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen.
  3. Möglichst bis zur nächsten Ausschusssitzung sind zusätzlich neue geänderte Potentialflächen unter Berücksichtigung eines einheitlichen Mindestabstandes von 800 m zur Wohnbevölkerung vorzulegen.
CDU, MFN, FDP stimmten zu. Dagegen waren: H.G. Müller (Grüne), Meyer (Unabhängige). Enthaltung: Müllejans (SPD).
Die Ziff. 4 des Antrags wurde in den nicht öffentlichen Teil verlegt und dort wieder mit dem Zusatz "möglichst" beschlossen. Auch dies mehrheitlich, aber nicht einstimmig.

Windkraft: Klage gegen die Baugenehmigung "Steinkaul"

Zeitablauf: Erstellungsdatum der Genehmigung:
Nideggen erhielt die Genehmigung vorab als Mail mit anhängendem Word-Dokument. Das Erstellungsdatum und die letzte Änderung sind innerhalb der Word-Dokumentes gespeichert. Das Datum kann jeder feststellen, der Zugriff auf das Dokument hat und die Software Word bedienen kann. Alle Fraktionen hatten das Dokument - der MFN-Fraktion fiel die Rückdatierung auf.

Anordnung der sofortigen Vollziehung:
Durch diese Anordnung soll eine Verzögerung durch gerichtliche Schritte vermieden werden.

Dass es dabei vorrangig um die wirtschaftlichen Interessen der Firma Energiekontor geht, zeigen diese beiden Abschnitte der Ziff. 2:
Klage gegen die Baugenehmigung:
Der Bauausschuss hatte RA Braunsam 13.12.1916 (siehe unten) mit der Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan "Steinkaul" mit CDU-MFN-FDP-Mehrheit beauftragt. Er hatte von Anfang an darauf hingewiesen, dass er Klagen gegen "Lausbusch" erfolgreicher einschätzt, als gegen "Steinkaul". Der Bürgermeister wollte deshalb damals auf die Steinkaul-Klage verzichten und auf die Baugenehmigung "Lausbusch" warten. Jetzt wies Herr Brauns zusätzlich darauf hin, dass die Normenkontrollklage gegen Steinkaul bei Verzicht auf die Klage gegen die Baugenehmigung sinnlos wird. Die Erfolgsaussichten für eine Klage gegen die Baugenehmigung Steinkaul bewertete er zurückhaltend.

Der Bürgermeister schlug deshalb vor, den Auftrag an RA Brauns zurückzunehmen.
Wir stellten den CDU-MFN-Antrag:
  1. RA Brauns wird zusätzlich mit der Klage gegen die Genehmigung der Windkraftanlagen "Steinkaul" und dem Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage beauftragt.
  2. Beim Kreis Düren ist schriftlich zu erfragen, wann die Erteilung der Genehmigung dem Antragsteller zugesagt wurde, wann die Genehmigung erstellt wurde und warum sie zurückdatiert wurde.
Er wurde mit CDU-MFN-FDP-Stimmen angenommen. SPD, Grüne und Unabhängige stimmten dagegen.

Kosten:


Erwin Fritsch, 22.01.17


13.12.16 Bauausschuss

Windkraft Nideggen

Danach stellte Herr Schröder (CDU) den Antrag auf Sitzungsunterbrechung. Mit CDU-MFN-FDP-Mehrheit wurde er angenommen.
Nach kurzer Beratung dieser Fraktionen wurde die Sitzung fortgesetzt. Herr Schröder beantragte nun die weitere Beratung dieses Tagesordnungspunktes auf eine zum 17.01.17 einzuberufende Sondersitzung des Ausschusses zu vertagen. Auch dies wurde mit CDU-MFN-FDP-Mehrheitangenommen.

Nun "merkelte" Herr Schmunkamp:
Wenigstens relativierteHerr Schmunkamp seine Wortwahl später - im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, als die Zuhörer nicht mehr anwesend waren.


Windkraft Kreuzau

Der Tagesordnungspunkt war zunächst im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung versteckt. In der öffentlichen Bekanntgabe war "Normenkontrollverfahren FNP-Änderung der Gemeinde Kreuzau" in "Änderung bestehender Auftragsvergabe" umbenannt worden.
§ 27 (2) Unserer Geschäftsordnung:
"Über Zeit, Ort und Tagesordnung der Ausschusssitzungen unterrichtet der
Bürgermeister die Öffentlichkeit in geeigneter Weise ..."
DieBekanntgabe war eine eher ungeeignete Unterrichtung.

Die Verschiebung in den öffentlichen Teil beantragte ich zu Beginn der Sitzung. Herr Schmunkamp argumentierte dagegen. Es handele sich um eine Beratung zum strategischen Vorgehen gegen die Kreuzauer Planung. Ich glaube nicht ernsthaft, dass die Windkraftprojektierer durch eine Klagedrohung Nideggens abgeschreckt werden können. Wäre es doch so, könnte ich mich gut damit abfinden. Die Verschiebung in den öffentlichen Teil wurde mit CDU-MFN-FDP-Stimmen angenommen.

In der Ratssitzung am 05.07.16 war beschlossen worden, RA Brauns mit einer Normenkontrollklage gegen den Kreuzauer Flächennutzungsplan zu beauftragen. Die Klage sollte nach der Bekanntmachung der FNP-Änderung eingereicht werden. Inzwischen hatte der Rechtsanwalt mitgeteilt, dass er diese Klage für weniger aussichtsreich als eine Klage gegen einen der beiden Bebauungspläne, die im FNP vorgesehen sind, hält.
Im FNP sind 2 Bebauungspläne für Windkraft vorgesehen:
Der Bebauungsplan "Steinkaul" wurde am 18.11.16 bekanntgemacht (und damit in Kraft gesetzt). RA Brauns scheint darüber nicht informiert worden zu sein.
Die Verwaltung schlug vor:
"Sollte die Gemeinde Kreuzau den Bebauungsplan „G1 – Lausbusch“ beschließen, wird hiergegen durch ein Normenkontrollverfahren vorgegangen."
Ob die Steinkaul-Windräder den Bürgermeister nicht stören oder ob die Kreuzauer Bekanntmachung "übersehen" wurde, ist mir unbekannt.

Der mit der CDU abgesprochene Antrag lautete:
  1. Der Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO gegen die Teilflächennutzungsplanung Windenergie Konzentrationsflächenausweisung der Gemeinde Kreuzau wird nicht weiter verfolgt.
  2. RA Brauns ist über die Bekanntmachung des Bebauungsplans "G2 – Steinkaul" durch die Gemeinde Kreuzau am 18.11.16 zu informieren.
  3. Gegen diesen Bebauungsplan "G2 – Steinkaul" wird durch ein Normenkontrollverfahren vorgegangen. Allerdings dies nur unter der Voraussetzung, dass der Stadt Nideggen keine weiteren Kosten, als durch den bisher vorhandenen bzw. abgeschlossenen Mandatsvertrages mit RA Brauns, entstehen.
  4. Der vorhandene Mandatsvertrag hinsichtlich des ursprünglich geplanten Normenkontrollverfahrens gegen die Flächennutzungsplanänderung wird insoweit geändert, als nunmehr Gegenstand des Normenkontrollverfahrens der Bebauungsplan "G2 – Steinkaul" sein wird. Sämtliche Modalitäten aus dem Ursprungsvertrag bleiben bestehen. Auch das einstweilige Verfahren nach § 47 (6) VwGO wird unverändert mit in das Verfahren hinsichtlich des Bebauungsplanes "G2 – Steinkaul" übernommen.
  5. Sofern vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes G1 ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren zur Errichtung von Windkraftanlagen im Bereich "G1 – Lausbusch" gestellt wird, wird zu gegebener Zeit durch den Rat oder einem seiner Ausschüsse entschieden werden, inwieweit hier eine anwaltliche Vertretung erforderlich ist (siehe Beispiel "G2 – Steinkaul" zur Errichtung von 2 WKA mit Abschluss eines speziell für dieses Verfahren geschlossenen Mandatsvertrages).
Er wurde mit CDU-MFN-FDP-Mehrheit angenommen.

Umbau von Straßenquerungen

Der SPD-Antrag, sukzessive Straßenquerungen im Stadtgebiet durch Absenkung der Bordsteine barrierefrei zu machen, ist vernünftig.
Er wurde einstimmig angenommen.

Bei der Formulierung des Antrags hatte Herr Keß (SPD) es sichnicht verkneifen können, reichlich viel aufgestauten Frust von der Seele zu schreiben.
Er formulierte:
"Vor einer ganzen Reihe von Jahren hatte die SPD-Fraktion den Antrag gestellt, die Bordsteine an den Straßenübergängen und -querungen abzusenken, um Menschen mit Behinderungen einen mühelosen Wechsel auf eine andere Straßenseite zu ermöglichen. Dem damaligen Bürgermeister viel dazu herzlich wenig ein, nur dass er nicht die Umsetzung ermöglichen wollte."
(Originalzitat aus dem Antrag)

Mit diesen Formulierungskünsten hat er der SPD ein Eigentor verpasst:

Rurbrücke Abenden

Der Vertrag für die Rurbrücke Abenden wurde im nichtöffentlichen Teil vergeben. Wir stimmten dagegen, die anderen Fraktionen dafür.

Weshalb wir nicht zustimmten:
Am 28.06.16 wurde der August als Termin für die Auftragsvergabe und der Oktober als Baubeginn. Dass sich das verschieben könnte, wurde damals schon angekündigt. Die Frage nach einem aktuellen Zeitplan führte zu einer länglichen Erläuterung über die Komplexität des Bauvorhabens und die noch nicht geklärten Fragen zur Baudurchführung. Es gibt also keinen aktuellen Zeitplan.

Wie man unter diesen Voraussetzungen eine konkrete Leistungsbeschreibung als Grundlage für eine Ausschreibung erstellen kann, verstehe ich nicht.

Erwin Fritsch, 19.12.16


Beratungen zum Haushalt 2017

Die Haushaltsberatungen laufen standardmäßig so ab:
Am 25.10.16 wurde der HH-Entwurf eingebracht. Der Bürgermeister hat dazu eine vorbereitete "HH-Rede" verlesen.
Zitat HH-Rede Schmunkamp:
"Der auferlegte Auftrag die städtischen Finanzen fortwährend auf Einsparpotentiale zu überprüfen wird sehr ernst genommen und mündet in immer genauere Plangrößen."

Förderschulzweckverband

Einige Tagesordnungspunkte nach seiner "HH-Rede"ließ der Bürgermeister über seinen Beschlussvorschlag zum Beitritt über den Förderschulzweckverband abstimmen. Zum Förderschulzweckverband siehe auch: MFN-Info 2/2016.
Dem Landrat war es endlich gelungen die Ratsmehrheit, die das am 19.01.2016 und 10.05.2016 noch abgelehnt hatte, flach zu klopfen. Nach dem "Offenen Brief" aller anderen Bürgermeister parierte die Ratsmehrheit.
Nur MFN und FDP stimmten dagegen.

Vom Förderschulzweckverband war nur der Beitritt Nideggens gefordert worden, mehr nicht, auch nicht im "Offenen Brief".
Herr Schmunkamp schlug aber zusätzlich vor:
"Für die Begleichung der bis zum 31.12.2016 verursachten tatsächlichen Kosten der
Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet Nideggen im Förderschulzweckverband
soll die Verwaltung einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Förderschulzweckverband abschließen."
Dafür gab es keinerlei schriftliche Forderung, vielleicht mündliche Zusagen an seine Bürgermeisterkollegen.
Ca. 180.000 € kostet diese Sympathiewerbung bei seinen Kollegen.
Das wäre ein Einsparpotential gewesen.

Anträge der Fraktionen

Die CDU (mit 9 Ratsmitgliedern zahlenmäßig stärkste Fraktion) stellte keinen einzigen Antrag. Auch SPD, Unabhängige und FDP stellten keine Anträge. An den Sitzungen nahmen sie wenigstens teil.

Die Grünen versuchten sich seit Jahren erstmals an HH-Anträgen - mit zum Teil seltsamen Ergebnissen:
Zusatz vom 08.12.16:
In der Ratssitzung am 29.11.16 hatte ich Frau Zentis vorgeworfen, das Firmenangebot von 25.700 € auf 90.000 € "aufgeblasen" zu haben.
Dies war ein Irrtum.
Ich hatte mich auf eine Sitzungsunterlage vom 01.04.14 bezogen und eine andere vom 26.08.14 übersehen.
Ich werde mich bei Frau Zentis im gleichen Kreis (öffentlicher Teil der nächsten Ratssitzung) entschuldigen.

MFN-Anträge

Zum HH hatten wir konstruktive Anträge gestellt:

Straßeninvestitionsprogramm

Das Straßeninvestitionsprogramm konnten wir nicht verhindern. ZuStraßeninstandhaltung und Straßeninvestitionsprogramm siehe: MFN-Info 2/1016.
Das Programm soll 2017 bis 2022 mit folgenden Kosten durchgezogen werden:


Gesamt Anlieger Stadt
Eschaueler Weg 359.400 € 282.160 € 77.240 €
Martinsweg / Dohmengarten 275.000 € 247.500 € 27.500 €
Uferweg 27.000 € 27.000 € 0 €
Schulstraße 76.000 € 45.600 € 30.400 €
Gartenweg 18.000 € 10.800 € 7.200 €
Herzogstraße 170.300 € 153.270 € 17.030 €
Röttgenstraße 241.500 € 217.350 € 24.150 €
Boicher Weg 344.000 € 283.800 € 60.200 €
Gartenstraße 94.876 € 71.156 € 23.720 €
Kallweg/Unraspfad 325.900 € 293.310 € 32.590 €
Wiesental 199.500 € 179.550 € 19.950 €
Pützweg 90.000 € 64.500 € 25.500 €
Trierer Weg 154.000 € 122.400 € 31.600 €
In der Au 264.000 € 237.600 € 26.400 €
Eschaueler Weg Querspange 57.000 € 51.300 5.700 €
Auf dem Hilkenrath 90.000 € 81.000 € 9.000 €
Im Waldwinkel 256.000 € 230.400 25.600 €
Hardenberg/Bachstraße 78.000 € 46.800 31.200 €
Pützgasse 14.000 € 8.400 5.600 €
In den Weingartsfeldern 54.000 € 48.600 5.400 €
Kickleyweg 28.000 € 25.200 2.800 €

Fazit:
Wir haben dem Haushalt nicht zugestimmt,weil er weiterhin überhöhte Steuern enthältund weil er mit demStraßeninvestitionsprogramm zusätzliche Zumutungen für die Bürger enthält. Wenn esgelingt das Programm unverändert umzusetzen, steigt das Vermögen der Stadt um 3,2 Mio €. Die Anlieger zahlen davon 2,7 Mio. €. Da die Stadt die Baumaßnahmen vorfinanziert und die Anlieger später zur Kasse gebeten werden, fließen alsschöner Nebeneffektab 2021, wenn der Stärkungspakt Zuschuss entfällt, noch 567 T € in die Stadtkasse.
Das ist gut für die Stadtkasse, für Nideggen nicht.
Nideggen besteht nicht aus Stadtkasse und Verwaltung.
Die Bürger sind Nideggen.
Die Bürger sanieren Nideggen.

Erwin Fritsch, 02.12.16


30.08.16 Haupt- und Finanzausschuss

Windkraft Kreuzau /Steinkaul

Die Kreuzauer Flächennutzungsplanänderung Windkraft ist noch nicht rechtskräftig. Die Bearbeitung der beim Kreis eingegangenen Bauanträge für die beiden Windräder Steinkaul (nördlich Thuir) hätte der Kreis zumindest verzögern können. Das tat er nicht, sondern gab die Offenlegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Zeitraum 24.08.-23.09.16 bekannt. Die Bekanntmachung finden Sie: hier. Einwendungen gegen das Vorhaben kann jeder bis 07.10.16 schriftlich abgeben. Das gilt auch für die Stadt Nideggen. Beim öffentlichen Erörterungstermin am 08.11.16 kann jeder zuhören. Rederecht erhalten aber nur die Einwender.

Gemeinsam mit der CDU hatten wir beantragt, den RA Brauns mit der Erarbeitung der Einwendung der Stadt und mit der Vertretung der Stadt beim Erörterungstermin zu beauftragen (Antrag). Der Bürgermeister hatte sich in der Beschlussvorlage uns nur teilweise angeschlossen. Er glaubte aus Kostengründen auf die Vertretung der Stadt durch einen RA beim Erörterungstermin verzichten zu können:
"Hier reicht es aus Sicht der Verwaltung aus, dass ein Mitarbeiter der Stadt, der sich intensiv in der Thematik befindet, die schriftlich vorgetragenen Interessen vertritt und auch vorzubringen vermag, was im Verfahren mehr als ausreicht."

Das reicht aber nicht. Eine Kurzfassung der Einwendung der Stadt vorzutragen, kann fast jeder, der Zeit hat sich vorzubereiten.
Der Vertreter der Stadt muss ein bisschen mehr können, z. B.:
Das kann kein Mitarbeiter der Stadt leisten.

Unser Antrag wurde mit den 6 Stimmen von CDU, MFN und FDP angenommen. 4 stimmten dagegen (Bürgermeister, SPD, Grüne, Unabhängige).

Brandschutzbedarfsplan

Den ersten Entwurf für die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes hatten wir vor der FV-Runde (Bürgermeister und Fraktionsvorsitzende) am 20.07.16 erhalten und dort bereits teilweise mit Wehrleiter und Stellvertreter besprochen. Zusätzlich hatten wir schriftlich Stellung genommen. Einige Vorschläge wurden in den nun vorgelegten Entwurf übernommen. Die nicht übernommenen und einige Ergänzungen hatten wir zusammengetragen und am Vortag in der Fraktionssitzung besprochen. In der Sitzung hatte ich eine 11 Punkte-Liste an die Wand projizieren lassen. Die Reaktion kam wie erwartet:
Worum ging es in den 11 Seiten?
Nur 2 Punkte sind wirklich diskussionsbedürftig:
Darüber hätte sachlich und konstruktiv beraten werden müssen. Es gibt gute Gründe dafür und dagegen. Die gilt es abzuwägen.

Worum ging es den Herren Fischer und Keß?
Der Bürgermeister hätte über die Anträge einzeln abstimmen lassen können. Das konnte eraber nicht mehr, nachdem ich beantragt hatte den Tagesordnungspunkt zu vertagen, damit sich die Fraktionen mit den "umfangreichen" Anträgen befassen können. Die Herren Keß und Fischer wollten diese zusätzliche Vorbereitungszeit nicht nutzen. Sie waren in ihrer kindlichen Trotzhaltung gefangen. Der MFN-Vertagungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Der Bürgermeister hätte seinen eigenen Beschlussvorschlag,den Plandem Rat zur Beschlussfassung zu empfehlen, abändern können. So schnell reagierte er nicht. Er ließ über seinen Antrag abstimmen. Alsobeschloss die Ausschussmehrheit,den Plan unverändert dem Rat zur Beschlussfassung zu empfehlen.

Ich binimmer wieder erstaunt, wie weit manche Ratsmitglieder bereit sind, die Grenzen ihrer intellektuellen Reaktionsfähigkeiten und ihr Unvermögen zu sachlicher Diskussion zu demonstrieren.

Aufwandsentschädigung für die Freiwillige Feuerwehr

Vor der FV-Runde am 20.07.16 traf ich vor dem Rathaus auf den Wehrleiter und einen seiner Stellvertreter. Wir hatten noch Zeit und unterhielten uns. Sie brachten von sich aus das Gespräch auf die viel zu geringe Aufwandsvergütung. In der FV-Runde fragte ich den Bürgermeister nach der letzten Anpassung. Er konnte keine genaue Auskunft geben (das war vor seiner Amtszeit). Nach Mail-Anfragen an den Sachgebietsleiter und einer weiteren Anfrage an den Bürgermeister war ich informiert. Über die Aufwandsentschädigung wurde letztmalig 2008 beschlossen. Eine Anhebung ist damit fällig. Nach einigen Gesprächen in der Fraktion kamen wir zur Auffassung, die Anhebung zu beantragen und gleichzeitigeine angemessene Verteilung auf die verschiedenen Funktionsträger vorzuschlagen. Nach Abstimmung in der Fraktion legten wir unseren Antrag (hier) am 10.08.16 vor. Die Verwaltung hätte in Zusammenarbeit mit der Wehrleitung bis zum 30.08.16 wenigstens einige konstruktive Änderungsvorschläge vorlegen können. Die sind in der BVL (Beschlussvorlage:hier) kaum zu finden.

Beispiele:
BVL: Kommentar:
Bisher wird den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr Auslagenersatz auf Nachweis gem. § 22 Abs. 1 BHKG und eine Aufwandsentschädigung, deren Höhe sich je nach Funktion bestimmt, gem. § 22 Abs. 2 BHKG i. V. m. Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.04.2008 durch die Stadt Nideggen gezahlt. Das ist nur teilweise richtig. Richtig ist:
Die Angehörigen erhalten zur Zeit 70 % der Zahlungen als Aufwandsentschädigung, 30 % als geringfügig Beschäftigte (siehe Antrag, letzte Seite).
Die Einführung einer Einsatz- und Übungspauschale führt aus Sicht der Wehrleitung nicht zu einer Erhöhung der verfügbaren Einsatzkräfte während des kritischen Zeitfensters zwischen 07.00 Uhr und 17.00 Uhr, da sich die meisten Feuerwehrmitglieder in diesem Zeitrahmen aus beruflichen Gründen außerhalb des Stadtgebietes aufhalten.
Falsch zitiert: Wir schlagen keine "Einsatz- und Übungspauschale" sondern eine "Einsatzpauschale" vor.
Sie soll nicht die Verfügbarkeit erhöhen, sondern einen Ausgleich für häufigen Einsatz darstellen.
Dazu steht im Antrag (Begründung 4. Punkt):
"Wegen der geringen Anzahl jederzeit verfügbarer Mitglieder in den Löschgruppen, musste die Wehrführung in der Ausrückeordnung die Alarmierung aller verfügbaren Kräfte als Normalfall festlegen. Die am Einsatz teilnehmenden Feuerwehrmitglieder leisten damit "regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst" (§ 22 (2) BHKG). Das rechtfertigt die Einführung der Einsatzpauschale."
Die Einführung einer Einsatz- und Übungspauschale (§ 4 des Entwurfes) würde zudem für die Wehrleitung und die Verwaltung einen zeitlichen Mehraufwand herbeiführen, der von der Wehrleitung strikt abgelehnt wird. Es ist kaum glaubhaft, dass die Wehrleitung keine Übersichten über die Teilnahme an Einsätzen führt. Dasist schon versicherungsrechtlich zwingend notwendig.
Eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung bei den Wehrleitern bspw. würde die steuerliche Freigrenze überschreiten und die über den Freibetrag hinausgehende Entschädigung würde einen steuer- und sozialabgabenpflichtigen Ertrag darstellen. Hier gilt es unter Nutzung der Freibetragsgrenzen zu einer akzeptablen Lösung zu kommen.
Außerdem ist die in § 7 des Entwurfes aufgeführte Regelung nicht auf die Angehörigen der Feuerwehr übertragbar, sondern ist lt. Auskunft des Verbandes der Feuerwehren in NRW vom Träger des Feuerschutzes abzuwickeln, was ebenfalls einen erheblichen Mehraufwand zur Folge hätte. Beispiele wortgleicher Regelungen finden Sie hier:

Stadt Voerde vom 17.03.2016 im § 6

Stadt Emmerich im § 5
Weiterhin wird durch die Satzung in die innere Organisationshoheit der Wehrleitung gem. § 11 BHKG eingegriffen (§ 4 des Entwurfs: Die Anzahl der Übungen wird im Einvernehmen mit dem Bürgermeister festgelegt). Wieder falsch zitiert. In § 4 des Entwurfs steht:
Die Anzahl dieser Übungen wird im Einvernehmen mit dem Bürgermeister festgelegt.
Das in der BVL fehlende "dieser" zeigt, dassbesonders angeordnete Einsatzübungen gemeint sind. Da sie Zusatzkosten verursachen, kann die Wehrleitung nicht selbständig entscheiden.
Bei der Kostenübersicht des Entwurfs (Anlage 2 des Antrages) wurde zwar eine durchschnittliche Einsatzpauschale berücksichtigt, jedoch die Übungspauschale außer Acht gelassen. Die Übungspauschale würde zu einem weiteren finanziellen Mehraufwand führen. Nach § 4 der vorgelegten Satzung wird die Einsatzpauschale auch für Übungen gezahlt. Zieht man die Führungskräfte, die eine Aufwandsentschädigung erhalten und dadurch keine Übungspauschale bekommen, von der Gesamtzahl der Mitglieder ab, so verbleiben noch 132 Mitglieder die eine Übungspauschale erhalten würden. Bei zwei im Monat stattfindenden Übungen, würde das einen zusätzlichen Mehrbedarf zu den veranschlagten 13.348 € i. H. v. 9.504,00 Euro pro Jahr darstellen. Wieder falsch zitiert.
Die Übungspauschale ist nicht vorgesehen. Sie existiert offensichtlich nur im Kopf des Verfassers.
Weder in unserem Antrag noch im Satzungsentwurf ist das Wort Übungspauschale auch nur 1-mal zu finden.

Zur Einsatzpauschale steht im Antrag (Begründung 4. Punkt):
"Die Berechnung der Kostenauswirkung (Anlage 2) erfolgte entsprechend der Schätzung des Wehrleiters für den jährlichen Durchschnitt."

Die BVL enthält den Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Einvernehmen und in Zusammenarbeit mit der Wehrleitung eine neue Regelung der Aufwandsentschädigung zu prüfen und zu erarbeiten und dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorzulegen.

Dieser Vorschlag enthielt keinerlei zeitliche Bindung. Wir wollen aber eine Änderung, die wir für notwendig halten, auch umsetzen. D.h. auch in den jetzt zu erstellenden Haushaltsentwurf einbringen.
Die Formulierung "im Einvernehmen und in Zusammenarbeit mit der Wehrleitung" konnte schon gar nicht akzeptiert werden. Wir können dem Bürgermeister nicht per Beschluss zwingen "im Einvernehmen" mit irgendjemand zu handeln. Das würde in seine gesetzlichen Rechte eingreifen. Der Beschluss wäre rechtswidrig. Der Bürgermeister müsste ihn beanstanden, auch wenn er ihn selbst vorgeschlagen hat.

Nachdem ich mich ausführlich mit der BVL auseinandergesetzt hatte, begann eine erheiternde Diskussion.
Daraus nur einige Highlights.
Unser alternativer Beschlussvorschlag lautete:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt eine Satzung zur Neuregelung der Aufwandsvergütung zu erarbeiten.
2. Zahlungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr erfolgen nur noch nach dieser Satzung.
3. Eine Erhöhung im Gesamtumfang von ca. 7.500 € ist im Rahmen dieser Anpassung vorzusehen.
4. In der Satzung ist eine automatische Erhöhung durch Einführung des Referenzwertes "Aufwandsvergütung Ratsmitglied" vorzusehen.
5. Die Wehrleitung ist zu beteiligen.
6. Entsprechende Mittel sind in den HH-Entwurf 2017 einzustellen.

Nachdem unser Vorschlag mehrheitlich abgelehnt worden war, wurde der Bürgermeister beauftragt:
Damit haben wir wenigstens erreicht, dass die Anpassung für 2017 wirksam werden soll. Dass eine Einplanung im Haushalt ohne Neuregelung der Aufwandsvergütung noch nicht zur Auszahlung reicht, wird den Beteiligten noch mühsam dämmern.

Es stimmt nicht, dass der Ratssaal jetzt von einem Kindergarten genutzt wird.
Richtig ist, dass der Ratssaal jetzt von einem anderen Kindergarten genutzt wird.
(Aus: Nideggener Stadtgeflüster, 2016)

Erwin Fritsch, 01.09.16


05.07.16 Ratssitzung

Klage gegen Kreuzauer Windräder.

Im Januar 2014 scheiterte die von Frau Göckemeyer und ihren Unterstützer*innen verfolgte Planung einer gemeinsamen Windkraftkonzentrationszone
Kreuzau-Nideggen beiderseits der Gemeindegrenze. Die Ratsmehrheit zog damals die Notbremse. Die Untersuchung des Stadtgebietes Nideggens zur Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) wurde eingestellt. Damit war zunächst Ruhe an der Nideggener Windkraftfront.

Am 29.06.16 beschloss der Kreuzauer Rat endgültig seine FNP-Änderung:

Fünf 175 m hohe
Windräder sollen westlich Thuir-Thum an unsere Stadtgrenze gestellt werden. Zwei weitere 200 m hoheostwärts Thuir-Thum.

Am Tag nach dem Kreuzauer Beschluss stellte unsere Fraktion den Dringlichkeitsantrag, den Punkt "Klage gegen den FNP Windkraft-Kreuzau" nachträglich in die Tagesordnung der Sitzung am 05.07.16 aufzunehmen. Als Antragsteller erhielt ich das Wort um die Dringlichkeit zu begründen und beantragte den Punkt wegen der zahlreichen interessierten Bürger, die sich im und auch vor dem Sitzungssaal drängten, als ersten Punkt zu beraten. Das wurde beschlossen.

Anschließend konnte ich unseren Antrag begründen:
Die Realisierung der Kreuzauer FNP-Änderung kann dazu führen, dass Windkraftprojektierer entsprechende angrenzende Nideggener Zonen zwischen Thum und Nideggen und zwischen Muldenau und Thuir fordern undmit der Vorbelastung des Landschaftsbildes und des Denkmalschutzes durch die angrenzenden Windenergiekonzentrationszonen der Gemeinde Kreuzau argumentieren. Mit ähnlicher Logik ließe sich dann auch der Ring um Berg schließen.

Was haben wir dann?
Was brauchen wir dann?
Waswir dann haben:
Keine Heimat, in der man sich wohlfühlt, sondern ein Industriegebiet, in das keiner ziehen will.
Auch das entspricht der Absicht der rot-grünen Landesregierung. Die kleinen Dörfer und Kleinstädte sollen sich nicht mehr weiterentwickeln!

Unser Antrag lautete:
  1. Sofort nach Rechtswirksamkeit der Kreuzauer FNP-Änderung "Windkraft" ist deren Rechtmäßigkeit im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens nach §47VerwGO zu überprüfen. Gleichzeitig ist eine einstweilige Anordnung nach § 47 (6) VerwGO zu beantragen.
  2. Mit der Klage ist Herr RA Brauns zu beauftragen.
  3. Herr RA Brauns ist bereits jetzt von dem Beschluss zu unterrichten. Alle erforderlichen Unterlagen sind ihm zuzustellen.
  4. Am Schriftverkehr zwischen Stadt und Herrn RA Brauns sind die Fraktionsvorsitzenden nachrichtlich zu beteiligen
Herr Fischer (CDU) und Herr Hensch (FDP) erklärten die volle Unterstützung ihrer Fraktionen für unseren Antrag. Das war nur konsequent.

Herr Keß (SPD) verlas eine Reihe von Punkten, mit denen sich die SPD-Fraktion auf die Sitzung fleißig vorbereitet hatte. Sie hatten alles zusammengekratzt, was ihnen einigermaßen tauglich als Gegenargument erschien:
Frau Zentis (Grüne) war nicht so gut vorbereitet und argumentierte unsachlich bis zur Beleidigung. Als sie sich Sorgen machte, ob meinHirn noch gesund sei, musste der Bürgermeister sie zur Ordnung rufen. Wahrscheinlich hatte sie mich nicht beleidigt, es klang nur so.

Der Bürgermeister war prinzipiell bereit unseren Antrag zu unterstützen. Er wollte aber "RA Brauns" durch "ein Rechtsanwalt" ersetzt haben. Vor allem wollte er erst prüfen lassen, ob durch den Beschluss eine Schadensersatzpflicht der Stadt entstehen könnte. Irgendein Berater*in hatte ihm diesen unsinnigen Floh ins Ohr gesetzt. Natürlich könnte ein Windkraftprojektierer ein Gewinnmöglichkeit durch ein OVG-Urtell verlieren. Das kann er dann aber keinesfalls der Stadt anlasten.
Herr Schmunkamp war ausreichend gewarnt. Trotzdem stellte er seinen Antrag zur Abstimmung. Er stimmte dafür. 2 Unabhängige auch - alle anderen waren dagegen.

Danach wurde über unseren Antrag abgestimmt: 15 Ja-Stimmen (CDU, MFN, FDP), 9 Nein-Stimmen (Bürgermeister, SPD, Grüne, Unabhängige).

Nach der Abstimmung griff sich Herr Keß den letzten, vermeintlich rettenden, Strohhalm. Er wollte die Rechtmäßigkeit des Beschlusses geprüft haben, weil eine Auftragsvergabe nur im nichtöffentlichen Teil erfolgen dürfe.
Im nichtöffentlichen Teil las ich den letztenSatz des § 6 (1) unserer Geschäftsordnung vor. Er leuchtete dem Bürgermeister ein. Er wollte ihn aber erst noch in Ruhe prüfen. Das hat er inzwischen getan und unter Berufung auf den von mir zitierten Satz den Ratsmitgliedern mitgeteilt, dass er den Beschluss nicht beanstanden wird.

Herr Schmunkamp ist im ersten Amtsjahr. Es ist sein gutes Recht, einen Sachverhalt in Ruhe prüfen zu wollen. Aber: Wie lange ist Herr Keß schon Ratsmitglied?

Baurecht Notarzt-Standort

Wir hatten einen Antrag gestellt, um zu verhindern, dass fehlende baurechtliche Grundlagen als Argument für die Wahl eines Ausweichstandortes außerhalb Nideggens vorgeschoben werden oder eineBaugenehmigung unter weitgehender Auslegung des Baurechts ohne förmliches Verfahren (nach dem Motto: "Kreis erteilt dem Kreis Baugenehmigung") erteilt wird und damitden betroffenen Anliegern ihre Rechte im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit genommen werden.

In der Beschlussvorlage zu diesem Antrag ging die Verwaltung nicht annähernd auf unseren Vorschlag ein.

Mit Frau Göckemeyer hätte das zu unnötig langer Diskussion im Rat geführt. Mit Herrn Schmunkamp führteein kurzes Telefonat zum Ergebnis: Der letzte Satz in der Beschlussvorlage wird gestrichen und unser Vorschlag angefügt.

Also stellte ich in der Sitzungden Antrag:
1. Der Rat beschließt die Studie über die Aufnahmekapazität und das Vergrößerungspotential des Regenrückhaltebeckens über das Ing. Büro anfertigen zu lassen, um zu wissen, welche Flächen und welche Kubatur für eine spätere wirtschaftliche Entsorgung und Einleitung von weiteren versiegelten Flächen erforderlich sind.
2. Der Rat beschließt die Erstellung eines Bebauungsplanes und die ggf. erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes für den Notarztstandort

Das wurde einstimmig beschlossen. So einfach kann das sein, wenn man einen Bürgermeister hat, der zuhören kann und will.


Erwin Fritsch, 07.07.16


28.06.16 Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss

Fertigstellung Boicher Weg

Ein Anwohner des Boicher Weges hatte einen Bürgerantrag an den Rat gerichtet. Er fordertedie Fertigstellung des Boicher Weges, weil sein Haus bei Starkregenfällen gefährdet ist. Zuständigkeitshalber ging der Antrag in den Ausschuss zur Entscheidung.
Eine Stunde vor der Ausschusssitzung war dazu eine Ortsbesichtigung durch den Ausschuss angesetzt worden. Der Antragsteller war von der Stadt am Tag der Ortsbesichtigung informiert worden. Die anderen Anlieger, die bei einer Fertigstellung mit bis zu 90 % der Kosten belastet werden, wurden nicht informiert.
Offensichtlich ist das Haus des Antragstellers besonders gefährdet, weil bei Starkregen das Wasser aus 2 Richtungen auf seine Garage zuströmt.

Für die Sitzung hatte die Verwaltung einen Beschlussvorschlag erstellt:
"Der Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss beschließt die endgültige Herstellung des Boicher Weges anhand der noch von der Verwaltung zu erstellenden Straßenliste bzw. Prioritätenliste durchzuführen."
Frank Hoffmann (MFN) erinnerte daran, dass die Ausschussmehrheit bei der Beratung der KAG-Satzung sich geweigert hatte unserem Vorschlag zu folgen und die Verantwortung für die Erstellung der Prioritätenliste zu übernehmen. Der Bürgermeister verteidigte eifrig seinen Vorschlag. Der Vorschlag wurde mit 7 gegen 2 (MFN) Stimmen angenommen. Einem inhaltsleeren Vorschlag konnten wir nicht zustimmen.

Damit hat der Antragsteller erreicht, dass der Boicher Weg fertiggestellt wird.
Offen bleibt:

Rurbrücke Abenden

Am 15.11.15 hatte sich die Ausschussmehrheit gegen unsere 2 Stimmen für die von dem beratenden Ingenieur vorgeschlagene teuerste Lösung entschieden. (Siehe: unten)
Wir hatten nun eine Anfrage gestellt, um den aktuellen Stand der Zeitplanung und der Kostenentwicklung zu erfahren. Zusätzlich hatte ich bei einer Akteneinsicht dem Bauamtsleiter Fragen gestellt.

Kostenentwicklung:
Kostenschätzung (15.11.15) 940.547 €
Kostenberechnung (28.06.16) 1.130.905,00 €
Ing-Vertrag 190.077,72 €
Baugrunduntersuchung ca. 5.000 €
statische Berechnung ca. ?
SiGeKo ca. 50.000 €
Genehmigungsgebühren ca. ?
FFH-Vorprüfung ca. 5.000 €
Summe nach akt. Schätzung ca. 1.400.000 € + X €

Die mit "ca." und Fragezeichen markierten Positionen können aktuell nicht genau beziffert werden. Das liegt auch daran, dass in einer Kleinstadt kaum Erfahrung mit solchen Bauten vorliegt.
Der Zeitplan sieht den Bau von Oktober 2016 bis September 2017 vor. Endgültig ist das noch nicht.

Fördermittel:
Ein Blick in die gültigen Vergaberichtlinien zeigt, dass bei korrekter Auslegung dieser Bestimmungen kein Cent zu erwarten ist. Die Stadtverwaltung ist nach Gesprächen mit den Bearbeitern bei der BezReg dennoch hoffnungsvoll und erwartet eine Fördermittelzusagein 2017. Seitens der Stadt wurde jedenfalls alles unternommen, um diesen Zuschuss zu erhalten. Unter anderem wurde ein "Verkehrskonzept" kunstvoll gefertigt, das überzeugend darlegt, dass ohne diese Brücke die Tourismusströme kaum zu bändigen sind.
Auch wenn wir die Fördermittel erhalten, bleibt die Frage, ob die Ausgabe von fast 1,5 Mio. € für diese Brücke gerechtfertigt ist.

Auch Fördermittel sind unsere Steuergelder!


Erwin Fritsch, 29.06.16


Fördermittel für die Rurbrücke in Abenden

Mit jeder Sitzung des Bauausschusses waren die Kosten für die Sanierung der Brücke teurer geworden. In der Sitzung am 12.11.15 (siehe: unten) entschied sich der Ausschuss dann gegen unsere Stimmen für die neueste und teuerste Variante (1.050.000 €). Ein wesentliches Argument war: Nur für diese Lösung stellte der Ingenieur Fördermittel in Aussicht. Erriet auch zu einer "zügigen Einreichung der Förderanträge".
In meinem Kommentar zur Sitzung hatte ich geschrieben:
>>Ich habe Zweifel, ob es z.B. gelingt im Förderantrag die "Verkehrswichtigkeit der Straßenverbindung nach dem Bebauungsplan, auch unter dem Gesichtspunkt der Anbindung an den ÖPNV" überzeugend darzustellen."<<
Seitdem wurden weder Rat noch Ausschuss über eine Förderungsentscheidung informiert.

Inzwischen wurde über die "Fördervorhaben Kommunaler Straßenbau 2016" in NRW entschieden. 89 neue Straßenbauvorhaben der Städte und Gemeinden werden in diesem Jahr mit mehr als 60Mio. € gefördert. Die Gesamtkosten dieser Projekte belaufen sich auf rund 121 Mio. €.
Der Kreis Düren erhält z. B. für den Ausbau der K 29 mit Brückensanierungin der OD Kreuzau-Schneidhausen 1,99 Mio. € (Gesamtkosten 3,32 Mio. €).
Nideggen erhält für die Rurbrücke in Abenden nichts.

D.h.: Der Förderantrag:
Erwin Fritsch, 16.05.16


12.05.16 Ratssitzung (Förderschulzweckverband)

Im Gegensatz zum Landkreis und allen anderen Gemeinden, die mehr oder weniger willig oder unwillig der Entscheidung des Landrates zur Gründung eines Förderschulzweckverbandes folgten, hat Nideggen diesen Beitritt verweigert. Bereits mehrfach haben sich Rat und Ausschüsse mit diesem Thema befasst.
Am 19.01.16 bekräftigte der Rat seine bisherige Haltung mit dem Beschluss:
  1. Der Rat der Stadt Nideggen lehnt den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung unter der Voraussetzung, dass vollständig der Betrag gezahlt wird, der auch bei einer Mitgliedschaft im Förderschulzweckverband entrichtet werden müsste, ab.
  2. Gleichzeitig bekräftigt der Rat der Stadt Nideggen die Bereitschaft, die tatsächlich verursachten Kosten der aus dem Stadtgebiet Nideggen stammenden Schüler aus solidarischen Gründen zu tragen und beauftragt die Verwaltung einen Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung an den Förderschulzweckverband zu versenden, für die eine Berechnung analog zum Schreiben vom 07.12.2015 Grundlage ist.
Die Rechtslage ist eindeutig: Wir haben keinerlei Zahlungsverpflichtung. Auch wenn wir keinen Cent zahlen, ist der Kreis verpflichtet, die Beschulung der Kinder mit Förderungsbedarf, die nicht in anderen "normalen" Schulen unterrichtet werden können, sicherzustellen. Obwohl auch der Landrat nach reichlich viel Widerstand einsehen musste, stellte er als Vorsitzender des Zweckverbands im Schreiben vom 18.11.15 erneut die falsche Behauptungauf, Nideggens Beitritt zum Verband liege "Im Interesse aller Kommunen sowie vor allem der betroffenen Eltern und Schüler".
Richtig ist:
Bürgermeister Schmunkamp hat dieses Problem als eine der "offenen Baustellen" von seiner Vorgängerin geerbt, die er bewundernswert schnell, vielleicht zu schnell, schließen will. Deshalb legte er dem Rat den "Kompromissvorschlag" vor:
  1. Der Rat der Stadt Nideggen beschließt die tatsächlich verursachten Kosten der aus dem Stadtgebiet Nideggen stammenden Schülerinnen und Schüler zu tragen. Die Verwaltung wird beauftragt, dazu vorrangig einen Beitritt zum Förderschulzweckverband zu realisieren oder auch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen, beides unter der Bedingung, dass die tatsächlich entstandenen Kosten dabei nicht überschritten werden.
  2. Für den Abrechnungszeitraum bis zum 31.12.2016 ist die Stadt Nideggen aufgrund der damit teilweise verbundenen negativen Auswirkungen auf die Haushalte der Mitgliedskommunen bereit, den vollen Beitragssatz zu tragen.
  3. Darüber hinausgehende Zahlungen werden abschließend ausgeschlossen.
Bei diesem "Schnellschuss" unterliefen ihm handwerkliche Fehler:
Entscheidend waren aber 3 Fehleinschätzungen:
Sein Vorschlag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Was ist zu tun:
Erwin Fritsch, 16.05.16


25.04.16 Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss

Privat-Park Kühlenbusch

Am 20.01.15 hatten wir im Haupt- und Finanzausschuss zum erstenmal nach Wegesperrungen im Bereich Kühlenbusch gefragt. Wir wollten wissen nach welchen rechtlichen Grundlagen Wegesperrungen möglich sind. Die Auskunft war unbefriedigend (siehe: Mitteilungsvorlage). Wir wurden mit den Bestimmungen des Landschaftsgesetzes abgespeist. Dass seit einem halben Jahr der Sachgebietsleiter des Bauamtes an der Planung ständiger Sperrungen beteiligt war, wurde verschwiegen. Statt dessen plauderte Herr Weber, Allgemeiner Vertreter der damaligen Bürgermeisterin, über vorübergehende Sperrungen wegen Holzfällaktionen. War diese Desinformation von der Bürgermeisterin gewollt oder war es nur Kompetenzmangel?

Nachdem das Ausmaß der Sperrungen und die beabsichtigte Dauerhaftigkeit unübersehbar geworden war (siehe: EIFELON-Bericht), brachten wir es auf die Tagesornung des zuständigen Umweltausschusses (siehe: unten). Erneut war die Information durch die Verwaltung, nun unter neuem Bürgermeister, so offensichtlich lückenhaft, dass die Durchführung der Sondersitzung am 25.04.16 einstimmig beschlossen wurde.

Ergebnisse der Sondersitzung:
Weitgehende Aufklärung über den Sachverhalt:
Einige Unklarheiten und Widersprüchlichkeiten:
Versuch zur endgültigen Aufarbeitung:
Wie geht es weiter?
Eine derart unsinnige und kontraproduktive Informationspolitik, wie sie Frau Göckemeyer praktizierte, und wie sie alle anderen Fraktionen bis kurz vor dem Ende ihrer Amtszeit unterstützten wird es mit Herrn Schmunkamp nicht mehr geben.

Erwin Fritsch, 29.04.16


12.04.16 Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss

Planung von Straßeninstandsetzungen

Im Zuge der Haushaltsberatungen 2016 hatten wir, als einzige Fraktion, das Angebot des damaligen Kämmerers angenommen und ihm Fragen zum HH-Entwurf zu stellen. Damals war uns eine Straße aufgefallen deren Erneuerung geplant war. Weil wir das für nicht notwendig halten, fragten wir nach der Begründung. Herrn Dederichs Antwort: "Wir können auch irgend eine andere nehmen. Welche schlagen sie vor?" Das hielten wir für ein etwas planloses Vorgehen.

In der Ratssitzung 15.03.16 lasen wir dann in der Sitzungsvorlage zum Bürgerantrag Eschaueler Weg:
"Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass es eine Vorgehensliste für die Instandsetzung von Straßen im Stadtgebiet gibt, in der auch der Ausbau des Eschaueler Weges aufgrund seines Zustandes mit an vorderster Front wiederzufinden ist."

Damit war klar:
Wir beantragten deshalb, diese Liste auf die Tagesordnung zu setzen. Unser Antrag endete:
"Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss diese Liste vorzulegen und deren Erstellungs- und Billigungsablauf zu erläutern."
Wir erhielten die beiden Listen, aber keine Antwort auf unsere Frage. Statt dessen erhielten wir eine längliche Mitteilungsvorlage. Statt eindeutig zu schreiben: "Das geht Euch nichts an!", erhielten wir so erhellende Formulierungen wie: "Dies ist keine verbindliche Liste, die im Sinne des Wortes verstanden werden darf, sondern es ist eine verwaltungsinterne Übersicht, aus der Dringlichkeiten erkennbar sind."

Wir haben die Listen nicht detailliert geprüft sondern nur festgestellt, dass:

Dass eine Planung existiert, ist gut und sinnvoll. Sie sollte aber nicht "intern" sonder unter Beteiligung des Ausschusses, und damit der Öffentlichkeit, stattfinden. Wie groß der
Handlungsbedarf ist und wann ungefähr welche Straße erneuert oder fertig gestellt werden kann, ist ja nicht völlig uninteressant.

Wir stellten deshalb den Antrag:
  1. Der vorliegende Entwurf "Straßenerneuerungsplanung" ist zu überarbeiten und durch einen Entscheidungskriterien-Katalog zu ergänzen.
  2. Er ist dann den Ortsvorstehern und den Fraktionen mit der Aufforderung zur Stellungnahme bis 01.10.16 zu übergeben.
  3. Der Entwurf, eingegangene Stellungnahme und die Stellungnahme der Verwaltung dazu sind dem Ausschuss im IV. Quartal 2016 zur Entschlussfassung vorzulegen.
  4. Die " Straßenerneuerungsplanung" wird jährlich (mit gleichem Ablauf) fortgeschrieben.

Das kam gar nicht gut an. Herr Müllejans (SPD) vermisste das notwendige Vertrauen in die Verwaltung, Herr Fischer (CDU) wollte die Verwaltung nicht "abwürgen" und Herr Hensch (FDP) wollte die Verwaltung nicht verbürokratisieren. Der Bürgermeister hielt das Haushaltsaufstellungsverfahren für ausreichend transparent. Den Unterschied zwischen Planung und Umsetzung in den Haushalt konnte oder wollte er nicht erkennen.

Ich forderte, der Ausschuss solle sich nicht nur um Blümchenwiesen kümmern und nicht, wie schon bei der Straßenliste zur KAG-Satzung, die Arbeit verweigern. Der Antrag wurde abgelehnt.
Wenn die 6-Monatsfrist der Geschäftsordnung abgelaufen ist und sich die Begeisterung gelegt hat, bringen wir Thema wieder auf die Tagesordnung. Es ist uns wichtig.

Privat-Park Kühlenbusch

Ein Privatmann hatte im Laufe der Zeit den größten Teil des Waldgebietes Kühlenbusch (Steilhang zwischen Abenden und Nideggen) erworben. In einer "geheimen" Entscheidung der Unteren Landschaftsschutzbehörde (ULB), die "bereits im September 2014 zwischen dem Kreis Düren (ULB), der Forstbetriebsgemeinschaft Nideggen, dem Eifelverein, dem Eigentümer und der Stadt Nideggen (Herr Esser und Frau Krantz) abgestimmt" wurde, entstand daraus eine Art "Privat-Park" mit Regelungen wie z. B. Wegesperrungen, dem Verbot zugelassene Wege zu verlassen oder gar mit dem Fahrrad zu befahren.

Nachdem wir Anfang 2015 über Wegesperrungen informiert wurden, hatten wir für die Ausschusssitzung am 20.01.15 Aufklärung über die rechtlichen Grundlagen für vorübergehende und dauerhaft Sperrungen verlangt. In der MVL 5/2015 erfuhren wir, dass Waldbesitzer nach § 54 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft solche Anträge an die ULB stellen können.
§ 54 (2) regelt:
"Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn andernfalls die zulässige Nutzung der Flächen unzumutbar behindert oder eingeschränkt würde oder erhebliche Schäden entstehen würden. Im Übrigen darf die Genehmigung nur erteilt werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt und die Sperrung unter Berücksichtigung des Interesses der Allgemeinheit vertretbar ist. Die Genehmigung ist in der Regel widerruflich oder befristet zu erteilen."
Dass bereits eine Regelung getroffen wurde, erfuhren wir weder aus der Vorlage, noch in der mündlichen Erläuterung. Da wurde nur munter über Holzfällarbeiten geplaudert.

Inzwischen sind die Sperrungen und der verständliche Unmut der Bevölkerung so ausgeufert, dass der Landkreis sich zu einer Presseerklärung genötigt sah. Wir beantragten das Thema erneut auf die Tagesordnung zu setzen (Antrag und Presseerklärung finden Sie: hier).

Die Mitteilungsvorlage, die wir nun erhielten, brachte mehr Verschleierung als Aufklärung. Dass ein Sachgebietsleiter und eine Sachbearbeitung so einer Maßnahme zustimmen, ohne die Bürgermeisterin zu informieren, ist unwahrscheinlich. Dass Frau Göckemeyer zustimmte, ohne Rat oder Ausschuss zu informieren, glaube ich schon eher.

Ein "wichtiger Grund" im Sinne des § 54 (2) war bereits der Presseerklärung nicht zu entnehmen und wurde auch in der Vorlage verschwiegen. Der Besitzwechsel mag nur dem Besitzer wichtig genug sein.

Völlig unsachlich wurde die Vorlage im Abschnitt:
"Dass der in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.01.2015 von den
Menschen für Nideggen angekündigte Antrag zur Thematik für den Bau-, Planungs-,
Denkmal- und Umweltausschuss bis heute nicht bei der Verwaltung einging, könnte
ebenfalls dahingehend ausgelegt werden, dass kein weiterer Beratungs- und
Informationsbedarf bestand."

Wer in einer Sitzungsvorlage den Konjunktiv verwendet (" könnte ausgelegt werden"), verlässt die Sachlichkeit und spekuliert:
  1. Die Aussage ist falsch. Die Bürgermeisterin, hatte die Pflicht zur Information in wichtigen Angelegenheiten.
  2. Den anderen Fraktionen wird Desinteresse an wichtigen Angelegenheiten unterstellt.


Wir beantragten:
  1. Der TOP wird in die nächste, noch im 1. Halbjahr 2016 einzuberufende, Sitzung dieses Ausschusses vertagt.
  2. In dieser Sitzung sind vorzulegen:
    - Verfügung der ULB, der zu entnehmen ist: Eingang bei der Stadt Nideggen, rechtliche Grundlage und Begründung und zeitliche Befristung.
    - Karte Kühlenbusch mit Markierung der freien und gesperrten Wege.
    - Alle sonstigen bei der Stadt vorhandenen schriftlichen Unterlagen zu diesem Thema (Aktenvermerke, Besprechungsprotokolle etc.).
  3. Der ULB ist Gelegenheit zu geben, einen Vertreter zur mündlichen Erläuterung der Maßnahmen zur Sitzung zu entsenden.
Die CDU beantragte, zusätzlich die Wehrleitung einzuladen (Rettungswege!).

Das wurde einstimmig beschlossen. Die Sondersitzung ist am 25.04.16, 19:00 Uhr.

Ausbau Eschaueler Weg

Das Thema hatte der Bauamtsleiter, Herr Esser, bereits 2014 aufgegriffen. Damals wurde eine Ortsbegehung durchgeführt. Zu der von Herrn Esser vorgeschlagenem Ausbau kam es aber nicht. Der Ausschuss beschloss damals:
"Die Verwaltung wird beauftragt, eine Anliegerbeteiligung mit den nachfolgenden Maßgaben durchzuführen:
a) Die Abrechnung der Maßnahmen sollte nur im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung mit den Anliegern erfolgen, in der die Anleger die Kosten übernehmen. Die Umlegung erfolgt nach bewohnbaren Gebäuden, die am Eschaueler Weg liegen. Gebäude in der Peripherie sollen möglichst mit einbezogen werden.
b) Sofern eine Einigung über diese freiwillige Beteiligung der Anlieger nicht erzielt werden kann, erfolgt keine Maßnahme."

Nun war ein Bürgerantrag eingegangen und an den Ausschuss verwiesen worden.
Die Verwaltung schlug vor:
"Der Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss beschließt, den Eschaueler
Weg abriebfest zu befestigen bzw. auszubauen. Dies gilt für den oberen Teil im BPlan
nach BauGB und den weiteren Verlauf in Richtung See - nach KAG oder für den
Bereich auf Freiwilligkeit. Eine Anliegerversammlung, mit allen Anliegern, soll dazu
für beide Bereiche einberufen werden, um abschließend zu klären, in welchem
Umfang der Ausbau durchgeführt wird."

Wir beantragten:
  1. Im BPlan-Bereich erfolgt kein Ausbau.
  2. Im Bereich ab Erzenreich erfolgt ein Ausbau nur im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung mit den Anliegern, in der die Anlieger die Kosten in vollem Umfang übernehmen. Die Durchführung kann auch in Eigenregie der Anwohner erfolgen.

Die Entscheidung hätte zügig fallen können. Unser Antrag verzichtete nur auf die Befragung der Anlieger im BPlan-Bereich (die 90 % der Kosten für einen unnötigen Ausbau tragen müssten) und enthielt den Hinweis auf die Ausbaumöglichkeit in Eigenregie.
Es ging natürlich nicht zügig. Altgedienten Ratsmitgliedern war die, schon mehrfach praktizierte Möglichkeit "Eigenregie" völlig neu, und Herr Müllejans hielt wieder eine Geschichtsstunde für notwendig.

Der Verwaltungsvorschlag wurde angenommen.


Kletterwald Eschauel

Auch dieser TOP hätte zügig abgearbeitet werden können. Das Thema stand bereits am 02.11.15 und am 02.02.16 auf der Tagesordnung. Es ging jetzt nur darum den angepassten Planungsstand als Grundlage für das weitere Planungsverfahren zu billigen.
So einfach geht das im "Hoheitsgebiet Müllejans" schon gar nicht!

Er tritt eifrig auf die Bremse und hofft anscheinend die Investorin vergraulen zu können. Wir mussten also anhören, wie er länglichst den Vertreter des Planungsbüros belehrte und hartnäckig dessen Aussagen ignorierte. Auch die Ergebnisse seiner weiteren "Recherchen" bis zur notwendigen Anzahl der Dixi-Toiletten wären verzichtbar gewesen. Herr Fischer unterstützte ihn mit ähnlich qualifizierten Beiträgen, wie den durch den Verkauf von Wurstsemmeln im Kletterwald zu befürchtenden Umsatzeinbruch beim Beach-Club Eschauel. Wir mussten uns das anhören und den Bürgermeister für seine Geduld bewundern.

Ausgesprochen krass wurde es als Herr Müllejans immer wieder eine Bürgerbeteiligung forderte, die der Bürgermeister immer wieder zusagte. Da war von "Vertrauen in die Verwaltung" nichts mehr zu bemerken.

Herr Schmunkamp rackerte sich sichtlich ab, um die Müllejans-Zustimmung zu erreichen. Letztendlich wurde die Bürgerbeteiligung in den Beschlusstext aufgenommen.
Dann wurde endlich zugestimmt, bei einer grünen Gegenstimme.


Wasserschutzgebiet Am Lohberg - Kreuzau

Die Stadt hatte bereits eine gute Stellungnahme abgegeben.
Wir beantragten trotzdem eine Ergänzung und beantragten:
"Der BgM wird zu einer erneuten Stellungnahme an die BezReg beauftragt.
Die Stellungnahme soll u.a. folgende Hinweise enthalten:
Nach dem Erörterungstermin ist der Ausschuss über das Ergebnis zu informieren und zur abschließenden Stellungnahme aufzufordern. Die dazu notwendige Terminverschiebung ist, unter Hinweis auf den nicht durch die Stadt Nideggen aufgebauten Zeitdruck, zu beantragen. In der gleichen Sitzung ist der Ausschuss über die Kosten, die durch eine möglicherweise notwendige Beauftragung eines neutralen Gutachters entstehen könnten, zu informieren."

Wegen einiger noch notwendiger Telefonate war dieser Antrag erst 2 Stunden vor der Sitzung fertig geworden und dem Bürgermeister genau so unbekannt, wie den anderen Ausschussmitgliedern und meinem Fraktionskollegen. Ich bot an, die einzelnen Punkte zu erläutern. Das wurde lautstark abgelehnt, am lautstärksten von den Herren, die sich vorher mit Wurstsemmeln und Dixi-Klos verzettelt hatten.
Der Bürgermeister bat, die Beauftragung in Anregung zu ändern, um die Punkte in Ruhe und unbelästigt prüfen zu können
.
Das wurde bei einer grünen Gegenstimme beschlossen.

Man kann über alles lachen, aber nicht mit jedem.
Pierre Desproges (1939-1988)

Erwin Fritsch, 14.04.16





15.03.16 Ratssitzung

InstandsetzungNeffelbach-Brücke Embken

Im Haupt- und Finanzausschuss am 23.02.16 wurde die Möglichkeit erwogen, die Brücke erst 2017 (nach Zusage möglicher Fördermittel) zu erneuern. Für 2016 war eine "Billiglösung" vorgeschlagen worden. Die Brücke sollte mit einer darübergelegten Stahlplatte stabilisiert werden. Der Bürgermeister wollte diese Lösung bis zur Ratssitzung prüfen lassen.
Als Ergebnis der Prüfung lag nun eine Stellungnahme des Ing-Büros Cornelissen vor. Dieses Büro hatte die Brücke bereits 2014 geprüft und als "Schadensbeseitigung kurzfristig erforderlich" eingestuft. Entsprechen wenig überraschend fiel die Stellungnahme aus: "Biligllösung" völlig untauglich.

Nun wurde beschlossen, dass die Instandsetzung der Brücke 2017 mit einem max. Eigenanteil der Stadt von 10.000 € unter freiwilliger Beteiligung Dritter erfolgen soll. Von den 4 Hauptnutzern ist einer der Wasserzweckverband, der seine Beteiligung, durch Übernahme des Abrisses der alten Brücke, schon erklärt hat. Von den verbleibenden 3 Hauptnutzern hat einer schon abgelehnt. Das wird die Freiwilligkeit der anderen nicht fördern.

Diesen Tagesordnungspunkt werden wir noch mindestens einmal vorgelegt bekommen.

KAG-Satzung

Für Straßen-Erneuerung oder Fertigstellung gibt es 3 unterschiedliche Abrechnungsarten:
2014 gab der StGB (Städte- und Gemeindebund) eine neue Mustersatzung heraus, die der aktuellen Rechtsprechung entsprach. Die Nideggener Satzung war veraltet und sollte ersetzt werden.
Damit begann eine fast unendliche Geschichte.

11.02.14 Ausschuss
Die Verwaltung legte ihren Entwurf vor und erwartete, dass er vom Ausschuss gebilligt und in der nächsten Ratssitzung verabschiedet würde.
In diesem Entwurf waren immerhin Änderungen gegenüber der Mustersatzung vorgenommen worden: Der Gemeindenamen "Nideggen" war eingefügt worden und alle Prozentsätze auf die nach Meinung des StGB rechtlich möglichen Höchstsätze gesetzt worden.
Damit hatte sich die Kreativität der Verwaltung erschöpft. Das hatte natürlich auch einen gewissen Charme: Für den Fall, dass die Rur bis Nideggen schiffbar würde, hätten wir die passenden Regelungen für die Hafenzufahrten in Brück schon in der Satzung geregelt gehabt.
Schwieriger wurde es bei den Straßenkategorien: Ein paar konkrete Fragen nach Straßennamen führten zu recht vagen Antworten.
Damit war klar: Die Satzung musste überarbeitet und durch einen Anhang (Straßenliste), in dem die Straßen den entsprechenden Kategorien zugeordnet sind, ergänzt werden.
Bei der Forderung nach der Straßenliste blieb unsere Fraktion beständig. Bei den anderen Fraktionen wechselte diese Haltung mehrfach.
Die Satzung wurde vertagt. Die Fraktionen sollten Änderungsvorschläge zur Satzungsanpassung machen, die Verwaltung eine Straßenliste erstellen.
01.04.14 Ausschuss
Wir hatten eine Liste mit 11 Änderungsvorschlägen vorgelegt - die anderen Fraktionen nichts. Die Straßenliste war nicht erstellt worden.
Wir wiederholten unsere wesentlichen Forderungen:
- Der Ablauf: Erst Bürgerbeteiligung der Grundstückseigentümer. Dann Beschluss Bauausschuss. Dann Ratsbeschluss.
- Straßenliste als konkrete Grundlage, statt Einzelentscheidungen.
Ergebnis: Erneute Vertagung.
19.08.14 Ausschuss
Nun wurde eine Straßenliste vorgelegt. Sie war aber offensichtlich recht lustlos angelegt und untauglich. Wer noch nie einen Nideggener Ortsteil betreten hatte, hätte mit Google Maps feststellen können, dass Straßen mit wahrscheinlich völlig unterschiedlichem Verkehrsaufkommen der gleiche Kategorie zugeordnet waren.
Erneute Vertagung.
09.09.14 Ausschusss
Wiederholung der Ausschusssitzung vom 19.08.14. Die CDU hatte damalseinen "Sachkundigen Bürger" entsandt, der nicht vom Rat gewählt worden war - das war mir aufgefallen.
Also gleiche Vorlagen wie am 19.08.14 und gleiches Ergebnis: Vertagung.
30.10.14 IFG (Interfraktionelles Gespräch)
Nun sollten Vertreter der Fraktionen die Entscheidung vorbereiten.
Als Vertreter der Verwaltung kam Herr Esser und brachte einen Ordner mit allen Papierunterlagen mit. Ein Notebook, um die Satzung zu überarbeiten, fehlte.
Für die SPD kam Herr Müllejans, für MFN ich. Herr Hensch (FDP) kam dann auch noch. Von den anderen Fraktionen kam keiner.
Es war eine nette Unterhaltung,aber nutzlos.
28.05.15 IFG - 2. Versuch
Herr Dederichs vertrat die Verwaltung, alle Fraktionen waren vertreten. An Hand unserer 11 Punkte-Liste wurden die Satzungsänderungen besprochen. Auch über den wesentlichen Knackpunkt (Ablauf:
Erst Bürgerbeteiligung der Grundstückseigentümer. Dann Beschluss Bauausschuss. Dann Ratsbeschluss) konnten wir uns einigen.
Zu den Prozentsätzen machte Herr Fischer (CDU) den Vorschlag "10 % über den Mindestsätzen des StGB". Herr Hensch (FDP) und ich stimmten zu.
DieStraßenliste, die auch Herr Dederichs für sinnvoll hielt, sollte nun bis zur nächsten Auschusssitzung ernsthaft überarbeitet werden.
16.06.15 Ausschuss
Nun war Herr Obladen als FDP-Vertreter anwesend. Der von mir vorgelegten Prozentsatz-Übersicht wollte er nicht zustimmen. Die Straßenliste wurde nicht vorgelegt.
Erneute Vertagung.
02.02.16 Ausschuss
Bereits in seiner ersten Besprechung mit den Fraktionsvorsitzenden hatte Herr Schmunkamp erklärt, dass er für eine Überarbeitung der Straßenliste sorgen werde.
Sie lag jetzt in deutlich besseren Zustand vor. Wir hatten sie in der Fraktionssitzung gründlich studiert und 2 Stunden lang überarbeitet. Das Ergebnis legten wir als Änderungsvorschlag vor. Den anderen Fraktionen war das wohl zu mühsam gewesen. Damit war die Mehrheit (alle Fraktionen außer MFN) jetzt der Meinung: Die Liste brauchen wir nicht.

Als Satzungsentwurf wurde aber nicht der Stand vom 16.06.15 vorgelegt, sondern der Stand vor dem 2. IFG Versuch. Auch das scheint den anderen Fraktionen entgangen zu sein. Wir waren die einzigen, die auf die Differenzen hinweisen konnten. Der Bürgermeister konnte die Differenzen nicht begründen. Wer auch immer in der Verwaltung sich für die alte Version entschieden hatte, dem Bürgermeister hatte er damit keinen Gefallen getan.

Die CDU schlug nun vor, die Prozentsätze aus der alten KAG-Satzung zu übernehmen, SPD und MFN stimmten zu. Die Satzung wurde an den Rat überwiesen, unsere Differenzliste zum Satzungstext sollte von der Verwaltung erneut geprüft werden.

Nun lag die Satzung zur Entscheidung vor. In der Fraktionssitzung hatten wir besprochen, uns auf die Durchsetzung zweier Änderungen im Satzungstext und die Prozentsätze (Mindestsatz +10 %) zu konzentrieren:

Satzungstext:
Die Satzungsänderungen konnten wir nicht durchsetzen.
Die Debatte über die Prozentsätze begann erneut. Die Cdu schwankte, die Unabhängen tendierten zum Maximalwerrt.
Unser Antrag "Mindestsatz +10 %" wurde bei einer Gegenstimme (Herr Nießen, CDU) angenommen, auch Herr Klöcker stimmte zu..

Damit ist die Endlos-Geschichte erst einmal beendet. Die Prozentsätze sind moderat angehoben worden, die Straßenliste fehlt aber weiterhin. Damit sind die Diskussionen über die Straßenkategorie-Zuordnung bei jeder Satzungsanwendung vorhersebar
Wir können das nicht ändern, die anderen Fraktionen waren nicht bereit ihren Aufgaben gerecht zu werden.


Wenn Du denkst es geht nicht blöder,
kommt ein Tweet von Markus Söder..
Beate Hinrichs - WDR 4 - Zur Sache am21.03.2016 (10 Jahre Twitter)


Erwin Fritsch, 21.03.16


02.02.16Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss

Beleuchtung für die Querungshilfe an der L 246 in Schmidt

2011 stellte Herr Hensch für die FDP einen Antrag für diese Beleuchtung. Er tauchte bei keiner Sitzung in der Tagesordnung auf. Das machte anscheinend nichts.Herr Hensch hatte seinen eigenen Antrag wohl vergessen. Die fehlende Beleuchtung an der Landstraße (Schulweg zur Bushaltestelle) war ihm vielleicht doch nicht so wichtig.

Nun hatte Herr Thomas Fischer (Ortsvorsteher, CDU) sich der Sache angenommen.
Die Verwaltung reagierte und schlug vor, die Beleuchtung, "vorbehaltlich des Vorhandenseins von Restmitteln im Herbst 2016, ... zu installieren.
Sollten keine Restmittel entstehen, so ist die Maßnahme 2017 im Haushalt zu veranschlagen."

Das Angebot der RWE (ca. 10.500 €) lag dem Ausschuss vor. Niemand war gegen die offensichtlich sinnvolle Maßnahme. Beinahe hätte der Ausschuss zugestimmt.

Im RWE-Angebot stand aber auch:
"Auf Wunsch der Ortsgemeinde ist die Beleuchtungsplanung vorgenommen worden, wodurch die Empfehlungen der DIN 13 201 "Straßenbeleuchtung" nicht eingehalten werden. Die Gemeinde stellt RWE diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter frei."

In den anderen Fraktionen hatte das wohl niemand gelesen. In der Verwaltung anscheinend auch nicht. Unsere Frage nach der DIN-Abweichung und möglichen Folgen blieb deshalb unbeantwortet. Der TOP wurde in die nächste Sitzung vertagt. Bis dahin soll die Verwaltung die Frage klären.

KAG-Satzung

Für Straßen-Erneuerung oder Fertigstellung gibt es 3 unterschiedliche Abrechnungsarten:
2014 stand die Satzung erstmals auf der Tagesordnung. Der Ausschuss sollte sie abnicken, in der nächsten Ratssitzung sollte sie beschlossen werden. Es kam anders: Die Satzung entwickelte sich zum Vertagungs-Spitzenreiter:
Am 16.06.15 hätte die Satzung beschlossen werden können, wenn die bis dahin zugesagte "Straßenliste" fertiggestellt worden wäre. Das war sie nicht. Diese Liste soll festlegen welche Straße welcher Straßenart zugeordnet ist (und welche Prozentsätze daher gelten). Diese Festlegung ist – neben der frühzeitigen Anliegerbeteiligung – für uns ein wesentlicher Punkt. Dadurch sollen Anlieger rechtzeitig auf sie zukommende Kosten erkennen können.

Straßenliste
Für die Sitzung legte die Verwaltung nun eine Liste vor.
Wir hatten die Liste in der Fraktionssitzung geprüft und überarbeitet. Das hatte uns ca. 2 Stunden gekostet. Den anderen Fraktionen war das offensichtlich zu aufwändig. Nachdem sie 2 Jahre lang unsere Forderung unterstützt hatten, entschieden sie sich nun für die einfachere Lösung: Verzicht auf die Liste.

Prozentsätze
Die CDU schlug vor, die deutlich unter dem Verwaltungsvorschlag liegenden Prozentsätze aus der alten KAG-Satzung beizubehalten. Herr Müllejans (SPD) und wir stimmten dem zu.

Satzungstext
Als Satzungsentwurf hatte die Verwaltung einen Text vorgelegt, der in 6 Abschnitten vom Stand 16.06.15 abwich. Auf die Abweichungen wurde nicht hingewiesen, Gründe dafür wurden nicht angegeben. Den anderen Fraktionen war das anscheinend nicht aufgefallen. Der Bürgermeister hatte vorsichtshalber das halbe Bauamt in die Sitzung mitgebracht. Das half im aber auch nichts. Weder er noch seine Mitarbeiter konnten die vorgenommenen Änderungen begründen.

Der TOP musste in die nächste Sitzung vertagt werden.

Neffelbach-Brücken-Instandsetzung in Embken

Über den Neffelbach führen 2 Brücken (Kirschland und Gerberweg), die beide sanierungsbedürftig sind. Die Verwaltung argumentiert, dass wegen der Finanzsituation nur eine der beiden Brücken erhalten und saniert werden kann.
Soweit verständlich. Weniger verständlich:
Die Verwaltung
In einer Sitzungsunterbrechung durfte Herr Cramer nochmals seine überzeugenden Argumente wiederholen.

Auch dieser TOP wurde vertagt. Die Verwaltung soll im Haupt- und Finanzausschuss eine finanzierbare Lösung für die Brücke Gerberweg vorlegen.


Kletterwald im Bereich Eschauel

In der Sitzung am 12.11.15 hatte der Ausschuss der Errichtung eines Kletterwaldes durch die Salamander GmbH zugestimmt. Das von der Stadt beauftragte Planungsbüro sollte die notwendigen Genehmigungen (Flächennutzungsplanänderung) vorbereiten.
So einfach wie erhofft, geht das nicht.

Offensichtlich gibt es 2 Problembereiche:
  1. Differenz zwischen Planungsbüro und Kreis
    Herr May vom beauftragtenPlanungsbüro hält sich für fachlich versierter als die im Kreis zuständige Frau Lersch. Zustimmen kann aber nur Frau Lersch. Da hilft es auch nichts im Ausschuss zu klagen ("Frau Lersch. hat meine Mail nicht gelesen").
  2. "Hoheitsgebiet Müllejans"
    Vor Jahrzehnten entstand ein Eintrag "Sondergebiet Erholung" im Flächennutzungsplan. Damit wurden damals die Anlegestege gerechtfertigt, an denen Herr Müllejans privat nicht völlig uninteressiert scheint. An dem Eintrag "SO-Gebiet Erholung" im Flächennutzungsplan darf keiner rütteln - auch Rat oder Bürgermeister nicht. Schon der Versuch führt zu einem mit der Geschichte der 70er Jahre beginnenden Vortrag, der nicht zu unterbrechen, sondern nur noch zu ertragen ist.
Entsprechend länglich lief die "Beratung" dieses TOPs ab. Das Planungsbüro wurde beauftragt, die Planung so fortzuführen, dass alle "Sonderinteressen" berücksichtigt werden. Der ursprüngliche Zeitplan der Investorin (Eröffnung bis Sommer 2016) ist jetzt schon überholt.
Durch derartige "Einmischungen" wird das Projekt verzögert.


Brücke bei der Ölmühle Gödersheim

Von der Ausschusssitzung 12.11.15 hatte ich berichtet:
"Aus dem Projekt (Sanierung der Brücke) war ein Projektchen (Wiederaufbau der seitlichen Begrenzung) geworden. Das gefiel dem Bauamtsleiter nicht.
Der Beschluss vom 31.03.15, es für 10.000 € zu realisieren, wurde nicht umgesetzt. Auf meine Nachfrage sagte der Bürgermeister nun die Umsetzung zu."

Als ich die Sitzungsniederschrift las, war mir klar wie es weitergeht: Gar nicht! (Protokollführer war der Bauamtsleiter. Er erwähnte meine Frage, aber nicht die Antwort des Bürgermeister.)

Es hat sich bisher nichts geändert. Ich habe erneut nachgefragt. Diesmal erntete ich keine Zusage des Bürgermeisters, sondern die Standard-Ausrede:Überlastung Bauhof!


Erwin Fritsch, 10.02.16


01.12.15 Ratssitzung

Eine der kürzesten Sitzungen

21 Tagesordnungspunkte (TOPs) in ca. 1 Stunde. Warum ging dasso schnell?
Etliche TOPs waren reine Formalien (z.B. die Feststellungen über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahlen und die Nachbesetzungen in Gremien) oder TOPs, bei denen es keinen Handlungsspielraum gibt. Beim "TOP 2 Einwohnerfragestunde" konnte der Bürgermeister sich auch noch die Frage nach Wortmeldungen ersparen. Einwohner waren nicht anwesend.

Haushalt, Steuerhebesatzung und Gebührenfestsetzungen

Auch diese TOPs waren schnell abgehandelt. Es wurde abgestimmt und nicht mehr diskutiert. Die wesentlichen Argumente waren in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.11.15 (unten) bereits ausgetauscht worden. Den einzelnen TOPs wurde, mit wenigen Ausnahmen, zugestimmt.

Die Ausnahmen:
Die festgesetzten Steuern und Gebühren finden Sie in den Sitzungsunterlagen.

Förderschulzweckverband

Am 23.06.15 wurde beschlossen:
"Der Rat der Stadt Nideggen beauftragt die Verwaltung dem Förderschulzweckverband
i.G. zur Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten
Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung sowie geistige Entwicklung den
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung anzubieten."

Wir hatten oft genug nach dem Sachstand gefragt! Stets erhielten wir die Auskunft, dass es noch keine Reaktion gäbe. Am 24.11.15 brachte der Bürgermeister dann von seinem Gespräch mit dem Landrat ein Schreiben des Verbandsvorstehers (Landrat) vom 18.11.15 mit. Darin steht: "Ein entsprechendes Angebot wurde bisher nicht unterbreitet." In der Beschlussvorlage steht: "Mit Übersendung des o.a. Beschlusses am 25.06.2015 wurde dem Landrat das Angebot unterbreitet." Anbieten bedeutet nicht nur den Beschluss mitzuteilen, sondern klar darzulegen, unter welchen Bedingungen Nideggen zu einer Vereinbarung bereit ist. Das wurde nun erneut beschlossen.

Das vom Bürgermeister zunächst irrtümlich als "Rechnung" bezeichnete Schreibenenthält:
Wir bleiben bei der Haltung, nur die nachweisbar durch die Beschulung Nideggener Kinder entstehenden Kosten in einer Vereinbarung zu übernehmen. Die auf den Cent genau angegebene Beträge müssen erst einmal schlüssig begründet werden.


Erwin Fritsch, 03.12.15


24.11.15 Haupt- und Finanzausschuss

Zentrales Thema dieser Sitzung waren die Beschlüsse zum Haushaltsentwurf (mit seinen Anlagen: z.B.: Stellenplan, Sanierungsplan und Satzung über die Steuerhebesätze) und die Gebührensatzungen. Die Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss sollte die Ratssitzung in der nächsten Woche soweit vorbereiten, dass der Kämmerer die Veränderungsliste zum HH-Entwurf bis dahin anpassen kann und der Rat dann die Empfehlungsbeschlüsse des Ausschusses nur noch bestätigt.

Dank unseres Antrages zur Entzerrung der Sitzungen und des entgegenkommenden Verständnisses des Bürgermeisters (Siehe HuF-Sitzung am 03.11.15: "Ein Anruf genügte") hatten wir ausreichend Zeit uns mit dem HH-Entwurf zu befassen. Neben schriftlichen Fragen hatten wir den Kämmerer auch zu einer Fraktionssitzung gebeten um mündliche Fragen zu stellen. Wir erhielten ausreichende Antworten.

Die zentrale Kernfrage blieb unbeantwortet: Wo wird auf Wünschenswertes verzichtet? Nideggen verlangt von allen Bürgern und allen Vereinen ständig ein Mehr an Leistungen. Da sollten die Bürger auch im Haushalt erkennen, dass Verwaltung und Rat sparen. Sparen bedeutet: Auf Wünschenswertes verzichten.

Anträge zum Haushaltsentwurf

Die Fraktionen hatten Gelegenheit vor der Sitzung Änderungsanträge zu stellen, die der Kämmerer in einer Synopse (= zusammenfassende und vergleichende Übersicht und Gegenüberstellung) als Entscheidungsgrundlage darstellen wollte. Die Gegenüberstellung fiel etwas einseitig aus:
Wir stellten Anträge.
Die anderen Fraktionen nicht.

Unsere Anträge:

Verwendung der Sportpauschale in 2016

Die FDP (Herr Obladen) beantragte die Streichung der Beschaffungen: Spülmaschine, Kühlschrank, Getränketruhe und Außenmobiliar Sportheim.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Ich erklärte, dass wir nicht gegen die Beschaffungen stimmen werden und beantragte für die Zukunft, den Anregungen des Kämmerers zur Neuregelung zu folgen.

Beschlossen wurde:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Verwendung der Sportpauschale auf der Basis der Abstimmung der Verwaltung mit dem Stadtsportverband entsprechend
der Anlage 4 des Nachtrags zu den Beratungsunterlagen vom 20.11.2015. Die Beschlussfassung zum Lehrschwimmbecken Schmidt (Ziffer 1) erfolgt unter TOP 15.
(Gegenstimme: FDP, Enthaltung: MFN.)
Die Verwaltung wird beauftragt, die Systematik der Verteilung der Sportpauschalenmittel mit den Vereinen und dem Stadtsportverband im Jahr 2016 für die Folgejahre neu zu regeln.
(Einstimmig)


Nutzung Lehrschwimmbecken Schmidt

(nicht öffentlicher Teil)
Der Verwaltungsvorschlag lautete:
  1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Umgestaltung des Lehrschwimmbeckens Schmidt zu.
  2. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem als Anlage 1 beigefügten Mietvertrag zu.
  3. Die Finanzierung der Umbaumaßnahme soll i. H. v. höchstens 20.000,00 € aus Mitteln der Sportpauschale erfolgen (§ 6 Abs. 2). Die restlichen Kosten trägt der TuS Schmidt.
Er wurde mehrheitlich angenommen. Wir haben dagegen gestimmt, weil der Vorschlag von Frau Käppler, die bereit gewesen war eigenes Geld zu investieren und allein das Risiko zu übernehmen, die für die Stadt günstigste Lösung gewesen wäre.

Ankauf Schlepper

(nicht öffentlicher Teil)
Wenn Sparen "bedeutet auf Wünschenswertes" verzichten, dann lieferten Verwaltung und Ausschussmehrheit ein eklatantes Gegenbeispiel dazu.
Vor einem Jahr wurde mit dem HH-Ansatz für 2015 die Beschaffung eines gebrauchten Schleppers für den Bauhof beschlossen. Dass ein neueres Fahrzeug langfristig wirtschaftlicher ist, war auch damals bekannt. Wer nicht flüssig ist, muss sich auch mit Gebrauchtfahrzeugen zufrieden geben. Das galt vor einem Jahr, das gilt auch heute noch.

Da aber eine andere geplante Beschaffung nicht erfolgte, behauptete die Verwaltung:
"Die Mittel stehen demnach zur Deckung der Mehrauszahlung bei der Beschaffung des Schleppers zur Verfügung."
Wir waren dagegen. Die Mehrheit sparte nicht. So wurden aus geplanten 45.000 € nun 70.000 €.


Erwin Fritsch, 26.11.15


12.11.15 Bauausschuss

Rurbrücke Abenden

Dass die Rurbrücke in Abende dringend saniert oder erneuert werden muss, ist unstrittig.
In der Bauausschusssitzung am29.09.15 legte der von der Stadt beauftragte Ingenieur 4 Möglichkeiten vor. die Variante II (861.000 €) bezeichnete er als die "wirtschaftlichste" Lösung, warb aber auch für die Variante IV (989.000 €) als "mittelfristig günstigste" Lösung. "Mittelfristig günstigst" bedeutet dabei: Die eindeutig teuersten Baukosten bei - hoffentlich - langfristig geringeren Instandhaltungskosten. Die Verwaltung hatte die Variante II empfohlen. Die Mehrheit tendierte aber zur teuersten Lösung. Wir wolltenvor einer Entscheidung auch eine sparsamere, einspurige, Lösung geprüft haben. Außerdem fehlten bei der Variante IV die Kosten für den notwendigen Grundstücksankauf. Der Ausschuss einigte sich dann darauf, dass die Entscheidung vertagt wird unddie Variante IV mit den Grundstückskosten unddie Lösung für eine einspurige Brücke kostenmäßig darzustellen sind.

Zur Sitzung am 12.11.15 legte die Verwaltung eine neue Beschlussvorlage vor und empfahl nun die vom Ingenieur neu entworfene und empfohlene Variante IV (Schreibfehler! Richtig: "Variante V". Siehe unten "Richtigstellung") für940.546 €. Beschreibung und Kostenschätzung des Ingenieurs hatten wir als Anlage zur Vorlage erhalten.In seinem mündlichen Vortrag waren es dann 1.050.000 €. Meine Frage nach der Differenz irritierte den Ingenieur. Erklären konnte er das nicht. Die anderen Fraktionen störte diese Kleinigkeitüberhaupt nicht. Für die Variante IV(Schreibfehler! Richtig: "Variante V". Siehe unten "Richtigstellung") spricht, dass sie den Anforderungen zweier Förderprogramme (kommunaler Straßenbaus und Maßnahmen des Wasserhaushaltes) entspricht. Ob diese Förderung überhaupt und in welcher genauen Höhe erfolgt ist unklar. Ich habe Zweifel, ob es z.B. gelingt im Förderantrag die "Verkehrswichtigkeit der Straßenverbindung nach dem Bebauungsplan, auch unter dem Gesichtspunkt der Anbindung an den ÖPNV" überzeugend darzustellen. Um in der Förderungsfrage verbindliche Antwort zu erhalten muss erst der Antrag mit ausführlichen Planungsunterlagen vorgelegt werden. Wir beantragten deshalb, zunächst nur diesen Schritt zu beschließen. Alle anderen Fraktionen waren dagegen. Der komplette Vertrag für Planung und Überwachung der Bauausführung wurde beschlossen.

Die Kombination:
bringt den Bürgern eben entsprechende Mehrkosten.

Dass ein Ratsmitglied den Ingenieur fragte ob seine Honorarforderung (immerhin rund 20 % zusätzliche Kosten zur Bausumme) verhandelbar sei, war der lächerlichste Beitrag in dieser Veranstaltung.

Richtigstellung zu "Rurbrücke Abenden"

Zu o.a. Kommentar ging eine Bitte umRichtigstellung ein.

Schreiben des Ing.-Büros vom 26.11.15 (Eingang 02.12.15):

Meine Stellungnahme dazu:

"Ihre Kommentierung auf der Internetseite der Menschen für Nideggen haben wir gelesen. Hierzu ist folgendes richtig zu stellen:

Wir haben in der Ausschusssitzung am 12.11.15 die Variante V der Vorentwürfe vorgelegt.

Nachdem im ersten Abschnitt die Varianten I bis IV erwähnt wurden, ist klar, dass "die vom Ingenieur neu entworfene und empfohlene Variante IV" einen Schreibfehler enthält.

Richtig ist: "die vom Ingenieur neu entworfene und empfohlene Variante V"

Die Variante IV, die kostengünstiger wäre, entspricht im Gegensatz zu Ihrer Darstellung nicht einer förderwürdigen Konstruktion.

Die Darstellung, dass die Variante IV förderungswürdig sei, ist in meinem Kommentar nicht auffindbar.

Die Variante V wurde vorgelegt, um gleichzeitig eine Förderungsmöglichkeit zu erreichen und Ihre Forderung aus der Sitzung vom 29.09.15 zu entsprechen, eine Einspurigkeit des Fahrbahnquerschnittes zu prüfen.

Nach Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Düren wurde jedoch eine Mindestfahrbahnbreite von 5,30 m vorgeschrieben. Eine Einspurigkeit der Fahrbahn ist in keinem Fall förderfähig.

Die Spekulation, durch Wahl einer teuereren förderungsfähigen Lösung Geld zu sparen, fand in der Sitzung am 29.09.15 nicht statt.

Der Beschlusslautete:
"Nach einem umfassenden Vortrag von Herrn Dipl.-Ing. Cornelissen zu den unterschiedlichen Varianten der Brückensanierung beschließt der Ausschuss, dass

1. dieser TOP vertagt wird,

2. die Variante IV mit den Grundstückskosten und

3. die Lösung für eine einspurige Brücke kostenmäßig darzustellen ist."

Die Förderungsfähigkeit wurde erst in der Sitzung am 12.11.15 vom Ingenieur als Argument eingebracht.

Ob der Beschluss des Ausschusses bei der Umsetzung in einen Auftrag an den Ingenieur von der Verwaltung verändert wurde, ist mir nicht bekannt.

Die Kosten der Variante V wurde in der Sitzung vom Unterzeichner mit 1.050.000 € beziffert und in der Präsentation aufgeführt.

In der Sitzungsunterlage (Seite 7), die zu Sitzungsbeginn vorlag, sind die Kosten mit940.546,90€ beziffert.

1.050.000€ tauchten erst im mündlichen Vortrag und in der Präsentation (Seite 20) auf.

Ihre Nachfrage nach den Kosten war gegenüber Ihrer Darstellung keineswegs für den Vortragenden irritierend, es wurde Ihnen mitgeteilt, dass Ihnen die detaillierte Kostenschätzung umgehend nachgereicht werden könne.

Bei einem Vortragenden, der zunächst in seinen Unterlagen blättert und dann nachträgliche Klärung zusagt, habe ich persönlich den – sicherlich subjektiven – Eindruck, er sei irritiert.

Diese liegt selbstverständlich der Verwaltung vor und ist gegenüber Ihrer Darstellung durchaus erklärbar. Die Kosten der beiden Varianten IV und V sind aufgrund der Unterschiedlichkeit der Bauwerksabmessungen ebenfalls unterschiedlich.

Auch wenn die Kostenschätzunngder Verwaltung vorliegt:Mir ist sie bisher nicht "umgehend nachgereicht" worden.

Da ich sie nicht kenne, habe ich ihre Erklärbarkeit auch nicht bezweifelt.

Wir bitten dies in Ihrer eingangs erwähnten Darstellung des Sitzungsverlaufs zu korrigieren."

Warum auch nicht?

Das ist durch Wiedergabe des gesamten Textes erfolgt.

Erwin Fritsch, 02.12.15

Kletterwald Rursee

Die Vertreterin der "GRÜNER SALAMANDER GmbH" die in Eschauel einen Kletterwald betreiben will war zur Sitzung eingeladen und durfte ihr Konzept darstellen. Einstimmig wurde beschlossen, das Planungsbüro mit der Erarbeitung einer Flächennutzungsplanänderung zu beauftragen (Die Kosten trägt die GmbH). Die Vertreterin der GmbH war entsprechend erfreut, sie hatte die erste (aber auch leichteste) Klippe überwunden. Schwieriger dürfte es bei der Artenschutzprüfung und den möglichen Einwänden der Naturschutzverbäne werden.


Windkraft Zülpich



Nachdem die Verwaltung weder Bürger noch Einwohner über die Offenlegung des Zülpicher Flächennutzungsplanänderung informiert hatte, hätten wir eine Sondersitzung des Ausschusses am 28.07.15 beantragt, um in einer deutlichen Stellungnahme die Nideggener Interessen wahrzunehmen.

Das Problem ist vom Tisch:
Nach Durchführung der Offenlage wird die o.g. Zone westlich von Füssenich aufgrund der eingegangenen Anregungen der Deutschen Flugsicherung wieder aus der Flächennutzungsplanänderung herausgenommen, da durch die anstehende Verschiebung der Drehfunkfeueranlage in Nörvenich die Zone wieder innerhalb des 15 km – Radius liegt und die Störungen durch die bisher im Anlagenschutzbereich von 15 km existierenden 50 WEA so hoch sind, dass keine weiteren Anlagen als zulässig eingestuft werden.
(Stadt Zülpich Beschlussvorlage Vorlagen-Nr.: 87/2015)

Die Firma Energiekontor hatte die listige Idee, das von der DFS gepachtete Grundstück mit dem Standort der Anlage aufzukaufen und den Pachtvertrag zu kündigen. Durch den neuen Standort am Flugplatz Nörvenich kann sie sich weitere Planungen für die Zone 11 ersparen.

Da die Verwaltung den Ausschuss nicht informierte, übernahm ich das.


Bauantrag Gödersheim

In der Ausschusssitzung am17.07.14 wollten wir die Rücknahme des von der Verwaltung ohne Beteiligung des Ausschusses erteilten Einvernehmens zum Bauantrag erreichen, weil wir eine Baugenehmigung für rechtswidrig hielten.
Es ging um die Frage, ob es sich um den Antrag eines nach dem Baugesetzbuch "privilegierten" Landwirt handelt. Herr Müllejans (SPD) hatte damals heftig argumentiert, dass wir zu dieser Prüfung gar nicht berechtigt seien. Das habe der Kreis bereits geprüft.
Einzelheiten finden Sie auf dieser Web-Seite und bei den Unabhängigen unter "Heftige Anschuldigungen von MfN im Bauausschuss".

Ich konnte nun bekannt geben:
Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage stellt der Petitionsausschuss fest, dass das in Rede stehende Vorhaben weder nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs privilegiert noch als sonstiges Vorhaben zulässig ist. Es liegen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der erteilten Baugenehmigung zur Einrichtung einer landwirtschaftlichen Betriebsstelle mit Betriebsleiterwohnung und Altenteiler vor.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss der Landesregierung (Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - MBWSV) der unteren Bauaufsichtsbehörde aufzugeben, die Rücknahme der Baugenehmigung zu prüfen. Außerdem bittet er das MBWSV, ihn über den Fortgang der Angelegenheit zu berichten.
(Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen - I.3/16-P-2015-10898-00 v. 30.09.15)

Mein Hinweis an Herrn Müllejans, dass wir nach unserer Auffassung verpflichtet sind zu möglichen Rechtswidrigkeiten anderer Stellung zu nehmen, führte zu einer seltenen Reaktion: Er schwieg!


Brückensanierung Wollersheim

Dieses Projekt (Brücke bei der Ölmühle Gödersheim) hat eine längere Beratungsfolge,bei der es schrittweise billiger wurde, im Ausschuss hinter sich:
Aus dem Projekt (Sanierung der Brücke) war ein Projektchen (Wiederaufbau der seitlichen Begrenzung) geworden. Das gefiel dem Bauamtsleiter nicht.
Der Beschluss vom 31.03.15, esfür 10.000 € zu realisieren, wurde nicht umgesetzt. Auf meine Nachfrage sagte der Bürgermeister nun die Umsetzung zu.


Erwin Fritsch, 14.11.13


03.11.15 Haupt- und Finanzausschuss

Haushaltsberatungen

Den Sitzungskalender hat Herr Schmunkamp von seiner Vorgängerin "geerbt".
Vorgesehen war:
Wir werden, wenn überhaupt, im HH-Entwurf nur kleinere Änderungen vornehmen können. Mehr lässt das Stärkungspaktgesetz nicht zu. Wir wollen aber wenigstens wissen, worüber wir abstimmen sollen.

Ein Anruf beim Bürgermeister genügte

Am Vormittag des 27.10.15 hatte ich den Bürgermeister angerufen und vorgeschlagen, die 2. HuF-Sitzung und die 2. Ratssitzung um jeweils eine Woche zu verschieben. In der Ratssitzung gab er dann bekannt, dass der Kämmerer sich bei der BezReg um eine 3-tägige Terminverschiebung für die HH-Vorlage bemüht. In der 1. Sitzung des HuF gab er dann bekannt, dass die BezReg zugestimmt hat.
Die beiden Folge-Sitzungen werden verschoben:
Das ging ohne formalen Beschluss, sondern mit einvernehmlichem Nicken der Beteiligten.
Diese Sitzungsverlegungen ein ganz normaler Vorgang? Sollte man meinen, aber mit Bürgermeisterin Göckermeyer undenkbar!

Der HH-Entwurf

Entscheidend (wegen des Stärkungspaktgesetzes) ist, dass 2016 und in den Folgejahren kein Defizit entsteht und der sowieso überhöhte Steuersatz von 825 Punkten nicht weiter ansteigt.
Der anwesende WDR-Mitarbeiter berichtete in der Lokalzeit brav, dass das so kommt, wenn nichts "Unvorhergesehenes" eintritt. Wer dem Kämmerer genau zuhörte, erkannte wie wahrscheinlich das ist.

Gebührensatzungen

Das Kommunalabgabengesetz verlangt, dass die Gebührenerträge kostendeckend sein sollen. Es läßt aber eine Frist von 4 Jahren zu, um Unter- oder Überdeckungen auszugleichen. Dadurch kann ein ständiges Auf und Ab verhindert werden. in der Sitzung sollten die erforderlichen Satzungsänderungen beschlossen werden.
Es kam anders:
Über die Satzungen wird nun am 24.11.15 beschlossen.

Nutzung Lehrschwimmbecken Schmidt

Die Schließung des LSB wurde vom Steuerkommissar mit dem Sanierungsplan 2013 beschlossen. Die Bürgermeisterin konnte und wollte mir die Frage, was aus dem LSB werden sollte, nicht beantworten. Die angebliche Einsparung, die im Sanierungsplan festgeschrieben wurde, hatte ich schon damals "Luftnummer" genannt: Die Zahl war aus der Luft gegriffen.

Am 03.02.15 kam die SPD auf die Idee, vom Rat die Genehmigung zur Gründung eines Trägervereins für das LSB zu fordern. Ein unsinniger Antrag. Immerhin sprach plötzlich auch Herr Müllejans von der "Luftnummer" bevor er den Antrag zurückzog (Einzelheiten)

Am 23.06.15 hatte Frau Käppler aus Schmidt den Umbau und die anschließende Nutzung des LSB für Zumba-Kurse beantragt..
Sie wollte dazu eigenes Geld (25.000 €) einsetzen und war mit einer Nutzungsdauer von max. 10 Jahren einverstanden.
Der Rat beschloss:
"Die Verwaltung wird beauftragt die Verhandlungen zum Umbau des Schwimmbades mit Frau Käppler aufzunehmen. In den Verhandlungen soll eine Vertragslaufzeit von maximal 10 Jahren vorgesehen werden. Der Vertrag ist lediglich mit einem Vertragspartner abzuschließen."

Das wäre für die Stadt der Idealfall gewesen. Das volle Risiko wäre bei Frau Käppler gelegen. Die Stadt hätte keinerlei Kosten tragen müssen.

In der Ratssitzung am 01.09.15 lag ein fertiger Vertragsentwurf Käppler-Nideggen vor. Wir hättem ihn genehmigen können.Es kam aber anders.

Die "Schmidt-Fraktion" war tätig geworden:
Nun warFrau Käppler überzeugt worden, dass sie nur mit dem TuS zusammen tätig werden wollte. Der TuS wollte aber kein Geld investieren, sondern spekulierte auf die Nutzung der Sportpauschale. Mit dem Stadtsportverband, der das Recht hat Vorschläge zur Nutzung dieser Gelder an den Rat zu richten, hatte man aber noch nicht gesprochen.
Der Rat beschloss:
"Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Stadtsportverband, dem TUS Schmidt und Frau Valencia Käppler ein Finanzierungsmodell für die erforderlichen Umbaumaßnahmen sowie ein Nutzungsmodell für die Räumlichkeiten abzustimmen."

In der Ausschusssitzung lag nun eine Vorlage vor, die als Entscheidungsgrundlage völlig untauglich war:
Ich erinnerte Herrn Schmunkamp an seine Aussagen zur "Entscheidungsreife" von Vorlagen aus dem Wahlkampf. Nach ein paar Tagen im Amt war er aber an dieser Vorlage noch nicht schuld.

Die Entscheidung wurde in die nächste Sitzung vertagt. Bis dahin ist die Folgekostenfrage zu klären und ein konkreter Vertragsentwurf vorzulegen.
Wir werden nicht zustimmen, wenn die Betriebskosten

Sportpauschale

Die Stadt erhält jährlich 40.000 € als Sportpauschale. Der Erlaß des MIK (Innenministerium) legt fest, wofür sie genutzt werden darf. Eine Zeitspanne, in der das Geld zweckgebunden ausgegeben werden muss, gibt es nicht. Auch in den Vorjahren wurde das zweckgebundene Geld sonicht komplett ausgegeben. Bis Jahresende 2015 werden 165.938,97 € "angespart" sein.
"Angespart" bedeutet aber nicht, dass es real verfügbar ist. Würden wir in 2015 die "angesparte" Summme ausgeben, müsste der Kämmerer in gleicher Höhe den Kredit der Stadt erhöhen.
Bisher war es guter und bewährter Brauch dem Vorschlag des Stadtsportverbandes zur Verwendung zu folgen. Das setzt aber voraus, dass er sparsam und vernünftig mit städtischen Geld umgeht.

Diesmal werden wir die vorgeschlagenen Ausgaben nicht durchwinken:
Kühlschrank, Getränketruhe und Spülmaschine

Erwin Fritsch, 05.11.15

Zusatz zum Gebührendienst

Unmittelbar nach der Sitzung hatte ich meine Notizen mit einem Ratskollegen verglichen, um korrekt berichten zu können. Danach hatte ich in o.a. Abschitt zum Gebührendienst geschriieben:
Winterdienst
Wir beantragten:
Neue Vorlagemit den Alternativen Ausgleich in einem und in zwei Jahren und mit Aufschlüsselung der Personalkosten ähnlich wie in der Niederschrift der HuF-Sitzung 18.11.2014 (aber in lesbarer Tabellenform). Die Personalkosten Verwaltung sind dabei aufzuschlüsseln in Arbeits- und Bereitschaftszeiten.
Angenommen.

Die Dürener Zeitung berichtete zu diesem Thema:
"Wie entwickeln sich die Gebühren?
Nideggen. Die Frage welche Gebühren auf die Bürger zukommen, hat den Haupt- und Finanzausschuss beschäftigt. Beim Thema Wasser wurde die Frage sogar beantwortet: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, die Grundgebühr beim Schmutzwasser unverändert zu belassen. Die Verbrauchsgebühr soll von 3,64 auf 3,61 € sinken, die Grundgebühr beim Niederschlagswasser von 25 auf 26 pro Quadratmeter steigen, die Verbrauchsgebühr von 80 auf 84 Cent.
Die Kalkulationen der Friedhofsgebühren, der Gebühren für den Winterdienst und die Abfallgebühren werden noch ergänzt. So soll beispielsweise bei den Friedhofsgebühren der Verlust rechnerisch auf drei Jahre verteilt werden. Auch hatte die MFN-Fraktion noch Fragen zu Personalkosten. (sj)"
(DZ 05.11.15)

Gemäß der am 07.11.15 erhaltenen Niederschrift wurden die Winterdienstgebühren doch beschlossen!

Irren ist menschlich.

Erwin Fritsch, 08.11.15


27.10.15 Ratssitzung

Schmunkamps 1. Ratssitzung

Wir sind nicht unzufrieden mit dem Wahlausgang. Entscheidend ist:
Bereits vor der 1. Ratssitzung begann Herr Schmunkamp mit einem vernünftigen Umgang mit den Fraktionen. Im Gespräch mit unserer Fraktion war er gut vorbereitet, hatte klare Vorstellungen über mögliche Änderungen und war offen für Anregungen. Auch in anderen Fraktionen wird er genau so vorgegangen sein.

Sofort nach seiner Amtseinführung zeigte er, dass er willens und fähig ist, Sitzungen fair und sachlich zu leiten. Schön wäre es, wenn dies zumindest ein wenig auf die Ratsmitglieder abfärben würde.
Fast alle Beschlüsse wurden diesmal einstimmig gefasst. Das war aber nicht Herrn Schmunkamps Ausstrahlung zu verdanken. Es lag an den Tagesordnungspunkten, die kaum Anlass zu Kontroversen gaben.

Neue Peinlichkeiten der CDU

Traditionell steht der stärksten Fraktion das Vorschlagsrecht für den 1. stellvertretenden Bürgermeister, der zweitstärksten für den 2. stellvertretenden Bürgermeister zu. Dazu führen die Fraktionsvorsitzenden rechtzeitig vorher Abstimmungsgespräche. 2014 hatte dies noch funktioniert.

Bei der Wahl des 1. stellvertretenden Bürgermeisters als Nachfolger für Frau Esser funktionierte es nicht.

Die CDU leistete sich 4 Peinlichkeiten:
Stets findet Überraschung statt.
Da, wo man's nicht erwartet hat!

(Wilhelm Busch)


Erwin Fritsch, 29.10.15


Wahlergebnis 27.09.15


Wir danken allen Wählern, denen das Bürgermeisteramt zwei Wahlgänge wert war.

Wir danken Peter Hüvelmann für seine Bereitschaft zur Kandidatur in Nideggen und sein persönliches Engagement im Wahlkampf.

Wir gratulieren Marco Schmunkamp.
Er hat ein deutliches Mandat der Wähler für seine Ziele erhalten.


27.09.15, Heinz Esser
1. Vorsitzender der
Wählergruppe Menschen für Nideggen


Stichwahl am 27.09.15



Kein Kandidat erhielt am 13.09.15 mehr als 50 % der gültigen Stimmen.
Deshalb findet am 27.09.15 die Stichwahlstatt.

Sie haben die Wahl zwischen
Marco Schmunkamp
,
der nach seiner Umschulung vom ehemaligen Zeitsoldaten zum Verwaltungsbeamten knapp 3 Jahre praktische Erfahrung als Sachgebietsleiter hat, und in dieser Funktion bereits gezeigt hat, wie sehr er den richtigen Umgang mit den Bürgern noch lernen muss,
und Peter Hüvelmann,
einem erfahrenen Verwaltungsmann, der seinen Beruf von der Pike auf gelernt hat, und als Fachbereichsleiter und Allgemeiner Vertreter des Vettweißer Bürgermeister erlebt und gelernt hat, wie der faire Umgang mit allen Parteien und den Bürgern zu einvernehmlichen Ratsbeschlüssen führt, die die Interessen aller Bürger berücksichtigen.

Wählen Sie Peter Hüvelmann!

Die Wahlbeteiligung lag im 1. Wahlgang bereits bei nur 54 %. Bei einer Stichwahl liegt sie erfahrungsgemäß noch niedriger.

Lassen Sie nicht zu, dass eine Minderheit entscheidet, wer Bürgermeister wird!
Wählen Sie am 27.09.15!


13.09.15, Heinz Esser
1. Vorsitzender der
Wählergruppe Menschen für Nideggen


28.07.15 Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss


2014 hatten die Stadt Nideggen und einzelne Bürger im Rahmen der "Frühzeitigen Beteiligung" die Möglichkeit, ihre Einsprüche gegen die Zülpicher Pläne geltend zu machen. Damals war Nideggen vor allem durch zwei zwischen Langendorf und Wollersheim geplante Zonen betroffen. Entsprechend zahlreiche Bürger, vorwiegend aus Wollersheim, meldeten ihren Widerspruch an. Wir hatten damals die von der Verwaltung vorgeschlagene Stellungnahme der Stadt deutlich verschärft.

Inzwischen ist die Zülpicher Planung fortgeschritten. Die Zonen zwischen Langendorf und Wollersheim (und etliche andere) wurden gestrichen. Neu aufgenommen wurde die Zone 11 zwischen Embken und Füssenich. Nun fand die "Offenlegung" der aktuellen Planung statt. Das ist die letzte Möglichkeit für Bürger und öffentliche Institutionen Einspruch einzulegen, bevor der Zülpicher Rat die Planung beschließt. Die Frist endete am 10.07.15.In der Nideggener Verwaltung wurde diese Frist offensichtlich "verschlafen". Kurz vor Fristablauf wurde die Verwaltung durch eine MFN-E-Mail geweckt. Es kam zu einer Fristverlängerung und einer von uns beantragten Sondersitzung. Einzelheiten dazu finden Sie in unserem Antrag.

Zur Sitzung legte die Verwaltung einen Entwurf einer Stellungnahme vor. So richtig anfreuden konnten wir uns damit nicht.
Einige Beispiele:
Verwaltungsvorschlag Anmerkung
Stadt Zülpich
Der Bürgermeister
Markt 21
53909 Zülpich
...
Sehr geehrter Herr Mohr,
Eine etwas ungewöhnliche Adressierung.

Die Stadt Nideggen geht davon aus, dass die Flächen im FNP mit der Bezeichnung Nr. 3, Nr. 6, Nr. 7 und Nr. 8 nicht mehr Gegenstand des Verfahrens sind, da sie als sehr ungünstig einzustufen sind und eine deutlich ungünstigere Gesamtbewertung als dieanderen Flächen haben. Wer das schreibt, signalisiert: "Ich hatte keine Lust bis zur Seite 53 weiter zu lesen"
Dort steht:
verbleiben für die Darstellung von Konzentrations- zonen für Windenergienutzung folgende Flächen:
Fläche Nr. 1 östlich Enzen an der Stadtgrenze
Fläche Nr. 11 westlich Füssenich an der Stadtgrenze
Fläche Nr. 12 Östlich Wichterich an der Stadtgrenze
Die artenschutzrechtlichen Belange wurden bisher nur in Bezug auf den BPL G2 untersucht. Die vorliegende Artenschutzprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die unter Berücksichtigung der Schutz und
Vermeidungsmaßnahmen und Maßnahmen zum vorsorglichen Artenschutz eine Zulässigkeit des Planvorhabens in Sinne des Artenschutzes gegeben sei.
...
Für den BPL G1 sind entsprechende Untersuchungen im Zuge des weiteren Verfahrens notwendig.
Dieser Text würde in Zülpich völliges Unverständnis auslösen. Dort gibt es diese Bebauungspläne G1 und G2 nicht. Die gibt es in Kreuzau!

Der Text wurde aus einem Entwurf einer Nideggener Stellungnahme an Kreuzau vom 26.08.14 kopiert.
Ich bitte darum, auch im weiteren Verfahren die von den Planungsvorhaben betroffenen Bürgerinnen und Bürger in den jeweiligen Ortsteilen der Stadt Nideggen umfassend zu informieren und diesen die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Einwendungen, Anregungen und Hinweise zu den Planvorhaben in geeigneter Weise vorzutragen. Das ist nun wirklich nicht Aufgabe der Zülpicher Verwaltung. Das gehört zu den Informationspflichten unserer Bürgermeisterin.

Ich hatte deshalb eine andere Stellungnahme entworfen. In unserer Fraktionssitzung wurde sie besprochen undergänzt und dann in der Sitzung vorgelegt,
Unseren Entwurf finden Sie hier.
Unser Antrag lautete dann:

Der Ausschuss beschließt:
  1. Der Entwurf der Stellungnahme der MFN-Fraktion wird gebilligt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, ihn der Stadt Zülpich zuzustellen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausfertigung zusätzlich dem Landrat des Kreises
    Euskirchen, mit der Bitte um Kenntnisnahme der Ziffern 4.a und 4.b, zuzustellen.
Der Antrag wurde mehrheitlich mit den Stimmen von CDU und MFN angenommen (Ein FDP-Vertreter war diesmal nicht anwesend).

Erwin Fritsch,29.07.15


23.06.15 Ratssitzung

Förderschulzweckverband

Nach dem erfolglosen Auftritt des Landrates in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 09.06.15 hatte die Verwaltung dem Auftrag: "Klärung der noch offenen Fragen bis zur Ratssitzung damit dann - möglichst in Kenntnis aller Fakten - beraten und ggf. beschlossen werden kann." Bis zur Ratssitzung waren wir wenig schlauer geworden. Der Kämmerer war bei der Kämmerei des Kreises und blieb bei seiner Feststellung, die vorliegenden Zahlen sind noch immer nicht belastbar. Die schriftliche Anfrage nach der Beschulungspflicht des Kreises wurde soumfangreich wie ausweichend beantwortet. Damit wurde nun allen klar, dass ein Beitritt zu dem Verband für Nideggen nicht in Frage kommt. Er dient nicht der "Solidarität der kommunalen Familie" (Landrat-Dauer-Floskel), sondern der Finanzierung fremder Schulgebäude.
Die Verwaltung hatte einen Beschlussvorschlag vorgelegt, dem wir einen besseren - eindeutigeren - gegenüberstellten:
MFN-Antrag:

Der Rat der Stadt Nideggen beauftragt
die Verwaltung dem Förderschulzweckverband i.G. zur Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung sowie geistige Entwicklung den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung anzubieten.
Verwaltungsvorschlag:
  1. Der Rat der Stadt Nideggen beschließt die Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung sowie geistige Entwicklung im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sicherzustellen.
  2. Der Rat der Stadt Nideggen stellt einen späteren Beitritt zum Förderschulzweckverband nach abschließender Klärung der finanziellen Rahmenbedingungen in Aussicht.
Der entscheidende Unterschied: "anzubieten", statt "sicherzustellen". Wir bieten eine Vereinbarung an, aber nicht zu jedem Preis. Der Landrat hatte schließlich damit gedroht, dass so eine Vereibarung teurer werden könnte. Das werden wir nicht akzeptieren.
Unser Antrag wurde, bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung, angenommen.

Frau Göckemeyer wollte unbedingt noch Ziff. 2 ihres Vorschlags retten: "Der Rat der Stadt Nideggen stellt einen späteren Beitritt zum Förderschulzweckverband nach abschließender Klärung der finanziellen Rahmenbedingungen in Aussicht.". Eine überflüssige Floskel, die keine Mehrheit fand.
Frau Zentis wollte eine weitere Ergänzung: "Die Stadt Nideggen ist bestrebt Schülerinnen und Schüler mit allen Förderschwerpunkten in Nideggen zu beschulen." Eine noch überflüssigere Floskel, die auch keine Mehrheit fand.

Wie geht es weiter?
Und wenn wir uns doch geirrt haben?

Windkraft

Windkraft Hürtgenwald
Im Bauausschuss hatte der Kämmerer, Herr Dederichs, keinen Entwurf einer Stellungnahme vorgelegt ("Was soll ich denn schreiben?"). Er bekam einen klaren Auftrag.
Nun hatte er einen ordentlichen Entwurf vorgelegt. Er hatte sich nur einen Patzer erlaubt, als er Frau Göckemeyers Wording übernahm:
"Abschließend darf ich darauf hinweisen, dass der Rat der Stadt Nideggen aus den vorgenannten Gründen das Verfahren zur Ausweisung weiterer Konzentrationszonen für die Windenergienutzung im Stadtgebiet Nideggen einstweilen eingestellt hat.". Das wollten wir nicht durchgehen lassen. "Einstweilen" wurde gestrichen, die geänderte Stellungnahme gebilligt.

Windkraft Kreuzau
Am 26.08.14 hatte der Rat mit CDU-MFN-FDP-Mehrheit eine deutliche Stellungnahme zu den Kreuzauer Plänen abgegeben. Sie endete:
"Der Rat der Stadt Nideggen wird alle politischen und rechtlichen Mittel prüfen und nutzen, um den Bau dieser Anlagen zu verzögern und möglichst zu verhindern."
Da es absehbar war, dass der Kreuzauer Rat 2 Tage später die Flächennutzungsplanänderung (FNP) beschließen wird, galt es nun dies umzusetzen.
Gemeinsam mit der CDU stellten wir den Antrag:
  1. Falls der Rat der Gemeinde Kreuzau erwartungsgemäß die FNP-Änderung Windkraft beschließt, beauftragt der Rat RA Brauns, zum Festpreis gem. Angebot, mit der Vertretung der Nideggener Interessen gegenüber der BezReg, mit dem Ziel die unveränderte Genehmigung der FNP-Änderung zu verhindern oder zumindest zu verzögern.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt RA Brauns die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
  3. Den Fraktionen ist der gesamte Schriftverkehr mit RA Brauns unverzüglich zur Kenntnis zu geben.
Das entsprechende Angebot des, auf Windkraft-Verhinderungs-Prozesse spezialisierten, Rechtsanwaltes über 6.330,80 € (Festpreis) hatte ich vorgelegt.
Dass CDU, MFN und FDP zustimmen werden, war klar. Der Antrag wurde angenommen.
Zuerst mussten wir uns geduldig einige Unsinnigkeiten anhören:
Der Antrag wurde angenommen.
Für den Antrag stimmten: Edith Esser,Fischer, Grassmann, Hubert Müller, Nießen, Pastern, van Londen (CDU), Heinz Esser, Eveline Eßer, Hönscheid, Floßdorf, Meisenberg, Fritsch (MFN), Hensch, Obladen (FDP).
Dagegen: Cornely, Heidbüchel, Keß (SPD), Hans Gert Müller, Zentis (Grüne), Göckemeyer.
Enthaltung: Dirk Hurtz, Klöcker (Unabhängige), Müllejans (SPD).
Die grün-unabhängige Protest-Albernheit (maulend die Abstimmung verweigern) blieb den zahlreichen Zuschauern erspart.


Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung

Wir hatten erneut die Änderung beantragt.
Dem Antrag hatten wir 2 Punkte vorangestellt, die CDU und FDP hätten nachdenklich machen könnten:
  1. Eine moderne, dienstleistungsorientierte und bürgernahe Verwaltung gehört zu den Forderungen, die auch wir stellen. Jede unnötige Einmischung in den Verantwortungsbereich der Bürger stellt falsch verstandene Bürgernähe dar.
  2. Der Verzicht auf Regelungen, die den mündigen Bürgern unnötig bevormunden, gehört zu den Kerngedanken liberalen Politikverständnisses und ist auch unser Anliegen.
Mit 1. war die CDU gemeint. Bürgernahe Verwaltung gehört zu den Zielen des CDU-Kandidaten Peter Hüvelmann. Wir haben ihn nach genau diesem Beispiel gefragt. Er hält unsere Haltung für richtig. Die CDU wusste das und stimmte trotzdem dagegen.
Mit 2. war die FDP gemeint. Ich erinnerte Herrn Hensch ausdrücklich an die schwungvolle Rede des Herrn Lindner auf dem FDP-Parteitag. Auch das half nichts.
5 Jahre lang hinter Göckemeyer hinterher zotteln kann man eben nicht so leicht abschütteln. Nur MFN stimmte für den Antrag. Damit war er abgelehnt.

Manche Leute braucht man nicht zu parodieren. Es genügt, dass man sie zitiert.
(Robert Neumann)


Erwin Fritsch, 28.06.15


09.06.15 Haupt- und Finanzausschuss

Hoher Besuch: Der Landrat in Nideggen

Wenn der Landrat sich zu einer Visite eines Kleinstadt-Rates oder -Ausschussesherablässt, läuft das routinemäßig so ab:
So sollte es auch diesmal sein. Der Plan war wohl:
Es lief ein klein wenig anders ab:

Förderschulzweckverband: Zwischenstand

"Alle Kommunen außer Nideggen haben bereits den Beitritt beschlossen":
Die Kosten:
Möglichkeit einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
Beschulungspflicht:



Erwin Fritsch, 10.06.15


Schuldenstand Ende 2014


Gebietskörperschaft Kredite, Kassenkredite und Wertpapierschulden 31.12.14
insgesamt im Kernhaushalt der Eigenbetriebe
und Krankenhäuser
ohne eigene Rechtspersönlichkeit
zusammen darunter
Kassenkredite Investitionskredite
in
1.000 €
in € je Einwohner in
1.000 €
in € je Einwohner in
1.000 €
in € je Einwohner in
1.000 €
in € je Einwohner in
1 000 €
in € je Einwohner
Heimbach 21.797 5.043 18.482 4.276 17.700 4.095 782 181 3.315 767
Jülich 155.783 4.853 155.783 4.853 81.900 2.551 73.883 2.302 0 0
NRW 3.524
Linnich 42.636 3.464 42.636 3.464 28.500 2.315 14.136 1.148 0 0
Düren 235.466 2.648 177.974 2.001 131.000 1.473 46.974 528 57.492 646
Hürtgenwald 22.066 2.579 22.066 2.579 18.600 2.174 3.466 405 0 0
Aldenhoven 30.124 2.213 30.124 2.213 19.017 1.397 11.107 816 0 0
Langerwehe 29.264 2.173 29.264 2.173 22.150 1.645 7.114 528 0 0
Nideggen 20.397 2.100 20.397 2.100 14.750 1.518 5.647 581 0 0
Kreuzau 34.221 1.995 34.221 1.995 25.450 1.484 8.771 511 0 0
Inden 13.675 1.930 13.675 1.930 10.000 1.411 3.675 519 0 0
Titz 13.921 1.697 12.486 1.522 8.100 987 4.386 535 1.435 175
Nörvenich 16.617 1.614 16.617 1.614 8.900 865 7.717 750 0 0
Vettweiß 8.711 969 8.711 969 5.500 612 3.211 357 0 0
Merzenich 4.535 459 4.535 459 0 0 4.535 459 0 0
Kreis Düren 80.174 310 80.174 310 22.735 88 57.438 222 0 0
Niederzier
Quelle: IT NRW (http://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2015/pdf/137_15.pdf)


Städte- und Gemeindebund NRW warnt vor der Notwendigkeit extremer Grundsteuererhöhung zur Konsolidierung der Haushalte
Die heute von IT NRW veröffentlichten Zahlen zum Schuldenstand der NRW-Kommunen machen deutlich, dass zur Sanierung der Kommunalfinanzen langfristige Anstrengungen von Bund und Land notwendig sind. "Der Rückgang der Kredite für Investitionen bei explosionsartigem Ansteigen der Kassenkredite innerhalb von zehn Jahren ist alarmierend", betonte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.
Die Investitionsschwäche der Kommunen müsse dringend, nachhaltig und dauerhaft beseitigt werden. Noch zu Beginn der 1990er-Jahre investierten die Kommunen mehr als Bund und Länder zusammengenommen. "Heute haben sie nur noch einen Anteil von 30 Prozent an den öffentlichen Investitionen", legte Schneider dar.
Gleichzeitig stoße der Versuch, über Erhöhung der Grundsteuer die Einnahmen zu erhöhen, an die Grenzen der Akzeptanz. Bei den 359 StGB NRW-Mitgliedskommunen gebe es in diesem Jahr bereits einen kräftigen Anstieg der durchschnittlichen Hebesätze um 31 Punkte auf 484 Prozentpunkte. In einigen Städten rufe dies massiven Protest der Bürgerschaft hervor - bis hin zu Rücktrittsforderungen an das direkt gewählte Stadtoberhaupt. "Wir können die Steuersätze nicht beliebig erhöhen, ohne den sozialen Frieden zu gefährden", warnte Schneider.
Um diesen verhängnisvollen Trend umzukehren, müssten Städte und Gemeinden ab sofort auf Dauer spürbar entlastet respektive finanziell besser ausgestattet werden. "Der Stärkungspakt Stadtfinanzen ist dazu ein erster Schritt in die richtige Richtung", erklärte Schneider. Jedoch bestehe die Gefahr, dass die Stärkungspaktkommunen wegen der zusätzlichen Lasten aus der Flüchtlingsbetreuung ihren Haushalt nicht ausgleichen können - trotz massiver Sparanstrengungen. "Bei der Flüchtlingsbetreuung und im gesamten Sozialbereich muss der Bund endlich seine gesamtstaatliche Verantwortung anerkennen und einen angemessenen Anteil zur Finanzierung beisteuern", so Schneider abschließend.
Quelle: StGB NRW-Pressemitteilung 21/2015 - 03.06.2015 (http://www.kommunen-in-nrw.de/index.php?id=166&np_stgb%5Bdocument%5D=23471&no_cache=1)



05.05.15 Ratssitzung (Fortsetzung der Sitzung vom 28.04.15)

Welche Aufgaben hat der Stadtrat?

Die Gemeindeordnung NRW regelt das eindeutig:
:§ 40 Träger der Gemeindeverwaltung
(1) Die Verwaltung der Gemeinde wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt.
(2) Die Bürgerschaft wird durch den Rat und den Bürgermeister vertreten. Der Rat besteht aus den gewählten Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister (Mitglied kraft Gesetzes). Die Vertretung und Repräsentation des Rates obliegt dem Bürgermeister (in kreisfreien Städten: Oberbürgermeister). Den Vorsitz im Rat führt der Bürgermeister.
§ 40 Träger der Gemeindeverwaltung
(1) Die Verwaltung der Gemeinde wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt.
(2) Die Bürgerschaft wird durch den Rat und den Bürgermeister vertreten. Der Rat besteht aus den gewählten Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister (Mitglied kraft Gesetzes). Die Vertretung und Repräsentation des Rates obliegt dem Bürgermeister (in kreisfreien Städten: Oberbürgermeister). Den Vorsitz im Rat führt der Bürgermeister.
§ 55 Kontrolle der Verwaltung
(1) Der Rat ist durch den Bürgermeister über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zu unterrichten. Der Bürgermeister ist verpflichtet, einem Ratsmitglied auf Verlangen Auskunft zu erteilen oder zu einem Tagesordnungspunkt Stellung zu nehmen. In Angelegenheiten einer Bezirksvertretung ist dessen Mitglied in gleicher Weise berechtigt und der Bürgermeister verpflichtet. ...
(3) Der Rat überwacht die Durchführung seiner Beschlüsse und der Beschlüsse der Bezirksvertretungen und Ausschüsse sowie den Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten. Zu diesem Zweck kann der Rat mit der Mehrheit der Ratsmitglieder vom Bürgermeister Einsicht in die Akten durch einen von ihm bestimmten Ausschuss oder einzelne von ihm beauftragte Mitglieder verlangen.

Dumm nur, dass in Nideggen die meisten Ratsmitglieder diese Bestimmungen gar nicht kennen. Das führt dazu, dass sie sich regelmäßig mit kleinlichen Streitereien zwischen den Fraktionen beschäftigen und beleidigt reagieren, wenn sie aufgefordert werden, sich ihrer Aufgabe zu stellen. Ein gutes Beispiel dafür lieferte diesmal die SPD mit ihrem unsinnigen Antrag, eine Resolution zum "Eckpunktepapier Strommarkt" des BMWi durch den Rat zu beschliessen..Über den Inhalt der Resolution kann man unterschiedlicher Meinung sein.
Unsinnig war der Antrag aber, weil
Der Städte- und Gemeindebund hatte dazu eine eindeutige Stellungnahme abgegeben:

Zuständigkeit des Rates bezüglich der Freihandelsabkommen
Wegen zahlreicher Anfragen bezüglich der Beschlusskompetenz des Rates im Zusammenhang mit der Ablehnung
der Freihandelsabkommen TTIP und CETA weist die StGB NRW-Geschäftsstelle darauf hin, dass sich der Rat
nach Auffassung der Geschäftsstelle weder mit entsprechenden Anträgen von Fraktionen zur Tagesordnung
gemäß § 48 Abs. 1 Satz 2 GO noch mit diesbezüglichen Anregungen gemäß § 24 GO inhaltlich befassen kann.
Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 GO ist der Rat für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig,
soweit die Gemeindeordnung nichts anderes bestimmt. Anders als der Bundestag oder der Landtag ist der
Rat kein Parlament, sondern Teil der Verwaltung. Seine Zuständigkeit ist begrenzt auf alle Angelegenheiten
der Gemeindeverwaltung. Sie findet dort ihre Grenzen, wo die Zuständigkeit bei einer anderen staatlichen
Ebene wie dem Land, dem Bund bzw. der europäischen Union liegt.
Daher hat er auch nicht die Kompetenz, seine politische Auffassung zu bundesrechtlichen bzw.
europäischen Angelegenheiten kund zu tun. Das ist vielmehr Angelegenheit der politischen Parteien bzw.
der zuständigen staatlichen Ebene.
Die Freihandelsabkommen TTIP und CETA werden von der EU-Kommission mit den USA bzw. Kanada
verhandelt. Zuständig ist insoweit die EU-Kommission. Auch wenn dieses Abkommen Auswirkungen auf alle
Gemeinden haben wird, führt dies jedoch nicht zu einer Befassungskompetenz des Gemeinderates. Der Rat
könnte allenfalls dann zuständig werden, wenn eine Bundes- bzw. europarechtliche Angelegenheit für eine
bestimmte Stadt im Vergleich zu anderen Kommunen eine besondere Betroffenheit auslösen würde. Dies ist
jedoch keinesfalls generell erkennbar.
Somit hat der Rat keine Befassungskompetenz bezüglich der Freihandelsabkommen TTIP und CETA. Dies gilt
sowohl im Hinblick auf Vorschläge für die Tagesordnung des Rates gemäß § 48 Abs. 1 S. 2 GO als auch für
Anregungen gemäß § 24 GO. Da der Bürgermeister kein eigenes materielles Vorprüfungsrecht besitzt, muss er
entsprechende Anträge auf die Tagesordnung des Rates setzen. Mangels Befassungskompetenz des Rates hat
dieser sodann in der Ratssitzung den Tagesordnungspunkt/ die Anregung von der Tagesordnung abzusetzen.
(StGB NRW-Mitteilung 659/2014 vom 07.11.2014 Az.: I/2 020-08-48)

Bevor der entsprechende Tagesordnungspunkt aufgerufen wurde, erklärte ich, dass ich einen Geschäftsordnungsantrag stellen wollte. Dazu lies ich den Text der StGB-Mitteilung an die Wand projizieren. Dann erklärte ich Herrn Keß, dass
Für den Fall, das das nicht klappt, stellte ich den Antrag, den TOP von der Tagesordnung zu streichen.

Wie vorhergesehen, klappte es nicht. Herr Keß erklärte, dass TTIP und CETA nichts mit dem Strommarkt zu tun hätten. Deutlicher hätte er nicht kund tun können, dass er nichts begriffen hatte.
Für den Antrag, den TOP zu streichen, stimmten FDP und MFN, der Rest, einschließlich Bürgermeisterin, war dagegen.
Für die Resolution stimmten CDU und SPD, dagegen Grüne und Unabhängige, MFN: Enthaltung.
Mein Angebot an Frau Göckemeyer, den letzten Satz der StGB-Mitteilung noch einmal genau zu lesen und mir heute mitzuteilen, dass sie den Beschluss beanstandet, war so wirkungslos wie erwartet.


Berichterstattung über Windkraftplanung

Unser Antrag lautete:
Der Rat stellt fest:
Der Artikel über Windkraftplanung am 25.04.15 in Dürener Zeitung/Nachrichten enthält die Behauptung:
"So hatten z.B. Kreuzau und Nideggen ursprünglich über die gemeinsame Erschließung einer Konzentrationszone nahe Thum nachgedacht – bis sich der politische Wind in Nideggen gedreht hat."
Diese Behauptung ist zumindest irreführend.
Richtig ist: Zu keinem Zeitpunkt gab es in Nideggen einen Beschluss eines zuständigen politischen Gremiums zur Planung einer gemeinsamen Konzentrationszone mit Kreuzau beiderseits der Stadtgrenze.
Also: Der "politische Wind" hat sich in Nideggen nicht gedreht!

Wieder eine ganz einfache Frage in der man sachlich nur mit Ja zustimmen könnte, wenn man wollte.

Mit Ja stimmten:
CDU: Markus Fischer, Sigurd Nießen, Heinz Klein, Hubert Müller, Adalbert van Londen, Edith Esser
MFN: Eveline Eßer, Heinrich Esser, Volker Floßdorf, Erwin Fritsch, Willi Hönscheid, Patrick Meisenberg
FDP: Udo Hensch, Walter Obladen
Mit Nein stimmten:
SPD: Jochen Erler, Julia Heidbüchel, Eduard Müllejans
Grüne: Hans Gert Müller
Mit Enthaltung stimmten:
CDU: Walburga Graßmann, Elke Pastern, Manfred Hurtz
Für die spezielle Nideggener Albernheit (beleidigt maulen und gar nicht abstimmen) entschieden sich diesmal:
SPD: Engelbert Cornely, Wolf Dieter Keß
Grüne: Klaus Droste, Gudrun Zentis
Unabhängige: Dirk Hurtz, Norbert Klöcker, Lothar Pörtner
M. Göckemeyer


Erwin Fritsch,06.05.15


28.04.15 Ratssitzung

Zwei unnötige Sondersitzungen fällig

Auch nach über 5 Jahren Lehrzeit ist Frau Göckemeyer nicht in der Lage, die Sitzungen vernünftig zu planen. Sie stellt einen halbjährigen Sitzungskalender auf und richtet sich dabei anscheinend vorrangig nach eigenen Zeitplanungen. Die Überlegungen, wann welche Entscheidungen durch welches Gremium zu treffen sind, sind offensichtlich völlig nachrangig. Die Folgen:
Nachdem der Haupt- und Finanzausschuss in seiner letzten Sitzung nach 3 Stunden die Vertagung der übrigen Tagesordnungspunkte beschlossen hatte, setzte Frau Göckemeyer sie als zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Ratssitzung. Das waren dann 28 TOPs. Die Fraktionen SPD und MFN beantragten je einen weiteren TOP per Dringlichkeitsantrag. Damit waren es 30.

Herr Fischer (CDU) stellte gleich zu Sitzungsbeginn den Antrag, um 22:00 Uhr den Rest der Tagesordnung zu vertagen. Das kam bei Frau Göckemeyer nun gar nicht gut an. Sie wollte die Sitzung komplett durchziehen. Das brachte das CDU-Faß zum Überlaufen: Herr Fischer bezeichnete diese Zumutung als "Sauerei für ehrenamtlich tätige Ratsmitglieder". Frau Göckemeyer bezeichnete diese Wortwahl als "unnötig erregt". Für die MFN-Fraktion unterstützte ich den CDU-Antrag - ausdrücklich ohne unnötige Erregung. Die Mehrheit beschloss den Antrag. Die Folge: Ratssondersitzung am 05.05.15.

Die Beteiligungsrunde der zuständigen Gremien der Kommunen im Rahmen der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans Kreis Düren fiel zufällig in den Zeitraum der Ratssitzung. Dass diese Beteiligungjetzt fällig war, kam nicht überraschend. Frau Göckemeyer hätte rechtzeitig eine Sitzung des zuständigen Ausschusses für Stadtentwicklung einplanen können. Sie setzte diesen TOP aber auf den Anfang der Ratssitzung. Der Referent des Planungsbüros versprach sich kurz zu fassen. Es dauerte trotzdem bis 20:17 Uhr. Da stellten wir den Antrag: "Die Stellungnahme der Stadt ist vom rechtzeitig einzuberufenden Ausschuss fürStadtentwicklung zu beschließen." Er wurde angenommen - also 2. Sondersitzung.


Ein deutlicher Rüffel der Bezirksregierung

Die Genehmigung des Haushalts 2015 durch die BezReg enthält einen überdeutlichen Hinweis an die Bürgermeisterin:
In denAuflagen steht unter " Optimierung der Strukturen und Abläufe zur Planung und Bewirtschaftung des Haushalts sowie der Organisation des Verwaltungshandelns"
"Von der Bürgermeisterin ist hierzu jeweils zum Stichtag 30.06.15 und 30.09.15 ein schriftlicher Sachstandsbericht vorzulegen.
Dieser Sachstandsbericht ist von der Bürgermeisterin jeweils persönlich auf Einladung der BezReg zu erläutern. ...
Die Berichtsaufforderung richtet sich ausdrücklich an die Bürgermeisterin, da sie persönlich im Rahmen ihrer Organisationskompetenz dafür Sorge zu tragen hat, …"

Nach 5 Dienstjahren undmehrmonatiger Anwesenheit des Steuerkommissars plus ebenso langer Beratung durch den Gutachter hält die BezReg das immernoch für notwendig.
Unser Antrag "Die von der BezReg geforderten Berichte sind auch den Ratsmitgliedern zuzuleiten." wurde angenommen.

Beteiligung an dem Förderschulzweckverband Düren

Die Bürgermeisterin hatte vorgeschlagen:
Der Rat der Stadt Nideggen beschließt, die Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale sowie geistige Entwicklung im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, bezogen auf die jeweils tatsächliche Anzahl von Schülerinnen und Schülern, die an den Förderschulen beschult werden, sicherzustellen.

Wer nicht nur den Beschlussvorschlag sondern die komplette Vorlage mit Anlagen gelesen hatte, erkannte, dass Sachverhalt und Vorschlag nicht zusammenpassten. Der Rat hätte dem vermutlich zugestimmt. Ich wies darauf hin, dass
Als erste Fraktion folgte die CDU-Fraktion. Als auch andere folgten, begann auch die Bürgermeisterin ihren eigenen Vorschlag abzuändern. So entstand durch Beiträge und Ergänzungen aller Fraktionen schrittweise der dann einstimmig angenommene Beschluss:
Der Rat der Stadt Nideggen stellt fest:
  1. Die finanziellen Wirkungen einer Beteiligung am Förderschulzweckverband im Kreis Düren können derzeit nicht hinreichend konkret beschrieben werden.
  2. Aufgrund der bestehenden finanziellen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nideggen stimmt der Rat der Stadt Nideggen einem Beitritt derzeit nicht zu.
  3. Sobald dem Kreis Düren verlässliches Zahlenmaterial vorliegt, ist ein Vertreter des Kreises mit der Bitte um Erläuterung in den Rat der Stadt Nideggen einzuladen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt Kontakt zu den Nachbargemeinden Simmerath und Zülpich aufzunehmen mit dem Ziel eine Beschulung von Nideggener Förderschulkindern – auch zeitlich befristet – zu ermöglichen.
So geht es also auch! Wer sachlich miteinander redet, kann auch zu einvernehmlichen Lösungen kommen. Noch ist das eine seltene Ausnahme!


Leichenhalle als Partykeller?

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde der Vertrag zur Übernahme der städtischen ehemaligen Leichenhalle durch die Schützenbruderschaft beschlossen. Nichtöffentlich bedeutet: Unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Vertraulichkeit wirdhäufig von "Politikern" genutzt, um Unwahrheiten zu verbreiten. So kann man fröhlich vor sich hin schwadronieren und unter dem Siegel der Verschwiegenheit seine Lügen unters Volk bzw. an die Theke bringen. Das war auch diesmal der Fall.
Deshalb zur Klarstellung:


:Erwin Fritsch, 30.04.15


31.03.15 Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss

Windkraft Kreuzau: Keine Ausgleichsmaßnahmen in Nideggen

Für eines der an unserer Stadtgrenze geplanten Windräder wurde eine "Ausgleichsmaßnahme" auf Nideggener Gebiet eingeplant. Am 26.08.14 hatte der Rat beschlossen: "Der Rat der Stadt Nideggen wird alle politischen und rechtlichen Mittel prüfen und nutzen, um den Bau dieser Anlagen zu verzögern und möglichst zu verhindern."
Die Mittel wurden genutzt: Am 03.02.15 folgte der Rat unserem Antrag und verwies die Entscheidung an den zuständigen Ausschuss. Im Ausschuss wurde die Zustimmung abgelehnt.

Dass die Bürgermeisterin uns mitteilte:
"Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich insofern keine Gründe, die eine Ablehnung rechtfertigen würden", konnte daran nichts ändern.
Herr Klein (CDU) beantragte das Kreuzauer Ansinnen abzulehnen. Nideggen benötigt selbst mögliche Ausgleichsflächen.

Wir beantragten:

"Die Verwaltung wird beauftragt, der Gemeinde Kreuzau mitzuteilen:
  1. Für die Maßnahme sind 21.500 m2 eingeplant. Die Einplanung erfolgt auf Nideggener Stadtgebiet. Nideggen verfügt bereits jetzt über einen erheblich hohen Flächenanteil mit unterschiedlichen naturschutzrechtlichen Festlegungen aller Stufen bis zum Nationalpark.
  2. Es ist nicht nachgewiesen, warum die notwendige Ausgleichsmaßnahme außerhalb des Gebietes der Gemeinde Kreuzau (ca. 42 Km2) eingeplant werden muss. Die Einplanung erfolgt auf Nideggener Stadtgebiet und stellt einen unzulässigen Eingriff in die Planungshoheit der Stadt dar.
  3. Die vorgesehene, für Ausgleichsmaßnahmen grundsätzlich geeignete Fläche, wird möglicherweise im Zuge der Erschließung des SO-Gebietes "Gut Kirschbaum" zum Ausgleich eigener Planungen der Stadt benötigt.
Die Stadt Nideggen lehnt deshalb die Einplanung dieser Ausgleichsmaßnahme auf ihrem Stadtgebiet ab.

Zusätzlich wird angemerkt:
Angesichts des beabsichtigten, massiven Eingriffs in das Landschaftsbild wird bezweifelt, dass das unter 3.3.1.2 des Landschaftspflegerischer Begleitplans - Teil II beschriebene Maßnahmeziel "Aufwertung des Landschaftsbilds" durch "Anlage von Getreidestreifen mit doppeltem Saatreihenabstand" ernsthaft angestrebt werden kann."

Der Antrag wurde mit CDU-MFN-FDP-Mehrheit angenommen.
Grüne: dagegen, SPD und Unabhängige: Enthaltung.


Drehfunkfeuer Nörvenich

Fraktionen sind berechtigt Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung zu stellen. Wenn der TOP dann Auf der Tagesordnung steht, können "Anträge zur Sache" gestellt werden. Wir hatten die Aufnahme des TOP "Windkraft Zülpich II" mit dem Beginn der Zülpicher Beratungen zur Offenlegung des Flächennutzungsplanes Windkraft begründet. Um unseren Überraschungsantrag unterzubringen, musste ich mir nur noch einen Zusammenhang zum Tagesordnungspunkt zurecht basteln. Das war nicht schwierig:
Wir beantragten:

"Der Ausschuss beauftragt die Bürgermeisterin, umgehend die Deutsche Flugsicherung zu bitten, das Nideggener Stadtgebiet in die Suche nach einem Ersatzstandort für das Nörvenicher Drehfunkfeuer einzubeziehen und die prinzipielle Bereitschaft Grundstücke der Stadt zum Verkauf oder zur Verpachtung anzubieten mitzuteilen."

Der Antrag wurde mit CDU-MFN-SPD-FDP-Mehrheit angenommen.
Grüne: dagegen, Unabhängige: Enthaltung.


"Martinsweg" und "Dohmengarten" im Ortsteil Abenden

Wäre es nach der Vorstellung der Bürgermeisterin gegangen, hätten die betroffenen Anwohner erst nachträglich vom Beschluss des Ausschusses erfahren.
Unsere Vorstellung von Bürgerbeteiligung sieht anders aus: Am 22.03.15 verteilte ich an die Anwohner einen Flyer, der sie informierte. Die Anwohner versammelten sich am folgenden Wochenende und stellten ihrer Ortsvorsteherin, Frau Graßmann (CDU), Fragen. So erfuhr Frau Graßmann von dem Vorhaben der Stadt und dem MFN-Vorschlag und konnte in der CDU-Fraktionssitzung für eine vernünftige Lösung werben.

Die Verwaltung hatte folgenden Beschluss vorgeschlagen:
  1. Der Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss beschließt die Herstellung der Straßen "Martinsweg" und "Dohmengarten" im Stadtteil Abenden.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung zu erstellen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Entwurfsplanung eine Bürgerbeteiligung durchzuführen, zu der die beitragspflichtigen Anlieger der Straßen eingeladen werden.
  4. Über das Ergebnis wird die Verwaltung den Ausschuss informieren.
Dieser Vorschlag hätte zu keiner echten Bürgerbeteiligung geführt. Den Anliegern wäre bei der Bürgerbeteiligung eine "Goldrandlösung" als vom Bauausschuss bereits beschlossen vorgelegt worden (Dass die Stadtverwaltung bei Baumaßnahmen nicht immer sparsam vorgeht, zeigte sich deutlich am folgenden Tagesordnungspunkt).

Wir beantragten:
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine für die Anlieger möglichst kostengünstige Entwurfsplanung für die Herstellung der Straßen "Martinsweg" und "Dohmengarten" im Ortsteil Abenden zu erstellen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Entwurfsplanung eine Bürgerbeteiligung durchzuführen, zu der die beitragspflichtigen Anlieger der Straßen und die Ausschussmitglieder eingeladen werden.
  3. Danach erst beschließt der Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss über die Herstellung.
Der Antrag wurde CDU-MFN-Mehrheit angenommen.

Brückensanierung Wollersheim/Ölmühle

Ich möchte Ihnen versichern, dass Rat und Verwaltung mit den finanziellen Mitteln verantwortungsbewusst umgehen werden. Nach wie vor werden anstehende Aufgaben kritisch auf ihre Notwendigkeit und vorhandenes Einsparpotenzial geprüft.
(Aus: Die Bürgermeisterininformiert 2.KW 2015)


2013 ließ die Bürgermeisterin für viel Geld alle Brücken im Stadtgebiet untersuchen. Das Brücklein bei der Wollersheimer Ölmühle schnitt dabei gut ab. Nach dem Winter 2013/14 zeigte sich, dass eine der beiden Seitenmauern bröckelte. Für die Verwaltung kein Problem: Sie wollte die Brücke für 135.000 € sanieren. Der Bauausschuss reagierte bockig: Das darf nicht so teuer werden! Die Verwaltung zeigte sich zickig. Die Brücke ist seit einem Jahr gesperrt. Verwaltungsvorschläge kamen mit schrittweise preiswerteren Vorschlägen mehrfach auf die Tagesordnung.
Nun lag der Vorschlag bei 45.000 € (= 1 Drittel der ursprünglichen Summe).

Wir argumentierten:
Herr Nießen (CDU) formulierte den Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wählt die maximal 10.000 € teure Lösung oder die Brücke muss gesperrt bleiben. Das wurde einstimmig beschlossen.


Erwin Fritsch, 04.04.15


24.03.15 Haupt- und Finanzausschuss

"frist- u. formgerecht"

Die Bürgermeisterin eröffnete die Sitzung mit der standardmäßigen Behauptung, es sei "frist- u. formgerecht" eingeladen worden. Das ist Routine, stimmt aber selten. Dass Vorlagen verspätet nachgereicht werden, ist inzwischen normal. Soviel Murks wie diesmal habe ich aber noch nicht erlebt: Herr Fischer (CDU) und ich mussten unter dem Tagesordnungspunkt "Regularien" erst mühsam mit Einzelanträgen Ordnung in die Tagesordnung bringen. Mühsam deshalb, weil die Bürgermeisterin erst jedem Einzelantrag widersprach. Das kostete unnötige Zeit.

Musikschule

Der Schulausschuss hatte sich mühsam zu einer Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss durchgerungen. Da Frau Göckemeyer die Musikschularbeit verbal lobt, aber die Unterstützungsmöglichkeiten torpediert, sollte diese Empfehlung durch unseren Antrag deutlicher und für die Bürgermeisterin verbindlich werden:
  1. Der Haupt- und Finanzausschuss stellt fest, dass die Fortführung der Musikschularbeit in Nideggen ohne Einsatz von Sponsoren- oder Fördermitteln ab Mitte 2015 nicht mehr möglich ist. Sie hat hat deshalb oberste Priorität beim Einwerben von Mitteln. Dass dies zu Lasten anderer förderungswürdiger Projekte in Nideggen gehen muss, wird in Kauf genommen.
  2. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, dies der Sparkasse Düren mitzuteilen und um Prüfung der Möglichkeit der erforderlichen Anschlussfinanzierung – für 2015: 6.000 € und für 2016: 9.000 € - aus Förder- oder Spendenmitteln zu bitten.
  3. Über formale Aspekte der Antragsstellung und -Abwicklung ist erst nach der Antwort der Sparkasse zu entscheiden.
Bei dem Stimmenverhältnis im Ausschuss hätte der von CDU und MFN unterstützte Antrag nur mit der Stimme der Bürgermeisterin abgelehnt werden können - Im Wahljahr eine reizvolle Herausforderung für eine Bürgermeisterin. Eigentlich leicht zu durchschauen, für die CDU offenbar nicht. Von ihren 3 Ausschussmitgliedern stimmten Fischer mit Ja und Müller und Nießen mit Nein. Damit war der Antrag abgelehnt. Die CDU hatihre Chance vertan. Die Herren Müller und Nießen konnten zeigen, dass Ihnen Ihre Empfindlichkeitsstörungen wichtiger als sachliche Entscheidungsgründe sind. Herr Müller demonstrierte zusätzlich, dass er gar nicht realisierte, worüber geredet wurde. Er sprach von der Entscheidung über den Sanierungsplan, zu der er stehe. Der war aber von dem Antrag mit keinem einzigen Cent betroffen!

Beitritt zur interkommunalen Einkaufsgenossenschaft KoPart

Seit 2014 läuft der "Dauerantrag" (Siehe Anlage zum Antrag). Nun endlich wurde der Beitritt beschlossen.
Damit haben wir eine Einsparmöglichkeit, die wir schon seit Monaten hätten nutzen können!

Elternbeiträge zur OGS

Bisher sind die Beiträge nach Einkommensstufen gestaffelt. Der neue Anbieter fordert insgesamt rund 109 T€ (ca. 20 %) mehr. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, alle Beitragssätze pauschal um 20 % anzuheben. Wir legten einen Vorschlag für eine gestaffelte Erhöhung vor:

Einkommens-
stufe
bisheriger
Beitrag
Verwaltungs-
vorschlag
(pauschal + 20 %)
MFM-Vorschlag
Proz. Beitrag Erh. Diff. z. VerwV.
bis 12 T € 15 € 18 € +0 % 15,00 € 0,00 € - 3,00 €
bis 24 T € 30 € 36 € +5 % 31,50 € 1,50 € - 3,50 €
bis 36 T € 50 € 60 € +15 % 57,50 € 7,50 € - 2,50 €
bis 48 T € 75 € 90 € +15 % 86,25 € 11,25 € - 3,75 €
bis 60 T € 100 € 120 € +20 % 120,00 € 20,00 € 0,00 €
über 60 T € 125 € 150 € +25 % 156,25 € 31,25 € + 6,25,00 €

Der Antrag wurde ohne Gegenstimme angenommen.

Sitzungsunterlagen im SD.Net

Am 03.02.15 beschloss der Rat:
"Die Bürgermeisterin wird gebeten sicherzustellen, dass alle Sitzungsunterlagen - auch Tischvorlagen - spätestens innerhalb einer Woche nach der Sitzung in das SD-Net aufgenommen werden."
In der gleichen Sitzung wurde zu TOP 17 "Entwicklung der SO-/GE-Fläche "Am Gut Kirschbaum" ein Vortrag mit einer Powerpoint-Präsentation gehalten. Diese Präsentation enthielt Zahlenangaben zu möglichen finanziellen Gewinnen, die ausschlaggebend für die anschließende Beschlussfassung waren. Da 3 Wochen nach der Sitzung die Unterlagen nicht ergänzt worden waren, hatten wir die erneute Aufnahme dieses Punktes in die Tagesordnung beantragt.

Die wenig überzeugende Argumentation in der Mitteilungsvorlage:
  1. Es handelt sich gar nicht um Sitzungsunterlagen.
  2. "Darüber hinaus weist die Verwaltung darauf hin, dass es sich bei PowerPoint-Präsentation um geistiges und rechtliches Eigentum von externen Personen handelt, die der Stadt Nideggen gegenüber nicht vertraglich verpflichteten sind."
Ich musste der Bürgermeisterin erklären, dass zu den Sitzungsunterlagen alle Grundlagen für die Vorbereitung der Entscheidungsfindung gehören und wies daraufhin, dass üblicherweise jeder Externe, der einen Vortrag hält, bereit ist ihn zur Verfügung zu stellen erst recht, wenn er sich einen lukrativen Auftrag erhofft. Dann beantragte ich:
In die Sitzungsunterlagen der Ratssitzung 03.02.15 im SD.Net sind aufzunehmen:
  1. Vortrag Dipl. Ing. Diefenbach
  2. Vortrag Herr May
  3. Mitteilungsvorlage Bauanfragen
Alle Ausschussmitgliedern stimmten zu, nur die Bürgermeisterin enthielt sich.

Sinnloser Kleinkrieg

Bei der Diskussion über die Sitzungsunterlagen im SD.Net versuchte Herr Klöcker (Unabhängige) "seiner" Bürgermeisterin aus der Patsche zu helfen. Er erklärte hier gehe es gar nicht mehr um die Sache, sondern um einen Kleinkrieg, in dem ein Fehler der Verwaltung unnötig aufgebauscht werde.
Er ahnte nicht, wie recht er hatte: Am nächsten Tag sah sich Herr Dipl. Ing. Diefenbach veranlasst, mir telefonisch mitzuteilen, dass es sich bei seinem Vortrag um sein "geistiges und rechtliches Eigentum handele und er der Stadt Nideggen gegenüber noch nicht vertraglich verpflichtet" sei und deshalb von einer Freigabe absehe.

Geistiges Eigentum

Frau Göckemeyer legt bei diesem Begriff recht unterschiedliche Maßstäbe an. Einen Bildband über Nideggen verteilte sie als Gastgeschenk – aber erst nachdem das Vorwort von Willi Hönscheid durch ein Grußwort von Margit Göckemeyer überklebt wurde. Der Herausgeber wundert sich. Normal ist das nicht!

LSB Embken

Wir hatten die nachträgliche Aufnahme des Tagesordnungspunktes beantragt und den Antrag gestellt:

Die Bürgermeisterin wird aufgefordert, in die "Amtlichen Bekanntmachungen" der 14.KW folgenden Text aufzunehmen:

Ehrenamtliche Vorstandsmitglieder
für den Trägerverein des Lehrschwimmbeckens gesucht!

Die Grundschulen in Nideggen verfügen am Standort Embken über ein technisch modernes, saniertes und gut laufendes Lehrschwimmbecken. Morgens erlernen dort die Schülerinnen und Schüler unserer drei Grundschulstandorte das Schwimmen, nachmittags und abends nutzen viele Menschen von Jung bis Alt in zahlreichen Kursangeboten das Becken zum Schwimmen lernen, für Gesundheitssport und für ihre persönliche Fitness.

Seinerzeit haben Eltern - vor die Wahl gestellt, dass das Bad stillgelegt oder künftig ehrenamtlich betrieben wird - sich spontan entschlossen, den Betrieb zu übernehmen. Das Bad wird seit acht Jahren ehrenamtlich betrieben. In dieser Zeit wurden ca. 200.000 € in das Bad investiert.

Die vier seit Anfang an amtierenden Vorstandsmitglieder sind aus verschiedenen persönlichen Gründen nicht mehr in der Lage, sich bei der
Vorstandswahl am 17.04.15
erneut für ihre Ämter zur Verfügung zu stellen. Bisher gelang es nicht Nachfolger zu finden. Wenn es dabei bleibt, muss der Verein liquidiert und der Betriebsführungsvertrag mit der Stadt Nideggen gekündigt werden.

Der Rat appelliert daher eindringlich dafür, dass sich erneut engagierte Eltern und Bürger finden, die die Vorstandstätigkeit übernehmen und den Betrieb des Lehrschwimmbeckens damit weiter sichern. Die heutigen Vorstandsmitglieder haben sich bereit erklärt, einem neuen Vorstand auch weiterhin mit Rat und Tat behilflich zu sein. Für Kontinuität wäre also gesorgt. Wer handwerklich-technische, kaufmännische oder organisatorische Fertigkeiten mitbringt, ist an der richtigen Stelle. Interessenten melden sich bitte bei
Andreas Werner
Ringstraße 57, Nideggen, Tel.: 02425 903120, Mail: kiwer@t-online.de.

Dem scheidenden Vorstand dankt der Rat für seine langjährige engagierte Tätigkeit!

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Vor der Abstimmung erlaubte sich Herr Müller (CDU) allerdings noch völlig unhaltbare und wenig intelligente Spekulationen über die Motivlage des amtierenden Vorstands, die ich in meiner gewohnt zurückhaltenden Art hier nicht wiedergebe. In der Sitzung merkte ich nur an: "Sie schließen von sich auf andere."

Fazit:
Es bleibt ein Trost:

Obgleich die Welt ja,
sozusagen, wohl manchmal
etwas mangelhaft,
wird sie doch in den
nächsten Tagen vermutlich
noch nicht abgeschafft.
(Wilhelm Busch)


Erwin Fritsch, 26.03.15



Bürgermeisterkandidat gesucht

Die Freude war groß gewesen bei allen, die 2009 von Frau Zentis (Grüne) und Herrn Klöcker (Unabhängige) hereingelegt worden waren. Sie hatten das Märchen von der parteiunabhängigen Verwaltungsfachfrau geglaubt und Frau Göckemeyer gewählt.
Es dauerte nicht lange ...

Freue Dich nicht über den der geht, ehe Du nicht den kennst, der kommt.
(Altägyptische Weisheit, auch nach Nideggen überliefert)

Im Oktober 2014 entschied sich der CDU-Vorstand für Herrn Stefan Witt als Bürgermeisterkandidaten. Ich hielt das "für die beste Idee, die die CDU in den letzten sechs Jahren hatte" (Dürener Zeitung vom 14.10.14).Am 22.10.14 wählte der Ortsverband der CDU-Nideggen dann einstimmig HerrnWitt als Bürgermeisterkandidaten.

In der öffentlichen MFN-Mitgliederversammlung am 07.11.14 konnte sich Herr Witt den MFN-Mitgliedern und anderen interessierten Bürgern vorstellen. Er erhielt deutlichen Zuspruch.Heinz Esser und Willi Hönscheid hatten sich bereits in der Einladung für Witt ausgesprochen. Die Mitgliederversammlung endete mit dem einstimmigen Beschluss des Vorstandes der Wählergruppe, Herrn Witt zu unterstützen.

Nun hat Herr Witt seine Kandidatur zurückgezogen:

Sehr geehrte Mitglieder der CDU-Nideggen,
sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

entgegen vorher getroffener Absprachen hat mir mein derzeitiger Arbeitgeber die Zusage verweigert, mich nach Ablauf der Amtszeit als Bürgermeister wieder zu beschäftigen. Diese Entscheidung ist für mich und meine Familie von existenzieller Bedeutung. Nach Ablauf der Amtszeit könnte ich nicht wieder als Beamter im öffentlichen Dienst tätig werden und wäre je nach Dauer der Amtszeit mit vierzig Jahren arbeitssuchend. Eine solche Perspektive kann ich gegenüber meiner Familie nicht verantworten.

Ich habe deshalb dem geschäftsführenden Vorstand der CDU-Nideggen und den Mitgliedern der Fraktion mitgeteilt, dass ich meine Kandidatur nicht aufrechterhalten kann, und gebeten, den Wahlvorschlag zurückzunehmen.

Diese Entscheidung trifft mich nicht nur politisch, sondern menschlich und persönlich. Ich habe viel Unterstützung aus Partei und Bürgerschaft erfahren und Hoffnung geweckt, die ich jetzt enttäusche. Hierfür entschuldige ich mich und vermag mein Bedauern nicht in Worte zu fassen. Die Verantwortung für den entstandenen Schaden liegt bei mir. Jedoch hätte ich nicht gedacht, dass der politische Appell an junge Menschen, Verantwortung in Politik und Gesellschaft zu übernehmen, durch das Handeln der eigenen Verwaltung konterkariert wird.

In den vergangenen Monaten bin ich vielen offenen und engagierten Parteimitgliedern sowie Bürgerinnen und Bürgern begegnet, die Nideggen nicht nur als Wohnort, sondern als zu Hause verstehen. Sie bringen sich auf vielfältige Weise ein, damit diese Stadt in eine gute Zukunft geht. Es tut mir leid, dass ich nicht als Bürgermeister an dieser guten Zukunft mitwirken kann.

Ihr

Stefan Witt
Köln, 16. Februar 2015

Auch wenn mir diese Entwicklung nicht gefällt:
Und jetzt? Kein Grund zur Panik!

Gibt es am 13.09.15 zur Bürgermeisterwahl einen Wahlzettel, auf dem nur Göckemeyer steht und allenfalls noch ein weiterer ähnlich ungeeigneter Zählkandidat?
So schwierig wird das nicht sein:

Frau Göckemeyers "einzigartige" Erfolgsbilanz:
Eine weitere Amtszeit Göckemeyer kann Nideggen nicht zugemutet werden.


Erwin Fritsch, 19.02.15



03.02.15 Ratssitzung

Tätigkeitsbericht der Untätigen

Vor Beginn der Ratssitzung um 19:00 Uhr war der Rechnungsprüfungsausschuss um 18:00 Uhr einberufen worden. Seit 2009 tagt der Ausschuss unter dem bewährten Vorsitz des Herrn Nießen, CDU.
Die Sitzungen laufen regelmäßig nach dem gleichen Schema ab:

Vor der Kommunalwahl 2014 hatten wir mehrfach vergeblich versucht, den Ausschuss in die Pflicht zu nehmen. Er könnte die Prüfung auch ganz oder teilweise selbst in die Hand nehmen. Schon bei der Vorlage der Kandidatenlisten der anderen Fraktionen war klar, dass das auch nach der Wahl nichts wird. "Nachwuchsprobleme" im wahrsten Sinn des Wortes (Frau Zentis musste eine Tochter und zwei Söhne aufbieten. Die Familie Zentis stellte ein Drittel der grünen Direktkandidaten).

Nachdem Herr Nießen in der Ratssitzung zum TOP Jahresabschluss 2013 bedeutungsvoll den ihm zur Verfügung gestellten Text verlesen hatte, schob Patrick Meisenberg, MFN, eine einfache Feststellung hinterher. Der RPA habe nicht selbst geprüft, sondern einen rund 12.000 € teuren Bericht angehört und dann zur Abstimmung "Pfötchen" gehoben. Das führte zu eifrigen Protesten. Am meisten lamentierten Herr Nießen und Herr Hensch ("Getroffene Hunde bellen am lautesten").


Ziemlich ähnlich: Das Stadtwappen

1975/76 wurde in der Nideggener Verwaltung gepfuscht (Siehe: Pfusch mit dem Stadtwappen). Seitdem gab es für die Stadt Nideggen ein genehmigtes Stadtwappen und ein genehmigtes Dienstsiegel, für heraldisch Interessierte mit einem wesentlichen Makel behaftet: Im Wappen ist der Jülicher Löwe "einschwänzig" dargestellt im Dienstsiegel "zweischwänzig". Bei den Wappen auf städtischen Papieren wurden beide Varianten verwendet. Jahrzehntelang hat Nideggen das ertragen - ohne es wirklich zu bemerken.

Dieser Mißstand wurde von unserer Bürgermeisterin 2011 aus der Welt geschafft. Sie legte in einem einsamen Beschluss die Verwaltung auf die Verwendung des Wappens mit dem "zweischwänzigen" Löwen fest. Nachdem Nideggener Bürgern das aufgefallen war, motivierten sie den Fraktionsvorsitzenden der SPD, Herrn Keß, am 20.12.12 einen wutentbrannten Antrag zu stellen, der in dem Absatz gipfelte:

"Eine unrechtmäßige Handlung muss daher unverzüglich zurückgenommen werden; der Ursprungszustand ist wieder hergestellt werden.
Offen und zu klären bleibt, wer für den dabei entstandenen materiellen und immateriellen Schaden aufzukommen hat. Da die Verwaltung mit in dieses Handeln eingebunden war, bleibt nur den Schaden über die Kommunalaufsicht feststellen zu lassen und den Schuldigen Ersatzplichtigen zu ermitteln." (Originalzitat)

Der Rat sah es dann etwas gelassener. Er beschloss am22.01.13:
"Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie das Wappen mit dem einschweifigen Löwen
wirtschaftlich umgesetzt werden kann.

(Beschluss: mehrheitlich angenommen, 20 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen)

In den folgenden Ratssitzungen war dann der Beschluss in der regelmäßigen Mitteilungsvorlage "offene Beschlüsse" mit dem Vermerk "in Bearbeitung" versehen, bis ich vorschlug den Vermerk in "Wartet auf Bearbeitung" zu ändern. Das führte dazu, dass in der nächsten Sitzung der Vermerk lautete: "Beschluss offen". Nun war ich erstaunt darüber, in derMitteilungsvorlage "offene Beschlüsse" einen "offenen Beschluss" zu finden.

Nun stand endlich die Problemlösung auf der Tagesordnung. Frau Göckemeyer hätte einen Blick auf ihre Amtskette (mit dem richtigen Wappen) werfen, ihren Fehler zugeben und einen vernünftigen Vorschlag machen können. Das tat sie nicht. Fehler kann sie nicht zugeben. Die Kosten für die Anpassung der Dienstsiegel an das richtige Wappen sind für eine Stadt, die für die Schülerbeförderung in 2014 unnötige 50.000 € ausgegeben hat auch wirklich zu hoch. Sie schlug Beibehaltung des Zustands vor.

Unser Antrag:
  1. Die Stadt Nideggen führt weiterhin das Dienstsiegel in der 1976 genehmigten Form.
  2. Die Stadt Nideggen führt als Stadtwappen das 1976 genehmigte Wappen mit dem "einschwänzigen Jülicher Löwen".
  3. Bereits gedruckte Formulare und Briefbögen, die das vorübergehend verwendete Wappen mit dem zweischwänzigen Löwen enthalten, können bis 20.10.15 weiterverwendet werden.
gefiel ihr auch nicht. Sie stellte ihren Antrag zur Abstimmung. Mit dessen Annahme war unser Antrag hinfällig.
Die Nideggener werden also noch einige Monate das falsche Wappen auf der Nideggener Startseite im Web ertragen müssen. Einziger Trost: Es sieht dem echten Wappen ziemlich ähnlich.


Windkraft Kreuzau

Kreuzau will eine der notwendigen "Ausgleichsmaßnahmen" auf einem Grundstück, das auf Nideggener Gebiet liegt, planen und erwartet dazu Nideggens Zustimmung. Die "Ausgleichsmaßnahme", "Anlegen von Getreidestreifen mit doppeltem Saatabstand", macht durchaus Sinn. Vögel können so geschützter nisten und ihre Brut aufziehen. Wenn ein Teil der Vögel dann in Kreuzau geschreddert wird, ist das halb so schlimm - es gibt ja mehr Nachwuchs.

Zum Thema Windkraft Kreuzau hat sich unsere Wählergruppe frühzeitig und eindeutig positioniert:

"Wir werden alle politischen und rechtlichen Mittel prüfen und nutzen, um den Bau
der Anlagen zu verzögern und möglichst zu verhindern."
(Aus unserer Stellungnahme an Kreuzau)

Ich ließ unseren Antrag mit Begründung an die Wand projizieren.

Antrag:

Der TOP wird zur Beratung und Beschlussfassung in den Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss vertagt. Den Beratungsunterlagen ist zusätzlich das Schreiben Stadt Nideggen – Az FB II/1-50-622-03 v. 11.12.14 beizufügen und der Landschaftspflegerische Begleitplan in elektronischer Form bereitzustellen.

Begründung
  1. Der Landschaftspflegerische Begleitplan ging bei der Stadt Nideggen am 25.11.14 ein. Die Information, dass er zur Einsichtnahme bei der Verwaltung bereitliegt, erreichte die Fraktion am Freitag, 30.01.15, nachmittags. Eine Einsichtnahme war vor der Fraktionssitzung am Samstag, 31.01.15, nicht möglich.
  2. Der Landschaftspflegerische Begleitplan kann von der Gemeinde Kreuzau bei "ecoda Umweltgutachten G.b.R." sicher auch in elektronischer Form angefordert werden.
  3. Das Schreiben der Stadt Nideggen vom 11.12.14 wird benötigt, da die Antwort der Gemeinde Kreuzau nicht nur die erbetene Fristverlängerung, sondern auch eine zusätzliche Anmerkung enthält.
  4. Die Stadt war am 24.01.15, 09:40 Uhr, per Email informiert worden: "Wir mussten aus terminlichen Gründen unsere Fraktionssitzung auf den 31.01.15 vorverlegen. Um die Tagesordnung beraten zu können, benötigen wir die vollzähligen Sitzungsunterlagen bis 30.01.15, 17:00 Uhr (per Email)."
  5. Eine sachgerechte Beratung konnte wegen der fehlenden Unterlagen in der Fraktion vor der Ratssitzung nicht erfolgen.
Nach länglichster Diskussion wurde der Antrag angenommen. Das war eine besonders überflüssige Diskussion, weil allein der Punkt 5 der Begründung ausgereicht hätte, eine Beanstandung eines anderen Beschlusses zu erreichen.

Sitzungsunterlagen im SD.Net

Das SD.Net soll alle Sitzungsunterlagen im Web bereitstellen.
Unser Antrag lautete:
Die Bürgermeisterin wird gebeten sicherzustellen, dass alle Sitzungsunterlagen – auch Tischvorlagen – spätestens innerhalb einer Woche nach der Sitzung in das SD-Net aufgenommen werden.

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit! Aber auch erst nach Endlosgelaber: Angenommen.

Bewirkt hat der Beschluss nichts. Der zum TOP "Entwicklung Gut Kirschbaum" gehaltene Vortrag - mit für die getroffene Entscheidung wesentlichen Zahlenangaben - fehlt heute, am 15.02.15. immernoch im SD.Net.


Einführung der papierlosen Gremienarbeit

Die Bürgermeisterin schlug vor, dazu das "Modul SD.Net RICH" einzuführen. Eine völlig überflüssige Software, die einmalig 2.499,00 € und zusätzlich jährlich 779,75 € kostet. Mit kostenloser Software kann man genauso gut arbeiten, wenn man mit einem PC arbeiten kann. Für Ratsmitglieder, die z.B. in Thuir oder Wollersheim, am langsam tröpfelnden DSL hängen, kommt der Verzicht auf Postzusendung der Sitzungsunterlagen sowieso nicht in Frage.
Unser Antrag:
  1. Ratsmitglieder, Sachkundige Bürger und stv. Sachkundige Bürger können jederzeit durch einfache,widerrufbare Erklärung auf die Zusendung der Sitzungsunterlagen auf dem Postweg verzichten.
  2. Auf das SD.Net RICH-Modul wird verzichtet.
Auch diesmal: Eifriger Widerstand der Bürgermeisterin bis endlich unser Antrag angenommen wurde.

CDU-Antrag: Resolution an die Landesregierung

Die CDU hatte ihren Beschlussvorschlag aus der letzten Ratssitzung überarbeitet und forderte jetzt:

Der Rat stellt fest:
  1. Auch im Jahr 2015 werden die ländlichen Kommunen durch den Verteilungsschlüssel für die Landeszuschüsse gegenüber den Städten benachteiligt. Bei der Verteilung zusätzlicher Landesmittel für die Flüchtlingsversorgung wird diese Praxis fortgesetzt. Im ländlichen Raum bei der Versorgung und Betreuung dieser Personen anfallende zusätzliche Kosten, z.B. wegen unzureichendem ÖPNV, werden nicht angemessen berücksichtigt.
    Eine angemessene Unterbringung und umfassende Versorgung - auch die Gesundheitsversorgung und die erforderliche psycho-soziale Begleitung - der Flüchtlinge und Asylsuchenden kann von der Stadt Nideggen mit den dafür bereitgestellten zusätzlichen Landesmitteln nicht finanziert werden.
    Das erfreulich hohe Engagement ehrenamtlich tätiger Einzelpersonen und Gruppierungen kann diesen Mangel nur lindern, nicht aber kompensieren.
    Das Land fordert von der Stärkungspaktkommune Nideggen weiterhin in 2016 einen ausgeglichenen Haushalt auszuweisen ohne für eine Ausgleich für die durch Asylsuchende und Bürgerkriegsflüchtlinge entstehenden Kosten zu sorgen.
  2. Die Bürgermeisterin wird aufgefordert, keine dieser Feststellung widersprechenden offiziellen Stellungnahmen abzugeben
  3. Die Verwaltung wird diese Feststellung der Landesregierung zur Kenntnis bringen.
Diese Formulierung war für uns akzeptabel. Aus der rot-grün-unabhängigen Fankurve kam der zu erwartende Widerstand. Die Bürgermeisterin störte sich vor allem an der Ziffer 2., die sie für nicht notwendig hielt. Ich erwähnte das Pumpspeicherkraftwerk-Beispiel. Margit Göckemeyer hätte den Wahlkämpfer Krischer damals unterstützen dürfen. Als Nideggener Bürgermeisterin war sie fehl am Platz.
Der Antrag wurde mit CDU- und MFN-Stimmen angenommen.

Gründung eines Fördervereins "Rettet das Schwimmbad" für das Lehrschwimmbecken Schmidt

Der SPD-Antrag, den Herr Keß als Fraktionsvorsitzender unterschrieben hatte, war allein deshalb schon unsinnig, weil er die Genehmigung einer Vereinsgründung durch den Rat verlangte. Dafür ist der Rat nun wirklich nicht zuständig.

"Betrifft ein Vorschlag eine Angelegenheit, die nicht in den Aufgabenbereich der Stadt fällt, weist der Bürgermeister in der Tagesordnung darauf hin, dass die
Angelegenheit durch Geschäftsordnungsbeschluss vom Rat von der Tagesordnung wieder abzusetzen ist."
§ 3 (3) Geschäftsordnung

Die Bürgermeisterin hatte diesen Hinweis unterlassen. Also beantragte Herr Fischer; CDU, die Streichung von der Tagesordnung. Ich war dagegen, "damit die SPD Gelegenheit erhält ihren Antrag zu begründen und ggf. den Beschlussvorschlag zu ändern". Der Streichungsantrag wurde abgelehnt.

Hätte ich dem CDU-Antrag nicht widersprochen, wäre uns ein besonders überflüssiger Auftritt des Herrn Müllejans, SPD, erspart geblieben. Er durfte den SPD-Antrag begründen undhatte sich auf die Rolle "Retter der 3.000-Seelen-Gemeinde" (Schmidt) gut vorbereitet. Sein Beitrag war so schwungvoll wie länglichst. Überzeugende Argumente hatte er nicht zu bieten.
Nachdem die Luft raus war zog er den Antrag zurück.

Auch wenn der Rat der SPD die Gründung eines Trägervereins empfohlen hätte: Es wäre genauso viel passiert wie seit dem Ratsbeschluss vom 08.08.10 (dass ein zu gründender Verein einen Mountainbike Parcours in Schmidt errichten darf): Die SPD meldete den Erfolg in einem Flugblatt. Mehr passierte nicht.


Unser Antrag: Einkaufsgenossenschaft KoPart eG

Der TOP war immerhin in der Tagesordnung enthalten, aber:
Wir werden verhindern, dass diese schwierige Entscheidung, mit der die Stadt Geld sparen könnte, zu Stadtwappen-ähnlichen Dimensionen ausufert.

Richtigstellung zur Abwasserbeseitigungssatzung

Das amtliche Schreiben der Stadt zur Information der Grundstücksbesitzer in Wasserschutzgebieten enthält die Behauptung: "Die gesetzlichen Forderungen und Fristen hat die Stadt Nideggen in ihrer Abwasserbeseitigungssatzung vom 16.04.2014 verankert."
Diese Behauptung ist falsch!
Richtig ist:
Wir forderten eine Richtigstellung.
Die Bürgermeisterin stellte sich dumm und argumentierte: "Da die Aufnahme der Regelung auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung erfolgte und mithin rechtmäßig erfolgt ist, ist eine erneute Information der Bürgerinnen und Bürger aus Sicht der Verwaltung entbehrlich.
Man muss sich schon sehr dumm stellen, um zu glauben: Was gesetzlich erlaubt ist, ist auch gesetzlich gefordert. Herrn Klöcker, Unabhängige, gelang das.
Wir beantragten:
"Der Rat stellt fest, dass die betroffenen Eigentümer von Grundstücken in Wasserschutzgebieten von der Stadt irreführend informiert wurden. Die in der Abwassersatzung geforderte Verpflichtung zur Vorlage der Prüfbescheinigung bei der Stadt ist rechtlich zulässig. Sie ist aber nicht gesetzlich gefordert."

Zusätzlich beantragten wir namentliche Abstimmung. Das Ergebnis:

Göckemeyer


Enthaltung

Adalbert van Londen

(CDU)

Ja

Elke Pastern

(CDU)

Enthaltung

Sigurd Nießen

(CDU)

Enthaltung

Hubert Müller

(CDU)

Nein

Heinz Klein

(CDU)

Ja

Manfred Hurtz

(CDU)

Ja

Walburga Graßmann

(CDU)

Enthaltung

Markus Fischer

(CDU)

Ja

Udo Hensch

(FDP)

Enthaltung

Hans Gert Müller

(Grüne)

Enthaltung

Klaus Droste

(Grüne)

Nein

Patrick Meisenberg

(MFN)

Ja

Willi Hönscheid

(MFN)

Ja

Erwin Fritsch

(MFN)

Ja

Volker Floßdorf

(MFN)

Ja

Heinrich Esser

(MFN)

Ja

Eveline Eßer

(MFN)

Ja

Eduard Müllejans

(SPD)

Nein

Wolf Dieter Keß

(SPD)

Nein

Engelbert Cornely

(SPD)

Nein

Lothar Pörtner

(Unabhängige)

keine Abstimmung

Norbert Klöcker

(Unabhängige)

keine Abstimmung

Peter Falter

(Unabhängige)

keine Abstimmung

Damit war der Antrag mit 10 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen angenommen.

Es ging um die einfach zu beantwortende Frage: Haben "gesetzlich erlaubt" und "gesetzlich gefordert" unterschiedliche Bedeutung?

Amtliche Bekanntmachungen

Unser Antrag enthielt ausreichend viele Beispiele für fehlerhafte "Informationen durch die Bürgermeisterin" im Amtsblatt. Kein einziges wurde in der BVL widerlegt. Vorsichtshalber erklärte ich der Bürgermeisterin noch einmal diese Beispiele. Sie ertrug das. Dann verzichtete ich auf eine Beschlussfassung, weil sie behauptete die Urteile zur Neutralitätspflicht zu kennen und (nun) zu beachten.

Närrisches Treiben im Ratssaal



Erwin Fritsch, 15.02.15



20.01.15 Haupt- und Finanzausschuss

Freilaufende Katzen in Nideggen

Die Grünen hatten den Erlass einer Satzung zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen in Nideggen gefordert. Die Verwaltung schlug Ablehnung vor, weil der StGB Zweifle an der Zulässigkeit einer derartigen Satzung habe.Herr Gert Müller, Vertreter der Grünen im Ausschuss, gab sich reichlich Mühe den Antrag zu begründen. Trotzdem war jedem klar, dass eine derartige Satzung das Problem kaum löst, weil sich weder Katzen noch Bürger an die Satzung halten werden. Der Antrag wurde mit einer Gegenstimme (Grüne) abgelehnt.
Was sollte der Antrag?
WollteFrau Zentis der "parteilosen" Bürgermeisterin Gelegenheit geben, zu zeigen wie unabhängig sie von den Grünen ist?

CDU-Anfrage zu den Schülerbeförderungskosten

Die CDU hatte eine Vorlage mit den Schülerbeförderungskosten in den Jahren 2013, 2014, aufgegliedert nach Schulen, gefordert.
Diese Vorlage legte nun offen:
Die überstürzte Gründung der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen - ohne Beteiligung der Nachbarkommunen Vettweiß und Heimbach – führte zur dauerhaften Verpflichtung Nideggens die Transportkosten für die Schüler aus diesen Gemeinden allein zu tragen. Die finanziellen Folgen:2013: 39.100 €, 2014: 51.650 €, bis 100.000 € jährlich ansteigend. Der verantwortungsbewusste Umgang mit finanziellen Mitteln war dem politischen Ziel, möglichst schnell die Gründung einer Sekundarschulemelden zu können, bewußt untergeordnet worden. Der von der BezReg beauftragte Gutachter rügte deshalb dieses Vorgehen: "Es hätte noch Zeit zur Verfügung gestanden, Verhandlungen über die interkommunale Zusammenarbeit für die Trägerschaft zu führen." (Hadel-Gutachten)

Herr Fischer, CDU, erklärte, die Auswertung dieser Zahlen politisch verwerten zu wollen.

Das wollte ich nicht abwarten. Ich hielt der Bürgermeisterin die beiden Hauptursachen vor:
  1. Die Sekundarschule wurde deshalb soüberstürzt gegründet, weil sich 2 Nideggener Damen ganz dringend bei der ehemaligen Fraktionsvorsitzenden der Grünen in Solingen und jetzigen Schulministerin profilieren mussten. (Die ehemalige Solinger Sachbearbeiterin Göckemeyer schuldet Dank für die Empfehlung 2009 anNideggens Grüne. Frau Zentis muss eifrig strampeln, um von dem Risiko-Listenplatz 29 auf der grünen Landesliste nach vorne zu wandern.)
  2. Frau Göckemeyer hatte die Rechtslage bei den Schülerbeförderungskosten völlig falsch eingeschätzt. In den Sanierungsplan-Entwurf vom 10.08.12 hatte sie zusätzliche Einnahmen durch Beteiligung der Nachbarkommunen eingeplant. Als Begründung hatte sie geschrieben: "Beteiligung der Kommunen ohne Schulstandort an den Kostensollte zukünftig möglich sein! Konnexität!!!"
    Ich hatte damals bereits gesagt: "Auch wenn Sie ein 4. Ausrufungszeichen hinter Konnexität setzen, wird nichts daraus." Da hatte ihr wohl eine absolute Regierungsinsiderin (Platz 29!) einen Floh ins Ohr gesetzt.
Das reizte Frau Göckemeyer erwartungsgemäß zu eifrigen Ausreden und Ablenkungsversuchen. Die Sekundarschulgründung sei notwendig gewesen, um den Schulstandort Nideggen zu erhalten. Herr Hadel hatte aber nicht die Schulgründung beanstandet, sondern den Verzicht auf die Beteiligung von Heimbach und Vettweiß. Nachdem die Schule gegründet ist, gibt es für beide keinen Grund nachträglich beizutreten und sich an den Kosten zu beteiligen. Als Ablenkungsversuch wies sie auf die ebenfalls fehlende Beteiligung der beiden Gemeinden an der Realschule hin.

Nun war endlich Unterstützung für Frau Göckemeyer gefragt. Da kam aber nicht viel. Herr Pörtner, Unabhängige, behauptete "jedes Ratsmitglied" kenne die vorgelegten Zahlen bereits. Das wüsste ich aber! Herr Keß, SPD, wiederholte das Realschulargument. Das provozierte Herrn Müller, CDU, zu der Bemerkung, der ehemalige Bürgermeister könne den damaligen Ablauf wohl besser erklären.

Willi Hönscheid nutzte diese Vorlage und stellte einiges richtig:

MFN-Antrag: Prüfung des Beitritts zur Einkaufsgenossenschaft KoPart eG

Bereits 2013 hatte ich von der Gründung der KoPart erfahren. Sie soll den Gemeinden kostengünstige Beschaffungen ermöglichen. Ich hatte damals Herrn Dederichsdarauf angesprochen. Er reagiertereichlich desinteressiert. Er hatteandere Sorgen: Der Steuerkommissar stand ihm auf den Füßen. Nachdem wir einen schriftlichen Antrag gestellt hatten, beauftragte der Haupt- und Finanzausschuss am 16.09.14 die Verwaltung:in der nächsten Sitzung die Vor- und Nachteile eines Beitritts darzustellen..
Das scheint eine unglaublich schwierige Aufgabe zu sein:
Nun wird sich der Rat mit dem Thema befassen müssen. Vielleicht gelingt der von Frau Göckemeyer "neu aufgestellten Verwaltung" (O-Ton Klöcker, Unabhängige) die Erstellung einer entscheidungsreifen Vorlage diesmal.

Vier Kollegen
Das ist eine kleine Geschichte über vier Kollegen namens JEDER, JEMAND, IIRGENDJEMAND und NIEMAND.
Es ging darum, eine wichtige Arbeit zu erledigen, und JEDER war sicher, dass JEMAND sich darum kümmern würde.
IRGENJEMAND hätte es auch tun können, aber NIEMAND tat es.

JEMAND wurde wütend, weil es JEDERs Arbeit war.
JEDER dachte aber, IRGENDJEMAND könnte es genauso gut machen, aber NIEMAND wusste, dass JEDER es nicht tun würde.

Schließlich beschuldigte JEDER JEMAND, weil NIEMAND tat, was IRGENDJEMAND hätte tun können.
(Quelle: Unbekannt)

Erwin Fritsch, 25.01.15


25.11.14 Ratssitzung

Haushalts-"Beratungen"

Ende Oktober legte die Bürgermeisterin den HH-Entwurf vor. Danach folgten 2 Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses. Zu diesen Sitzungen sollten Fragen und Änderungsanträge vorgelegt werden.
Nun sollte der Haushalt 2015 mit den Steuererhöhungen beschlossen werden. Den anderen Fraktionen war nach "durchwinken" zumute – die Einsetzung des Steuerkommissars in 2013 hatte gewirkt. Sie taten also das, was Frau Zentis (Grüne) "den Gestaltungsspielraum nutzen" genannt hatte: Ja sagen zur Steuererhöhung. Wir sind weiterhin der Überzeugung, dass das Land für die Schlechterstellung der kleinen Flächengemeinden durch die Änderungen bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung allein verantwortlich ist.

Wir hatten beantragt:
Dass unsere Anträge routinemäßig abgelehnt wurden, hat uns nicht überrascht. Wir werden sie auch zum nächsten Haushalt stellen.
Gegen die Erhöhung der Grundsteuer B auf 850 % stimmten nur die MFN-Fraktion und Herr Erler (SPD). Wer, wie die CDU-Fraktion, der Erhöhung auf Großstadt-Niveau zustimmt, hilft der Landesregierung von ihrer Verantwortung (140.000.000.000 € Schulden, Neuverschuldung in 2014: 3.200.000.000 €) abzulenken.

Übernachtungssteuer

Wir stimmten dagegen, weil der Einführungszeitpunkt, 01.01.15, für die Betriebe besonders ungünstig ist (sie haben ihre Preise längst veröffentlicht) und weil wir in der Satzung die Androhung einer Einsicht in die Geschäftsunterlagen durch städtische Mitarbeiter für völlig unangemessen halten. Die Anzahl der betroffenen Betriebe ist doch überschaubar. Alle unter Generalverdacht zu stellen ist völlig unbegründet. Sie sind nicht gleichzusetzen mit der REA GmbH (Windkraftplaner), die sich zunächst weigerte ihrer vertraglichen Verpflichtung zur Zahlung von 8.148 € nachzukommen.
Auch Herr Erler (SPD) schloss sich unserer Ablehnung an.

Parkgebühren

In der Verwaltungsvorlage stand, worum es bei der Änderung ging: Die "Belebung" des Parkplatzes vor dem Zülpicher Tor. Auch wenn wir gegen die Parkgebühren sind, weil sie kaum der Innenstadtbelebung nutzen, konnten wir eine Begrenzung der Kosten für die Dauerparkausweise von 240 auf 90 € jährlich erreichen.

Winterdienst

Auch die Gebühren für den Winterdienst sollten angeblich wegen Kostenunterdeckung um rund 10% steigen. Anscheinend hatte sich nur die MFN-Fraktion die Mühe gemacht nachzurechnen. Das Ergebnis war überzeugend: Die Gebühren bleiben unverändert.

Förderprojekt der Sparkasse

Die Verwaltung legte die Übersicht über die Verteilung der 75.000 € aus dem Förderprojekt der Sparkasse "Kinder.Lachen.Lernen" vor.
Für Ausbau und Einrichtung der Mensa und Ausbau und Einrichtung der Mensa und Sanierung der Schultoiletten waren 27.474,67 € (= 37 %) vorgesehen. Von der dazu verwendbaren Schul-/Bildungspauschale sind noch 68.809 € (= 30 %) aus 2013 verfügbar.

Wir stellten den Antrag, die Fördermittel für die Musikschule Nideggen auf 4.000,00 € zu erhöhen und Fördermittel in Höhe von 5.000,00 € für die Sanierung von Kinderspielplätzen zur Verfügung zu stellen. Die Mittel sollen den Projekten Ausbau der Mensa und Sanierung der Schultoiletten entnommen werden. Das hätte den Haushaltsabschluss 2014 ( - 968.520 €)um 0,1 % verschlechtert, aber keinen Einfluss auf die Steuererhöhung gehabt. Den Kämmerer schien das nicht zu stören, die CDU schon. Mit Grünen, SPD und Unabhängigen stimmte sie dagegen (Die beiden FDP-Ratsmitgieder hatten sich und uns ihre Sitzungsteilnahme erspart).
Damit war der Antrag abgelehnt.

Ein CDU-Eilantrag

Als Tischvorlage erhielten wir einen Eilantrag der CDU. Die CDU forderte dringend eine Resolution des Nideggener Stadtrates an die Landesregierung. Auszüge daraus:
"Der Rat der Stadt Nideggen fordert die Landesregierung auf, in 2015 ff mehr Mittel für die ländlichen Kommunen zur Verfügung zu stellen als derzeit geplant.
Besonders für die Kosten der Inklusion und der Flüchtlingsversorgung sind bei den Kommunen nicht bezifferbar. Hier verlangen wir von der Landesregierung alle Kosten zu tragen.
...
Ebenfalls fordern wir die Landesregierung auf, den Verteilungsschlüssel der Landeszuschüsse (Schlüsselzuweisungen) derart zu gestalten, dass die Flächenkommunen mit auskömmlichen Finanzmitteln ausgestattet werden."
Dass Grüne, Unabhängige und SPD dagegenstimmen werden, musste der CDU eigentlich klar sein. Mit MFN-Stimmen hätte der Antrag angenommen werden können.

Hätte die CDU uns vor der Sitzung informiert,hätten wir vorgeschlagen auf das Thema Inklusion zu verzichten. Da hat die CDU anscheinend die Entwicklung verschlafen. Die grüne Schulministerin hatte zunächst fröhlich behauptet, durch die Schulgesetzänderung zur Inklusion würden keine Zusatzkosten für die Schulträger-Kommunen entstehen. Damit war sie gescheitert. Danachwurde ein Kompromiss zwischen Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden ausgehandelt. Für das Schuljahr 2014/15 stellt die Landesregierung nun 35 Mio. € zur Verfügung.

Wir hätten auch die Frage gestellt, ob man ernsthaft in der gleichen Sitzung aus Angst vor dem Steuerkommissar der Steuererhöhung zustimmen und gleichzeitig um "auskömmliche" Mittelzuweisung betteln kann. So musste Herr Fischer (CDU) traurig zusehen, wie sein schöner Antrag zerredet wurde. Als im auch noch Frau Eßer (MFN) riet, seinen Antrag zurückzuziehen, blieb ihm nur der Ausweg der Vertagung in das nächste Jahr zuzustimmen.

Müllgebühren

Ende 2013 informierte die Bürgermeisterin den Rat, dass der Vertrag über Müll-Sammlung und Abfuhr Ende 2014 (überraschend ?) endet und deshalb sofort eine europaweite Ausschreibung zu beschließen sei. Der Rat konnte dem nur noch nur zustimmen.
Die Ausschreibung führte nur zu einem einzigen Angebot: ca. 85 % teurer als bisher. Wer eine rechtswidrige Absprache der Entsorgungsunternehmen vermutet, wird dies kaum beweisen können.
Dem Rat blieb dann nur noch die Möglichkeit, dem Beitritt zum Zweckverband RegioEntsorgung AöR zuzustimmen. Wir haben nicht dagegen gestimmt, sondern uns enthalten

Die Bürgermeisterin "informierte" die Bürger im Amtsblatt:
"Immer wieder versuchen wir Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit zu nutzen. Dies hat jetzt dazu geführt, dass für die Abfallentsorgung zum 01.01.2015 die RegioEntsorgung AöR für die Stadt Nideggen zuständig ist."

Wer das liest, könnte sich freuen. Interkommunale Zusammenarbeit klingt gut. Es könnte kostengünstiger werden. Leider sind die "Informationen" der Bürgermeisterin nur mit Vorsicht zu genießen. Der tatsächliche Ablauf waranders.

Wäre die "Information" der Bürgermeisterin richtig, hätten wir rund 22.000 € (für Ausschreibung und Rückstellung für mögliche Forderungen des einzigen Anbieters) sparen können. Wir hätten auch rechtzeitig überlegen können, welchem Zweckverband wir beitreten. Da in den letzten 3 Jahren die Gebühren zu hoch waren, entstand ein Überschuss in Höhe von 289.000 €. Er wird jetzt ab 2015 mit jährlich 75.000 € aufgelöst. Das dämpft für 4 Jahre die Gebührenerhöhung um 9 % .Dass es im Bürgermeisterwahljahr beginnt, ist wahrscheinlich Zufall!


Übrigens:
Wenn Sie ein privater Mensch oder ein Kleingewerbler sind und einen Goldzahn haben, dann sind Sie im Wertstoffhof an der richtigen Adresse:
"Ein Wertstoffhof ist eine Institution des kommunalen Abfallentsorgers, privater Geschäftsmänner oder Vereine zum Zwecke der Einsammlung und Entsorgung von Müll und Wertstoffen aus privaten Menschen und Kleingewerblern."
(http://www.öffnungszeit.net/Bauhof/Oeffnungszeiten-Wertstoffhof-Recyclinghof-Dueren.html)

Erwin Fritsch, 15.12.14




21.10.14 Ratssitzung

Haushaltsentwurf 2015

Ein Haushalt entsteht nach einem festgelegten Ablauf:
In dieser ersten Sitzung wurde also der Entwurf "eingebracht". Das begann mit einer Einführung durch die Bürgermeisterin, die durch den ihr sichtlich fremden Text stolperte. Anschließend folgten Erläuterungen durch den Kämmerer. Herr Dederichs hatte es leichter. Er kennt die Materie und konnte anhand der Folien frei sprechen. Ein Haushaltsentwurf steckt zwangsläufig voller Annahmen, die eintreten können oder auch nicht. Der Haushaltsentwurf 2015 (vor der BgM-Wahl 2015) wurde besonders schön gerechnet: Die Grundsteuer B soll nun von 725 auf "nur" 850 Prozentpunkte steigen.
Das dauerte über eine halbe Stunde und brachte keinen Informationsgewinn. Wer sich für das Thema interessiert (wohl die Wenigsten) hatte das vorher in den Sitzungsunterlagen lesen können. Der Rat versuchte die Augen offen zu halten.

Der Haushaltsentwurf zeigt nur Summenzeilen auf. Etwas mehr Klarheit bringt die Aufschlüsselung in der "Kontenliste". Deren Herausgabe musste ich wieder extra beantragen. Andere Fraktionen interessiert das anscheinend weniger.


Übernachtungssteuer

Diese Steuer soll eine neue Einnahmequelle erschließen. Sie soll angeblich 90.000 € jährlich einbringen und hat den scheinbaren Vorteil, dass sie nicht Nideggens Bürger trifft. Abzuwarten bleibt allerdings, ob dieser Effekt auch so eintritt. Zur Tourismusförderung jährlich ca. 50.000 € auszugeben und nun die Übernachtungen in Nideggen um 90.000 € zu verteuern ist eine reichlich skurrile Idee.

Der vorgelegte Entwurf enthielt noch einige Unklarheiten und einen völlig inakzeptablen Eingriff in die Grundrechte:
§ 10 des Entwurfs
"Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, mit Dienstausweis oder besonderer Vollmacht
ausgestatteten Vertretern des Steueramtes der Stadt Nideggen zur Nachprüfung
der Erklärungen, zur Feststellung von Steuertatbeständen sowie zur Einsicht in
die entsprechenden Geschäftsunterlagen Einlass zu gewähren."

Wegen der ungenügenden Vorbereitung wurde die Entscheidungin die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vertagt.
Wir werden nur zustimmen, wenn

Parkraumbewirtschaftung

Auch dafür hatte die Verwaltung eine neue Satzung vorgelegt. Das gebührenpflichtige Parken soll durch Aufstellung einer 3. Parkuhr im Bewersgraben ausgedehnt werden. Anwohner und Beschäftigte sollen Dauerparkausweise erhalten können. Die Straßenverkehrsgesetze lassen "Bewohnerparken" (früher Anwohnerparken) zu. Die Gebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises erhält das Straßenverkehrsamt (Kreis Düren). Diese Gebühr ist gesetzlich begrenzt und beträgt z.B. in Köln 30 € jährlich. Die Nideggener Dauerparkausweise umgehen diese Regelung und sollen bescheidene 240 € jährlich kosten. Die vermieteten Parkplätze unter dem Rathaus ("Klöcker-Carport") sollen als Dauerparkplätze für Verwaltungsmitarbeiter angeboten werden.

Unsere Forderungen:
Auch diese Entscheidung war ungenügend vorbereitet und wurde in die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vertagt.

Kanal-TÜV: CDU und FDP gängeln Bürger

Am 09.04.13 war es gelungen mit den Stimmen von CDU, MFN und FDP einen gemeinsamen Antrag durchzusetzen. Wir hatten gefordert:
"Die Verwaltung wird beauftragt bei der Erstellung eines Satzungsentwurfs zur Dichtigkeitsprüfung folgende Richtlinie zu beachten:
Schließlich gehört der Kanal-TÜV zu den Grünen "Errungenschaften" und da hat die "parteilose" Bürgermeisterin natürlich die Vorgaben ihrer Mentorin, Zentis, zu beachten. Also legte sie am 15.04.14 eine Satzung vor, in der die rechtlich nicht geforderte Vorlagepflicht der Prüfbescheinigung enthalten war. Als ich CDU und FDP an den Beschluss erinnerte, erhielt ich nur dumme Antworten (Siehe: Kanal-TÜV: Wahlkrampf, statt Bürgerinteresse). Immerhin stimmte die CDU damals noch mit uns gegen die Vorlage. Herr Hensch, FDP, hatte schon damals keine Probleme.
Nun hatte ich einen Antrag vorgelegt, um die Vorlagepflicht wieder zu streichen. Damit CDU und FDP eine Chance zu sachgerechter Entscheidung erhalten, hatte ich ihn ausführlichst schriftlich begründet. Auch das half nichts.
Nun werden die betroffenen Bürger unnötig gegängelt!

"Wir werden für die Freiheit kämpfen."
(Udo Hensch nach der Kommunalwahl auf der FDP-Web-Seite als Ziel seiner Fraktion.
Inzwischen wieder gelöscht)

Aus Prinzip MFN-Anträge abzulehnen - statt nachzudenken und sachlich zu entscheiden - ist dumm und kurzsichtig und schadet den Bürgern!


Erwin Fritsch, 24.10.14



16.09.14 Haupt- und Finanzausschuss

Verfassungsbeschwerde: Eine "wohlüberlegte" Entscheidung der CDU

40 Städte und Gemeinden hatten gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze (GFG) 2011 - 2013 geklagt.. Abweichend von Entscheidungen in anderen Bundesländern und einer Entscheidung des BVerwG hatte das Landesvefassungsgericht die Klagen abgewiesen. Die (stark verkürzte) Kernaussage: Wenn das Land sich - wie NRW - in einer extremen finanziellen Notlage befindet, kann es die im Grundgesetz geforderte finanzielle Mindestausstattung der Gemeinden eben nicht erfüllen.

Am 03.09.14 trafen sich die Vertreter der klagenden Kommunen mit den Vertretern der Anwaltskanzlei (Besprechungsprotokll) und stellten fest:
Die Bürgermeisterin hatte als Beschluss vorgeschlagen:
Die Beteiligung der Stadt Nideggen an den noch anhängigen Verfahren gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze 2011 bis 2013 wird eingestellt.

Ihre wesentlichen Begründungen:
Wir hattten in der Fraktion besprochen:
Nachdem ich darauf hin gewiesen hatte, dass ich von SPD und Grünen keine Zustimmung erwarte,beantragte ich:
Die Beteiligung der Stadt Nideggen an dem noch anhängigen Verfahren gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 wird fortgeführt.
Die Beteiligung der Stadt Nideggen an den noch anhängigen Verfahren gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze 2012 bis 2013 wird eingestellt

Herr Fischer (CDU) erklärte, dass seine Fraktion diese Zusatzausgabe den Bürgern nicht zumuten könne. Herr Klöcker (Unabhängige) und Herr Hensch (FDP) erklärten ihre Zustimmung zu unserem Antrag. Nun wollte auch Herr Fischer zustimmen. Wohlüberlegte Entscheidungen sehen anders aus.
Abstimmungsergebnis zu unserem Antrag:
7 Ja-Stimmen: Hönscheid und Fritsch (MFN, Hensch (FDP), Klöcker (Unabhängige), Fischer, Nießen, Edith Esser (CDU)
3 Nein-Stimmen: Göckemeyer, Erler (SPD), Hans Müller (Grüne)
Damit war unser Vorschlag angenommen.

Beteiligung an der Einkaufsgenossenschaft KoPart

Vor Jahren schon wurde die SüdKom Dienstleistungsgesellschaft mbH gegründet. Diese GmbH führt die bei Ausschreibungen notwendigen Aufgaben für die Gemeinden des Süd-Kreises Düren durch.
2012 wurde auf Initiative des Städte- und Gemeindebundesdie Einkaufsgemeinschaft für NRW-Kommunen KoPart gegründet. Durch die Bündelung der Nachfrage sollen bessere Konditionen für die beteiligten Kommunen erzielt werden können. Inzwischen hat sich eine Vielzahl von Kommunen dieser Einkaufsgemeinschaft angeschlossen. Es wurde höchste Zeit, zu prüfen, ob ein Beitritt Nideggens sinnvoll ist. Wir hatten deshalb beantragt:
Die Verwaltung wird beauftragt, in der nächsten Ausschusssitzung die Vor- und Nachteile eines Beitritts der Stadt zur KoPart eG darzustellen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Auch Frau Göckemeyer stimmte zu. Jetzt hat der Kämmerer den Auftrag, den sie ihm schon längst hätte geben können.


Erwin Fritsch, 18.09.14



09.09.14 Wiederholung Bauausschusssitzung

Wiederholungsgrund

Für die Sitzung am 19.08.14 war die CDUauf die kühne Idee verfallen, sie könne nach eigenem Belieben Bürger als Vertreter Sachkundiger Bürger in die Ausschüsse schicken. Eine absurde Idee, die völlige Unkenntnis der gesetzlichen Grundlagen zeigt. Wenigstens einer der neuen CDU-Ratsmitglieder hätte doch ihre "alte und erfahrene" Fraktionsführung fragen können, warum Sachkundige Bürger und ihre Vertreter in der ersten Ratssitzung gewählt wurden Die in der Sitzung anwesende Bürgermeisterin beanstandete alle so zu Stande gekommenen Beschlüsse nachträglich. Die Sitzung wurde wiederholt..Zu Beginn der Wiederholungssitzung erklärte der Vorsitzende, Herr Nießen (CDU), dass der CDU ein Fehler unterlaufen sei und dass er persönlich dafür die Verantwortung übernehme. Ein nobler Zug. Noch nobler wäre es nach jahrelanger Ratsmitgliedschaft nun endlich die Geschäftsordnung zur Kenntnis zu nehmen.


Ein unsinniger Antrag

Zu Sitzungsbeginn stellte Herr Obladen (FDP) einen unsinnigen Antrag. Er beantragte die Sitzung auf die Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten zu beschränken und auf Stellungnahmen zu verzichten, da ja schon alles besprochen sei. Herr Nießen hätte beinahe über diesen Unsinn abstimmen lassen. Ich erklärte Herrn Obladen, dass sein Antrag unzulässig sei. Ich lasse mir von keinem Mehrheitsbeschluss mein gesetzlich garantiertes Rederecht nehmen. Der Spontan-Antrag war damit erledigt.


Bebauungsplanänderung Cafe Heiliger

Auch der Denkmalschutz gehört zu den Aufgaben des Bau-, Planungs-, Denkmal-, Umweltausschusses. Nicht allen Ausschussmitgliedern ist das bewusst, der Verwaltung auch nicht. Die Beschlussvorlage zu Bebauungsplanänderungenthielt keinen Hinweis auf die Denkmalschutzsatzung und die Gefährdung der Anerkennung als "Historische Altstadt"...
Ich wiederholte unsere Forderung:
Da ihr Abstimmungsverhalten vorhersehbar war, stellte ich an die 3 CDU-Vertreter vor der Abstimmung die gehässige Frage, ob Sie mir den Unterschied zwischen dem "normalen" und dem "beschleunigten" Verfahren erklären können. Frau Riester und die Herren Nießen und Klein schwiegen mit betretenen Gesichtern. Herr Nießen wollte dann Frau Krantz, Bauamt, die Antwort überlassen. Das wollte ich nicht hören, mir genügte die Ratlosigkeit der CDU-Vertreter. Sie wissen nicht, was sie tun. Wer schon von 18 Seiten Geschäftsordnung überfordert ist, der kann 111 Seiten Baugesetzbuch schon gar nicht verkraften.

Für Änderung im "beschleunigte Verfahren" stimmten CDU, SPD, FDP, dagegen MFN, Grüne, Unabhängige. Damit war der Verwaltungsvorschlag mit 5:4 Stimmen angenommen.

Trinkwasserschutz

Die EU-Normen für das Grundwasser werden in der BRD in 37 % aller Vorkommen bereits nicht erfüllt. Es droht ein Verfahren wegen Verletzung der EU-Nitrat-Richtlinie. Und es wird noch schlimmer: 160 Mio. Kubikmeter Gülle werden jährlich in Deutschland als Dünger auf den Feldern entsorgt. Per Bahntransport wäre das ein Güterzug von 45.000 km Länge, länger als der Äquator (DIE ZEIT, 4.9.14). Mittel- bis langfristig landet der überwiegende Teil im Grundwasser. Grund genug, sich ernsthafte Gedanken um die Sicherung der Trinkwasserversorgung zu machen. Ein Nideggener Bürger hatte erfahren, dass der WZV (Wasserzweckverband) Gödersheim Trinkwasser in nicht unerheblichen Mengen auch an landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe außerhalb Nideggens verkauft. Er erkundigte sich in der Einwohnerfragestunde am 15.04.14 bei der Bürgermeisterin (= Verbandsvorsteherin WZV) nach den Konditionen. Er wurde auf eine schriftliche Antwort vertröstet. Nachdem er sie nicht erhielt, stellten wir im Bauausschuss (auch für Umweltfragen zuständig) am 18.08.14 die Fragen:
Auch wir erhielten damals keine Antwort. Frau Göckermeyer meint, dafür sei nur der WZV zuständig. Wir meinen, es geht um die noch sauberen Trinkwasservorräte Nideggens, also Umweltschutz in Nideggen.
In der ersten Sitzung konnte sie sich damit noch durchsetzen. Bei der Sitzungswiederholung ging unser Antrag, innerhalb von 3 Monaten die Fragen im Ausschuss beantwortet zu erhalten, nun einstimmigdurch.


Erwin Fritsch, 10.09.14



26.08.14 Ratssitzung

Einwohnerfragestunde: Fragen an Frau "Klöckermeyer"

In der Einwohnerfragestunde können Bürger der Bürgermeisterin, Frau Göckemeyer, Fragen stellen, Die Bürgermeisterin antwortet oder läßt die Frage von einem ihrer anwesenden Mitarbeiter beantworten oder vertröstet den Frager auf eine schriftliche Antwort. Die Ratsmitglieder sitzen schweigend dabei. So läuft das - nicht immer.

Diesmal hatte sich ein Bürger bei der Bürgermeisterin darüber beklagt, dass nach Einführung der Parkgebührenregelung nun erneut zusätzliche Parkplätze gebührenpflichtig geworden waren. Frau Göckemeyer überließ die Antwort zunächst ihrem allgemeinen Vertreter, Herrn Weber. Dem fragenden Bürger reichten die ausweichenden Antworten nicht, er wollte nichts von Parkraumbewirtschaftungskonzepten und deren schrittweiser Weiterentwicklung hören, sondern offensichtlich wissen wer das wann entschieden hat. Entsprechend gereizt reagierte der Bürger. Dabei hättees Frau Göckemeyer besser belassen. Statt dessen erfand sie schwungvoll eine Geschichte über das Dürener Straßenverkehrsamt, das für Parkverbote zuständig sei. Das taugte nun gar nicht zur Ablenkung. Der Bürger darf ja weiter parken, nur eben gegen Gebühr. Herr Klöcker (Unabhängige) schritt ein, ergriff ungefragt das Wort und redete von der Bürgermeisterin ungebremst so lange, bis jedem klar war, dass von der Bürgermeisterin keine vernünftige Antwort zu erwarten war - von Herrn Klöcker auch nicht.

Windkraft-Resolution an Kreuzau: Die CDU wieder auf dem richtigen Kurs

Bereits am 23.04.14 hatte unsere Wählergruppe eine deutliche Stellungnahme zu den Kreuzauer Windkraftplänen abgegeben. Eine fast gleichlautende, an die inzwischen erfolgte Offenlegung der Kreuzauer Flächennutzungsplanung angepasste, Resolution hatten wir für diese Ratssitzung vorgeschlagen.

Der Rat der Stadt Nideggen lehnt die Kreuzauer Flächennutzungsplanänderung und die Bebauungspläne G 1 und G 2 ab und appelliert an den Rat der Gemeinde Kreuzau, auf den Bau dieser Windkraftanlagen unmittelbar an der Stadtgrenze zu Nideggen zu verzichten.

Der Rat der Stadt Nideggen hat auf die Ausweisung der im Nideggener Gutachten ermittelten Potentialflächen A und K (westlich Thum) und J (zwischen Thum und Muldenau) als Windkraftkonzentrationszonen verzichtet.

Die gleichen Ablehnungsgründe sprechen gegen die Kreuzauer Flächennutzungsplanänderung und die Bebauungspläne G 1 und G 2. Sie sind für Nideggen aus städtebaulicher Sicht und aus Naturschutzgründen völlig ungeeignet:


Der Rat der Stadt Nideggen wird alle politischen und rechtlichen Mittel prüfen und nutzen, um den Bau dieser Anlagen zu verzögern und möglichst zu verhindern.

Wir glauben nicht ernsthaft, dass diese Resolution, die Kreuzauer zur Aufgabe ihrer Pläne bewegt. Die Resolution hielten wir aber für notwendig, um
Diesmal funktionierte es: Nach ihren Irrfahrten am 03.07. und 17.07.14 (siehe unten) war die CDU wieder auf dem richtigen Kurs. MFN, FDP und CDU stimmten einstimmig für die Resolution. Hubert Müller (CDU) hatte rechtzeitig erkannt, dass er an der Sitzungsteilnahme verhindert war. Herr Fischer braucht keine neuen Ausreden auf die CDU-Web-Seite zu stellen.

Dass der Abschluss von Genehmigungsverträgen für die Nutzung Nideggener Wege für den Bau und die Verkabelung der Kreuzauer Windräder zum jetzigen Zeitpunkt deren Planung nicht verzögert, sondern erleichtert, ist offensichtlich. Die Verträge wurden im nichtöffentlichen Teil mit der diesmal stabilen Mehrheit abgelehnt.



Die Grundstücksliste: Der "alte SPD-Antrag" interessiert die SPD nicht mehr

In der Ratssitzung am 17.12.13 hatte ich von der Bürgermeisterin zum wiederholten Male die Herausgabe einer Liste der unbebauten Grundstücke verlangt. Nachdem Herr Klöcker (Unabhängige) gemerkt hatte, dass die Bürgermeisterin mit ihrer Weigerung nicht durchkommt, konnte er eine Fristverlängerung bis Ende April 2014 durchsetzen. Nach mehrfacher Erinnerung wurde dann die Liste am 06.05.14 verteilt. Herr Keß (SPD) legte damals Wert auf die Feststellung, dass das ein "alter SPD-Antrag" sei. Herr Hönscheid habe das verweigert. Mag sein, dass Herr Hönscheid das vergessen hatte. Die SPD hatte es aber auch vergessen und nicht energisch nachgefragt.

Nun hatten wir eine Anfrage zu dieser Liste gestellt. Die Bürgermeisterin hatte den Tagesordnungspunkt aufgenommen, aber keine einzige Frage beantwortet. Ein völlig inakzeptables Verhalten, das jeder Rat außerhalb Nideggens rügen würde. Sie kann sich das erlauben, weil sie sich darauf verlassen kann, dass die vom MFN-Wahlergebniss frustrierten Fraktionen das tolerieren. Herr Erler (als Vertreter der nicht mehr zweitstärksten Fraktion, SPD) übernahm das. Er beantragte die Streichung des Tagesordnungspunktes - Darüber sei genug geredet worden. Der Inhalt der Liste interessierte ihn nicht. Nur MFN und FDP stimmten dagegen.

So konnte ich die gestellten Fragen selbst beantworten:
Kein Wunder, dass die Bürgermeisterin die Herausgabe der Liste verzögerte.


Kein Grund zu voreiliger Freude: Der Verwaltungsgerichtsbeschluss

Mit sichtlichem Genuss gönnte sich Frau Göckemeyer die Mitteilung, dass die MFN-Fraktion vor dem Verwaltungsgericht gescheitert sei. Es sei schließlich ein öffentliches Urteil, da könne sie das auch bekannt geben. Ihre Mitteilung war in Teilen richtig:
Damit Sie die Fakten bewerten können, sind einige Ergänzungen notwendig. Es war kein Urteil in öffentlicher Verhandlung, sondern ein Beschluss in nichtöffentlicher Sitzung. Unser Antrag auf Erlass einer "einstweiligen Anordnung" war abgelehnt worden. Wir hatten ihn gestellt, um gegen Frau Göckemeyers rigorose Vorgehensweise bei der Wahrnehmung des Akteneinsichtsrechtes durch unsere Fraktion vorzugehen. Die anderen Fraktionen berührt dieses Recht nicht, sie sind auch mit den Teilwahrheiten zufrieden, die ihnen Frau Göckemeyer zukommen läßt.

Das Gericht hatten wir angerufen, nachdem wir es ausreichend deutlich angekündigt hatten. Wir hatten uns entschlossen, zunächst nureine einstweilige Anordnung zu beantragen und mit der Klageerhebung zu warten. Das bot u.a. den Vorteil, Kosten zu sparen. Die Gerichtskosten sind halb so hoch wie im Hauptverfahren. Außerdem gibt es die Chance, dass auch bei Ablehnung der Dringlichkeit genügend rechtliche Hinweise im Beschluss zu finden sind, um z.B. eine begründete Prognose für den Ausgang des Hauptverfahrens zu erhalten.
Das ist eingetreten. Das Gericht stellte fest:
Den ganzen Beschluss (ca. 9 MB) finden Sie hier:

Damit können wir zufrieden sein:
Frau Göckemeyers Freude könnte etwas voreilig gewesen sein.


Die CDU war kreativ: Die Bauausschusssitzung muss wiederholt werden

Weniger vergnügt verkündete Frau Göckemeyer, dass sie die letzte Bauausschusssitzung wiederholen lässt. Zu Beginn der Sitzung am 19.08.14 (unten) hatte der Vorsitzende, Herr Nießen (CDU), Herrn Schröder (CDU) als sachkundigen Bürger verpflichtet. Als ich nach der ersten Abstimmung in meinem tragbaren Gedächtnis (Notebook) blätterte stellte ich fest, dass Herr Schröder weder zum sachkundigen Bürger noch zum stellvertretenden sachkundigen Bürger gewählt worden war, sondernFrau Riester. Sie hätte von jedem anderen CDU-Fraktionsmitglied vertreten werden können. Ich macht Herrn Nießen darauf aufmerksam. Er beharrte darauf, dass Herr Schröder stimmberechtigt sei. Frau Göckemeyer äußerte sich nicht. Frau Reuter war nicht anwesend.

Nach der Sitzung sprach ich Herrn Nießen nochmals an. Er erklärte mir, dass Herr Schröder CDU-Fraktionsmitglied sei, das habe die CDU-Fraktion so beschlossen. Die gesetzliche Regelung des § 56 GO NRW "Fraktionen sind freiwillige Vereinigungen von Ratsmitgliedern" ist wortgleich in die Nideggener Geschäftsordnung übernommen worden. Das war der CDU bisher entgangen. Wenigsten ein CDU-Ratsmitglied hätte sich aber fragen können, warum in der konstituierenden Sitzung sachkundige Bürger vom Rat gewählt wurden, wenn es auch viel kreativer geht.

Bei dem Gespräch mit Herrn Nießen saß Frau Göckemeyer, wieder schweigend, daneben.
Nun hatte sie sich entschlossen, die Sitzung wiederholen zu lassen.

Viele Menschen sind wie Stecknadeln.
Der Kopf ist nicht das Wichtigste an ihnen.
(Aus dem Erfahrungsschatz des tapferen Schneiderleins)

Erwin Fritsch, 28.08.14




19.08.14 Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss

Im "Beschleunigten Verfahren" durch den Denkmalbereich: Aus für die schönste Cafe-Terasse

Das Cafe Heiliger steht seit dem Brand in 2013 leer. Jetzt sollen dort Wohnungen eingebaut werden. Zusätzlich sollen auf den noch freien Grundstücken, neben der Terrasse und auf dem Parkplatz, 2 Häuser plus Garagen gebaut werden (Einzelheiten in der Begründung zum Bebauungsplan). Dazu ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Begründet wird der Antrag mit der Behauptung, dass kein Pächter gefunden werden konnte, und mit dem Schaffen von Wohnraum. Diese Begründung überzeugt nicht:
Trotzdengibt es gute Gründe, die für diese Planung sprechen, aber auch gute Gründe, die dagegen sprechen. Wir haben deshalb in der Fraktionssitzung lange darüber beraten.
Dafür spricht, dass Leerstand vermieden wird und dort attraktiver Wohnraum in guter Lage angeboten werden kann.
Dagegen spricht, dass ein derartiger massiver Eingriff in dem für die Stadtentwicklung sensiblen Bereich nicht im Ruck-Zuck-Verfahren ("Beschleunigtes Verfahren" nach dem BauGB bedeutet geringere Beteiligung der Fachämter undder Öffentlichkeit) durchgezogen werden sollte. Dass das Bauvorhaben im Denkmalbereich stattfinden soll, wurde in der Vorlage der Verwaltungmit keinem Wort erwähnt. Das Parkplatz-Flurstück gehört zu den in der Denkmalsatzung der Stadt geschützten Grundstücken. Die Anerkennung als "Historischer Ortskern"(der nach 1945 fast völlig zerstört war), hatte Nideggen nur mit dem Nachweis erreicht, dass ein hoher Prozentanteil der bestehenden Gebäude auf den alten Grundrissen wieder aufgebaut worden waren.
Unsere Meinung deshalb: Wenn Bebauungsplanänderung, dann nur
Dem Verwaltungsvorschlag wurde mit 5 : 4 Stimmen zugestimmt.
Dafür stimmten: Nießen, Klein und Schröder (CDU), Hensch (FDP) und Müllejans (SPD). Dagegen stimmten Dohmen und Fritsch (MFN), Hurtz (Unabhängige) und Droste (Grüne).

Zum 3. Mal: Die Grundsteuer-Ergänzungsabgabe

Das Thema KAG-Satzung (KAG: Kommunales AbgabenGesetz) stand nun zum 3. Mal auf der Tagesordnung (Siehe Sitzung 01.04.14). Die Verwaltung hatte nun die bereits 2-mal geforderten Übersichten vorgelegt:
Die 2. Liste will die Verwaltung nicht als Anlage zur Satzung haben. Entsprechend lustlos und mangelhaft (z.B. in Embken: Ringstraße und Auf dem Sand bei völlig verschiedenem Verkehrsaufkommen in der gleichen Kategorie) war sie erstellt worden.
Nach kurzer Diskussion wurde das Thema erneut vertagt. Nun sollen Vertreter der Fraktionen mit dem Kämmerer vor der nächsten Bauausschusssitzung beraten. Damit ist Zeit gewonnen und die Bürgermeisterin hat eine gute Ausrede um der Bezirksregierung zu erklären, warum die "Luftnummer" des Sanierungsplanes (Einsparung von jährlich 150.000 €) auch 2014 nicht erreicht wird: Schuld sind die unwilligen Gremien!

Langfristige Trinkwasserversorgung

DemBetriebsleiter des Wasserzweckverbandes Gödersheim hatte ich in einer anderen Sache einige Fragen gestellt. Als Antwort hatte ich ein recht seltsames und unsachliches Schreiben erhalten. Es soll den Eindruck erwecken, dass die Trinkwasserversorgung unserer Bevölkerung sein wichtigstes und einziges Anliegen sei. Wenn das so wäre, wäre das ja OK. Dann erkundigte sich aber ein Bürger am 15.04.14 in der Einwohnerfragestunde nach den Bedingungen zu denen Wasser an landwirtschaftliche Betriebe abgegeben wird. Er hatte erfahren, dass anscheinend dafür größere Mengen verbraucht werden. Das passt nicht zusammen. Der Bürger erhielt keine Antwort von der Bürgermeisterin. Als Verbandsvorsitzende kann sie das ja nicht wissen. Also wurde ihm eine schriftliche Antwort zugesagt. Die hat er nicht erhalten.
Wenn uns etwas seltsam vorkommt, fragen wir nach. Erst recht, wenn ausweichend oder gar nicht geantwortet wird. Wir hatten deshalb die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes in die Sitzung beantragt und gefragt:
Aufgabe des WZV Gödersheim ist es schließlich:
  1. den Einwohnern und Grundstückseigentümern das notwendige Trink- und Brauchwasser zu liefern,
  2. Wasser für öffentliche und, soweit das verfügbare Wasser ausreicht, für gewerbliche und sonstige Zwecke abzugeben (§ 3 Satzung).
Unsere Fragen sollte ein Vertreter der Betriebsführung beantworten. Wenn dasaus Termingründen nicht möglich sein sollte, wurde um schriftliche Mitteilung gebeten. Zu der Sitzung kam weder ein Vertreter der Betriebsführung noch eine schriftliche Antwort. Frau Göckemeyer wollte das wohl nicht. Statt dessen war Herr Hurtz beauftragt worden, die Streichung des TOP von der Tagesordnung zu beantragen, der Ausschuss sei unzuständig. Nur er stimmte für seinen (oder Frau Göckemeyers) Antrag.
Nun musste also Frau Göckemeyer selbst die Unzuständigkeit des Ausschusses erklären. Überzeugend war das nicht wirklich. Er wird in der KurzformBauausschuss genannt, hat aber auch "Umwelt-" im vollen Namen - und in der Zuständigkeit:
Wir beantragten deshalb:
Der TOP wird in die nächste, innerhalb von 3 Monaten einzuberufende, Sitzung vertagt. Die Verwaltung hat dazu die im Antrag geforderten Informationen bereitzustellen.
Nicht für den Antrag stimmten Droste (Grüne), Müllejans (SPD), Hensch (FDP), Hurtz (Unabhängige) und Schröder (CDU) und dokumentierten damit ihr Desinteresse. Damit war der Antrag abgelehnt. Die Bürgermeisterin war zufrieden - wir nicht. Wenn uns Informationen vorenthalten werden, geben wir nicht auf. Das Thema wurde für uns nur interessanter.


Erwin Fritsch, 22.08.13



Eine neue Ausrede: Gremien-Intention statt Ratsbeschluss

"Der Bürgermeister ... führt ... Beschlüsse und Entscheidungen ... unter der Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm gegenüber durch."
(§ 62 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW)

Am 28.01.2014 hatte der Rat mit 14 Ja‐, 10 Gegenstimmen und 1 Enthaltung beschlossen:
"Der Rat der Stadt Nideggen stellt fest, dass die Bürgermeisterin nicht befugt war das Einvernehmen zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zu erklären“.

2 Wochen später hatte sie sich eine 2-seitige Stellungnahme fertigen lassen. die sie in der Bauausschusssitzung am 11.02.14 verlas und an alle Ratsmitglieder verteilte.
Die wesentlichen Aussagen:
Wir hatten dann in der Ratssitzung am 15.04.2014 beantragt:
"Der Rat weist die Stellungnahme der Bürgermeisterin vom 11.02.14 zurück."
Diesmal wurde der Beschluss mehrheitlich abgelehnt. Wir stimmten dafür,10 stimmten dagegen, 7 enthielten sich. Warum stimmen Ratsmitglieder für den ersten Antrag und enthalten sich beim zweiten Antrag? Das gehört eben zu den typischen Eigenarten Nideggener Kleingeister: Nicht nach Sachlage, sondern nach Stimmungslage entscheiden.
Unser Antrag war also abgelehnt, der Ratsbeschluss aber noch immer nicht aufgehoben.

Die "Beanstandung" behält sich die Bürgermeisterin anscheinend nicht mehr vor. Sie glaubt jetzt eine bessere Ausrede gefunden zu haben.
Wie sie schriftlich mitteilte
"beruhte ihre Entscheidung auf der damaligen, von den zuständigen Gremien mitgetragenen, Intention mit der Gemeinde Kreuzau im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit die Flächennutzungspläne zur Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen aufeinander abzustimmen."
(Aus Stadt Nideggen - Bürgermeisterin - Stellungnahme vom 08.08.14 an VerwG Aachen)

Einen derartigen Rats- oder Ausschussbeschluss gibt es nicht!
Angebliche Intentionen sind keine Beschlüsse!

Sollen sie von Erfolg gekrönt sein, erfordern faule Ausreden so einigen Fleiß.
(Martin Gerhard Reisenberg)
.

Erwin Fritsch, 17.08.14



Bau-, Planungs-,Denkmal- und Umweltausschuss 17.07.14

Sondersitzung

Wir hatten einen Antrag auf sofortige Einberufung des Ausschusses mit den Tagesordnungspunkten
  1. Bauantrag Burg Gödersheim
  2. Gestattungsverträge für die Kreuzauer Windkraft-Planer
gestellt. Die Begründung war nachvollziehbar und allgemein verständlich formuliert. Dem Ausschussvorsitzenden. Herrn Nießen (CDU), blieb keine andere Wahl als die Einberufung zur Sondersitzung. Vorsichtshalber hatte ich das mit ihm vorher besprochen. Er bat mich, zu Beginn der Sitzung die Dringlichkeit nochmals mündlich zu begründen. Dazu kam es erst einmal nicht: Die Herren Meyer (Unabhängige) und Müllejans (SPD) versuchten, unterschiedlich geschickt und wenig erfolgreich, gegen die Sitzung zu protestieren.

Bauantrag Burg Gödersheim

Nun kam endlich Herr Müllejans zum Zuge. Er nutzte das weidlich und länglichst aus. Die Kurzfassung: DieBauvoranfrage für den landwirtschaftlichen Betrieb war positiv beschieden worden. Der Bauherr habe damit Anspruch auf Rechtssicherheit. Die beiden Vertreter von Grünen und Unabhängigen argumentierten ähnlich. Dass sie sich mit Details des Bauantrags beschäftigt hätten, war nicht erkennbar.

Unsere Meinung:
Wenn man den Bauantrag mit seinen Anlagen genau durchliest, kommt man zu einer anderer Erkenntnis: Eine das Bauen im Außenbereich berechtigende Privilegierung als "landwirtschaftlicher Betrieb" liegt nicht vor, da es sich um 2 Wohnungen (129 u. 273 qm) und einen Gewerbebetrieb (284 qm) handelt. Die bescheidenen 3 Hektar, die der Bauherr angibt, werden keinen rentablen Betrieb zulassen. Die Deklarierung als "landwirtschaftlicher Betrieb" ist formal richtig, dennoch kaum zutreffend. Unser Antrag zielte deshalb darauf, eine genauere Prüfung herbeizuführen.

Die CDU hatte inder Stadtentwicklungsausschusssitzung am 03.07.17 die Aufnahme des TOP "Gödersheim" wegen der Dringlichkeit beantragt. Wie mir ihr Fraktionsvorsitzender, Herr Fischer, am Tag der Bauausschusssitzung telefonisch mitteilte, wollten sie nun Vertagung beantragen. Einen TOP wegen der bevorstehenden Entscheidung über den Bauantrag als dringlich zu bezeichnen und dann zu vertagen, halte ich für wenig überzeugend. Herr Fischer sah das ein. Ich ging mit ihm noch einmal Punkt für Punkt unseres Antrags durch und fragte nach den Gründen, gegen den Antrag zu stimmen. Herr Fischer kam nun zur Einsicht unseren Antrag unterstützen zu wollen. Unmittelbar vor der Sitzung stimmte er seine beiden Mitstreiter auf diesen neuen Kurs ein. Als er in der Sitzung den rot-grünen Widerstand sah, suchte er einen anderen Ausweg. Er kündigte an, den MFN-Antrag nicht zu unterstützen, er wolle einen eigenen Antrag im Sinne einer Anfrage an den Kreis stellen (tat es aber nicht).

Die Bürgermeisterin hatte Herrn Nießen eine Stunde vor der Sitzung zur Vorbesprechung einbestellt. Dass sie am Sitzungstag eine schriftliche Antwort des Kreisbauamts erhalten hatte, verriet sie ihm nicht - Herr Nießen hätte womöglich auf Verteilung als Tischvorlage an die Ausschussmitglieder bestanden. Dieses Fax zog sie erst nach längere Diskussion im Ausschusshervor. Der wesentliche Inhalt: Ob das von der Stadt erklärte Einvernehmen rechtmäßig erteilt worden war, interessiert das Bauamt nicht. Über den Antrag ist bereits positiv entschieden. Der schriftliche Bescheid folgt.

Damit - und mit der erneuten Wackelhaltung der CDU - war unser Antrag erledigt. Ich beantragte eine Sitzungsunterbrechung, um mich mit anwesenden Fraktionskollegen zu beraten und mir und anderen eine Nikotinpause zu gönnen. Dann zog ich den Antrag zurück.

Gestattungsverträge für die Kreuzauer Windkraft-Planer

Es geht darumstädtische Wege für den Zugang zu Bau und Betrieb der Kreuzauer Windräder zu nutzen und entlang der Wege die Stromkabel zu verlegen. Die Windkraft-Planer sind daran interessiert, die Verträge dazu möglichst schnell unterschriftsreif zu erhalten. Für Nideggen besteht überhaupt kein Grund zur Eile. Wir wollen diese Windräder nicht vor unserer Haustüre und haben keinen Grund das Geschäft derWindkraft-Planer zu unterstützen. Die Bürgermeisterin sieht das anders. Herr Schruff, REA GmbH, genießt offenbar Sonderrechte.:
Am 15.04.14 beantragte die Bürgermeisterin im Rat mit der Durchführung der Vertragsverhandlungen beauftragt zu werden. Der Antrag wurde abgelehnt - auch mit den CDU-Stimmen. In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 03.07.14 stellte sie den gleichen Antrag. Diesmal wurde ihm stattgegeben - auch mit den CDU-Stimmen.. Der CDU-Fraktionsvorsitzende, Herr Fischer, hatte mir vor der Sitzung angekündigt, dass die CDU dagegen stimmen würde. Nach der Sitzung zeigte er sich vom Abstimmungsergebnis überrascht (Originalton: "Scheibenkleister"). Herr Müller, die in die CDU-Fraktion eingebaute"Soll-Bruchstelle", war wieder einmal umgedreht worden. Um das einigermaßen zu kaschieren, erfand Herr Fischereine Erklärung:
"Am 3. Juli tagte der Auschuss für Stadtentwicklung und Tourismus erstmals nach der Neuwahl.
Unter dem Vorsitz des alten und neuen Ausschuß-Vorsitzenden, Hubert Müller (CDU), tagte der Ausschuß ab 19.00 Uhr.
Unter anderem ging es Verträge zur Stromtrasse für Kreuzauer Windräder.
Diesen Verträgen hat die CDU NICHT zugestimmt.
Zugestimmt haben wir Verhandlungen.
Für diese Verhandlungen haben wir klare Vorgaben in der Fraktion erarbeitet, die dem Kämmerer übermittelt werden,
wenn er aus dem Urlaub zurück ist.
Nicht mehr, aber auch nicht weniger ist am Donnerstag beschlossen worden.
Und dies alles unter dem Vorbehalt, das die Windräder aus Kreuzau nicht gegen irgendwelche touristischen und
landschaftlichen Belange verstossen."
(Quelle: http://www.cdu-nideggen.de/ Stand 20.07.17)
Von Vorbehalten und Vorgaben der CDU-Fraktion an den Kämmerer war in der Sitzung nicht die Rede.

Um der CDU Gelegenheit zu geben, sich in der Windrad-Frage eindeutig zu positionieren hatten wir in der Sitzung des zuständigen Ausschusses (Bau und Umwelt) beantragt:
Die Verwaltung wird beauftragt weitere Gespräche oder Verhandlungen mit den Anlagenbetreibern zu unterlassen. Dies gilt auch für alle anderen Tätigkeiten, die den potentiellen Betreibern frühzeitige Planungssicherheit geben könnten.

Herr Fischer glaubte nun zur Gesichtswahrung nachlegen zu müssen: Man müsse den demokratisch zu Stande gekommenen Beschluss eines Gremiums achten (Wäre es denn undemokratisch, wenn ein anderes Gremium anders entscheidet?). Zusätzlich wurde mit der einmaligen Zahlung von ca. 60.000 € argumentiert, mit der die Windkraft-Planer die Stadt entschädigen wollen. Wer diese Einmalzahlung im Zusammenhang mit dem Stärkungspakt, dem Sanierungsplan und den Steuererhöhungen ins Feld führt, zeigt nur wie wenig er sich mit der Materie und den Risiken des Sanierungsplanes beschäftigt hat. Vor allem geht es bei den 60.000 € nur um ein Argument, mit dem sich die Herren Fischer und Müller bei ihrem Gespräch mit Herrn Dederichs in ihrer grenzenlosen Kurzsichtigkeit "einseifen" ließen. Wenn wir die Verhandlungen jetzt ablehnen, verzichten wir doch nicht endgültig auf das Geld. Wir zwingen die Planer lediglich eine für sie weit teuerere Alternative auszuplanen. Sollten die Kreuzauer Windräder tatsächlich nicht zu verhindern sein, werden die Planer immer noch an einer billigeren Lösung interessiert sein.

Die Abstimmung: Ja:Fritsch, Dohmen,
Nein: Fischer, Riester, Droste, Meyer,
Enthaltung: Hensch, Nießen, Müllejans.

"Unabhängige" Wahrheitsfindung

Ein schönes und typisches Beispiel "unabhängiger" Wahrheitsfindung lieferte Herr Meyer: Er habe gehört, das jemand in der MFN-Fraktion den Betrag von 60.000 € als "popelig" bezeichnet habe. (Wer, wann, was zu wem gesagt haben soll, ließ er offen). Frau Göckemeyer nahm diesen Hinweis auf und beklagte sich eifrig über diesen Begriff. Mein Hinweis, dass sie nur eine vage Behauptung des Herrn Meyer zitiert, störte sie nicht. Auch Herr Klöcker, Fraktionsvorsitzender der Unabhängigen, wird diesen Begriff gerne zitieren. Er verbreitet dann ja keine Unwahrheiten, er zitiert nur die Bürgermeisterin.

Frau Göckemeyer vermisst eine Resolution

In ihrem Statement zu den Gestattungsverträgen galoppierte die Bürgermeisterin wohl etwas über das Ziel hinaus: Plötzlich bedauerte sie, dass es in Nideggen keine so klare Resolution des Rates, wie in Heimbach, gegeben habe. Eine erstaunliche Erklärung angesichts der "kleinen Unterschiede" zwischen Nideggen und Heimbach:
Bisher gibt es aus Nideggens Politik nur eine eindeutige Stellungnahme unserer Wählergruppe. Wenn Frau Göckemeyer eine Resolution des Rates will, helfen wir ihr gerne (Antrag)


Erwin Fritsch, 20.0714



Ausschuss für Stadtentwicklung und Tourismus 03.07.14

Etikettenschwindel für einen Gewerbebetrieb im Landschaftsschutzgebiet?

Neben der Burgruine Gödersheim wurde vom Lanschaftsverband vor Jahrzehnten ein "Heilpädagogisches Zentrum" errichtet. Auf welcher rechtlichen Grundlage das im Landschaftsschutzgebiet erfolgte, braucht heute nicht mehr zu interessieren - der Bau steht. Nach Aufgabe des "Heilpädagogisches Zentrums" wurde das Grundstück samt Bauten und Burgruine an einen Landwirt aus Merzenich verkauft. Das sparte die Abrisskosten. Der Landwirt stellte 2008 eine Bauvoranfrage, umdort einen landwirtschaftlichen Betrieb zu errichten. Landwirtschaftliche Betriebe sind baurechtlich "privilegiert". D.h. sie dürfen auch im Außenbereich errichtet werden. Die Bauvoranfrage wurde - befristet - positiv beschieden. Jahrelang wurde regelmäßig eine Fristverlängerung beantragt und bewilligt.

Im Landschaftsschutzgebiet stehen einträchtig nebeneinander:
Im Dezember 2013 wurde der Bauantrag unter Berufung auf den Vorbescheid bei der Stadt eingereicht. Am 17.01.14 wurde durch eine Mitarbeiterin das Einvernehmen der Stadt erklärt. Einzige Auflage der Stadt: "Ausbauzustand der Straße: Das Anwesen „Burg Gödersheim 1“ wird von Stadtteil Embken aus über einen der Landwirtschaft dienenden Weg mit „Zeichen 250 u. Zusatz –Anlieger frei-„ wegemäßig erschlossen. Dieser Weg ist ca. 3 m breit und abriebfest befestigt. Bei einer positiven Entscheidung des Bauantrages dürfen der Stadt Nideggen keine höheren Anforderungen an den jetzigen Ausbauzustand der Straße auferlegt werden." Der Bauausschuss oder der Rat waren nicht beteiligt worden.

Eine Prüfung, ob die Angaben noch der Bauvoranfrage entsprechen, ist nicht oder nur oberflächlich erfolgt: Der Landwirt hat 3 Hektar landwirtschaftliche Fläche zwischen Nideggen und Bürvenich gepachtet. Braucht man nur dafür ca. 300 qm für Kühlung, Lagerung, Verpackung usw.? Oder ist das eher in Gewebebetrieb, in dem selbst erzeugte und andereProdukte angeliefert, gelagert, verpackt und ausgeliefert werden sollen?

Die CDU hatte die nachträgliche Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes beantragt, um
So einfach ging das nicht. Einige Ausschussmitglieder verhielten sich, als seien sie jetzt im Bauausschuss, oder äußerten sich wortreich zum Bauantrag, den sie nicht kannten. Herr Strobel, MFN, stellte endlich den Antrag auf Schluß der Debatte. Herr Hönscheid formulierte den Antrag. Er wurde angenommen.

Windkraft Kreuzau: CDU verspielt das Vertrauen ihrer Wähler!

Es ging um Gestattungsverträge für die Inanspruchnahme von städtischen Wegen zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau.
Am 15.04.14 ist die Bürgermeisterin mit einem ähnlichen Antrag bei Stimmengleichheit gescheitert. In der Beschlussvorlage schlug die Verwaltung nun vor:
  1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Nideggen dem Abschluss der Gestattungsverträge zuzustimmen.In den Verträgen ist eine aufschiebende Bedingung aufzunehmen, die das Wirksamwerden der Verträge an die Rechtskraft der den Vorhaben zu Grunde liegenden Bauleitplanungen knüpft.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die der Sitzungsvorlage beiliegenden Mustergestattungsverträge auf die Bedürfnisse der Stadt Nideggen anzupassen, diesbezügliche Verhandlungen mit den Anlagenbetreibern zu führen und dem Rat der Stadt Nideggen die endgültigen Verträge zur Sitzung am 26.08.2014 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Seit dem 15.04.14 hat sich der Sachverhalt nicht geändert. Die mögliche Entschädigung im mittleren 5-stelligen Bereich steht in keinem Verhältnis zum dauerhaften Schaden Nideggens und ist für das Stärkungspaktziel 2016 völlig bedeutungslos.
Unsere Haltung (vor der Wahl und nach der Wahl):
Wir werdenweiterhin alle politischen und rechtlichen Mittel prüfen und nutzen, um den Bau der Anlagen zu verzögern und möglichst zu verhindern.
Dazu gehören auch alle Möglichkeiten, die Planungen zu verzögern. Deshalb darf den Windkraftplanern
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Fischer, hatte mir nach der CDU-Fraktionssitzung noch zugesagt, dass die CDU-Vertreter gegen den Verwaltungsvorschlag stimmen werden.
Das taten sie nicht!

.
Erwin Fritsch, 05.07.14


Zusatz:
Vielleicht war ja alles nur ein Missverständnis - eine vorübergehende Kursabweichung des CDU-Rudergängers.
Warten wir also in Ruhe die Bauausschuss-Sondersitzung ab.

Erwin Fritsch
, 08.07.14


Ratssitzung 24.06.14 (Konstituierende Sitzung)

Das Wahlergebnis vom 25.05.14

2009 trat die Wählergruppe zum ersten Mal zur Wahl an und erreichte 15,4 %. Uns hat das gefreut; andere weniger. Frau Göckemeyer und die Vertreter der anderen Fraktionen verabreteten eine vermeintlich geniale Strategie:MFN klein halten! So richtig erfolgreich war diese Strategie nicht.
Wir erhielten diesmal 19,7 %! Dafür danken wir unseren Wählern.

MFN mit 6 (bisher 4) Sitzen im Rat! Das schmerzte nicht nur die Grün-Unabhängigen, sondern besonders die SPD - sie wurde vom Platz der zweitstärksten Fraktion verdrängt.

Wahlverlierer

Wahlverlierer erkennt man daran, dass sie nach der Wahl
Ausschussgröße
2009 musste die Ausschussgröße von 13 auf 9 verringert werden. Nur so konnte erreicht werden, dass MFN (4 Ratssitze) im Haupt- und Finanzausschuss genau so wie Grün-Unabhängige (je 3 Ratssitze) mit nur 1 Sitz verteten waren. Wortreich begründet wurde das mit Sparmaßnahmen (Sitzungsgeld). Unser Haushaltsdefizit wurde dadurch nicht wirklich geringer.
2014 sollte nun die Ausschussgröße von 9 auf 11 erhöht werden. Damit sollte verhindert werden, dass MFN mehr Ausschussmitglieder als die SPD stellt. Herr Keß, SPD, beantragte das. SPD und FDP stimmten dafür, der Rest dagegen. Es bleibt bei 9.

Stellvertretender Bürgermeister
Traditionell stellt die stärkste Fraktion den 1. stellvertretenden Bürgermeister, die zweitstärkste Fraktion den 2. Stellvertreter. Damit fällt dieses Amt von SPD an MFN. Unerträglich!
Herr Klöcker, Unabhängige, warf sich hilfreich in die Bresche. Sein Argument: Sparen. 2009 hatte er meinen Vorschlag, auf einen 2. Stellverteter zu verzichten, genussvoll als unsinnigen Vorschlag eines in der Gemeindeordnung (die mindesten 2 Stellvertreter vorschreibt) unerfahrenen Neulings zurückgewiesen. Nun berechnete er begeistert die entstehenden Kosten. Als es am 17.12.13 darum ging die Versorgungsbezüge einer Beamtin völlig ungerechtfertigt zu versilbern, hat er geschwiegen. Es ging um die 12-fachen Kosten.
Sein Antrag, auf den 2. Stellvertrete zu verzichten, fand keine Mehrheit. Für seinen Antrag stimmten nur seine beiden Fraktionskollegen. Er selbst enthielt sich.

Heinz Esser wurde als 2. Stellvertrer gewählt und durfte die Bürgermeisterin am nächsten Tag bei der Verleihung desEhrenpreises für Soziales Engagement des Kreises Düren an den Vorstand des Trägervereins Lehrschwimmbecken Embken vertreten.

Lügen und Lügen lassen

Am 03.06.14 habe ich bei einem interfraktionellen Gespräch auf die Verringerung derAusschussgröße 2009 hingewiesen und die "rein sachliche" Begündung, Einsparung, zitiert. Herrn Erler; SPD, nervte das. Er erklärte: "Es gab keine sachlichen Gründe. Es galt: MFN klein halten". Herr Hensch, FDP, bestätigte: "Genau so war es". Frau Zentis, Grüne, schwieg.
In der Ratssitzung am 24.06.14 wies ich Frau Zentis daraufhin, dass sie die Verringerung der Ausschussgröße 2009 als wesentliche Sparmaßnahme gerühmt hatte, obwohl es um "MFN klein halten" ging.
Sie wies "diesen Vorwurf entschieden zurück". Nun schwiegen die Herren Erler und Hensch.

Wie geht es weiter?

Die Sitzverteilung führt zu einer deutlichen CDU-MFN-Mehrheit. Die CDU kann sich auf diese Mehrheit verlassen, so lange sie vernünftige, sachlich begründete Anträge stellt. Wir werden aber auch jeden Antrag der anderen Fraktionen, der vernünftig und sachlich begründet ist, unterstützen.

Sonderbehandlung für Windkraft-Betreiber?

Auf meine Nachfrage erfuhr ich, dass
Den Schriftverkehr (soweit er dem Rat bekannt ist) dazu finden Sie hier. Den Grund für die großzügige Sonderbehandlung des Schuldners könnte Ihnen die Bürgermeistein erklären.

Erwin Fritsch, 28.06.14